PSYCHISCHE GESUNDHEIT UND KRANKHEIT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PSYCHISCHE GESUNDHEIT UND KRANKHEIT"

Transkript

1 KONZEPTPAPIER PSYCHISCHE GESUNDHEIT UND KRANKHEIT Keine Stigmatisierung mehr: Moderne Versorgungsstrukturen für eine patientenorientierte, selbstbestimmte und transparente Psychiatrie 1

2 I. PSYCHISCHE ERKRANKUNGEN: DAS NEUE VOLKSLEIDEN? Millionen von Menschen in Deutschland sind psychisch krank. Einige Studien gehen sogar davon aus, dass fast jeder im Laufe seines Lebens einmal davon betroffen ist entweder selbst oder als Verwandter oder Freund eines Menschen, der erkrankt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit gehen rund zehn Prozent der Fehltage bei den Berufstätigen auf Erkrankungen der Psyche zurück. Laut dem Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur psychischen Gesundheit von Erwachsenen in Bayern hatten 2014 etwa 2,3 Millionen Menschen in der Altersgruppe ab 20 Jahren eine ambulante Diagnose aus der Gruppe der psychischen Störungen. Die psychischen Störungen nehmen seit Jahren zu und verursachen alleine in Bayern schätzungsweise sechs bis sieben Mrd. Euro direkte Krankheitskosten jährlich. In Bayern haben sich Menschen im Jahr 2014 das Leben genommen, drei Viertel davon waren Männer. Auffällig ist vor allem die über dem bayerischen Durchschnitt liegende Suizidrate in Niederbayern. 1 Neben den Depressionen, Angststörungen und somatoformen Störungen ist die Sucht eine der häufigsten psychischen Erkrankungen in Deutschland. Zu den häufigsten substanzbezogenen Süchten gehören die Abhängigkeit und der Missbrauch von Alkohol und Medikamenten. Psychische Erkrankungen treffen zunehmend auch junge Menschen. Laut dem Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen in Bayern hat jeder vierte Heranwachsende in Bayern eine psychische Störung oder ist in seiner Entwicklung verzögert. Im Jahr 2014 nahmen sich 48 Heranwachsende unter 20 Jahren das Leben, zumeist als Folge einer Depression. Bayern liegt damit leicht über dem Bundesdurchschnitt. Nach tödlichen Unfällen sind Suizide in der Altersgruppe der 15- bis 19-Jährigen die zweithäufigste Todesursache. 2 Ob Depression, Sucht, Ess- oder Angststörungen, die Zahl derer, die wegen seelischer Leiden Hilfe suchen, nimmt zu. Gleichzeitig zeigen sich strukturelle Probleme mit der ärztlichen Versorgung, insbesondere in der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Die massiven Ungleichgewichte in der räumlichen Verteilung der PsychotherapeutInnen und PsychiaterInnen erschweren den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen den schnellen Zugang zu qualifizierter Hilfe. Diese regionalen Unterschiede müssen konsequent abgebaut werden. 1 Bericht Psychische Gesundheit von Erwachsenen in Bayern, Schwerpunkt Depression. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Bericht zur psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen in Bayern. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, München

3 II DIE SITUATION UND DER HANDLUNGSBEDARF IN BAYERN Die psychiatrische Versorgung in Bayern hat sich im Allgemeinen seit 2007 nur sehr langsam und nur in wenigen Bereichen dem wissenschaftlichen Fortschritt entsprechend weiterentwickelt. Der konkrete Bedarf der Patientinnen und Patienten wird häufig nicht berücksichtigt. Der Zweite Bayerische Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter aus dem Jahr 1990 sowie die Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern aus dem Jahr 2006 ( Psychiatriegrundsätze ) sind die maßgeblichen Versuche, die Situation der Menschen mit einer psychischen Erkrankung zu verbessern. Eine entsprechende Aktualisierung fehlt. Sie ist dringend notwendig. Wir wollen: Bericht der Staatsregierung zu Fortschritten bei der Umsetzung und Fortschreibung der Grundsätze im Rahmen der Psychiatrieberichterstattung verbindliche Umsetzung und Fortschreibung der Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern und Klärung der beinhalteten Finanzierungsfragen Nur im Bereich des Maßregelvollzugs hat die Bayerische Staatsregierung ein neues, längst überfälliges Gesetz auf dem Weg gebracht. Das Gesetz bringt zwar viele Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten, verbleibt leider in einem ordnungsrechtlichen Denken verhaftet. Konkret fehlen vor allem ausreichende Vorschriften zu individuellen Therapieangeboten, zum Zugang zu medizinischen Versorgung, zur Gesundheitsberichterstattung und zu einem Melderegister für Zwangsmaßnahmen, zur transparenten Qualitätssicherung, zu PatientenfürsprecherInnen, Besuchskommissionen und unabhängigen Beschwerdestellen und damit der externen Kontrolle der Abläufe im Maßregelvollzug. Des Weiteren vermissen wir Ausführungen zur Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals sowie zur Sicherung der Forensischen Ambulanzen. In unseren Augen ist die Sicherheit für die Allgemeinheit in erster und entscheidender Linie durch entsprechende Therapie zu erreichen. Gerade bei schwierigen Patientinnen und Patienten bedarf es eines individuell zugeschnittenen Therapieprogramms, das über das standardisierte Therapieangebot der Maßregelvollzugseinrichtungen hinausgeht. Derzeit nimmt Bayern im negativen Sinne insgesamt dreimal den Spitzenplatz in der Bundesrepublik ein: bei der Anzahl von Suiziden, bei der Anzahl von Drogentoten und bei der Anzahl der Unterbringungen pro Jahr. 3

4 Die Wartezeiten bei psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungen sind hoch, obwohl der Freistaat im Vergleich mit anderen Bundesländern noch eher gut abschneidet. Vor allem in den ländlichen Gebieten Bayerns ist es sehr schwierig, schnell einen Termin bei PsychiaterInnen oder PsychotherapeutInnen zu bekommen. Dies gilt für Erwachsene genauso wie für Kinder und Jugendliche. So etwa praktizieren in Niederbayern nicht einmal halb so viele FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie wie in Oberbayern. Besonders prekär ist die Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit psychischen Problemen in der nördlichen Oberpfalz mit einem Versorgungsgrad von gerade einmal 42,2 Prozent. 3 Landesweit sorgt ein Stadt-Land-Gefälle dafür, dass es in der ambulanten Psychotherapie zu mehrmonatigen Wartezeiten für eine Therapie kommen kann. 4 Gleichzeitig fehlt bisher eine flächendeckende und rund um die Uhr erreichbare Versorgung mit Krisendiensten. Seit 2011 hat sich die Zahl der Drogentoten fast verdoppelt. Der Freistaat Bayern führt die bundesweite Statistik der Drogentoten an. Seit 2011 hat sich die Zahl der Drogentoten im Freistaat fast verdoppelt. 321 Drogentote in Bayern im Jahr 2016 in keinem anderen Bundesland waren es mehr. Es fehlt immer noch an Ärztinnen und Ärzten, die eine substitutionsgestützte Behandlung durchführen. Drogenkonsumräume für Schwerstsuchtkranke, die sonst mit den aktuellen Angeboten des Hilfesystems nicht erreicht werden können, lehnt die Staatsregierung aus ideologischen Gründen ab trotz der Forderung zahlreicher Verbände, ExpertInnen sowie des Bayerischen Bezirketags. Im Freistaat wird wesentlich häufiger untergebracht als in anderen Bundesländern. Insbesondere wird häufiger zivilrechtlich und nach 1846 BGB untergebracht. 5 Das mag auch an dem Bayerischen Unterbringungsgesetz vom 5. April 1992 liegen, das nur sehr rudimentäre Vorschriften für die öffentlich-rechtliche Unterbringung enthält. Das Bayerische Unterbringungsgesetz ist von seiner Regelungsstruktur und seiner Begrifflichkeit (öffentliche Sicherheit und Ordnung) im Gegensatz zu den Psychisch-Kranken-Gesetzen in anderen Bundesländern einem polizeirechtlichen Ansatz verhaftet. Hilfen für Betroffenen werden nicht konstituiert, vielmehr wird auf bestehende Versorgungsangebote sowie die Hilfen des Sozialgesetzbuches verwiesen. Ein modernes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das eine sachgerechte Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlicher und betreuungsrechtlicher Unterbringung (Krisenintervention einerseits längerfristiger Betreuungsbedarf andererseits) und dem Maßregelvollzug ermöglichen würde, fehlt in Bayern immer noch. 3 Im Vergleich dazu kommt der Großraum München auf 101,3 Prozent, der Raum Landshut auf 162,7 Prozent und die unterfränkische Region Würzburg gar auf 402,6 Prozent. Verbesserungswürdig ist die Situation rund um Ingolstadt (60,6 Prozent) und in den Regionen Donau-Wald (56,9 Prozent) und Oberfranken-Ost (61,6 Prozent). KVB Versorgungsatlas. KVB, Bayerns kranke Kinder. Süddeutsche Zeitung, Unterbringung bezeichnet im medizinischen Bereich eine Zwangseinweisung, eine gegen den Willen des Betroffenen durchgeführte rechtlich vollzogene Unterbringung eines Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Störungen in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik. 4

5 Die Grüne Landtagsfraktion hält die Einführung eines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes bereits seit Jahren für dringend erforderlich. Es soll unter anderem den Behandlungsanspruch sichern. Sowohl der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass der Freiheitsentzug nur als ultima ratio in Betracht kommt, als auch die Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) 6 erfordern ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Psych KHG) in Bayern, in dem für jeden Betroffenen erreichbare Hilfen konstituiert werden, die eine Unterbringung vermeiden oder verkürzen. Dabei ist eine flächendeckende Versorgung mit sozialpsychiatrischen Diensten sowie Krisendiensten erforderlich. Aber nicht nur das. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordert eine grundrechtskonforme Regelung der Zwangsbehandlung. Die Grüne Landtagsfraktion hat selbst im Juni 2014 einen Gesetzentwurf zum Psych KHG vorgelegt. Mit diesem wollen wir einen Anstoß zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Bayern geben. III UNSERE FORDERUNGEN 1. Prävention und Früherkennung Prävention und Früherkennung stellen die Basis guter Gesundheitsversorgung und einen Grundbaustein in der Bekämpfung der Volkskrankheiten dar. In vielen Bereichen der Medizin können Prävention und Früherkennung Folgeschäden von Krankheiten verhindern. Dieses Prinzip wird in den letzten Jahren häufiger auch bei psychischen Erkrankungen wie Sucht, Essstörungen oder Psychosen angewendet. Mit Prävention sind Maßnahmen wie beispielsweise Stressbewältigung gemeint, die sich an gesunde Menschen richten. Psychische Erkrankungen und darunter auch Suchterkrankungen in der eigenen Familie sind ein großer Risikofaktor, selbst krank bzw. abhängig zu werden. Zum Beispiel machen bestimmte Umfeldfaktoren oder genetische Anlagen Menschen anfälliger für eine Abhängigkeit. Suchtforscher schätzen die Vererbbarkeit von Drogen-, Alkohol- und Nikotinsucht sogar auf 50 bis 60 Prozent. 7 Die Präventionsmaßnahmen sollen helfen, solche möglichen Risikofaktoren zu verringern, und so der Entstehung einer psychischen Erkrankung vorzubeugen. Wir wollen das Erkrankungsrisiko für eine psychische Störung nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern und Jugendlichen zu senken. Denn die Zahl der Menschen, die psychisch erkranken, steigt Jahr für Jahr. Dabei spielen offensichtlich auch neue Faktoren wie Arbeitsdichte, Erfolgsdruck und Arbeitsstrukturen eine große Rolle; Kinder und Jugendliche sind immer häufiger betroffen. 6 Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. 7 Süchtig nach einer anderen Realität. Zeit Online,

