Bedeutung der EnEV 2014 für den Gebäudebestand
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- Babette Koch
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1 Bedeutung der EnEV 2014 für den Gebäudebestand Büro Berlin Lützowstraße 70 D Berlin Telefon Telefax Büro Hamburg Chilehaus A Fischertwiete 2 D Hamburg Telefon Telefax mail@ib-rahn.de Mitgliedschaften Baukammer Berlin, AIV, BVS, DAL, BuFAS, FLIB, VBI, VDI, VVS, WTA, Brandenburgische Ingenieurkammer Dipl.-Ing. Steffen Zimmermann
2 Inhalt Zahlen und Fakten - Statistik Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz Neue Regelungen der EnEV 2014 für den Bestand Umsetzung energetischer Ertüchtigungsmaßnahmen Innendämmung vs. Außendämmung Besonderheiten Fenstertausch Ausnahmen/Befreiung - Wirtschaftlichkeitsgebot Bauen im Bestand - interdisziplinär Fazit (VT000_00250_004) 2
3 Zahlen / Fakten / Statistik Endenergiebedarf in Deutschland (Stand 2012): Endenergiebedarf nach Verbrauchern ca TWh (2,43 x kwh) 15,5% Verbraucher Endenergiebedarf [TWh] Anteil [%] 25,1% 30,0% Industrie Verkehr Haushalte Gewerbe, Handel, Dienstl Industr ie 29,4% Verkeh r Hausha lte Gewerbe, H andel, D ienstl. Quelle: Bundesministerium f. Wirtschaft und Technologie (VT000_00250_004) 3
4 Zahlen / Fakten / Statistik Davon entfallen auf die Wärmeversorgung aller Gebäude (Heizung, Warmwasser, Kälte etc.): ca. 753 TWh (ca. 31%) Anteil Wärmeversorgung Wohngebäude (Heizung und Warmwasser): ca. 610 TWh (ca. 25%) Zum Vergleich: Jahreswärmeerzeugung HKW Mitte GWh = 1,2 TWh Anmerkung: Energiebedarf und Verluste bei der Energieerzeugung (Vorketten) kommen noch hinzu! ca TWh Quelle: Bundesministerium f. Wirtschaft und Technologie (VT000_00250_004) 4
5 Zahlen / Fakten / Statistik CO 2 -Emissionen in Deutschland: t/a Anteil Wärmebedarf aller Gebäude an CO 2 -Emissionen in Deutschland: ca. 24 % Anteil Wärmebedarf Wohngebäude an CO 2 -Emissionen in Deutschland: ca. 17 % (127,5 Mio t) Davon entfallen ca. 70 % auf den Gebäudebestand vor 1994: t/a (< 12% der Gesamtemissionen) Quelle: Bundesministerium f. Wirtschaft und Technologie (VT000_00250_004) 5
6 Zahlen / Fakten / Statistik Anzahl der Gebäude in Deutschland (Stand 2013): Baujahr Anzahl Anteil Bemerkung vor 1978 ca % ohne Wärmedämmung bis 1994 ca % Mindestwärmeschutz nach 1. WschVO 1977 nach 1994 ca % mit "nennenswerter" Wärmedämmung 16% vor % nach % Quelle: Statistisches Bundesamt Gebäudebestand nach Baujahr (VT000_00250_004) 6
7 Zahlen / Fakten / Statistik Gebäude mit Baujahr bis 1994: ca Anteil sanierter Bestandsgebäude (vor 1994 errichtet): ca. 10 % Sanierungsumfang z. Zt.: < 1% pro Jahr Ziele der Bundesregierung 1. Der Primärenergieverbrauch soll um 20 % bis 2020 und um 50 % bis 2050 gesenkt werden. 2. Der Stromverbrauch soll um 10 % bis 2020 und um 25 % bis 2050 gesenkt werden. 3. Im Gebäudebereich sollen der Heizenergieverbrauch bis 2020 um 20 %, der Primärenergieverbrauch bis 2050 um 80 % gesenkt sowie ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht und die energetische Sanierungsrate auf 2 % pro Jahr verdoppelt werden. (VT000_00250_004) 7
