5 Zusätzliches Auslandstudium und Anerkennung von Prüfungsleistungen an ausländischen Partnerhochschulen

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1 Prüfungsordnung für den Studiengang B.A. Logistikmanagement des Fachbereichs Wirtschaft vom Ziele des Studiums 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Akademischer Grad 4 Regelstudienzeit, Lehrmodule und ECTS-Punkte 5 Zusätzliches Auslandstudium und Anerkennung von Prüfungsleistungen an ausländischen Partnerhochschulen 6 Zusätzliches Auslandspraktikum 7 Praxisphasen und Praxismodule 8 Bachelor-Arbeit 9 Bildung der Gesamtnote 10 Inkrafttreten Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Studienplan Hinweise für den Studien- bzw. Ausbildungsvertrag 1 Ziele des Studiums (1) Der Studiengang hat zum Ziel, Studierenden ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen des Logistikmanagements und seiner betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu vermitteln und sie zu befähigen, dieses auf bekannte und neue Aufgabenstellung der Logistik anzuwenden. Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden des Logistikmanagements. Sie können zur Lösung praktischer und theoretischer Problemstellungen der Logistik relevante Informationen sammeln, bewerten und interpretieren und daraus wissenschaftlich fundierte Urteile ableiten, die gesellschaftliche, wissenschaftliche und ethische Erkenntnisse berücksichtigen. Sie sind in der Lage, ihr Wissen selbständig zu vertiefen und zu erweitern sowie ihre Entscheidungen Dritten gegenüber argumentativ zu verteidigen. (2) Durch die besondere Verzahnung der Vermittlung von wissenschaftlichen Kompetenzen im Studienangebot mit der Vermittlung von beruflichen Kompetenzen in den Praxisphasen in Unternehmen bildet der Fachbereich Wirtschaft gemeinsam mit den Unternehmen reflektierte Praktikerinnen und Praktiker aus. (3) Besondere Schwerpunkte werden in folgenden Bereichen gesetzt:

2 unternehmensbezogenes und unternehmensübergreifendes Logistikmanagement sowie Einsatz von Informationstechnologien im Logistikmanagement Branchenkenntnisse von Logistikdienstleistern, Industrie und Handel Betriebswirtschaftliche Konzepte, Methoden und Instrumente in der Anwendung auf das Logistikmanagement Kommunikative Kompetenzen im nationalen und internationalen Kontext sowie Führungskompetenzen 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Es gelten die Zugangsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zusätzlich müssen die Studierenden entweder über einen abgeschlossenen Studien- bzw. Ausbildungsvertrag mit einem Partnerunternehmen der Hochschule verfügen (Hinweise zu den Inhalten dieses Vertrages gibt Anlage 3), wobei Partnerunternehmen der Hochschule Fulda Unternehmen sind, die einen Kooperationsvertrag zum dualen Studiengang Logistikmanagement mit der Hochschule Fulda unterzeichnet haben, oder alternativ über Praktikumsverträge mit Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen, die das Erbringen des Praxismoduls für die ersten beiden Praxissemester sicherstellen, verfügen. (3) Zusätzlich müssen die Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH II nachweisen und Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht englisch ist, Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens nachweisen. Der Nachweis erfolgt spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation und wird durch das Studienbüro geprüft. 3 Akademischer Grad Nach erfolgreicher Ablegung aller Prüfungsleistungen verleiht die Hochschule Fulda den akademischen Grad Bachelor of Arts" (B. A.). 4 Regelstudienzeit, Lehrmodule und ECTS-Punkte (1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester und lässt sich wahlweise um ein 7. Studiensemester ergänzen.

