Bachelor-Studiengang Sportökonomie Staatlich anerkannte private Hochschule

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1 Bachelor-Studiengang Sportökonomie Staatlich anerkannte private Hochschule

2 Bachelor in Sportökonomie! Auf einen Blick Art des Studiums: Duales Studium mit einer Kombination aus betrieblicher Ausbildung und einem Fernstudium mit kompakten Präsenzphasen Anerkennung: Akkreditierter und in über 40 europäischen Ländern anerkannter Studiengang Abschluss: Bachelor of Arts Studiengang: Sportökonomie Studienstart: Jederzeit möglich Anmeldung: Anmeldeunterlagen finden Sie am Ende dieser Infobroschüre Dauer: 7 Semester /42 Monate mit insgesamt 69 Tagen Präsenzunterricht Studiengebühr: 330,- Euro pro Monat Die Studiengebühren werden in der Regel vom Ausbildungsbetrieb übernommen Zugangsvoraussetzungen: - Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife, Meisterabschluss bzw. eine gleichwertig anerkannte Vorbildung) oder Antrag und Zulassung als beruflich besonders qualifizierte Person sowie - Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen Ausblick Dafür studieren Sie Sport ist heute ein zentraler Wirtschaftsfaktor und besitzt einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Er erfüllt aber auch - z. B. im organisierten Sport - wichtige gesellschaftliche Funktionen. Vernetztes Denken ist gefragt Im professionellen Sportbetrieb wird der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern immer größer. Diese Entwicklung ist auch im Non-Profit-Segment wie z.b. Vereinen oder Verbänden zu erkennen. Der demografische und gesellschaftliche Wandel erfordert vielseitig und interdisziplinär qualifizierte Mitarbeiter. Vereine und Verbände brauchen zukunftsfähige Konzepte um einerseits Mitglieder zu halten und andererseits neue Mitglieder zu gewinnen. Neue Zielgruppen können über innovative und gesundheitsorientierte Angebote angesprochen, integriert und langfristig gebunden werden. Hierzu sind Fachkräfte notwendig, die mit Branchenerfahrung fachlich fundierte, interdisziplinäre und insbesondere auch betriebswirtschaftlich sinnvolle Konzepte und Strategien entwickeln. Außerdem sichern und optimieren Sie die finanzielle Basis des Vereins, insbesondere durch solide Finanzierungskonzepte wie z. B. Sponsoring. Der Sportmarkt und damit die Tätigkeitsfelder sind vielschichtig: Privatpersonen gehen sportlichen Aktivitäten nach und geben Geld für Bewegungs- und Gesundheitsangebote aus. Es werden zahlreiche Dienstleistungen rund um den Sport oder Produkte wie Sportschuhe und Trainingsgeräte angeboten. Unternehmen sponsern Wettkämpfe und Sportmedien berichten darüber. Ein attraktives Arbeitsumfeld mit sehr facettenreichen Möglichkeiten sowohl in wirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen als auch in Non-Profit-Institutionen.

3 Aufgaben Das können Sie tun Tel Als Bachelor in Sportökonomie unterstützen Sie die zielgerichtete Entwicklung von Institutionen, wie z. B. Vereinen, Verbänden und Unternehmen im Sportbereich. Durch die innovative Kombination aus Ökonomie/Management und Gesundheits-/Trai - ningswissenschaft können Sie einerseits Führungsaufgaben übernehmen und strategisch wirken. Andererseits können Sie aber auch gesundheitsorientierte Angebote konzeptionell erstellen, umsetzen und in der Praxis anleiten. Sie sind außerdem in der Lage z. B. Kooperationen zwischen einem Verein/Verband und Wirtschaftsunternehmen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements herzustellen. Durch konzeptionelle Marketing-, Vertriebs- und Controlling-Programme sowie durch eine erfolgreiche Personalpolitik und Ihren Kenntnissen in den sportrechtlichen Besonderheiten schaffen Sie die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Institution oder das Unternehmen langfristig erfolgreich auszurichten. Innovative Kombination von Wissen Als Sportökonom analysieren