8 Zahlen / Fakten / Statistik Entwurf des Berliner Energiewendegesetzes vom : 1. Reduzierung der CO 2 -Emissionen in Berlin bis 2020 um 40 % 2. Reduzierung der CO 2 -Emissionen in Berlin bis 2050 um 85 % 3. Berliner Verwaltung soll bis 2030 CO 2 -neutral arbeiten (gegenüber Stand 2010) (VT000_00250_004) 8
9 Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz gemäß EnEV 2009, Anlage 3, Tab. 1 und erforderliche Dämmstoffdicken zur Einhaltung der Höchstwerte der Tabelle 1: Bauteil U-Wert EnEV 2009 [W(m²K)] Dämmstoffdicke bei WLG 035 [cm] U-Wert WSchV 95 [W/(m²K)] Dämmstoffdicke bei WLG 035 [cm] U-Wert Mindestwärmeschutz 1 [W/(m²K)] Dämmstoffdicke bei WLG 035 [cm] Außenwand 0, ,50 6 0,72 4 Flachdach 0, , ,72 4 Kellerdecke 0, ,50 6 0,78 3 Fenster 1, ,80 -- Zweischeibenisoli erverglasung (auch Kastenfenster / Verbundfenster) -- 1 Umgerechnet aus Wärmedurchlasswiderständen R nach DIN Angabe gilt für eine konstante Schichtdicke, Gefälle berücksichtigen! (VT000_00250_004) 9
10 Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz Entwicklung Dämmstoffdicken [cm] ??? Außenwand Flachdach Kellerdecke WSchVO77 WSchVO95 EnEV 2004/2007 EnEV 2009 EnEV 2014 (VT000_00250_004) 10
11 Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz Entwicklung U-Werte Fenster 3 2,5 2 [W/m²K] 1,5 Fenster 1 0,5? 0 WSchVO77 WSchVO95 EnEV 2004/2007 EnEV 2009 EnEV 2014 (VT000_00250_004) 11
12 Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz Für Bauen im Bestand gilt: EnEV 2009 EnEV 2014 Keine (wesentliche) Verschärfung der Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz! Die Anforderungen sind weiterhin in EnEV 9 enthalten. Die Berechnungsverfahren bleiben prinzipiell unverändert (140-%-Regel, Bauteilverfahren). (VT000_00250_004) 12
13 Neue Regelungen der EnEV 2014 für Bestandsgebäude EnEV 2009 EnEV : Außenbauteile sind so auszuführen, dass vom Anbau die Neubauanforderungen eingehalten werden, d. h. - Jahresprimärenergiebedarf Qp - Transmissionswärmeverlust HT - Sommerlicher Wärmeschutz 10: Dämmung bisher ungedämmter, oberster Geschossdecken auf U 0,24 W/m²K; Sonderregelung für Wohngebäude mit 2 WE: bei Eigennutzung am gilt Pflicht erst bei Eigentümerwechsel, dann innerhalb von 2 Jahren zu erfüllen, bei Eigentümerwechsel vor dem und Dämmung innerhalb von 2 Jahren: U 0,30 W/m²K An- und Ausbauten > 50 m² Nutzfläche Dämmung oberster Geschossdecken Neubauanforderungen sind nur bei Einbau eines neuen Wärmeerzeugers zu erfüllen. Bei Anschluss an eine bestehende Heizungsanlage: - Nachweis nach Bauteilverfahren - Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz Sind die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN : nicht eingehalten, ist nach dem auf U 0,24 W/m²K zu ertüchtigen (alternativ Dachdämmung). (VT000_00250_004) 13
14 Neue Regelungen der EnEV 2014 für Bestandsgebäude EnEV 2009 EnEV : Außerbetriebnahme von Heizkesseln mit 4 kw Q N 400 kw, die vor dem eingebaut wurden (außer NT/BW-Kessel) 10a: Außerbetriebnahme in Wohngebäuden mit mehr als 5 WE Pflicht zum Austausch von Heizkesseln Heizkessel mit 4 kw Q N 400 kw, die vor dem eingebaut wurden bzw. bei Einbau nach dem nach Ablauf von 30 Jahren; Ausnahmen: Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer am selbst bewohnt wurden; bei Eigentümerwechsel ist die Austauschpflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von 2 Jahren zu erfüllen Elektrische Nachtspeicherheizungen Außerbetriebnahmepflicht gemäß 10a komplett gestrichen, elektrische Speicherheizsysteme dürfen weiter betrieben werden (VT000_00250_004) 14
