Oberbayerischer Schulanzeiger

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1 Oberbayerischer Schulanzeiger Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern 124 Nr. 7 / 1. Juli 2013 Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine letztmalige Ausschreibung von Funktionsstellen im Schuljahr 2012/13 mit einer Sonderausgabe des Oberbayerischen Schulanzeigers Ende Juli 2013 erfolgt. Liebe Kolleginnen und Kollegen an den oberbayerischen Schulen, viele Fragestellungen und Themen haben uns im Schuljahr 2012/13 bewegt. Ein zentrales und gesellschaftlich sehr bedeutendes Thema der Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und berufl ichen Schulen war die Umsetzung der Inklusion. Inklusion in Schule kann dann gelingen, wenn alle Schülerinnen und Schüler auch wenn sie anders sind willkommen geheißen werden. Für diese Haltung und die gezeigte Offenheit möchten wir uns herzlichst bedanken und Ihnen unsere Anerkennung aussprechen. Sehr beeindruckend empfanden wir den intensiven Austausch zwischen Förderschulen und Regelschulen und die professionelle Beratung der Regelschulen durch die Förderschulen. Inklusion in Schule bedarf auch einer intensiven Unterstützung aller Beteiligten in fachlicher, personeller und sachlich-räumlicher Hinsicht. Wir versichern Ihnen, dass wir uns hierfür auch weiterhin engagiert einsetzen werden. Wir bedanken uns für Ihren Einsatz, Ihre Ideen und Ihre Leistungsbereitschaft im Schuljahr 2012/13 und wünschen Ihnen wohlverdiente, erholsame Sommerferien und ein gesundes Wiedersehen im neuen Schuljahr. Christoph Hillenbrand Maria Els Regierungspräsident Regierungsvizepräsidentin Schulen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs 4 Schulen

2 125 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 Inhaltsübersicht Amtlicher Teil Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen 126 Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke Ausschreibung von Stellen einer Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin/eines Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraters für den Bereich der Grund- und Mittelschulen an Staatlichen Schulämtern 137 Ausschreibung von Stellen für Fachberaterinnen/ für Fachberater bei Staatlichen Schulämtern 138 Ausschreibung der freien und voraussichtlich frei werdenden Stellen 140 Stellenausschreibungen Staatlich Ausschreibung der Stelle der Fachlichen Leiterin/ des Fachlichen Leiters beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München 133 Ausschreibung der Stelle der Fachlichen Leiterin/ des Fachlichen Leiters beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 134 Nichtamtlicher Teil Herbstakademie der KEG Oberbayern Forchheimer Musikwoche auf dem Feuerstein Musiklehrgang und Musikfreizeit 143 Start der Aktion Filmkoffer 2013 für die bayerischen Schulen Landesmediendienste Bayern e. V. 144 Medienhinweise 144 Ausschreibung von zwei Stellen einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin oder Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen oder Mittelschulen mit der zusätzlichen Aufgabe der Beauftragten oder des Beauftragten für dasthema Inklusion in der Ausbildung (BesGr. A 14 + AZ) 134 Ausschreibung einer Stelle einer Seminarrektorin/ eines Seminarrektors (BesGr. A 13 + AZ) als Leiterin oder Leiter eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen sowie für Fachlehreranwärter/innen mit den Fächern Englisch und Sport 135 Ausschreibung einer Stelle Beratungsrektorin/ Beratungsrektor als qualifizierte Beratungslehrkraft an Grund- und Mittelschulen zweite Ausschreibung 136 Ausschreibung von drei Stellen für Fachlehrkräfte als Systembetreuer/innen und drei Stellen für Förderlehrkräfte als Systembetreuer/innen an Grund- und Mittelschulen 136

3 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Bitte informieren Sie sich über die neuesten Bekanntmachungen/Verordnungen zu den angeführten Themen im jeweils angegebenen Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Thema und Aktenzeichen der Bekanntmachung Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke 2014 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. April 2013 Az.: IV.2-IV.6-5 S 7501(2014) Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2014 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. April 2013 Az.: IV.2-IV.6-S 7503(2014) Zu finden im Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt KWMBeibl Nr. 11/2013 Seiten KWMBeibl Nr. 11/2013 Seiten Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2014 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. April 2013 Az.: IV.2-IV.6-S 7503(2014) A) Mittelschule 1. Rechtsgrundlage Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2014 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die MSO tritt am 1. August 2013 in Kraft. 2. Zeitplan Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan: Dienstag, 24. Juni 2014 Deutsch ( 64 Abs. 6 Nr. 1 MSO) Teil A Rechtschreiben I: Modifiziertes Diktat Rechtschreiben II: Rechtschreibstrategien Teil B Schriftlicher Sprachgebrauch: Textarbeit 200 Minuten 8.30 Uhr bis 8.50 Uhr 8.55 Uhr bis 9.10 Uhr 9.20 Uhr bis Uhr

