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1 B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 6 Juni 2012 I M P U L S E U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - Schule aktuell Die Flexible Grundschule E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G P R O J E K T E Landkreis Deggendorf Landkreis Dingolfing- Landau Landkreis Freyung- Grafenau Landkreis Kelheim Landkreis Landshut Stadt Landshut Landkreis Passau Stadt Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing- Bogen Stadt Straubing

2 202 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Personalnachrichten 204 Stellenausschreibungen Funktionsstellen an Volksschulen 204 Förderlehrer/Förderlehrerin 207 Funktionsstellen an Beruflichen Schulen 208 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken 210 Allgemeine Bekanntmachungen Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2013 an Mittelschulen sowie an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke 211 Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und an Schulen für Kranke Einrichtung von Einführungsklassen im Schuljahr 2012/ Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2014 nach der Lehramtsprüfungsordnung II 220 Sieben zusätzliche Standorte im Schulversuch Berufsschule Plus BS+ ab dem Schuljahr 2012/ Anmeldung zur Berufsschule (Schuleinschreibung) für das Schuljahr 2012/ Telekolleg/Lehrgang Änderung der Bekanntmachung Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status 227 Fort- und Weiterbildung 36. Forchheimer Musikwoche auf dem Feuerstein Filmgipfel 2012 vom in Oberstdorf 231

3 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Wettbewerbe 10. Filmgipfel 2012 vom in Oberstdorf 232 Verschiedenes Mittelschule freut sich über Preis 232 Jahrestagung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niederbayern am 17. Juli 2012 in Deggendorf, Kultur- und Kongresszentrum 233 Olympia ruft: Mach mit! 234 Kommunale Unfallversicherung Bayern; Schulkinder: Fünftklässler wollen oft einen coolen Schulrucksack Was Eltern dabei beachten sollten 234 Kommunale Unfallversicherung Bayern; Schulweg: Hohe Unfallrisiken durch Kickboards und Waveboards 235 Medien-Neuerscheinungen Ab Seite 236

4 204 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Personalnachrichten Regierung von Niederbayern Herrn Alois Babinger, Schulamtsdirektor, wird mit Wirkung zum die Amtsbezeichnung Regierungsschuldirektor übertragen. Berufliche Schulen Herr Michael Klein, Oberstudienrat, wurde mit Wirkung vom zum ständigen Vertreter des Schulleiters der Staatl. Berufsschule I mit IT-Berufsfachschule und Berufsoberschule Landshut bestellt. Wir gratulieren den Kollegen und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg. Josef Schätz Abteilungsdirektor Stellenausschreibungen Volksschule Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeitpunkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Die Ausschreibungen erfolgen nach den ab vorgesehenen Neueinstufungen: Schulen bis einschließlich 180 Schüler Rektor/in A 13 + AZ 1 Schulen zwischen 181 und 360 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 1 Rektor/in A 14 Schulen ab 361 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Schulen ab 541 Schüler 2. Konrektor/in A 13 + AZ 1 1. Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt: AZ 1 173,61 bzw. AZ 2 224,18. Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehren, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom wird ausdrücklich hingewiesen (veröffentlicht im KWMBl Nr. 8, , Seite 63).

5 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaber verlängern kann. Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule vom (KWMBl I Nr. 2/2007 und den Niederbayerischen Schulanzeiger 4/2009, Seite 134 ff), die am in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular steht im Internet bereit zum Download unter Regierung von Niederbayern Wir für Sie / Schulen / Downloads, Portfolio bzw. direkt: Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Versetzungsbewerbungen als auch Beförderungsbewerbungen vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern über Versetzungsanträge vorab entscheiden, so dass es zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann. Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen, wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom ) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind. Folgende Erklärung ist dazu abzugeben und den Bewerbungsunterlagen beizufügen: Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl Nr. 8, , Seite 63) erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht. Falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der des Bewerbers/Bewerberin, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegversetzung möglich ist, ist obige Erklärung durch eine entsprechende Einverständniserklärung zu ersetzen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS F) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durchführung des Umzugs zugesagt worden ist. Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der angestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stelle erforderlich. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Hauptschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Hauptschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit Lehramt für Volksschulen (alte Lehrerbildung) und Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Hauptschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitern jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom Nr. IV.6-P ).

6 206 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Wegen der geringeren Zahl an beschäftigten Frauen in der Schulleitungsfunktion werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind ausschließlich vorzulegen auf dem Formblatt "Wiederbesetzung einer Funktionsstelle" (im Internet: Regierung von Niederbayern Wir für Sie / Schulen / Downloads, Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle). Rektor/Rektorin Schulamt Anzahl Schüler Klassen PA-L 61 4 Schule/Dienstort Bes.Gr. Anforderungsprofil GS Kößlarn Schulstr Kößlarn Tel.: 08536/91045 Fax: 08536/91046 vs-koesslarn@tonline.de A13 + AZ (z.zt.173,61 ) - aktuelle GS-Erfahrung - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm DEG 108 Grundschule Stephansposching Schulstraße Stephansposching Tel.: 09935/324 Fax: 09935/ A13 + AZ - aktuelle GS-Erfahrung (z.zt.173,61 ) - fundierte EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Konrektor/Konrektorin Schulamt Anzahl Schüler Klassen LA-L Schule/Dienstort Bes.Gr. Anforderungsprofil VS Ergolding Bauhofstr Ergolding Tel.: 0871/ Fax: 0871/ vsergolding@web.de A13 + AZ (z.zt.224,18 ) - fundierte GS-Erfahrung - Erfahrung in der Mitarbeit in der Schulleitung - umfassende EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm - besonderes Interesse an der Kooperation mit dem Förderzentrum Landshut- Land sowie außerschulischen Partnern und Einrichtungen - Bereitschaft zum Ausbau der Mittagsbetreuung und der offenen Ganztagsschule

7 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Förderlehrer/Förderlehrerin als Koordinator/Koordinatorin fachlicher Aufgaben und als Fachberater/Fachberaterin der Schulaufsicht auf Schulamtsebene für den Bereich der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau Zum Schuljahr 2012/2013 ist die Stelle für das Amt "Förderlehrer/Förderlehrerin als Koordinator/ Koordinatorin fachlicher Aufgaben und als Fachberater/Fachberaterin der Schulaufsicht auf Schulamtsebene" für den Bereich der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Passau der Bes.Gr. A 11 neu zu besetzen. Die Aufgaben eines Koordinators/einer Koordinatorin und Fachberaters/Fachberaterin ist es den Einsatz der Förderlehrer vor Ort durch Beratung zu verbessern Schulleiter und Förderlehrer in fachlichen, pädagogischen und organisatorischen Aufgaben zu beraten Fortbildungsveranstaltungen zu planen und durchzuführen Unterrichtsmaterial bereitzustellen und weiterzugeben die Ausbildung der Förderlehrer in der 1. und 2. Phase zu unterstützen. Die Funktion bezieht sich auf Grund- und Mittelschulen, sowie auf Förderschulen des Zuständigkeitsbereiches. Es können somit auch Förderlehrer/Förderlehrerinnen aus dem Förderschulbereich zu Koordinatoren/Koordinatorinnen bestellt werden. Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Förderlehrerin bzw. Förderlehrer als Koordinatorin bzw. Koordinator fachlicher Aufgaben und als Fachberaterin bzw. Fachberater der Schulaufsicht auf Schulamtsebene der BesGr. A 11 ist in der aktuellen dienstlichen Beurteilung neben einer entsprechenden Verwendungseignung mindestens die Bewertungsstufe Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt (BG). Die Koordinatorenstelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Dem Bewerbungsschreiben ist eine Erklärung beizugeben, dass der Dienstsitz in dem Schulamtsbezirk genommen wird, in dem die Stelle ausgeschrieben ist. Für die oben aufgeführten Funktionsstellen und Förderlehrer/innen-Stelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei dem für die Planstelle zuständigen Schulamt: Bei der Regierung: Josef Schätz Abteilungsdirektor