6 Die Gesundheitsförderung in Betrieben und in der Ausbildung gewinnt deshalb an immer mehr Bedeutung. Wir halten den Ausbau der Betrieblichen Gesundheitsförderung für essentiell. Kleine und mittlere Firmen haben bei der Gesundheitsförderung Nachholbedarf und sollen in dieser Hinsicht unterstützt werden. Mit Bewegung und Sport müssen wir aber bereits im Kindesalter anfangen. Deshalb ist es wichtig, dass eine dritte Sportstunde an den bayerischen Schulen eingeführt wird. Mit der Zunahme von psychischen sowie auch chronischen somatischen Erkrankungen bei Kindern wie Diabetes oder Allergien, sind nicht nur die Eltern, sondern auch die Lehrkräfte häufig überfordert (z.b. Insulingabe durch die Lehrkraft). Aus diesem Grund treten wir dafür ein, dass Modellprojekte an ausgewählten Schulen durchgeführt werden, die den Einsatz einer Pflegekraft für schulische Gesundheit erproben könnten. Festangestellte Pflegekräfte in Schulen erfüllen in vielen Ländern z.b. in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien, Skandinavien und Israel eine wichtige Aufgabe. In Bayern werden Pflegekräfte bislang nur in Förderschulen sowie in Einzelfällen in privaten Schulen eingesetzt. Fest angestellte Pflegekräfte können insbesondere in Ganztagsschulen, in denen Kinder nicht tagsüber zu den berufstätigen Eltern nach Hause kommen, wichtige Versorgung-Funktionen übernehmen, aber auch Prävention insbesondere in den Bereichen Alkohol, Sucht, Stress, Mobbing, Psychische Erkrankungen sollen aus der Tabuzone herausgeholt werden. Essstörungen, oder auch altersspezifische Information und Beratung von Fragen zu Partnerschaft und Sexualität leisten. Maßnahmen der Früherkennung richten sich dagegen eher an Menschen, die sich in einem frühen Stadium einer Erkrankung befinden. Unser Ziel ist es, psychische Erkrankungen eher zu erkennen, Betroffenen und ihren Familien möglichst rechtzeitig zu helfen und ein Fortschreiten zu verhindern oder abzuschwächen. Studien sprechen eindeutig dafür, dass eine frühzeitige Behandlung den Heilungsverlauf verbessert oder sogar das Entstehen des Vollbildes einer Erkrankung verhindert (z.b. bei Psychosen). Das heißt, je weniger Zeit vom Beginn der Erkrankung bis zur Behandlung vergeht, desto besser sind die Heilungschancen insgesamt. Unser Ziel ist, dass psychische Erkrankungen aus der Tabuzone herausgeholt werden. Deshalb müssen wir Eltern, Großeltern, ErzieherInnen, LehrerInnen sowie auch FlüchtlingshelferInnen und andere Bezugspersonen ansprechen und sie für dieses Thema noch mehr sensibilisieren und sie darüber informieren, wo fachliche Hilfe zur Verfügung steht. Eine Depression, Burn out oder Magersucht darf heute kein Tabu mehr sein. Psychische Erkrankungen können jeden treffen, wir können aber mit qualifizierter Hilfe etwas dagegen tun. 6

7 Der Handlungsbedarf ist umso größer, da die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Depression, stetig zunimmt. Jedes vierte Kind hat irgendein psychisches Problem oder eine Störung. 8 Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind derzeit circa zwei bis drei Prozent der Kinder und fünf bis zehn Prozent der Jugendlichen betroffen. Wichtig ist, dass Eltern in solchen Fällen rasch qualifizierte Beratung aufsuchen, damit möglichst bald eine geeignete Therapie starten kann. Ein weiteres Ziel stellt die Reduktion und das Überwinden von Barrieren zur Inklusion der psychisch erkrankten Menschen dar. Der wichtigste Aspekt der Prävention der Selbstgefährdung zeigt sich allerdings in der ständigen Erreichbarkeit von Krisendiensten bzw. Krisenstationen, die mit geschultem Fachpersonal ausgestattet sind, das eine Eskalation der psychischen Krise der/des Betroffenen verhindert. Wir brauchen: Abbau der Stigmatisierung und Reduzierung der Barrieren zur Inklusion durch enge Zusammenarbeit des Gesundheitswesens, der Betroffenen, der Angehörigen und weiteren Akteuren Fortbildungsmaßnahmen für medizinisches, soziales und pädagogisches Fachpersonal für ein verbessertes Wissen zu psychischen Erkrankungen und deren Früherkennung Einbindung von Wissen und Basiskompetenzen zu psychischen Erkrankungen in schulischen Lehrplänen und in der Ausbildung von Lehr-, Polizei- & Verwaltungskräften Gleichzeitig dürfen wir nicht die Menschen vergessen, die Hilfe leisten und auch leisten wollen, dafür aber oft nicht ausreichend ausgebildet und vorbereitet sind. Dies betrifft zum Beispiel LehrerInnen oder HelferInnen, die mit Flüchtlingskindern und Asylsuchenden arbeiten, die an posttraumatischen Belastungsstörungen leiden. Es betrifft auch PolizeibeamtInnen, die häufig bei einer seelischen Krise als erste beim Betroffenen ankommen, oder das Personal in somatischen Einrichtungen und viele mehr. So sind Fortbildungsmaßnahmen für medizinisches, soziales und pädagogisches Fachpersonal für ein verbessertes Wissen im Bereich der psychischen Erkrankungen und die schnellere Früherkennung von Betroffenen ein wichtiger Aspekt. Grundkenntnisse und Basiskompetenzen zu psychischen Krankheiten sollten auch in schulische Lehrpläne und in die jeweiligen Ausbildungen von Lehr-, Polizei- und Verwaltungskräften integriert werden. 8 Bericht zur psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen in Bayern. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,

8 Zusätzlich zu diesen Fortbildungsmaßnahmen sollte eine Deeskalationsschulung stattfinden, um in Krisensituationen entsprechend handeln zu können. Ein Deeskalationstraining für Kinder und Jugendliche sollte ebenfalls angeboten werden. Gerade für Betroffene, die aufgrund einer psychischen Störung eine Neigung zur Gewaltanwendung besitzen, müssen anonyme Gruppen- und Beratungsangebote geschafft werden. Um auch in psychiatrischen Einrichtungen die Fremdgefährdung zu reduzieren, sollen Schutzräume zur Abwendung von Übergriffen gebaut werden. Von besonderer Bedeutung ist jedoch, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den psychiatrischen Krisendiensten stattfindet, damit in der konkreten Krisensituation die Vorgehensweisen beider Seiten bekannt und miteinander abgestimmt sind. Hierbei wären regelmäßige regionale Treffen der Polizei und der Krisendienste hilfreich, bei denen auch Vertretungen der Betroffenen und Angehörigen einbezogen werden, um eine gelungene Kooperation zu gewährleisten. Solche Veranstaltungen würden auch dem Erfahrungsaustausch dienen. Wir treten für die Vorbeugung von Unterbringungen ein. So sollten Zwangseinweisungen tatsächlich nur bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung angewendet werden. Zudem müssen Informationen für Betroffene und Angehörige bereitgestellt werden und der Wille des Patienten bzw. der Patientin in den Behandlungsentscheidungen so weit wie möglich berücksichtigt werden. Wir brauchen deshalb: leichte Erreichbarkeit von Krisendiensten bzw. -stationen mit geschultem Personal. enge Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen Krisendiensten und der Polizei Deeskalationsschulung als Teil der vorher genannten Fortbildungen für medizinisches, soziales und pädagogisches Fachpersonal und ebenfalls für Fortbildungen der Polizei 2. Gleicher Zugang zur Gesundheitsversorgung in allen Teilen Bayerns Wer auf dem Land wohnt, hat es oft schwer, einen wohnortnahen Zugang zu spezialisierter Gesundheitsversorgung und Hilfe-Angeboten zu erhalten. Dies gilt insbesondere für psychisch Kranke und Suchtkranke in den ländlichen Gebieten Bayerns. Das Warten auf einen Therapieplatz kann dramatische Folgen haben. Viele Patientinnen und Patienten müssen stationär behandelt werden, obwohl eine ambulante Therapie ausreichend wäre und sie nicht aus ihrem Leben reißen würde. Mancher wird erst während des Wartens so krank, dass er in die Klinik muss. Wir wollen die ambulante Versorgung psychisch Kranker vor allem im ländlichen Raum verbessern, wo eine oft unzureichende Infrastruktur für psychisch erkrankte Menschen zu unzumutbaren Anfahrtswegen und Kosten führt. Die Wartezeiten auf eine passende ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung müssen zudem dringend verkürzt werden. Deshalb haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass ein rechtssicherer Betrieb von Außenstellen psychiatrischer Institutsambulanzen ohne unmittelbare Anbindung an psychiatrische Krankenhäuser oder Allgemeinkrankenhäuser mit selbständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen möglich ist. 8

