Oberbayerischer Schulanzeiger

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1 Oberbayerischer Schulanzeiger Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern 1 Nr. 1 / 2. Januar 2012 Inhaltsübersicht Amtlicher Teil Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Fernstudium Katholische Religionslehre Versetzung in andere Regierungsbezirke zum Schuljahr 2012/13 Versetzung und Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern zum Schuljahr 2012/13 Direktbewerbung: Schule sucht Lehrer Lehrer sucht Schule Regelungen für das Schuljahr 2012/13 Stellenausschreibungen Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule Stellenausschreibungen für einen Beratungsrektor/eine Beratungsrektorin der Besoldungsgruppe A 13 + AZ bzw. A 14 als Koordinator/in für die Schulberatung an Grund- und Haupt-/Mittelschulen Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/ einer Seminarrektorin (BesGr. A 14) als Leiter/in eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen mit dem Schwerpunkt Koordination des Vorbereitungsdienstes im Fach Englisch sowie Koordination des Vorbereitungsdienstes in der Landeshauptstadt München für den Regierungsbezirk Oberbayern Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/ einer Seminarrektorin (BesGr. A 14) als Leiter/in eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen mit dem Schwerpunkt Koordination des Vorbereitungsdienstes in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern für den Regierungsbezirk Oberbayern Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/ einer Seminarrektorin (BesGr. A 14) als Leiter/in eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt-/Mittelschulen mit dem Schwerpunkt Koordination des Vorbereitungsdienstes im Fach evangelische Religion oder Englisch sowie Koordination des Vorbereitungsdienstes in der Landeshauptstadt München für den Regierungsbezirk Oberbayern Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/ einer Seminarrektorin (BesGr. A 13 + AZ) als Leiter/ in eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt-/Mittelschulen Ausschreibung der Stelle eines Seminarleiters/ einer Seminarleiterin (BesGr. A 11 + Stellenzulage) als Leiter/in eines Seminars für die Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern Ernährung und Gestaltung Ausschreibungen von Fachberaterstellen bei einem Staatlichen Schulamt Ausschreibung der freien und voraussichtlich frei werdenden Stellen an Grund-, Haupt- und Mittelschulen Stellenausschreibung der Deutschen Evangelischen Oberschule in Kairo/Ägypten Stellenausschreibung der Philosophischen Fakultät der Universität Passau Stellenausschreibung für Grundschulpädagogen/- pädagoginnen für das Dr. von Haunersche Kinderspital, München Fortsetzung Inhaltsübersicht auf Seite

2 2 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 2012 Fortzsetzung Inhaltsübersicht Nichtamtlicher Teil Anlagen SchulKinoWoche Bayern geht in die fünfte Runde Qualitiätsentwicklung an Ganztagsschulen Dritter bayerischer Ganztagsschulkongress in Forchheim Antrag auf Versetzung von Oberbayern in einen anderen Regierungsbezirk (1 Seite) Antrag auf Versetzung im Regierungsbezirk Oberbayern (2 Seiten) Medienhinweise 20 Muster für Direktbewerbung (1 Seite) 28 Rezensionen 21 Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Bitte informieren Sie sich über die neuesten Bekanntmachungen/Verordnungen zu den angeführten Themen im jeweils angegebenen Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst. Thema und Aktenzeichen der Bekanntmachung Verordnung über die Berufsbezeichnungen der nicht verbeamteten Lehrkräfte (Lehrerberufsbezeichnungsverordnung LBerBezV) vom 13. Oktober 2011(GVBl S. 537) Einstellungsprüfung zum staatlichen Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, der Fachlehrer für Hauswirtschaft und der Fachlehrer für Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27. Oktober 2011 Az.: VII.2-5 S Zu finden im Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt KWMBl Nr. 22/11 Seite 354 KWMBeibl Nr. 22/11 Seiten

