Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag

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1 Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag nach 10 a Kommunales Abgabengesetz Rheinland Pfalz (KAG) Ortsgemeinde Görgeshausen

2 Präsentation in der Sitzung des Ortsgemeinderates am Die nachfolgenden Folien hat der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur Edmund Schaaf den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Görgeshausen am präsentiert und erläutert. Am Dienstag, , 19:00 Uhr findet in der Löwensteinhalle eine Einwohnerversammlung zu dem Thema statt.

3 Kommunaler Straßen und Tiefbau laufende Projekte 2016/2017: Derzeit laufen keine Projekte in Görgeshausen beabsichtigte Projekte: Fertigstellung 1. Bauabschnitt NBG Im Weidenfeld geplante Projekte: Erschließung 2. Bauabschnitt NBG Im Weidenfeld Erneuerung Kanal / Wasserleitung Feldstraße 3

4 Kommunaler Straßen und Tiefbau Straßenzustand in Görgeshausen Zustandsbewertung aller Gemeindestraßen in der VG Montabaur im Jahr 2009 mit nachfolgender Klassifizierung in Görgeshausen (gesamt rund m²) guter Straßenzustand mittlerer Straßenzustand schlechter Straßenzustand m² 35,43 % m² 64,57 % 0 m² 0 % aufgrund nutzungs und altersbedingtem Verschleiß entwickeln sich einige Straßen zu einem schlechteren Zustand 4

5 Kommunaler Straßen und Tiefbau Kanalzustand in Görgeshausen Kamerabefahrung und Zustandsbewertung der öffentlichen Kanalisation erfolgt ca. alle 10 Jahre Ergebnisse der Befahrung aus 2016/2017 liegen noch nicht vor. Zustandsbewertung aus dem Jahr 2004, befahrene Kanallänge rund 7,5 km SKL 1 SKL 2 SKL 3 SKL 4 SKL 5 42% 8% 3% 40% 7% 5

6 Erkenntnis 1. Görgeshausen hat in den letzten Jahren keine Straßen mehr ausgebaut. 2. Einige Straßen müssen in den nächsten Jahren ausgebaut werden. 3. Die Gemeinde muss Ausbaubeiträge erheben, egal nach welchem System 6

7 Beitragserhebungspflicht Spezielle Entgelte (Gebühren und Beiträge haben Vorrang vor Steuern, 94 Abs. 2 GemO) Risiken Kommunalaufsicht Verweigerung, ggfs. sogar Rückforderung von Zuschüssen Haftung

8 Unterscheide Gebühren tatsächliche Inanspruchnahme einer Einrichtung Beiträge Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung, ohne Rücksicht darauf, ob man diese in Anspruch nimmt oder nicht

9 Unterscheide Erschließungs und Ausbaubeiträge Vorteil durch wegemäßige Erschließung der Grundstücke soll abgegolten werden Erschließungsbeiträge erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage Folge: 90 v. H. Anliegeranteil. Keine WkB Ausbaubeiträge Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung einer vorhandenen Verkehrsanlage Folge: Anliegeranteil wird nach Verkehrsbedeutung bestimmt, einmalige oder WkB

10 Systementscheidung altes System (einmalige Beiträge)./. Wiederkehrende Beiträge Überlegungen des Ortsgemeinderates Görgeshausen: Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen vor Entscheidung des Ortsgemeinderates Information der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Görgeshausen in Einwohnerversammlung am

11 Wie werden Einmalbeiträge berechnet? Aufwand für Ausbau einer einzelnen Straße wird aufgeteilt zwischen Gemeinde und Eigentümern der Grundstücke, die durch diese Straße erschlossen werden (Anlieger) 11

12 Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf Anlieger und Ortsgemeinde Anliegerverkehr und Durchgangsverkehr Anliegerverkehr = Ziel und Quellverkehr von und zu den durch Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücken Durchgangsverkehr = Ziel und Quellverkehr von und zu den Grundstücken außerhalb der durch die Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücke Gilt für Fahrzeug und Fußgängerverkehr (evtl. unterschiedliche Anteile festzusetzen) 12