9 Seit Jahren setzten wir uns außerdem intensiv für eine Verbesserung der Substitutionsversorgung opiatabhängiger PatientInnen in Bayern ein. Die substitutionsgestützte Therapie unterstützt suchtkranke Menschen auf ihrem Weg aus der kriminalisierten Drogenszene heraus. Eine Minderung der Kriminalitäts- und Sterblichkeitsrate sowie eine Stabilisierung der Gesundheit (und oft auch die Möglichkeit einer Eingliederung ins Arbeitsleben) sind die positiven Folgen. Die Risiken einer sehr langfristigen bzw. lebenslangen Substitution sind viel geringer als ständige Rückfälle mit dem Risiko einer weiteren Progression des Krankheitsbildes. In Bayern finden sich aber fast keine Ärztinnen und Ärzte mehr, die bereit sind, Substitutionsbehandlungen durchzuführen. Der Altersdurchschnitt der aktuell tätigen Substitutionsärztinnen bzw. -ärzte liegt bei über 55 Jahren. Seit dem Rückzug vieler HausärztInnen aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen werden Substitutionsbehandlungen vielerorts nahezu ausschließlich in Krankenhäusern durchgeführt. Wir sind der Meinung, dass ÄrztInnen in die Lage versetzt werden müssen, rechtssicher Substitutionsbehandlungen anbieten zu können. Deshalb haben wir viele Jahre dafür gekämpft, dass ÄrztInnen in der Substitutionsversorgung mehr Rechtssicherheit gegeben wird. Im Oktober 2015 wurde ein entsprechender interfraktioneller Antrag unter Federführung der GRÜNEN Landtagsfraktion in Bayern verabschiedet. Im Mai 2017 wurde endlich eine Verordnungsnovelle erlassen, die die derzeitige Situation bei den substitutionsgestützten Behandlungen endlich verbessern sollte. Jetzt ist es wichtig, zu sichern, dass es wieder mehr niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Bayern gibt, die Substitution betreiben. 3. Flächendeckender Ausbau von Hilfen und Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. in psychischen Krisen Großen Verbesserungsbedarf sehen wir im psychiatrischen Nothilfesystem und in der Nachsorge. Menschen in seelischen Krisen haben Anspruch auf fachkundige psychiatrische Hilfe, möglichst ohne zeitlichen Aufschub und rund um die Uhr. Wird diese erste Hilfe in seelischer Not als entlastend erlebt, bahnt sich Vertrauen in das psychiatrische Hilfesystem, das langfristig wirkt und dazu beitragen kann, krisenhafte Zuspitzungen, vermeidbares Leid und institutionelle Umwege für alle Beteiligten zu vermeiden. Vernetzung, Erreichbarkeit und Verlässlichkeit sind Grundanforderungen an ein Hilfesystem, das Menschen mit einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung unterstützen soll. Deshalb wollen wir niederschwellige psychiatrische Krisenhilfe oder Krisendienste (einschließlich einer angemessenen Finanzierung) flächendeckend und wohnortnah etablieren. So soll mindestens ein Krisendienst pro Region entstehen. Dabei soll die Einbindung an die Regelversorgung sichergestellt und regionale Lösungen beachtet werden, wie zum Beispiel bereits vorhandene Versorgungsstrukturen. Das Ziel ist die Schließung von Versorgungslücken, Vernetzung der regionalen Hilfen und eine enge Zusammenarbeit der Akteure. 9

10 Bereits im Rahmenkonzept für ein ambulantes Kriseninterventionssystem des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aus dem Jahr 2000 sowie in der aktuelleren (Oktober 2012) Fortschreibug des Verbandes der Bayerischen Bezirke zur ambulanten Krisenversorgung wurden die Bedeutung und das Potenzial solcher Krisenversorgung aufgezeigt. Gleichzeitig ist es wichtig, die Zusammenarbeit der Hilfe-Angebote zu stärken, damit wir möglichst früh vielen Betroffenen helfen können. Aus diesem Grund wollen wir uns für regionale Kooperationsvereinbarungen für eine systematische, verbindliche Kooperation von Krisendiensten, Krisennetzwerken, Polizei und anderen regionalen Behörden einsetzen. Wir treten dafür ein, dass ambulant vor stationär nicht eine leere Phrase wird. Unser Ziel: Abwendung von stationärer Unterbringung und Zwangsmaßnahmen. Dafür muss aber die zeitliche Erreichbarkeit der Krisenversorgung stimmen. Ideal wäre ein 24-stündig telefonisch erreichbares Krisendienste-Netz unter einer bekannten einheitlichen Nummer, mit einem breiten Spektrum an spezifischen Krisenhilfeangeboten und ausgestattet mit professioneller Struktur (Fachkräfte mit Kompetenzen zur Krisenintervention). Die Krisendienste sollten im Vorfeld von und auch bei und nach einer Unterbringung mitwirken. Das flächendeckende Netz von Hilfen soll eine verlässliche Struktur für Betroffene und Angehörige darstellen. Zu den notwendigen Funktionen und Strukturelemente der Krisendienste soll gehören: Kontakt- & Vermittlungsstelle / Leitstelle telefonische Krisenintervention Erstkontaktstelle Vermittlung und Koordination von Hilfen aufsuchende Leistungen zur Entschärfung von Krisen vor Ort (z.b. mobiles Team) Komm-Strukturen: Bereitstellung von und Beratung zu Hilfsangeboten für Hilfesuchende Rückzugsräume als Räumlichkeiten für Hilfesuchende Die frühe und qualifizierte Hilfe trägt zur Minderung schwerer Krankheitsfolgen bei; so kann auch eine selbständige Lebensführung erhalten bleiben. So ist auch eine ausreichende und gesicherte Pauschalfinanzierung für notwendige personelle und materielle Ressourcen für die Schaffung einer flächendeckenden niederschwelligen psychosozialen Versorgung ein Muss. 9 9 Derzeit strebt der Bayerische Bezirketag einen schnellstmöglichen flächendeckenden Ausbau der Krisendienste für Menschen in psychischer Not und ist bereit 50 % der Kosten zu übernehmen. Dafür fordert er, dass der Freistaat die andere Hälfte der nicht-gedeckten Kosten trägt. Mit dem Krisendienst können wir Leben retten. Münchner Merkur,

11 Wir wollen: den Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Hilfen Hilfsangebote mit präventiven und nachsorgenden Angeboten Unterstützungsangebote für Angehörige verbindliche Vernetzung und Kooperation der Akteure, sowie transparente Festschreibung von Zuständigkeiten Verpflichtende Schaffung von regionalen Steuerungsverbünden/psychosozialen Arbeitsgemeinschaften und Einbindung jener in regionaler Bedarfsermittlung Pauschalfinanzierung für notwendige personelle und materielle Ressourcen für flächendeckende niederschwellige psychosoziale Versorgung verbindliche Finanzierung von sozialpsychiatrischen Diensten, gerontopsychiatrischen Diensten, der psychosozialen Beratungsstellen, der Beratungsangebote des öffentlichen Gesundheitsdienstes und von Angeboten im Bereich der Jugendhilfe Das entsprechende Nachsorge-Angebot nach einer stationären Behandlung spielt eine wesentliche Rolle. Wir brauchen mehr psychiatrische Rehabilitationsplätze zur Verfügung, denn wir wollen weg von der Drehtür-Psychiatrie. Rehabilitationsplätze, die eine maßgeschneiderte Therapie für chronisch psychisch Kranke bieten, sind rar. Doch nach einem Aufenthalt in einer Klinik benötigen die meisten sofort Hilfe in Form einer Anschlusstherapie, um ihr Leben in Griff zu bekommen. 4. Selbsthilfe, Partizipation und Stärkung der Patientenrechte Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Hilfsstruktur für psychisch Erkrankte. Dabei gilt für uns stets der Grundsatz unterstützende Entscheidung anstatt ersetzender Entscheidung, um die selbstständige Rechts- und Handlungsfähigkeit der PatientInnen möglichst lange aufrechtzuerhalten. Deshalb unterstützen wir auch die Idee, dass PatientInnen eine Assistenz für den Umgang mit Behörden, Kliniken, Versicherungen und sonstigem bereitgestellt bekommen könnten, wobei hier auch eine aufsuchende Leistung der Assistenz wünschenswert wäre. Gleichzeitig wollen wir GenesungsbegleiterInnen, sogenannte Experten aus Erfahrung oder Ex-In, mehr einbinden, da Psychiatrieerfahrene meist einen besonderen Zugang zu anderen psychisch erkrankten Personen haben. Ex-In haben selbst psychische Krankheiten, sind aber so gefestigt, dass sie anderen helfen können. Sie verstehen psychische Krisen oft besser als das Fachpersonal, weil sie sie von sich selbst kennen, gleichzeitig können sie für andere Betroffene Vorbilder und Hoffnungsträger sein, denn schließlich haben sie es auch geschafft. Andererseits hilft die Arbeit auch den Ex-In selbst, sich wieder einen Alltag aufzubauen, eine Beschäftigung zu finden und die eigene Krankheit langfristig zu überwinden. Der Dialog auf Augenhöhe kann durch die Genesungsbegleitung also wirksam gestärkt werden. Noch sind die professionellen Ex-In selten in Bayern, wir wollen, dass mehr Ex-In entsprechend ausgebildet werden und sie mehr in diversen Einrichtungen Einsatz finden. 11

12 Wir setzen uns für bessere Qualität der psychiatrischen Einrichtungen aller Art ein. In Zukunft muss die Qualität aller psychiatrischen Einrichtungen vergleichbar sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir die Transparenz der Einrichtungen erhöhen. Für die Kontrolle der Versorgungsleistungen der unterschiedlichen psychiatrischen Einrichtungen, wollen wir Besucherkommissionen einrichten. Diese sollten unangekündigt kommen können und durch eine Person mit Richteramtsbefähigung geleitet werden, multiprofessionell ausgestaltet sein und Vertreter der Betroffenen und Angehörigen beinhalten. Die Stärkung der Patientenrechte ist ein zentrales Anliegen unserer Gesundheitspolitik. Wir fordern ein Zentralmelderegister für Zwangsmaßnahmen mit regelmäßiger Berichterstattung über Zwangsmaßnahmen und die Anzahl der untergebrachten Personen in allen Einrichtungen. Unser Ziel ist eine einheitliche Erfassung aller durchgeführten Zwangsmaßnahmen nach definierten Parametern. Dabei wollen wir Zwangsmaßnahmen nicht nur in den stationären Einrichtungen, sondern auch in den ambulanten Einrichtungen erfassen. Wir wollen keine Black-Box -Psychiatrie mehr! PatientInnen sollten deshalb die Möglichkeit haben, sich an eine unabhängige regionale Beschwerdestelle zu wenden, wenn sie eine Verletzung ihrer Rechte empfinden. Eine unabhängige Ombudsstelle mit juristischen Kompetenzen auf Landesebene soll für die genannten Beschwerdestellen beratend tätig werden und mit einer Berichtspflicht gegenüber dem Bayerischen Landtag ausgestattet werden. Auch den Einsatz von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern in allen psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, um die psychisch erkrankte Person generell und bei Einbringung ihres Willens zu unterstützen, halten wir für wesentlich. Wir wollen: Selbsthilfegruppen unterstützen GenesungsbegleiterInnen einsetzen Unangekündigte Besucherkommissionen einrichten Melderegister für Zwangsmaßnahmen einführen Unabhängige Ombudsstelle schaffen PatientenfürsprecherInnen in allen psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen etablieren. 12

