Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit?
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- Katrin Klein
- vor 8 Jahren
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1 Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit? Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA
2 Der Gründungszuschuss - eine Integrationsförderung Eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, ohne Rechtsanspruch! Ist diese Form der Integrationsförderung für den/die der Antragsteller/-in erforderlich, um die Arbeitslosigkeit schnell, wirtschaftlich und sparsam zu beenden oder geht es auch anders? Vermittlung hat immer Vorrang! Gibt es alternative und individuelle Eingliederungs- und Fördermöglichkeiten? Liegt Eigenleistungsfähigkeit vor? Sind alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt?
3 Der Gründungszuschuss und die formalen Voraussetzungen: Die Existenzgründung beendet die Arbeitslosigkeit! (durch hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit, mind. 15 Std. Wochenarbeitszeit) Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Existenzgründung! Zum Zeitpunkt der Existenzgründung besteht noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 150 Tage! Ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, wird kein Gründungszuschuss gezahlt! (Anspruch auf andere Sozialleistungen, Arbeits-/Urlaubsentgelt, Entlassungsentschädigung sowie während der Dauer von Sperrzeiten usw.) Die Wartezeit für eine erneute Förderung beträgt 24 Monate Die persönliche und fachliche Eignung der Gründer/-in muss gegenüber der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. (Businessplan, Zeugnisse, Urkunden usw.) Die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachgewiesen und bestätigt werden
4 Der Gründungszuschuss und die fachkundige Stellungnahme: Fachkundige Stellungnahmen zur Tragfähigkeit erhalten Sie z.b. bei: Wirtschaftsförderungsämter/-gesellschaften Industrie- und Handelskammern Handwerkskammern Berufsständische Kammern Fachverbänden Kreditinstituten Die Kosten variieren und werden nicht von den Agenturen für Arbeit übernommen!
5 Der Gründungszuschuss und sein Förderumfang: Die gesamte Förderdauer beträgt maximal 15 Monate und teilt sich in zwei Förderphasen, die jeweils einzeln beantragt und entschieden werden müssen! Auch hier gilt: Es müssen alle Fördervoraussetzungen vorliegen! 1. Förderphase: Dauer: 6 Monate Höhe: entspricht dem monatlichen Arbeitslosengeld + 300,00 EUR 2. Förderphase: Dauer 9 Monate Höhe: 300,00 EUR (Eine positive Geschäftsentwicklung muss nachgewiesen werden)
6 Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Die wesentlichen Voraussetzungen für eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung: Sie haben unmittelbar (nicht länger als einen Monat) vor Beginn der freiwilligen Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet oder Arbeitslosengeld bezogen. Für Sie besteht keine anderweitige Versicherungspflicht nach dem SGB III. Ihre Arbeitszeit beträgt mindestens 15 Wochenstunden Die monatliche Beitragshöhe im Gründungsjahr und dem darauffolgenden Jahr beträgt 39,38 EUR und erhöht sich in den Folgejahren auf monatlich ca. 80,00 EUR. Die Höhe der Versicherungsleistung bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ist u.a. abhängig von der Berufsausbildung und dem Familienstand.
7 Der Gründungszuschuss und Ihre Ansprechpartner Viel Erfolg!
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