Sie sportliche Entwicklungen sowie Trends und leiten konkrete Strategien und Maßnahmen für Ihren Arbeitgeber ab. Das duale Studium ermöglicht einen steten Wissenstransfer der Studieninhalte in die Praxis. Berufsfeld Hier können Sie arbeiten Als Sportökonom können Sie in folgenden Berufsfeldern erfolgreich tätig werden: Vereine, Verbände Wirtschaftsunternehmen mit Angeboten zu Prävention/Gesundheitsförderung oder Sport-Sponsoringaktivitäten Beratungsunternehmen der Sportbranche, wie z. B. Sport-, Event- und Marketingagenturen sowie Marktforschungsinstitute Kommerzielle Sportanbieter, wie z. B. Fitness- und Gesundheitszentren Gesundheitsdienstleister, wie z. B. Krankenkassen oder Kommunen Vielseitig einsetzbar Sporttourismus, wie z. B. Wellnesshotels oder Anbieter von Sport-/Gesundheitsreisen Sportartikelhersteller und -vertriebe Bildungseinrichtungen mit Schwerpunkt Sport/Gesundheit Medien der Fachrichtung Sport/Gesundheit Sportverwaltung, -infrastruktur und -politik

4 4 Tel Bachelor-Studiengang Sportökonomie Strategische Führung von Institutionen im Sport, inkl. Konzeption und Umsetzung von gesundheitsorientierten Angeboten. Wissenschaftliches Arbeiten Bereich Trainingswissenschaft Trainingslehre I Gesundheitsorientiertes Krafttraining Trainingslehre II Gesundheitsorientiertes Ausdauertraining Trainingslehre III Ges. Beweg - lich keits- u. Koordinationstr. Bereich Naturwissenschaft Medizinische Grundlagen Bereich Gesundheitswissenschaft Kommunikation und Präsentation Gesundheitsmanagement im Sport Beratungs- und Servicemanagement Marketing I Langfristige Marketingplanung Sportmarketing Sport- und Vereinsrecht Sportanlagen- und Sportstättenmanagement Bereich Wirtschaftswissenschaft Betriebswirtschaftslehre I BWL, Personal, Organisation Betriebswirtschaftslehre II Buchführung, Jahresabschluss Betriebswirtschaftslehre III Bilanzanalyse, Controlling Betriebswirtschaftslehre IV Investition, Finanzierung, QM Sportmanagement Interdisziplinär Inhalte Das lernen Sie im Studium Der inhaltliche Schwerpunkt des anwendungsorientierten Studiengangs liegt auf der interdisziplinären Verknüpfung der Wirtschaftswissenschaften mit den Gesundheits- und Trainingswissenschaften. Wichtiger Transfer in die Berufspraxis Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen werden auf die Anforderungen der Sportbranche übertragen, inkl. der sport- und vereinsrechtlichen Besonderheiten. Es werden u. a. die betriebswirtschaftliche Analyse von Kennzahlen und der Aufbau von Controllingsystemen für ein erfolgreiches Management von Sportinstitutionen vermittelt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Personalmanagement, inkl. Auswahl, Einsatz, Führung und Teamentwicklung. Im Marketing werden zusätzlich zur langfristigen Marketingplanung, Eventmanagement und Sponsoring auch aktuelle Erkenntnisse wie z. B. Neuromarketing vermittelt, die zielgerichtete Kampagnen ermöglichen. Eine wichtige Kernkompetenz des Sportökonoms neuer Prägung liegt in den Trainings- und Gesundheitswissenschaften. Hier umfassen die praxisnahen Studieninhalte gesundheitsorientiertes Kraft-, Ausdauer-, Beweglichkeits- und Koordinations - training. Damit können die Studierenden nicht nur operativ tätig werden sondern auch Konzepte, Strategien sowie gesundheitsorientierte Programme entwickeln, umsetzen bzw. anleiten. Nicht nur bestehende Kontakte zu Vereinsmitgliedern können so langfristig gehalten sondern auch neue Zielgruppen angesprochen werden. Zusätzlich können Gesundheitsmanagementprogramme entwickelt, umgesetzt und evaluiert werden. Kompetenzen in Kommunikation, Präsentation, Service und Beratung runden die Qualifikation als zukünftige Führungskraft ab. Die Wissens- und Transfervermittlung erfolgt praxisnah und interdisziplinär. So ist eine direkte Übertragung der wissenschaftlich fundierten Inhalte in die betriebliche Praxis möglich.

