Die Rolle des Amtsgerichts im PsychKHG
|
|
- Arnim Meissner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Rolle des Amtsgerichts im PsychKHG Info über das PsychKHG Behördliche Zusammenarbeit bei der Unterbringung psychisch kranker Personen Landratsamt Ostalbkreis,
2 Aufgaben des Amtsgerichts Anordnung der Unterbringung ( 15 PsychKHG) Zustimmung zur Zwangsbehandlung (20 Abs. 3 PsychKHG) Hier: Bei Erwachsenen
3 Anordnung der Unterbringung Antrag beim Amtsgericht (1) 15 PsychKHG Schriftlicher Antrag Antragsberechtigt nur: Untere Verwaltungsbehörde (LRA/Große Kreisstädte, 15 LVG) und anerkannte Einrichtungen
4 Anordnung der Unterbringung Antrag beim Amtsgericht (2) Antragsinhalt: Darstellung des Sachverhalts: Personalien, Wohnsitz und Aufenthalt Gefahr: Eigen-/Fremdgefährdung Konkrete Schilderung Was/Wann/Wo/Wer betroffen/folgen Soweit vorhanden: Belege
5 Anordnung der Unterbringung Antrag beim Amtsgericht (3) Ärztliches Zeugnis Beilegen oder unverzüglich nachreichen Gesundheitsamt/anerkannte Einrichtung Inhalt: Aktueller Krankheitszustand, Unterbringungsbedürftigkeit, voraussichtliche U dauer
6 Anordnung der Unterbringung Materielle Voraussetzungen (1) 13 PsychKHG psychische Störung aufgrund Krankheit oder Behinderung unterbringungsbedürftig keine Einwilligung in geschloss. Behandlung Unterbringung verhältnismäßig: geeignet, erforderlich, angemessen
7 Materielle Voraussetzungen (2) Unterbringungsbedürftig 13 Abs. 3 PsychKHG Infolge psych. Störung ( 1 Nr. 1 PsychKHG) Erhebliche Gefährdung eigenen Lebens oder Gesundheit (Eigengefährdung) oder erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer (Fremdgefährdung) und Gefahr nicht auf andere Weise abwendbar
8 Materielle Voraussetzungen (3) Keine Einwilligung 13 Abs. 1, 2 PsychKHG Wille des Betroffenen entscheidend (natürlicher Wille geschlossene Station) Ausnahme: Betreuer oder Pfleger mit Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung: Dessen Wille entscheidend, soweit Betroffener keinen natürlichen Willen bilden kann Keine Unterbringung nach BGB trotz Genehmigung des Betreuers/Pflegers
9 Anordnung der Unterbringung Verfahren beim Amtsgericht: 312 ff. FamFG Unterbringung (Hauptsache), 313 ff. FamFG Eilentscheidung: Einstweilige Anordnung, 331 FamFG zur Beobachtung/Begutachtung, 328 FamFG
10 Verfahren beim Amtsgericht Wichtige Aspekte Amtsermittlung des Sachverhalts Sachverständigengutachten/ärztliches Zeugnis Anhörung des Betroffenen Entscheidung schriftlich, Rechtsmittel möglich Dauer der Unterbringung maximal: Hauptsache 1 Jahr, nur bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit 2 Jahre, einstweilige Anordnung 2 x 6 Wochen
11 Insbesondere: Ermittlung des Sachverhalts Wichtige Informationen Konkretes Verhalten des Betroffenen, Gefahr? Aktuell/wann zuletzt? Bisherige Behandlungen stationär/ambulant? Falls möglich Diagnose (ICD-10) Existiert Betreuung/Vorsorgevollmacht? Patientenverfügung? Alternativen zur Unterbringung? Angehörige?