15 Neue Regelungen der EnEV 2014 für Bestandsgebäude EnEV 2009 EnEV : Energieausweis ist Käufern/Mietern zur Einsicht zugänglich zu machen Energieausweis ist bereits bei Besichtigung des Kauf- oder Mietobjekts zugänglich zu machen und dem Käufer oder neuen Mieter zu übergeben, 16: Aushangpflicht für öffentlich genutzte Gebäude mit einer Nutzfläche > 1000 m² 20: Modernisierungsempfehlungen sind anzugeben Aushangpflicht auf Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ausgedehnt (Hotels, Geschäfte, Banken, Restaurants, ), bei behördlicher Nutzung: Aushangpflicht für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr bei mehr als 500 m² bis , bei mehr als 250 m² ab ; Konkretisierung von Modernisierungsempfehlungen (Maßnahme als Einzelmaßnahme oder im Rahmen einer umfassenden Sanierung sinnvoll) (VT000_00250_004) 15
16 Neue Regelungen der EnEV 2014 für Bestandsgebäude Änderung Energieausweis - Layout Einführung von Energieeffizienzklassen A+ bis H Angabe in Immobilienanzeigen verpflichtend Registriernummer zur Identifikation (VT000_00250_004) 16
17 Neue Regelungen der EnEV 2014 für Bestandsgebäude Die Tatbestände zur Anwendung der EnEV haben sich gegenüber der EnEV 2009 nicht geändert. D. h., die Anforderung sind i. d. R. zu erfüllen, wenn: Bauteile ersetzt und erstmalig eingebaut werden, Bekleidungen angebracht werden, Dämmschichten eingebaut werden, bei Außenwänden der Putz erneuert wird, bei Dächern die Dachhaut erneuert wird, bei Dächern innenseitige Bekleidungen angebracht werden. EnEV gilt, sobald die Fläche der geänderten Bauteile 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft. (VT000_00250_004) 17
18 Neue Regelungen der EnEV 2014 für Bestandsgebäude Auswirkungen auf KfW-Programme Energetisches Niveau von KfW-Effizienzhäusern ist an Referenzgebäude gekoppelt, d. h. bis 2016 keine Auswirkungen auf die Programmanforderungen Ab ggf. Verschärfung um 25 % analog zu Neubauten zu erwarten Betrifft Programme: Energetisch Sanieren, Nr. 151, 152, 430 (VT000_00250_004) 18
19 Umsetzung energetischer Ertüchtigungsmaßnahmen Bestand ist nicht gleich Bestand (VT000_00250_004) 19
20 Umsetzung energetischer Ertüchtigungsmaßnahmen Erfüllung der EnEV-Anforderungen stößt häufig an Grenzen durch konstruktive Zwänge in der vorhandenen Bausubstanz, durch bauphysikalische Belange (z. B. tauwasserbedingter Feuchteschutz, Brandschutz), durch denkmalpflegerische Anforderungen. Beispiele: Steildach: Beschränkungen durch vorhandene Sparrenhöhen bei Steildächern Ggf. raumseitige Aufdopplung möglich, sofern die lichte Raumhöhe dies zulässt Flachdach: Beschränkungen durch vorgegebene Attikahöhe (VT000_00250_004) 20
21 Umsetzung energetischer Ertüchtigungsmaßnahmen Oberste Geschossdecke: Eingeschränkte Zugänglichkeit (Kriechboden) Ggf. Unterkonstruktion zur weiteren Begehbarkeit erforderlich Kellerdecke: Unterseitige Dämmung ggf. durch erforderliche lichte Raumhöhe beschränkt oder durch vorhandene Leitungstrassen nicht vollumfänglich möglich Oberseitige Dämmung i. d. R. durch vorhandene OKFF beschränkt Fassade: Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes, Denkmalschutz Aufwendige Fassadengestaltung (VT000_00250_004) 21