8 208 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Berufliche Schulen An der Staatlichen Berufsfachschule für Maschinenbau Landshut mit Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik Landshut ist zum 1. August 2012 die Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin als Systembetreuer/in (EDV) zu besetzen. Die dreijährige Berufsfachschule besuchen im Schuljahr 2011/ Vollzeitschüler/innen in sechs Klassen, die zweijährige Fachschule für Maschinenbautechnik 51 Schüler/innen in zwei Vollzeitklassen. Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Die Tätigkeitsschwerpunkte für die Bewerberin/den Bewerber sind: Unterstützung der Schulleitung im Verwaltungsbereich Erstellen der amtlichen Geschäftsstatistik und der Schülerdatei WIN-SV, bzw. ASV Systemadministration im Bereich des Schulnetzes Einteilung der Lehrervertretung Mitarbeit in der Stundenplangestaltung Erstellung der Pausenaufsichts- und Raumverteilungspläne Mitarbeit bei der Erstellung des Jahresberichts der Schule Da die Schule ausschließlich im Bereich Metalltechnik ausbildet, wird das Erstfach Metalltechnik vorausgesetzt. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. Zu der Bewerbung ist von der Schulleitung Stellung zu nehmen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. Josef Schätz Abteilungsdirektor

9 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ An der Staatlichen Berufsschule I mit IT-Berufsfachschule und Berufsoberschule Landshut ist mit Wirkung zum 1. August 2012 die Stelle eines/einer zu besetzen. Mitarbeiter/Mitarbeiterin für die Schulverwaltung a) Die Staatliche Berufsschule I Landshut besuchen derzeit 2752 Teilzeitschüler/-innen und 61 Vollzeitschüler/-innen in den Berufsfeldern Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik, Informationstechnik, Mechatronik, Bautechnik (Holz- Farbtechnik), Körperpflege, Ernährung und Gastronomie. b) Die zweijährige staatliche Berufsfachschule für Informatik besuchen derzeit 61 Vollzeitschüler/-innen in zwei Klassen. c) Die Staatliche Berufsoberschule für Wirtschaft und Technik besuchen derzeit 362 Vollzeitschüler/-innen in 17 Klassen. Insgesamt unterrichten 133 Lehrkräfte an der Schule. Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Die Tätigkeitsschwerpunkte für den/die Bewerber(in) sind: Stundenplanung und Vertretungsplanung mit Untis Führung des Arbeitszeitkontos Abrechnung von Mehrarbeit Mitarbeit bei der amtlichen Schulstatistik Schülerangelegenheiten (Schulpflicht, Beurlaubungen) Zusammenarbeit mit überörtlichen beruflichen Gremien Mitwirkung bei der Erstellung des Jahresberichts Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen sind bis spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. Josef Schätz Abteilungsdirektor

10 210 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet: Oberbayern: Niederbayern: Oberpfalz: Oberfranken: Mittelfranken: schulanzeiger.htm Unterfranken: Schwaben: Schulanzeiger.php

11 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Allgemeine Bekanntmachungen Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2013 an Mittelschulen 1) sowie an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. April 2012 Az.: IV.2-IV.6-5 S 7501(2013) A) Mittelschulen 1. Rechtsgrundlage Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2013 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) durchzuführen. 2. Zeitplan Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Mittelschulen gilt folgender Zeitplan: Freitag, 21. Juni 2013 Muttersprache ( 54 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 VSO) Teil A Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben Teil B Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben 180 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Montag, 24. Juni 2013 Englisch ( 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO) Teile A und B Listening Comprehension und Use of English Teile C und D Reading Comprehension und Text Production 90 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr bis 9.05 Uhr 9.15 Uhr bis Uhr Dienstag, 25. Juni 2013 Deutsch ( 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 VSO) Teil A Rechtschreibung Teil B Schriftlicher Sprachgebrauch Deutsch als Zweitsprache ( 54 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO) Teil A Lückendiktat und Spracharbeit Teil B Textarbeit 180 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr bis 9.10 Uhr 9.20 Uhr bis Uhr 90 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr 9.10 Uhr bis Uhr

12 212 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Mittwoch, 26. Juni 2013 Mathematik ( 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 VSO) Teil A Teil B 100 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr 9.10 Uhr bis Uhr Donnerstag, 27. Juni 2013 Physik/Chemie/Biologie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde ( 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 VSO) 60 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr bis Uhr 3. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache Die zentrale Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von zehn Minuten vorgesehen. 4. Projektprüfung Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 5. Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache Gemäß 54 Abs. 2 VSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2013 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt. Prüfungstermine im Schuljahr 2012/2013 sind: Dienstag, 16. April 2013 (Leistungstest) Freitag, 21. Juni 2013 (Abschlussprüfung) Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden: Derzeit zugelassene Sprachen: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.

13 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Meldung erfolgt 2013 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 8. März 2013 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums. 7. Meldung der Ergebnisse Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums. 8. Nachholtermin Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 23. September bis 26. September 2013 nachholen ( 58 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben erstellt. 9. Einzelprüfung in Englisch Nach 54 Abs. 4 VSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach 59 Abs. 6 VSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen. 10. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß 59 Abs. 2 VSO bis zum 1. März 2013 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. B) Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung 1. Rechtsgrundlage Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2013 an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907) durchzuführen. 2. Zeitplan Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung sind die Termine der Mittelschulen die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2) und gelten die in 61 VSO-F in Verbindung mit 54 VSO festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission. Freitag, 21. Juni 2013: Muttersprache ( 61 Abs. 3 VSO-F in Verbindung mit 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO) 8.30 Uhr: 180 Minuten Arbeitszeit

14 214 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Montag, 24. Juni 2013: Englisch ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO) Deutsche Gebärdensprache ( 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F) 8.30 Uhr: 90 Minuten Arbeitszeit Minuten Arbeitszeit Dienstag, 25. Juni 2013: Deutsch ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 VSO) Deutsch als Zweitsprache ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F und in Verbindung mit 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO) 8.30 Uhr: 180 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr: 90 Minuten Arbeitszeit Mittwoch, 26. Juni 2013: Mathematik ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 VSO) 8.30 Uhr: 100 Minuten Arbeitszeit Donnerstag, 27. Juni 2013: Physik/Chemie/Biologie Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde ( 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO) 8.30 Uhr: 60 Minuten Arbeitszeit 3. Projektprüfung Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 4. Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchst. A Nr. 3) und Muttersprache (siehe Buchst. A Nr. 5) gelten für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung entsprechend. 5. Deutsche Gebärdensprache Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlichen/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlichen/kommunikativen Teil für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlichen/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmerinnen/Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.