12 Probleme des Verfahrens beim Amtsgericht Rechtliche Aspekte können schwierig sein, z.b. Begriff der erheblichen Gefahr Verfahrensdauer: U.U. mehrere Wochen Unterschiedliche Einschätzungen der beteiligten Mediziner (Gesundheitsamt, Sachverständiger, behandelnde Klinik)
13 Alternativen zum Verfahren der Unterbringung nach PsychKHG am Wohnort? Zivilrechtliche Unterbringung durch Betreuer/Bevollmächtigter? 1906 Abs. 1, 1846 BGB Maßregelvollzug?
14 Unterbringung nach fürsorglicher Aufnahme (1): 16 PsychKHG In anerkannten Einrichtungen Zentren für Psychiatrie Universitätskliniken sonstige vom Regierungspräsidium zugelassene Einrichtungen z.b. Klinikum HDH, Christophsbad GP
15 Unterbringung nach fürsorglicher Aufnahme (2) Betroffener wird direkt in Einrichtung gebracht und dort aufgenommen Die Einrichtung stellt den Antrag auf Anordnung der Unterbringung selbst kurze Frist Im Eilfall kann auf vorherige Einholung eines ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden, erledigt die Einrichtung selbst (Behandler)
16 Zwangsbehandlung (1) Neu: Gesetz vom zu 1906a BGB Keine Änderung von 20 PsychKHG Ziel der Behandlung: Wiederherstellung freier Selbstbestimmung Grundsatz: Behandlung bedarf der freien Einwilligung Behandlung Ausnahme: Behandlung gegen natürlichen Willen des Betroffenen = Zwangsbehandlung
17 Zwangsbehandlung (2) Beseitigung Eigengefährdung/Fremdgefahr Letztes Mittel, mildere Mittel sind aussichtslos Erwartbarer Nutzen der Zwangsbehandlung muss mögliche Schäden deutliche überwiegen Erwartbarer Nutzen darf nicht außer Verhältnis zu den Belastungen stehen Patientenverfügung vorrangig Ärztlicher Überzeugungsversuch, Dokumentation
18 Zwangsbehandlung (3) Im Rahmen der angeordneten Unterbringung Zustimmung des Amtsgerichts, 20 Abs 5 PsychKHG Gesonderter Antrag Sehr kurze Zeiträume Hauptsache maximal 6 Wochen einstweilige Anordnung 3 x 2 Wochen
19 Beispiele/Diskussion: Eigengefährdung Chronifizierung? Verwahrlosung? Provokation gewalttätiger Reaktionen? Abhängigkeit? Keine psychische Erkrankung im Sinne von 1986 BGB Im alten 1 UBG ausdrücklich erwähnt In 1 PsychKHG nicht mehr, Unterfall der psych. Störung (Gesetzesbegründung) Problem: Erhebliche Gefahr bei Unterbringung ohne Einwilligung
20 Beispiele/Diskussion: Fremdgefährdung Eigentum? Brandstiftung - Autokratzer Sicherheit und Ruhe? Böse Blicke - Schreier Abgrenzung zur bloßen Lästigkeit Immer entscheidend: Gefahr erheblich - gegenwärtig - konkret
21 Fallbeispiel Antrag Unterbringung LRA mit ausführl. ärztl. Zeugnis (nach Vorermittlungen LRA) Anhörung bestimmt auf , scheitert Neue Anhörung am , durchgeführt, Erlass einstweilige Anordnung Am in Einrichtung gebracht Gutachten eingetroffen am Diagnose: Chronifiz. Wahnstörung/paranoide Schizophrenie, Eigengefährdung, Verwahrlosung, Aggression
22 Fallbeispiel Hausärztl. Einweisung ZfP, dort fürsorgliche Aufnahme Ärztl. Zeugnis: Demenz, zur Situation desorientiert, fremdaggressiv (Faustschläge) gegen Angehörige und Fremde.