5 Tätigkeiten Das können Sie umsetzen Tel Durch den Studiengang Bachelor in Sportökonomie qualifizieren Sie sich für die Übernahme folgender Tätigkeiten: Durch Ihre umfassenden interdisziplinären Kompetenzen sind Sie zur professionellen Führung von Sportinstitutionen und -organisationen qualifiziert. Sie entwickeln unterschiedliche Konzepte zur Optimierung der Sportorganisation. Auf der Basis Ihrer betriebswirtschaftlichen Kompetenzen können Sie ein individuelles Controllingsystem aufbauen und auswerten, um geeignete Steuerungsmaßnahmen zur langfristigen Erfolgssicherung einer Sportorganisation zu ergreifen. Durch Ihre Kenntnisse in Rechnungswesen/Buchhaltung können Sie die finanzielle Lage analysieren und Entscheidungen zur Sicherung und Optimierung treffen, sowie Rentabilitätsprognosen erstellen. Führungs - aufgaben und Sportmarketing Aufgrund Ihres Fachwissens in Personalmanagement sowie Ihrer kommunikativen Kompetenzen sind Sie in der Lage, Aufgaben der Personalplanung, -führung und -einsatz zu übernehmen. Sie sind für Prozesse der Teambildung, der Teamentwicklung und der Mitarbeiterführung verantwortlich. Durch Ihre Kenntnisse über Markt- und Mitbewerberanalysen, Budgetplanung und Konzeption von Aktionen können Sie individuelle und langfristige Marketingaktionen planen und umsetzen. Zu den Kernkompetenzen gehört auch das Sportanlagen- und Sportstättenmanagement sowie die Sicherung der finanziellen Basis insbesondere durch spezielle Marketing- und Sponsoringprogramme. Mit Ihrem Knowhow in Verkauf/Service können Sie Informations- und Beratungsgespräche mit Interessenten erfolgsorientiert durchführen. Kundenbetreuung und Trainingsgestaltung Durch Ihr Fachwissen in Organisation, Qualitätsentwicklung und Qualitäts - sicherung können Sie Abläufe optimieren und ganzheitliche Qualitätsmanagementsysteme planen und umsetzen sowie die Erfolge dokumentieren. Ihre Kenntnisse im Sport- und Vereinsrecht verhelfen Ihnen dazu, die einschlägigen Problematiken inkl. der Haftungsrisiken zu erkennen und einzuordnen. Mithilfe Ihrer trainingswissenschaftlichen Kenntnisse in gesundheitsorientiertem Kraft-, Ausdauer-, Beweglichkeits- und Koordinationstraining können Sie kunden - adäquate Trainingsbetreuungskonzepte planen und umsetzen bzw. anleiten sowie die Erfolge dokumentieren. Durch die Vernetzung von Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, spezieller Rechtslehre und Trainingswissenschaft können Sie Projekte, wie z. B. das betriebliche Gesundheitsmanagement in Wirtschaftsunternehmen, planen, in der Umsetzung begleiten und seine Ergebnissen bewerten. Sie sind in der Lage, strategisch wichtige Netzwerke bzw. Kooperationsprogramme mit sportassoziierten Einrichtungen und Unternehmen zu entwickeln und zu betreuen Ihr Fachwissen im Bereich Gesundheitsmanagement befähigt Sie zur systematischen Entwicklung, Planung, Durchführung, Steuerung und Evaluation von gesundheitsfördernden Angeboten in Einrichtungen des organisierten Sports.

6 6 Tel Studienverlaufsplan Bachelor-Studiengang Sportökonomie

7 Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Hermann Neuberger Sportschule Saarbrücken Fax Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Teilnehmer/in und Vertragspartner/in zu dem angekreuzten Bildungs ziel ist: Frau Herr NAME VORNAME Studienvertrag Studienbezeichnung Dauer/ Präsenztage ZFU-Nr. Studiengebühr Bachelor-Studiengänge (Studienort wählbar) Bachelor in Fitnesstraining 42 Monate / 69 Tage ,- in 42 Raten zu je 330,- Bachelor in Fitnessökonomie 42 Monate / 68 Tage ,- in 42 Raten zu je 330,- Bachelor in Ernährungsberatung 42 Monate / 66 Tage ,- in 42 Raten zu je 330,- Bachelor in Gesundheitsmanagement 42 Monate / 66 Tage ,- in 42 Raten zu je 330,- Bachelor in Sportökonomie 42 Monate / 69 Tage ,- in 42 Raten zu je 330,- Bei Bachelor-Studiengängen wird der Studien beginn als Ausbildungsbeginn im Ausbildungsvertrag vermerkt. Master-Studiengänge (Studienort: Saarbrücken) Master in Gesundheitsmanagement 24 Monate / 36 Tage ,- in 24 Raten zu je 370,- Master in Prävention und 24 Monate / 34/36 Tage ,- in 24 Raten zu je 370,- Gesundheitsmanagement Wählen Sie zwei Studienschwerpunkte (nur für Master in Prävention und Gesundheitsmanagement) Fachbereich Ernährungsberatung Sporternährung Gewichtsmanagement Fachbereich Fitnesstraining Präventives Training Rehabilitatives Training GEBURTSDATUM STRASSE PLZ WOHNORT TELEFON MOBIL Fachbereich Fitnessökonomie Finanzen und Controlling Marketing und Vertrieb Studienbeginn Master-Studiengänge Gewünschter Studienbeginn: Sommersemester, 01. Juni Wintersemester, 01. Dezember Bestätigt: * * wird von der Hochschule ausgefüllt! Fachbereich Gesundheitsmanagement Gesundheitsförderung im Kindes-/Jugendalter Gesundheitsförderung im Alter Betriebliches Gesundheitsmanagement Fachbereich Psychologie / Pädagogik Sportpsychologie Coaching Stressmanagement Studienschwerpunkte werden nachfrageorientiert eingerichtet. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen eine deutlich lesbare Abschrift der Urkunde (Studienvertrag) ausgehändigt wurde und nicht vor Zugang der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement, Hermann Neuberger Sportschule 3, Saarbrücken. Die Vertragsbedingungen und die Datenschutzerklärung auf der Rück seite sind Bestandteil dieses Vertrages. Ich melde mich verbindlich zum Studium an: XDATUM, 1. UNTERSCHRIFT DES/DER STUDIERENDEN Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz, teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Der Wert der Überlassung, des Gebrauchs oder der Benutzung der Sachen oder der Erteilung des Unterrichts bis zur Ausübung des Widerrufs ist nicht zu vergüten ( 4 Abs. 3 FernUSG). Das Widerrufsrecht erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die Vertragsparteien den Fernunterrichtsvertrag vollständig erfüllt haben, spätestens jedoch mit Ablauf des ersten Halbjahres nach Eingang der ersten Lieferung ( 4 Abs. 2 FernUSG). X ORT, DATUM, 2. UNTERSCHRIFT DES/DER STUDIERENDEN X X Gewünschter Studienort: Berlin Frankfurt Hamburg Köln Leipzig München Osnabrück Saarbrücken Stuttgart Wien (A) Zürich (CH) Studienorte werden nachfrageorientiert eingerichtet und für jedes Semester aktuell geplant! Studiengebühr: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten schuldner für das Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheits management der/die Stu dieren de ist. Es wird dem/der Studierenden aber durch die nachfolgende Wahlklausel die Möglichkeit eingeräumt, die vereinbarte Gebühr direkt über den Ausbildungsbetrieb (als Teil der Ausbildungsvergütung) an die Hochschule abzuführen. In diesem Fall haftet der Ausbildungsbetrieb neben dem/der Studierenden für die ordnungsgemäße Ent rich tung der vereinbarten Studiengebühr. In so weit belehrt wird die Ver gütung von dem/der Studierenden dem Ausbildungsbetrieb (Bitte ankreuzen: entweder/oder) an die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheits manage ment gezahlt. Zahlung: Einzugsermächtigung: Ich ermächtige die Deutsche Hoch schule für X Prävention und Gesundheitsmanagement, die monatlichen Raten von meinem unten stehenden Bank- oder Post bank konto einzuziehen. Die erste Rate buchen wir zum Studienbeginn mit dem Er - halt des Studienmaterials ab und zwar am *. * wird von der Hochschule ausgefüllt! KONTOINHABER/IN NAME UND SITZ DER BANK BLZ KONTO-NR. XUNTERSCHRIFT DES KONTOINHABERS/DER KONTOINHABERIN

8 Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Das von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement konzipierte Studium besteht aus einem Fern studium und Präsenz unter richtsphasen, bei den Bachelor-Studiengängen mit inte grier ter praktischer Ausbildung im Be trieb. Die Rechte und Pflichten aus dem Aus bil dungs ver trag (Bachelor), der Studien- und Prüfungs ordnung und den Studien regeln sind Be standteil dieses Ver trages. 2. Das Studium beginnt mit dem Erhalt des ers ten Studien materials. Dabei werden dem/der Studierenden weitere notwendige und organisatorische Aspekte und Termine mitgeteilt. 3. Der jeweilige Ort für die Präsenzphasen ist im Studien - angebot enthalten und soll auf der Anmeldung vermerkt werden. 4. Bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 12 Studierenden pro Studienstandort be hält sich die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheits management eine Verlagerung des gewünschten Stu dien ortes vor. Die Stu dierenden werden diesbezüglich rechtzeitig benachrichtigt. 5. Studienbeginn ist bei Bachelor-Studiengängen jederzeit möglich. Die Anmeldungen zum Master-Studium werden in Sommer- und Wintersemester eingeteilt. 6. Das Studienmaterial wird in regelmäßigen Ab ständen, mindestens jährlich versandt. Die Stu dienbriefe der DHfPG sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Nutzung des/der Studierenden vorgesehen. Eine Weitergabe der Stu dienbriefe, auch auszugsweise, ist ohne Geneh migung der DHfPG nicht zulässig. Ausdruck, Tausch geschäfte, Kopierung, Vervielfältigung oder Überspielung, Sendung oder sonstige Nutzung oder deren Duldung sind untersagt und werden zivilund strafrechtlich verfolgt. 7. Für die Betreuung der Studierenden über Fern kommu - ni kationsmittel werden keine zusätzlichen Kosten entstehen, die über ihre üblichen Telefon- oder Onlinege - büh ren hinausgehen. 