13 5. Ein modernes Psych-KHG für Bayern Betrachtet man die derzeitige Situation und die rechtlichen Grundlagen, die bezüglich der Behandlung und Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern vorliegt, so deuten die hohen Zahlen an Unterbringungen im Vergleich zu den Zahlen anderer deutscher Bundesländer darauf hin, dass Bayern einen akuten Nachholbedarf im Umgang mit psychisch Erkrankten hat. Es gab zwar in den vergangenen Jahrzehnten bereits mehrere Anläufe zu einem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Psych KHG), leider bisher ohne Erfolg. Deshalb legte die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 27. Juni 2014 einen eigenen Gesetzesentwurf vor. Die geltenden gesetzlichen Regelungen in Bayern beschränken sich hauptsächlich auf das bayerische Unterbringungsgesetz, welches im Jahr 1992 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz wurde in der Tradition des bayerischen Verwahrgesetzes von 1952 verfasst, wodurch eine Stigmatisierung der Betroffenen kontinuierlich fortwährte. Das Unterbringungsgesetz legt in seiner Ausführung sein Hauptaugenmerk auf die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung bzw. Sicherheit, indem es die Unterbringung psychisch Kranker mit temporärem Fremdgefährdungspotenzial regelt. Hierbei werden allerdings wichtige Schwerpunkte, wie die Regelung von Hilfen und die Gewährleistung der Patientenrechte, außer Acht gelassen. Beinahe alle deutschen Bundesländer, um genau zu sein alle außer Bayern und Hessen, besitzen daher bereits ein modernes Psych KG bzw. Psych KHG, welches dementsprechende rechtliche Regelungen bereitstellt. Bayern hat einen akuten Nachholbedarf im Umgang mit psychisch Erkrankten. Gerade in Hinblick auf die Zwangsbehandlungen und die Forderungen der von Deutschland unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention ist es unerlässlich auch in Bayern ein modernes Psych KHG zu schaffen, um verbindliche Ansprüche auf Hilfen zu implementieren und Zwangsbehandlungen auf ultima-ratio-maßnahmen zu beschränken. Derzeit liegen nur erste Eckpunkte zu einem Bayerischen Psych KHG vor. Wann genau die Bayerische Staatsregierung endlich ein modernes PsychKHG vorlegen wird, ist nicht bekannt. Für uns ist klar: Jede Freiheitsentziehung kann nur als das letzte Mittel erfolgen. Wir wollen deshalb im neuen Gesetz verankern, dass eine Unterbringung die absolut letzte Maßnahme wird, davor müssen alle Hilfen ausgeschöpft werden. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung muss streng gefassten Voraussetzungen unterliegen. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass bei einer Unterbringung zum Beispiel ein ärztliches Attest nicht älter als 24 Stunden sein darf. Des Weiteren fordern wir, dass eine Einschränkung der freien Willensbildung bei der/dem Betroffenen vorliegt und dass eine konkrete Gefährdung in Form von Selbst- bzw. Fremdgefährdung besteht. Die Dauer der Unterbringung soll dabei abhängig von der Dauer der Behandlung sein. 13

14 Aus unserer Sicht muss ein bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz unter anderem noch folgende Bausteine regeln: 1) Landesweite Planung und Koordination von psychiatrischen Hilfen, insbesondere Koordination ambulanter und stationärer Behandlungsmaßnahmen, 2) Unterbringung als Krisenintervention, 3) Hinzuziehung psychiatrischer Fachkräfte bei der in der Praxis vorherrschenden sofortigen (behördlichen oder polizeilichen) Unterbringung, um die Gefahrensituation einschätzen und Alternativen zur Unterbringung aufzeigen zu können, 4) Sicherstellungspflicht bezüglich der der Unterbringung vor- und nachgehenden Hilfen, 5) Stärkung der Rechte von PatientInnen und Angehörigen, 6) Einführung einer belastbaren Psychiatrieberichterstattung, 7) Niedrigschwellige Einrichtung von und verbindliche Regelung zur Personalausstattung und Finanzierung von sozialpsychiatrischen Diensten und Krisendiensten (aufsuchende Hilfen und Krisenbetten). Die Krisendienste müssen bei einer psychischen Krise so früh wie möglich einbezogen werden. Die Kooperation zwischen den Krisendiensten und der Polizei ist zentral. Hierbei könnten die Krisendienste Empfehlungen bezüglich des Umgangs mit Betroffenen geben, während die Polizei die konkrete Umsetzung bzw. Durchführung vornehmen würde. Dafür ist allerdings notwendig, flächendeckend ständig erreichbare Krisendienste zu installieren. Durch die Professionalisierung des Umgangs mit den betroffenen Personen, die mit der Einbindung der Krisendienste in das Verfahren der öffentlich-rechtlichen Unterbringung einhergeht, könnte auch die Akzeptanz einer Unterbringung bei den Betroffenen selbst gesteigert werden. Wir wollen: Stärkere Konzentration auf öffentlich-rechtliche Unterbringung anstelle von zivilrechtlicher Unterbringung (umgekehrte Konstellation im Falle der Kinder- & Jugendpsychiatrie) Frühzeitige Einbeziehung der Krisendienste, Kooperation zwischen Krisendiensten und Polizei Zwangsunterbringung als ultima-ratio Legitimität der Unterbringung ausschließlich im Falle eines Betroffenen ohne Möglichkeit zur freien Willensbildung und mit Selbst- & Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Störung Zeitlich begrenzte Unterbringung und sofortiger Abbruch der Unterbringung bei Entfallen der Voraussetzungen für jene 14

15 Bei der Aufnahme von Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen FachärztInnen die Unterbringungsvoraussetzungen überprüfen und einen Therapie- und Behandlungsplan erstellen. Bei der Behandlung von einwilligungsunfähigen PatientInnen gegen ihren natürlichen Willen gelten die Voraussetzungen aus 1906 (3) BGB und das FamFG. Eine Behandlung ausschließlich zum Wohl Dritter bzw. der Allgemeinheit ist auszuschließen. Die Behandlung ohne bzw. gegen den natürlichen Willen der/des Betroffenen ist nur unter der Annahme der Vereinbarkeit mit dem mutmaßlichen Willen jener Person legitim. Mögliche Ziele der öffentlich-rechtlichen Unterbringung unter der Annahme des Genesungswunsches der betroffenen Person wären die Wiederherstellung des freien Willens, die Entlassfähigkeit unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens, die Berücksichtigung des Behandlungswunsches bzw. des mutmaßlichen Willens der/des Betroffenen sowie die Wiederherstellung der tatsächlichen Voraussetzungen der freien Selbstbestimmung. Wir sagen: Solange Betroffene einen freien Willen besitzen, ist eine Einwilligung seitens der Person zu den Behandlungsmaßnahmen nötig. Falls es nicht der Fall ist, müssen ÄrztInnen, um Zwangsbehandlung zu vermeiden, vorerst alle Überzeugungsversuche und Hilfen bezüglich der Behandlung bei der betroffenen Person ausschöpfen. Dabei muss der Nutzen der Behandlung erheblich größer sein, als die Beeinträchtigungen für die PatientInnen, zu der durch die Behandlung kommen könnte. Das Behandlungsziel von Zwangsbehandlungen beschränkt sich unserer Überzeugung nach ausschließlich auf den Wegfall der erheblichen Selbstgefährdung. Großen Wert legen wir auf die Stärkung der Rechte der untergebrachten PatientInnen. Sie sollten das Recht auf Behandlung, auf Eigentum und Besitz, auf Besuch, auf Schriftwechsel, auf Telefonate, auf Kontakt und auf Religionsausübung haben. Dabei muss selbstverständlich sein, dass die psychiatrische Einrichtung PatientInnen über ihren Rechte, Pflichten und Rechtsmittel aufklärt. Das Recht auf Besitz persönlicher Gegenstände ist unter Ausschluss von Gefährdungen der Gesundheit sowie der Gefährdung der Sicherheit der Einrichtung zu gestatten. Zusätzlich zu der gesetzlichen Regelung halten wir eine frühe Einbindung des Sozialdienstes für Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten der PatientInnen für erforderlich. Die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen in Form von Bestrafungen lehnen wir ab. Wir fordern: Rechtlicher Anspruch auf Hilfeangebote Pflicht der Aufklärung der PatientInnen zu Rechten, Pflichten und Rechtsmitteln Recht auf Besuch, auf Schriftwechsel, auf Telefonate, auf Kontakte Recht auf Besitz persönlicher Gegenstände unter Ausschluss von Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Einrichtung Verbot von Disziplinarmaßnahmen im Sinne von Bestrafungen Frühe Einbindung des Sozialdienstes für Wohnungs- & Vermögensangelegenheiten der PatientInnen 15

