M I T T E I L U N G S B L A T T II / 2014

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1 Niederösterreichischer Fußball Verband 3101 St.Pölten, Bimbo-Binder Promenade 1 Telefon: 02742/206 Fax: 02742/ Schiedsrichterausschuss St. Pölten, im Juli 2014 M I T T E I L U N G S B L A T T II / 2014 Aus gegebenem Anlass erlauben wir uns, Ihnen einige wichtige Punkte und Regelungen noch vor Beginn der Meisterschaft 2014/2015 zur Kenntnis zu bringen und Ersuchen um Beachtung. 1. Anpassung zu den Spielregeln 2014 und Entscheidungen des International Football Association Board (IFAB): Regel 4 Ausrüstung der Spieler Weitere Ausrüstungsteile Etwaige Kopfbedeckungen: müssen schwarz oder in der Hauptfarbe des Hemdes gehalten sein vorausgesetzt, die Spieler desselben Teams tragen dieselbe Farbe, müssen der professionellen Erscheinung der Spielausrüstung entsprechen, dürfen nicht an das Hemd angemacht sein, dürfen weder für den Träger noch für einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen z.b. Öffnungs-/Verschlussmechanismus um den Nacken, dürfen keine Teile aufweisen, die von der Oberfläche abstehen vorstehende Elemente. Anmerkung: Es handelt sich nun nicht mehr ausschließlich um Kopftücher. Es sind nun auch Hauben, Turbane und ähnliches gestattet, wenn sie die oben genannten Anforderungen erfüllen. Vorgeschriebene Grundausrüstung Die vorgeschriebene Grundausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönliche Slogans, Botschaften oder Bilder aufweisen. Das Team des Spielers, dessen vorgeschriebene Grundausrüstung politische, religiöse oder persönliche Slogans, Botschaften oder Bilder aufweist, wird vom Ausrichter des betreffenden Wettbewerbs oder der FIFA bestraft. Unterwäsche Spieler dürfen keine Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellen. Ein Spieler oder das Team eines Spielers, der Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellt, wird vom Ausrichter des betreffenden Wettbewerbs oder der FIFA mit einer Strafe belegt. 1

2 Anmerkung: Wenn Spieler hier klar gegen diese Bestimmungen (im Amateurbereich nicht zu kleinlich auslegen) verstoßen, dann ist nicht der betroffene Spieler zu disziplinieren. Es erfolgt lediglich eine Anzeige beim Verband gegen diesen Spieler/Verein. Regel 1 Spielfeld 2. Anpassungen der ÖFB-Erläuterungen 2014/ Bänke für Ersatzspieler und Funktionäre Bänke für Ersatzspieler und Funktionäre sind am Rande des Spielfeldes im Innenraum der Sportanlage aufzustellen, die freie Sicht auf das Spielfeld muss gewährt sein. Die Anzahl der Personen richtet sich nach den Wettbewerbsbestimmungen der Landesverbände. Im NÖFV sind dies derzeit 7-9 Personen (je nach Platzangebot) und in der RLO max. 12 Personen (7 Betreuer + 5 Ersatzspieler) gestattet. Auf dieser Bank dürfen sich die Betreuer, Ersatzspieler und die ausgetauschten Spieler, nicht aber die ausgeschlossenen Spieler aufhalten. Regel 5 Der Schiedsrichter Zeichengebung 3.2 Schiedsrichterpfiff zur Wiederaufnahme des Spiels nach einer gelben (blauen) oder roten Karte: Bei allen Vergehen zwingend, nicht nur wegen Foulspiel (englischer Regeltext: misconduct ). Verwarnungen bei vorzeitigen Spielfortsetzungen - u.a. bei Einwurf, Eckstoß: Ist die Wiederaufnahme des Spiels nur durch den Pfiff des SR möglich und führt ein Spieler die Spielfortsetzung vorher durch, ist eine Verwarnung nur im Zusammenhang mit dem Freistoßmanagement vorgesehen. Regel 13 Freistöße Mauerabstand und rasche Freistoßausführung 1.1. Management von Freistößen