M I T T E I L U N G S B L A T T II / 2013

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1 Niederösterreichischer Fußball Verband 3101 St.Pölten, Bimbo-Binder Promenade 1 Telefon: 02742/206 Fax: 02742/ Schiedsrichterausschuss St. Pölten, im August 2013 M I T T E I L U N G S B L A T T II / 2013 Aus gegebenem Anlass erlauben wir uns, Ihnen einige wichtige Punkte und Regelungen noch vor Beginn der Meisterschaft 2013/2014 zur Kenntnis zu bringen und Ersuchen um Beachtung. 1. Anpassung zu den Spielregeln 2013 und Entscheidungen des International Football Association Board (IFAB): Regel 11 Abseits Auslegung der Spielregel Neuer Text Bei der Anwendung von Regel 11 Abseits gelten folgende Definitionen: Ins Spiel eingreifen heißt, dass der Spieler (Angreifer) den Ball berührt oder spielt, der zuletzt von einem Mitspieler (Angreifer) berührt oder gespielt wurde. Einen Gegner beeinflussen heißt, dass der Spieler einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt, den Gegner angreift, um den Ball spielen zu können. Aus seiner Position einen Vorteil ziehen heißt, dass der Spieler aus einer Abseitsstellung einen Ball spielt, I) der von der Stange, der Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zurückprallt oder zu ihm abgelenkt wird; II) der aus einer absichtlichen Abwehraktion von einem gegnerischen Spieler zurückprallt, abgelenkt oder zu ihm gespielt wird. Ein Spieler zieht einen zulässigen Vorteil aus seiner Abseitsstellung, wenn er den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt, sofern keine absichtliche Abwehraktion vorliegt. Der bestehende Wortlaut führt zu vielen Diskussionen, weil er nicht präzise genug ist. Der neue Text entspricht eher dem praktischen Spiel und hält klar fest, was es bedeutet, wenn der Ball abspringt, abgelenkt oder absichtlich gespielt wird. 1

2 Anpassungen Regel 1 (Spielfeld) Bisher Mittelpunkt, Mittelkreis Strafraumhalbkreis Eckraum Regel 9, 10, 15, 16 Bisher in vollem Umfang Neu Anstoßpunkt, Anstoßkreis Strafraum-Teilkreis Eck-Viertelkreis Neu vollständig 2. Anpassungen der ÖFB-Erläuterungen 2013/2014 Regel 3 Zahl der Spieler 7.1 Ergänzungsspieler: Scheint in der Startformation auf (bei den ersten 11 Spielern muss vor Spielbeginn nominiert sein) Darf seine Mannschaft bis zum Schluss ergänzen Bei Vergehen (z. B. unerlaubter Eintritt + abs. Handspiel): - Schwerer wiegende Spielstrafe ist zu verhängen Ersatzspieler (ist nicht Ergänzungsspieler): Bei Vergehen darf kein direkter Freistoß/Strafstoß verhängt werden Regel 4 Ausrüstung der Spieler 1.2 Kopftücher: Gleiche Farbe wie Trikot, nicht am Trikot angenäht Dürfen nur von Frauen getragen werden Dürfen für andere Spieler keine Gefahr darstellen Regel 5 Der Schiedsrichter Der Schiedsrichterpfiff ist zwingend: Zur Wiederaufnahme des Spiels nach einer Spielunterbrechung bei einer gelben oder roten Karte einer Verletzung einer Auswechslung Daher ist nach einer Unterbrechung wegen einer Verletzung vor der Ausführung eines Schiedsrichterballes der Pfiff erforderlich! Regel 12 Fouls und unsportliches Betragen 1.3 Wenn ein Spieler der verteidigenden Mannschaft einen Schuh oder einen anderen Gegenstand nach dem Ball wirft und diesen trifft, so ist auf direkten Freistoß oder Strafstoß zu entscheiden (der geworfene Gegenstand gilt als verlängerter Arm) Wird dadurch ein Torerfolg verhindert, oder eine klare Torchance vereitelt, so ist der Spieler des Feldes zu verweisen. Neu: Auch der Tormann ist des Feldes zu verweisen, wenn dieser im eigenen Strafraum durch das Werfen eines Gegenstandes einen Torerfolg verhindert oder eine klare Torchance vereitelt (Spielstrafe aber in diesem Fall ist ein indirekter Freistoß wegen Unsportlichkeit, wo sich der Tormann befand Torraumregelung beachten). 2