15 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Meldung erfolgt 2013 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 8. März 2013 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums. 7. Meldung der Ergebnisse Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums. 8. Nachholtermin Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 23. September bis 26. September 2013 nachholen ( 64 VSO-F in Verbindung mit 58 Abs. 2 VSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission. 9. Einzelprüfung in Englisch Nach 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit 54 Abs. 4 VSO können Schülerinnen und Schüler einer Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit 59 Abs. 6 VSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen. 10. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber Die Anmeldung hat gemäß 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2013 an der öffentlichen Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung mit Mittelschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einer staatlich anerkannten privaten Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung. C) Schulen für Kranke Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288) an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen (VSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO- F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen ( 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor 1) Gilt auch für Hauptschulen.

16 216 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule 1) sowie der Mittelschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und an Schulen für Kranke 2013 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. März 2012 Az.: IV.2-IV.6-S 7503(2013) A) Mittelschule 1. Rechtsgrundlage Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule 2013 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684) durchzuführen. Rechtsänderungen bleiben vorbehalten. 2. Zeitplan Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan: Montag, 17. Juni 2013 Deutsch ( 60 Abs. 6 Nr. 1 VSO) 200 Minuten Arbeitszeit Teil A Rechtschreiben I: Modifiziertes Diktat Rechtschreiben II: Rechtschreibstrategien Teil B Schriftlicher Sprachgebrauch: Textarbeit 8.30 Uhr bis 8.50 Uhr 8.55 Uhr bis 9.10 Uhr 9.20 Uhr bis Uhr Dienstag, 18. Juni 2013 Englisch ( 60 Abs. 6 Nr. 3 VSO) 120 Minuten Arbeitszeit Teile A bis B Listening Comprehension and Use of English 8.30 Uhr bis 9.10 Uhr Teile C bis D Reading Comprehension, Mediation and Text Production 9.20 Uhr bis Uhr Muttersprache ( 30 Abs. 3 und 60 Abs. 6 Nr. 5 VSO) 120 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr bis Uhr Mittwoch, 19. Juni 2013 Mathematik ( 60 Abs. 6 Nr. 2 VSO) 150 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr bis Uhr

17 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2012/13 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt: Derzeit zugelassene Sprachen: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch. Prüfungstermine im Schuljahr 2012/2013 sind: Donnerstag, 17. Januar 2013 (1. Zwischenprüfung) Mittwoch, 13. März 2013 (2. Zwischenprüfung) Dienstag, 18. Juni 2013 (Abschlussprüfung) 4. Projektprüfung Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 5. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2012 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März Hierzu ergehen gesonderte Schreiben. 6. Meldung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben. 7. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2013/14 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 19. Juli 2013, und am Montag, 22. Juli Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 23. Juli 2013, und bei Bedarf am Mittwoch, 24. Juli 2013, bzw. Donnerstag, 25. Juli 2013, statt. 8. Nachholtermin Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 16. bis 19. September 2013 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2013 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst. B) Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung 1. Rechtsgrundlage Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung 2013 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907) durchzuführen.

18 Zeitplan Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2). Es gelten die in 60 Abs. 1 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission. Montag, 17. Juni Deutsch: 8.30 Uhr: 200 Minuten Arbeitszeit Dienstag, 18. Juni Englisch: - nichtdeutsche Muttersprache: - Deutsche Gebärdensprache: 8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit 8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit Minuten Arbeitszeit Mittwoch, 19. Juni Mathematik: 8.30 Uhr: 150 Minuten Arbeitszeit 3. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Mittelschulen (siehe Buchst. A Nr. 3) gelten für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung entsprechend. 4. Projektprüfung Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 5. Deutsche Gebärdensprache Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist ( 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit 60 Abs. 4 Satz 1 VSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmerinnen/Teilnehmer zusammengefasst werden ( 66 Abs. 3 VSO-F). 6. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2012 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März Hierzu ergehen gesonderte Schreiben des Staatsministeriums. 7. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung, die zum Schuljahr 2013/14 in die 10. Klasse der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 19. Juli 2013, und am Montag, 22. Juli Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 24. Juli 2013, und bei Bedarf am Mittwoch, 24. Juli 2013, bzw. Donnerstag, 25. Juli 2013, statt.

19 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Nachholtermin Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 16. bis 19. September 2013 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2013 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst. C) Schulen für Kranke Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288) an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen (VSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen ( 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor 1) Gilt auch für Hauptschulen. Einrichtung von Einführungsklassen im Schuljahr 2012/2013 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. April 2012 Az.: VI.3-5 S Gemäß 31 Abs. 2 Satz 1 GSO richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des achtjährigen Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schüler aufgenommen werden, die nach dem Besuch des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben. Im Schuljahr 2012/2013 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet: Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf Gymnasium Dingolfing Gymnasium Freyung Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut Gabelsberger-Gymnasium Mainburg Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium Moosburg Gymnasium Leopoldinum Passau Gymnasium Pfarrkirchen (mit staatlichem Schülerheim) Ludwigsgymnasium Straubing Gymnasium Untergriesbach Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium Vilsbiburg Gymnasium Zwiesel

20 220 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Verbindliche Voraussetzung für die Einrichtung einer eigenständigen Einführungsklasse ist, dass sich eine ausreichende Zahl von 15 Schülern meldet (Ausnahmen auf Antrag der Schule durch das Staatsministerium lediglich zur Etablierung neuer Standorte). Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze für die Aufnahme gilt 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten. Der Aufnahmeantrag ist mit den zugehörigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, Pädagogisches Gutachten und Geburtsurkunde) bis 27. Juli 2012 bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2014 nach der Lehramtsprüfungsordnung II Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. März 2012 Az.: VII.2-5 S a I. Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2012 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. August 2007 (GVBl S. 584), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2014 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428) teil. Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt: Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 11. Juni 2012 bis Freitag, 1. Februar 2013 an den Seminarschulen, die 3. Prüfungslehrprobe ( 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 6. Mai 2013 bis Freitag, 25. Oktober 2013 an den Einsatzschulen, die Kolloquien in der Zeit von Montag, 23. September 2013 bis Freitag, 8. November 2013 an den Seminarschulen, die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Montag, 23. September 2013 bis Freitag, 8. November 2013 an den Seminarschulen. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten. II. Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2012 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

21 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ III. An der Zweiten Staatsprüfung 2014 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2013 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung ( 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 6. Mai 2013 bis 25. Oktober 2013 ab. Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I. Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 8. März 2013 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen. IV. Zur Zweiten Staatsprüfung 2014 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2013 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen ( 16 Abs. 2 in Verbindung mit 11 LPO II). Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2013 bestanden haben sich bis spätestens 4. März 2013 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 30. April 2013 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden. Der Meldung sind beizufügen: eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung, gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis), gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist, eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist. Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen. Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 8. März 2013 einzuholen. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 6. Mai bis 25. Oktober 2013 (Prüfungslehrproben) ab. In begründeten Fällen (z. B. nach 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden. Ohrnberger Ministerialdirigentin