Wenn die ausführende Mannschaft sich für keine rasche Freistoßausführung entschieden hat, so muss vom Schiedsrichter klar signalisiert werden, dass sie auf die Ballfreigabe durch den Schiedsrichter mittels Pfiff warten müssen (Pfeife etwa in Schulterhöhe Richtung ausführende Spieler zeigen, sowie verbaler Hinweis). Eine verfrühte Aus-führung hätte die Wiederholung des Freistoßes + Verwarnung des Schützen zur Folge. Wenn ein Spieler einen Freistoß schnell ausführen will und von einem Gegner in der Nähe des Balls daran gehindert wird, verwarnt der Schiedsrichter den Gegner wegen Spielverzögerung. Regel 14 Strafstoß Ausführung des Strafstoßes 1.3 Strafstoß in der für die Ausführung verlängerten Spielzeit: a) Der SR teilt den Mannschaftsführern mit, dass der Strafstoß direkt ausgeführt werden muss. b) Bei einem Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen ist die Spielzeit neuerlich zu verlängern, wenn die Spielregeln die Wiederholung des Strafstoßes vorsehen. 2

3 Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers 2.4 Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft unter 7, ist das Strafstoßschießen zur Siegerermittlung nicht abzubrechen. Regel 15 Einwurf Ausführung des Einwurfs 1.3 Der Mindestabstand der Gegenspieler beträgt gemäß englischem Regeltext 2 m vom Einwurfort (von der Seitenoutlinie). 3. Schulungs- und Regelreferat Bei widrigen Witterungsverhältnissen ist die Gesundheit der Spieler die oberste Priorität des Schiedsrichters. Bei starkem Wind ist es nicht gestattet, einen Ball bei einer Freistoßausführung festzuhalten. Wenn der Ball immer wieder vom Wind verblasen wird, ist das Spiel abzubrechen. Wie bei einem witterungsbedingten Spielabbruch zu verfahren ist, ist in der Anlage zum Mitteilungsblatt ersichtlich. Regel 12 Fouls und unsportliches Betragen Verzögerung der Spielfortsetzung Der Schiedsrichter verwarnt jeden Spieler, der die Spielfortsetzung verzögert, indem er einen Freistoß absichtlich an der falschen Stelle ausführt, um damit den Schiedsrichter zu zwingen, die Ausführung wiederholen zu lassen, einen Einwurf vorbereitet, dann aber plötzlich den Ball einem Mitspieler überlässt, nach einer Spielunterbrechung durch den Schiedsrichter den Ball wegspielt oder ihn mit den Händen wegträgt, die Ausführung eines Einwurfs oder eines Freistoßes unnötig verzögert, bei seiner Auswechslung das Spielfeld absichtlich langsam verlässt (Anmerkung: Solange der Spieler den kürzesten Weg zum Ort des Spielerwechsels geht und keine zusätzliche Zeitverzögerung verursacht, darf er nicht verwarnt werden diese Zeit darf nur angerechnet werden, eine Auseinandersetzung provoziert, indem er den Ball absichtlich in die Hand nimmt, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat. Daraus ergibt sich, dass eine öffentliche Ermahnung in den angeführten Fällen der Verzögerung der Spielfortsetzung nicht vorgesehen ist. Pro-aktives Vorgehen kann jedoch durchaus von Vorteil sein! 4. Schwerpunkte für die Saison 2014/2015 Keine speziellen Schwerpunkte jedoch: Konsequentes Anwenden der Spielregeln und Weisungen bei allen Spielen und in allen Ligen Die Änderung der Spielregeln, sowie die Anpassung der ÖFB-Erläuterungen und die Schwerpunkte treten mit Beginn der Saison 2014/2015 in Kraft und die SchiedsrichterInnen und AssitentenInnen sind verpflichtet, diese genau einzuhalten! Regelreferat: Zusätzlich zu den offiziellen Weisungen werden wir im NÖFV dem Schutz der Spieler höchste Priorität widmen. Nur ein konsequentes Ahnden von Rücksichtslosigkeit und Brutalität verhindert Härteeinlagen mit langfristigen Verletzungen wie sie bei der WM 2014 öfter vorkamen. Die Beobachter werden angewiesen, bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Punkte dies unbedingt in den Beobachtungsberichten aufzuzeigen. 3

