Haftpflichtversicherung Verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht 10/2017 Produktverbesserungsgarantie im Bestand
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- Klaudia Gerstle
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1 D-Rundschreiben 10 / 2017 Hannover, Haftpflichtversicherung Verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht 10/2017 Produktverbesserungsgarantie im Bestand Zum wird die verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht (PHV) eingeführt. Unsere Kunden werden deshalb erstmalig im Rahmen der Produktverbesserungsgarantie (PVG) angeschrieben. Verbesserter Sorglos-Tarif Das bisherige umfangreiche Sorglos-Paket wird aufgewertet. Hier einige Highlights: - bis 30 Mio. Versicherungssumme - Neuwertentschädigung bis Haftpflichtansprüche Versicherter untereinander - Haltung von Nutztieren - Schäden durch deliktunfähige Personen bis (für alle Versicherten) Sämtliche Leistungsverbesserungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leitfaden. Günstige Beiträge Neu mit zwei Versicherungssummen zur Auswahl: 30 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 73,85 Beitrag zzgl. VersSteuer Bei Abschluss eines Selbstbehalts von 99,00 ergibt sich ein Beitrag von 55,37 zzgl. VersSteuer. 10 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 68,82 Beitrag zzgl. VersSteuer Bei Abschluss eines Selbstbehalts von 99,00 ergibt sich ein Beitrag von 52,02 zzgl. VersSteuer. Durch die Auswahlmöglichkeit der Versicherungssummen erreichen wir neben den Kunden mit Wunsch eines umfangreichen Versicherungsschutzes auch die preissensibleren Kunden. Die Beiträge der Sorglos-Tarife sind weiterhin bereits mit Nachlässen kalkuliert und können nicht zusätzlich rabattiert werden. Auch bei Bündelung bleiben die Beiträge unverändert. Die Sorglos-PHV gilt jedoch als Zählsparte für die anderen privaten Versicherungen....
2 Produktverbesserungsgarantie Wertsteigerung Ebenfalls zum beginnen wir, unsere Kunden mit vereinbarter PVG über die verbesserten Leistungen zu informieren. Die Kunden erhalten zur jeweiligen Hauptfälligkeit die Leistungsverbesserungen (Muster anbei) als Anlage zur Beitragsrechnung und die Kunden mit einer angebündelten, dynamischen Unfallversicherung wie gewohnt mit dem Versicherungsschein. Über die umfangreichen Leistungsverbesserungen hinaus erhalten die Kunden eine Wertsteigerung durch die Erhöhung der Versicherungssumme von 10 Mio. auf 30 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Hierfür erhöhen sich die Beiträge um 10 %. Tarifunterlagen und WinCATS-Rechner Rechtzeitig zum Einführungstermin unserer Sorglos-PHV wird der Tarif als PDF im Intranet und Internet eingestellt. Mit dem WinCATS-Update zum steht Ihnen die verbesserte Sorglos-PHV zur Verfügung. Des Weiteren kann diese wie gewohnt im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebs-Haftpflichtversicherung beantragt werden. Anträge, Einlagebögen und Bedingungen Verkaufsunterlagen Die modifizierten Anträge, Einlagebögen und Bedingungen finden Sie zum im Bedingungsmanager sowie im Intranet und Internet. Zur Einführung des Tarifs 10/2017 werden auch die vorhandenen Verkaufsunterlagen um die verbesserten Leistungen ergänzt und überarbeitet. Über die Details werden Sie noch rechtzeitig informiert. Wir wünschen Ihnen mit der neuen Sorglos-PHV Viel Erfolg. See Glaubitz - 2 -
3 Leitfaden 10 / 2017 Hannover, Haftpflichtversicherung Privathaftpflicht 10/2017 Neuerungen in der Sorglos-PHV Versicherungssummen Wahlweise stehen 30 Mio. oder 10 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf begrenzt. Neuwertentschädigung Haftpflichtansprüche Versicherter untereinander Schäden durch deliktunfähige Personen Praktikum und fachpraktischer Unterricht Notfallhelfer Motorboote Wir leisten auf Wunsch des Kunden zum Neuwert bis zu 3.000, sofern die beschädigten oder zerstörten Sachen nicht älter als ein Jahr alt sind. Ausgeschlossen bleiben u. a. Computer, Film- und Fotoapparate sowie mobile Kommunikations- und Navigationsgeräte. Gegenseitige