4 127 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 Mittwoch, 25. Juni 2014 Englisch ( 64 Abs. 6 Nr. 3 MSO) Teile A bis B Listening Comprehension and Use of English Teile C bis D Reading Comprehension, Mediation and Text Production Muttersprache ( 33 Abs. 3 und 64 Abs. 6 Nr. 5 MSO) 120 Minuten 8.30 Uhr bis 9.10 Uhr 9.20 Uhr bis Uhr 120 Minuten 8.30 Uhr bis Uhr Donnerstag, 26. Juni 2014 Mathematik ( 64 Abs. 6 Nr. 2 MSO) 150 Minuten 8.30 Uhr bis Uhr 3. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2013/14 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt: Derzeit zugelassene Sprachen: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Mongolisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch. Prüfungstermine im Schuljahr 2013/2014 sind: Donnerstag, 16. Januar 2014 (1. Zwischenprüfung) Mittwoch, 19. März 2014 (2. Zwischenprüfung) Mittwoch, 25. Juni 2014 (Abschlussprüfung) 4. Projektprüfung Die Termine der Projektprüfung werden wie bei allen schulhausinternen Prüfungen von der Schule festgesetzt. 5. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2013 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 7. März Hierzu ergehen gesonderte Schreiben. 6. Meldung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben. 7. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2014/15 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 18. Juli 2014, und am Montag, 21. Juli Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 22. Juli 2014, und bei Bedarf am Mittwoch, 23. Juli 2014, bzw. Donnerstag, 24. Juli 2014, statt. 8. Nachholtermin Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 23. bis 25. September 2014 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2014 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

5 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / B) Förderzentren 1. Rechtsgrundlage Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren 2014 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907), geändert durch Verordnung vom 2. September 2012 (GVBl S. 455), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden. 2. Zeitplan Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2). Es gelten die in 66 VSO-F festgelegten en, wobei gemäß 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission. Dienstag, 24. Juni 2014 Deutsch: 8.30 Uhr: 200 Minuten Mittwoch, 25. Juni 2014 Englisch: nichtdeutsche Muttersprache: Deutsche Gebärdensprache: Donnerstag, 26. Juni Uhr: 120 Minuten 8.30 Uhr: 120 Minuten Minuten Mathematik: 8.30 Uhr: 150 Minuten 3. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Mittelschulen (siehe Buchstabe A Nr. 3) gelten für die Förderzentren entsprechend. 4. Projektprüfung Die Termine der Projektprüfung werden wie bei allen schulhausinternen Prüfungen von der Schule festgesetzt. 5. Deutsche Gebärdensprache Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist ( 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit 64 Abs. 4 Satz 1 MSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden ( 66 Abs. 3 VSO-F). 6. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2013 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 7. März Hierzu ergehen gesonderte Schreiben des Staatsministeriums. 7. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Förderzentren, die zum Schuljahr 2014/15 in die 10. Klasse der Förderzentren eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 18. Juli 2014, und am Montag, 21. Juli Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 22. Juli 2014, und bei Bedarf am Mittwoch, 23. Juli 2014, bzw. Donnerstag, 24. Juli 2014, statt. 8. Nachholtermin Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 23. bis 25. September 2014 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2014 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

6 129 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 C) Schulen für Kranke Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben und die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von der Schule für Kranke unterrichtet werden, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen ( 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist. Josef Kufner Ministerialdirigent Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke 2014 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. April 2013 Az.: IV.2-IV.6-5 S 7501(2014) A) Mittelschulen 1. Rechtsgrundlage Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die MSO tritt am 1. August 2013 in Kraft. 2. Zeitplan Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule gilt folgender Zeitplan: Freitag, 27. Juni 2014 Muttersprache ( 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO) Teil A Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben Teil B Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben 180 Minuten 8.30 bis Uhr bis Uhr

7 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / Montag, 30. Juni 2014 Englisch ( 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO) Teile A und B Listening Comprehension und Use of English Teile C und D Reading Comprehension und Text Production 90 Minuten 8.30 bis 9.05 Uhr 9.15 bis Uhr Dienstag, 1. Juli 2014 Deutsch ( 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO) Teil A Rechtschreibung Teil B Schriftlicher Sprachgebrauch Deutsch als Zweitsprache ( 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO) Teil A Lückendiktat und Spracharbeit Teil B Textarbeit 180 Minuten 8.30 bis 9.10 Uhr 9.20 bis Uhr 90 Minuten 8.30 bis 9.00 Uhr 9.10 bis Uhr Mittwoch, 2. Juli 2014 Mathematik ( 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO) Teil A Teil B 100 Minuten 8.30 bis 9.00 Uhr 9.10 bis Uhr Donnerstag, 3. Juli 2014 Physik/Chemie/Biologie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde ( 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO) 60 Minuten 8.30 bis 9.30 Uhr 3. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache Die zentrale Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von zehn Minuten vorgesehen. 4. Projektprüfung Die Termine der Projektprüfung werden wie bei allen schulhausinternen Prüfungen von der Schule festgesetzt. 5. Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache Gemäß 58 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich auf Antrag der Erziehungsberechtigten einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote

8 131 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2014 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt. Prüfungstermine im Schuljahr 2013/2014 sind: Dienstag, 1. April 2014 (Leistungstest) Freitag, 27. Juni 2014 (Abschlussprüfung) Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden: Derzeit zugelassene Sprachen: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Mongolisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen. 6. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Meldung erfolgt 2014 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 7. März 2014 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums. 7. Meldung der Ergebnisse Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums. 8. Nachholtermin 9. Einzelprüfung in Englisch Nach 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen. 10. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß 63 Abs. 2 MSO bis zum 1. März 2014 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. B) Förderzentren 1. Rechtsgrundlage Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2014 an Förderzentren ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907), geändert durch Verordnung vom 2. September 2012 (GVBl S. 455), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden. 2. Zeitplan Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Förderzentren sind die Termine der Mittelschulen die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2) und gelten die in 61 VSO-F in Verbindung mit 58 MSO usw. festgelegten en, wobei gemäß 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission. Freitag, 27. Juni 2014: Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 29. September bis 2. Oktober 2014 nachholen ( 62 Abs. 2 MSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben erstellt. Muttersprache ( 61 Abs. 3 VSO-F in Verbindung mit 58 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 MSO) 8.30 Uhr: 180 Minuten