3 Regel 13 Freistöße Ignorieren des vorgeschriebenen Abstandes: Verkürzt ein gegnerischer Spieler vorzeitig die Distanz (z.b. läuft aus der Mauer): Verwarnung ( Gelbe Karte ) Unabhängig davon ob ein Tor erzielt wird oder nicht Wiederholung des Freistoßes, wenn kein Treffer erzielt wurde Bei Torerzielung: Vorteil, SF = Anstoß Bei absichtlichem Handspiel durch diesen Spieler: Bestrafung dieses Vergehens (Kontakt Ball/Hand): Direkter Freistoß bzw. Strafstoß Regel 14 Strafstoß Ein Mitspieler des klar bezeichneten Schützen führt den Strafstoß durch: Wird ein Tor erzielt: SF: Wiederholung des Strafstoßes Wird kein Tor erzielt: SF: Indirekter Freistoß für die Verteidigung auf dem Strafstoßpunkt Verwarnung dieses Spielers ( Gelbe Karte ) Unabhängig davon ob ein Tor erzielt wird oder nicht Regel 15 Einwurf Für den einwerfenden Spieler ist keine Distanz von der Seitenoutlinie vorgeschrieben Neu: Einwurf über eine Absperrung oder Hindernis = Einwurf durch die gegnerische Mannschaft Begründung: Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen 3. Schwerpunkte für die Saison 2013/2014 Keine speziellen Schwerpunkte jedoch: Konsequentes Anwenden der Spielregeln und Weisungen bei allen Spielen und in allen Ligen Die Änderung der Spielregeln, sowie die Anpassung der ÖFB-Erläuterungen und die Schwerpunkte treten mit Beginn der Saison 2013/2014 in Kraft und die SchiedsrichterInnen und AssitentenInnen sind verpflichtet, diese genau einzuhalten! Die Beobachter werden angewiesen, bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Punkte dies in den Beobachtungsberichten unbedingt aufzuzeigen. 4. Mitgliedsbeitrag für das Meisterschaftsjahr 2013/2014 Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf 78,-- wurde am 21. Juni 2013 vom SCHA beschlossen und die Gruppenleiter wurden bereits im Vorfeld darüber informiert. Wir ersuchen, diesen Betrag bis spätestens 31. August 2013 auf das Konto des NÖFV Bankinstitut: PSK Kontonummer: Bankleitzahl: einzuzahlen. Bei den August Regeldiskussionen liegen Zahlscheine für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages auf. 3

4 Die Schiedsrichtercard für 2013/2014 wird in der Farbe Orange hergestellt. Die Zusendung erfolgt nach Bezahlung des gesamten Mitgliedsbeitrages. Bei Nichteinhaltung der genannten Zahlungsfrist wird ab dem 01. September 2013 ein Säumniszuschlag von 50% fällig. Sollte der Mitgliedsbeitrag inklusive eines etwaigen Säumniszuschlag nicht bis zum 20. September 2013 zur Einzahlung gelangen, sieht sich der Schiedsrichterausschuss gezwungen, den betroffenen Kollegen von der Schiedsrichterliste zu streichen. 5. Schiedsrichtergebühren Seit 1. Juli 2013 gelten bei den Spielen in NÖ neue Schiedsrichtergebührensätze. Diese wurden allen KollegenInnen bereits per übermittelt. Als Anhang werden nochmals die aktuellen Gebühren übermittelt. 6. Klassifikationsbestimmungen Die Klassifikationsbestimmungen wurden in einigen Punkten geändert, bzw. angepasst und treten mit 1. August 2013 in Kraft. Folgende Punkte wurden geändert: Punkt D Talente-, Sichtungs-, Landes und sonstige Kader Punkt E Physische Leistungstests Punkt G Schulungsveranstaltungen Punkt H Leistungen bei den Spielleitungen Punkt I Auf- und Abstieg Punkt J Assistententätigkeit Punkt K Training Die aktuellen Klassifikationsbestimmungen werden als Anhang ausgesendet und die erfolgten Änderungen in roter Schrift dargestellt. 