Ausschreibung Veranstalter und Ausrichter. 3. Austragungsort und Termine. Kappes Vergleichsfliegen
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- Petra Hilke Meyer
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1 Ausschreibung Asperden-Cup 2018 Information folgt ggf später 1. Ziel der Veranstaltung(en) Spaß, Freude und das Erlebnis Streckenflug für Piloten aller Leistungsniveaus steht bei diesen Wettbewerben im Vordergrund. Der Streckensegelflug insgesamt und insbesondere der Leistungsfliegernachwuchs soll so gefördert werden. Vor Allem erste Streckenflugerfahrungen in angenehmer Atmosphäre unter Teilnahme erfahrener Wettbewerbspiloten sind das Ziel. Gleichzeitig sollen die Flüge zur DMSt und OLC wertbar sein. 2. Veranstalter und Ausrichter Kappes Vergleichsfliegen Asperden-Cup Luftsportverein Grenzland e.v. Flugplatz Grefrath entfällt Wettbewerbsleitung: Max Milstrey Marius Stelzer Es handelt sich um eine nicht-öffentliche Veranstaltung. 3. Austragungsort und Termine Das Kappes Vergleichsfliegen finden jeweils jährlich als Vier-Tages-Wettbewerb statt und beginnt am Feiertag Christi Himmelfahrt. Für das Ausschreibungsjahr 2018 gelten folgender Austragungsort und folgende Termine:
2 Veranstaltungsorte Termin Anmeldeschluss Eröffnungsbriefing Tägliches Briefing Siegerehrungen Flugplatz Grefrath Niershorst (EDLF) Flugplatz Grefrath , Teilnahmebestätigung erfolgt nach Zahlungseingang um 9.00 Uhr in der Halle Uhr oder nach vorheriger Bekanntgabe im Anschluss an den Wertungstag 4. Teilnehmer/-innen und Teams Teilnehmen können alle interessierten Pilotinnen bzw. Piloten. Das Alter und die Erfahrung spielen keine Rolle. Ein gültiger Segelflugschein (SPL/LAPL (S)) mit F-Schleppberechtigung (bzw. Eigenstartberechtigung bei eigenstartfähigen Segelflugzeugen) sind Voraussetzung (bei Doppelsitzern entweder für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer oder bei Lehrer/Schüler Teams Fluglehrer mit gültiger Berechtigung FI (S)) Die Bildung von Teams ist möglich. Es sind alle Teammitglieder (also auch alle Begleiter) vorab anzumelden. Die Anzahl der Teammitglieder ist bei Doppelsitzern auf 6 und bei Einsitzern auf 4 Teammitglieder begrenzt. Die so gebildeten Teams sind für den gesamten Wettbewerb bindend. Ein Wechsel der verantwortlichen Pilotinnen bzw. Piloten innerhalb der Teams ist erlaubt. Die Teilnahme von Schüler-Lehrermannschaften auf Doppelsitzern ist ausdrücklich erwünscht. Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Segelflugzeuge beschränkt. Bei einer größeren Anzahl von Anmeldungen erfolgt die Teilnahmebestätigung nach Datum des Eingangs der Anmeldung und unmittelbarem Eingang der Meldegebühr auf dem Wettbewerbskonto. 5. Klassen Im Wettbewerbsjahr 2018 werden die Klassen des Wettbewerbs wieder wie im Vorjahr ausschließlich anhand des entsprechenden Index des Flugzeugs ausgerichtet. In diesem Jahr sind für das Kappes Vergleichsfliegen vier Klassen vorgesehen: Holzklasse (bis einschließlich Index 90) Hierzu gehören alle Segelflugzeuge, deren Index maximal 90 beträgt. Clubklasse (Index 91 bis einschließlich Index 101) Hierzu gehören alle Segelflugzeuge, deren Index mindestens 91 und maximal 101 beträgt. Für Flugzeuge der Clubklasse ist das Mitführen von Wasserbalast nicht gestattet! Gemischte Klasse (Index 102 bis einschließlich 111) Hierzu gehören alle Segelflugzeuge, deren Index mindestens 102 und maximal 111 beträgt.