4 5. Mitgliedsbeitrag für das Meisterschaftsjahr 2014/2015 Der Jahresmitgliedsbeitrag für das Meisterschaftsjahr 2014/2015 beträgt wie im Vorjahr Wir ersuchen, diesen Betrag bis 31. August 2014 auf das Konto des NÖFV einzuzahlen. IBAN: AT Bei den August Regeldiskussionen liegen Zahlscheine für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages auf. Die Schiedsrichtercard für 2014/2015 wird in der Farbe Gelb hergestellt. Die Zusendung erfolgt nach Bezahlung des gesamten Mitgliedsbeitrages. Bei Nichteinhaltung der genannten Zahlungsfrist wird ab dem 01. September 2014 ein Säumniszuschlag von 50% fällig. Sollte der Mitgliedsbeitrag inklusive eines etwaigen Säumniszuschlag nicht bis zum 20. September 2014 zur Einzahlung gelangen, sieht sich der Schiedsrichterausschuss gezwungen, den betroffenen Kollegen von der Schiedsrichterliste zu streichen. 6. Änderung der Gruppenbetreuungen Folgende Änderungen bei den Gruppenbetreuungen werden ab Beginn der 1. Herbstregeldiskussionen vorgenommen: Gruppe Amstetten: Gruppe Baden: Gruppe Süd: Gruppe Nord: Gruppe Nordwest: Gruppe Wien: Gruppe Wienerwald: Brandstötter Josef Schlosser Gerhard Klein Johann Neugebauer Johann Sangiorgi Olindo Steiner Thomas Kravogl Walter 7. Klassifikationsbestimmungen Die Klassifikationsbestimmungen wurden in einigen Punkten geändert, bzw. angepasst und treten mit 1. Juli 2014 in Kraft. Folgende Punkte wurden geändert: Punkt E Physische Leistungstests Punkt F Regeltechnische Kenntnisse Punkt G Schulungsveranstaltungen Punkt H Leistungen bei den Spielleitungen Punkt J Assistententätigkeit Punkt K Training Die aktuellen Klassifikationsbestimmungen werden als Anhang ausgesendet und die erfolgten Änderungen in roter Schrift dargestellt. 8. Regionalliga Ost Im jährlichen Wechsel übernimmt in der Saison 2014/2015 der Wiener Fußballverband die Geschäftsführung in der Regionalliga Ost. Ausschlussberichte, Anzeigen u. Meldungen müssen im Onlinesystem verfasst werden. Die Sitzungen des Regionalausschusses sind bei Bedarf jeden Mittwoch ab 16 Uhr in der Geschäftsstelle des WFV, Ernst Happel-Stadion, Sektor B, Meiereistraße 7, 1020 Wien. Berichte über besondere Vorkommnisse, Ausschlüsse oder Anzeigen sind vom SR spätestens innerhalb von 48 Stunden, bei Sonntagspielen innerhalb von 24 Stunden im Nachhinein in das Fußball Online -System einzutragen. 4

5 Bei Verhinderung einer klaren Torchance, welches zu einer roten Karte führt, muss bei den Regionalligaspielen von den Schiedsrichtern immer ein Ausschlussbericht verfasst werden. Ab 1. Juli 2014 gelten in der Regionalliga Ost neue Schiedsrichtergebührensätze. Die Spielleitergebühren wurden um 5,-- auf 105,-- und die Assistentengebühren um 3,-- auf 53,-- erhöht. 9. Erscheinen zu den Wettspielen Wir möchten in Erinnerung rufen, dass die amtierenden Schiedsrichter und Assistenten im Kampfmannschaftsbereich spätestens 45 Minuten und im Nachwuchsbereich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zu den Wettspielen am Sportplatz eintreffen müssen. Bei den Spielen der Regionalliga Ost müssen die amtierenden Kollegen mindestens 1 Stunde vor Spielbeginn am Sportplatz eintreffen. Dieser Zeitrahmen ist unbedingt erforderlich, um alle administrativen Aufgaben und ein entsprechendes Aufwärmen rechtzeitig durchführen zu können. 