32. Landeswettbewerb Alte Sprachen in Rheinland-Pfalz CERTAMEN RHENO-PALATINUM

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1 32. Landeswettbewerb Alte Sprachen in Rheinland-Pfalz CERTAMEN RHENO-PALATINUM Veranstalter Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz und der Landesverband Rheinland-Pfalz im Deutschen Altphilologenverband veranstalten im Zeitraum von Juni 2017 bis Mai 2018 den 32. Landeswettbewerb Alte Sprachen Certamen Rheno-Palatinum (CRP). Förderer Zu den Förderern des CRP gehören die Kirchen, Stiftungen, Kommunen, Privatleute, Verlage, die Studienstiftung des deutschen Volkes und andere Institutionen, die die Beschäftigung mit der Antike in der Schule fördern wollen. Ziel Bei diesem Wettbewerb sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen, die sie im Latein- und Griechischunterricht und durch eigene Beschäftigung mit der griechisch-römischen Antike erworben haben, und den Bezug dieser Kenntnisse zu Fragestellungen unserer Zeit aufzeigen. Teilnehmerkreis Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler, die in Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2016/17 a) an einem G 9-Gymnasium oder einer integrierten Gesamtschule in den Jahrgangsstufen 11 und 12 oder b) an einem G 8-Gymnasium in den Jahrgangsstufen 10 und 11 die Fächer Griechisch und / oder Latein als Grund- oder Leistungskurs als fortgeführte Fremdsprache (L I/II/III) belegt haben. Ablauf des Wettbewerbs Der Wettbewerb findet in drei Stufen statt. In der ersten Stufe schreiben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Klausur; sie übersetzen einen griechischen bzw. lateinischen Text und interpretieren ihn durch die Bearbeitung zusätzlicher Aufgaben.

2 Für die Klausur stehen vier Zeitstunden zur Verfügung; die Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches ist zulässig. Die Aufgaben für die Klausuren werden für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Jahrgangsstufe 11 und 12 (bzw. 10 und 11 an G 8-Gymnasien) getrennt gestellt und prämiert. Die Klausuren der ersten Stufe finden möglichst an einer Klausurschule statt, die innerhalb einer Region zentral gelegen ist und zu der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer benachbarter Schulen zugewiesen werden. Die Beauftragung einer Schule als Klausurschule und die Zuweisung auswärtiger Teilnehmer zu den zentral gelegenen Klausurschulen erfolgt durch den Landeswettbewerbsleiter im Auftrag des Ministeriums. Ist eine zentral gelegene Klausurschule für Schülerinnen und Schüler nicht oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand erreichbar, können die Klausuren auch an der eigenen Schule geschrieben werden. Die Klausuren werden unter den bei der schriftlichen Abiturprüfung üblichen Bedingungen (Aufsichten, Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches, Meldung besonderer Vorkommnisse) jeweils am Vormittag der festgesetzten Tage durchgeführt. Zur zweiten Stufe sind alle Preisträgerinnen und Preisträger der ersten Stufe sowie alle Teilnehmer der ersten Stufe, deren Klausur nicht schlechter als mit noch gut bewertet worden ist, zugelassen. In der zweiten Stufe verfassen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftliche Hausarbeiten über von der Jury ausgearbeitete Aufgabenstellungen, denen griechische bzw. lateinische Originaltexte zugrunde liegen. In den Hausarbeiten sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu wichtigen Fragen des antiken Lebens und Denkens Stellung nehmen und dabei auch das Weiterwirken dieser Fragen und den Kontrast zu heutigem Denken und Leben berücksichtigen. Es werden in beiden Sprachen jahrgangsstufenübergreifend jeweils zwei Themen zur Auswahl gestellt, eines davon ist gewöhnlich eine kreative Aufgabe. Die Bearbeitung erfolgt in häuslicher Arbeit innerhalb einer Frist von etwa 9 Wochen (siehe Termine ). Benutzte Literatur muss angegeben werden. Die acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in der ersten und zweiten Stufe zusammengenommen am erfolgreichsten abgeschlossen haben, werden zur dritten Stufe zugelassen, dem Kolloquium, das in Zusammenarbeit mit der Studienstiftung des deutschen Volkes in Bonn an der Universität Mainz durchgeführt wird. Im Rahmen des Kolloquiums finden ein Rundgespräch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über ein vorgegebenes Thema (leaderless discussion) sowie zwei Einzelgespräche mit Gutachtern statt. Die Themen des Kolloquiums sind sehr weit gespannt und beziehen sich nicht nur auf die Antike, sondern auf alle Wissensgebiete und gerade auch auf aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche, medizinische und ethische Probleme. Im Mittelpunkt des Rundgesprächs steht die Fähigkeit des Kandidaten, Zusammenhänge zu erkennen, Probleme zu analysieren, Argumente des Gesprächspartners aufzugreifen, bei festgefahrener Diskussion neue Impulse zu geben, Entwicklungen zusammenzufassen, sich der eigenen Sprache differenziert und prägnant zu bedienen sowie den eigenen Standpunkt zu begründen und angemessen zu verteidigen.

