Lehrstellenförderung (LST) und Eingliederungsbeihilfe (EB) ComeBack +
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- Eva Ulrike Sauer
- vor 8 Jahren
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1 Informationen über Lehrstellenförderung (LST) und Eingliederungsbeihilfe (EB) ComeBack + beim Arbeitsmarktservice Jugendliche Stand: Juni
2 Das Förder-Team im AMS Jugendliche (integriert in die Beratungszone 3c) Alexandra Peterle-Wachter (Abteilungsleiterin) Mag a. Martina Wurstbauer-Meissner (stellvertretende Abteilungsleiterin) Mag a. Brigitte Karas-Schnalzer Christine Resch Petra Schredl 2
3 Kontaktaufnahme per per Telefon: 01/87871 DW per Fax: DW per eams-konto 3
4 Allgemeine Fördervoraussetzungen Beratungsgespräch zwischen AMS und DienstgeberIn Kontakt mit AMS muss VOR Beschäftigungsbeginn seitens des Dienstgebers (spätestens gleicher Tag) als auch seitens des Dienstnehmers stattfinden. Die förderbare Person muss beim AMS vorgemerkt und in Wien wohnhaft sein. Aktive Betreuung möglich (Ausl. Status) 4
5 Allgemeine Fördervoraussetzungen Fristgerechte Einbringung des Begehrens Spätestens ein Monat nach Beschäftigungsbeginn Jede Änderung wie z.b. Wohnortwechsel, Lösung des Dienstverhältnisses usw. ist unverzüglich zu melden KEIN Rechtsanspruch bei Gewährung von Beihilfen 5
6 Lehrstellenförderung Förderung lehrstellen- und arbeitssuchend vorgemerkter Personen zwecks Erleichterung der Arbeitsaufnahme Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen erhalten für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. integrativen Berufsausbildung AMS Jug. bearbeitet ALLE Lehrstellenförderungen für Personen, unabhängig vom Alter, die in Wien wohnen 6
7 Lehrstellenförderung Voraussetzung KEINE ABGESCHLOSSENE AUSBILDUNG (Lehrausbildung, mittlere oder höhere Schulen) Ausnahme: Begünstigte Behinderte / begünstigbare Personen trotz mittlerer Schule und Benachteiligte mit ärztl. Gutachten, dass der erlernte Beruf nicht mehr ausübbar 7
8 Wer wird gefördert? Physische, psychische, kognitive Einschränkung oder Behinderung (z.b. Asthma bronchiale, starke Fehlsichtigkeit, Adipositas, etc.) Soziale Fehlanpassung (Vorstrafen, Haft ) Besuch einer Sonderschule Sonderpädagogischer Förderbedarf Negativer Pflichtschulabschluss Lehrstellenverlust nach Probezeit (mind. 3 Mon.Vorlehre) 8
9 Wer wird gefördert? Über 18-jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (z.b. AHS-Matura) Jugendliche, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen Frauen in nichttraditionellen Berufen Personen, die im letzten Jahr in Summe nicht mehr als zwei Monate gearbeitet haben und mindestens vier Monate arbeitslos waren Personen in einer integrativen Berufsausbildung 9
10 Höhe der Lehrstellenförderung Benachteiligte: 200/Monat = 2.400/Jahr Über 18 Jahre mit Lehrlingsentschädigung: 200/Monat = 2.400/Jahr Über 18 Jahre mit erhöhter Lehrlingsentschädigung: 604/Monat = 7.248/Jahr Frauen in nichttraditionellen Berufen 400/Monat = 4.800/Jahr 10
11 Höhe der Lehrstellenförderung Frauen in nichttraditionellen Berufen über 18 und mit erhöhter Lehrlingsentschädigung: 755/Monat = 9.060/Jahr Behinderte: 400/Monat = 4.800/Jahr Behinderte über 18 Jahre mit Hilfsarbeiterlohn: 755/Monat = 9.060/Jahr Integrative Berufsausbildung 400/Monat = 4.800/Jahr 11
12 Dauer der Lehrstellenförderung Förderdauer: 1 Jahr Bei Behinderung, integrativer Berufsausbildung und Frauen in nichttraditionellen Berufen: 3 4 Jahre 12
13 Auszahlung der Lehrstellenförderung Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Prüfung im Hauptverband = 6 Wochen nach Ende des Förderjahres 13
14 Eingliederungsbeihilfe (EB) COME BACK Für Wiener Jugendliche - bis zum 21. Geburtstag beim AMS Jugendliche zuständig 14
15 Voraussetzung der Förderung Eingliederungsbeihilfe DienstnehmerIn darf noch nicht bei der selben Firma beschäftigt gewesen sein Mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden, wird mittels Anmeldung zur Gebietskrankenkasse überprüft 15
16 Eingliederungsbeihilfe Wer wird gefördert? Diese Förderung können prinzipiell alle DienstgeberInnen erhalten AUSNAHMEN: Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund (nicht betroffen davon sind voll- und teilrechtsfähige Unternehmen des öffentlichen Rechts) 16
17 Eingliederungsbeihilfe Für wen erhält DG eine Förderung KundInnen, die mind. 3 Mon. beim AMS vorgemerkt sind Personen, die im letzten Jahr in Summe nicht mehr als 2 Mon. gearbeitet haben und mindestens 4 Mon. arbeitslos waren Personen mit besonderen Bedürfnissen BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung Wiedereinsteigerinnen Personen mit sozialer Fehlanpassung 17
18 Eingliederungsbeihilfe Höhe der Förderung 50 % bzw. 66,7% der Bemessungsgrundlage (diese ist der Bruttogehalt +50% Nebenkosten) bis zum Maximalbetrag Die Förderhöhe wird im Einzelfall zwischen dem AMS und dem/der DienstgeberIn vereinbart (Beträge zw ,- und ,- auf 3-12 Monate) 18
19 Eingliederungsbeihilfe Dauer der Förderung Die Beihilfe kann für 3-12 Monate gewährt werden 19
20 Auszahlung der Eingliederungsbeihilfe Nach Ende des Förderzeitraumes wird mit dem Lohnkonto genau abgerechnet Die Auszahlung erfolgt dzt. einmalig im Nachhinein bei 3 Monaten, vierteljährlich ab einem Förderzeitraum von 6 Monaten 20
21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Fragen stehe ich Ihnen jetzt gerne zur Verfügung Alexandra Peterle-Wachter 21
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