16 Besondere Sicherungsmaßnahmen wie die Wegnahme oder der Vorenthalt von Gegenständen, die ständige Beobachtung, die nächtliche Nachschau, die Abtrennung bzw. Absonderung in besonderen Räumen, der Entzug oder die Beschränkung von Aufenthalten im Freien, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der/des Betroffenen durch unmittelbaren Zwang, die Fixierung und die Verabreichung von notwendigen Medikamenten im Falle einer Behandlung gegen den Willen der/des Betroffenenmüssen müssen eng und klar gefasst und im Gesetz festgeschrieben werden und sollen nur in bestimmten Situationen und unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Die Voraussetzungen für solche Sicherungsmaßnahmen sind einerseits eine Gefahr für die untergebrachte Person selbst oder andere, sei es im Sinne von Tötung oder ernsthaften Verletzungen, und andererseits die Gefahr, dass die/der PatientIn die Einrichtung verlässt und alle anderen Möglichkeiten zur Gefahrenbewältigung nicht greifen. Solche besonderen Sicherungsmaßnahmen sind jedoch anzukündigen und zu begründen, es sei denn es liegt Gefahr im Verzug vor. Zudem müssen sie befristet sein und nach ärztlicher Anordnung und Überwachung durchgeführt werden, wobei die Sicherungsmaßnahmen bei Entfallen der Voraussetzungen unbedingt sofort aufgehoben werden müssen. Wir wollen, dass alle Maßnahmen zur Sicherung einer strengen Dokumentationspflicht unterliegen, die den Anlass, die Anordnung, die Art, den Umfang und die Dauer der Behandlung beinhaltet. Wir fordern auch eine Beschränkung von Absonderungen, Fixierungen und Ruhigstellungen auf 12 Stunden, die allerdings unter Zustimmung des ärztlichen Leiters oder der ärztlichen Leiterin des Krankenhauses und unter der Voraussetzung der Meldung der Maßnahmen an ein zuständiges Gericht verlängerbar sind. Die Fixierung sollte nicht 24 Stunden überschreiten. Bei der Fixierung muss die betroffene Person vorweg von einem Beschäftigten der Einrichtung auf gefährliche Gegenstände durchsucht werden und anschließend eine ständige Beobachtung, Betreuung und Überwachung während der Fixierung durch entsprechendes Fachpersonal gewährleistet sein. Wir fordern, dass die Videoüberwachung bei einer Fixierung nur dann zulässig ist, wenn der Patient oder die Patientin darauf besteht. Wir fordern: Festschreibung von Voraussetzungen für besondere Sicherungsmaßnahmen Dokumentationspflicht der Sicherungsmaßnahmen (Anlass, Anordnung, Art, Umfang und Dauer Festlegung der Fixierung auf eine Maximaldauer von 24 Stunden unter ständiger Beobachtung, Betreuung und Überwachung durch einen Beschäftigten und vorheriger Durchsuchung der Person auf gefährliche Gegenstände Legitimität von Zwangsbehandlung nur im Falle schwerwiegender Gefahr oder langfristiger Schädigung für die untergebrachte Person und Abwesenheit deren freien Willens 16

17 6. Psychiatrieberichterstattung Die Psychiatrieberichterstattung stellt ein wichtiges Mittel zur Kontrolle, Qualitätssicherung, Steuerung und Planung dar. Unverzichtbar ist die regelmäßige Berichterstattung einerseits für Messung der Qualität von Prozessen, Strukturen und Ergebnissen von Hilfen im Einzelfall, andererseits für Messung der Qualität von Abläufen in der Versorgungslandschaft. Durch die regelmäßige Berichterstattung können Maßnahmen gezielt evaluiert werden sowie Hilfsangebote auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer sozialen Umgebung besser zugeschnitten und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Um die Steuerung und Qualitätssicherung gewährleisten zu können, ist die Bereitstellung von Ressourcen auf verschiedenen Ebenen (Land, Bezirk, usw.) und die Schaffung von flächendeckenden verbindlichen Strukturen notwendig. Wir wollen mehr Transparenz und vergleichbare Qualität in allen Einrichtungen. Dabei sollte die Psychiatrieberichterstattung auf regionaler und auf Landesebene unter anderem die Erfassung von Zwangsmaßnahmen (Melderegister für Zwangsmaßnahmen) und Unterbringungen in allen Einrichtungen oder auch die Erhebung von bevölkerungsbezogenen Daten, wie beispielsweise Suizide, um regionale Unterschiede und zeitliche Entwicklungen sichtbar zu machen, umfassen. Allerdings sollen auch Daten zu den unterschiedlichen Einrichtungen und Maßnahmen erhoben werden, womit die Qualität der tatsächlichen Umsetzung der Versorgungsleistungen überprüft wird. Auch Ergebnisse aus Untersuchungen zu spezifischen Fragestellungen, wie zum Beispiel zu Langzeitverläufen, sollen in die Psychiatrieberichterstattung integriert werden. Der Bericht soll vom zuständigen Ministerium gegenüber dem Bayerischen Landtag jährlich zusammen mit einer Expertenanhörung vorgestellt werden. Auch Stellungnahmen der Landesverbände der Betroffenen und Angehörigen soll der Bericht beinhalten. Wir wollen: regelmäßige Psychiatrieberichterstattung für Steuerung und Qualitätssicherung Bereitstellung von Ressourcen für die Steuerung und Qualitätssicherung auf verschiedenen Ebenen (Land, Bezirk usw.) Erfassung von Zwangsmaßnahmen und Unterbringungen in allen Einrichtungen Erfassung von bevölkerungsbezogenen Daten (z.b. Suizid) mit regionalen Unterschieden Erfassung von einrichtungs- & maßnahmenbezogenen Daten zur Überprüfung der Qualität der Umsetzung der Versorgung 17

18 ZUSAMMENFASSUNG Wir GRÜNE stellen den Menschen in Mittelpunkt unserer Politik. Wir stehen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Wenn wir GRÜNE in Bayern regieren, werden wir Angebote und Hilfen für psychisch erkrankte Menschen verbessern. Unsere Strategie ist es, psychische Erkrankungen bei Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln und durch verstärkte Aufklärung, Fortbildungen für Fachpersonal und niedrigschwellige Angebote zur Entstigmatisierung beizutragen. Ein besonderes Augenmerk legen wir GRÜNE dabei auf die Versorgung von Kindern- und Jugendlichen. Wir wollen Versorgungstrukturen, die eine flexible und schnelle Behandlung ermöglichen, damit psychische Störungen nicht zur chronischen Krankheit werden und Menschen dadurch aus dem Arbeitsleben und ihrem sozialen Gefüge reißen. Damit Menschen in Krisen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, muss das psychotherapeutische Angebot bedarfsgerecht ausgebaut und hierfür die Bedarfsplanung grundlegend reformiert werden. Es kann nicht sein, dass in zahlreichen Regionen, die rechtlich sogar als Wir stehen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung. überversorgt gelten, Menschen weder Anlaufstellen bei akuten Krisen finden noch in zumutbarer Zeit einen Psychotherapieplatz erhalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die selbständige Rechts- und Handlungsfähigkeit der PatientInnen möglichst aufrecht erhalten bleibt. Die oft noch bestehenden Zugangsbarrieren zum Hilfesystem wollen wir endlich überwinden. Hierzu gehört auch die Errichtung von 24 Stunden erreichbaren, flächendeckenden Krisendiensten bei den Bezirken, um stationäre Aufenthalte und Unterbringungen von Menschen in psychischen Krisensituationen zu vermeiden. Wir GRÜNE im Bayerischen Landtag arbeiten bereits seit vielen Jahren daran, dass die psychiatrische Versorgung verbessert wird und Bayern endlich ein neues, modernes Psych KHG bekommt. Mit dem neuen Psych KHG soll das längst überholte Unterbringungsgesetz ersetzt und die öffentlich-rechtliche Unterbringung so reformiert werden, dass der Hilfeteil des Gesetzes im Vordergrund steht und eine klare Trennung vom Maßregelvollzugsgesetz erfolgt. Die Staatsregierung lässt sich zuviel Zeit, obwohl ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgrund der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zu Zwangsmaßnahmen, Zwangsbehandlungen und Fixierungen besteht. Mit der Neuregelung sollte auch der bisherigen Praxis einer überwiegend zivilrechtlichen Unterbringung mit Betreuerbestellung entgegengewirkt werden. 18

19 Wir GRÜNE sind überzeugt, dass die öffentlich-rechtliche Unterbringung sowie Zwangsmaßnahmen nur als allerletzte Mittel zum Einsatz kommen dürfen. Großen Wert legen wir auf die Stärkung der Rechte und auf den Behandlungsanspruch der untergebrachten PatientInnen und lehnen Disziplinarmaßnahmen im Sinne der Bestrafung ab. Wir wollen Wir wollen mehr Transparenz sowie eine vergleichbare und bessere Qualität aller psychiatrischen Einrichtungen erreichen. mehr Transparenz sowie eine vergleichbare und bessere Qualität aller psychiatrischen Einrichtungen erreichen. Dazu brauchen wir den Einsatz von Besucherkommissionen mit Fachleuten, die als unabhängige Instanz die Einrichtungen unangemeldet besuchen und überwachen sowie eine Datenbank für Unterbringungen und Zentralmelderegister für Zwangsmaßnahmen in allen Einrichtungen - und dies mit regelmäßiger Berichterstattungspflicht. Kurz gesagt: wir wollen keine Black-Box -Psychiatrie mehr! PatientInnen sollten deshalb auch die Möglichkeit haben, sich an eine unabhängige Beschwerdestelle zu wenden, wenn sie eine Verletzung ihrer Rechte empfinden. Wir GRÜNE wollen weg von der Drehtür-Psychiatrie und deshalb wollen wir die Nachsorge nach einer stationären Behandlung verbessern und weiter ausbauen. Hier geht es insbesondere um mehr psychiatrische Rehabilitationsplätze, die eine maßgeschneiderte Therapie für chronisch psychisch Kranke bieten und den Betroffenen in der Form einer Anschlusstherapie helfen, ihr Leben langfristig in Griff zu bekommen. Denn für uns zählt jeder Mensch. Kerstin Celina, MdL, Sprecherin für Arbeitsmarkt, Sozialpolitik und Jugend 19

20 Stand Juni 2017 Kontakt: Kerstin Celina, MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag Maximilianeum, München Abgeordnetenbüro: Praterinsel 4a, München 20

PsychKHG für Bayern. Gründe für eine Neuregelung des Unterbringungsrechts

PsychKHG für Bayern. Gründe für eine Neuregelung des Unterbringungsrechts PsychKHG für Bayern Dr. Rolf Marschner 5. BayBGT Nürnberg 27. 10. 2015 Gründe für eine Neuregelung des Unterbringungsrechts Entwicklungen in der Psychiatrie UN-BRK 2009 Rechtsprechung des BVerfG und des

Mehr

UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern

UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern Dr. Rolf Marschner 2. BayBGT Bamberg 6. 10. 2011 These 1 Die Entwicklung der Gesetzgebung der Bundesländer zur Unterbringung psychisch kranker Menschen zeigt,

Mehr

Stellungnahme des Betreuungsgerichtstags e.v. zum saarländischen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterbringungsgesetzes (UBG) vom

Stellungnahme des Betreuungsgerichtstags e.v. zum saarländischen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterbringungsgesetzes (UBG) vom Stellungnahme des Betreuungsgerichtstags e.v. zum saarländischen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterbringungsgesetzes (UBG) vom 12.11.2013 Vorbemerkung Der BGT unterstützt nachdrücklich die Forderungen

Mehr

Erst ein halbes Jahr nach der letzten Sitzung des Runden Tisches gab es einen Bericht über die Eckpunkte zu einem neuen PsychKHG

Erst ein halbes Jahr nach der letzten Sitzung des Runden Tisches gab es einen Bericht über die Eckpunkte zu einem neuen PsychKHG Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München München, den 31.08.2017 Eckpunkte der Bayerischen Staatsregierung für ein Psychisch- Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Mehr

Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl 2017

Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl 2017 Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl 2017 POLITIK UND GESELLSCHAFT Der Bedeutung psychischer Erkrankungen Rechnung tragen Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland

Mehr

NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA)

NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA) NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA) Novellierung des PsychKG LSA 2 Inhalt 1. Anwendungsbereich 2. Gründe und Ziele

Mehr

Vor diesem Gesetz muss niemand Angst haben, es bringt Sicherheit für alle Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeiter.