9 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / Montag, 30. Juni 2014: Englisch ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO) Deutsche Gebärdensprache ( 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F) Dienstag, 1. Juli 2014: Deutsch ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO) Deutsch als Zweitsprache ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F und in Verbindung mit 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO) Mittwoch, 2. Juli 2014: Mathematik ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO) Donnerstag, 3. Juli 2014: Physik/Chemie/Biologie Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit 58 Abs. 7 Nr. 5 MSO) 3. Projektprüfung 8.30 Uhr: 90 Minuten Minuten 8.30 Uhr: 180 Minuten 8.30 Uhr: 90 Minuten 8.30 Uhr: 100 Minuten 8.30 Uhr: 60 Minuten Die Termine der Projektprüfung werden wie bei allen schulhausinternen Prüfungen von der Schule festgesetzt. 4. Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchst. A Nr. 3) und Muttersprache (siehe Buchst. A Nr. 5) gelten für die Förderzentren entsprechend. 5. Deutsche Gebärdensprache Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlichen/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlichen/kommunikativen Teil für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlichen/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen. 6. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Meldung erfolgt 2014 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 7. März 2014 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums. 7. Meldung der Ergebnisse Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums. 8. Nachholtermin Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 29. September bis 2. Oktober 2014 nachholen ( 64 VSO-F in Verbindung mit 62 Abs. 2 MSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission. 9. Einzelprüfung in Englisch Nach 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler eines Förderzentrums, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen. 10. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber Die Anmeldung hat gemäß 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2014 an dem öffentlichen Förderzentrum mit Mittelschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/ der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einem staatlich anerkannten privaten Förderzentrum.

10 133 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 C) Schulen für Kranke Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben und die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von der Schule für Kranke unterrichtet werden, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen ( 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist. Josef Kufner Ministerialdirigent Ausschreibung der Stelle der Fachlichen Leiterin/des Fachlichen Leiters beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München Die Stelle der Fachlichen Leiterin bzw. des Fachlichen Leiters beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Die Bewerberin/der Bewerber soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grundund Mittelschulen verfügen. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136) Aufgaben der Staatlichen Schulämter konkretisiert. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle einer weiteren Schulrätin bzw. eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschuloder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich. Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Den Gesuchen sind folgende Erklärungen beizufügen: - über Wohnungsnahme in der Nähe des Dienstorts - über Tätigkeit von Angehörigen im Sinne von Art. 20 VwVfG Bewerbungen sind bis 26. Juli 2013 mit folgenden Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Staatliches Schulamt) einzureichen: 1. Gesuch 2. Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang 3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Termin zur Vorlage bei der Regierung von Oberbayern, Frau, am 2. August 2013 (Eintrefftag).

11 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / Ausschreibung der Stelle der Fachlichen Leiterin/des Fachlichen Leiters beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Die Stelle der Fachlichen Leiterin bzw. des Fachlichen Leiters beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neuburg- Schrobenhausen wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Die Bewerberin/der Bewerber soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136) Aufgaben der Staatlichen Schulämter konkretisiert. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle einer weiteren Schulrätin bzw. eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschuloder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich. Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Den Gesuchen sind folgende Erklärungen beizufügen: - über Wohnungsnahme in der Nähe des Dienstorts - über Tätigkeit von Angehörigen im Sinne von Art. 20 VwVfG Bewerbungen sind bis 26. Juli 2013 mit folgenden Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Staatliches Schulamt) einzureichen: 1. Gesuch 2. Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang 3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Termin zur Vorlage bei der Regierung von Oberbayern, Frau, am 2. August 2013 (Eintrefftag). Ausschreibung von zwei Stellen einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin oder Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen oder Mittelschulen mit der zusätzlichen Aufgabe der Beauftragten oder des Beauftragten für das Thema Inklusion in der Ausbildung (BesGr. A 14 + AZ) Es sind zwei Stellen einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors BesGr. A 14 + AZ als Leiterin oder Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen oder Mittelschulen mit der zusätzlichen Aufgabe der Beauftragten oder des Beauftragten für das Thema Inklusion in der Ausbildung zu besetzen. Sie werden hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Für die Beförderung zur Seminarrektorin/zum Seminarrektor A 14 + AZ können sich grundsätzlich nur Seminarrektorinnen/Seminarrektoren der Besoldungsgruppe A 14 bewerben, die die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen und Förderschulen (KMBek vom Nr. IV/6-5 P ) erfüllen. Die Stellen sind mit maximal vier Wochenstunden teilzeitfähig; dabei darf die Teilzeit nicht dazu führen, dass die Unterrichtsverpflichtung von vier Wochenstunden unterschritten wird.