13 Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf Anlieger und Ortsgemeinde Grundsatzurteil OVG Rheinland Pfalz: Der Gemeindeanteil beträgt regelmäßig: 25% bei geringem Durchgangs, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr, 35 45% bei erhöhtem Durchgangs, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr, 50 %, wenn sich Durchgangs und Anliegerverkehr die Waage halten 55 65% bei überwiegendem Durchgangsverkehr, 70% bei ganz überwiegendem Durchgangs, aber nur wenig Anliegerverkehr. 13

14 Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf Anlieger und Ortsgemeinde Anliegerverkehr und Durchgangsverkehr Kaiser und Waterloostraße: Anliegerverkehr in Kaiserstr.: Verkehr von und zu Grundstücken an dieser Str.. Verkehr von Bahnhofstr. über Kaiserstr. in Waterloostr. ist Durchgangsverkehr in Kaiserstr. 14

15 Verteilung zwischen den Beitragspflichtigen 1. Der Anliegeranteil ist nach dem Vorteilsprinzip aufzuteilen. 2. Vorteil ist die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks (ohne Erschließung keine Baugenehmigung). Auf tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. 15

16 Verteilung zwischen den Beitragspflichtigen 3. Entscheidend: Maß der baulichen Nutzbarkeit (nicht: Nutzung) des Grundstücks. 4. Bestimmungsgrößen: a) Grundstücksfläche und Geschossflächenzahl (GFZ) b) Grundstücksfläche und Zahl der Vollgeschosse (VG) 5. Grundstücke, die an zwei Verkehrsanlagen angrenzen (Eckgrundstücke), werden nur mit der Hälfte der Fläche veranlagt. 16

17 Beispielrechnung für Einmalbeitrag für Ausbau einer Straße Beispielrechnung: Beitragsfähiger Aufwand Gemeindeanteil (40 %) Anliegeranteil (60 %) Summe GFZ Flächen im Abrechnungsgebiet m² Beitragsbelastung je m² GFZ 25,00 bei GFZ 0,8 = je m² Grundstücksfläche 20,00 Bei Grundstücksfläche 875 m²

18 Wiederkehrende Beiträge (WKB) Straße Modelle des WKB das A Modell Spitzabrechnung nach den in der Abrechnungseinheit im Beitragsjahr tatsächlich entstandenen Kosten Abgerechnet werden in jedem Jahr die Kosten, die tatsächlich für beitragsfähige Maßnahmen aufgewendet wurden. Vorteil: Transparenz Nachteil: Schwankungen 18

19 WKB Straße Modelle des WKB das B Modell Durchschnittliche Kosten der nächsten (bis zu 5) Jahre für die gesamte Abrechnungseinheit Beitragssatz bleibt (für bis zu 5) Jahre in etwa gleich hoch Ausgleich nach dem gewählten Zeitraum erforderlich Vorteil: Nachteil: Neu: (meist) konstante Beitragshöhe Ausgleichsproblem führt zu zusätzlichem Personalaufwand; evtl. deutliche Prognoseabweichungen durch den Abrechnungszeitraum Es müssen jährlich tatsächlich beitragsfähige Aufwendungen anfallen! Daher nicht praktikabel. 19

20 WKB Straße Modelle des WKB grundsätzlich gilt: die sachliche Beitragspflicht entsteht mit Ablauf des jeweiligen Jahres jedes Beitragsjahr ist endgültig zu bescheiden im laufenden Jahr können angemessene Vorausleistungen erhoben werden (nicht sinnvoll, da erheblicher Verwaltungsaufwand, aber auch nicht erforderlich) 20

21 WKB Straße Einrichtungsbegriff / Abrechnungsgebiet Das Abrechnungsgebiet besteht aus sämtlichen Verkehrsanlagen in der Baulast der Ortsgemeinde (Straßen, Wege und Plätze) des gesamten Gemeindegebietes oder eines abgrenzbaren Gebietsteiles. Erfasst werden dabei nur solche Verkehrsanlagen, die öffentlich (Widmung) zum Anbau bestimmt (keine Außenbereichsstraßen oder Wirtschaftswege) endgültig hergestellt (keine halbfertigen oder provisorischen Straßen) sind. 21

22 WKB Straße Gemeindeanteil 10 a Abs. 3 KAG Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Der Gemeindeanteil ist in der Satzung festzulegen. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, und beträgt mindestens 20 vom Hundert. Dabei ist entscheidend auf die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des Durchgangsverkehrs andererseits abzustellen. Frage: Was ist bei WKB in Görgeshausen Durchgangs und was Anliegerverkehr auf Gemeindestraßen? 22

