Knauf Insulation Preisblatt Hochbau 2013

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1 Preisblatt Hochbau Österreich gültig ab 1. Jänner 2013 Knauf Insulation Preisblatt Hochbau 2013 Produkt- und Preisübersicht Knauf Insulation Glaswolle-Dämmstoffe Knauf Insulation Steinwolle-Dämmstoffe Heraklith Holzwolle-Dämmplatten Polyfoam XPS-Dämmplatten Knauf Insulation Luftdichtdämmsystem LDS Zubehör

2 Ihre Ansprechpartner Gebiet Gebietsverkaufsleiter Customer Service Center Key Account Architektenberater / Objekt-Verkauf Tiefgarage Customer Service Center Andreas Hubmann Mobil: 0664 / andreas.hubmann@knaufinsulation.com Christoph Gmeilbauer Telefon: / christoph.gmeilbauer@knaufinsulation.com Region WEST Ing. Bernd Dieter Saulder Mobil: 0664 / bernd.saulder@knaufinsulation.com Ansprechpartner entsprechend der in der Karte farblich gekennzeichneten Verkaufsgebiete (siehe Tabelle links) Stefan Sagerschnig Mobil: 0664 / stefan.sagerschnig@knaufinsulation.com Werner Mörtl Telefon: / werner.moertl@knaufinsulation.com Region OST Ing. Oliver Zirkler Mobil: 0664 / oliver.zirkler@knaufinsulation.com Ansprechpartner entsprechend der in der Karte farblich gekennzeichneten Verkaufsgebiete (siehe Tabelle links) Hubert Urschitz Peter Gattringer Markus Flicker Mobil: 0664 / hubert.urschitz@knaufinsulation.com Mobil: 0664 / peter.gattringer@knaufinsulation.com Mobil: 0664 / markus.flicker@knaufinsulation.com Christoph Gmeilbauer Daniela Knoll Nicole Piendl Telefon: / Mail: christoph.gmeilbauer@knaufinsulation.com Telefon: / daniela.knoll@knaufinsulation.com Telefon: / nicole.piendl@knaufinsulation.com Key Account WDVS / Flachdach Region WEST Region OST Rudolf Wagner Johannes Huber Mobil: 0664 / rudolf.wagner@knaufinsulation.com Mobil: 0664 / johannes.huber@knaufinsulation.com Customer Service Center Werner Mörtl Nicole Piendl Telefon: / werner.moertl@knaufinsulation.com Telefon: / nicole.piendl@knaufinsulation.com Herbert Teubel Mobil: 0664 / herbert.teubel@knaufinsulation.com Sejla Ben Oun Telefon: / sejla.benoun@knaufinsulation.com Markus Scheer Mobil: 0664 / markus.scheer@knaufinsulation.com Daniela Knoll Telefon: / daniela.knoll@knaufinsulation.com Norbert Pischorn Mobil: 0664 / norbert.pischorn@knaufinsulation.com Sejla Ben Oun Telefon: / sejla.benoun@knaufinsulation.com Vertriebsleitung Regionalverkaufsleitung Gerhard Sundl Mobil: 0664 / gerhard.sundl@knaufinsulation.com Manfred Posch Mobil: 0664 / manfred.posch@knaufinsulation.com Customer Service Center: Mo - Fr: Titelfoto: Multiversum Schwechat, Wien Gedämmt mit Produkten von Knauf Insulation 2 3