7. Ausscheiden Günther Bruckmüller aus dem SchA Bei der Sitzung des SchA am Freitag, 21. Juni teilte SR-Adminstrator Günther Bruckmüller mit, dass er mit sofortiger Wirkung aus gesundheitlichen- und privaten Gründen aus dem SchA ausscheidet. Persönlich teilte er das Ausscheiden mittels allen SR-KollegenInnen bereits mit. Die Arbeitseinteilung wird in Zukunft wie folgt aussehen: Die Tätigkeit des SR-Aministrator, sowie die Besetzungsfreigabe für die Frauengebietsliga und die Führung der Trainingslisten übernimmt Nachwuchsreferent Johann Klein. Die monatliche SR-Statistik, die Erstellung der aktuellen Schiedsrichterlisten, die Führung der Anwesenheitslisten bei den Regeldiskussionen und die Übermittlung von Aussendungen wird zum zusätzlichen Aufgabengebiet von Schriftführer und Webmaster Johann Neugebauer. Der freie Posten im SchA wird mit Kollegen Fritz Laschober aus der SR-Gruppe Waldviertel besetzt. Bei der Vorstandssitzung des NÖFV am 19. August 2013 wird die Kooptierung des Kollegen in den SchA beantragt. Er wird den bisherigen Schriftführer Johann Neugebauer bei seiner aufwendigen Tätigkeit unterstützen und als Gruppenbetreuer der SR-Gruppe Waldviertel eingesetzt. Ich möchte mich als Obmann des NÖSK bei Kollegen Günther Bruckmüller nochmals für seine 5-jährige Tätigkeit im SchA recht herzlich bedanken. 4

5 8. Erscheinen zu den Wettspielen Wir möchten in Erinnerung rufen, dass die amtierenden Schiedsrichter und Assistenten im Kampfmannschaftsbereich spätestens 45 Minuten und im Nachwuchsbereich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zu den Wettspielen am Sportplatz eintreffen müssen. Bei den Spielen der Regionalliga Ost müssen die amtierenden Kollegen mindestens 1 Stunde vor Spielbeginn am Sportplatz eintreffen. Dieser Zeitrahmen ist unbedingt erforderlich, um alle administrativen Aufgaben und ein entsprechendes Aufwärmen rechtzeitig durchführen zu können. 9. Aufwärmen der Ersatzspieler Grundsätzlich dürfen sich bis zu vier (4) Ersatzspieler pro Mannschaft bei genügend Platz hinter dem Schiedsrichter-Assistenten 1 aufwärmen. Bei Platzmangel kann der Schiedsrichter erlauben, dass die Ersatzspieler zum Aufwärmen hinter der eigenen Toroutlinie vom Schnittpunkt Torraumlinie bis zur Eckfahne ausweichen. Der Schiedsrichter muss vor dem Spiel festlegen, wo sich die Aufwärmzone der Ersatzspieler im Innenraum des Sportplatzes befindet. 10. Vereinslinienrichter bei den Reservespielen Bei allen Spielen im N.Ö. Fußballverband, wo keine neutralen Schiedsrichter- Assistenten besetzt sind auch im Reserve- u. Nachwuchsbewerb müssen Vereinslinienrichter gestellt werden. Sollte ein Verein bei einem Reserve- bzw. Nachwuchsspiel keine geeignete Person zur Verfügung haben, besteht die Möglichkeit einen Ersatzspieler als Vereinslinienrichter einzusetzen, obwohl in der Regel 3 Zahl der Spieler verankert ist, dass sich die Ersatzspieler während des Spieles auf der Betreuerbank aufzuhalten haben, ausgenommen beim Aufwärmen. Bei Kampfmannschaftsspielen ist diese Regelung nicht zulässig. Stellt ein Verein keinen Vereinslinienrichter, ist der Schiedsrichter verpflichtet, eine Meldung an den Verband zu erstatten. 11. Eintragungen in den Onlinespielbericht Durch die Verwarnungssperren in allen Meisterschaftsgruppen in den Kampfmannschaften, erfordert dies vom Schiedsrichter eine genaue Erfassung der Disziplinarkarten im Online-Spielbericht! Auch alle anderen notwendigen Eintragungen Spielergebnis, Ersatzspielertäusche und Torschützen haben nach dem Spiel mit der nötigen Sorgfalt zu erfolgen. Die Aufzeichnungen sind mit den amtierenden SR-Assistenten abzustimmen. Für diese administrative Tätigkeit muss sich jeder Kollege ausreichend Zeit nehmen. Alle Eintragungen Ergebnis, alle verhängten Disziplinarkarten, Ersatzspielertäusche und Torschützen sind den Vereinsvertretern vor dem Unterschreiben mündlich mitzuteilen und zu kontrollieren. Es kommt immer wieder vor, dass falsche Eintragungen in den Onlinespielbericht vorgenommen werden. Erkennt der Schiedsrichter nach dem abgeschlossenen Spiel einen Fehler, ist unbedingt mit der Geschäftsstelle des NÖFV spätestens am darauf folgenden Werktag Kontakt aufzunehmen. Bei Problemen mit dem Onlinesystem ist bei Kampf- und Reservemeisterschaftsspielen die Hotline unter der Telefonnummer 5