3 Korrekturverfahren und Jury Die Klausurarbeiten der ersten Stufe werden von der veranstaltenden Schule unmittelbar nach der Klausur an den Landeswettbewerbsleiter unter seiner dienstlichen Adresse weitergeleitet: Landeswettbewerbsleiter CRP Herrn OStR Dr. Hartmut Wilms Emanuel-Felke-Gymnasium Poststraße Bad Sobernheim Tel.: / FAX: / Ebenso werden die Hausarbeiten der zweiten Stufe vom Verfasser selbst rechtzeitig vor dem Einsendeschluss (Poststempel genügt) an die o. g. dienstliche Adresse geschickt. Eine Eingangsbestätigung wird weder bei den Klausuren noch bei den Hausarbeiten verschickt. Die Klausurarbeiten wie auch die Hausarbeiten werden anonymisiert von einer Jury korrigiert, die Anonymisierung der Klausurarbeiten erfolgt durch die ausrichtende Schule, die der Hausarbeiten durch den Landeswettbewerbsleiter. Die Jury setzt sich aus aktiven und pensionierten Lehrkräften sowie Hochschullehrern des Landes Rheinland-Pfalz zusammen und tagt zweimal im Jahr (Frühjahrs- und Herbstjury). Alle Teilnehmer an den Klausuren erhalten von der Schule, an der die Klausuren geschrieben werden, eine Teilnahmebestätigung. Die Klausuren der ersten Stufe und die eingereichten Wettbewerbsarbeiten der zweiten Stufe können von den Verfassern oder den sie unterrichtenden Lehrkräften nach der Korrektur grundsätzlich nicht eingesehen werden. Eine qualifizierte Rückmeldung über das Abschneiden in der ersten und zweiten Stufe kann dem Teilnehmer nicht gegeben werden. Die Arbeiten verbleiben im Besitz der Jury und werden nach Abschluss des 32. CRP vernichtet. Die nicht mit Korrekturvermerken versehenen Originale der prämierten Hausarbeiten werden bei der Preisverleihungsfeier ausgestellt und können eingesehen werden. Benachrichtigung über die Ergebnisse Die Preisträger der ersten Stufe und die zur zweiten Stufe zugelassenen Teilnehmer der ersten Stufe erhalten bis Mitte Oktober persönlich per eine Benachrichtigung durch den Wettbewerbsleiter, zusätzlich dazu etwas später auch über ihre Schulen per EPOS. Alle anderen Teilnehmer erhalten keine persönliche Benachrichtigung über ihr Abschneiden. Ihre Schulen werden bis Ende November per EPOS über die Ergebnisse der ersten Stufe benachrichtigt.