3 Auftrags- und Logistikservice Lademittelkapazitäten Glaswolle-Dämmstoffe Steinwolle-Dämmstoffe Holzwolle-Dämmplatten XPS-Dämmplatten Kompletter LKW 20 Paletten Motorwagen: 6 bis 7 Paletten LKW-Sattel: 14 Paletten Hängerzug: 15 Paletten Motorwagen: ca m 3 Hängerzug: ca. 60 m 3 Kompletter LKW 20 bis 24 Paletten Liefermengen Glaswolle-Dämmstoffe auf Lager ab 4 Paletten, für 3 Paletten Mindermengenzuschlag von 75, darunter keine Zustellung auf Strecke ab 4 Paletten, darunter keine Zustellung Steinwolle-Dämmstoffe ab 25 m 3, darunter keine Zustellung ab 40 m³, darunter keine Zustellung Steinwolle-Trittschalldämmplatten ab 500 m² ab 500 m², bei Bedarf mit 3 Stunden Anlieferzeitfenster Holzwolle-Dämmplatten XPS-Dämmplatten bis 3 m³: Mindermengenzuschlag von 125 von 3 bis 5 m³: Mindermengenzuschlag von 100 von 5 bis 10 m³: Mindermengenzuschlag von 75 ab 30 m³, darunter keine Zustellung Frei Haus Zustellung möglich, wenn ein Bestellwert von > erreicht wird (Voraussetzung: gleicher Besteller, für gleichen Liefertag, an gleiche Anschrift). Zubehör und LDS Bei einem Bestellwert < wird pauschal ein Mindest-Frachtkostenzuschlag von 40 pro Bestellung verrechnet. Lagerlieferungen erfolgen ausschließlich in kompletten Paletten. Entladehilfe Entladehilfezuschlag für ebenerdige Entladung (nur bei palettierten Holzwolle-Dämmplatten möglich): Kran/Hebebühne 75 exkl. MwSt/Entladestelle für LKW-Motorwagen 140 exkl. MwSt/Entladestelle für LKW-Zug Diese Kosten beinhalten das Abladen. Eine weitere baustellenseitige Manipulation ist damit nicht abgedeckt. In den genannten Preisen ist eine Entladezeit von 2 Stunden enthalten. Ab der 3. Stunde wird für jede angefangene Stunde eine Zusatzgebühr von 70,- /Ah in Rechnung gestellt. Lieferzeiten für Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe Zur beiderseitigen Erleichterung in der Auftragsabwicklung führen wir speziell für Glas- und Steinwolleprodukte abgestimmte Mindestmengen mit entsprechenden Lieferzeiten an. Das Produktsortiment ist im Produktteil der Preisliste farblich gekennzeichnet. Auftragserfassung: bis 12 Uhr nach 12 Uhr + 1 Arbeitstag! Wir werden unser Bestmögliches unternehmen, um diese Vorgaben einzuhalten. Ein Rechtsanspruch kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Lieferungen/Standzeit Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich für Empfangsstelle Österreich, nicht entladen. Wir weisen darauf hin, dass Baustellen für unsere Fahrzeuge (Sattel-/Jumbo-LKW) frei befahrbar sein müssen und alle erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen vom Warenempfänger rechtzeitig vorzulegen sind. Für Bergstrecken wird ein Frachtzuschlag in Höhe von 75 in Rechnung gestellt. Der LKW muss innerhalb von 120 Minuten am Empfangsort vollständig entladen werden. Nach Ablauf dieser Zeit wird dem Kunden ein Standgeld in Höhe von 70 je angebrochener Stunde berechnet. Nach Ablauf von 3 Stunden werden dem Kunden sämtliche durch die Standzeit verursachten Zusatzkosten in Rechnung gestellt. Wir weisen darauf hin, dass die Entladung nicht durch den Fahrer erfolgt (Ausnahme bei Bestellungen mit Entladehilfe). Allgemeine Hinweise Bitte beachten Sie die Verarbeitungsrichtlinien sowie die entsprechenden Normen und Regeln der Technik. Bitte beachten Sie weiters, dass die Verantwortung für den sach- und fachgerechten Einbau und das Einhalten der relevanten Bauvorschriften dem Planer und dem Bauausführenden obliegt. Weitere Informationen zu den Produkten und umfassenden Services von. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Die Preisangaben in dieser Unterlage stellen unverbindlich empfohlene Richtpreise dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, Änderungen behalten wir uns vor. Für alle Fragen rund um unseren Auftragsservice stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Versand per Post, Bahnexpress oder Paketdienst Bestellungen, die per Post, Bahnexpress oder Paketdienst geliefert werden sollen, werden immer unfrei versandt. Erhältlich im Baustoff-Fachhandel 4

