Allgemeine Reisebedingungen

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1 Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (mittels des Buchungsantrages oder über das Internet) für alle aufgeführten Teilnehmer in deren Namen vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. 2. Bezahlung Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Reisepreis fällig, zahlbar innerhalb von 2 Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist bis 7 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Abreise) wird nur Barzahlung akzeptiert. Die Einzahlung folgt jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Reiseteilnehmer. Die Reiseunterlagen werden spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und dann nach Zahlungseingang unverzüglich vom Veranstalter ausgehändigt. 3. Leistungen Gegenstand des Reisevertrages sind die Leistungsbeschreibungen und der Inhalt der Auftragsbestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenden Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.b. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten Konto:

2 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen 5.1. Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Abreise staffelt sich nach 651 i, Abs. 2 BGB wie folgt: Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises dann bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises dann bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), können diese Umbuchungswünsche, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier wird ein pauschales Umbuchungsentgelt in Höhe von 30,- pro Person in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen nicht. 6. Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reiseveranstalter 6.1. Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält Wenn durch, bei Vertragsabschluss unvorhersehbare Umstände (z.b. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, politische Unruhen oder Umstände, die in Ihren Auswirkungen den vorgenannten gleich kommen) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet ist. Eingegangene Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht Kann wegen nicht erreichter Teilnehmerzahl zum Anmeldeschluss (siehe jeweilige Programmausschreibung) die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück zu treten. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen Konto:

3 7. Ausschluss Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.b. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt oder wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. 8. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9. Mitwirkungspflicht Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe ersucht wird. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist. 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den 651 c und 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände Verhandlungen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein Konto:

4 11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind Besondere Gesundheitsvorschriften sind derzeit für Reisen in die USA und Kanada nicht zu beachten Seit dem ist für die Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (Bordeauxroter Reisepass) notwendig. Reisepässe mit grüner Hülle und Kinderausweise reichen nicht mehr aus. Auch nicht ausreichend sind Kinderreisepässe, die nach dem ausgestellt wurden. Vorläufige Reisepässe werden ebenfalls nicht mehr akzeptiert Zur Einreise in die USA ist ab dem eine Online-Registrierung ESTA bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt nötig. Da die Bestimmungen laufend aktualisiert werden, entnehmen Sie genaue Details bitte der Webseite der amerikanischen Botschaft: oder unter Zur Einreise nach Kanada ist ab dem eine Online-Registrierung eta bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt nötig. Da die Bestimmungen laufend aktualisiert werden, entnehmen Sie genaue Details bitte der Webseite Versicherungen Wenn der Veranstalter Reisen einschließlich Reiserücktrittskosten-Versicherung ausgeschrieben hat, erhält der Kunde einen Versicherungsschein der AGA International S.A. Niederlassung für Deutschland Ludmillastraße München Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Reisekunde gegenüber dem Versicherer verfolgen. Ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung im Reisepreis nicht enthalten, wird deren Abschluss dringend empfohlen. Der Veranstalter empfiehlt außerdem dringend den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung Konto:

5 13. Insolvenzschutz Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung. Die Kundengeldabsicherung gem. 651 k BGB besteht über TRAVELSAFE GmbH Neuburger Str. 102f Passau Tel.: bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG Rückfragen sind an Travelsafe zu richten 14. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Veranstalter: Geschäftsinhaberin: Gabriele Thomas Gerichtsstand: Siegburg Adresse:, Telefon: / Stand: Januar Konto:

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