22 222 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Sieben zusätzliche Standorte im Schulversuch Berufsschule Plus BS+ ab dem Schuljahr 2012/2013 Für besonders leistungsbereite und -fähige Berufsschülerinnen und Berufsschüler wurde in Zusammenarbeit mit der Stiftung Bildungspakt Bayern zum Schuljahr 2008/09 der doppelqualifizierende Schulversuch Berufsschule Plus - BS+ gestartet (s. KMBek vom 15. Oktober 2008, KWMBl S. 555 ff. und ergänzende KMS). Ende des Schuljahres 2011/2012 hat Herr Staatsminister Dr. Spaenle beschlossen, den Schulversuch bis zum Schuljahr 2014/15 (letztmalige Aufnahme) zu verlängern. Die hervorragenden Ergebnisse des ersten Absolventenjahrgangs im Jahr 2011 haben den Eindruck bestätigt, dass Berufsschule Plus auch in Zukunft ein hochattraktives Beispiel für die Durchlässigkeit des bayerischen Bildungssystems und die gelebte Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung sein könnte. Daher entschied sich Herr Staatsminister für einen moderaten Ausbau des Angebots ab dem Schuljahr 2012/13 an den folgenden sieben Schulstandorten: Oberbayern Staatliche Berufsschulen Mühldorf Niederbayern Staatliche Berufsschule Dingolfing Oberpfalz Staatliche Berufsschule Cham Oberfranken Staatliche Berufsschule Kronach Mittelfranken Staatliche Berufsschule Rothenburg o. d. Tauber Unterfranken Staatliche Berufsschule Main-Spessart (Standort Karlstadt) Schwaben Städtische Berufsschule Augsburg VI German Denneborg Ministerialdirigent Anmeldung zur Berufsschule (Schuleinschreibung) für das Schuljahr 2012/2013 Bekanntgabe der Termine RS vom Nr. 520/521/ Die Neueinschreibungen für das Schuljahr 2012/2013 finden an den staatlichen Berufsschulen im Regierungsbezirk Niederbayern an den nachfolgend aufgeführten Tagen statt: Schule: Einschreibung am: Staatliche Berufsschule I Donnerstag, , 12:00 14:00 Uhr Egger Straße 30 für alle Fachbereiche Deggendorf Resteinschreibung am Montag, , um 08:00 Uhr. Staatliche Berufsschule II Dienstag, , 12:00 15:00 Uhr Egger Straße 30 Verkäufer/Einzelhandels-/Büro-/Bürokommunikations-/ Deggendorf Automobilkaufleute/Fotomedienfachleute und Musikfachhändler mit Beschäftigungsort im Landkreis Deggendorf Mittwoch, , 12:00 15:00 Uhr Industrie-/Bankkaufleute mit Beschäftigungsort im Lkr. Deggendorf, Regen und Waldkirchen Nord Kaufleute im Groß- und Außenhandel/Steuerfachangestellte mit Beschäftigungsort im Lkr. Deggendorf, Regen, Waldkirchen Nord und Dingolfing Ost; Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag, die eine kfm. Ausbildung anstreben und im Lkr. Deggendorf wohnen (Online-Anmeldung über das Internet jederzeit möglich)

23 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Hans-Glas-Schule Mittwoch, , Donnerstag, , Staatliche Berufsschule Freitag, Pestalozzistraße 6 08:00 12:00 Uhr und 13:00 15:00 Uhr Dingolfing - Schulorte Dingolfing und Landau a.d.isar - (mit Außenstelle Landau a.d. Isar) Staatliche Berufsschule Montag, Donnerstag, Schützenstraße 30 8:00 15:30 Uhr und Freitag, : 08:00 14:00 Uhr Kelheim Für Nachmeldungen und Änderungen: Freitag, , 8:00 11:30 Uhr Außenstelle Mainburg Montag, Freitag, : 08:00 11:30 Uhr Staatliche Berufsschule I persönliche Einschreibung: Papiererstraße 27 Montag, Freitag, Landshut 8:00 12:00 Uhr und 14:00 16:00 Uhr im Sekretariat der Staatl. Berufsschule I, Landshut, Papiererstraße 27, 1. Stock, Zimmer VI.107. schriftliche Anmeldung: mit Formblatt der Berufsschule I Landshut möglich - kann angefordert bzw. im Sekretariat abgeholt werden - oder unter abrufbar; Online-Anmeldung unter möglich Staatliche Berufsschule II Montag, Freitag, : Weilerstraße : 8:00 12:00 Uhr Landshut und 13:00 16:00 Uhr; : 8:00 14:00 Uhr Staatliche Berufsschule III für Keramik Dienstag, Marienplatz Landshut Staatliche Berufsschule IV Agrarbildungszentrum Schönbrunn Landshut zeitlich nicht begrenzt, Anmeldung bis einschließlich Ende Juli möglich Karl-Peter-Obermaier-Schule Staatliche Berufsschule I Am Fernsehturm Passau gewerblich-technische Berufe: Mittwoch, ; 7:55 9:00 Uhr mit anschließendem Unterricht bis 13:00 Uhr Nebenstelle agrarwirtschaftliche-gastronomische Berufe: Innstraße 71 Mittwoch, ; 8:00 9:00 Uhr Passau mit anschließendem Unterricht bis 13:00 Uhr Staatliche Berufsschule II schriftlich per Post oder per Fax Am Fernsehturm 2 (mit Formblatt kann tel. angefordert werden oder unter Passau abrufbar): bis Mittwoch, Online-Anmeldung bei: telefonisch oder persönlich im Sekretariat Montag, Mittwoch, von 7:30 11:30 Uhr

24 224 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Staatliche Berufsschule Dienstag, , 13:00 Uhr: Max-Breiherr-Straße 30 Bäcker, Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk Pfarrkirchen Bäckerei Mittwoch, , 13:00 Uhr: Kfz-Mechatroniker, Mechaniker für Land- und Baumaschinen technik Berufsgrundschuljahr Agrarwirtschaft: Einschreibung ab sofort Nebenstelle Mittwoch, , 13:00 Uhr: Adam-Regensburger-Str. 20 Metallberufe (alle Fachrichtungen), Jugendliche ohne Ausbil Pfarrkirchen dungsplatz Donnerstag, , 13:00 Uhr: Bau- und Elektroberufe Berufsgrundschuljahr Schreiner und Zimmerer: Einschreibung ab sofort Technische Systemplaner und Technische Produktdesigner: Einschreibung ab sofort per Internet Außenstelle Eggenfelden Mittwoch, , 8:00 Uhr: Pfarrkirchener Straße 70 Bank- und Bürokaufleute, Großhandels- und Industriekaufleute, Eggenfelden Verkäufer und Einzelhandelskaufleute sowie Friseure BVJ/k Wirtschaft: Einschreibung ab sofort Staatliche Berufsschule Montag, Mittwoch, ; 10:00 13:30 Uhr Obere Bachgasse vorwiegend für die Berufe Metall Regen vorwiegend für Wirtschaftsbereich vorwiegend für die Berufe Holz, Zimmerer sowie alle übrigen berufsschulpflichtigen Schüler Außenstelle Viechtach Montag, Mittwoch, Flurstraße 14 für die Berufe der Gastronomie und das BVJ/k Hauswirtschaft Viechtach Staatliche Fraunhofer-Berufsschule I Montag, , 14:00 Uhr: Pestalozzistraße 4 Elektrotechnik, Friseure, Bäcker, Konditoren, Bäckereiverkäufe Straubing rinnen, Konditoreiverkäuferinnen, Speiseeishersteller, Techn. Produktdesigner, Anlagenmechaniker für Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik, Fahrzeugtechnik, Metalltechnik Außenstelle Bogen Montag, , 14:00 Uhr: Georg-Kerschensteiner-Straße 1 Bauberufe Bogen Online-Anmeldungen erwünscht unter: Mathias-von-Flurl-Schule Staatliche Berufsschule II Stadtgraben Straubing Donnerstag, , 14:00 Uhr