4 Produkte nach Anwendungen Schrägdach Zwischensparrendämmung Seite Holzbau Zwischensparren-Dämmrolle UNIFIT TI 132 U 6 Zwischensparren-Dämmrolle UNIFIT TI 135 U 6 Zwischensparren-Dämmrolle UNIFIT TI 140 U 6 Holzrahmenbau-Dämmrolle Naturoll Klemmplatte KP 8 Klemmplatte KP Klemmplatte KP-HB 8 Klemmplatte KP-HB Untersparrendämmung Querdämmrolle TM Wärmedämmplatte TP Klemmplatte KP 8 Aufsparrendämmung Schrägdach-Dämmplatte SDP Beplankung Heraklith BM-W 10 Heraklith BM 10 Heraklith EPV 10 Heraklith C-EPV 10 Zubehör Heraklith BM-Kleber 15 Heraklith BM-Kleber-Presse 15 Heraklith Kompaktbauschraube 15 Luftdicht-Dämmsystem LDS 14 Oberste Geschoßdecke Dämmung begehbar Dachboden-Dämmplatte E-02/S 11 Dachboden-Dämmplatte E Dämmung nicht begehbar Universal-Dämmrolle Classic Universal-Dämmrolle Classic TI Fußboden Trittschalldämmung Trittschall-Dämmplatte TP 9 Trittschall-Dämmplatte TPS 9 Trittschall-Dämmplatte TPT 9 Fuboden-Dämmplatte DF 9 Wärmebrückendämmung Polyfoam C-350 LJ 13 Polyfoam C-350 LJ XtraPluS 13 Polyfoam C-350 SE 13 Heratekta M-3 12 Heraklith M 12 Heraklith C 12 Heratekta C-3 12 Innenwand Trennwand Fassade Deckendämmung Kellerdecke Tiefgrage Trennwanddämmung Seite Feuerschutz-Dämmplatte DPF-50 8 Feuerschutz-Dämmplatte DPF Trennwand-Dämmrolle TI 140 W 7 Trennwand-Dämmrolle TI Vorsatzschale Heraklith BM-W 10 Heraklith BM 10 Zubehör Heraklith BM-Kleber 15 Heraklith BM-Kleber-Presse 15 Trennfuge Trennfugen-Dämmplatte TPT 8 Fassadendämmung Fassaden-Dämmplatte FPL 035-GVB 9 Fassaden-Dämmplatte FPL 9 Fassaden-Dämmplatte TP 432 B 7 Fassaden-Dämmplatte TP 435 B 7 Wandkassetten-Dämmplatte TPM Wandkassetten-Dämmplatte TI Fassade verputzt Tektalan A2-E21 10 Tektalan A2-E21-LP 10 Sockeldämmung Polyfoam Ultragrip SE 13 Polyfoam Ultragrip SE XtraPluS 13 Deckendämmung mitbetoniert Tektalan A2-SD 10 Tektalan SD 10 Zubehör Heraklith Edelstahlanker 15 Deckendämmung nachträglich gedübelt Tektalan A2-E31-035/2 11 Tektalan E31-035/2 11 Tektalan A2 TK-UA 11 Heratekta E Kellerdecken-Dämmplatte GP 6 GVN 9 Zubehör Heraklith Betonschraube-DDS 16 Betonschraube BTW/BTB 16 Heraklith HID-DÜBEL 15 Heraklith IDM-R-Dübel, Edelstahl 15 Heraklith IDM-R-Teller, Edelstahl 15 5

5 Glaswolle-Dämmstoffe Zwischensparren-Dämmrolle Palette Dicke UNIFIT TI 132 U NEU: Dicken 180 und 200 mm Breite m²/paket m²/palette Zwischensparren-Dämmrolle UNIFIT TI 135 U Zwischensparren-Dämmrolle UNIFIT TI 140 U Querdämmrolle TM 100 Wärmedämmplatte TP 115 Holzrahmenbau-Dämmrolle Naturoll 035 NEU: Dicken 220 und 240 mm Universaldämmrolle Classic 035 Universaldämmrolle Classic TI 140 NEU Lieferung innerhalb 3 Arbeitstagen (Tirol Vorarlberg + 1 Arbeitstag) Lieferung innerhalb 7 Arbeitstagen (Tirol Vorarlberg + 1 Arbeitstag) Bestellung und Lieferzeit auf Anfrage 6

6 Glaswolle-Dämmstoffe Palette Dicke Trennwand-Dämmrolle TI 140 W Breite m²/paket m²/palette Trennwand-Dämmrolle TI 140 Akustik-Dämmplatte TP 440 Fassaden-Dämmplatte TP 435 B Wandkassetten-Dämmplatte TPM 100 Wandkassetten-Dämmrolle TI 416 Fassaden-Dämmplatte TP 432 B NEU: Dicken 40 bis 80 mm Lieferung innerhalb 3 Arbeitstagen (Tirol Vorarlberg + 1 Arbeitstag) Lieferung innerhalb 7 Arbeitstagen (Tirol Vorarlberg + 1 Arbeitstag) Bestellung und Lieferzeit auf Anfrage 7

7 Steinwolle-Dämmstoffe Palette Dicke m²/palette Klemmplatte KP-035 Klemmplatte KP Klemmplatte KP/HB 035 Klemmplatte KP/HB Universal-Dämmplatte WP Feuerschutz-Dämmplatte DPF-50 Breite m²/paket Feuerschutz-Dämmplatte DPF-100 Trennfugen-Dämmplatte TPT Lieferung innerhalb 3 Arbeitstagen (Tirol Vorarlberg + 1 Arbeitstag) Lieferung innerhalb 7 Arbeitstagen (Tirol Vorarlberg + 1 Arbeitstag) Bestellung und Lieferzeit auf Anfrage 8

8 Steinwolle-Dämmstoffe Palette Dicke Kellerdecken-Dämmplatte DP 6 GVN Breite m²/paket m²/palette Trittschall-Dämmplatte TP Trittschall-Dämmplatte TPS Trittschall-Dämmplatte TPT Fußboden-Dämmplatte DF Fassaden-Dämmplatte FPL 035-GVB NEU Fassaden-Dämmplatte FPL Schrägdach-Dämmplatte SDP-035 Lieferung innerhalb 3 Arbeitstagen (Tirol Vorarlberg + 1 Arbeitstag) Lieferung innerhalb 7 Arbeitstagen (Tirol Vorarlberg + 1 Arbeitstag) Bestellung und Lieferzeit auf Anfrage 9