23 Fallbeispiele Junger Mann stößt ohne nachvollziehbaren Grund in der Öffentlichkeit fremde Personen zur Seite. Zum Teil verletzen sich die Opfer beim Sturz. Frau ca 65 Jahre, schreit lang. Nachbarn sehr gestört.
24 Fallbeispiel Langjähriger Alkoholiker. Verweigert Suchtbehandlung. Wohnung vermüllt. Ernährung und Bekleidung sind gewährleistet.
Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention
Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention Ralph Sattler, Betreuungsverein Ludwigshafen im DW Pfalz Dr. Jörg Breitmaier,
MehrUnterbringung und Zwangsbehandlung
Unterbringung und Zwangsbehandlung 1906 BGB und HFEG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 31.7.2013 Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen 1 Begriffe Freiheitsentziehende Unterbringung Entzug der Fortbewegungsfreiheit
MehrDas Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Baden-Württemberg. Geschichte, Ziele und Bedeutung
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Baden-Württemberg Geschichte, Ziele und Bedeutung 23.09.2015 1 Historie Landespsychiatriegesetze GUGS Gesetz zur Unterbringung Geisteskranker und Suchtkranker
MehrSynopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom
Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: 18.01.2013 (Bundestagsbeschluss vom 17.01.2013) 1906 BGB Geltende Fassung 1906 BGB Neue Fassung 1906 Genehmigung
MehrUnterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG)
Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG) Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker Praxiskommentar Dr. Walter Zimmermann Vizepräsident des Landgerichts Passau Honorarprofessor an der Universität
MehrUpdate Recht Vom Zwang zur Teilhabe. Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg Überblick
Update Recht Vom Zwang zur Teilhabe Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg 9. 10. 2017 Überblick PsychKHG in Bayern aktueller Stand Zwangsbehandlung durch den Betreuer ( 1906a BGB) Zwangsbehandlung nach
MehrWiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat
Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Gliederung des Vortrages: - PsychKG NW - Gewaltschutzgesetz - Strafanzeige - Zivilrechtliche Folgen: Schadensersatz
MehrInput zur Podiumsdiskussion. Anne Schwanstecher-Claßen
Balance finden zwischen Autonomie und unterlassener Hilfeleistung gegenüber Menschen mit schweren bzw. komplexen psychischen Erkrankungen Fachtagung vom 24.08.2016 Input zur Podiumsdiskussion Anne Schwanstecher-Claßen
MehrQuelle: Fundstelle: GBl. 1991, 794 Gliederungs-Nr:
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: UBG Neugefasst durch 02.12.1991 Bek. vom: Gültig ab: 01.01.1992 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GBl. 1991, 794 Gliederungs-Nr: 2124-1 Gesetz über die Unterbringung
MehrDE Daniel Ennever. Unterbringung und Sicherung
Die geschlossene Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist eine Freiheitsberaubung und gem. 249 StGB strafbar. Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Was ist eigentlich Freiheit?
MehrPsychKHG Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (in Kraft: ) weitere Rechtsgrundlagen und Abläufe bei der Unterbringung
GERICHTSTAG 2017 PsychKHG Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (in Kraft: 01.01.2015) weitere Rechtsgrundlagen und Abläufe bei der Unterbringung aus amtsärztlicher Sicht Thema: Unterbringungsverfahren Dr. Janela
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 270/12 BESCHLUSS vom 21. November 2012 in der Betreuungssache - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die
MehrFürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1)
Fachtagung Neues Erwachsenenschutzrecht INSOS Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur (www.gassmannlaw.ch) 1 Ziele der neuen Regelung
MehrGeschlossene Unterbringung bei Demenz - muss das sein?