10. Aufwärmen der Ersatzspieler Grundsätzlich dürfen sich bis zu vier (4) Ersatzspieler pro Mannschaft bei genügend Platz hinter dem Schiedsrichter-Assistenten 1 aufwärmen. Bei Platzmangel kann der Schiedsrichter erlauben, dass die Ersatzspieler zum Aufwärmen hinter der eigenen Toroutlinie vom Schnittpunkt Torraumlinie bis zur Eckfahne ausweichen. Sollte es wegen Platzmangel für die Ersatzspieler nicht möglich sein, ein ordnungsgemäßes Aufwärmen durchführen zu können, kann der Schiedsrichter dies auch auf einer angrenzenden Rasenfläche gestatten, wenn dort keine Zuseher anwesend sind. Sollte es dabei zu Vorfällen kommen, wird der Schiedsrichter nicht zur Verantwortung gezogen. Der Schiedsrichter muss vor dem Spiel festlegen, wo sich die Aufwärmzone der Ersatzspieler im Innenraum des Sportplatzes befindet. 11. Vereinslinienrichter bei den Reservespielen Bei allen Spielen im N.Ö. Fußballverband, wo keine neutralen Schiedsrichter-Assistenten besetzt sind auch im Reserve- u. Nachwuchsbewerb müssen Vereinslinienrichter gestellt werden. Sollte ein Verein bei einem Reserve- bzw. Nachwuchsspiel keine geeignete Person zur Verfügung haben, besteht die Möglichkeit einen Ersatzspieler als Vereinslinienrichter einzusetzen, obwohl in der Regel 3 Zahl der Spieler verankert ist, dass sich die Ersatzspieler während des Spieles auf der Betreuerbank aufzuhalten haben, ausgenommen beim Aufwärmen. Bei Kampfmannschaftsspielen ist diese Regelung nicht zulässig. Stellt ein Verein keinen Vereinslinienrichter, ist der Schiedsrichter verpflichtet, eine Meldung an den Verband zu erstatten. 12. Eintragungen in den Onlinespielbericht Durch die Verwarnungssperren in allen Meisterschaftsgruppen in den Kampfmannschaften, erfordert dies vom Schiedsrichter eine genaue Erfassung der Disziplinarkarten im Online-Spielbericht! Auch alle anderen notwendigen Eintragungen Spielergebnis, Ersatzspielertäusche und Torschützen haben nach dem Spiel mit der nötigen Sorgfalt zu erfolgen. Die Aufzeichnungen sind mit den amtierenden SR-Assistenten abzustimmen. Für diese administrative Tätigkeit muss sich jeder Kollege ausreichend Zeit nehmen. Alle Eintragungen wie: Ergebnis, verhängte Disziplinarkarten, Ersatzspielertäusche und die Torschützen sind den Vereinsvertretern vor dem Unterschreiben mündlich mitzuteilen und zu kontrollieren. 5

6 Es kommt immer wieder vor, dass falsche Eintragungen in den Onlinespielbericht vorgenommen werden. Erkennt der Schiedsrichter nach dem abgeschlossenen Spiel einen Fehler, ist unbedingt mit der Geschäftsstelle des NÖFV spätestens am darauf folgenden Werktag Kontakt aufzunehmen. Bei Problemen mit dem Onlinesystem ist bei Kampf- und Reservemeisterschaftsspielen die Hotline unter der Telefonnummer 0676/88906/7000 zu kontaktieren. Diese steht eine Stunde vor dem ersten Spiel bis eine Stunde nach dem letzten Spiel eines Spieltages zur Verfügung. 13. Nachwuchsstichtag - Meisterschaft 2014 / 2015 Der Nachwuchsstichtag für das kommende Meisterschaftsjahr ist der In den Spielen der Kampfmannschaften (Erste-, Ib- und Reservemannschaften) dürfen Nachwuchsspieler, die am Spieltag das 15. Lebensjahr vollendet haben, eingesetzt werden. 