9 Heraklith Holzwolle-Dämmplatten Palette Dicke Breite R D (m²k/w) m²/palette Heraklith BM-W magnesitgebundene Holzwolle-Dämmplatte mit spachtelfertiger Oberfläche Sorte 00W / Materialgruppe D ,35 18,13 20,75 24, ,50 12,50 24,75 29,70 Heraklith BM magnesitgebundene Holzwolle-Dämmplatte Sorte 001 / Materialgruppe BM ,30 30,00 13,30 15, ,40 22,50 16,05 19, ,60 24,00 20,70 24,84 Dicken 75 mm und 100 mm auf Anfrage Heraklith EPV magnesitgebundene Holzwolle-Dämmplatte Sorte 015 / Materialgruppe BM ,25 30,00 22,80 27, ,50 20,00 27,15 32,58 Heraklith C-EPV Holzwolle-Dämmplatte mit Porenverschluss Sorte 131 / Materialgruppe BM ,10 84,00 18,50 22,20 Heraklith Agro Holzwolle-Dämmplatte Sorte 02J / Materialgruppe BM ,35 57,60 18,20 21,84 Tektalan A2-E21 mit Steinwollekern (5/40/5) ,15 13,20 39,75 47, (5/65/5) ,80 8,40 54,05 64, (5/90/5) ,45 6,60 71,00 85, (5/115/5) ,05 4,80 85,80 102, (5/140/5) ,70 4,20 100,25 120,30 Sorte B03 / Materialgruppe BF (5/165/5) ,35 3,60 115,80 138,96 Andere Dicken auf Anfrage Tektalan A2-E21-LP mit Steinwollekern Sorte B03 / Materialgruppe BF (5/25/5) ,75 19,20 35,70 42,84 Tektalan A2-SD mit Steinwollekern (5/40/5) ,15 26,40 41,25 49, (5/65/5) ,80 16,80 55,55 66, (5/90/5) ,45 13,20 72,50 87, (5/115/5) ,05 9,60 87,30 104, (5/140/5) ,70 8,40 101,75 122,10 Sorte B01 / Materialgruppe D (5/165/5) ,35 7,20 117,30 140,76 Andere Dicken auf Anfrage Tektalan SD mit Steinwollekern (5/40/5) ,15 26,40 39,75 47, (5/65/5) ,80 16,80 54,05 64, (5/90/5) ,45 13,20 71,00 85, (5/115/5) ,05 9,60 85,80 102, (5/140/5) ,70 8,40 100,25 120,30 Sorte 243 / Materialgruppe CM (5/165/5) ,35 7,20 115,80 138,96 Andere Dicken auf Anfrage 10

10 Heraklith Holzwolle-Dämmplatten Palette Dicke Breite R D (m²k/w) m²/palette Tektalan A2-E31-035/2 mit Steinwollekern, nicht eingefärbt (10/40) ,30 13,20 39,70 47, (10/65) ,05 8,40 53,10 63, (10/90) ,75 6,60 67,00 80, (10/115) ,50 4,80 82,95 99, (10/140) ,25 4,20 98,00 117,60 Sorte B10 / Materialgruppe D (10/165) ,00 3,60 117,20 140,64 NEU Tektalan A2-E31-035/2 mit Steinwollekern, Weiß eingefärbt (10/40) ,30 13,20 41,20 49, (10/65) ,05 8,40 54,60 65, (10/90) ,75 6,60 68,50 82, (10/115) ,50 4,80 84,45 101, (10/140) ,25 4,20 99,50 119,40 Sorte B10 / Materialgruppe D (10/165) ,00 3,60 118,70 142,44 NEU Tektalan E31-035/2 mit Steinwollekern, nicht eingefärbt (10/40) ,30 13,20 38,20 45, (10/65) ,05 8,40 51,60 61, (10/90) ,75 6,60 65,50 78, (10/115) ,50 4,80 81,45 97, (10/140) ,25 4,20 96,50 115,80 Sorte 291 / Materialgruppe CM (10/165) ,00 3,60 115,70 138,84 NEU Tektalan E31-035/2 mit Steinwollekern, Weiß eingefärbt (10/40) ,30 13,20 39,70 47, (10/65) ,05 8,40 53,10 63, (10/90) ,75 6,60 67,00 80, (10/115) ,50 4,80 82,95 99, (10/140) ,25 4,20 98,00 117,60 Sorte 291 / Materialgruppe CM (10/165) ,00 3,60 117,20 140,64 NEU (10/40) ,30 13,20 43,20 51,84 Tektalan A2-035/2 [1.0mm] (10/65) ,05 8,40 56,60 67, (10/90) ,75 6,60 70,50 84,60 mit superfeiner Holzwolle-Struktur (10/115) ,50 4,80 86,45 103,74 und Steinwollekern, Weiß eingefärbt (10/140) ,25 4,20 101,50 121,80 Sorte B06 / Materialgruppe D (10/165) ,00 3,60 120,70 144,84 NEU Tektalan A2 TK-UA mit Steinwollekern, nicht eingefärbt Sorte B07 / Materialgruppe D (5/65/5) ,75 8,40 70,10 84, (5/90/5) ,40 6,60 89,15 106,98 Andere Dicken auf Anfrage Heratekta E-37 magnesitgebundene mit EPS-Kern, nicht eingefärbt Sorte 374 / Materialgruppe BQ (5/45) ,50 11,00 29,75 35, (5/50) ,30 7,00 40,65 48, (5/100) ,10 5,50 51,30 61, (5/120) ,90 4,00 62,05 74,46 Aufzahlung nachträgliche Einfärbung in Pastellfarben, EUR 2,00 netto (ohne Rabattierung) Dachboden-Dämmelement E-02/S Verbundelement aus Steinwolle und C-EPV Platte Sorte 206 / Materialgruppe CF (15/115) ,30 9,60 64,65 77, (15/160) ,55 7,20 69,50 83, (15/200) ,70 6,00 76,15 91,38 Dachboden-Dämmelement E-03 Verbundelement aus Steinwolle und 1-lagiger Gipsfaserplatte Sorte 210 / Materialgruppe CF (10/115) ,20 9,60 60,25 72, (10/ ,45 7,20 67,59 81, (10/ ,55 6,00 76,70 92, * 220* (20/200) ,60 6,00 85,85 103,02 * mit 2-lagiger Gipsfaserplatte 11