Geschlossene Unterbringung bei Demenz - muss das sein? Dr. med. Richard Mahlberg Klinikum am Europakanal Erlangen Klinik für Psychiatrie, Sucht, Psychotherapie und Psychosomatik Rechtliche Situation Unterbringung
MehrVerwahrlosung älterer Menschen
Verwahrlosung älterer Menschen Rechtliche Rahmenbedingungen für behördliches Einschreiten, Kooperation von Ordnungsamt und Sozialen Diensten am Beispiel der Stadt Leonberg 1. Grundgesetz Art. 1 : Die Würde
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrRechtliche Grundlagen FeM - ambulant
Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz
MehrWer entscheidet? Medizinische Überlegungen zur Frage der Zwangsbehandlung
Wer entscheidet? Medizinische Überlegungen zur Frage der Zwangsbehandlung Dr. Christoph Lenk Facharzt für Nervenheilkunde Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Überblick und Grundlagen. 2. Kapitel: Die Unterbringung im Betreuungsrecht nach 1906 BGB. Vorwort...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 1. Kapitel: Überblick und Grundlagen 1. Der Begriff der Unterbringung... 15 2. Verfassungsrechtliche Grundlagen... 17 a) Freiheit der Person, Art. 104 G G... 17 b) Anspruch
MehrIhr Recht Gut vertreten!
Ihr Recht Gut vertreten! Gesetzliche Betreuung und rechtliche Vorsorge bei psychischer Erkrankung im Alter Referent: Holger Koch, Dipl. Soz.arb, M.A. VERANSTALTUNGSTITEL 14.10.2013 2 Inhalte 1. Gesetzliche
MehrWille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung
Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien
Mehr40 Jahre Psychiatrie Reform aber nicht ohne Zwang?
40 Jahre Psychiatrie Reform aber nicht ohne Zwang? Kongress Gesundheit und Armut Fachforum Menschenrechte, Inklusion und Zwang in der psychiatrischen Versorgung? Uwe Wegener, bipolaris e. V. www.bipolaris.de
MehrVoraussetzungen und Verfahren Amtsgericht Tübingen
Freiheitsentziehende Maßnahmen Unterbringung Zwangsbehandlung Voraussetzungen und Verfahren Unterbringung Betreuter gegen seinen Willen in geschlossener Einrichtung nicht nur kurzfristig In welchen Fällen
MehrAktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung. Dr. Rolf Marschner Erkner
Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung Dr. Rolf Marschner Erkner 16. 9. 2016 Themenkomplex 1 Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 26.7.2016 Rechtsprechung des BGH BGH v. 10. 1. 2000 (BtPrax
MehrDiskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican
Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican Diskussionsgrundlagen 1. Rechtssprechung erzwingt Veränderung 2. Konsequenzen
MehrAufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie
Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie - Begutachtung: - Strafrecht: (Schuldfähigkeit, Gefährlichkeitsprognose, Verhandlungs- und Haftfähigkeit) - Zivilrecht: Geschäfts-, Testier-, und Einwilligungsfähigkeit
MehrProf. Konrad Stolz. Fürsorglicher Zwang in der Psychiatrie? -Verfassungsrechtliche Aspekte-
Prof. Konrad Stolz Fürsorglicher Zwang in der Psychiatrie? -Verfassungsrechtliche Aspekte- Verfassungsrechtliche Prinzipien Recht auf Selbstbestimmung Recht auf Freiheit Anspruch auf Fürsorge Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
MehrVorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19. Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23
Vorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19 Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23 I. Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW 25 A. Materiellrechtliche Voraussetzungen der Unterbringung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. November in der Betreuungssache
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 385/16 BESCHLUSS vom 23. November 2016 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 280 Abs. 1 Satz 2 Der mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte
MehrRechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Prof. Dr. Dirk Olzen
Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie Prof. Dr. Dirk Olzen I. Patientenverfügungen Patientenverfügung i.s.v. 1901a I BGB: Im einwilligungsfähigen
MehrRechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61)
Rechtliche Betreuung Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61) 7 87-50 10 Falsche Vorstellungen!!! Rechtliche Betreuung betrifft nicht nur