6 0676/88906/7000 zu verständigen. Diese steht eine Stunde vor dem ersten Spiel bis eine Stunde nach dem letzten Spiel eines Spieltages zur Verfügung. 12. Regionalliga Ost Im jährlichen Wechsel übernimmt in der Saison 2013/2014 der burgenländische Fußballverband die Geschäftsführung in der Regionalliga Ost. Ausschlussberichte, Anzeigen u. Meldungen müssen im Onlinesystem verfasst werden. Die Sitzungen des Regionalausschusses sind bei Bedarf jeden Mittwoch ab 16 Uhr in der Geschäftsstelle des BFV, 7000 Eisenstadt, Holterweg 67. Berichte über besondere Vorkommnisse, Ausschlüsse oder Anzeigen sind vom SR spätestens innerhalb von 48 Stunden, bei Sonntagspielen innerhalb von 24 Stunden im Nachhinein in das Fußball Online -System einzutragen. Bei Verhinderung einer klaren Torchance, welches zu einer roten Karte führt, muss bei den Regionalligaspielen von den Schiedsrichtern immer ein Ausschlussbericht verfasst werden. 13. Nachwuchsstichtag - Meisterschaft 2013 / 2014 Der Nachwuchsstichtag für das kommende Meisterschaftsjahr ist der In den Spielen der Kampfmannschaften (Erste-, Ib- und Reservemannschaften) dürfen Nachwuchsspieler, die am Spieltag das 15. Lebensjahr vollendet haben, eingesetzt werden. 14. Verpflichtende Spielercardkontrolle in den Nachwuchsbewerben Wir möchten in Erinnerung rufen, dass der nominierte Schiedsrichter bei Nachwuchsspielen die Spielercardkontrolle, die für die Vereine verpflichtend vorgeschrieben ist, zu überwachen hat, und bei Zuwiderhandeln bzw. Einspruch eines Vereines Meldung zu erstatten ist. Sollten die Vereine diese verpflichtende Spielercardkontrolle nicht durchführen, so ist dies vom Schiedsrichter über das Online-System unter der Rubrik Anzeigen der Geschäftsstelle des NÖFV zur Kenntnis zu bringen. 15. Spielberechtigung Frauen Frauen 2.Liga Ost/Süd In der Frauen 2. Liga Ost/Süd sind Spielerinnen, die am Spieltag das 15. Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt. Es dürfen maximal drei Nichtösterreicherinnen eingesetzt werden. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. 6

7 Der Rücktausch ist nicht erlaubt. AKNÖ Frauen Landesliga In der NÖN Frauenliga sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist nicht erlaubt. AKNÖ Frauen Gebietsligen In den Frauen-Gebietsligen sind Spielerinnen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, spielberechtigt. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Der Rücktausch ist nicht erlaubt. 16. Termine Herbstlauf Organisatorischer Ablauf: Für den Herbstlauf wurden folgende Termine fixiert: Termin A Mittwoch, Eintreffen: Uhr LINDABRUNN Gruppen: Baden, Süd, Nord, Wien, Ost, und Wienerwald Termin B Mittwoch, Eintreffen: Uhr ST. PÖLTEN Gruppen: Amstetten, Nordwest, St. Pölten, Wachau, Waldviertel Bestimmungen über den einmal jährlich zu erbringenden Herbstlauf: Intervalllauf: R, L1, L2, L3 bis 45 Jahre 150m 50m 30 sec 40 sec 10 Runden Jahre150m 50m 30 sec 40 sec 9 Runden Keine Sprintbewerbe! Der Herbstlauf muss von den Schiedsrichtern der Regionalliga, Landesliga 1, Landesliga 2, Gebietsliga sowie Angehörige des Talente- Sichtungs- und Landeskaders absolviert werden. 7