11 Heraklith Holzwolle-Dämmplatten Palette Dicke Breite R D (m²k/w) m²/palette Heratekta M-3 magnesitgebundene mit EPS-Kern Sorte 41A / Materialgruppe B (5/15/5) ,60 50,40 13,85 16, (5/25/5) ,90 38,40 17,65 21, (5/40/5) ,40 26,40 23,60 28, (5/65/5) ,20 16,80 31,95 38, (5/90/5) ,00 13,20 41,85 50,22 Heraklith M magnesitgebundene Holzwolle-Dämmplatte Sorten 10V, 120/ Materialgruppe BM ,10 50,00 7,25 8, ,15 42,00 10,30 12,36 Heratekta C-3 zementgebundene mit EPS-Kern Sorte H99 / Materialgruppe B (5/15/5) ,60 50,40 13,85 16, (5/25/5) ,90 38,40 17,65 21, (5/40/5) ,40 26,40 23,60 28, (5/65/5) ,20 16,80 31,95 38, (5/90/5) ,00 13,20 41,85 50,22 Heraklith C zementgebundene Holzwolle-Dämmplatte Sorte 125 / Materialgruppe B ,30 50,40 9,75 11, ,40 38,40 12,55 15, ,60 26,40 14,80 17, ,90 16,80 19,00 22,80 lfm/palette Preis pro lfm Heraklith Deckenabschalwinkel / ,10 160,00 11,15 13,38 Vorgefertigtes Dämmelement / ,10 128,00 11,95 14,34 Sorte IDW / Materialgruppe BD / ,10 96,00 13,40 16,08 Heraklith Schalungskasten Mauerstärke lfm/palette Preis pro lfm mm ,00 32,10 38,52 Vorgefertigtes, gedämmtes Schalungselement mm ,00 32,75 39,30 Sorte I60 / Materialgruppe C mm ,00 34,05 40, mm ,00 35,20 42,24 12

12 Polyfoam XPS-Dämmplatten Palette Dicke Breite m²/paket m²/palette ,50 126,00 9,07 10,88 Polyfoam C-350 LJ ,50 90,00 12,09 14,51 XPS-Wärmedämmplatte ,00 72,00 15,13 18,16 mit Stufenfalz, Oberfläche glatt ,25 63,00 18,15 21,78 Sorte X02 / Materialgruppe CZ ,75 45,00 24,20 29, ,00 36,00 30,25 36, ,25 31,50 38,07 45,68 Polyfoam C-350 LJ XtraPluS ,25 27,00 44,41 53,29 XPS-Wärmedämmplatte ,25 22,50 48,40 58,08 mit Stufenfalz, Oberfläche glatt ,50 21,00 54,45 65,34 Sorte X08 / Materialgruppe CZ ,50 18,00 60,50 72, ,50 18,00 66,55 79, ,50 15,00 72,6 87, ,00 180,00 6,23 7,48 Polyfoam Ultragrip SE ,50 126,00 9,07 10,88 XPS-Wärmedämmplatte ,50 90,00 12,09 14,51 gerade Kante, ,00 72,00 15,15 18,18 Oberfläche gewaffelt ,25 63,00 18,15 21,78 Sorte X04 / Materialgruppe CZ ,75 45,00 24,20 29, ,00 36,00 30,25 36, ,25 31,50 38,07 45,68 Polyfoam Ultragrip SE XtraPluS ,25 27,00 44,41 53,29 XPS-Wärmedämmplatte ,25 22,50 48,40 58,08 gerade Kante, ,50 21,00 54,45 65,34 Oberfläche gewaffelt ,50 18,00 60,50 72,60 Sorte X09 / Materialgruppe CZ ,50 18,00 66,55 79, ,50 15,00 72,60 87, ,00 180,00 6,23 7,48 Polyfoam C-350 SE ,50 126,00 9,07 10,88 XPS-Wärmedämmplatte ,50 90,00 12,09 14,51 gerade Kante, Oberfläche glatt ,00 72,00 15,13 18,16 Sorte X01 / Materialgruppe CZ ,25 63,00 18,15 21, ,75 45,00 24,20 29, ,00 36,00 30,25 36,30 13