MehrQualifizierungsmaßnahme für ehrenamtliche Mitarbeiter der Informations-, Beratungs und Beschwerdestellen
Qualifizierungsmaßnahme für ehrenamtliche Mitarbeiter der Informations-, Beratungs und Beschwerdestellen 11.-13.12.2015 Rechtsanwalt Daniel Markanovic Kapuzinergasse 1, 73525 Schwäbisch Gmünd www.anwaltskanzlei-markanovic.de
MehrAktuelle Reformen im Betreuungsrecht
Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht BGT Mitte Kassel, 13. Juli 2017 Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick Zwangsbehandlung Ehegattenvertretung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. November in der Betreuungssache
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 296/12 BESCHLUSS vom 21. November 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 26, 280 Hat das Betreuungsgericht vor Anordnung der Betreuung kein Sachverständigengutachten
MehrKrisen- und Notfallplan
Krisen- und Notfallplan Ablaufplan psychische Krise für den Teil 1 Volljährige Erstellung: Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) / Projektgruppe 3 Tel.: 03904 / 7240-2561 E-Mail: psychiatriekoordination@boerdekreis.de
MehrGesetzliche Neuerungen zur Zwangsbehandlung und ihre Folgen für die Praxis
Gesetzliche Neuerungen zur Zwangsbehandlung und ihre Folgen für die Praxis Axel Bauer, w. a. Richter am Betreuungsgericht Frankfurt/Main BGH-Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung Ärztliche Zwangsmaßnahmen:
MehrDie rechtliche Betreuung
Die rechtliche Betreuung Wenn ein Volljähriger sich wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann, muss
MehrPsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern
PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern Dr. Rolf Marschner Stuttgart 14. 6. 2013 Geschichte des Unterbringungsrechts
MehrKölner Vorsorgetag Harald reske
Kölner Vorsorgetag 2014 Betreuung 1896 Abs. 1 BGB.. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.. 280, 281, 282 FamFG 280: Vor der Bestellung eines
MehrBetreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung
Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M. Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt Inhalte Entscheidungen des BVerfG 2011, 2013, 2016 Ausgangspunkt
MehrMerkblatt für Ärzte. Medizinische Begutachtung im Unterbringungsverfahren nach dem Nds. Psychiatriegesetz
LANDKREIS CLOPPENBURG Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Merkblatt für Ärzte Medizinische Begutachtung im Unterbringungsverfahren nach dem Nds. Psychiatriegesetz Erarbeitet im Sozialpsychiatrischen Verbund
MehrMerkblatt für Ärzte. Medizinische Begutachtung im Unterbringungsverfahren nach dem Nds. Psychiatriegesetz
LANDKREIS CLOPPENBURG Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Merkblatt für Ärzte Medizinische Begutachtung im Unterbringungsverfahren nach dem Nds. Psychiatriegesetz Erarbeitet im Sozialpsychiatrischen Verbund
MehrThema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
MehrAufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten
Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen
MehrAngaben zur Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen
Angaben zur Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen Statistische Aufarbeitung und Diagramme: 2015 Uwe Wegener, bipolaris e. V. Uwe.Wegener@bipolaris.de v2.3 16.12.2015 Quellen
MehrProf. Konrad Stolz. Alt und aggressiv?! Umgang mit Fremdgefährdung. Rechtliche Aspekte
Prof. Konrad Stolz Alt und aggressiv?! Umgang mit Fremdgefährdung Rechtliche Aspekte Übersicht Notwehr, Notstand Strafverfahren Schadenersatz Aufsichtspflichten und Haftung Freiheitsentziehung durch Unterbringung
MehrEthik in der Psychiatrie. Prof. Dr. Viola Balz
Ethik in der Psychiatrie Prof. Dr. Viola Balz Ethische Besonderheiten Diagnose ist stärker wert- und kulturgebunden Inwieweit wird missliebiges Verhalten pathologisiert? Es stellt sich die Frage nach psychischen
MehrMichael Herzog 2011 09. Sozialamt
Sozialamt 1 Grundzüge des Betreuungsrechts Kein Volljähriger wird mehr entmündigt (Vormundschaft und Pflegschaft sind abgeschafft). Stattdessen wird vom Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet. Eine
MehrAnregung zur Bestellung eines Betreuers
Anregung zur Bestellung eines Betreuers An das Amtsgericht Haßfurt - Betreuungsgericht - Zwerchmaingasse 18 97437 Haßfurt Name, Vorname:... Straße und Haus Nr.:... PLZ und Ort:... TelefonNr., FaxNr.:...