23 23

24 WKB Straße Gemeindeanteil bei WKB laut OVG RhPf 1. Im Rahmen der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils hat der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und teile innerhalb der jeweiligen einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick zu nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger und Durchgangsverkehr zu gewichten. 24

25 WKB Straße Gemeindeanteil bei WKB laut OVG RhPf 2. Der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung (aller Gemeindestraßen) ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr ist als Anliegerverkehr zu werten. Durchgangsverkehr ist das Verkehrsaufkommen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist. Dies bedeutet, dass der Gemeindeanteil lediglich den überörtlichen Durchgangsverkehr abzudecken hat und nicht den Ziel und Quellverkehr innerhalb der öffentlichen Einrichtung. So kann der Anlieger, der sich innerhalb der öffentlichen Einrichtung bewegt, nur Anliegerverkehr darstellen, der im Sinne des 10a Abs. 3 Satz 3 KAG den Beitragspflichtigen zuzurechnen wäre. 25

26 WKB Straße Gemeindeanteil bei WKB laut OVG RhPf Zum Durchgangsverkehr zählen auch Verkehrsströme zwischen mehreren öffentlichen Einrichtungen (Abrechnungseinheiten) einer Gemeinde. Gleiches gilt für Verkehrsströme aus dem bzw. in den Außenbereich der Gemeinde (z.b. Holzabfuhr, Transport von Bodenschätzen, Fahrten zu Freizeiteinrichtungen ) 26

27 WKB Straße Gemeindeanteil bei WKB laut OVG PhPf 3. Die Methode, den Gemeindeanteil durch Einzelbetrachtung jeder in der Baulast der Ortsgemeinde stehenden Anbaustraßen mit anschließender Bildung eines Durchschnittswerts zu ermitteln, ist für die rechtmäßige Festlegung des Gemeindeanteils im Allgemeinen nicht geeignet. 27

28 WKB Straße Gemeindeanteil bei WKB laut OVG RhPf 4. In der einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen kann die Bestimmung des Gemeindeanteils nicht dadurch erfolgen, dass lediglich die Relation der Verkehrsfrequenzen des Anlieger und Durchgangsverkehrs in den jeweils ausgebauten bzw. auszubauenden Straßen berücksichtigt wird. 28

29 Konsequenz: WKB Straße Gemeindeanteil bei WKB Durch diese neue Betrachtungsweise wird der Gemeindeanteil regelmäßig bei etwa 25 % liegen (20 % Mindestanteil + 5 % Beurteilungsspielraum der Gemeinden) Die Gemeinde erzielt daher langfristig gesehen mehr Einnahmen mit dem WKB als mit dem Einmalbeitrag und die Bürger werden in der Gesamtbetrachtung stärker belastet.

30 WKB Straße Grundstücke an klassifizierten Straßen Die Anwohner an klassifizierten Straßen (Bundes, Landesund Kreisstraßen) werden beim WKB in gleicher Höhe belastet wie die an Gemeindestraßen. Folge: Vielfach Schlechterstellung im direkten Vergleich zum klassischen Einmalbeitrag. 30

31 WKB Straße Beitragsmaßstab Die Höhe des Beitrags richtet sich wie beim Einmalbeitrag nach: Grundstücksgröße Maß der baulichen Nutzbarkeit Art der Nutzung (Artzuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke) 31

32 WKB Straße Verschonungsregelung Sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Inhalt einer entsprechenden Verschonungsregelung in der Satzung: Wer innerhalb der letzten (max.) 20 Jahre für seine Straße Erschließungs oder Ausbaubeiträge gezahlt hat, wird für eine entsprechende Frist freigestellt vom WKB. Geringere Zeiträume sind möglich. Die Dauer der Verschonung soll sich nach der üblichen Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und dem Umfang der einmaligen Belastung richten.

33 WKB Straße Verschonungsregelung Deutlichen Belastungsunterschieden in der Beitragshöhe so z.b. Vollausbau oder nur Ausbau von Teileinrichtungen soll entsprechend Rechnung getragen werden.