25 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Staatliche Berufsschule III Montag, bis Freitag, Kolbstraße 1 für die Berufsfelder Agrarwirtschaft, Gartenbau, Floristik, Straubing Staatliche Berufsschule Montag, , Kapuzinerstraße 17 09:00 bis 12:00 Uhr Vilshofen Staatliche Berufsschule persönlich: Montag, (8:00 12:00 Uhr) Freyunger Straße 8 schriftlich: bis Freitag, Waldkirchen Außenstelle Schlag persönlich: Montag, (8:00 12:00 Uhr) Schärdinger Straße 9 11 schriftlich: bis Freitag, Grafenau Außenstelle Grafenau persönlich oder schriftlich: Koeppelstraße 2 bis Freitag, Grafenau Staatliche Berufsschule Freitag, Fachschulstraße für Glasberufe und optische Industrieberufe Zwiesel Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen Berufsschule. Die Leitungen der Haupt-, Mittel- und Förderschulen werden ersucht, alle zur Entlassung anstehenden Schülerinnen und Schüler, sofern die Anmeldung nicht bereits erfolgte, auf die Einschreibetermine der örtlichen Berufsschule zuverlässig hinzuweisen. Gemäß 25 Abs. 2 der BSO muss bei der Anmeldung eine beglaubigte Abschrift oder Fotokopie des letzten Zeugnisses der zuletzt besuchten Schule der Berufsschule übergeben werden. Sofern bereits ein Ausbildungsvertrag vorliegt, soll dieser bzw. eine Fotokopie oder eine Bestätigung des Betriebes vorgelegt werden. Die Entlassschüler der Hauptschulen und die von Wirtschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien übertretenden Schüler haben sich außerdem zu vergewissern, zu welcher Gemeinde und zu welchem Landkreis a) der Geburtsort b) der Wohnort c) der Beschäftigungsort gehören. Zusätzlich sind bei der Anmeldung folgende Angaben dringend erforderlich: genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufes mit Fachrichtung (lt. Vertrag) Beginn und Ende der Ausbildungszeit (lt. Vertrag) genaue Anschrift mit Telefonnummer und Fax-Nummer sowie -Adresse des Ausbildungsbetriebes Name und Anschrift der zuletzt besuchten Schule erreichter Schulabschluss bei nicht in Deutschland Geborenen: Herkunftsland, Geburtsland und Zuzugsdatum Josef Schätz Abteilungsdirektor

26 226 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Telekolleg/Lehrgang 17 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27. März 2012 Az.: VII.6-5 O Das Telekolleg ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die mit Hilfe ausgestrahlter Lehrsendungen, anhand schriftlichen Begleitmaterials, multimedialer Angebote und im Rahmen von Kollegtagen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt. Das Telekolleg Lehrgang 17 beginnt im November Der Bayerische Rundfunk wird ab 5. November 2012 im Bayerischen Fernsehen und in BR-alpha die Lehrsendungen ausstrahlen. Der Lehrgang dauert bis Juli Die Aufnahme in den Kollegtag des Telekollegs richtet sich nach der Zulassungs- und Prüfungsordnung für das Telekolleg vom 19. November 2002 (GVBl S. 857), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Februar 2009 (GVBl S. 25). Zur Teilnahme am Kollegtag wird zugelassen, wer einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), erlangt hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder spätestens bis zum Ende des Lehrgangs abschließen wird oder eine mindestens vierjährige Berufserfahrung erworben hat. Zur Teilnahme am Kollegtag werden außerdem Meister, Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung oder Fachakademien und Bewerber mit vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern (Betriebswirt des Handwerks, Fachkaufmann, Fachwirt) zugelassen. Zur Teilnahme am Kollegtag wird ferner zugelassen, wer die beruflichen Voraussetzungen (mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens vierjährige Berufserfahrung) erfüllt und nach einem verpflichtenden Vorkurs, der von Juni bis Oktober 2012 angeboten wird, und dem 1. Trimester die Eignung für die weitere Teilnahme am Telekolleg durch eine erfolgreiche Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nachweist. Die Berufsausbildung oder die Berufserfahrung muss der gewählten Ausbildungsrichtung des Telekollegs entsprechen. Die für die Ausbildungsrichtung Sozialwesen erforderliche Berufserfahrung kann auch durch die selbständige Führung eines Familienhaushalts erworben werden. Interessenten, die die Fachhochschulreife nicht erwerben wollen, kann in höchstens zwei Fächern gastweise die Teilnahme an den Kollegtagen und an den Zwischenprüfungen gestattet werden. Über die erzielten Leistungen werden Bescheinigungen ausgestellt. Für eine Fachhochschulreife können die im Rahmen der gastweisen Teilnahme erbrachten Leistungen in den Zwischenprüfungen nicht gewertet werden; die Interessenten sind hierauf vor ihrer Aufnahme hinzuweisen. Die Anmeldung zum Kollegtag ist bis zum 15. Oktober 2012 an die Geschäftsstelle Telekolleg, Bayerischer Rundfunk per Adresse Telekolleg-Teilnehmerverwaltung, BRmedia Service GmbH, Hopfenstraße 4, München, zu richten. Über die endgültige Zulassung zum Kollegtag entscheidet die Kolleggruppenleitung. Informationsmaterial zum Telekolleg kann bei der Geschäftsstelle Telekolleg oder beim Staatsministerium angefordert oder im Internet unter abgerufen werden. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor

27 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Änderung der Bekanntmachung Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27. März 2012 Az.: III.4-5 S a Die Bekanntmachung Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status vom 27. Oktober 2008 (KWMBl S. 434), geändert durch Bekanntmachung vom 1. Juli 2010 (KWMBl S. 200), wird wie folgt geändert: 1. Nr. 1.1 erhält folgende Fassung: Wenn im Zuge der externen Evaluation einer Schule festgestellt wird, dass diese die im MODUS-Bogen (Anlage 1) vorgesehenen Kriterien erfüllt, wird sie im Evaluationsbericht auf die Möglichkeit der Erlangung des MODUS-Status hingewiesen. Die Schule kann mit einer Frist von drei Monaten nach Eröffnung des Evaluationsberichts einen begründeten Antrag (Anlage 2) auf Verleihung des MODUS-Status beim Staatsministerium stellen. In der Begründung sind die mit der Schulaufsicht abgeschlossenen Zielvereinbarungen enthalten, die einen MODUS-Charakter der Schule rechtfertigen. 2. Nr. 1.3 Sätze 4 und 5 erhalten folgende Fassung: Grundlegende Voraussetzung für die Zuerkennung des MODUS-Status ist, dass die Schule auf dem MODUS-Bogen in den Kriterien mit den grau hinterlegten Bewertungsfeldern mit 3 (,Stärke ) oder 4 (,Große Stärke ) sowie in keinem Kriterium mit 1 (,Große Schwäche ) bewertet worden ist. Beim Kriterium,Systematik der Qualitätsentwicklung muss eine Bewertung mit 4 (,Große Stärke ) vorliegen. 3. Nr. 1.4 Satz 1 erhält folgende Fassung: Das Staatsministerium fordert nach Eingang des begründeten Antrags bei der Qualitätsagentur den Evaluationsbericht mit dem zugehörigen MODUS-Bogen an. Die Qualitätsagentur bekommt diese Dokumente vom zuständigen Evaluationsteam. 4. Nr. 1.5 Satz 1 erhält folgende Fassung: Das Staatsministerium entscheidet anhand des Evaluationsberichts, des MODUS-Bogens und des begründeten Antrags der Schule über die Vergabe des MODUS- Status und verleiht diesen für einen Zeitraum von fünf Jahren. 5. Nr. 1.6 Satz 2 erhält folgende Fassung: Hierfür ist nach der Durchführung der externen Evaluation eine schriftliche Antragstellung der Schule beim Staatsministerium erforderlich. 6. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2012 in Kraft. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor

28 228 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012

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30 230 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Fort- und Weiterbildungen Musiklehrgang und Musikfreizeit für Volksschul- und Musiklehrkräfte, Erzieher/-innen, Studierende, Chorsänger/-innen, interessierte Laien, Haus- und Volksmusikanten Zum 36. Mal veranstaltet die Kath. Erwachsenenbildung die Forchheimer Musikwoche auf dem Feuerstein. Unter der neuen Leitung von Johannes Neuner bietet die Musikwoche wie bisher ein vielseitiges Programm: ein erfahrenes Team steht den Kursteilnehmern in Workshops für Chor, Blockflöte, Saxophon, Klarinette, Gitarre, Schlagzeug und Tanz zur Verfügung. Neben dem gemeinsamen Musizieren und dem Unterricht in den jeweiligen Kursen komm natürlich auch das Gemeinschaftsleben nicht zu kurz, wozu auch das Angebot einer gemeinsamen Wanderung gehört. Diese Musikwoche richtet sich an LehrerInnen, Erzieher/Innen, Musiker/Innen, interessierte Laien kurz an alle, die Freude am gemeinsamen Musizieren in der Gruppe haben oder lehrend im Bereich Musik tätig sind. Auch Kinder und Jugendliche sind als Kurs-Teilnehmer immer willkommen! Unter finden Sie weitere Infos zur Musikwoche. Dort können Sie auch die Ausschreibung und das Anmeldeformular herunterladen. Beginn: Sonntag, , Uhr Ende: Samstag, , Uhr Anmeldeschluss: Dienstag, Leiter der Musikwoche: Johannes Neuner, Waischenfeld/Breitenlesau Diplom-Musiker Tel.: 09202/ Musikwoche: Saxophon, Klarinette, Ensemble Veranstalter: Kath. Erwachsenenbildung im Landkreis Forchheim in Zusammenarbeit mit der KLVHS Feuerstein, der Berufsfachschule für Musik Sulzbach-Rosenberg und dem Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen e.v. Veranstaltungsort: Katholische Landvolkshochschule Feuerstein Ebermannstadt Tel.: 09194/

31 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ filmgipfel 2012 vom in Oberstdorf LEHRERFORTBILDUNG, Teilnahme: Teilnehmen können Lehrkräfte aller Schularten aus Bayern und den angrenzenden Alpenländern. Vorkenntnisse nicht erforderlich! Maximal 15 Teilnehmer, 1 Lehrkraft pro Schule. Die Teilnahme ist für alle Veranstaltungen des Festivals bindend. Die Veranstaltung ist vom Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus als eine die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme anerkannt. Kosten: Der Lehrgang ist kostenfrei. Fahrtkosten der bestätigten bayerischen Teilnehmer werden vom Kultusministerium erstattet. Anmeldeschluss: Freitag, (Posteingang) Verwenden Sie bitte das Formular: Anmeldung zur Lehrerfortbildung. Anmeldeadresse: Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium Filmgipfel Rubinger Str Oberstdorf oder per Fax an 0049 (0)

32 232 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Wettbewerbe 10. filmgipfel 2012 WETTBEWERB: Teilnahmebedingungen, Einsendeschluss: Einsendeanschrift: Donnerstag, 18. Oktober (Posteingang) Filme können ab sofort eingereicht werden. Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium Filmgipfel Rubinger Str Oberstdorf MITMACHEN können Schüler ab 10 Jahre aller Schularten aus Bayern und den angrenzenden Alpenregionen, deren Filme nicht unter kommerziellen Bedingungen entstanden sind. Die unabhängige Jury erstellt eine Bestenliste aus 10 Filmen und prämiert aus dieser 5 Gewinner. Von den 10 Filmgruppen der Bestenliste werden jeweils drei Schüler/innen und die betreuende Lehrkraft nach Oberstdorf eingeladen. Diese sind verpflichtet an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen. Verschiedenes Mittelschule freut sich über Preis Den isi-preis für die individuelle Berufsorientierung und Berufsvorbereitung ihrer Schüler hat die Mittelschule erhalten. Damit zählt sie zu, den drei besten Mittelschulen in Bayern (die LNP berichtete). Nachdem die Urkunde, der Scheck über 1000 Euro bereits am Dienstag im Münchner Literaturhaus einer Delegation von der Schule überreicht wurden, präsentierte Rektor Rudi Kratschmer am gestrigen Donnerstag den Schülern den Preis. Die Abkürzung isi" steht für Innere Schulentwicklung - Innovationspreis" und wird seit acht Jahren von der Stiftung Bildungspaket Bayern ausgelobt. Drei Schulen je Schulart wurden ausgezeichnet, die Mittelschule Landau für die Berufsvorbereitung, die die Schulzeit prägt: Lehrerin Jana Grzemba hat die Teilnahme am Wettbewerb betreut. Bei der Präsentation in der Schule meldete sich auch Josef Schätz, Bereichsleiter Schulen bei der Regierung Niederbayern, zu Wort: Die Schule kann sehr stolz auf ihre Leistung sein." Dem pflichtete Bürgermeister Josef Brunner bei. Dass die Mittelschule nicht die Erstplatzierten waren, sei nicht entscheidend: Letztlich waren alle ausgezeichneten Schulen sehr gut. Die Platzierung ist dann nicht mehr entscheidend." Den Scheck und die Urkunde überbrachten Konrektor Raimund Betz, Rektor Rudi Kratschmer, Schülersprecherin Cindy Nürnberger, Lehrerin Jana Grzemba, Abteilungsdirektor Josef Schätz und Bürgermeister Josef Brunner.