8 Altersbedingte Ausscheider im letzten Halbjahr sind davon ausgenommen. Nach dem durchgeführten Herbstlauf findet ein regeltechnischer Schulungsteil statt. 17. Bundesliga sowie Talente- Sichtungs- und Landeskader Die abgelaufene Frühjahrsmeisterschaft ist für unsere drei Spitzenschiedsrichter, Mag. Markus HAMETER, Dr. Michael SCHMID und Mag. Philipp AIGINGER positiv verlaufen. Nach seinem 1. Einsatz in der Tipp 3 Bundesliga beim Spiel WAC Ried beendete Michael Schmid aus beruflichen und privaten Gründen seine SR-Karriere in der Bundesliga. FIFA-Schiedsrichter Markus Hameter leitete am 17. Juli in der 2. Runde der UEFA Champions League Qualifikation das Spiel Györ M. Tel-Aviv. Für den Talentekader der Bundesliga wurde Mag. Markus Katona nominiert. Als SRA amtieren in der Bundesligasaison 2013/14 die Kollegen Senad CERIMAGIC, Mag. Markus KATONA, Alan KIJAS und Dipl. Päd. Christian TRUNNER. Ab Herbst 2013 gehören folgende Kollegen dem Talente- bzw. Sichtungskader an: Talentekader: BOLLENBERGER Barbara (RLO) GNAM Lukas (L1) KATONA Markus (RLO) KIJAS Alan (RLO) Landeskader: DEUTENHAUSER Stefan (L4) ENACHI Gheorge (L5) ERGIN Ramazan (L4) ERTUNC Gökhan (L4) KNAPP Alexander (L4) MILOVANOVIC Nenad (L4) MÜLLER David (L4) Sichtungskader: DOBERSBERGER Michael (L3) GMEINER Gabriel (L2) KARACAOT Özkan (L3) MAREK Johannes (L4) MAYERHOFER Christopher (L3) NEMETZ Michael (L2) OBRITZBERGER Michael (L3) WEISZ Maximilian (L2) WOLFRAM Patrick (L5) NUHANOVIC Alen (L4) PEHLIVAN Kemal (L4) PEMMER Maunuel (L4) SCHACHNER Johannes (L4) SELMAIN Sami (L5) TIEFENBACHER Gerald (L4) ZEHRER Valentin (L4) 18. Schiedsrichter- und Assistentenberichte Die Kampfmannschaftsschiedsrichter (RL bis GL u. Altliga) sind verpflichtet, für jene AR-Kollegen, welche auf der übermittelten Liste aufscheinen, nach dem Spiel einen korrekten Bericht, umfassend und leistungsgerecht auszufüllen. Diese Liste wird nach jeder Schiedsrichterprüfung neu erstellt und den betroffenen Schiedsrichtern per übermittelt. Weiters ist die aktuelle Liste auf der Homepage des NÖSK verlautbart. Auch wenn der Schiedsrichter des Hauptspieles beobachtet wird, ist immer ein Bericht über die Leistung des Assistenten auszufüllen. Diese Berichte sind eine wichtige Grundlage für den jungen SR bezüglich einer eventuellen Umreihung in die L5. Gefälligkeitsberichte sind nicht zielführend!!! 8

9 Die Berichte sind von den Schiedsrichtern an den Nachwuchsreferent des NÖSK, Johann Klein per bis spätestens Donnerstag der folgenden Woche nach einem Spiel elektronisch zu übermitteln. Der Neulings-/Assistentenbericht kann für die Bearbeitung am Computer von der Homepage: heruntergeladen werden. 19. Regeldiskussionen und Trainingsbefreiung Abmeldungen von der Regeldiskussion sind gemäß Klassifikationsbestimmungen nicht mehr notwendig. Da nur mehr 10 Trainings pro Jahr verpflichtend zu absolvieren sind und es den Schiedsrichtern frei steht in welchem Halbjahr diese besucht werden, ist eine Abmeldung von der Trainingsverpflichtung nicht mehr vorgesehen. In besonderen Härtefällen (Krankheit, Verletzung oder Berufliche Verhinderung) entscheidet der SchA fallspezifisch. Hier ist es erforderlich schriftlich zeitgerecht ein Ansuchen zu stellen. Wir verweisen nochmals auf die Konsequenzen bei fehlenden Regeldiskussionen oder Trainingseinheiten hin, welche in den Klassifikationsbestimmungen niedergeschrieben sind. 20. Training Neu Mit kommender Saison beginnt eine neue Epoche betreffend des Pflichttrainings. Die unbedingt zu erbringende Anzahl an Trainings beträgt über die Saison (Sommer bis Sommer) verteilt 10 und ist von jedem Kampfmannschaftsschiedsrichter zu erbringen. Auch Schiedsrichter der AR, welche umgereiht werden wollen, müssen die benötigte Anzahl an Trainings aufweisen. Zusätzlich zum Pflichttraining besteht nun die Möglichkeit für die Schiedsrichter sich ihren Notenschnitt durch eine höhere Trainingsbeteiligung deutlich zu verbessern. So werden zum Notenmittelwert bei Absolvierung von 14 Trainings 0,1 Punkte 18 Trainings 0,2 Punkte 22 Trainings 0,3 Punkte 26 Trainings 0,4 Punkte hinzugezählt. 