34 WKB Straße Verschonungsregelung Folgende Regelung wurde vom OVG Rheinland Pfalz für zulässig erachtet: Gemäß 10a Abs. 5 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, vorbehaltlich 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und beitragspflichtig werden, nach a) 20 Jahren bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage, b) 15 Jahren bei alleiniger Herstellung der Fahrbahn, c) 10 Jahren bei alleiniger Herstellung des Gehweges, d) 5 Jahren bei alleiniger Herstellung der Beleuchtung bzw. durchgeführten Veranlagungen für Grunderwerb, Straßenoberflächenentwässerungskosten oder anderer Teilanlagen. Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den Buchst. a) d) gilt auch bei der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau und der Verbesserung von Verkehrsanlagen. Die Übergangsregelung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. Ausbaubeiträge nach dem KAG entstanden sind und der Beitrag festgesetzt wurde. (OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom , 6 C 10255/08.OVG)

35 Folge: WKB Straße Verschonungsregelung Die ausbaubeitragspflichtige Gesamtfläche wird um die befreiten Grundstücke reduziert. Dieser Beitragsausfall geht nicht zulasten der Gemeinde, sondern erhöht entsprechend die Beitragsbelastung der übrigen Beitragspflichtigen.

36 WKB Straße Verschonungsregelung Situation Görgeshausen Ausbau In den letzten 20 Jahren wurden folgende Straßen ausgebaut, für die eine Verschonungsregelung eingeführt werden könnte: Verkehrsanlage Lage Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (Eingang letzte Unternehmerrechnung) Bescheiddatum Teileinrichtung Mittelstraße Flur 1, Flurstück 2292/ Vollausbau Grabenstraße Flur 1, Flurstück 2289/ Vollausbau Auf der Bitz Flur 1, Flurstück 2287/ Vollausbau Brunnenstraße Flur 2, Flurstück 2297/ Fahrbahn, Bürgersteig, Entwässerung

37 WKB Straße Verschonungsregelung Situation Görgeshausen Erschließung In den letzten 20 Jahren wurden folgende Baugebiete/ Straßen erstmals hergestellt, für die eine Verschonungsregelung eingeführt werden könnte: Erschließungsanlage Lage Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (Ein Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmung) Baugebiet Auf der Bitz : Rosenweg, Birkenweg, Zu den Linden Flur 12, Flurstück 36 Flur 12, Flurstück 19 Flur 12, Flurstück 11 Bescheiddatum Verlängerung Westerwaldstraße Flur 13, Flurstück Verlängerung Parkstraße Flur 13, Flurstück Verlängerung Feldstraße Flur 13, Flurstück 73 und Flur 18, Flurstück 1909/11 teilweise Auf den Gärten Flur 3, Flurstück 243/

38 WKB Straße Vorteile des WKB Langfristige Ausrichtung des Straßenausbaus Hohe Einmalbelastung entfällt; so kann Aufnahme von Bankkrediten meist vermieden werden Stattdessen Verstetigung der Beitragshöhe Gerechte Verteilung, da alle das Straßensystem nutzen und auf dieses angewiesen sind Nach Überwindung von Übergangsproblemen größere Akzeptanz der Beitragsbelastung Kein Hinausschieben notwendiger Baumaßnahmen 38

39 WKB Straße Vorteile des WKB Kontinuität beim Straßenausbau mit positiver Folgewirkung für gemeindliche Planung und persönliche Finanzplanung Schnellere Verschönerung des Ortsbildes Fördern der Solidargemeinschaft Keine Zufallsbelastung bei Kauf und Verkauf von Grundstücken, da jährliche Beitragslast bekannt ist Weniger Probleme bei der Bestimmung des Ermittlungsraumes (Verkehrsanlage, Abschnittsbildung) 39

40 WKB Straße Nachteile des WKB Abweichen vom bekannten System: Man ist gewohnt, nur für Baumaßnahmen in der eigenen Straße zu zahlen Die individuelle Erschließungssituation bleibt weitestgehend unberücksichtigt Konfliktpotential in der Anfangsphase: Überzeugungsarbeit und Konfliktbewältigung Oft Widerstand der Anwohner an klassifizierten Straßen 40

41 WKB Straße Nachteile des WKB Evtl. höhere Belastung größerer (Gewerbe ) Grundstücke Anspruchsdenken (Ausbau der eigenen Straße) Erhöhter Verwaltungsaufwand durch Bestandsaufnahme und Fortschreibung der Grundstücksdaten des gesamten Gebietes (dafür aber später wesentlich geringerer Aufwand und weniger Konflikte nach Etablierung). Max. Gemeindeanteil von ~ 25 % und dadurch erhöhte Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer im Vergleich zum Einmalbeitrag Ein Zurück zu Einmalbeiträgen nur schwer möglich 41

