Die Rolle des Amtsgerichts im PsychKHG

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1 Die Rolle des Amtsgerichts im PsychKHG Info über das PsychKHG Behördliche Zusammenarbeit bei der Unterbringung psychisch kranker Personen Landratsamt Ostalbkreis,

2 Aufgaben des Amtsgerichts Anordnung der Unterbringung ( 15 PsychKHG) Zustimmung zur Zwangsbehandlung (20 Abs. 3 PsychKHG) Hier: Bei Erwachsenen

3 Anordnung der Unterbringung Antrag beim Amtsgericht (1) 15 PsychKHG Schriftlicher Antrag Antragsberechtigt nur: Untere Verwaltungsbehörde (LRA/Große Kreisstädte, 15 LVG) und anerkannte Einrichtungen

4 Anordnung der Unterbringung Antrag beim Amtsgericht (2) Antragsinhalt: Darstellung des Sachverhalts: Personalien, Wohnsitz und Aufenthalt Gefahr: Eigen-/Fremdgefährdung Konkrete Schilderung Was/Wann/Wo/Wer betroffen/folgen Soweit vorhanden: Belege

5 Anordnung der Unterbringung Antrag beim Amtsgericht (3) Ärztliches Zeugnis Beilegen oder unverzüglich nachreichen Gesundheitsamt/anerkannte Einrichtung Inhalt: Aktueller Krankheitszustand, Unterbringungsbedürftigkeit, voraussichtliche U dauer

6 Anordnung der Unterbringung Materielle Voraussetzungen (1) 13 PsychKHG psychische Störung aufgrund Krankheit oder Behinderung unterbringungsbedürftig keine Einwilligung in geschloss. Behandlung Unterbringung verhältnismäßig: geeignet, erforderlich, angemessen

7 Materielle Voraussetzungen (2) Unterbringungsbedürftig 13 Abs. 3 PsychKHG Infolge psych. Störung ( 1 Nr. 1 PsychKHG) Erhebliche Gefährdung eigenen Lebens oder Gesundheit (Eigengefährdung) oder erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer (Fremdgefährdung) und Gefahr nicht auf andere Weise abwendbar

8 Materielle Voraussetzungen (3) Keine Einwilligung 13 Abs. 1, 2 PsychKHG Wille des Betroffenen entscheidend (natürlicher Wille geschlossene Station) Ausnahme: Betreuer oder Pfleger mit Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung: Dessen Wille entscheidend, soweit Betroffener keinen natürlichen Willen bilden kann Keine Unterbringung nach BGB trotz Genehmigung des Betreuers/Pflegers

9 Anordnung der Unterbringung Verfahren beim Amtsgericht: 312 ff. FamFG Unterbringung (Hauptsache), 313 ff. FamFG Eilentscheidung: Einstweilige Anordnung, 331 FamFG zur Beobachtung/Begutachtung, 328 FamFG

10 Verfahren beim Amtsgericht Wichtige Aspekte Amtsermittlung des Sachverhalts Sachverständigengutachten/ärztliches Zeugnis Anhörung des Betroffenen Entscheidung schriftlich, Rechtsmittel möglich Dauer der Unterbringung maximal: Hauptsache 1 Jahr, nur bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit 2 Jahre, einstweilige Anordnung 2 x 6 Wochen

11 Insbesondere: Ermittlung des Sachverhalts Wichtige Informationen Konkretes Verhalten des Betroffenen, Gefahr? Aktuell/wann zuletzt? Bisherige Behandlungen stationär/ambulant? Falls möglich Diagnose (ICD-10) Existiert Betreuung/Vorsorgevollmacht? Patientenverfügung? Alternativen zur Unterbringung? Angehörige?

12 Probleme des Verfahrens beim Amtsgericht Rechtliche Aspekte können schwierig sein, z.b. Begriff der erheblichen Gefahr Verfahrensdauer: U.U. mehrere Wochen Unterschiedliche Einschätzungen der beteiligten Mediziner (Gesundheitsamt, Sachverständiger, behandelnde Klinik)

13 Alternativen zum Verfahren der Unterbringung nach PsychKHG am Wohnort? Zivilrechtliche Unterbringung durch Betreuer/Bevollmächtigter? 1906 Abs. 1, 1846 BGB Maßregelvollzug?