21. Besetzung Abmeldungen: Abmeldungen sind im Onlinesystem selbst vorzunehmen und zwar rechtzeitig und gewissenhaft. Wenn möglich, die Termine zumindest 16 Tage vor dem Spieltermin einzugeben, da zu diesem Zeitpunkt (immer Freitag 8 Uhr) mit der Besetzung begonnen wird. Bitte auch darauf zu achten, dass die Abmeldungen gespeichert werden. Daher ist eine Kontrolle zweckmäßig, indem man aussteigt und dann neuerlich einsteigt und überprüft, ob das Abmeldedatum tatsächlich aufscheint. Eine Selbsteingabe ist bis zu 16 Tage vor dem Spieltermin möglich. Wird diese Frist, aus welchen Gründen auch immer, versäumt, so ist für die verspätete Abmeldung der Administrator zuständig (sradmin@noefv.at). Durch das Ausscheiden des Kollegen Günther Bruckmüller gehen diese Administratorenrechte an den Kollegen Johann Klein über. Es wird gebeten, keine dieser Abmeldungen an besetzung@noefv.at zu schicken. Nur bei einem Ausfall am Spieltag wird gebeten, die Besetzung von 7 Uhr bis längstens 10 Uhr telefonisch unter 9

10 0676/ zu verständigen. Keinesfalls über diesen Zeitpunkt hinaus zuwarten, da ansonst eine adäquate Umbesetzung nicht mehr möglich ist. Es kommt immer wieder vor, dass um 13 Uhr noch Anrufe erfolgen, dass man aufgrund einer Verletzung bzw. Erkrankung der Spielleitung nicht nachkommen kann. Wenn in der Früh bzw. am Vormittag Zweifel an der Einsatzbereitschaft bestehen, so ist es besser, sich rechtzeitig abzumelden als unnötig lange zuzuwarten. Abmeldungen wie z.b Uhr oder Uhr sind vollkommen sinnlos, da in der verbleibenden Zeit keine Spiele stattfinden, der Kollege aber in der Liste der besetzbaren Schiedsrichter aufscheint. Es gibt aber auch immer wieder Witzbolde, die eine Abmeldung wie z.b Uhr Uhr eingeben und der Besetzung so ihre Tätigkeit erschweren. Abmeldungen mit Uhr sind ebenfalls zu unterlassen. In diesem Fall wäre der Kollege genau 1 Minute besetzbar und scheint ebenfalls in der Liste der besetzbaren Schiedsrichter auf. Eine Ganztagsabmeldung hat richtig Uhr zu lauten, man braucht in einem solchen Fall nur das Datum eingeben, dass System nimmt automatisch die Uhrzeit. Zeitbegrenzte Abmeldungen nur dann eingeben, wenn in der verbleibenden Zeit auch Spiele stattfinden, dabei aber bitte auch die Anreiseund Abreisezeit zu beachten. Verspätete Abmeldungen zwischen dem 10. und 14. Tag waren bis zuletzt straffrei. Da diese Abmeldungen überhandgenommen haben, kann die Besetzung in begründeten Fällen vom Kollegen einen Nachweis (Dienstgeberbestätigung, Arztbestätigung etc.) einfordern. Verspätete Abmeldungen wie z.b. eine Urlaubsreise, Teilnahme an einer Feier etc. werden nicht mehr zur Kenntnis genommen und ebenso unter Strafe gestellt wie die Nicht- Nachweiserbringung einer zu spät erfolgten Abmeldung. Hat man unter der Woche einen wichtigen Termin (Kadertraining, Sitzung, Seminar etc.) so wird ebenfalls gebeten, sich zeitgerecht abzumelden und nicht darauf verlassen, dass keine Spiele stattfinden und somit eine Besetzung nicht erfolgen kann. SMS-Abmeldungen sind zu unterlassen, ebenso wird ersucht, bei Nichterreichen auf keinen Fall auf die Mailbox zu sprechen. In einem solchen Fall wird ersucht, nochmals einen Anruf zu tätigen oder einen anderen Mitarbeiter der Besetzung zu kontaktieren. Dienstplan-Schiedsrichter: Schiedsrichter, die immer sehr spät ihre Dienstpläne