22 Innendämmung vs. Außendämmung Außendämmung Vorteile wärmebrückenarme Außenwandkonstruktionen nahezu unabhängig von der Art des Untergrundes speicherfähige Massen bleiben erhalten Tragschale wird vom Außenklima entkoppelt Schlagregenschutz gewährleistet große Dämmstoffauswahl (fast) beliebige Dämmstoffdicken kaum Einschränkungen für Nutzer während der Bauzeit kein Eingriff in die Mietfläche schnell und preiswert herstellbar Diffusionsverhalten mit einfachen Verfahren nachweisbar (Glaser) Nachteile i. d. R. Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes Eingriff in nachbarschaftsrechtliche Belange (Grundstücksgrenzen) zieht weitere Maßnahmen nach sich (Fensterbänke, Dachüberstand etc.) Brandschutzanforderungen (z. B. Gebäudetrennwände, Brandriegel) (VT000_00250_004) 22
23 Innendämmung vs. Außendämmung Innendämmung Vorteile keine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes keine Eingriffe in nachbarschaftsrechtliche Belange (Grundstücksgrenzen) Nachteile Wärmebrücken (Geschossdecken, einbindende Wände) zieht weitere Maßnahmen nach sich (Flankendämmung an Decken, Fußböden, einbindenden Wänden, Versetzen von Heizkörpern etc.) Sicherstellung Schlagregenschutz erforderlich (Sichtmauerwerk) Begrenzung der Dämmstoffdicke aufgrund von Anforderungen an den tauwasserbedingten Feuchteschutz Diffusionsnachweis i. d. R. nur durch hygrotherm. Sim. Kostenintensiv speicherfähige Massen stehen dem Raum nicht mehr zur VerfügungEingriff in die Mietfläche Einschränkungen für Nutzer während der Bauzeit und während des Gebäudebetriebs (VT000_00250_004) 23
24 Innendämmung vs. Außendämmung Kapillaraktive Innendämmung - ein Allheilmittel? Verwendung insbesondere in denkmalgeschützten Mauerwerksbauten Gesamtsystem (vorhandene Bausubstanz + Dämmsystem) ist aufeinander abzustimmen! Funktionieren nur bei kapillar leitfähigem Untergrund (z. B. Mauerwerk, Einzelfallbetrachtung bei Stahlbeton) Dämmstoffdicken aus Gründen des Feuchteschutzes begrenzt EnEV-Anforderungen i. d. R nicht einhaltbar Schlagregenschutz!!! Hygrothermische Bauteilsimulation (VT000_00250_004) 24
25 Umsetzung Ertüchtigungsmaßnahmen - Fenstertausch Fenstererneuerung - Besonderheiten Transmissionswärmeanteil bei Wohngebäuden ca % Aufgrund sowieso erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen an den Fenstern häufig als alleinige Maßnahme vorgesehen Markt verspricht "Top U-Werte" bis zu 70 % Energieeinsparung (z. B. Passivhausqualität) Gilt hier "Viel hilft viel"? (VT000_00250_004) 25
26 Umsetzung Ertüchtigungsmaßnahmen - Fenstertausch Bestandssituation: Mauerwerkswand d 38 cm erfüllt nicht den hygienisch erforderlichen Mindestwärmeschutz Fenster undicht ständiger Luftwechsel / Dauerlüftung sorgt für Entfeuchtung Verglasung ist kälteste Oberfläche im Raum (VT000_00250_004) 26