13 Luftdichtdämmsystem LDS in m Breite Preis EUR Preis EUR LDS Systempaket Bestehend aus: Eta Plus (1 Rolle), LDS Solitwin (2 Rollen), LDS Solimur (3 Kartuschen) und 1 Universalmanschette gratis. Sorte L15 / Materialgruppe LD Preis pro Stk ,35 368,82 LDS 0.04 Sorte L01 / Materialgruppe LD Preis pro m² ,38 4,06 LDS 100 Preis pro m² ,98 1,18 Sorte L03 / Materialgruppe LD ,98 1, , ,09 1,31 Eta Plus Sorte ZE1 / Materialgruppe LD LDS Nageldichtband Sorte L17 / Materialgruppe LD LDS Solitwin Sorte L05 / Materialgruppe LD LDS Kleberaupe Sorte L08 / Materialgruppe LD LDS Dichtband Sorte L09 / Materialgruppe LD Preis pro m² ,81 4,57 m/rolle Breite (mm) Preis pro m ,42 1,70 m/rolle Breite (mm) Preis pro m ,14 1,37 m/rolle Breite (mm) Preis pro m ,10 1,32 m/rolle Breite (mm) Dicke (mm) Preis pro m ,00 2,56 3,07 LDS Solimur Kartusche Sorte L06 / Materialgruppe LD Preis pro Stk ,80 11,76 LDS Solimur Schlauchbeutel Sorte L07 / Materialgruppe LD Preis pro Stk ,60 23,52 LDS Solimur MS Schlauchbeutel Sorte L19 / Materialgruppe LD Preis pro Stk ,60 23,52 LDS Solimur Schlauchbeutel-Pistole Sorte L12 / Materialgruppe LD LDS Primer Sorte L18 / Materialgruppe LD Preis pro Stk ,75 54,90 Preis pro Stk ,25 25,50 LDS Leitungsmanschetten (mm) Preis pro Stk Größe I ,90 5,88 Sorte L10 / Materialgruppe LD Größe II ,25 6, Größe III ,80 6,96 LDS Universalmanschette Sorte L11 / Materialgruppe LD (mm) Preis pro Stk ,55 7,86 LDS Ständer Preis pro Stk 500,00 600,00 Hinweis: Symbolfoto, Preis gilt für Aufsteller ohne Bestückung 14

14 Zubehör Preis EUR Preis EUR für Plattendicke (mm) Heraklith Kompaktbauschraube /35 15,00 18,00 Sorte Z12 / Materialgruppe D ,80 22, ,00 30, ,75 34,50 Heraklith Kunststoffhalteteller Sorte Z19 / Materialgruppe D ,80 30,96 Heraklith BM-Kleber Sorte Z90 / Materialgruppe D0 Preis pro Stk ,46 16,15 Heraklith BM-Kleber-Presse Sorte Z90 / Materialgruppe D0 Preis pro Stk ,75 54,90 Dämmstoffmesser Sorte L13 / Materialgruppe D0 Preis pro Stk ,15 22,98 für Plattendicke (mm) Heraklith Kunststoffanker ,50 7,80 Sorte Z21 / Materialgruppe D ,70 9, ,05 10, ,35 12, ,85 15,42 für Plattendicke (mm) Dämmstoffhalter ,60 54,72 Sorte Z55 / Materialgruppe D ,80 65, ,30 74, ,80 80, ,40 90, ,05 136, ,15 165, ,25 194, Preis auf Anfrage für Plattendicke (mm) Heraklith IDM-R-Dübel, Edelstahl ,70 89,64 Sorte Z41 / Materialgruppe D ,20 108, ,40 146, ,00 247, Preis auf Anfrage Heraklith IDM-R-Teller, Edelstahl Sorte Z59 / Materialgruppe D ,45 77,34 für Plattendicke (mm) Heraklith Dübel IDM, verzinkt ,05 43,26 Sorte Z40 / Materialgruppe D ,50 49, ,00 55, ,20 69, ,80 77, ,00 102,00 Heraklith Teller IDM, verzinkt Sorte Z59 / Materialgruppe D ,40 49,68 für Plattendicke (mm) Heraklith HID-Dübel ,60 46,32 Sorte Z54 / Materialgruppe D ,30 49, ,80 58, ,20 59,04 für Plattendicke (mm) Heraklith Edelstahlanker ,25 37,50 Sorte Z24 / Materialgruppe D ,50 40, ,80 47, ,15 54, ,35 66, u ,60 69,12 15