14. Verpflichtende Spielercardkontrolle in den Nachwuchsbewerben Wir möchten in Erinnerung rufen, dass der nominierte Schiedsrichter bei Nachwuchsspielen die Spielercardkontrolle, die für die Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist, zu überwachen hat, und bei Zuwiderhandeln bzw. Einspruch eines Vereines Meldung zu erstatten ist. Sollten die Vereine diese verpflichtende Spielercardkontrolle nicht durchführen, so ist dies vom Schiedsrichter über das Online-System unter der Rubrik Anzeigen der Geschäftsstelle des NÖFV zur Kenntnis zu bringen. Frauen 2.Liga Ost/Süd 15. Spielberechtigung Frauen In der Frauen 2. Liga Ost/Süd sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt. Es dürfen maximal drei Nichtösterreicherinnen eingesetzt werden. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist nicht erlaubt. AKNÖ Frauen Landesliga In der AKNÖ Frauen-Landesliga sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist nicht erlaubt. 6

7 AKNÖ Frauen Gebietsligen In den Frauen-Gebietsligen sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist nicht erlaubt. Frauen Gruppe Mostviertel und Industrieviertel (5. Leistungsstufe) In den Frauen-Gruppen sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und max. 3 Spielerinnen mit vollendetem 13. Lebensjahr, spielberechtigt. Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist nicht erlaubt. 16. Termine Herbstlauf Organisatorischer Ablauf: Für den Herbstlauf wurden folgende Termine fixiert: Termin A Donnerstag, Eintreffen: Uhr ST. PÖLTEN Gruppen: Amstetten, Nordwest, St. Pölten, Wachau, Waldviertel Termin B Donnerstag, Eintreffen: Uhr LINDABRUNN Gruppen: Baden, Süd, Nord, Wien, Ost, und Wienerwald Bestimmungen über den einmal jährlich zu erbringenden Herbstlauf: Intervalllauf: R, L1, L2, L3 bis 45 Jahre 150m 50m 30 sec 40 sec 10 Runden Jahre150m 50m 30 sec 40 sec 9 Runden Keine Sprintbewerbe! Der Herbstlauf muss von den Schiedsrichtern der Regionalliga, Landesliga 1, Landesliga 2, Gebietsliga sowie Angehörige des Talente- Sichtungs- und Landeskaders absolviert werden. Altersbedingte Ausscheider im letzten Halbjahr sind davon ausgenommen. Nach dem durchgeführten Herbstlauf findet ein regeltechnischer Schulungsteil statt. 17. Bundesliga sowie Talente- Sichtungs- und Landeskader Die abgelaufene Frühjahrsmeisterschaft ist für unsere zwei Spitzenschiedsrichter, Mag. Markus Hameter, und Mag. Philipp Aiginger durchaus positiv verlaufen. Bei der Listenerstellung der Bundesliga für die Saison 2014/15 wurde Kollege Aiginger nicht mehr berücksichtigt. Mag. Markus Katona wurde aus dem Talentekader des ÖFB in die 2. Bundesliga als Schiedsrichter provisorisch aufgenommen. Christian Trunner schied aus beruflichen Gründen als SRA aus der Bundesliga aus. Da Markus Katona nur provisorisch in die Schiedsrichterliste aufgenommen wurde, konnte das NÖSK keinen SRA nachnominieren. 7

8 Somit setzt sich der Kader für Bundesligasaison 2014/15 aus den beiden Schiedsrichtern Mag. Markus Hameter und Mag. Markus Katona sowie den beiden SRA Senad Cerimagic u. Alan Kijas zusammen. Alan Kijas wurde in den neu gegründeten Förderkader des ÖFB für die 3. Leistungsstufe und Lukas Gnam für die 4. Leistungsstufe aufgenommen. Ab Herbst 2014 gehören folgende Kollegen dem Talente- Sichtungs- bzw. Landeskader an: Talentekader (4): Landeskader (15): BOLLENBERGER Barbara (RLO) DEUTENHAUSER Stefan (L3) KIJAS Alan (RLO) PEHLIVAN Kemal (L3) GMEINER Gabriel (L1) ENACHI Gheorge (L4) GNAM Lukas (L1) ERGIN Ramazan (L4) ERTUNC Gökhan (L4) FLUCH Oliver (L4) MILOVANOVIC Nenad (L4) Sichtungskader (7): ORHAN Gökhan (L4) DOBERSBERGER Michael (L2) PEMMER Manuel (L4) KARACAOT Özkan (L2) SCHACHNER Johannes (L4) MAYRHOFER