FAQ Beschäftigungsaktion
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- Daniela Fuchs
- vor 6 Jahren
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1 FAQ Beschäftigungsaktion Information des Arbeitsmarktservice Burgenland HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Was ist das Ziel der Aktion ? Die Bundesregierung hat mehrere Arbeitsmarktinitiativen beschlossen, die die Arbeitslosigkeit in Österreich nachhaltig verringern. Die Aktion ist eine der ambitioniertesten Arbeitsmarktinitiativen seit Jahrzehnten und hat zum Ziel, die Arbeitslosigkeit in der Gruppe der über 50-Jährigen langfristig zu halbieren. Welche BeschäftigungsträgerInnen können gefördert werden? Die Aktion fördert Arbeitsplätze bei Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) bzw. überwiegend in öffentlichem Eigentum stehenden Einrichtungen oder Unternehmen, bei gemeinnützigen Einrichtungen und in gemeinnützigen Unternehmen. Was sind die Voraussetzungen, um im Rahmen der Aktion gefördert zu werden? Personen müssen mindestens 50 Jahre oder älter sein sowie mindestens 12 Monate beim AMS vorgemerkt sein und durch das AMS in eine verfügbare Beschäftigung zugewiesen werden. Die zuständigen AMS-BeraterInnen informieren über die Förderbarkeit einer interessierten Person. Wann und wo läuft die Aktion ? Österreichweit wird die Aktion ab 1. Jänner 2018 umgesetzt. Zusätzlich wurden in allen Bundesländern sogenannte Modellregionen eingerichtet (Start ). Neue Jobs können bis zum gefördert werden. Was und wieviel wird gefördert? Gefördert werden im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe Lohnkosten bis zu 100 % der kollektivvertraglichen Lohn- und Lohnnebenkosten für maximal zwei Jahre. (Bruttoentgelt + Pauschalsatz von 50 Prozent für Nebenkosten; Förderende ) Programmkosten Insgesamt stehen 778 Mio. Euro für den gesamten Projektzeitraum ( ) zur Verfügung. Inbegriffen sind hier 578 Mio. Euro, die bereits jetzt für Unterstützungsleistungen der Arbeitslosenversicherung für die Betroffenen zur Verfügung stehen. Pro Arbeitsplatz werden durchschnittlich Euro jährlich aufgewendet. FAQ Beschäftigungsaktion Stand Juli.2017 Seite 1
2 DIENSTNEHMER/INNEN Ist Teilzeit möglich? In der Regel handelt es sich bei Aktion Arbeitsverhältnissen um reguläre Vollzeitarbeitsverhältnisse. In begründeten Einzelfällen, z. B. bei vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen, kann nach Rücksprache mit dem AMS und dem/der BeschäftigungsträgerIn ein reduziertes Stundenausmaß vereinbart werden. Welcher Kollektivvertrag gilt bei Arbeitskräfteüberlassung? Die ArbeitnehmerInnen erhalten den kollektivvertraglichen Lohn, der für gemeinnützige Arbeitskräfteüberlasser gilt. Gilt im Beschäftigerbetrieb ein höherer Mindestlohn, wird das höhere Gehaltsschema angewendet. Wie hoch ist das Einkommen? Das Einkommen richtet sich nach der jeweiligen kollektivvertraglichen Entlohnung. Sofern kein Kollektivvertrag vorliegt, muss eine angemessene Entlohnung gezahlt werden. Wer ist mein/e ArbeitgeberIn? Die Beschäftigungsverhältnisse können entweder in Form einer direkten Beschäftigung oder durch Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung erfolgen. Was passiert, wenn meine Qualifikationen für den Job nicht ausreichen? Das AMS kann kurz- bis mittelfristige Qualifizierung anbieten. Derartige Kurse müssen im Beratungsgespräch beim AMS genehmigt werden. Bei individuellem Bedarf können auch entsprechende