15 Zubehör Preis EUR Preis EUR für Plattendicke (mm) Heraklith Betonschraube-DDS / ,15 86,58 Weiß bzw. Beige / ,50 109,80 Sorte Z57 / Materialgruppe D / ,10 134, / ,30 157, / ,10 204, / ,50 281, / ,40 319, / ,85 562, / ,95 610,74 für Plattendicke (mm) Betonschraube BTW/BTB / ,30 56,76 Weiß bzw. Beige / ,10 66,12 Sorte Z66 / Materialgruppe D / ,90 79, / ,65 99, / ,40 119, / ,60 142, / ,00 162, / ,00 183, / ,00 201,60 Preis pro Stk Isoboy R-Cutter , ,00 16

16 Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines Geltungsbereich 1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen. 2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung. 3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Besteller durch unsere Preislisten, Rechnungen, s und Internetveröffentlichungen bekannt. II. Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt 1. Unsere Angebote gegenüber dem Besteller sind freibleibend. Erst die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen. 2. Die technischen Daten und Beschreibungen in unseren Produktinformationen oder Werbematerialien und technische Merkblätter, sowie Angaben durch Hersteller oder seiner Erfüllungsgehilfen im Sinne des 1313 a ABGB, sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren, es sei denn die Angaben werden Verwendungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. 3. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Waren dar. 4. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke. III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 1. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten Volumina, Gewichte und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach Empfang der Ware widerspricht. Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) kommen zusätzlich die am Liefertag geltende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und - soweit vereinbart - die Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei hinzukommen. Der sich hieraus ergebende Betrag ist der Rechnungsendbetrag (einschließlich Umsatzsteuer). 2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich mitgeteilt. Sofern der Besteller nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht, gelten diese als angenommen. Dies gilt nicht, sofern ein Festpreis vereinbart wurde. 3. Unsere Rechnungen sind - soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde - 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller in Verzug. Soweit wir unseren Kunden Skonto gewähren, berechnet sich der Skontobetrag aus dem Rechnungsendbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) abzüglich einer Frachtkostenpauschale i.h.v. 8 %, eventueller Kosten dertransportversicherung und bei Auslandslie- 4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5. Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist. IV. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug 1. Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Umständen überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Lieferungen an Samstagen sind nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich. 2. Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, in Verzug. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z.b. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, sind wir - soweit wir durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, unter den Voraussetzungen gem. Ziff. VIII. 1-5 dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. der Regelungen in Ziff. VIII. 1-5 begrenzt. 4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten berechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist. - voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten. 6. Etwaige Stehzeit- oder Manipulationskostenforderungen werden bei 17

17 Zurechtbestehen jedenfalls nur bis zur Höhe der Frachtkosten der gegenständlichen Lieferung ersetzt. 7. Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. V. Gefahrübergang, Transport- und Verpackungskosten 1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers, also auch dann, wenn Preisstellung franko Empfangsbahnhof oder frei Baustelle vereinbart wurde. Wir sind zur Versicherung der Ware nicht geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Das gleiche gilt bei Verletzung und/oder Transporte aufgrund individueller vertraglicher Regelungen durch, erfolgen diese auf Grund der Allgemeinen Bedingungen der Spediteure (AÖSp) oder der Frachtführer, die für die jeweilige Verladung bzw. Transporte Geltung haben. Schadenersatzansprüche gegen uns können insoweit nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend gemacht werden. Die Preise verstehen sich mit Standardverpackung, frei Bestimmungsort, nicht entladen, in kompletten Lademitteln, sofern nicht eine andere Beförderungsart ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet. 3. Erfolgt der Versand der Ware auf Europaletten, so werden diese berechnet; bei frachtfreier Rückgabe der Europaletten in unbeschädigtem Zustand an eines unserer Werke/Auslieferungslager werden sie durch Gutschrift unter Abzug einer individuell zu vereinbarenden Bearbeitungsgebühr wieder vergütet. 4. Eventuelle LKW-KRAN-Selbstentladungen geschehen auf Kosten und Risiko des Bestellers. VI. Pflichten des Bestellers/Eigentumsvorbehaltssicherung 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. 3. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner - jeweils wirksam - im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat. 4. Der Besteller tritt an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer in Ziffer VI. 1 genannten Ansprüche schon jetzt alle - auch künftig entstehenden und bedingten - Forderungen aus einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110 % brutto des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. gegenüber nachkommt, ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und den Erwerbern unserer Vorbehaltsware, bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo. 6. Auf unser Verlangen hat der Besteller seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch machen, wie der zug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Bestellers nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. 7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 8. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen - verarbeitet, oder vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder Verbindung oder Vermischung neu entstandenen Produkte im ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfän- aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Ditten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an. 9. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. rer Auswahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 % übersteigt. 11. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % des Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, sind wir - unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Waren zurück zu verlangen. Wir sind nach Rücknahme der von uns gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns bestehenden Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. VII. Gewährleistung und Mängelrüge 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen 18