27 Umsetzung Ertüchtigungsmaßnahmen - Fenstertausch Situation nach Sanierung: Mauerwerkswand d 38 cm erfüllt nicht den hygienisch erforderlichen Mindestwärmeschutz Neue Fenster sind dicht geringerer Grundluftwechsel Raumluftfeuchte steigt bei gleichem Lüftungsverhalten schneller an ABER: neues Fenster mit "TOP-U-Wert" hat hohe Wärmedämmung, d. h. auch hohe raumseitige Oberflächentemperaturen Kälteste Oberfläche ist nunmehr die Mauerwerkswand (i. d. R. Kante o. Ecke) Tauwasseranfall bzw. erhöhte Oberflächenfeuchte zuerst an der Mauerwerkswand (VT000_00250_004) 27
28 Umsetzung Ertüchtigungsmaßnahmen - Fenstertausch (VT000_00250_004) 28
29 Umsetzung Ertüchtigungsmaßnahmen - Fenstertausch Alle Sanierungsmaßnahmen müssen ganzheitlich betrachtet und geplant werden! Bestimmung der bauphysikalischen Grenzen durch Bestandsanalyse und -diagnostik Wärmebrückenberechnungen und ggf. hygrische Bauteiluntersuchungen Wahl geeigneter Fenster mit moderater Wärmedämmung, abgestimmt auf die bauphysikalischen Grenzen der Bestandskonstruktion (VT000_00250_004) 29
30 Wenn die Anforderungen nicht erreicht werden... Über allem steht das Wirtschaftlichkeitsgebot! 24 Ausnahmen (1) Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen abgewichen werden. 25 Befreiungen (1) soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu eine unbilligen Härte führen. wenn die erforderlichen Aufwendung innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können. (VT000_00250_004) 30
31 Wenn die Anforderungen nicht erreicht werden... Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Ermittlung von Amortisationszeiten Dynamische Nachweise nach VDI 2067 / VDI 6025 Eine Frage der Randbedingungen: Energiepreise (Rahmenverträge) Kalkulationszins der Unterlassensvariante (Kapitalmarkt) Nutzungsdauer (Veräußerungsabsichten, Umnutzung) Tatsächlicher Energieverbrauch (häufig kleiner als berechneter Bedarf) (VT000_00250_004) 31
32 Bauen im Bestand - interdisziplinär Gebäude/baulicher Wärmeschutz - Energiebedarf Haustechnische Anlagen - Energieeffizienz Auch hier hohe Energieeinsparpotentiale! Heizung: Leitungsdämmung, hydraulischer Abgleich, regenerative Energien Lüftung: ventilatorgestützt (Bonus in EnEV, Malus in Praxis), WRG,... WWB: zentral / dezentral, solare Unterstützung, GLT: intelligente Steuer- und Regelungstechnik, Verknüpfung der einzelnen Versorgungssysteme (VT000_00250_004) 32
33 Fazit Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz im Bestand werden in der EnEV 2014 nicht erhöht. Anforderungen an Austauschverpflichtungen (Heizkessel, Dämmung oberster Geschossdecken) wurden angepasst und vereinfacht. Anforderungen an die Verwendung des Energieausweises wurden verschärft. Wirtschaftlichkeitsgebot gilt weiterhin. Für eine maßgebliche Reduzierung des Energiebedarfs sind interdisziplinäre Ansätze / Konzepte für die Energieversorgung gefragt. Verstärkter Einsatz regenerativer Energien Intelligente Automatisierungs- und Steuerungssysteme (z.b. Smart home) UND: Erneuerung des Bewusstseins für ein der Jahreszeit angepasstes Verhalten (1 K weniger = 6 % Energieeinsparung) (VT000_00250_004) 33
34 EnEV 2014 im Bestand VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT (VT000_00250_004) 34
4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
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