42 Erläuterungen zur nachfolgenden Tabelle In der nachfolgenden Tabelle wurde fiktiv unterstellt, dass die OG Görgeshausen in den nächsten 30 Jahren jeweils im Abstand von 4 Jahren eine Straße ausbaut. Die jeweiligen Maßnahmen verursachen unterschiedliche Kosten. Für fikiv ausgewählte Grundstücke wurde die Beitragsbelastung berechnet. Die Tabelle dient nur als Anhaltspunkt für mögliche Belastungen bei Einführung der WkB. Wenn die Abstände zwischen den Ausbaumaßnahmen größer sind, verringert sich die Belastung.

43 Modellrechnung (bei einer Verschonung von max. 15 Jahren) Jahr -> Jährliche Investition abzüglich Gemeindeanteil (30 %) verbleibt Anliegeranteil Beitragspflichtige Fläche Beitragssatz (gewichtet) Belastung pro m² Grundstücksfläche Modellrechnung nach Vollgeschoss-Maßstab (A-Modell) Görgeshausen Belastung in 30 Jahren , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , m² ,4 m² ,8 m² ,8 m² 1,27 1,20 0,21 0,81 0,74 0,68 1,51 0,68 7,10 1,78 1,68 0,30 1,14 1,03 0,95 2,11 0,95 9,94 Fiktive Beispiele Fläche: m² VG: ,00% = m² 2.132, ,69 358, , , , , , ,86 Fläche: 600 m² VG: ,00% = 840 m² 1.066, ,85 179,07 683,72 618,60 571, ,15 571, ,95 Gewerbegrundstück m² + 40,00% = 8.075,76 m² 20 % AZ berücksichtigt , , , , , , , , , m² + 40,00% = 3.837,68 m² 10 % AZ berücksichtigt 4.870, ,08 818, , , , , , ,92 Gewerbegrundstück 2 verschont bis m² + 40,00% = ,56 m² 20 % AZ berücksichtigt , , , , , , ,26 Die beitragspflichtige Fläche ergibt sich aus der Summe der Grundstücksflächen multipliziert mit dem Faktor 1,4. Der Faktor 1,4 ergibt sich aus einem 20 %igen Zuschlag je zulässigem Vollgeschoss. In Görgeshausen sind 2 Vollgeschosse zulässig, daher ergibt sich ein Zuschlag von 40 %. Die maximale Verschonungsdauer beträgt 15 Jahre. Bei den fiktiven Beispielen wurde ein eventueller Artzuschlag nicht berücksichtigt. Bei den beiden Gewerbegrundstücken wurde ein Artzuschlag berücksichtigt. Grundstücksfläche ( ): ,00 m² Grundstücksfläche ( ca. 2034): ,00 m² Beitragspflichtige Fläche ( ): ,00 m² Beitragspflichtige Fläche ( ca. 2034): ,80 m² Grundstücksfläche ( ): ,00 m² Grundstücksfläche (ab ca. 2035): ,00 m² Beitragspflichtige Fläche ( ): ,40 m² Beitragspflichtige Fläche (ab ca. 2035): ,80 m² Die Modellrechnung basiert auf vorläufigen und geschätzten Zahlen und Listen. Die Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 43

44 Zusammenfassender Vergleich Einmalbeitrag WKB öffentliche Einrichtung eine Straße (Verkehrsanlage) das gesamte Straßennetz der Gemeinde Solidargemeinschaft/ Zahlungspflichtige beitragsrelevanter Vorteil nur Anlieger der ausgebauten Straße (Verkehrsanlage) Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Straße (Verkehrsanlage) alle Anlieger des gesamten Straßennetzes (Abrechnungseinheit) Möglichkeit der Inanspruchnahme des Straßensystems der Gemeinde abzurechnende Maßnahme(n): Ausbaumaßnahme an einer Straße (Verkehrsanlage) (meist mehrere/sämtliche) Ausbaumaßnahmen in der Abrechnungseinheit Zeitpunkt der Belastung Heranziehung nur in großen Zeitabständen mit hoher einmaliger Beitragsbelastung Häufige Heranziehung mit relativ geringen Beträgen 44

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