12 135 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 Es wird gebeten, der Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen: - einen tabellarischen Lebenslauf - eine Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung Die Bewerberin/der Bewerber muss fundierte praktische und theoretische Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Inklusion nachweisen. Die Seminarrektoren A 14 + AZ organisieren und unterstützen bedarfsgerecht regionale Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen für die Seminarrektoren. Inklusionsmaßnahmen, deren zielorientierte Umsetzung und neueste Entwicklungen werden hier kommuniziert. Die Seminarrektoren für den Themenbereich Inklusion bauen nach regionalen Möglichkeiten Netzwerke auf mit Ansprechpartnern für Hospitationen an Schulen mit Inklusionsmaßnahmen, für die Kooperation von Seminar und Förderschule bzw. Seminar und Schule mit Schulprofil Inklusion. Hierbei unterstützen sie die Kooperation der Seminare für Grund- bzw. Mittelschulanwärter und den Seminaren für Sonderpädagogik. Bei überregionalen Arbeitstagungen findet ein Austausch von Erfahrungen statt, Unterstützungskonzepte für Seminarrektoren werden erarbeitet bzw. zur Verfügung gestellt. Mit der Schulaufsicht findet eine intensive Zusammenarbeit statt. Wesentliche Ansprechpartner sind die für Inklusion zuständigen Sachgebiete an den Regierungen sowie die Kooperationsschulräte. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in hervorgehobenen Positionen an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Termine für die Vorlage der Bewerbungen: 2. bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchDin Rita Langheinrich: 26. Juli 2013 Ausschreibung einer Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors (BesGr. A 13 + AZ) als Leiterin oder Leiter eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen sowie für Fachlehreranwärter/ innen mit den Fächern Englisch und Sport Es ist eine Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin oder Leiter eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen sowie für Fachlehreranwärter/innen mit den Fächern Englisch und Sport im Raum München und je nach Bedarf in den angrenzenden Landkreisen, zum 1. August 2013 zu besetzen. Sie wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Für die Beförderung zur Seminarrektorin/zum Seminarrektor als Leiterin oder Leiter eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen kommen grundsätzlich nur Bewerber/innen in Frage, die die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen und Förderschulen (KMBek vom 18. März 2011 Az. IV/5 5 P ) erfüllen. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist mit maximal vier Wochenstunden teilzeitfähig. Dabei darf die Teilzeit nicht dazu führen, dass die Unterrichtsverpflichtung von vier Wochenstunden unterschritten wird. Es wird gebeten, der Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen: - einen tabellarischen Lebenslauf, - eine Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung, - eine Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber mit einer Versetzung in einen Schulamtsbezirk im Großraum München einverstanden ist. Die Bewerberin/der Bewerber muss die Fächer Englisch und Sport entweder als Hauptfach oder in der Fachdidaktik (für das Lehramt an Mittelschulen) studiert haben, diese Fächer an der Mittelschule unterrichten und dabei gründliche umfassende praktische und innovative Erfahrungen nachweisen. Zudem muss die Bewerberin/der Bewerber befähigt sein, den Anwärterinnen und Anwärtern die theoretisch fundierten schulpraktischen Ausbildungsinhalte für den Unterricht an Mittelschulen, insbesondere auch in den Fächern Englisch und Sport nachhaltig zu vermitteln. Deshalb werden u. a. sichere Kenntnis der aktuellen Unterrichtsgestaltung, ein effektives Zeit- und Organisationsmanagement, Vertrautheit mit den Moderationsmethoden sowie Erfahrungen in der 1. oder / und 2. Phase der Lehrerbildung (z. B. als Praktikums-, Betreuungslehrkraft, Zweitprüfer, Tutor, Multiplikatorentätigkeit, Schulentwicklungsmoderation usw.)

13 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / vorausgesetzt. Da die Beratung der Anwärter/innen eine zentrale Aufgabe sein wird, werden umfassende Beratungskompetenz sowie sehr hohe berufliche Professionalität erwartet. Termine für die Vorlage der Bewerbungen: 2. bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchDin Rita Langheinrich: 26. Juli 2013 Ausschreibung einer Stelle Beratungsrektorin/Beratungsrektor als qualifizierte Beratungslehrkraft an Grund- und Mittelschulen zweite Ausschreibung Zur Schulberatung an Grund- und Mittelschulen wird die Stelle einer Beratungsrektorin/eines Beratungsrektors der Besoldungsgruppe A 13 Z als qualifizierte Beratungslehrkraft an Grund- und Mittelschulen in den Staatlichen Schulämtern Berchtesgadener Land und Traunstein ausgeschrieben. Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt einer Beratungsrektorin/eines Beratungsrektors der Bes.Gr. A 13 Z als qualifizierte Beratungslehrkraft an Grund- und Mittelschulen ist neben der entsprechenden Lehrbefähigung grundsätzlich eine Erweiterung der Ersten Staatsprüfung gemäß 109 LPO I im Fach Beratungslehrkraft sowie für Lehrkräfte der Bes.Gr. A 12 / A 12 Z in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe Leistung, die die Anforderungen übersteigt (UB). Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über die Schulamtsbezirke Berchtesgadener Land und Traunstein. Zu den Aufgaben der Beratungsrektorin/des Beratungsrektors als qualifizierter Beratungslehrer gehören auch - die Abstimmung der Beratungsarbeit von Beratungslehrkräften an Grund-, Mittel- und Förderschulen im Zuständigkeitsbereich, - die Unterstützung der Staatlichen Schulämter in fachli chen Fragen, - die Zusammenarbeit mit den Schulpsychologen und mit der Staatlichen Schulberatungsstelle. Die Beratungsrektorin/der Beratungsrektor übt in ihrem/ seinem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben des Beratungslehrers am Staatlichen Schulamt nach Nr der KMBek vom (KWMBl I S. 454) aus. Hinweis: Dem Bewerbungsschreiben ist beizugeben: a) eine Erklärung, dass der Dienstsitz in einem der beiden Schulamtsbezirke genommen wird b) der Nachweis (Zeugniskopie) über die abgelegte Erweiterungsprüfung gemäß LPO I ( 109). Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg einzureichen. Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. beim Staatlichen Schulamt Berchtesgadener Land: 26. Juli bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchRin Manuela Strobl: 2. August 2013 Ausschreibung von drei Stellen für Fachlehrkräfte als Systembetreuer/innen und drei Stellen für Förderlehrkräfte als Systembetreuer/ innen an Grund- und Mittelschulen Im Doppelhaushalt 2013/14 wurden Hebungen im Stellenplan ausgebracht und damit die Grundlagen für das neue Funktionsamt der Fachlehrkraft als Systembetreuer/in und der Förderlehrkraft als Systembetreuer/in geschaffen. Entsprechend sind frühestens zum 1. Juli 2013 Funktionsstellen für Fachlehrkräfte als Systembetreuer/ innen in der Besoldungsgruppe A12 und Förderlehrkräfte als Systembetreuer/innen in der Besoldungsgruppe A 11 an staatlichen Grundschulen und Mittelschulen in Bayern zu besetzen. Mindestvoraussetzungen für eine Bewerbung um das Amt der Fachlehrerin/des Fachlehrers als Systembetreuerin/als Systembetreuer sind: Betreuung von mindestens 60 Computerarbeitsplätzen an der jeweiligen Schule, wobei auch die Rechner der Verwaltung Arbeitsplätze in diesem Sinne sind, das Amt der Fachoberlehrerin/des Fachoberlehrers im Beförderungsamt A 11, eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in der Funktion der Systembetreuerin/des Systembetreuers, mindestens das Prädikat UB in der letzten dienstlichen Beurteilung.