Vor diesem Gesetz muss niemand Angst haben, es bringt Sicherheit für alle Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeiter. Informationen zum PsychKHG 17. April 2018 Was bringt das neue Gesetz? Hilfe und Schutz der betroffenen Menschen ist unser Ziel. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt auf frühe Hilfen, die Vermeidung von

Mehr

Prof. Dr. med. Arno Deister. Stellungnahme. Hintergrund. Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121.

Prof. Dr. med. Arno Deister. Stellungnahme. Hintergrund. Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121. Prof. Dr. med. Arno Deister Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie Arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Arzt für Neurologie und Psychiatrie Chefarzt des Zentrums für Psychosoziale Medizin

Mehr

PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern

PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern Dr. Rolf Marschner Stuttgart 14. 6. 2013 Geschichte des Unterbringungsrechts

Mehr

pro mente austria ZUR ZUKUNFT DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALPSYCHIATRIE (Kurzversion) ÖSTERREICHISCHER DACHVERBAND DER VEREINE UND GESELLSCHAFTEN

pro mente austria ZUR ZUKUNFT DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALPSYCHIATRIE (Kurzversion) ÖSTERREICHISCHER DACHVERBAND DER VEREINE UND GESELLSCHAFTEN (Kurzversion) ÖSTERREICHISCHER DACHVERBAND DER VEREINE UND GESELLSCHAFTEN FÜR PSYCHISCHE UND SOZIALE GESUNDHEIT / AUSTRIAN FEDERATION FOR MENTAL HEALTH 1) Konkrete Schritte zum Ausbau der psychischen und

Mehr

Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Baden-Württemberg. Geschichte, Ziele und Bedeutung

Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Baden-Württemberg. Geschichte, Ziele und Bedeutung Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Baden-Württemberg Geschichte, Ziele und Bedeutung 23.09.2015 1 Historie Landespsychiatriegesetze GUGS Gesetz zur Unterbringung Geisteskranker und Suchtkranker

Mehr

Auszug aus dem Positionspapier. des Bayerischen Bezirketags zu den notwendigen Inhalten eines PsychKHG in Bayern

Auszug aus dem Positionspapier. des Bayerischen Bezirketags zu den notwendigen Inhalten eines PsychKHG in Bayern Auszug aus dem Positionspapier des Bayerischen Bezirketags zu den notwendigen Inhalten eines PsychKHG in Bayern 1. Legaldefinition der Psychiatrie: Es gibt momentan eine intensive Diskussion um die Psychiatriesierung

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans Bundesrat Drucksache 252/14 (Beschluss) 11.07.14 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli

Mehr

40 Jahre Psychiatrie Reform aber nicht ohne Zwang?

40 Jahre Psychiatrie Reform aber nicht ohne Zwang? 40 Jahre Psychiatrie Reform aber nicht ohne Zwang? Kongress Gesundheit und Armut Fachforum Menschenrechte, Inklusion und Zwang in der psychiatrischen Versorgung? Uwe Wegener, bipolaris e. V. www.bipolaris.de

Mehr

Informationen zum neuen PsychiatrieKrankenhilfegesetz (PsychKHG) in Bayern unter besonderer Berücksichtigung der Demenz und Gerontopsychiatrie

Informationen zum neuen PsychiatrieKrankenhilfegesetz (PsychKHG) in Bayern unter besonderer Berücksichtigung der Demenz und Gerontopsychiatrie Informationen zum neuen PsychiatrieKrankenhilfegesetz (PsychKHG) in Bayern unter besonderer Berücksichtigung der Demenz und Gerontopsychiatrie Wir fordern ein Gesetz zur Hilfe und zum Schutz psychisch

Mehr

ICH BEGRÜßE SIE HERZLICH UND FREUE MICH ÜBER IHRE AUFMERKSAMKEIT

ICH BEGRÜßE SIE HERZLICH UND FREUE MICH ÜBER IHRE AUFMERKSAMKEIT ICH BEGRÜßE SIE HERZLICH UND FREUE MICH ÜBER IHRE AUFMERKSAMKEIT Mein Name ist Martina Heland-Gräf Ich bin Vorstandsmitglied im Bayerischen Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Mit Geschäftsstelle in Augsburg

Mehr

DEM HILFE SUCHENDEN MIT WERTSCHÄTZUNG UND AKZEPTANZ BEGEGNEN

DEM HILFE SUCHENDEN MIT WERTSCHÄTZUNG UND AKZEPTANZ BEGEGNEN PSYCHIATRIE obwalden/nidwalden sarnen Leitbild DEM HILFE SUCHENDEN MIT WERTSCHÄTZUNG UND AKZEPTANZ BEGEGNEN Seit 1996 bieten wir Menschen in Krisen oder mit psychiatrischen Erkrankungen fachgerechte Hilfe

Mehr

Entwicklungen bei Behandlung und Versorgung von Menschen mit Essstörungen Maria Spahn, Ärztin für Psychiatrie

Entwicklungen bei Behandlung und Versorgung von Menschen mit Essstörungen Maria Spahn, Ärztin für Psychiatrie Entwicklungen bei Behandlung und Versorgung von Menschen mit Essstörungen Maria Spahn, Ärztin für Psychiatrie Aktuelle Versorgungssituation und Zusammenarbeit bei Essstörungen in Wuppertal und Umgebung

Mehr

PROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN

PROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN PROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN erstellt von der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe der Landeshauptstadt München auf der Grundlage

Mehr

Erwachsenenpsychiatrie

Erwachsenenpsychiatrie Erwachsenenpsychiatrie Wir stellen uns vor Wir helfen psychisch kranken Menschen Die Erwachsenenpsychiatrie ist zentraler Bestandteil der Psychiatrie Baselland. Sie bietet ambulante, teilstationäre und

Mehr

20 Jahre PSAG Halle/Saalekreis. Fachforum 2

20 Jahre PSAG Halle/Saalekreis. Fachforum 2 20 Jahre PSAG Halle/Saalekreis Fachforum 2 Integrierte Versorgung im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie PD Dr. med. D. Leube, Chefarzt AWO Psychiatriezentrum Halle AWO Psychiatriezentrum Halle 100 stationäre

Mehr

Versorgungssysteme für psychisch kranke Menschen

Versorgungssysteme für psychisch kranke Menschen Versorgungssysteme für psychisch kranke Menschen Das psychiatrische Hilfesystem stellt sich vielfach als Dschungel dar. Die Versorgungslandschaft ist sehr differenziert, weshalb wir Ihnen eine grobe Richtlinie

Mehr

Bremer Erklärung zur Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland

Bremer Erklärung zur Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Bremer Erklärung zur Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland Die Beauftragten des Bundes sowie der

Mehr

Update Recht Vom Zwang zur Teilhabe. Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg Überblick

Update Recht Vom Zwang zur Teilhabe. Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg Überblick Update Recht Vom Zwang zur Teilhabe Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg 9. 10. 2017 Überblick PsychKHG in Bayern aktueller Stand Zwangsbehandlung durch den Betreuer ( 1906a BGB) Zwangsbehandlung nach

Mehr

Vorarlberger Psychiatriekonzept

Vorarlberger Psychiatriekonzept Vorarlberger Psychiatriekonzept 2015-2025 LHPV Jahrestagung Bregenz, 22.06.2015 Mag. Mag. (FH) Joachim Hagleitner, Psychiatriekoordinator Abteilung für Gesellschaft, Soziales und Integration Inhalt Warum

Mehr

BARMER-Arztreport 2018

BARMER-Arztreport 2018 BARMER-Arztreport 2018 Junge Erwachsene vergleichsweise gesund, aber. die Psyche leidet! Pressekonferenz Leipzig, 24. April 2018 24.04.2018 Seite 1 BARMER Arztreport 2018l Psychische Störungen bei jungen

Mehr

Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit - 10 Folien zum 10. Geburtstag am

Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit - 10 Folien zum 10. Geburtstag am Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit - 10 Folien zum 10. Geburtstag am 10.10. Dr. Thomas Götz Landesbeauftragter für Psychiatrie Q: Eames Office Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit aber

Mehr

TAGESKLINIK ALTEBURGER STRASSE. Die Tagesklinik Alteburger Straße

TAGESKLINIK ALTEBURGER STRASSE. Die Tagesklinik Alteburger Straße Die Tagesklinik Alteburger Straße Die Tagesklinik Alteburger Straße ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie mit 4 tagesklinischen Stationen 3 Bettenstationen psychiatrischer Institutsambulanz

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans. Der Ministerpräsident Kiel, 6. Juni 2014 des Landes Schleswig-Holstein

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans. Der Ministerpräsident Kiel, 6. Juni 2014 des Landes Schleswig-Holstein Bundesrat Drucksache 252/14 06.06.14 Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans Der Ministerpräsident

Mehr

Sozialpsychiatrischer Dienst Aufgaben und Struktur Vorstellung im Pflegenetz Dresden

Sozialpsychiatrischer Dienst Aufgaben und Struktur Vorstellung im Pflegenetz Dresden Aufgaben und Struktur 16.10.2013 Vorstellung im Pflegenetz Dresden Landeshauptstadt Dresden Klientel Volljährige, von psych. Erkrankung bedrohte und betroffene Menschen Störungen aus dem schizophrenen

Mehr

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Zusammenfassung In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht es um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.

Mehr

Impressum oder wer den Text gemacht hat

Impressum oder wer den Text gemacht hat Impressum oder wer den Text gemacht hat Redaktion Der Original text heißt: Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Baden-Württemberg. Inhalt und wesentliche Neuerungen. Der Original text kommt von dem Ministerium

Mehr

Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK)

Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK) Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK) Patienten mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen können im Rahmen einer Rehabilitation die Leistungen von Rehabilitationseinrichtungen

Mehr

Zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von depressiv Erkrankten in Bremen Ergebnisse der IPP-Interviewstudie

Zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von depressiv Erkrankten in Bremen Ergebnisse der IPP-Interviewstudie IPP Geschäftsstelle Seite 1 Zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von depressiv Erkrankten in Bremen Ergebnisse der IPP-Interviewstudie Präsentation im Rahmen des PKHB-Forums am 04.03.09: Versorgung

Mehr

Unterbringung und Zwangsbehandlung

Unterbringung und Zwangsbehandlung Unterbringung und Zwangsbehandlung 1906 BGB und HFEG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 31.7.2013 Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen 1 Begriffe Freiheitsentziehende Unterbringung Entzug der Fortbewegungsfreiheit

Mehr

Krisenintervention bei Menschen mit geistiger Behinderung.