Christopher (L2) SCHEWZIK Robert (L4) OBRITZBERGER Michael (L2) TEMBEL Volkan (L4) MÜLLER David (L3) TIEFENBACHER Gerald (L4) MAREK Johannes (L4) ZEHRER Valentin (L4) WOLFRAM Patrick (L4) LANZ Rene (L5) 18. Schiedsrichter- und Assistentenberichte Die Kampfmannschaftsschiedsrichter (RL bis GL u. Altliga) sind verpflichtet, für jene AR-Kollegen, welche auf der übermittelten Liste aufscheinen, nach dem Spiel einen korrekten Bericht, umfassend und leistungsgerecht auszufüllen. Diese Liste wird nach jeder Schiedsrichterprüfung neu erstellt und den betroffenen Schiedsrichtern per übermittelt. Weiters ist die aktuelle Liste auf der Homepage des NÖSK verlautbart. Auch wenn der Schiedsrichter des Hauptspieles beobachtet wird, ist immer ein Bericht über die Leistung des Assistenten auszufüllen. Diese Berichte sind eine wichtige Grundlage für den jungen SR bezüglich einer eventuellen Umreihung in die L5. Gefälligkeitsberichte sind nicht zielführend!!! Die Berichte sind von den Schiedsrichtern an den Nachwuchsreferentenstellvertreter des NÖSK, Fritz Laschober per bis spätestens Donnerstag der folgenden Woche nach einem Spiel elektronisch zu übermitteln. Der Neulings-/Assistentenbericht kann für die Bearbeitung am Computer von der Homepage: unter Regelwerk heruntergeladen werden. 19. Regeldiskussionen und Trainingsbefreiung Eine Abmeldung von der Regeldiskussion ist gemäß Klassifikationsbestimmungen nicht mehr notwendig. Da nur mehr 10 Trainings pro Jahr verpflichtend zu absolvieren sind und es den Schiedsrichtern frei steht in welchem Halbjahr diese besucht werden, ist eine Abmeldung von der Trainingsverpflichtung nicht mehr vorgesehen. In besonderen Härtefällen (Krankheit, Verletzung oder berufliche Verhinderung) entscheidet der SchA fallspezifisch. Hier ist es erforderlich schriftlich zeitgerecht ein Ansuchen zu stellen. 8

9 Ansuchen welche rückwirkend von den Kollegen übermittelt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. 1.) Abmeldungen 20. Besetzung Abmeldungen sind immer an SRADMIN zu richten. Ausnahme: Am Spieltag sowie am Vortag bitte einen Anruf an das Besetzungsreferat, 0676/ tätigen, damit sofort eine Umbesetzung erfolgen kann. Dienstpläne sowie das Voraviso sind an SRADMIN zu richten. Bei einer Eingabe einer Abmeldung bitte diese immer zu kontrollieren. Daher immer aussteigen und neuerlich einsteigen, das eingebene Datum nochmals auf seine Richtigkeit überprüfen sowie darauf achten, dass die Abmeldung auch gespeichert wurde. Kurzfristige Abmeldungen am Spieltag so früh wie möglich vornehmen und nicht bis Mittags oder wie in einigen Fällen bis zwei Stunden vor Spielbeginn zuwarten. Eine adäquate Umbesetzung muss auf alle Fälle noch gewährleistet sein. Es wird ersucht, Dienstpläne generell an SARADMIN zu schicken. 2.) Abmeldefrist Diese beträgt unverändert 16 Tage. Im System sind jedoch 17 Tage eingestellt. Der Grund liegt darin, dass aufgrund des Besetzungsbeginns am Freitag der Sonntag der 17. Tag ist. Das Besetzungsreferat müsste daher alle für den Sonntag vorgenommenen Besetzungen nochmals durchprüfen. Um sich diesen Zeitaufwand zu ersparen, sind im System 17 Tage vorgegeben. Eine Abmeldung für den Sonntag ist daher über SRADMIN vorzunehmen und bleibt natürlich straffrei. 