14 137 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 Mindestvoraussetzungen für eine Bewerbung um das Amt der Förderlehrerin/des Förderlehrers als Systembetreuerin/als Systembetreuer sind: Betreuung von mindestens 60 Computerarbeitsplätzen an der jeweiligen Schule, wobei auch die Rechner der Verwaltung Arbeitsplätze in diesem Sinne sind, das Amt der Förderlehrerin/des Förderlehrers im Beförderungsamt A 10, eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in der Funktion der Systembetreuerin/des Systembetreuers, mindestens das Prädikat UB in der letzten dienstlichen Beurteilung. Die Bewerberin/der Bewerber (Fachlehrkraft wie Förderlehrkraft) muss fundierte fachliche Kenntnisse im organisatorischen bzw. koordinierenden sowie im pädagogischen und didaktisch-methodischen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien nachweisen und bereit sein, sich über die eigene Schule hinaus im jeweiligen Schulamtsbezirk zu engagieren. Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. bei der Regierung von Oberbayern, Frau Ltd. RSchDin Anne Blank (für die Fachlehrkräfte): 26. Juli 2013 Frau RSchDin Gertrud Gruber (für die Förderlehrkräfte): 26. Juli 2013 Ausschreibung einer Stelle einer Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin/eines Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraters für den Bereich der Grund- und Mittelschulen an einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt Landsberg am Lech ist die Stelle einer Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin/eines Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraters zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Bei der Stellenbesetzung werden Bewerberinnen/Bewerber in nachfolgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. Lehrkräfte mit abgeschlossenem Erweiterungsstudium der Medienpädagogik oder gleichwertiger universitärer Ausbildung (Anerkennung durch das Staatsministerium), 2. Lehrkräfte, die sich nachweislich auf die Prüfung im Erweiterungsstudium Medienpädagogik vorbereiten, 3. Lehrkräfte, die Erfahrung in der Umsetzung medienpädagogischer und informationstechnischer Beratung besitzen und dazu bereits erfolgreich Fortbildungen durchgeführt haben. Sie sollten fähig sein, Unterrichtskonzepte unter Einbindung der neuen Medien zu entwickeln, besonderes Interesse an medienerzieherischen Themen zeigen und diese Themen überzeugend in Fortbildung und Beratung vermitteln können. Der Bewerbung ist eine unterschriebene Erklärung beizufügen, mit der Bereitschaft das Staatsexamen in Medienpädagogik zu absolvieren. Gewünschte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen: - fundierte informationstechnologische Kenntnisse, - Medienerziehung/-pädagogik, - Erstellung eigener Medien, - Fortbildungstätigkeit im Bereich Medienpädagogik oder angrenzender Fachbereiche. Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 26. Juli bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchRin Manuela Strobl: 2. August 2013 Auf die grundsätzlichen Voraussetzungen für diese Stelle wird auf die KMBek vom 26. Juni 2007 (Az.: III.4-5 S ), KWMBI S. 282 StAnz 2007 Nr. 32 verwiesen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten wird auf die KMBek vom 24. Oktober 2012 Az.: III.4-5 S Medienbildung verwiesen. Ausschreibung einer Stelle einer Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin/eines Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraters für den Bereich der Grund- und Mittelschulen an einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt Mühldorf ist die Stelle einer Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin/ eines Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraters zu besetzen.