MehrArt. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...
MehrFreiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie 16.06.2016 Henning Ide-Schwarz (Dipl. Päd.) Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Zentrum für Seelische Gesundheit
MehrAnregung zur Bestellung eines Betreuers
Vorname/Name Straße/Nr. PLZ Ort Telefonnummer Amtsgericht -Betreuungsgericht- Krankenhausstr. 11 85221 D a c h a u Anregung zur Bestellung eines Betreuers Sehr geehrte Damen und Herren, Ich rege an, für
MehrBetreuungsrecht. Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen
Betreuungsrecht Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen Was ist Betreuung? Betreuung wird eigentlich in einem
MehrAnregung zur Einrichtung einer Betreuung
Absender: Name, Vorname Anschrift Amtsgericht Starnberg - Betreuungsgericht - Otto-Gaßner-Straße 2 82319 Starnberg Telefonnummer/Faxnummer/E-Mail Beziehung z. Betroffenen (Ehegatte, Kind, Eltern, Soz.Dienst,
MehrAnregung zur Bestellung eines Betreuers
Senioren- und Stiftungsamt Betreuungsstelle Vorname/Name Straße/Nr PLZ Ort Telefonnummer Amtsgericht Regensburg Tel 0941/2003-0 Betreuungsgericht Fax 0941/2003-451 Augustenstraße 3 93049 Regensburg Anregung
MehrStellungnahme des Betreuungsgerichtstags e.v. zum saarländischen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterbringungsgesetzes (UBG) vom
Stellungnahme des Betreuungsgerichtstags e.v. zum saarländischen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterbringungsgesetzes (UBG) vom 12.11.2013 Vorbemerkung Der BGT unterstützt nachdrücklich die Forderungen
MehrOberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat Familiensenat - Beschluss vom ,Az.: 20 UF 244/10
Leitsatz: Einstweilige Anordnungen zur Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen gemäß 1631b BGB sind nach 58 ff. FamFG mit der Beschwerde anfechtbar. Sie unterliegen nicht
MehrWer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?
Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Fachsymposium vom 18. Juni 2015 Klinik St. Priminsberg Patrik Terzer, Präsident KESB Werdenberg Inhalt Urteilsunfähigkeit Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit
MehrProf. Dr. med. Arno Deister. Stellungnahme. Hintergrund. Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121.