Begleit- und Assistenzleistungen beantragt werden. Hängt die Förderung von meinem Wohnsitz ab? Ab 1. Jänner 2018 können öffentliche oder gemeinnützige Dienstgeber in ganz Österreich gefördert werden. Voraussetzung ist die Vormerkung beim AMS. Die Förderwürdigkeit 2017 richtet sich nach dem Betriebsstandort. Dieser muss in einer der Pilotregionen liegen. Wenn ich an der Aktion teilnehmen will, was muss ich tun? Arbeitslose Personen, die alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen, werden von ihrer / ihrem AMS BeraterIn informiert, beraten und vermittelt. Förderbare Personen können potenzielle Dienstgeber auch selbständig kontaktieren. Kann ich mir meine Beschäftigung selbst aussuchen? Der direkte Kontakt zwischen Dienstgeber und einer/einem potentiellen ArbeitnehmerIn ist positiv. Für die Genehmigung der Förderung muss jedenfalls das AMS kontaktiert werden. Grundsätzlich kann die Aufnahme einer geförderten Beschäftigung nur nach vorangehender Beratung durch das AMS erfolgen. Wie wirkt sich eine Arbeitsaufnahme in der Aktion auf das Arbeitslosengeld aus? Sie haben keine finanziellen Nachteile zu befürchten, wenn Sie nach Beendigung des geförderten Dienstverhältnisses wieder Arbeitslosengeld beziehen. Ihre Bemessungsgrundlage bleibt gem. 21 AlVG gesichert. FAQ Beschäftigungsaktion Stand Juli.2017 Seite 2
3 Welche Auswirkungen ergeben sich durch das Dienstverhältnis der Aktion auf die Pension? Ein Dienstverhältnis der Aktion wirkt sich wie jedes andere vollversicherte Dienstverhältnis positiv auf Ihre Pension aus. DIENSTGEBER/INNEN Warum werden keine Unternehmen gefördert? Die Bundesregierung hat für Unternehmen den Beschäftigungsbonus beschlossen. Die Aktion hat zum Ziel, dass zusätzliche Arbeitsplätze im gemeinnützigen Bereich geschaffen werden. Wo beantrage ich die Förderung der Aktion ? DienstgeberInnen beantragen die Förderung bei den zuständigen AMS BeraterInnen auf Bezirksebene. Die Förderung muss vor dem Start der Beschäftigung beantragt werden. Wie werden die Stellen besetzt? Der Vermittlungs- bzw. Matchingprozess erfolgt durch das AMS auf Basis von zuvor definierten Anforderungsprofilen. Diese werden gemeinsam mit den beteiligten DienstgeberInnen systematisch erarbeitet. Sind die Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Aktion zeitlich befristet? Die Befristung des Dienstverhältnisses ist mit dem/der DienstgeberIn zu vereinbaren. Die Förderung kann bis längstens 30. Juni 2019 vereinbart werden. Kann ich das Dienstverhältnis beenden? Genauso wie jedes andere reguläre Dienstverhältnis kann eine Beschäftigung im Rahmen der Aktion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beendet werden. Die Fördersumme wird in diesem Fall aliquot abgerechnet. Welche Verpflichtungen habe ich als DienstgeberIn? Aus einem Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der Aktion entstehen einem/einer DienstgeberIn grundsätzlich keine zusätzlichen Verpflichtungen gegenüber einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Meldeverpflichtungen gegenüber dem AMS entstehen jedoch, wenn z.b. ein Dienstverhältnis beendet wird. Muss ich die zu fördernde Person direkt beschäftigen? Die Aktion sieht grundsätzlich zwei unterschiedliche Fördermodelle vor. Der/Die DienstgeberIn schließt selbst einen Arbeitsvertrag ab. Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschäftigung über eine Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung. Können auch Beschäftigungsverhältnisse in Sozialökonomischen Betrieben gefördert werden? Ja, im Rahmen von Sozialökonomischen Betrieben können mit der Aktion Arbeitsplätze unter den schon bisher geltenden Fördervoraussetzungen eingerichtet werden. FAQ Beschäftigungsaktion Stand Juli.2017 Seite 3