15 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Bei der Stellenbesetzung werden Bewerberinnen/Bewerber in nachfolgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. Lehrkräfte mit abgeschlossenem Erweiterungsstudium der Medienpädagogik oder gleichwertiger universitärer Ausbildung (Anerkennung durch das Staatsministerium), 2. Lehrkräfte, die sich nachweislich auf die Prüfung im Erweiterungsstudium Medienpädagogik vorbereiten, 3. Lehrkräfte, die Erfahrung in der Umsetzung medienpädagogischer und informationstechnischer Beratung besitzen und dazu bereits erfolgreich Fortbildungen durchgeführt haben. Sie sollten fähig sein, Unterrichtskonzepte unter Einbindung der neuen Medien zu entwickeln, besonderes Interesse an medienerzieherischen Themen zeigen und diese Themen überzeugend in Fortbildung und Beratung vermitteln können. Der Bewerbung ist eine unterschriebene Erklärung beizufügen, mit der Bereitschaft das Staatsexamen in Medienpädagogik zu absolvieren. Gewünschte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen: - fundierte informationstechnologische Kenntnisse, - Medienerziehung/-pädagogik, - Erstellung eigener Medien, - Fortbildungstätigkeit im Bereich Medienpädagogik oder angrenzender Fachbereiche Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 26. Juli bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchRin Manuela Strobl: 2. August 2013 Auf die grundsätzlichen Voraussetzungen für diese Stelle wird auf die KMBek vom 26. Juni 2007 (Az.: III.4-5 S ), KWMBI S. 282 StAnz 2007 Nr. 32 verwiesen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten wird auf die KMBek vom 24. Oktober 2012 Az.: III.4-5 S Medienbildung verwiesen. Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Englisch (GS) bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Eichstätt ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Englisch (GS) zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Die Funktion der Fachberatung ist nicht mit einer anderen Funktion vereinbar. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 26. Juli bei der Regierung von Oberbayern, Frau Ltd. RSchDin Anne Blank: 2. August 2013 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Englisch (MS) bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Eichstätt ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Englisch (MS) zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Die Funktion der Fachberatung ist nicht mit einer anderen Funktion vereinbar. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 26. Juli bei der Regierung von Oberbayern, Frau Ltd. RSchDin Anne Blank: 2. August 2013

16 139 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport (GS/MS) bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Eichstätt ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport (GS/MS) zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Die Funktion der Fachberatung ist nicht mit einer anderen Funktion vereinbar. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 26. Juli bei der Regierung von Oberbayern, Frau Ltd. RSchDin Elfriede Endl: 2. August 2013 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Verkehrserziehung und Unfallverhütung bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Eichstätt ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Verkehrserziehung und Unfallverhütung zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Die Funktion der Fachberatung ist nicht mit einer anderen Funktion vereinbar. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 26. Juli bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchDin Gertrud Gruber: 2. August 2013 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport (MS) bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport (MS) zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Die Funktion der Fachberatung ist nicht mit einer anderen Funktion vereinbar. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 26. Juli bei der Regierung von Oberbayern, Frau Ltd. RSchDin Elfriede Endl: 2. August 2013 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Umwelterziehung bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Ebersberg ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Umwelterziehung zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Die Funktion der Fachberatung ist nicht mit einer anderen Funktion vereinbar. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Termine für die Vorlage der Gesuche: 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 26. Juli bei der Regierung von Oberbayern, Frau Ltd. RSchDin Anne Blank: 2. August 2013

17 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / Ausschreibung der freien und voraussichtlich frei werdenden Stellen Grund- und Mittelschulen: Schulart/Schule Planstelle frei ab Schulamt Schülerzahl AÖ MS Reischach R/in A 13 Z Besonderheit Schülerzahlen nicht gesichert DAH MS Dachau Anton-Günther-Str. KR/in A 13 Z Ausschreibung GAP GS MS Mittenwald R/in A 14 voraussichtl M-L GS Unterhaching Jahnstraße KR/in A 13 Z M S LL ND GS Agilolfingerstr. KR/in A 13 Z GS Nadistraße KR/in A 13 Z GS Farinellistraße KR/in A 13 Z GS Landsberg am Lech In der Katharinenvorstadt R/in A GS Geltendorf KR/in A 13 Z GS Gachenbach R/in A 13 Z GS MS Karlshuld KR/in A 13 Z gestiegene Schülerzahlen gestiegene Schülerzahlen PAF GS MS Manching R/in A STA GS Traubing R/in A 13 Z Schülerzahlen nicht gesichert 1) Zulage 176,21 2) Zulage 227,54

18 141 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 Wichtige Hinweise: Auf die grundlegenden Veröffentlichungen zu den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wird verwiesen: 1. KMBek Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, veröffentlicht im KWMBl Nr. 08/2011, S. 63 bis 70, KWMBl Nr. 08/ KMBek Qualifikation von Führungskräften an der Schule, veröffentlicht in KWMBl 2/2007, S. 7, www. km.bayern.de Schule Recht Bekanntmachungen Amtsblatt 2007 Nr Teilzeitbeschäftigungen von Funktionsträgern, veröffentlicht im Oberbayerischen Schulanzeiger Nr. 6/2007 (Einlegeblatt), Amtliche Bekanntmachungen Oberbayerischer Schulanzeiger 2007 Nr Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern, veröffentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2010, GVBl (Gesetzund Verordnungsblatt) Nr. 15 vom 12. August 2010 Ein Portfolio mit Nachweisen zur Vorqualifikation als Schulleiter/in (Modul A) ist bei der Bewerbung vorzulegen. Als Deckblatt zum Portfolio verwenden Sie bitte das Formblatt Portfolio über die Vorqualifikation als Schulleiter/in schule/personal/05078/ Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Anträge von Versetzungsbewerbern (Bewerber/innen um ein Amt, dessen Besoldungsgruppe sie bereits erreicht haben, die also nur versetzt werden wollen) als auch von Beförderungsbewerbern vorliegen, wird die Regierung von Oberbayern Versetzungsbewerber grundsätzlich vorrangig berücksichtigen, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen geboten ist oder (zwingende) private Gründe für die Versetzung vorliegen. Termine für die Vorlage der Bewerbungen über den Dienstweg für Grund- und Mittelschulen: I. Vorlage der Gesuche beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin/des Bewerbers: 19. Juli 2013 II. Vorlage der Gesuche bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 26. Juli 2013 III. Vorlage der Gesuche durch das Staatliche Schulamt bei der Regierung: 2. August 2013 Es wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber die Tätigkeit in der angestrebten Funktionsstelle (= ausgeschriebene Stelle) in der Regel als Konrektor/in mindestens zwei Jahre, als Rektor/in mindestens drei Jahre ausübt. Ausnahmen: Bewerbung an der gleichen Schule bzw. als Seminarrektor/in oder Beratungsrektor/in (Schulpsychologie/Beratungslehrkraft). Ziffer d) und e) der Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom bleiben davon unberührt. Lehrkräfte, die sich gleichzeitig um mehrere Stellen in Bayern bewerben, werden gebeten in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben haben. Des Weiteren ist es im eigenen Interesse erforderlich, eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stellen anzugeben. Wird bewusst auf eine Rangfolge verzichtet, sollte auch dies angegeben werden.