Krisenintervention bei Menschen mit geistiger Behinderung. Krisenintervention bei Menschen mit geistiger Behinderung www.berliner-krisendienst.de Inhalt Vorstellung Berliner Krisendienst (BKD) Krisenverständnis Möglichkeiten des BKD in der Arbeit mit Menschen

Mehr

Psychische Gesundheit. Claudia Hornberg / Claudia Bürmann

Psychische Gesundheit. Claudia Hornberg / Claudia Bürmann Psychische Gesundheit Claudia Hornberg / Claudia Bürmann Geschlechterspezifische Aspekte in der Psychischen Versorgung (I) Zunahme der Aufmerksamkeit für geschlechterspezifische Aspekte vielfältige Gründe,

Mehr

Gefördert vom. Medizinische Kinderschutzhotline: Errichtung einer Kinderschutzhotline für ärztliches und heilberufliches Fachpersonal

Gefördert vom. Medizinische Kinderschutzhotline: Errichtung einer Kinderschutzhotline für ärztliches und heilberufliches Fachpersonal Gefördert vom Medizinische Kinderschutzhotline: Errichtung einer Kinderschutzhotline für ärztliches und heilberufliches Fachpersonal Hintergrund Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal spielen

Mehr

LWL-Klinik Lengerich. Qualifizierte Entzugsbehandlungen. von Alkohol und Medikamenten. Station Abteilung für Suchtbehandlung

LWL-Klinik Lengerich. Qualifizierte Entzugsbehandlungen. von Alkohol und Medikamenten. Station Abteilung für Suchtbehandlung LWL-Klinik Lengerich Abteilung für Suchtbehandlung Qualifizierte Entzugsbehandlungen von Alkohol und Medikamenten Station 18.3 www.lwl-klinik-lengerich.de Behandlungsziele Qualifizierte Entzugsbehandlungen

Mehr

Die Rolle des Amtsgerichts im PsychKHG

Die Rolle des Amtsgerichts im PsychKHG Die Rolle des Amtsgerichts im PsychKHG Info über das PsychKHG Behördliche Zusammenarbeit bei der Unterbringung psychisch kranker Personen Landratsamt Ostalbkreis, 20.09.2017 Aufgaben des Amtsgerichts Anordnung

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 10.12.2010 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

Die Psychiatrische Institutsambulanz 2015 Aktuelles von der Bundes- und Landesebene

Die Psychiatrische Institutsambulanz 2015 Aktuelles von der Bundes- und Landesebene Die Psychiatrische Institutsambulanz 2015 Aktuelles von der Bundes- und Landesebene 1 Inhalt Bundesebene GKV-VSG G-BA; Bedarfsplanung Landesebene PIA in Zahlen Vertragsanpassung und Vergütung 2016 Empfehlungen

Mehr

Unterbringung nach gesetzlichen Vorgaben (PsychKG)

Unterbringung nach gesetzlichen Vorgaben (PsychKG) LWL-Klinik Lengerich Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie Rheine Unterbringung nach gesetzlichen Vorgaben (PsychKG) www.lwl-klinik-lengerich.de Informationen über die Unterbringung nach gesetzlichen

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Ehrengäste, Begrüßung

Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Ehrengäste, Begrüßung Es gilt das gesprochene Wort Rede der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, anlässlich der Eröffnung des Amtes für Maßregelvollzug am 6. April 2016 in Nördlingen

Mehr

Ambulant vor stationär Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung Vorarlbergs

Ambulant vor stationär Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung Vorarlbergs Ambulant vor stationär Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung s 20 Jahre UbG und IfS-Patientenanwaltschaft 20 Jahre Unterbringungsgesetz und IfS-Patientenanwaltschaft

Mehr

FRANS HILFT

FRANS HILFT FRANS HILFT www.frans-hilft.de Hilfsangebote für Menschen in seelischen Krisen Viele Gründe können dazu führen, dass wir Menschen in seelische Krisen geraten. Manchmal haben wir den Eindruck, unsere Situation

Mehr

Gesund älter werden in Deutschland

Gesund älter werden in Deutschland Gesund älter werden in Deutschland - Handlungsfelder und Herausforderungen - Dr. Rainer Hess Vorsitzender des Ausschusses von gesundheitsziele.de Gemeinsame Ziele für mehr Gesundheit Was ist gesundheitsziele.de?

Mehr

Psychisch kranke Menschen in der forensischen Psychiatrie und Psychotherapie

Psychisch kranke Menschen in der forensischen Psychiatrie und Psychotherapie Maßregelvollzug in der Kritik Psychisch kranke Menschen in der forensischen Psychiatrie und Psychotherapie Berlin (26. Juli 2013) - Die forensische Psychiatrie und Psychotherapie befasst sich mit der Besserung

Mehr

condrobs.de FREIRAUM UND NEUE PERSPEKTIVEN FÜR FRAUEN SUCHTHILFEANGEBOTe FÜR FRAUEN

condrobs.de FREIRAUM UND NEUE PERSPEKTIVEN FÜR FRAUEN SUCHTHILFEANGEBOTe FÜR FRAUEN FREIRAUM UND NEUE PERSPEKTIVEN FÜR FRAUEN Prima Donna SUCHTHILFEe FÜR FRAUEN AUSSTIEG AUS DER SUCHT PRIMA DONNA INTENSIV In der sozialtherapeutisch intensiv betreuten Wohngemeinschaft leben (bis zu zwei

Mehr

Angebote und Hilfen für Suizidgefährdete und ihre Angehörige in Düsseldorf

Angebote und Hilfen für Suizidgefährdete und ihre Angehörige in Düsseldorf Angebote und Hilfen für Suizidgefährdete und ihre Angehörige in Düsseldorf 1. Einführung in das Thema (sachliche) Öffentlichkeitsarbeit Hilfe bei akuter Suizidalität Unterstützung von Hinterbliebenen 1

Mehr

Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1

Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Das Programm für Ihre Gesundheit 2 AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Was AOK-Curaplan ist An den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 1 Drucksache 17/Drucksache

Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 1 Drucksache 17/Drucksache Seite 1 Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage des Senats auf Drs. 17/2696 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) (Gesetz zur Neuregelung

Mehr

FRANS HILFT

FRANS HILFT FRANS HILFT www.frans-hilft.de Hilfsangebote für Menschen in seelischen Krisen Viele Gründe können dazu führen, dass wir Menschen in seelische Krisen geraten. Manchmal haben wir den Eindruck, unsere Situation

Mehr

Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican

Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican Diskussionsgrundlagen 1. Rechtssprechung erzwingt Veränderung 2. Konsequenzen

Mehr

Pressekonferenz am 15. April 2005 Thema: Bündnis gegen Depression in Düsseldorf gestartet NRW-weit einmalige Initiative

Pressekonferenz am 15. April 2005 Thema: Bündnis gegen Depression in Düsseldorf gestartet NRW-weit einmalige Initiative Pressekonferenz am 15. April 2005 Thema: Bündnis gegen Depression in Düsseldorf gestartet NRW-weit einmalige Initiative Statement des Vizepräsidenten der Ärztekammer Nordrhein Dr. med. Arnold Schüller

Mehr

Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung

Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M. Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt Inhalte Entscheidungen des BVerfG 2011, 2013, 2016 Ausgangspunkt

Mehr

Vitos Hadamar // Herborn // Weilmünster stellen sich vor

Vitos Hadamar // Herborn // Weilmünster stellen sich vor Vitos Hadamar // Herborn // Weilmünster stellen sich vor Inhalt Vitos Konzern Akademie Tochtergesellschaften Vitos Hadamar / Herborn / Weilmünster Seite 2 Vitos Konzern // Der Vitos Konzern setzt sich

Mehr

Neues Versorgungs- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen

Neues Versorgungs- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen Neues Versorgungs- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen Land Salzburg und Sozialversicherung schließen Lücke in der Versorgung (LK) Land Salzburg und Salzburger

Mehr

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,

Mehr

Kinder psychisch kranker Eltern Vernetzung von Hilfen und Kooperation der Hilfesysteme

Kinder psychisch kranker Eltern Vernetzung von Hilfen und Kooperation der Hilfesysteme Kinder psychisch kranker Eltern Vernetzung von Hilfen und Kooperation der Hilfesysteme am Beispiel der Region Kassel 14.09.2012 Psychisch kranke Erwachsene sind auch Eltern 9% - 30% der Patienten in Psychiatrischen

Mehr

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Wie stehen Sie zur ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Start der Umfrage: 26. Februar 2014 Ende der Befragung: 20. März 2014 Zielgruppe: Niedergelassene und

Mehr

Stationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen

Stationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen Stationsäquivalente Behandlung Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen - PsychVVG Änderung 39 Krankenhausbehandlung : Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär,

Mehr

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum Bundesteilhabegesetz

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum Bundesteilhabegesetz Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum Bundesteilhabegesetz So bewerten wir das Bundesteilhabe-Gesetz Die Rechte von Menschen mit

Mehr

Schmerzkonzeption Land Baden Württemberg

Schmerzkonzeption Land Baden Württemberg Schmerzkonzeption Land Baden Württemberg Qualitätssicherung in der Schmerzversorgung Hubert J. Bardenheuer, Kristin Kieselbach Ärztl. Fachvorsitzender / Stellv. Ärztl. Fachvorsitzende des Landesbeirats

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Unabhängige Teilhabeberatung

Unabhängige Teilhabeberatung Berlin 29. 30. Mai 2017 Werner Holtmann Dietmar Geissler Unabhängige Teilhabeberatung ApK Jahrestagung 2017 Neue Perspektiven für Genesungsbegleitung Nr. 04: Symposium 4 - EX-IN Deutschland Chancen der

Mehr

Informations- und Diskussionsveranstaltung der Psychotherapeutenkammer Berlin am

Informations- und Diskussionsveranstaltung der Psychotherapeutenkammer Berlin am Versorgungsangebote im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, - psychosomatik und -psychotherapie Informations- und Diskussionsveranstaltung

Mehr

Was kann sich mit einem PsychKHG ändern Erfahrungen aus Baden-Württemberg

Was kann sich mit einem PsychKHG ändern Erfahrungen aus Baden-Württemberg Was kann sich mit einem PsychKHG ändern Erfahrungen aus Baden-Württemberg Prof. Dr. Tilman Steinert Kaufbeuren, 28.1.2016 Historie des PsychKHG-Baden-Württemberg Ausgangslage: Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg

Mehr

Überlegungen zu einer am Versorgungsbedarf orientierten Psychotherapeutenausbildung

Überlegungen zu einer am Versorgungsbedarf orientierten Psychotherapeutenausbildung Überlegungen zu einer am Versorgungsbedarf orientierten Psychotherapeutenausbildung Prof. Dr. Rainer Richter DGVT Tagung zur Zukunft der Psychotherapieausbildung Berlin, 19. 20. 09. 2008 Überblick Versorgungsbedarf,

Mehr

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche

Mehr

Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland: Eine menschenrechtliche Perspektive. Bremen 3.-4.November 2016

Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland: Eine menschenrechtliche Perspektive. Bremen 3.-4.November 2016 Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland: Eine menschenrechtliche Perspektive Bremen 3.-4.November 2016 Überblick 1 Menschenrechtliche Grundlagen 2 Stand und Trends 3 Kritik an der Psychiatrie

Mehr

Demenz stellt Krankenhäuser vor Herausforderungen

Demenz stellt Krankenhäuser vor Herausforderungen Studie liefert erstmals repräsentative Daten Demenz stellt Krankenhäuser vor Herausforderungen - 40 Prozent der älteren Patienten weisen kognitive Störungen auf, fast jeder Fünfte leidet an Demenz - Experten

Mehr

Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1

Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Das Programm für Ihre Gesundheit 2 AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Was ist AOK-Curaplan? An den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch

Mehr

Psychische Gesundheit

Psychische Gesundheit Psychische Gesundheit Margreet Duetz Schmucki Leiterin Sektion Nationale Gesundheitspolitik Bundesamt für Gesundheit OECD-Bericht Mental Health and Work in Switzerland Fokus: Gesundheit und Gesundheitsversorgung

Mehr

foederatio Paedo-medicorum helveticorum fpmh Ärztliche Union für Kinder und Jugendliche Union des Médecins d Enfants et d Adolescents

foederatio Paedo-medicorum helveticorum fpmh Ärztliche Union für Kinder und Jugendliche Union des Médecins d Enfants et d Adolescents 1 foederatio Paedo-medicorum helveticorum Ärztliche Union für Kinder und Jugendliche Union des Médecins d Enfants et d Adolescents Grundsätze zur kindgerechten und kindspezifischen medizinischen Betreuung

Mehr

Individuelle und nutzergerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischer Behinderung

Individuelle und nutzergerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischer Behinderung Individuelle und nutzergerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischer Behinderung Tagung Teilhabe und soziale Inklusion 8./9. Mai 2015 Andreas Daurù, Pflegefachmann HF, Stiftung Pro Mente

Mehr

In dieser zum Ausdrucken vorbereitete Version funktionieren die Verlinkungen nicht.

In dieser zum Ausdrucken vorbereitete Version funktionieren die Verlinkungen nicht. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu Behandlungen, die es Menschen mit Verletzungen oder Schädigungen des Gehirns ermöglichen sollen, möglichst gut wieder in den Alltag und den Beruf

Mehr

Häufige Begleiterkrankungen: Körperliche Erkrankungen Epilepsie Sonstige körperliche Erkrankungen

Häufige Begleiterkrankungen: Körperliche Erkrankungen Epilepsie Sonstige körperliche Erkrankungen Vorwort und Einleitung: Autismus und Gesundheit... 11 Menschen mit Autismus und das Recht auf Gesundheit.... 12 Gesundheit und Krankheit bei Menschen mit Autismus.... 12 Zu diesem Buch.......... 12 Vorsorge

Mehr

WORKSHOP V: Partizipative Behandlung Das Weddinger Modell als Beispiel eines patientenzentrierten, trialogisch ausgerichteten Behandlungskonzept

WORKSHOP V: Partizipative Behandlung Das Weddinger Modell als Beispiel eines patientenzentrierten, trialogisch ausgerichteten Behandlungskonzept WORKSHOP V: Partizipative Behandlung Das Weddinger Modell als Beispiel eines patientenzentrierten, trialogisch ausgerichteten Behandlungskonzept Dr. Lieselotte Mahler 9. Fachtagung Psychiatrie : Dilemmata

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. in Frankfurt am Main. Dr. Helga Seel Geschäftsführerin. 28. Februar / 1. März 2013 in Berlin

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. in Frankfurt am Main. Dr. Helga Seel Geschäftsführerin. 28. Februar / 1. März 2013 in Berlin Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. in Frankfurt am Main 28. Februar / 1. März 2013 in Berlin Tagung der BDA und des DGB Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt Thema: Unterstützung

Mehr

Präambel zum Entwurf für ein bayerisches PsychKHG. PSAG Nürnberg (Mai 2014)

Präambel zum Entwurf für ein bayerisches PsychKHG. PSAG Nürnberg (Mai 2014) Präambel zum Entwurf für ein bayerisches PsychKHG PSAG Nürnberg (Mai 2014) Der Entwurf wurde in einem Arbeitskreis der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) der Stadt Nürnberg in einem gemeinsamen

Mehr

STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG CHANCEN UND RISIKEN

STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG CHANCEN UND RISIKEN STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG CHANCEN UND RISIKEN HERBSTTAGUNG BAG 09.-10.11.2016 IN GÖTTINGEN Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525 Itzehoe

Mehr

Stellungnahme des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. zum Referentenentwurf

Stellungnahme des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. zum Referentenentwurf Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Fachverband im Deutschen Caritasverband Stellungnahme des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. zum Referentenentwurf eines Gesetzes

Mehr

Schicksal Demenz Was brauchen die Betroffenen und ihre Angehörigen

Schicksal Demenz Was brauchen die Betroffenen und ihre Angehörigen Schicksal Demenz Was brauchen die Betroffenen und ihre Angehörigen Sabine Jansen Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.v. Selbsthilfe Demenz Kooperationstagung Demenz Gemeinsam für eine bessere Versorgung

Mehr

Wir machen uns stark für Menschen mit Krebs

Wir machen uns stark für Menschen mit Krebs Wir machen uns stark für Menschen mit Krebs Das Leitbild der Bayerischen Krebsgesellschaft e.v. Stand 16.01.04 Nymphenburger Straße 21 a, 80335 München Tel. 089/ 54 88 40-0, Fax 089 / 54 88 40-40 E-mail:

Mehr

Eine Auswertung vom bayerischen Aktions-Plan für Menschen mit Behinderung. Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache. Ergebnisse und Maßnahmen.

Eine Auswertung vom bayerischen Aktions-Plan für Menschen mit Behinderung. Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache. Ergebnisse und Maßnahmen. Eine Auswertung vom bayerischen Aktions-Plan für Menschen mit Behinderung Ergebnisse und Maßnahmen. Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache. Prognos AG Europäisches Zentrum für Wirtschaftsforschung und

Mehr

Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen

Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen Dr. Hermann Schulte-Sasse Senator für Gesundheit Gliederung 1. Unsere Ziele 2. Stärken und Herausforderungen 3. Strategie

Mehr

Alkoholmissbrauch im Jugendalter - Strategien zur Prävention und Intervention in Städten und Gemeinden -

Alkoholmissbrauch im Jugendalter - Strategien zur Prävention und Intervention in Städten und Gemeinden - Strategien kommunaler Alkoholprävention in Niedersachsen Alkoholmissbrauch im Jugendalter - Strategien zur Prävention und Intervention in Städten und Gemeinden - Hans-Jürgen Hallmann g!nko - Landeskoordinierungsstelle

Mehr

Die Versorgung psychisch belasteter Flüchtlinge

Die Versorgung psychisch belasteter Flüchtlinge Die Versorgung psychisch belasteter Flüchtlinge Das Projekt Omid des Caritasverbandes für Stuttgart e.v. Fachtag Diakonie für Menschen Berlin 15-10-26 Dr. Klaus Obert Norbert Häberlin Gründe für die Entstehung

Mehr

Konzept. Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Störungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis

Konzept. Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Störungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis Konzept Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Störungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis 08.02.2010 I. Ausgangslage Seit vielen Jahren arbeiten die unterschiedlichsten Institutionen

Mehr

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom Anlage 1 zum RS 098/2010 vom 24.03.2010 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Mehr

Häufige Begleiterkrankungen: Körperliche Erkrankungen Epilepsie Sonstige körperliche Erkrankungen

Häufige Begleiterkrankungen: Körperliche Erkrankungen Epilepsie Sonstige körperliche Erkrankungen Inhalt Vorwort und Einleitung: Autismus und Gesundheit... 11 Menschen mit Autismus und das Recht auf Gesundheit 12 Gesundheit und Krankheit bei Menschen mit Autismus... 12 Zu diesem B uch... 12 Vorsorge

Mehr

Abhängigkeitslinie. Klinik für Psychose und Abhängigkeit Spezialisiert auf die Therapie von Sucht mit Komorbidität

Abhängigkeitslinie. Klinik für Psychose und Abhängigkeit Spezialisiert auf die Therapie von Sucht mit Komorbidität Abhängigkeitslinie Spezialisiert auf die Therapie von Sucht mit Komorbidität Ganzheitliche Suchttherapie Das Psychiatriezentrum Münsingen bietet ein umfassendes Therapieangebot für alkoholund medikamentenabhängige

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-Behindertenrechtskonvention Das Recht auf inklusive Bildung Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte 08.03.2010 VdS-Hessen

Mehr

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz

Mehr

Pflege und Betreuung von Menschen mit einer Behinderung im Alter «Was uns betrifft»

Pflege und Betreuung von Menschen mit einer Behinderung im Alter «Was uns betrifft» Pflege und Betreuung von Menschen mit einer Behinderung im Alter «Was uns betrifft» Tagung Schweizerisches Epilepsie-Zentrum 20. September 2013 Marie-Thérèse Weber-Gobet Bereichsleiterin Sozialpolitik

Mehr

Verbesserungsmöglichkeiten in der Versorgung psychisch kranker Menschen in Hamburg

Verbesserungsmöglichkeiten in der Versorgung psychisch kranker Menschen in Hamburg Verbesserungsmöglichkeiten in der Versorgung psychisch kranker Menschen in Hamburg Rolle der Kostenträger / Chancen und Grenzen Kathrin Herbst Leiterin der vdek Landesvertretung Hamburg Psychenet- Symposium

Mehr

Ambulante psychiatrische Pflege - ziemlich neu in Rheinland-Pfalz -

Ambulante psychiatrische Pflege - ziemlich neu in Rheinland-Pfalz - Ambulante psychiatrische Pflege - ziemlich neu in Rheinland-Pfalz - Präsentation zur Informationsveranstaltung der Koordinierungsstelle Psychiatrie des Landkreises und der Stadt Kaiserslautern am 13.05.2008

Mehr