erhalten, werden gebeten, dem Administrator ein Voravsio zu geben. Wenn nämlich zu Besetzungsbeginn kein Dienstplan oder Voraviso vorliegt, kann nur noch eine Nachbesetzung bei Ausfall eines anderen Kollegen erfolgen. Nachbesetzungen: Wenn nach der Besetzungsfreigabe (immer Freitag ab Uhr) keine Nachbesetzung gewünscht wird, so ist dies erst am darauffolgenden Montag ab Uhr möglich. So ein Wunsch kann auch einen Tag vor bzw. am möglichen Spieltag selbst erfolgen. Sich auf keinen Fall darauf verlassen, dass ohnehin keine Nachbesetzung mehr erfolgen kann. Es gibt immer wieder genug kurzfristige Umbesetzungen. Wird keine Nachbesetzung gewünscht, genügt ein Mail an sradmin@noefv.at, oder wenn sehr kurzfristig, ein Telefonanruf an 0676/ Regionswünsche: Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Regionswünsche, wenn sie drei Wochen, spätestens jedoch 18 Tage vor dem Spieltag der Besetzung vorliegen, berücksichtigt werden können. Vereinswünsche sind ebenso nicht erlaubt wie das Aussuchen eines bestimmten Spieles. Verfügbarkeiten: Die Kollegen werden nochmals gebeten, ihre Verfügbarkeiten zu überprüfen, sowohl was die Spieltage als auch die Zeitfenster betrifft. Eine Verfügbarkeit nur an einem Freitag ist 10

11 nicht möglich. Auch dann nicht, wenn man eine Verfügbarkeit Freitag/Samstag hat und sich dann regelmäßig am Samstag zeitgerecht abmeldet. Kollegen der Regionalliga, Landesliga, die nur einmal pro Wochenende besetzbar sind, werden gebeten, einmal im Monat auch ein zweites Mal einsatzbereit zu sein und mögen dies rechtzeitig dem Besetzungsreferat mitteilen. Schiedsrichter der 1. und 2. Klasse müssen, wenn sie am Wochenende nur an einem Tag besetzbar sind, eine Verfügbarkeit von 2 (Reserve und Linie, oder im AKA-Bereich zweimal Linie) aufweisen. Bitte auch unbedingt berücksichtigen, dass eine Änderung der Verfügbarkeit nicht sofort wirksam wird und auch hier die 16-Tagesfrist zu beachten ist. Ausgenommene Vereine: Wenn ein Naheverhältnis zu einem Verein besteht, so möge man dies unbedingt dem Administrator melden. Ebenso wird gebeten, wenn es bei einer Spielleitung zu gröberen Problemen Ausschlüsse, Anzeigen etc. gekommen ist, dies unverzüglich zu melden. Sich auf keinem Fall darauf verlassen, dass in der laufenden Saison ohnehin keine Besetzung mehr zu diesem Verein erfolgt. Erreichbarkeit Besetzungsreferent: Der Besetzungsreferent ist ausschließlich unter 0676/ erreichbar. Aufgrund der Vielzahl an Gesprächen wird gebeten, nur in dringenden Fällen anzurufen. Ansonst ein Mail an besetzung@noefv.at schicken oder sich an den Administrator zu wenden. Benefizspiele: Wenn sich Schiedsrichter für Benefizspiele kostenlos zur Verfügung stellen, im System aber abgemeldet sind, so wird ersucht, mit der Besetzung telefonisch Kontakt aufzunehmen. Ansonsten werden für diese Spiele solche Schiedsrichter nominiert, die tatsächlich besetzbar sind. Spielverlegungen: Wird ein besetztes Spiel witterungsbedingt oder auch aus anderen Gründen auf einen anderen Tag verlegt, wo der Kollege keine Verfügbarkeit hat oder abgemeldet ist, das Spiel aber trotzdem leiten kann/möchte, so wird ebenfalls ersucht, umgehend mit dem Besetzungsreferat Kontakt aufzunehmen. Sonst wird das Spiel mit einem anderen Kollegen besetzt. Wir möchten uns bei allen Kollegen für ihre Einsatzbereitschaft, den teilweise auch weiteren Spielanreisen und den durchwegs guten Leistungen bedanken. Es war besonders in der abgelaufenen Frühjahrsmeisterschaft aufgrund des Schlechtwetters oft sehr schwierig eine Freizeitplanung zu machen, da immer wieder Spielverlegungen und somit Umbesetzungen erfolgten. Das Besetzungsreferat wünscht allen Kollegen eine positive und erfolgreiche Herbstmeisterschaft sowie weiterhin gute Zusammenarbeit. 