4 An wen kann ich mich wenden? Interessierte DienstgeberInnen wenden sich für weitergehende Informationen bezüglich projektbezogener Förderungen an die AMS-Landesgeschäftsstellen und hinsichtlich der individuellen Eingliederungsbeihilfen an die Regionalen Geschäftsstellen des AMS. Weitere Informationen finden Sie unter: FAQ Beschäftigungsaktion Stand Juli.2017 Seite 4
5 BESCHÄFTIGUNGSFELDER UND AUFGABEN Welche zusätzlichen Aufgaben können mit der Aktion erledigt werden? Gemeinden und gemeindenahe Bereiche: Gerade in den Kommunen besteht oftmals ein Personalbedarf, der aufgrund der Stellenpläne oder aus finanziellen Gründen nicht abgedeckt werden kann. Die Bandbreite möglicher Anwendungsfelder reicht vom Sozialbereich (niederschwellige Serviceleistungen für Personen mit Unterstützungsbedarf, Kinderbetreuung etc.) über die Gestaltung des öffentlichen Raums (Parkbetreuung, Gebietsbetreuung etc.) oder Initiativen im Kultur-, Tourismus- und Freizeitbereich (Sportanlagen, Pflege von Wanderwegen etc.) bis hin zur Daseinsvorsorge (Postannahmestellen, Mobilitätsservice, Nahversorgung etc.). Soziale Unternehmen: Die bereits bestehenden Transitarbeitsplätze in Sozialen Unternehmen (begrenzte Dauer von sechs Monaten) können um Arbeitsplätze für Ältere mit längeren Förderdauern ergänzt werden. Gemeinnützige Organisationen: Eine Vielzahl an wertvollen Leistungen für unsere Gesellschaft kann hier erbracht werden. Organisationen, die soziale Dienstleistungen (z.b. Alltagsbetreuung von Älteren, Nachmittagsbetreuung für Kinder oder Unterstützung im Flüchtlingsbereich) anbieten, Kultur- und Sportvereine (Betreuung von Veranstaltungen etc.) oder traditionsgemäß stark im Gemeinwesen verankerte DienstleisterInnen, wie die Freiwillige Feuerwehr oder Rettungsorganisationen (Administration etc.) sind potenzielle Dienstgeber. Bundesinitiativen: Durch die Aktion sollen dauerhafte Dienstposten im Bund eingerichtet werden. 300 dieser Stellen sind für den administrativen Bereich in Schulen vorgesehen, um LehrerInnen von Verwaltungsarbeiten zu entlasten. Welche neuen Dienstleistungen bieten Sozialunternehmen mit der Aktion an? Alltagsbegleitung Selbständig Leben Daheim Im Rahmen der Aktion wird ein zusätzliches Betreuungsangebot für pflegebedürftige Menschen geschaffen. Selbständig Leben Daheim stellt pflegebedürftige Personen eine mehrstündige Alltagsbegleitung zur Verfügung. Es geht um Mobilitätshilfe, Unterstützung bei Besorgungen oder die Begleitung bei Alltagsaktivitäten und Ausflügen. Die TeilnehmerInnen der Aktion werden dafür geschult. Die theoretische und praktische Ausbildung wird durch das Arbeitsmarktservice (AMS) finanziert. Aufbauend auf die Ausbildung für die Alltagsbegleitung können die TeilnehmerInnen der Aktion später zur Heimhilfe qualifiziert werden. Entwickelt wurde das Projekt gemeinsam mit den Trägervereinen Rotes Kreuz, Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Hilfswerk und Arbeiter-Samariter-Bund. Durchgeführt wird es von diesen Organisationen bzw. regional tätigen Trägerorganisationen. FAQ Beschäftigungsaktion Stand Juli.2017 Seite 5
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