Ansprüche versicherter Personen aufgrund von Personenschäden sind bis zu einer Höchstersatzleistung von mitversichert. Über die bereits versicherten Kinder und Enkelkinder hinaus, besteht jetzt auch Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und für sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende deliktunfähige Angehörige, beispielsweise aufgrund von Demenz. Hierfür stehen zur Verfügung. Die Dauer der Teilnahme an Praktika wird von einem auf drei Monate erhöht. Auch die Höchstersatzleistung für Schäden an zur Verfügung gestellten Gerätschaften wird von auf die Versicherungssumme für Sachschäden angehoben. Mitversichert sind Personen, die den versicherten Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die den Helfern durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind. Der Gebrauch eigener Motorboote ohne Führerschein ist bisher auf 3,7 kw (5 PS) starke Motoren begrenzt. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich diese gesetzliche Begrenzung auf 11 KW (15 PS) erhöht. Wir folgen dieser Regelung und erhöhen die Leistungsbegrenzung beim Gebrauch eigener Motorboote ohne Führerschein ebenfalls auf 11 kw (15 PS)....
4 Mietsachschäden am Inventar der Reiseunterkunft Betankungsschäden an gemieteten Kraftfahrzeugen Haltung von Nutztieren Vorsorge Die Höchstentschädigung wird von derzeit auf je Versicherungsfall erhöht. Die Höchstersatzleistung wird von derzeit auf je Versicherungsfall angehoben. Die private Haltung von Nutztieren (z.b. Rinder) ist mitversichert. Ausgeschlossen hiervon bleiben Pferde sowie sonstige Reit- und Zugtiere. Schäden im Rahmen der Vorsorge sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mitversichert. Ihre Abteilung Sach/Haftpflicht/Unfall Termer Hüper - 2 -
5 Sorglos-Privathaftpflicht Ihre persönliche Produktverbesserung. Wir haben im Rahmen der verein barten Produkt ver besserungsgarantie für Ihre Sorglos Privathaftpflichtver sicherung wesentliche Leistungsverbesserungen vor ge nommen; einige ausgewählte Verbesserungen zeigt die nach stehende Übersicht. Neuer Versicherungsschutz Bisheriger Versicherungsschutz Erhöhte Versicherungssummen Neuwertentschädigung eingeführt Den Kreis deliktunfähiger Personen erweitert Notfallhelfer mitversichert Leistungsbegrenzung bei Motorbooten angehoben Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt jetzt pauschal 30 Mio. je Versicherungsfall, höchstens 60 Mio. je Versicherungs jahr Bei Personen schäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf 10 Mio. begrenzt. Wir leisten zum Neuwert bis zu 3.000, sofern die beschädigten oder zerstörten Sachen nicht älter als ein Jahr alt sind. Ausgeschlossen bleiben u. a. Computer, Film- und Fotoapparate sowie mobile Navigationsgeräte. Über die bereits versicherten Kinder und Enkelkinder hinaus, besteht jetzt auch Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und für sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende deliktunfähige Angehörige, beispielsweise aufgrund von Demenz. Mitversichert sind Personen, die den versicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die den Helfern durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind. Aufgrund der gesetzlichen Erhöhung auf 11 kw (15 PS) erhöhen wir die Leistungsbegrenzung entsprechend beim Gebrauch eigener Motorboote ohne Führerschein. Die Versicherungssumme beträgt 10 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mitversicherte Kinder und Enkelkinder Der Gebrauch eigener Motorboote ohne Führerschein ist auf 3,7 kw (5 PS) starke Motoren begrenzt. Diese Produktverbesserungen sind Bestandteil Ihres Sorglos- Versicherungsschutzes. Die kompletten Leistungsverbesserungen im Detail entnehmen Sie bitte der Rückseite. WICHTIG! Nehmen Sie dieses Dokument bitte zu Ihren Privathaftpflicht- Versicherungsunterlagen. Sollten Sie diese und zukünftige Produktverbesserungen nicht wünschen, so können Sie unserer Produkt - ver besserung bedingungsgemäß widersprechen. In diesem Fall bleibt Ihr Versicherungsschutz unverändert auf dem bisherigen Stand.