3 (2) Die Studierenden können ihr Studium erfolgreich abschließen, wenn sie 180 ECTS- Punkte erworben haben. Sofern sie sich zusätzlich für die Module des 7. Semesters entscheiden, schließen sie ihr Studium nach dem Erwerb von 210 ECTS-Punkten erfolgreich ab. (3) Die Struktur des Studiums ergibt sich aus dem Studienplan (Anlage 1); Inhalte, Kompetenzziele, Art der Prüfungsleistungen und ergänzende Informationen sind für jedes Modul im Modulhandbuch dokumentiert. (4) Das Studium umfasst innerhalb der Studienvariante mit sechs Semestern insgesamt 32 Pflichtmodule, davon werden drei Module als Wahlpflichtmodul angeboten (Modul 1.3: Verkehrsträger II oder Efficient Consumer Response, Modul 7.1: Planspiel General Management oder Planspiel Logistik, Modul 7.2: eines aus mehreren Modulen zu Führungs- und Sozialkompetenzen). Zusätzlich sind alle Module der betrieblichen Studienphase (8.1 bis 8.6) als Wahlpflichtmodule zu verstehen, da die Studierenden in Abstimmung mit den Lehrenden die Möglichkeit haben, unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte zu bearbeiten. (5) Für alle Wahlmodule gilt, dass sie nicht in die Bildung der Abschlussnote eingehen. Das Wahlmodul 9.1 wird bei erfolgreichem Abschluss in das Bachelorzeugnis aufgenommen. Für alle anderen Wahlmodule gilt, dass sie auf Antrag unter der Rubrik Wahlmodule erfasst werden. 5 Zusätzliches Auslandsstudium und Anerkennung von Prüfungsleistungen an ausländischen Partnerhochschulen (1) Der Studienplan enthält unter Modul-Nummer 9.1 die Möglichkeit, zusätzlich zu den 6 Semestern Mindest-Regelstudienzeit ein Auslandsstudium zu absolvieren (Wahlmodul). Das Auslandssemester wird bei erfolgreichem Abschluss mit zusätzlichen 30 ECTS-Punkten versehen und im Bachelorzeugnis ausgewiesen, jedoch nicht in die Bildung der Abschlussnote eingerechnet. (2) Ein Auslandsstudium kann aufnehmen, wer in den vorangegangenen Fachsemestern mindestens 120 ECTS-Punkte erworben hat. (3) Vor Beginn des Auslandstudiums erhalten die Studierenden eine Liste des Lehrangebots der gewählten ausländischen Partnerhochschule mit einer Angabe derjenigen Veranstaltungen, die nach einem Notentransfer als Prüfungsleistungen vom Fachbereich Wirtschaft anerkannt werden. Aus dieser Liste wählt die/der Studierende vier Kurse entsprechend einem Workload von insgesamt 30 ECTS- Punkten aus und erwirbt damit 30 ECTS-Punkte, sofern die Kurse mit 4,0 oder besser bewertet wurden. Die Benotung des Gesamtmoduls Auslandsstudium wird aus dem arithmetischen Mittel der im Ausland erworbenen Leistungen ermittelt. (4) Für die Anrechnung weiterer im Ausland erbrachter Leistungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Hochschule Fulda.

4 6 Zusätzliches Auslandspraktikum (1) Der Studienplan enthält unter Modul-Nummer 9.1 die Möglichkeit, zusätzlich zu den 6 Semestern Mindest-Regelstudienzeit (alternativ zu dem in 6 benannten Auslandsstudium als Wahlmodul) ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Das Auslandssemester wird bei erfolgreichem Abschluss mit zusätzlichen 30 ECTS- Punkten versehen und im Bachelorzeugnis ausgewiesen, jedoch nicht in die Bildung der Gesamtnote eingerechnet. (2) Ein Auslandspraktikum kann aufnehmen, wer in den vorangegangenen Fachsemestern mindestens 120 ECTS-Punkte erworben hat. (3) Das Auslandspraktikum wird durch vier Seminare bzw. Leistungsnachweise begleitet, von denen jeweils ein Seminar vor bzw. nach dem Auslandspraktikum absolviert wird und zwei Studienleistungen über distant learning betreut werden. Der Studierende erwirbt damit 30 ECTS-Punkte, sofern die Leistungsnachweise mit 4,0 oder besser (bzw. mit Erfolg teilgenommen) bewertet wurden. Die Benotung des Gesamtmoduls Auslandspraktikum wird aus dem arithmetischen Mittel der Leistungsnachweise ermittelt bzw. als mit Erfolg teilgenommen ausgewiesen. 7 Praxisphasen und Praxismodule (1) Das duale Studium Logistikmanagement sieht für den Zeitraum des 6-semestrigen Pflichtprogramms einen Wechsel zwischen jeweils 13 Wochen Studienphase und 13 Wochen Praxisphase vor. (2) Von der Praxisphase werden jeweils ca. 9 Wochen als betriebliche Studienphase erbracht. Diese ist ECTS-relevant und wird durch Praxismodule mit Leistungsnachweisen begleitet. Hierbei handelt es sich um die Modulnummern 8.1 bis 8.5, die in den ersten beiden Semestern zunächst mit 5 und ab dem dritten Semester mit 10 ECTS-Punkten angerechnet werden. Die Bewertung der jeweiligen Projektarbeiten erfolgt durch die Dozentinnen und Dozenten der Hochschule Fulda. (3) Die Praxisphasen werden entweder bei einem Partnerunternehmen der Hochschule Fulda oder im Rahmen von Praktika erbracht. Die Praxisphasen können wahlweise im In- oder Ausland absolviert werden. Stehen für dual Studierende, die ohne Vertrag zu einem Partnerunternehmen zugelassen wurden, nicht ausreichend Praktikaplätze bereit, so kann das Praxismodul durch ein gleichwertiges Praxisprojekt, das durch die Dozentin/den Dozenten des jeweiligen Moduls vergeben wird, ersetzt werden. 8 Bachelor-Arbeit (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit ist der Nachweis des Erwerbs von 120 ECTS-Punkten. (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 8 Wochen; der Zeitraum ist auf Antrag einmalig um 4 Wochen verlängerbar. (3) Der Bearbeitungsumfang der Bachelor-Arbeit beträgt 10 ECTS-Punkte.