33 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Jahrestagung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niederbayern am 17. Juli 2012 in Deggendorf, Kultur- und Kongresszentrum Schulverpflegung von heute für morgen Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niederbayern lädt alle Akteure der Schulverpflegung zur Jahrestagung nach Deggendorf ein. Schulverpflegung von heute für morgen das bedeutet in der Schulverpflegung heute zu planen und zu überlegen, was für morgen richtig ist und deshalb auch gern von den Kunden, Schüler und Lehrer/Betreuer, in Anspruch genommen wird. Dabei geht es vorrangig darum, mit den begrenzten Finanzmitteln Investitionen zu tätigen, die mit möglichst geringem Zeit- und damit Personalaufwand gute Speisenqualität ermöglichen und moderate Energiekosten nach sich ziehen d.h. Schulverpflegung muss wirtschaftlich vertretbar und praktisch umsetzbar sein. Herr Prof. Dr. Michael Greiner setzt sich in seinem Vortrag Nachhaltigkeit in der Schulverpflegung - Verpflegungssysteme und effizienter Geräteeinsatz für Qualität und Geschmack mit diesen Parametern auseinander. Effizienter Geräteeinsatz unter den Aspekten Nährstofferhaltung, sensorische Qualität und Energiekosten stehen im Mittelpunkt seiner Ausführungen. Anschließend werden die Erfahrungen aus dem Modellprojekt Coaching weitergegeben. Die Vorstellung der sechs Coachingschulen des Schuljahres 2011/12 und einer Coachingschule des Schuljahres 2010/11 geben Einblicke in die Vielfalt der praktischen Umsetzung. Das Konzept der Europa-Miniköche stellt Herr Murrer, Teamleiter Europa-Miniköche Niederbayern, unter dem Motto Schüler zu nachhaltigem Handeln motivieren vor. Erfahrungen aus anderen Regionen zeigen, dass dieses Konzept auch mit Schulklassen besonders im Ganztagsschulbetrieb durchführbar ist und sicher auch in Niederbayern bald Nachahmer finden wird. Die wichtigsten Programmpunkte auf einen Blick: 12:30 Uhr: Eintreffen 13:00 Uhr Begrüßung und Eröffnung 13:30 Uhr: Verpflegungssysteme und effizienter Geräteeinsatz für Qualität und Geschmack Prof. Dr. Michael Greiner, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Haushaltstechnik, Catering & Systemgastronomie 14:30 Uhr: Coaching-Abschluss zum Modellprojekt Coaching 2011/2012 Vorstellung der Coachingschulen, Urkundenverleihung 15:30 Uhr: Pause Infostände Coachingschulen, Geräteanbieter, Umweltzentrum 16:30 Uhr: Konzept der Europa-Miniköche - Kochen macht Spaß! 17:30 Uhr: Ende der Veranstaltung Einladungsflyer mit Programm finden Sie unter Anmeldungen sind möglich bis zum online unter Die Veranstaltung ist als eine die staatliche Fortbildung ergänzende Maßnahme anerkannt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für Nachfragen stehen Angela Dreier und Jutta Semmler von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niederbayern gerne zur Verfügung: Tel: 0871/ , schulverpflegung@aelf-la.bayern.de.

34 234 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 "Olympia ruft: Mach mit!" Im Blick auf die Olympischen und Paraolympischen Spiele von 2012 in London bietet die Deutsche Olympische Akademie vielfältige, fachbezogene und fachübergreifende Unterrichtsmaterialien für die Primar- und Sekundarstufe an. Diese sowie weitere Informationen können unter kostenlos abgerufen werden. Schulkinder: Fünftklässler wollen oft einen coolen Schulrucksack Was Eltern dabei beachten sollten Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse Eltern von Schulanfängern haben es gut: Die Ranzen für ABC-Schützen sind überwiegend sehr leicht, mit vielen reflektierenden Flächen ausgestattet und stabil sie entsprechen ganz der Norm DIN Eltern von angehenden Fünftklässlern haben da ganz andere Probleme: Die Schultasche aus der Grundschule ist auf einmal uncool, ehemals geliebte Fußball- oder Prinzessinnen-Motive sind nun peinlich. Das Kind besteht auf einem Schulrucksack. Was gibt es dabei zu beachten? Ein Rucksack ist grundsätzlich keine schlechte Sache, wenn beide Trageriemen richtig eingestellt sind und auch genutzt werden, sagt Elmar Lederer, Erster Direktor der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB). Wird der Rucksack, wie bei vielen Schülern üblich, nur lässig über eine Schulter geworfen oder sind die Riemen so lang eingestellt, dass der Rucksackboden in Po-Höhe sitzt, belastet das die Wirbelsäule und den gesamten Halteapparat. Der Rucksack sollte, wie die Schultasche, so gepackt sein, dass schwere Bücher rückennah transportiert werden. Auch sollte man auf reflektierende Flächen oder Zusatzartikel an den Rucksäcken sorgen. Ausgleichende Bewegung Stehpult statt Schreibtisch Ob ihre Kinder den Rucksack ordentlich tragen oder nicht, können Eltern nicht kontrollieren. Der KUVB rät deshalb zu Bewegungsalternativen am Nachmittag wichtig nach einem langen, im Sitzen verbrachten Schultag. Bewegung und Spaß schafft klassischerweise die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein. Gegen eine zu einseitige Belastung der Wirbelsäule sorgen aber auch einfache Mittel bei den Hausaufgaben, zum Beispiel ein Stehpult als Alternative zum Schreibtisch oder ein Sitzball anstelle des Schreibtischstuhls. Vokabeln lassen sich auch auf dem Bett liegend lernen, oder aber auch das kann Spaß machen beim Balancieren auf einem Bein.

35 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse Schulweg: Hohe Unfallrisiken durch Kickboards und Waveboards Morgens sieht man sie oft: Kinder, die auf Trendsportgeräten wie Waveboards oder Kickboards zur Schule rollen. Das sieht dynamisch aus und spricht für Tempo. Allerdings steigt mit der Geschwindigkeit auch die Unfallgefahr. Schon der kleinste Stein, ein Ästchen, ein Gullideckel oder auch nur eine Unebenheit auf dem Gehweg können die Räder abrupt stoppen. Das Kind stürzt, zieht sich Schürfwunden, Prellungen oder, schlimmer, Kopf- und Zahnverletzungen zu. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) appelliert deshalb an Eltern, ihre Kinder nicht mit diesen Geräten zur Schule fahren zu lassen. Sichere Alternativen sind Roller mit großen Rädern und verkehrssichere Fahrräder. Hohe Geschwindigkeit, kaum Kontrolle Auf Wave- oder Kickboard sind die Kinder oft genauso schnell unterwegs wie ihre Schulkameraden auf dem Fahrrad. Allerdings haben Fahrräder vergleichsweise große Räder und eine Bremse. Ihnen können deshalb kleine Hindernisse oder eine schlechte Beschaffenheit des Weges nichts anhaben. Ist ein Kind dagegen auf dem Waveboard, eine Art Skateboard mit nur zwei Rollen, oder auf dem kleinen leichten Kickboard unterwegs, verliert es leichter die Kontrolle über das Fahrzeug. Es knallt ungebremst auf Gehweg oder auf Straße. Selbst eine komplette Schutzausrüstung, bestehend aus Helm sowie Schonern für Knie, Handgelenke und Ellbogen, kann da wenig ausrichten: Wird das Kind zum Beispiel über die Lenkstange des Kickboards geschleudert, schlägt es häufig mit dem Gesicht, der Hüfte oder der Schulter auf der Straße auf. Dafür gibt es keinen Schutz. Wohin mit Schultasche oder Sportbeutel? Ein zusätzliches Risiko stellen Schultasche und Sportbeutel dar. Der Ranzen schränkt die Bewegungsfreiheit des Kindes schon beim normalen Fahren ein, muss dann noch der Sportbeutel in der freien Hand getragen werden, fehlt diese Hand auf dem Kickboard zum Gegensteuern. Die Fahrt wird zu einem unkalkulierbaren Risiko. Die KUVB ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 2,2 Millionen Schulkinder in Bayern. Der Versicherungsschutz ist kostenfrei. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter

36 236 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Medien-Neuerscheinungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Besprechungen und Hinweise keine Genehmigung der betreffenden Bücher zum Unterrichtsgebrauch durch die Schüler darstellen. Die Rezension gibt nicht die Meinung der Regierung wieder. Susanne Geiger, Michaela Pehmer, Maria Stein Materialien zum jahrgangsübergreifenden Lernen Lesen, Schreiben, Sprache untersuchen 1./2. Schuljahr, Bd. 167 der Reihe Oldenbourg Kopiervorlagen Oldenbourg Schulbuchverlag München, Seiten, ISBN , 19,95 Euro Dieser Band bietet praxiserprobte Hilfen für den jahrgangsübergreifenden Deutschunterricht in den Klassen 1/2. Bewährte Ideen für gemeinsame Unterrichtssituationen sensibilisieren die Schulanfänger für Rechtschreibphänomene, das Rechtschreibbewusstsein wird aufgebaut. Die Kinder lernen bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen Lesen und Schreiben. Differenzierte Schreibanlässe motivieren zum eigenständigen Schreiben von Texten. Grundidee ist hierbei, am Unterrichtsbeginn ausgehend von einer gemeinsamen Situation Übungsangebote auf verschiedenen Lernniveaus anzubieten. Dem Wesen der jahrgangsübergreifenden Pädagogik kommt hierbei besonders entgegen, dass einige Aufgabenstellungen bewusst auf die Zusammenarbeit von Erstund Zweitklässlern ausgerichtet sind. Die einzelnen Kapitel beschäftigen sich mit den Themen Reime, Übungen zum ABC, Sprache untersuchen, Texte verfassen und Leserundgang zum genauen Lesen. Susanne Geiger und Maria Stein Materialien zum jahrgangsübergreifenden Lernen Mathematische Kompetenzen fördern 1./2. Schuljahr, Bd. 172 der Reihe Oldenbourg Kopiervorlagen Oldenbourg Schulbuchverlag München, Seiten, ISBN , 19,95 Euro Anliegen des vorliegenden Bandes ist die Schaffung mathematischen Verständnisses durch Praxisbeispiele. Bewährte Ideen für gemeinsame Unterrichtssituationen schulen Zahlverständnis, Grundrechenarten, Orientierungsvermögen in Raum und Ebene und Vorstellungen über Größen. Hierbei wird besonderer Wert auf die Verknüpfung mit Situationen des alltäglichen Lebens gelegt. Sachaufgaben, Schaubildern, Faltanleitungen, Knobelaufgaben usw. bieten die Möglichkeit. jedes Kind bei seinem Lernstand abzuholen und durch entsprechende Aufgabenformen zu unterstützen. Die einzelnen Kapitel tragen die Überschriften Wie alt sind die Kinder in unserer Klasse?, Rechnen mit Würfelbildern, Raum-Lage-Beziehungen: rechts und links, Die Zwanziger- und Hundertertafel, Meine Lieblingszahl, Sachaufgabe: Im Trampolinland, Sachaufgabe: Wie viele Räder? und Offene Aufgabenstellungen.

37 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/ Susanne Geiger, Michaela Pehmer, Maria Stein Materialien zum jahrgangsübergreifenden Lernen Die ersten Schulwochen 1./2. Schuljahr, Bd. 166 der Reihe Oldenbourg Kopiervorlagen Oldenbourg Schulbuchverlag München, Seiten, ISBN , 19,95 Euro Dieser Band enthält erprobte Tipps und Kopiervorlagen, mit denen die ersten Wochen in der jahrgangsübergreifenden Klasse 1/2 organisiert und gestaltet werden können. Die Materialien helfen dabei, die Kinder mit den notwendigen Strukturen vertraut zu machen und gemeinsame Rituale einzuführen. Die einzelnen Kapitel bieten eine Fülle sofort einsetzbarer Kopiervorlagen, die die Themen Ideen für den Schulanfang, Tagesrhythmisierung und Gemeinsame Unterrichtssituationen in den ersten Schultagen und -wochen abdecken. Hierbei sind auch fach- und themenbezogene Materialien enthalten. Renate Mechler-Schmitt Neues aus der Liederwerkstatt, Musik fachfremd unterrichten, Schuljahr, Oldenbourg Schulbuchverlag München, Seiten, ISBN , 19,95 Euro Der vorliegende Band spricht besonders Kolleginnen und Kollegen mit wenig Erfahrung im Musikunterricht an, die auf der Suche nach Anregungen und unkompliziert einsetzbarem Unterrichtsmaterial sind. Ziel des Werkes ist der Erwerb musikalische Fähigkeiten und musikalisches Wissen in handlungsorientierten und schülerzentrierten Unterrichtsformen anwendungsbezogen, selbstständig und durch persönliche Erfahrung. Die inhaltlichen Themenkreise stehen dabei unter den Überschriften Gemeinsam, Neues vom Wetter, Besondere Tage und Unglaublich. Zu jedem vorgestellten Lied erfolgen methodisch-didaktische Vorschläge zum Stundeneinstieg, zur Liederarbeitung und zur Instrumentalbegleitung in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, wobei alle für den Einsatz im Unterricht erforderlichen Notenbeispiele und Abbildungen enthalten sind. Informationen zur Didaktik, Querverweise zur Musiktheorie, Tipps und Tricks aus dem Erfahrungsschatz der Autorin sowie Anregungen zu Spiel und Bewegung schließen sich an. Die beiliegende CD enthält alle Lieder inklusive ihrer Karaokeversionen. Speziell ausgerichtet auf die jahrgangsübergreifende Klasse 1/2 erschienen in der Reihe Oldenbourg Kopiervorlagen neue Materialien zum Deutsch- und Mathematikunterricht sowie den ersten Schulwochen allgemein. Ein besonderer Vorteil aller Bände liegt darin, dass alle Materialien auf der jeweils beiliegenden CD- ROM editierbar, also den jeweiligen Bedürfnissen individuell anpassbar sind.

38 238 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 6/2012 Klingebiel K., Lunzer E. Anna, Peter und Lund, der Lese-Rechtschreib-Hund Ernst Reinhardt Verlag München 92 Seiten mit CD-ROM, ISBN , 29,90 Euro; Lund, der Lese-Rechtschreib-Hund, erklärt Grundschulkindern spielerisch, was sich hinter einer Lese-Rechtschreib-Störung verbirgt. Das Bilderbuch erzählt von Anna und Peter, die Probleme haben, lesen und schreiben zu lernen. Bald verlieren sie die Lust am Lernen. Dies liegt auch daran, dass die Mitschüler sich über sie lustig machen. Bis eines Tages Lund, der blaue Lese-Rechtschreib-Hund, auftaucht und die Kinder zu einer Therapie-Stunde begleitet. Dort erfahren sie, was sich hinter ihren Schwierigkeiten verbirgt und wie sie diese bewältigen können. So kommt auch die Freude am Lernen wieder zurück. Der vorliegende Titel ist gut geeignet, um im LRS-Unterricht Ängsten und Sorgen betroffener Kinder vorzubeugen oder im Klassenverband über die Situation von Mitschülern mit LRS zu informieren und diese damit besser zu verstehen. Auf der beiliegenden CD-ROM erhalten Lehrkräfte und Eltern umfassende Sachinformationen zum Thema Legasthenie. Unterrichtsmaterialien, die für den Einsatz in Grundschulklassen oder auch für zu Hause geeignet sind, liefern Ideen für das gemeinsame Lesen.

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