3 Große Klasse (Index ab 112) Hierzu gehören alle Segelflugzeuge, deren Index mindestens 112 beträgt. Für das Zustandekommen einer Klasse sind jeweils mindestens fünf Flugzeugmeldungen erforderlich. Die Wettbewerbsleitung behält sich das Zusammenlegen der Klassen bei geringer Teilnahme vor. Dies gilt insbesondere für eine mögliche Zusammenlegung der Holz- mit der Clubklasse. Die Startkonfiguration der neuen Klassen wurde auf Basis der teilnehmenden Flugzeuge in den letzten drei Jahren statistisch ermittelt. Die Wettbewerbsleitung behält sich insbesondere für Wettbewerbsjahr 2017 eine nachträgliche Feinjustierung der Klassengrenzen vor. In allen Zweifeln entscheidet die Wettbewerbsleitung nach gemeinsamer Abstimmung. 6. Allgemeine Regeln Für die Durchführung des Wettbewerbs gelten der Code Sportif und die Wettbewerbsordnung des DAeC (siehe Links) in den jeweils gültigen Fassungen. Für die Wendepunktumrundung sowie den Abflug- und Endpunkt gelten die Regeln der DMSt (Sektor-Regel). Umrundung außerhalb des Wendepunktsektors bzw. -gebietes wird wie eine virtuelle Außenlandung gewertet, d.h., dass der dem Wendepunkt/-gebiet nächste GNSSAufzeichnungspunkt als Landepunkt angenommen wird. Es ist daher ratsam, die Aufzeichnungsrate im Bereich der Wendepunkte/-gebiete zu erhöhen. Die Luftraumgrenzen sind in jedem Fall einzuhalten. Bei lateralem oder vertikalem Einflug in Lufträume, die Beschränkungen unterliegen und für den Wettbewerb gesperrt sind, gilt Folgendes: Beim 1. Verstoß während des Wettbewerbes endet der Flug am Einflugpunkt analog einer virtuellen Außenlandung. Bei einem bereits geahndeten Verstoß führt jeder weitere Verstoß während des Wettbewerbes zur Disqualifikation des Teilnehmers für den betreffenden Wettbewerbstag. Die Wettbewerbsleitung kann aus Sicherheitsgründen zum Zwecke der Landung Flugplätze innerhalb sonst für den Wettbewerb gesperrter Lufträume zulassen. Diese sowie ggf. einzuhaltende Verfahren müssen spätestens beim Eröffnungsbriefing bekannt gegeben werden. Abweichungen davon sind beim täglichen Briefing festzulegen. Fliegen nach Sonnenuntergang (SS) führt zur Disqualifikation für den betreffenden Wettbewerbstag. Die vorstehenden Regelwidrigkeiten werden auch nach einer virtuellen Außenlandung oder Rückflug nach Wiederstart oder außerhalb des Wettbewerbsgebietes (siehe WBO Ziffer ) geahndet. Die Wettbewerbsleitungen veranstalten die Wettbewerbe inklusive Wetterberatung, Flugsicherheitsberatung, Flugauswertung und Beurkundung. Das tägliche Briefing ist verpflichtend für alle teilnehmenden Pilotinnen und Piloten. Der Startaufbau, Startaufstellung, Platzbetrieb sowie die örtlichen Gegebenheiten werden im jeweiligen Eröffnungsbriefing ausführlich erläutert. Gestartet wird mit Ausnahme der Selbststarter im F-Schlepp. Als Wettbewerbsraum gelten: ICAO Blatt Hannover und Frankfurt (soweit ohne Transponder möglich) Sofern sämtliche teilnehmenden Flugzeuge der großen Klasse mit einem funktionsfähigen Transponder ausgestattet sind, behält sich die Wettbewerbsleitung vor, transponderpflichtige Lufträume (TMZ, NL) zum Wettbewerbsraum hinzuzunehmen. Die Nutzung dieser Lufträume ist
4 jedoch nur nach ausrücklicher Bekanntgabe (Tagesaufgabe) zulässig. Der eigenmächtige Ein-/Durchflug wird entsprechend den Regeln für Luftraumverletzungen geahndet. Zugelassen sind alle Segelflugzeugtypen; das Flugzeug muss ordnungsgemäß zugelassen sein. Wie in 2016 eingeführt, besteht auch in diesem Jahr eine FLARM Pflicht für alle teilnehmenden Flugzeuge. Das Flugzeug muss mit einem funktionsfähigen FLARM-Kollisionswarngerät ausgerüstet sein. Die Dokumentation hat mit Logger zu erfolgen. Die zugelassene IGC Loggerdatei ist bis spätestens 1 Stunde nach Landung der Wettbewerbsleitung per zu übermitteln (kappes@lsv-grenzland.de) oder nach Angaben der Wettbewerbsleitung eigenständig zu melden. Weitere Dokumentationssysteme werden nur nach Einzelabsprache mit der Wettbewerbsleitung akzeptiert. Die Flugaufgaben werden täglich ausschließlich von der Wettbewerbsleitung ausgeschrieben. Die Wettbewerbsleitung legt Raum, Startfreigabe und Abflugverfahren (Abflugtor oder Ausklinkzeit = Abflugzeit) fest. Ein Startverzicht ist möglich, Start ist dann am Ende der Klasse Die Wettbewerbsleitung kann nach eigenem Ermessen Eigenstartern die Startart F-Schlepp vorschreiben. Dies sind z.b. aber nicht ausschließlich DG600, Twin 3 SL, ASW 24 E, Eigenstarter mit TOP Motoraufsatz, etc. Es gelten die allgemeinen Richtlinien der LuftVG, der LuftVO und der SBO. Grobe Verstöße gegen die Flugdisziplin können Disqualifikation nach sich ziehen. Für die Richtigkeit der notwendigen Dokumente, Versicherungen und Berechtigungen und die Einhaltung aller luftrechtlichen Bestimmungen ist der/die jeweilige Pilot/-in verantwortlich. Die Wertung erfolgt über SeeYou Competition oder StrePla. 7. Gebühren / Nenngeld Die Anmeldegebühr beträgt 40,00 je Team und Teilnahme an einem Wettbewerb. Ein F-Schlepp auf 600 m kostet 35,00 (F-Schlepp Marken werden beim Eröffnungsbriefing verteilt). Nicht verwendete Marken können nach Abschluss des Wettbewerbs wieder eingetauscht werden. Bei starken Schwankungen der Kraftstoffpreise sind Preisanpassungen möglich. Das Camping kostet 5,00 Pro Tag/Person. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Überweisung des Nenngeldes je Team sowie vier F-Schlepps auf unten genannte Konten. Eine Rückerstattung der Meldegebühr bei Absage von Seiten der Teilnehmer ist nur bis zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes möglich. Kontodaten werden noch bekannt gegeben. 8. Anmeldung und Schriftwechsel Die Anmeldung sollte vorzugsweise über das Online-Anmeldeformular der offiziellen Website ( erfolgen. Die Enthaftungserklärung ist möglichst bis zwei Wochen vor dem ersten Wettbewerbstag, spätestens aber vor dem Eröffnungsbriefing einzureichen.