5 9 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote wird aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel der Noten für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule 1 bis 32 (mit den Modul-Nummern 1.1 bis 8.6) gebildet. 10 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Fulda für den Bachelor-Studiengang Logistikmanagement tritt am in Kraft.

6 Anlage 1: Studienplan 1 Logistische Funktionen und Leistungen Semester: (7.) 1.1 Logistische Funktionen 5 (Beschaffungs-, Produktions-, Distributions-, Entsorgungslogistik) 1.2 Grundlagen der Verkehrsträger WP 1: Verkehrsträger II oder Efficient Consumer Response Intralogistik 5 2 Branchenbezogene Logistik 2.1 Logistik in Handel und Industrie Logistik der Logistikdienstleister 5 3 Supply Chain Management (SCM) 3.1 Konzepte des Supply Chain Management Outsourcing (mit Kontraktlog./Ausschreibungen) Internationale Logistik und SCM 5 4 Betriebswirtschaftslehre (BWL) 4.1 Grundlagen der BWL 5 Rechnungswesen für die Logistik I 4.2 (Buchführung/Jahresabschluss) Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und Außenwirtschaft 5 Rechnungswesen für die Logistik II (Kostenrechnung / Logistikcontrolling) 4.5 Unternehmensführung, Personal und Organisation Finanzierung und Investition Prozess- und Qualitätsmanagement Marketing, Vertrieb und Unternehmenskommunikation Projektmanagement und Risikomanagement 5 5 IT/EDV/Quantitative Methoden 5.1 Mathematik und Statistik für Logistiker Wirtschaftsinformatik ERP-Systeme Operative Logistiksysteme und Telematik 5 6 Recht 6.1 Wirtschaftsrecht Logistikrecht 5 7 Soft Skills 7.1 WP 2: Planspiele (General Management oder Logistik) WP 3: Führungs- und Sozialkompetenzen / Humanitäre Logistik 5 8 Praxismodule/Abschlussarbeit (teilweise Wahlpflicht) 8.1 Betriebliche Studienphase I: BWL Betriebliche Studienphase II: IT/EDV Betriebliche Studienphase III: Logistik/Disposition Betriebliche Studienphase IV: Fallstudienarbeit SCM Betriebliche Studienphase V: Projektmanagement Bachelor-Thesis 10 9 Freiwilliges 7. Studiensemester (Wahlfach) 9.1 Praxissemester oder Studiensemester im Ausland (30) Summe (Credits/Semester) (30)

7 Anlage 2: Hinweise für den Studien- bzw. Ausbildungsvertrag für dual Studierende des Bachelor-Studiengangs Logistikmanagement Der Studien- bzw. Ausbildungsvertrag wird zwischen der Studentin oder dem Studenten und dem Partnerunternehmen der Hochschule vor Aufnahme des Studiums geschlossen und regelt insbesondere 1 Inhalt und Dauer der Tätigkeit Der Inhalt der im Vertrag vereinbarten Tätigkeiten ist mit den im Studienplan vorgesehenen Praxismodulen in Einklang zu bringen. Der Vertrag wird mindestens für die Dauer des Studiengangs (Regelstudienzeit 6 bzw. 7 Semester) geschlossen. 2 Vergütung 3 Urlaub Es gilt der gesetzliche Mindesturlaub nach 3 Abs. 1 BurlG, d.h. es müssen mindestens 24 vorlesungsfreie und arbeitsfreie Werktage pro Jahr gestattet werden, wobei vorlesungsfreie Werktage während des Studiensemesters an der Hochschule, z.b. bei Oster- und Weihnachtspause, in Abstimmung mit den Praxispartnern darauf angerechnet werden können. 4 Arbeitszeit Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 37,5 Stunden. 5 Pflichten des ausbildenden Unternehmens 5.1 Benennung eines Betreuers/einer Betreuerin gegenüber der Hochschule. 5.2 Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die in den Praxismodulen vorgegebenen sind, werden in hinreichendem Maße vermittelt. 5.3 Freistellung der/des Studierenden zur Teilnahme an praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen. 5.4 Erstellung eines detaillierten Tätigkeitsnachweises nach Absolvieren eines Praxismoduls Beendigung des Tätigkeitsverhältnisses. 6 Pflichten der/des Studierenden 6.1 Gewissenhafte Ausführung der übertragenen Tätigkeiten. 6.2 Einhaltung der täglichen Arbeitszeit. 6.3 Einhaltung der Betriebsordnung sowie der Unfallverhütungsvorschriften sowie sorgsame Behandlung von Werkzeugen, Geräte und Werkstoffen. 6.4 Teilnahme an den vorgeschriebenen Prüfungen.

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