6 Besondere Vereinbarungen zur Privathaftpflichtversicherung Sorglos (Produktverbesserungsgarantie 10/2017) 1. Versicherungssumme 2. Neuwertentschädigung 3. Haftpflichtansprüche Versicherter untereinander 4. Schäden durch deliktunfähige Personen 5. Praktikum und fachpraktischer Unterricht 6. Notfallhelfer 7. Motorboote 8. Mietsachschäden am Inventar der Reiseunterkunft 9. Betankungsschäden an gemieteten Kraftfahrzeugen 10. Haltung von Nutztieren 11. Vorsorge H-259i Versicherungssumme Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt pauschal je Versicherungsfall, höchstens je Versicherungsjahr. Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf begrenzt. 2. Neuwertentschädigung Abweichend von Ziffer 1 AHB leistet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Die beschädigte/zerstörte Sache darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als ein Jahr (gerechnet ab Neukaufdatum) sein. Kann der Versicherungsnehmer das Kaufdatum nicht nachweisen, besteht nur Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen bleiben Schäden an a) Brillen; b) Computern (auch tragbare, z.b. Laptop, Tablet-PC); c) Film- und Fotoapparaten; d) mobilen Kommunikationsgeräten (z.b. Telefone, Pager); e) mobilen Navigationsgeräten; f) tragbaren Musik, Text- und Videowiedergabegeräten (z.b. MP3-Player, E-Book-Reader). 3. Haftpflichtansprüche Versicherter untereinander Versichert sind abweichend von Ziffern 7.4 und 7.5 (1) AHB die gegenseitigen gesetzlichen Haftpflichtansprüche der versicherten Personen wegen Personenschäden. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, soweit ein anderer Versicherer (z.b. Sozialversicherungsträger) leistungspflichtig ist. 4. Schäden durch deliktunfähige Personen In Ergänzung zu Ziffern A II 2 und A III 13 BBR 9 besteht Versicherungsschutz auch für den Versicherungsnehmer und für sonstige Angehörige des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und dort behördlich gemeldet sind. Abweichend von Ziffer A II 2 a) BBR 9 beträgt die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall. 5. Praktikum und fachpraktischer Unterricht Abweichend von Ziffer A I 1 k) BBR 9 ist die Teilnahme an Praktika versichert, sofern die Dauer der Praktika drei Monate nicht überschreitet. Abweichend von Ziffer A I 1 k) BBR 9 gilt die vereinbarte Versicherungssumme für Sachschäden auch für die Beschädigung von zur Verfügung gestellten Gerätschaften. 6. Notfallhelfer In Ergänzung zu Ziffer A I 2 b) BBR 9 besteht auch Versicherungsschutz für Personen, die den versicherten Personen gemäß Ziffer A I 2 BBR 9 sowie allen weiteren mitversicherten Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die den Helfern durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind. 7. Motorboote Abweichend von Ziffer A I 3 b) be) BBR 9 ist der Gebrauch eigener Motorboote mit einer Motorstärke bis 11 kw (15 PS) mitversichert. 8. Mietsachschäden am Inventar der Reiseunterkunft Abweichend von Ziffer A II 8 BBR 9 beträgt die Höchstersatzleistung innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall, höchstens je Versicherungsjahr. 9. Betankungsschäden an gemieteten Kraftfahrzeugen Abweichend von Ziffer A III 8 BBR 9 beträgt die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall, höchstens je Versicherungsjahr. 10. Haltung von Nutztieren Abweichend von Ziffer A I 1 i) BBR 9 gilt das Halten oder Hüten von Nutztieren (z.b. Rinder) nicht jedoch von Pferden sowie sonstigen Reit- und Zugtieren zu eigenwirtschaftlichen Zwecken als mitversichert. Nicht versichert ist die Tierhaltung zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken. 11. Vorsorge Abweichend von Ziffer 4.2 AHB erhöht sich die Versicherungssumme auf pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern nicht im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen geringere Versicherungssummen festgesetzt sind. Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf begrenzt.
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