5 Sämtlicher Schriftverkehr und Anfragen sind an folgende Adresse zu richten: LSV Grenzland e.v. Max Milstrey / Marius Stelzer Flugplatz Grefrath Telefon: kappes@lsv-grenzland.de 9. Verschiedenes Während des Wettbewerbs wird Verpflegung angeboten. Zu dieser Ausschreibung werden im Eröffnungsbriefing ergänzende Ausführungsbestimmungen veröffentlicht, die ebenfalls verbindlich sind. Wohnwagen und Zelte können auf den dafür vorgesehenen Flächen aufgestellt werden. Die Segelfluganhänger sind an den dafür vorgesehenen Abstellflächen so in einer Reihe abzustellen, dass ein möglichst rationelles Aufbauen der Segelflugzeuge möglich ist. Allen Anweisungen der Wettbewerbsleitung bezüglich der genehmigten Bewegungsflächen, der Anhänger-Abstellplätze und des sonstigen Verhaltens auf dem Flugplatzgelände sind strikt zu befolgen. Auf dem Segelfluggelände sind die Flugzeuge per Hand oder mit dem Vereinslepo / Trecker zu bewegen. Bis auf das Abstellen des Anhängers ist das Fahren mit privaten Pkw nicht gestattet! 10. Datenschutzerklärung, Recht am eigenen Bild Im Rahmen der Anmeldung zu einem oder beiden Wettbewerben werden von jedem aktiven Teilnehmer (Pilot) Name, Vorname, Telefonnummer, adresse, Lizenznummer (falls vorhanden) und Vereinszugehörigkeit erhoben. Kontaktdaten (Telefon, ) werden dabei nur zur direkten Kommunikation vor- während und nach den Wettbewerben sowie zur Vorbereitung zukünftiger Wettbewerbe der Niederrheinmeisterschaften verwendet. Keinesfalls werden diese Daten veröffentlicht oder zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben. Jeder Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme damit einverstanden, dass Teilnehmerlisten und Wertungsergebnisse (Vorname, Name, Verein, Flugzeug, Wertung) sowohl auf Webseiten als auch in sozialen Netzwerken sowie zur öffentlichen Berichterstattung (Presse) veröffentlicht werden. Aktive Teilnehmer (Piloten) und Helfer erklären mit der Teilnahme weiterhin ihr Einverständnis zur Erstellung von Bild- und Videoaufnahmen ihrer Personen im Rahmen der Veranstaltung zur Verwendung und Veröffentlichung auf Webseiten, in sozialen Netzwerken sowie zur öffentlichen Berichterstattung (Presse). Für eine Veröffentlichung besteht kein Anspruch auf Entgelt. 11. Haftung und Rechtsweg Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen könnten. Entsprechende Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind in jedem Fall Aufgabe der Teilnehmer/-innen bzw. Segelflugzeughalters. Die Sorgfaltspflicht für die
6 Verkehrssicherheit des Gerätes, das vorhanden sein der gesetzlichen oder vom Veranstalter vorgeschriebenen Unterlagen ist verpflichtend für jede/-n Teilnehmer/-in. Der/Die Teilnehmer/-in erkennt mit der Abgabe der Anmeldung diese Ausschreibung und den Ausschluss der Haftung ausdrücklich an. Zusätzlich ist Voraussetzung für die Teilnahme die Abgabe einer Enthaftungserklärung (siehe Downloads) separat für jeden Wettbewerb vor Ort. Die Wettbewerbsleiter Powered by TCPDF (
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