8. Die Höhe der Studiengebühren ist dem Studien vertrag zu entnehmen. In diesem Betrag sind die Leistungen für die Prä senz phasen, die Studien briefe, die Auf - gaben kon trollen, die individuelle Be treu ung durch die Fernlehrer sowie die Pr ü fungs unter lagen enthalten. Nicht in diesem Betrag enthalten sind die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Ver pflegung. Bestehen bestimmte Sonder rege lungen für einzelne Kurse, werden diese im Rahmen des Aus bil dungs pro gramms aus - ge wiesen. 9. Zahlungsweise: Die Studiengebühr ist mo nat lich per Einzugsermächtigung zu entrichten. 10. Der/Die Studierende kann den Fernunter richts vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf der sechsmonatigen Mindes t ver tragsdauer mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Das Recht des Ver anstalters und des/der Studierenden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schrift lichen Form. Im Falle der Kündigung hat der/die Studierende nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leis tungen des Ver - anstalters wäh rend der Laufzeit des Ver trages entspricht. Eine Kündigung des Studien ver trages gilt im dualen System beim Bachelor-Studium auch als Kündigung des Aus bil dungs ver trages. Bei Auflösung des Aus - bil dungsver hältnisses besteht ein vierwöchiges Sonder - kündigungs recht für beide Vertrags parteien im Bachelor-Studium. 11. Gerichtsstand ist der Wohnort des Teil neh mers. 12. Datenschutz: Durch Ab schluss dieses Ver trages erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesund heits management Ihre pers ön lich en Daten, zu denen Name, Adresse, Telefon, Fax, -Adresse, Ge burts datum, Aus bil dungsdaten und Zahlungs infor ma tio nen ge hören, erfassen, speichern und nutzen darf. Ihre persönlichen Daten werden in erster Linie zur Abwicklung des Studien bet riebes genutzt. Die Deutsche Hoch schule für Prävention und Gesundheits manage ment darf Ihre persönlichen Daten auch für die zusätzliche Kommunikation mit Ihnen nutzen, vorbehaltlich Ihrer Ent scheidung, eine solche Kom mu ni kation von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheits management nicht anzunehmen und vorbehaltlich des geltenden Rechtes. Durch Abschluss dieses Ver trages erklären Sie sich mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten für die oben genannten Zwecke an die Nieder lassungen der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheits - management sowie an deren Dozenten und Re feren ten einverstanden. Weitere Infos finden Sie in der Daten - schutz erklärung der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheits management auf der Website

9 Ausbildungsvertrag Bachelor in Fitnesstraining Bachelor in Sportökonomie Bachelor in Fitnessökonomie Bachelor in Ernährungsberatung Bachelor in Gesundheitsmanagement Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Zwischen dem Ausbildenden (auch Ausbildungsbetrieb genannt) Betrieb Inhaber/-in und Herrn/Frau (nachstehend Studierender/Studierende genannt) männlich Name, Vorname weiblich Straße Straße PLZ Ort PLZ Ort Telefon Telefax Geburtsdatum Geburtsort Telefax Staatsangehörigkeit wird der folgende Ausbildungsvertrag geschlossen. Verantwortliche/r Ausbilder/-in Name, Vorname Geburtsdatum Abschluss: allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife beruflich besonders qualifiziert/fachkommission Gegenstand der Ausbildung Im Rahmen der Ausbildung wird im Ausbildungsbetrieb und an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement eine praxisorientierte und wissenschaftsbezogene berufliche Bildung vermittelt, deren Ziel der Studienabschluss an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement ist. Der Inhalt der Ausbildung ergibt sich aus dem Aus bildungsrahmenplan und dem Rahmenstudienplan. Dauer der Ausbildung (siehe 1) Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Beginn: TT MM JJ Ende: TT MM JJ Urlaub Der Ausbildungsbetrieb gewährt dem/der Studierenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht ein Urlaubsanspruch im Jahr Tage Jahr Tage Jahr Tage Jahr Tage Probezeit (siehe 2) Die Probezeit beträgt vier Monate. Vergütung und sonstige Leistungen (siehe 3 und 8) Der Ausbildungsbetrieb zahlt dem/der Studierenden eine angemessene jährlich ansteigende Vergütung. Diese beträgt zurzeit monatlich brutto im 1. Jahr: 2. Jahr: 3. Jahr: 4. Jahr: Es muss für jedes Jahr eine Vergütung angegeben werden. Arbeitszeit: Mehr als 20 Stunden/Wo. Empfehlung Stunden/Wo. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Unterschrift und Stempel Die umstehenden Vereinbarungen sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt. Studierende/r Datum: X Ausbilder/-in (Unterschrift) und Stempel des Ausbildungsbetriebes Datum: Unterschrift Ausbilder/in: X X Unterschrift Studierende/r: X Stunden. Studiengebühren Die Studiengebühren für das Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement werden ge tragen von dem Ausbildungsbetrieb. Besitzt das Unternehmen keinen Firmenstempel muss dies formlos bestätigt werden. Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Datum: dem/der Studierenden. Die Angaben der Kostenübernahme muss mit dem Studienvertrag übereinstimmen. Es wird aus - drücklich darauf hingewiesen, dass Kostenschuldner für das Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement der/die Studierende ist. Es wird dem/der Studierenden aber durch die Wahlklausel die Möglichkeit eingeräumt, die vereinbarte Gebühr direkt über den Ausbildungsbetrieb (als Teil der Ausbildungsvergütung) an die Hochschule abzuführen. In diesem Fall haftet der Ausbildungsbetrieb neben dem/der Studierenden für die ordnungsgemäße Entrichtung der vereinbarten Studiengebühr. Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Hermann Neuberger Sportschule Saarbrücken Tel Fax info@dhfpg.de

10 1 Ausbildungszeit (1) Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit, dem Bestehen der studienbegleitenden Prüfungsleistungen und der Abschlussarbeit. Besteht der/die Studierende eine Prüfungsleistung nicht, kann der/die Studierende in Abstimmung mit dem Betrieb verlangen, dass das Vertragsverhältnis bis zu einem Jahr verlängert wird, um Gelegenheit zu einer Wiederholung von Prüfungsleistungen zu erhalten. Wird eine Prüfungsleistung endgültig und/oder in der Nachprüfung im Härtefall nicht bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit Zugang der Mitteilung über das Nichtbestehen bei dem/der Studierenden. (2) Erreicht der/die Studierende nicht die vorgeschriebenen Qualifikationen, die zur Fortsetzung der Ausbildung berechtigen, so kann er/sie auf sein/ihr Verlangen ein Ausbildungsjahr wiederholen. (3) Unterbrechungen der betrieblichen Ausbildung müssen umgehend dem Studiensekretariat schriftlich mitgeteilt werden. Um die Dauer der Unter - brechung muss die Ausbildungszeit verlängert werden. 2 Probezeit Die Probezeit beträgt vier Monate. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. 3 Vergütung Der/Die Studierende erhält die auf der Vorderseite ausgewiesene Vergütung. Im Übrigen gelten die für den Ausbildenden verbindlichen Betriebs- und Dienstvereinbarungen. 4 Pflichten des/der Studierenden Der/Die Studierende verpflichtet sich, die Kenntnisse, die Fertigkeiten und die beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit zu erreichen. Er/Sie verpflichtet sich insbesondere, (1) die ihm/ihr im Rahmen seiner/ihrer Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen; (2) an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement sowie an der für ihn/sie vorgesehenen betrieblichen Ausbildung teilzunehmen; (3) den Weisungen zu folgen, die ihm/ihr im Rahmen der Ausbildung von den weisungsberechtigten Personen erteilt werden; (4) die für die Ausbildungsstätte und die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement jeweils geltende Ordnung zu beachten; (5) Ausbildungsmittel und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu verwenden; (6) über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über die durch das Daten - geheimnis geschützten personenbezogenen Daten auch nach seinem/ihrem Ausscheiden Stillschweigen zu wahren; (7) bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung und/oder vom Unterricht an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement unter Angabe von Gründen unverzüglich der Firma und der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Nachricht zu geben und der Firma bei Krankheit oder Unfall spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung zuzusenden. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. 