Prof. Dr. med. Arno Deister Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie Arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Arzt für Neurologie und Psychiatrie Chefarzt des Zentrums für Psychosoziale Medizin
MehrRechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte
MehrEthische u. Jur. Implikationen bei Demenz
Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Kooperationstagung zum Thema Demenz Gemeinsam für eine bessere Versorgung, Berlin, 26.09.2009 Ärztliche Behandlung Grundsätzlich Körperverletzung Nicht strafbar
MehrGesetzesänderungen im BGB und FamFG ab bzw
Gesetzesänderungen im BGB und FamFG ab 1.1.2013 bzw. 26.2.2013 Nachstehend alle wesentlichen Änderungen des Patientenrechtegesetzes, des Gesetzes über die betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung (ab 26.2.2013)
MehrErster Teil Allgemeines 39 1 Anwendungsbereich; Grundsätze für den Umgang mit psychisch kranken Menschen 39 2 Träger 46
Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 17 Literaturverzeichnis 23 Teil A: Die Geschichte des schleswig-holsteinischen PsychKG 31 Teil B: PsychKG-Kommentar 37 Erster
MehrZur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht
Zur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht Dr. Nora Bertschi, LL.M. Leiterin Stab, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel- Stadt Folie 1 Übersicht Sinn und Zweck
MehrGesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige Datum: 12. September 1990 Fundstelle: BGBl I 1990, 2002 Textnachweis ab:
MehrGeschlossene Unterbringung - Zwangsbehandlung
www.charite.de/psychiatrie Dr. med. Meryam Schouler-Ocak meryam.schouler-ocak@charite.de (Klinikdirektor: Prof. Dr. med. Andreas Heinz) Geschlossene Unterbringung - Zwangsbehandlung Vortrag BMAS-Tagung
MehrDas neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte
Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen
MehrFormular der Christlichen Patientenvorsorge
Formular der Christlichen Patientenvorsorge Vorname Nachname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon / Mobil Teil A: Benennung einer Vertrauensperson I. Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und
MehrWohltätiger Zwang. Anhörung durch den Ethikrat am RiAG Wolfgang Keuter, Bad Iburg
Wohltätiger Zwang Anhörung durch den Ethikrat am 18.05.2017 RiAG Wolfgang Keuter, Bad Iburg Geeignetheit des Begriffs wohltätiger Zwang Der Begriff ist nicht etabliert und nicht aus sich heraus verständlich
MehrTEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht
TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht Margrit Kania Betreuungsrecht, Überörtliche Betreuungsbehörde Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 25. April 2013 1
MehrGESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag)
Ich GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) erteile hiermit 1. 2.... je einzeln die widerrufliche Vollmacht, mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die behandelnden Ärzte sind
MehrZwangsbehandlung in der Psychiatrie. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012
Zwangsbehandlung in der Psychiatrie Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012 Empirische Grundlagen Häufigkeit von Zwangsbehandlungen? Gewalt in der Psychiatrie
MehrGesundheitssorge im Rahmen der Betreuung
Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)
MehrPsychiatrische Patientenverfügung
Psychiatrische Patientenverfügung Von der Absprache zur Zwiesprache Haben Behandlungsvereinbarungen und Patientenverfügungen einen Zusatznutzen? Integrierte Psychiatrie Winterthur Zürcher Unterland Klinik
MehrProf. Konrad Stolz. Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention-
Prof. Konrad Stolz Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention- Verfassungsrechtliche Prinzipien Recht auf freie Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG)
MehrBehandlungsvereinbarung
Zentrum 16: Psychosoziale Medizin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Behandlungsvereinbarung Erklärungen und Absprachen zwischen Name, Vorname... Straße, PLZ Ort... Telefon... Geb.-Datum... und
MehrRundschreiben Nr. 2/2013 Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
BUNDESNOTARKAMMER BERLIN, den Q6.02.2013 G ESCHÄFTSFÜHRUNG Unser Zeichen J IX 12 / E 22 An alle Notarkammern nachrichtlich: An das Präsidium der Bundesnotarkammer An den Badischen Notarverein An den Württembergischen
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Als letztes Mittel die Zwangseinweisung" Das Verfahren der Zwangseinweisung Zuständigkeiten 3
Inhaltsverzeichnis 1 Als letztes Mittel die Zwangseinweisung" 1 1.1 Das Verfahren der Zwangseinweisung 1 1.2 Zuständigkeiten 3 1.3 Das ärztliche Zeugnis und die Untersuchung 4 1.3.1 Die Rolle des Arztes
MehrDas neue Erwachsenenschutzrecht. Erster Überblick über die Anwendung des neuen Gesetzes und seine Auswirkungen