3.) Situation Regionalliga Die Liste der RL-Schiri im Herbst 2014 umfasst 15 Kollegen. Kollege Kijas, welcher im Förderkader eingereiht ist, muss 6 (sechs) Spiele erhalten. Kollegin Bollenberger, ebenfalls im Förderkader, muss 3 (drei) Spiele leiten. Die beiden Aufsteiger erhalten wie in den vorhergehenden Jahren 2 (zwei) Spiele. Jedem Bundesland stehen 40 Spiele zu. Daher verbleiben für die restlichen 11 Schiedsrichter 27 Spiele. Das bedeutet wiederum, dass sechs Kollegen nur zwei Spiele erhalten. Jene Kollegen, die eine erhöhte Verfügbarkeit am Wochenende haben, werden dabei bevorzugt. 4.) Besetzung in den Regionen West, Waldviertel, Pulkautal und Nord In diesen Regionen bestehen extreme Engpässe. Eklatant ist die Situation in der 1. Klasse Waldviertel. Hier müssen die Kollegen besonders weite Anreisen in Kauf nehmen. Es wird versucht, nach Möglichkeit zwei Kollegen einer Gruppe zu besetzen, damit diese gemeinsam mit einem Auto anreisen können. Wenn das nicht möglich ist, werden die Kollegen am darauffolgenden Wochenende näher besetzt. 5.) Besetzungsbeginn Dieser ist immer am Freitag 8 Uhr. Daher sind Regionswünsche zumindest 18 Tage vor dem Spieldatum dem Besetzungsreferat bekanntzugeben. Ein Aussuchen von bestimmten Spielen ist nicht gestattet. Später eingelangte Wünsche können nicht mehr berücksichtigt werden. 6.) Umbesetzungen/Teambildungen Bei Umbesetzungen des Schiedsrichters in der Regionalliga und den beiden Landesligen, bleiben die Assistenten unverändert. Daher müssen Schiedsrichter mit 9

10 Assistenten anderer Gruppen amtieren. Eine Umbesetzung der Assistenten würde eine Vielzahl von Folgeumbesetzungen auslösen. 21. Disziplinarreferat Es wird allen Schiedsrichterkollegen mitgeteilt, dass bei Nichterscheinen oder kurzfristigen Abmeldungen zu Meisterschafts- bzw. Freundschaftsspielen ausschließlich Geldstrafen verhängt werden. Bei Nichteinhaltung wird, wie in der ÖFB Schiedsrichterdisziplinarordnung verankert, vorgegangen. Schiedsrichterkollegen, welche Spiele ohne Genehmigung des NÖSK (Besetzungsreferat, in Ausnahmefällen durch den Gruppenleiter) leiten, machen sich strafbar. Bei Nichteinhaltung ist mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen. Unbedingt Folge zu leisten ist einer Vorladung des Strafausschusses sowie der Protestsenate (jüngste Vorfälle ergaben, dass Vereinsvertreter der Vorladung Folge leisten und der Schiedsrichter mehrmals kurzfristig absagte). Dies muss in Zukunft unbedingt vermieden werden, da ansonsten Disziplinarmaßnahmen gegen den betroffenen Schiedsrichter nicht auszuschließen sind. 22. Neulingslehrgang Alle Neulinge, die noch keinen Kursbesuch aufweisen, bzw. erst im Laufe des Jahres zum NÖSK gekommen sind, werden zu einer ganztägigen Schulung am Samstag, 06.September 2014, Beginn Uhr in der Sportschule LINDABRUNN eingeladen. Die persönlichen Einladungen erfolgten bereits durch das Schulungs- u. Regelreferat. 23. Anfragen des Kollegiums Obmann Alois Pemmer steht den Mitgliedern des Kollegiums für Anfragen unter der Telefonnummer 0676/ und in dessen Abwesenheit Obmann-Stellvertreter Thomas Steiner 0676/ zur Verfügung. Fallweise befindet er sich an einem Donnerstag in der Zeit von Uhr bis Uhr in den Räumlichkeiten des SchA. Für die bevorstehende Herbstmeisterschaft wünschen wir alles Gute und viel Erfolg. Wir Ersuchen um exakte Einhaltung der Vorgaben und Bestimmungen. Mit freundlichen und sportlichen Grüßen Obmann: Regel- und Schulungsreferent:... Alois PEMMER Günther Fuchs Anhänge : Absagen 2014 Nachwuchsspielbetrieb für 2014/2015 Termine für die Regeldiskussionen Herbst 2014 Schiedsrichterpauschalvergütungen 2014/2015 Klassifikationsbestimmungen 2014/

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