5 Pflichten des Ausbildenden Der Ausbildende verpflichtet sich, (1) dafür zu sorgen, dass dem/der Studierenden die Kenntnisse, die Fertigkeiten und die beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach dem Ausbildungsrahmenplan der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement erforderlich sind und die Ausbildung gemäß der sachlichen und zeitlichen Gliederung so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; (2) eine/n persönlich/en und fachlich geeignete/n Ausbilder/in mit der Ausbildung zu beauftragen und diesen dem/der Studierenden schriftlich mitzuteilen; (3) dem/der Studierenden vor Beginn der Ausbildung den Aus bil dungs - rahmenplan der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheits - management zur Verfügung zu stellen; (4) den Studierenden/die Studierende zum Besuch der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement anzuhalten und freizustellen; (5) den Studierenden/die Studierende bei Bedarf für das Fernstudium oder zur Prüfungsvorbereitung von der Tätigkeit im Betrieb freizustellen, sofern die betrieblichen Erfordernisse dies erlauben; (6) dem/der Studierenden nur Tätigkeiten zu übertragen, die dem Aus - bildungszweck dienen und dem Ausbildungsstand angemessen sind; (7) den Studierenden/die Studierende zum Studium an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement bei dieser anzumelden. Im Innenverhältnis Ausbildungsbetrieb/Studierende/r ist allein der Aus bil dungs - betrieb zur Kostentragung verpflichtet. 6 Pflichten und Rechte der Hochschule Die Pflichten der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheits manage - ment ergeben sich aus dem Studienvertrag, der parallel abgeschlossen werden muss. 7 Wöchentliche Ausbildungszeit und Urlaub (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb richtet sich nach den für den Ausbildungsbetrieb geltenden Bestimmungen. Sie muss mehr als 20 Stunden betragen, um als Vollzeitarbeitsverhältnis zu gelten. (2) Die Jahresworkload für das Bachelor-Studium beträgt durchschnittlich Stunden nach ECTS-Richtlinien. Bei durchschnittlich 48 Wochen jährlicher Arbeitszeit beträgt die wöchentliche Mindest studien be lastung 37,5 Stunden. (3) Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend sein und muss in der Zeit der betriebspraktischen Ausbildung genommen werden. 8 Vergütung und sonstige Leistungen Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monates gezahlt. Das auf die Urlaubszeit entfallende Entgelt (Urlaubsentgelt) wird vor Antritt des Urlaubes gezahlt. (1) Sozialversicherung Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. (2) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Dem/Der Studierenden wird die Vergütung bei unverschuldeter Arbeits - unfähigkeit infolge von Krankheit gemäß des Entgeltfortzahlungsgesetzes gewährt. a) Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen wird die Vergütung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen in Höhe von 100% der zustehenden Ausbildungsvergütung fortgezahlt. b) Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit erfolgt kein Abschlag auf die Ausbildungsvergütung. 9 Kündigungsgründe (1) Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit Einhalt der Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Studienmonats ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. (2) Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden: a) aus wichtigem Grund b) von dem Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er/sie die Berufsausbildung aufgeben will oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will (3) Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zu Grunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. (5) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der/die Ausbildende oder der/die Studierende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der/die andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsel der Berufsausbildung nach Nr. 2 b. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. (6) Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder Wegfalles der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich mithilfe der Berufsberatung der zuständigen Arbeitsagentur rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. 10 Zeugnis Der/Die Ausbildende stellt dem/der Studierenden bei Beendigung des Aus bil - dungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der/die Ausbilder/in das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über die Art, die Dauer und das Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des/der Studierenden, auf Verlangen auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten. 11 Sonstige Vereinbarungen Rechtswirksame Nebenabreden, können nur durch zusätzliche schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Sie dürfen den Inhalten des Aus bildungs - vertrages nicht widersprechen und werden von der Deutschen Hochschule nicht bestätigt. Die Studien- und die Prüfungsordnung sowie die Studienregeln der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement sind Bestandteile dieses Ausbildungsvertrages. 12 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte. 13 Datenschutz Durch Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Ihre persönlichen Daten, zu denen Name, Adresse, Telefon, Fax, -Adresse und Ausbildungsdaten gehören, erfassen, speichern und nutzen darf. Ausführliche Informationen finden Sie in der Datenschutz erklärung auf der Website der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (

11 Studium im Zukunftsmarkt Tel Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) sieht sich als Partner der Studierenden und ihrer Ausbildungsunternehmen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, durch ein qualitativ hochwertiges Studium ihren Studierenden Karrieremöglichkeiten in der Zukunftsbranche Prävention, Fitness, Sport und Gesundheit zu eröffnen. So werden die Studierenden zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie zu verantwortlichem Handeln befähigt und erhalten die Möglichkeit, ihre Karriere in einem Wachstumsmarkt auf der Basis eines europaweit anerkannten Studiums zu starten. Hinter jedem Bachelor-Studienplatz steht ein dualer Partner Das Bachelor-Studium verbindet eine Ausbildung und ein Fernstudium mit kompakten Präsenzphasen an Studienzentren in Deutschland (bundesweit), Österreich oder der Schweiz. Die Ausbildungsbetriebe der Hochschule wählen ihre Studierenden selbst aus. Dadurch werden die jeweiligen Studienplätze passgenau mit den am besten geeigneten Kandidaten besetzt. Die aktuelle Zahl von Ausbildungsbetrieben und Studierenden zeigt deutlich, wie gut dieses Konzept in der Branche angenommen wird. Der Studienbeginn eines Bachelor-Studiums kann ganzjährig erfolgen. Vorteile des Bachelor-Studiums Vergütetes Arbeitsverhältnis während des Studiums Kurze Studiendauer: 7 Semester Hoher Praxisbezug Unterricht in Seminargruppen mit modernen Lehrmethoden und erfahrenen Dozenten Karrierevorteile durch Verbindung von Studium und Erfahrung in der betrieblichen Praxis Fernstudium mit kompakten Präsenzphasen praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb kompakte Präsenz - phasen BAchelor- Studium wissenschafts - bezogenes Fernstudium Ausreichend Master-Studienplätze verfügbar Direkt im Anschluss an ein Bachelor-Studium ist an der Deutschen Hochschule ein Master-Studium möglich. An der Hochschule werden Bachelor- und Master-Studienklassen nachfrageorientiert eingerichtet. So ist sichergestellt, dass ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen. Durch eine individuelle Schwerpunktsetzung können die Master-Studierenden selbst entscheiden, in welchem Teilbereich des Zukunftsmarktes Prävention, Fitness, Sport und Gesundheit sie sich vertiefend qualifizieren möchten. Das Master- Studium wird in den Studienrichtungen Prävention und Gesundheitsmanagement angeboten. Eine Anmeldung ist jeweils zum Sommer- und Wintersemester möglich.

12 Praxisnahes Studienangebot der Hochschule Die staatlich anerkannte Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement bietet akkreditierte Bachelor- und Master-Studiengänge, die in über 40 europäischen Ländern anerkannt sind. Die dualen Bachelor-Studiengänge verbinden eine betriebliche Ausbildung und ein Fernstudium mit kompakten Präsenzphasen an Studienzentren in Deutschland (bundesweit), Österreich oder der Schweiz. Das Master-Studium kombiniert Fernstudium und Präsenzphasen. Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, kann BAföG beantragt werden. Master Master in Gesundheitsmanagement Übernahme von Führungsaufgaben, sowie Planung, Koordination und Evaluation von Konzepten und Strategien im Bereich Gesundheitsförderung Master in Prävention und Gesundheitsmanagement Individuell wählbare Studien - schwer punkte zur Übernahme von Führungsaufgaben, inkl. Planung, Koordination und Evaluation Bachelor-Studiengänge Bachelor in Fitnesstraining Konzeption, Entwicklung und Führung des Individual- und Gruppen trainingsbereiches in Fitness- und Freizeitunternehmen Bachelor in Fitnessökonomie Kaufmännische Führung sowie Konzeption und Umsetzung der Fitnessprogramme Bachelor in Ernährungsberatung Ernährungsberatung unterstützt durch Bewegung und mentale Strategien in gesundheitsorientierten Unternehmen und Einrichtungen Bachelor in Gesundheitsmanagement Planung, Koordination und Umsetzung von Präventionskonzepten in gesundheitsorientierten Unternehmen und Einrichtungen Bachelor in Sportökonomie Der Studiengang qualifiziert durch die Kombination aus Ökonomie sowie Gesundheits- und Trainingswissenschaft für Führungsaufgaben inkl. der Umsetzung von gesundheitsorientierten Angeboten bei Vereinen/Verbänden sowie Unternehmen und Einrichtungen im Sport Infos: Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement Hermann Neuberger Sportschule D Saarbrücken Tel Fax Internet info@dhfpg.de

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