Das neue Erwachsenenschutzrecht Erster Überblick über die Anwendung des neuen Gesetzes und seine Auswirkungen Weiterbildungsveranstaltung SOKOBI 29. Oktober 2013 Kurt Affolter, lic. iur., Fürsprecher und
MehrUmgang mit Transportverweigerung
Umgang mit Transportverweigerung Recht im Rettungsdienst Mit einem Bein im Gefängnis? 13. Stuttgarter Intensivkongress 09.02.2017 Transportindikation und Patientenwille + - + RD hält Transport für indiziert
MehrMaren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus
Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen
MehrUN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern
UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern Dr. Rolf Marschner 2. BayBGT Bamberg 6. 10. 2011 These 1 Die Entwicklung der Gesetzgebung der Bundesländer zur Unterbringung psychisch kranker Menschen zeigt,
MehrSoziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie
Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie 22. Alzeyer Symposium Mittwoch, 14. November 2012, 14.30 Uhr 17.30 Uhr Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie n PEPP in der Psychiatrie
Mehr... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft
Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für
MehrZum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesgeschäftsstelle Leipziger Platz 15 10117 Berlin Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de www.lebenshilfe.de 3. Januar
MehrKriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug
Kriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug Vortrag von Prof. Dr. Rudolf Egg in der Klinik Nette-Gut am 07. November
MehrANTRAG ZUR AUFNAHME EINES PFLEGEKINDES
LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN Der Magistrat Amt für Soziale Arbeit Sozialdienst - Fachstelle Vollzeitpflege Postfach 39 20 65029 Wiesbaden ANTRAG ZUR AUFNAHME EINES PFLEGEKINDES der Eheleute / Frau / Herr:
MehrC. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt
C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt I. Willenserklärung 1. (Objektiver) Tatbestand und Inhalt 2. Wirksamwerden durch Abgabe / Abgabe und Zugang II. Vertragsschluss 1. Angebot a) Vertragsbestandteile
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/672 12.11.2013 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes A. Problem und Ziel Durch Urteile des
MehrDie wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung
Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland - Bundesverband e.v. Blumenstraße 20, 50670 Köln 0221/913928-86 dannhaeuser@skmev.de MERKBLATT
MehrWer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann?
Wer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann? Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung aus rechtlicher Sicht A. Abgrenzung 1.) Vorsorgevollmacht: rechtsgeschäftliche Ermächtigung
MehrVorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon:
Vorsorgevollmacht Meine Personalien Wohnort: Sobald infolge einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung oder einer Behinderung meine Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Deutscher Bundestag WD /16
Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 06. September 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-,
MehrAmbulant vor stationär Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung Vorarlbergs
Ambulant vor stationär Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung s 20 Jahre UbG und IfS-Patientenanwaltschaft 20 Jahre Unterbringungsgesetz und IfS-Patientenanwaltschaft
MehrQualifizierungsmaßnahme für ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Informations-, Beratungs und Beschwerdestellen (IBB-Stellen)
Qualifizierungsmaßnahme für ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Informations-, Beratungs und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) 15.-17.1.2016 Modul 1: Recht Prof. jur. Konrad Stolz Übersicht wichtige Rechtsgebiete
MehrDie Betreuung alter Menschen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang
Die Betreuung alter Menschen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission Potsdam 21. Oktober 2016 Einführung: Was
MehrPatientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?
Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages
MehrEltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011
Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.
MehrBeilage 11, ärztliches Zeugnis des Antragstellers
SCHWEIZERISCHE FACHSTELLE FÜR ADOPTION Beilage 11, ärztliches Zeugnis des Antragstellers Einleitung Das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ), das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sowie die eidgenössische
MehrGesetzestext... 39
Inhaltsverzeichnis A Kurzübersicht über die Neuregelungen... 12 1 Gesetzgeberische Gründe für die Normierung... 14 2 Regelungsbereich... 15 3 Betroffene Personenkreise (Patienten, Angehörige, Ärzte, Betreuer,
Mehr