22. Aktive Spieler- u. Trainertätigkeit Der SchA hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass aktiv tätige Spieler bzw. Trainer auch als Schiedsrichter im Kampfmannschaftsbereich bis zur Gebietsliga tätig sein dürfen. Kollegen welche diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, sind verpflichtet dem Besetzungsreferat bekannt zu geben, bei welchem Verein sie tätig sind. Dies ist unbedingt notwendig, um für diese Leistungsklasse eine Besetzungssperre im Onlinesystem einzugeben. Weiters sind alle Kollegen verpflichtet, bei Ausschlüssen mittels gelb/roter bzw. roter Karte oder Anzeigen, dies dem Obmann des NÖSK umgehend nach dem Spiel zu 11

12 melden. Sollte über das Verhalten eines tätigen Trainers von einem amtierenden eine Anzeige verfasst, ist dies auch umgehend zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Anordnungen muss der betroffene Kollege mit Konsequenzen rechnen. 23. Disziplinarreferat Es wird allen Schiedsrichterkollegen mitgeteilt, dass bei Nichterscheinen oder kurzfristigen Abmeldungen zu Meisterschafts- bzw. Freundschaftsspielen ausschließlich Geldstrafen verhängt werden. Bei Nichteinhaltung wird wie in der ÖFB-Schiedsrichterdisziplinarordnung verankert vorgegangen. Schiedsrichterkollegen, welche Spiele ohne Genehmigung des NÖSK (Besetzungsreferat, in Ausnahmefällen durch den Gruppenleiter) leiten, machen sich strafbar. Bei Nichteinhaltung ist mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen. Unbedingt Folge zu leisten ist einer Vorladung des Strafausschusses sowie der Protestsenate (jüngste Vorfälle ergaben, dass Vereinsvertreter der Vorladung Folge leisten und der Schiedsrichter mehrmals kurzfristig absagte). Dies muss in Zukunft unbedingt vermieden werden, da ansonsten Disziplinarmaßnahmen gegen den betroffenen Schiedsrichter nicht auszuschließen sind. 24. Neulingslehrgang Alle Neulinge, die noch keinen Kursbesuch aufweisen, bzw. erst im Laufe des Jahres zum NÖSK gekommen sind, werden zu einer ganztägigen Schulung am Samstag, 07.September 2013, Beginn Uhr in der Sportschule LINDABRUNN eingeladen. Die persönlichen Einladungen erfolgten bereits durch das Schulungs- u. Regelreferat. 25. ÖFB-Schiedsrichterdisziplinarordnung Die ÖFB-Schiedsrichterdisziplinarordnung wurde von der ÖFB-Schiedsrichterkommission evaluiert und vom ÖFB-Präsidium Ende März beschlossen und wurde mit 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt. 26. Dienstfahrtenkollisionskasko Versicherung Die Donau Versicherung legte dem NÖFV ein Anbot einer Dienstfahrtenkollisionskasko Versicherung vor. Diese Versicherung kann von allen Vereinen und Schiedsrichtern des NÖFV abgeschlossen werden. Das Anbot wird als Beilage übermittelt. 27. Anfragen des Kollegiums Obmann Alois Pemmer steht den Mitgliedern des Kollegiums für Anfragen unter der Telefonnummer 0676/ und in dessen Abwesenheit Obmann-Stellvertreter Thomas Steiner 0676/ zur Verfügung. Fallweise befindet er sich an einem Donnerstag in der Zeit von Uhr bis Uhr in den Räumlichkeiten des SchA. Für die bevorstehende Herbstmeisterschaft wünschen wir alles Gute und viel Erfolg. Wir Ersuchen um exakte Einhaltung der Vorgaben und Bestimmungen. 12

13 Mit freundlichen und sportlichen Grüßen Obmann: Regel- und Schulungsreferent:... Alois PEMMER Günther Fuchs Anhänge : Jugendstichtage für 2013/2014 Termine für die Regeldiskussionen Herbst 2013 Schiedsrichterpauschalvergütungen 2013/2014 Klassifikationsbestimmungen ÖFB-Schiedsrichterdisziplinarordnung Dienstfahrtenkollisionskasko Versicherung 13

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