19 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / Förderschulen: Schule Schulart Schulreferent/in Schülerzahl Planstelle BesGr. frei ab/ seit 1526 SFZ München Mitte 3 Am Westpark Gilmstr München SFZ Sg. 41-W Windolf 249 Sonderschulkonrektorin/ Sonderschulkonrektor A Erforderlich: Beamtinnen/Beamte/mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen einer der Fachrichtungen Sprachbehinderten-, Lernbehinderten- oder Verhaltensgestörtenpädagogik; mehrjährige Erfahrung in der Schulleitung eines Sonderpädagogischen Förderzentrums; mehrjährige Unterrichts- und Organisationserfahrung in der Oberstufe; praktische Erfahrungen und differenzierte Kenntnisse in der Durchführung und konzeptionellen Planung der neuen Abschlüsse im Förderschwerpunkt Lernen; Erfahrungen in der Lehrerausbildung Phase I und/oder Phase II als Praktikumslehrer/in bzw. Betreuungslehrer/in; vertiefte EDV-Kenntnisse Erwünscht: Bereitschaft zur Weiterentwicklung der standortbezogenen Förderkonzepte und zur Fortentwicklung des Schulprofils Sofern im Rahmen der Stellenbesetzung die Stelle einer Sonderschulkonrektorin/eines Sonderschulkonrektors der Besoldungsgruppe A 14 Z frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Es wird deshalb gebeten, den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle die Bewerbung gilt. (Bitte beachten Sie die aktuelle Wartezeit für die Wiederbesetzung.) Staatliche Sonderschullehrkräfte richten Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg bis zum 26. Juli 2013 an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 41-1, Frau RSchDin Layana Mayer-Lengsfeld. Abteilungsleiterin Zur Beachtung: Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung ( zweite bzw. erneute Ausschreibung ) veröffentlichten Funktionsstellen stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Intenet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Internetadressen der Amtlichen Schulanzeiger für andere Regierungsbezirke : Niederbayern Schwaben Bereich_4/Schulanzeiger/Schulanzeiger.php Oberpfalz Oberfranken schulanzeiger Mittelfranken download/downabt1/schulanzeiger/schulanzeiger.htm Unterfranken

20 143 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / 2013 Herbstakademie der KEG Oberbayern Auch heuer findet in Freising wieder die Herbstakademie der KEG Oberbayern statt. Die jährlich stattfindende zweitägige Veranstaltung steht unter dem Motto Singen, Erleben, Bewegen und Gestalten und bietet Lehrer/ innen und Erzieher/innen die Möglichkeit zur Fortbildung und zum gemeinsamen Gedankenaustausch. Herbstakademie der KEG Oberbayern in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising 18./19. Oktober 2013 Kardinal-Döpfner-Haus in Freising Neu ist in diesem Jahr die Kinderbetreuung, die auch Eltern mit Kindern eine Teilnahme ermöglicht. Programm: Alice Amann: TUBES kreative, dreidimensionale Stoffsäulen als textile Rauminstallation Das Thema kann im WTG-Unterricht der Mittelschule das Gestaltungsfieber auslösen, bei dem auch Jungs endlich mal richtig Gas geben dürfen. Karin Büscher: FÜR DAS GRAS WILL ICH SINGEN Lieder über und in der Natur, verbunden mit Stimmbildung für Kinder im Vor- und Grundschulalter Roswitha Heißenhuber: Eine Reise nach Tahiti (mit Gauguin) Malen, Zeichnen und Drucken sind die Techniken. Bei dieser Reise erfahren Sie viel über das 19. Jahrhundert, die Reisestationen, über Tahiti, seine Bewohner, und die Landschaft. Wir arbeiten mit Mitteln der Kunst, Musik, Literatur und des Theaters. Margit Knapp: PHILOSOPHIEREN MIT KINDERN - in Kindergarten und Schule Werte erleben Daniela Koronowski: GOLD- UND SILBERSCHMIEDE- KURS Sie haben die Möglichkeit, ein oder mehrere Schmuckstücke nach ihren Vorstellungen zu entwerfen und herzustellen. Materialkosten werden vor Ort abgerechnet. Georgine Neumann: PERLEN MEINES LEBENS Eine Entdeckungsreise mit ganzheitlichen Methoden wie Fantasiereise, Malen, Tanzen, Bodenbilder, Meditation u. a. Dr. Kristina Roth: EINE SCHULE FÜR ALLE?! Inklusion für Einsteiger/innen Was verbirgt sich hinter diesem Gedanken? Was kommt auf mich als Lehrkraft zu? Neben einer schulpädagogischen Grundlegung und der Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung zur Frage der Inklusion, wird im Arbeitskreis an Fallbeispielen gearbeitet. Austausch, kritische Auseinandersetzung und konkrete Tipps für die Gestaltung des Unterrichts, des Lernraums oder der Materialien sollen helfen, mit heterogenen Lerngruppen gut arbeiten zu können. Weitere Informationen und Anmeldung: KEG-Geschäftsstelle, Bezirksverband Oberbayern Herzogspitalstr. 13 V München Telefon: 089/ geschaeftsstelle@keg-oberbayern.de Homepage: Forchheimer Musikwoche auf dem Feuerstein Musiklehrgang und Musikfreizeit Lehrkräfte der Grund- und Mittelschulen und Musiklehrkräfte, Erzieherinnen, Studierende, Chorsängerinnen, interessierte Laien, Haus- und Volksmusikanten können an der Forchheimer Musikwoche teilnehmen: Beginn: Sonntag, , 17:00 Uhr Ende: Samstag, , 15:00 Uhr Anmeldeschluss: Donnerstag, 25. Juli 2013 Veranstaltungsort: Katholische Landvolkshochschule Feuerstein Ebermannstadt Telefon: 09194/ Veranstalter: Kath. Erwachsenenbildung im Landkreis Forchheim in Zusammenarbeit mit der KLVHS Feuerstein, der Berufsfachschule für Musik Sulzbach-Rosenberg und dem Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen e.v. Täglicher Programmablauf: Geboten werden u. a. folgende halb- bis zweistündige Programmpunkte: Chor: Stimmbildung, Lieder, Kanons und Spirituals für Schule, Freizeit- und Gottesdienst; jeweils ein Kinder- und Teeniekurs Blockflöte, Blockflöte für fortgeschrittene Erwachsene und Jugendliche, Trommeln und Silbensprache, Gitarre für Anfänger und Fortgeschrittene, Klarinettenensemble für Einsteiger und Fortgeschrittene, Bodypercussion, Saxophonensemble, Saxklarinette (Kleingruppen, Atmung, Körpergefühl), gemischtes Ensemblespiel (von der Renaissance bis zur Rock- und Popmusik), Tanzen rockig, traditionell, meditativ, Freie Spielkreise wie Volksmusik, geselliges Singen