14 Unterbringung nach fürsorglicher Aufnahme (1): 16 PsychKHG In anerkannten Einrichtungen Zentren für Psychiatrie Universitätskliniken sonstige vom Regierungspräsidium zugelassene Einrichtungen z.b. Klinikum HDH, Christophsbad GP

15 Unterbringung nach fürsorglicher Aufnahme (2) Betroffener wird direkt in Einrichtung gebracht und dort aufgenommen Die Einrichtung stellt den Antrag auf Anordnung der Unterbringung selbst kurze Frist Im Eilfall kann auf vorherige Einholung eines ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden, erledigt die Einrichtung selbst (Behandler)

16 Zwangsbehandlung (1) Neu: Gesetz vom zu 1906a BGB Keine Änderung von 20 PsychKHG Ziel der Behandlung: Wiederherstellung freier Selbstbestimmung Grundsatz: Behandlung bedarf der freien Einwilligung Behandlung Ausnahme: Behandlung gegen natürlichen Willen des Betroffenen = Zwangsbehandlung

17 Zwangsbehandlung (2) Beseitigung Eigengefährdung/Fremdgefahr Letztes Mittel, mildere Mittel sind aussichtslos Erwartbarer Nutzen der Zwangsbehandlung muss mögliche Schäden deutliche überwiegen Erwartbarer Nutzen darf nicht außer Verhältnis zu den Belastungen stehen Patientenverfügung vorrangig Ärztlicher Überzeugungsversuch, Dokumentation

18 Zwangsbehandlung (3) Im Rahmen der angeordneten Unterbringung Zustimmung des Amtsgerichts, 20 Abs 5 PsychKHG Gesonderter Antrag Sehr kurze Zeiträume Hauptsache maximal 6 Wochen einstweilige Anordnung 3 x 2 Wochen

19 Beispiele/Diskussion: Eigengefährdung Chronifizierung? Verwahrlosung? Provokation gewalttätiger Reaktionen? Abhängigkeit? Keine psychische Erkrankung im Sinne von 1986 BGB Im alten 1 UBG ausdrücklich erwähnt In 1 PsychKHG nicht mehr, Unterfall der psych. Störung (Gesetzesbegründung) Problem: Erhebliche Gefahr bei Unterbringung ohne Einwilligung

20 Beispiele/Diskussion: Fremdgefährdung Eigentum? Brandstiftung - Autokratzer Sicherheit und Ruhe? Böse Blicke - Schreier Abgrenzung zur bloßen Lästigkeit Immer entscheidend: Gefahr erheblich - gegenwärtig - konkret

21 Fallbeispiel Antrag Unterbringung LRA mit ausführl. ärztl. Zeugnis (nach Vorermittlungen LRA) Anhörung bestimmt auf , scheitert Neue Anhörung am , durchgeführt, Erlass einstweilige Anordnung Am in Einrichtung gebracht Gutachten eingetroffen am Diagnose: Chronifiz. Wahnstörung/paranoide Schizophrenie, Eigengefährdung, Verwahrlosung, Aggression

22 Fallbeispiel Hausärztl. Einweisung ZfP, dort fürsorgliche Aufnahme Ärztl. Zeugnis: Demenz, zur Situation desorientiert, fremdaggressiv (Faustschläge) gegen Angehörige und Fremde.

23 Fallbeispiele Junger Mann stößt ohne nachvollziehbaren Grund in der Öffentlichkeit fremde Personen zur Seite. Zum Teil verletzen sich die Opfer beim Sturz. Frau ca 65 Jahre, schreit lang. Nachbarn sehr gestört.

24 Fallbeispiel Langjähriger Alkoholiker. Verweigert Suchtbehandlung. Wohnung vermüllt. Ernährung und Bekleidung sind gewährleistet.

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