4 Die Preisträger sowie alle Teilnehmer der zweiten und dritten Stufe werden persönlich vom Landeswettbewerbsleiter per über ihr Ergebnis benachrichtigt. Alle Ergebnisse werden zudem auf dem Bildungsserver des Landes Rheinland-Pfalz unter lwalte-sprachen.bildung-rp.de veröffentlicht Preise der ersten, zweiten und dritten Stufe Preise der ersten Stufe: Die Siegerinnen und Sieger erhalten neben den entsprechenden Siegerurkunden einen der zur Verfügung gestellten Preise. Zu diesen Preisen gehören: Erste, zweite und dritte Preise: Preise im Wert von 60,- bis 200, -. Die Preise werden voraussichtlich (abhängig von der finanziellen Situation) gestiftet von den Städten Neustadt (200, - ), Andernach (150, - ), Kaiserslautern (150, - ), Koblenz (150, - ), Ludwigshafen (100, - ), Speyer (150, - ) und Trier (150, - ) sowie von der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft in Darmstadt. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in der ersten Stufe in beiden Sprachen besonders erfolgreich sind, stehen außerdem der Philipp-Melanchthon-Preis der Evangelischen Kirche (250, - ) der Thomas-Morus-Preis der Katholischen Kirche (250,- ) zur Verfügung. Alle Teilnehmer der ersten Stufe, die zwar keinen Preis bekommen, aber zur zweiten Stufe zugelassen werden, erhalten eine Urkunde. Preise der zweiten Stufe: Die Siegerinnen und Sieger erhalten neben den entsprechenden Siegerurkunden einen der zur Verfügung gestellten Geldpreise: Herzog-Wolfgang-Preis der Herzog-Wolfgang Stiftung (500, - ) Preis des Ministeriums für Bildung in Mainz (250, - ) Paul-Pöstgens-Preis des Philologenverbands (250, - ) Kalliope-Preis (250, - ) Euterpe-Preis (250, - ) Preise dritten Stufe: Die Siegerinnen und Sieger der dritten Stufe werden im Falle eines Studiums an einer wissenschaftlichen oder technischen Hochschule oder auch Fachhochschule in die Förderung der Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen.

5 Termine An der Teilnahme interessierte Schülerinnen und Schüler melden sich über eine Fachkollegin oder einen Fachkollegen, die / der die Betreuung des CRP vor Ort übernimmt, beim Landeswettbewerbsleiter bis zum 30. April 2017 an (Adresse siehe oben bzw. unter hartmutwilms@gmx.de). Die Meldung sollte das Fach bzw. die Fächer, in dem bzw. denen der Schüler teilnehmen möchte, den Namen der Fachlehrerin oder des Fachlehrers und die Klassenstufe des Schülers zum Zeitpunkt der Meldung enthalten. Der Schulleiter sollte über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler seiner Schule informiert werden. Die Klausuren der ersten Stufe werden am 13. Juni 2017 (Latein) und 14. Juni 2017 (Griechisch) geschrieben. Klausurarbeiten, die an einem anderen Tag geschrieben worden sind, können nicht angenommen werden. Die Schulleitungen werden gebeten, im Interesse ihrer Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer den 13. Juni 2017 und / oder den 14. Juni 2017 von anderen Terminen freizuhalten. Für die Anfertigung der Hausarbeiten der zweiten Stufe stehen die neun Wochen vor dem Wiederbeginn des Unterrichts nach den Weihnachtsferien zur Verfügung; die Ausgabe der Themen erfolgt Mitte/Ende Oktober Für die Preisträgerinnen und Preisträger der ersten und zweiten Stufe findet die gemeinsame Preisverleihung im Frühjahr 2018 statt; genauer Termin und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Das Kolloquium findet am 18. Mai 2018 an der Universität Mainz statt. Umgang mit personenbezogenen Daten Von jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer werden bei der Anmeldung zum 32. CRP, im Personal- und Verschlüsselungsbogen der Klausur(en) und im Personalbogen der Hausarbeit(en) personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden nur wettbewerbsintern verwendet, nicht an Dritte weitergereicht und nicht kommerziell genutzt. Ausnahmen hiervon werden in folgenden Fällen gemacht: Personenbezogene Daten können 1. den Preisgebern und Sponsoren, 2. der Studienstiftung des deutschen Volkes und 3. der Deutschen Schülerakademie Bonn, die begabte Schülerinnen und Schüler fördert, weitergegeben werden. Bad Sobernheim, Dr. Hartmut Wilms Landeswettbewerbsleiter

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