21 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 7 / Besondere Termine: Mittwoch, Wandernachmittag Freitag, , Uhr interne Präsentation der Kurs-Ergebnisse für Freunde und Bekannte Unter finden Sie weitere Informationen zur Musikwoche. Dort können Sie auch die Ausschreibung und das Anmeldeformular herunterladen. Medienhinweise Im Carl-Link-Verlag sind erschienen: Prof. Dr. Lindner/Dr. Stahl Das Schulrecht in Bayern Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) mit Kommentar und weiteren Vorschriften Mit dieser Lieferung wird die Kommentierung zu weiteren sechs Artikeln des BayEUG aktualisiert; die Aktualisierung wird in den nächsten Lieferungen fortgesetzt. Start der Aktion Filmkoffer 2013 für die bayerischen Schulen Landesmediendienste Bayern e. V. 30 Tage zehn Filme zum Nulltarif Es ist wieder Filmkofferzeit! Bayerische Schulen jeder Schulart können bei der Aktion Filmkoffer 2013 mitmachen und die beliebten Filmkoffer der Landesmediendiensten- Bayern e. V. zum Nulltarif bestellen. Der Koffer enthält eine Auswahl von zehn Filmen. Dabei sind zwei Varianten möglich: Entweder Sie treffen selbst die Auswahl nach Titeln und Themen oder Sie überlassen alles uns und bestellen ganz einfach den Überraschungskoffer. Alle Filme sind mit den erforderlichen Vorführrechten ausgestattet und dürfen in der Klasse und bei schulischen Veranstaltungen gezeigt werden. Offizieller Start der Aktion Filmkoffer 2013 ist der 24. Juni Spätester Rücksendetermin ist am letzten Schultag: Dienstag, 30. Juli Bestellt werden können die Filmkoffer mit dem Bestellformular, das Sie auf unserer Website unter finden. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung: Telefon: 089/ , info@mediendienste.info. Die Lieferung enthält ferner die neu gefassten Bekanntmachungen zur Medienbildung (K 61.22) sowie zum Vollzug der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an den Schulen (K 65.07). Neu aufgenommen wurden die Bekanntmachung zur Nutzung der EDV-Einrichtungen und des Internets (K 61.23) sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (K 65.16). Aktualisierungslieferung Nr. 172, 47 Seiten, 15. April 2013, 58 Euro Bayerisches Schulrecht Schulgesetze Schulordnungen Lehrerdienstrecht weitere Vorschriften (KMBek, KMS) Diese digitale Sammlung enthält die schulrechtlichen Grundlagen für das bayerische Schulwesen. Alle Vorschriften sind übersichtlich nach einzelnen Themenfeldern, wie beispielsweise Schulordnungen, Lehrerdienstrecht, Schulfinanzierung, Schulaufsicht, Schulverwaltung und Schulorganisation gegliedert. Weitere Vorschriften zu schulartübergreifenden Regelungen zum Unterricht, zu allgemein bildenden Schulen sowie zu berufsbildenden Schulen und zu Aus- und Fortbildung ergänzen die umfangreiche Datenbank. CD-ROM, 48. Ausgabe, Rechtsstand: 1. April 2013, 68 Euro Pangerl, Pommer, Schwab, Dr. Stückl Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern Kommentar zur Lehrerdienstordnung und Dienstlichen Beurteilung mit ergänzenden dienstrechtlichen Vorschriften Mit dieser Lieferung werden u. a. die Teilhaberichtlinien- Inklusion behinderter Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Bayern (TeilR) sowie die Bekanntmachung des Kultusministeriums über die Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag aufgenommen. Zudem wurde die Bekanntmachung zur Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an beruflichen Schulen überarbeitet. Aktualisierungslieferung Nr. 53, 1. Juni 2013, 69,80 Euro

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