18 erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn sie in Systemen verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Bei einer gemäß Ziff. VII. Satz 1 bis 6 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziff. VIII. 1 bis 5 dieser Verkaufsbedingungen seine Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der gelieferten Ware. 2. Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier reit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Soweit der Besteller wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten hat, richtet sich unsere Haftung hierfür nach Ziff. VII.1, Ziff. VIII. 1 bis 5 und Ziff. IX. VIII. Schadenersatz 1. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden auf eine grob fahr- Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind. 2. Unsere Schadenersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und sonstige reine Vermögensschäden des Bestellers und für vorhersehbare Mangelfolgeschäden, auch nicht für Schäden des Bestellers, die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden. 3. Die vorstehenden in Ziffer VIII. 1. bis 2. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden oder für Schäden an Sachen, die wir zur Verwahrung übernommen haben. 4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern VIII vorgesehen ist, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. 5. Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung auf der vom Besteller veranlassten ordnungsgemäßen Befolgung von päischen Chemikalienverordnung REACH beruhen. 6. Soweit diese Schadensersatzhaftungen ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VIII eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Besorgungsgehilfen. IX. Verjährung von Ansprüchen 1. Gewährleistungsansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen von uns Kenntnis des Schadens und des Schädigers durch den Besteller. 2. Ist der Besteller Unternehmer und hat er oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als Unternehmer aufgrund von Mängeln an von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die auch als neu hergestellte Sachen an einen Verbraucher geliefert wurden, Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers erfüllt, tritt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers gegen uns frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller oder der andere Käufer in der Lieferkette als Unternehmer die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, soweit die Gewährleistungsansprüche des Kunden/Vertragspartners des Bestellers wegen Mängeln an den von uns an den Besteller gelieferten Waren gegen den Besteller verjährt sind, spätestens aber 5 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweiligen Waren an unseren Besteller abgeliefert haben. 3. Die in Ziff. 1 bis 2 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden an Sachen, die wir zur Verwahrung übernommen haben, soweit nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsmängeln der von uns gelieferten Waren, die in einem dinglichen Recht eines Dritten bestehen, aufgrund dessen die Herausgabe der von uns gelieferten Ware verlangt werden kann. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen unseres Bestellers/Kunden, die darauf beruhen, dass wir Mängel an von uns gelieferten Waren vorsätzlich oder grob fahrläs- verletzt haben. In den in dieser Ziffer IX. 3 genannten Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen. X. Rücknahmen Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens 30 Euro abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen. XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und dem Besteller ist unser Sitz. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen haben wir jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen. schließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung, so wie es zwischen österreichischen Unternehmern gilt und in den jeweiligen Lieferländern wirksam vereinbart werden konnte (siehe I dieser Verkaufsbedingungen). Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CSIG - Wiener UNKaufrecht) und des österreichischen Internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung (derzeit INCOTERMS 2000). XII. Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. 2. Wir speichern Daten unserer Besteller im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß dem Datenschutzgesetz Stand:

19 Alle Rechte vorbehalten, einschließlich der Rechte der fotomechanischen Reproduktion und Speicherung auf elektronischen Medien. Eine kommerzielle Verwendung der Prozesse und Arbeitsvorgänge, die in diesem Dokument vorgestellt werden, ist nicht gestattet. Bei der Zusammenstellung der Informationen, Texte und Illustrationen in diesem Dokument wurde mit äußerster Sorgfalt vorgegangen. Dennoch können Fehler nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Der Herausgeber und die Redakteure übernehmen keinerlei rechtliche oder sonstige Haftung für fehlerhafte Informationen und die daraus resultierenden Folgen. Der Herausgeber und die Redakteure sind für alle Verbesserungsvorschläge bzw. Hinweise auf etwaige Fehler dankbar. Knauf Insulation GmbH Industriestraße 18 A-9586 Fürnitz Telefon: Telefax: info.at@knaufinsulation.com JB - 12/ Knauf Insulation GmbH

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