3 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. Dezember 2011 Az.: IV.3-5 P b Fernstudium Katholische Religionslehre für Lehrer/innen an Grundschulen/Haupt-/Mittelschulen/Förderschulen in Bayern Das Fernstudium wendet sich an Lehrkräfte an Grund-, Haupt-/Mittelschulen und Förderschulen in Bayern, die die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für Katholische Religionslehre bzw. später die Missio Canonica erlangen wollen. Das Fernstudium entspricht dem Niveau des Studiums eines Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium für Grund-, Haupt-/Mittel- oder Förderschulen. Als fachliche Zulassungsvoraussetzung gilt die bestandene Zweite Staatsprüfung. Zulassungsbedingung ist ein bescheinigtes Gespräch mit der (erz-)diözesanen Schulabteilung zur Klärung der Voraussetzungen und der Zulassung. Die Zulassung wird durch die (erz-)diözesane Schulabteilung erteilt. Das Fernstudium beinhaltet folgende Elemente: Erarbeitung von 24 Lehrbriefen im privaten Selbststudium Teilnahme an einem Studientag zur Einführung Teilnahme an einer Studienwoche 5-10 Hospitationsstunden im Religionsunterricht Mündliche Abschlussprüfung Ggf. Teilnahme an einem diözesanen Gesprächskreis Kursbeginn ist der 15. April 2012, die Dauer beträgt 15 Monate. Anmeldeschluss bei der (erz-)diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar Weitere Informationen stehen unter theologie@fernkurs-wuerzburg.de bzw. unter zur Verfügung. Versetzung in andere Regierungsbezirke zum Schuljahr 2012/13 1. Grundlegendes Die Regierung von Oberbayern ist bei Versetzungen von Lehrern (Sammelbegriff) in andere Regierungsbezirke für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde: Grund-, Haupt- und Mittelschulen (Lehrer, Fachlehrer, Förderlehrer), Förderschulen, Schulen für Kranke berufliche Schulen (ohne FOS/BOS). In das Versetzungsverfahren werden einbezogen: a) Lehrkräfte im Beamtenverhältnis b) Lehrkräfte mit Arbeitsvertrag unbefristet befristet mit der Zusage der Verbeamtung Versetzungen sind grundsätzlich nur zu Schuljahresbeginn möglich. Hinweis: Wartelistenbewerber und Prüflinge haben die Möglichkeit, gesondert Wünsche über ihren zukünftigen Einsatzort zu äußern. Dies geschieht mit entsprechenden standardisierten Formblättern, die dem genannten Personenkreis in einem persönlichen Anschreiben zugehen. Die Einsatzwünsche von Wartelistenbewerbern und Prüflingen sind grundsätzlich in ihrer Priorität nachrangig gegenüber Versetzungsanträgen. 2. Versetzung von Lehrerinnen und Lehrern an Grund-, Haupt-/Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (einschließlich Sonderberufsschulen) 2.1 Versetzungsanträge Das Formblatt Antrag auf Versetzung von Oberbayern in einen anderen Regierungsbezirk ist diesem Schulanzeiger als Anlage (Kopiervorlage) beigefügt und steht im Internet unter in der Online-Version des Oberbayerischen Schulanzeigers zum Download zur Verfügung. Das Formblatt kann auch beim zuständigen Staatlichen Schulamt oder bei der Regierung von Oberbayern Tel angefordert werden. Das vollständig ausgefüllte Formblatt ist vorzulegen a) für Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt-/Mittelschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt bis spätestens 2. März 2012 (Eintreffen beim Schulamt)

4 4 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 2012 b) für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen (einschließlich Sonderberufsschulen) und Schulen für Kranke über die Schulleitung bei der Regierung von Oberbayern (Schulreferent) bis spätestens 2. März 2012 in dreifacher Ausfertigung (Förderschulen zweifach) zusammen mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen (siehe 2.2). Verspätet eingehende Gesuche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Wichtige Hinweise: Die Anzahl der in den Jahren zuvor gestellten Versetzungsanträge hat keinen Einfluss auf die Versetzungsaussichten. Die Auswahl erfolgt aufgrund des aktuellen Vergleichs mit allen weiteren Bewerbern. Die Benennung eines möglichen, persönlichen Tauschpartners ist nicht möglich, der Tausch von Lehrkräften erfolgt durch die beteiligten Regierungen nach festgelegten Kriterien (siehe 2.2). Antragsteller, die im Lehrerausgleich dem Regierungsbezirk Oberbayern zugewiesen worden waren, sollen dies im Antragsformular im Abschnitt 2. Allgemeine dienstliche Angaben anführen. Schulpsychologen müssen ihre Zusatzqualifikation im Antragsformular unter Besondere Qualifikationen angeben. Der Versetzungsantrag bezieht sich auf einen gesamten Regierungsbezirk. Über die tatsächliche Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk entscheidet die aufnehmende Regierung. Wird im Antrag das Feld Sollte eine Versetzung in die angegebenen Schulamtsbezirke nicht möglich sein, bin ich mit jedem anderen Schulamtsbezirk innerhalb des Regierungsbezirkes einverstanden angekreuzt, bekundet der Antragsteller damit unmissverständlich, dass er eine Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk einem Verbleib im Regierungsbezirk Oberbayern vorzieht, falls angegebene Einsatzwünsche nicht zu realisieren sind. Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen oder mehrere weitere Regierungsbezirke sind für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche im Formular zu kennzeichnen (Erstwunsch bzw. Zweitwunsch). Ein parallel gestellter Versetzungsantrag innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern ist ebenfalls entsprechend zu kennzeichnen. Änderungen zu den gemachten Angaben im Antrag sind der Regierung von Oberbayern bis spätestens 1. Juni 2012 schriftlich mitzuteilen und gegebenenfalls durch entsprechende Unterlagen zu belegen (z. B. bei Eheschließung, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes). Änderungen, die dem zuständigen Sachbearbeiter der Regierung von Oberbayern bei Beginn der Versetzungsaktion nicht vorliegen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die relevanten Unterlagen sind zusätzlich zum Dienstweg direkt an das Sachgebiet zu senden (am besten per Fax: ), bei Förderschulen an das Sachgebiet 41.1 (am besten per Fax: ). Eine Rücknahme des Versetzungsgesuchs ist ebenfalls in schriftlicher Form zusätzlich zum Dienstweg direkt beim Sachgebiet , bei Förderschulen an das Sachgebiet 41.1 (am besten per Fax: ) bis zum 1. Juni 2012, einzureichen. Aus Gründen der Personalplanung können nach diesem Termin eingehende Rücknahmen von Versetzungsgesuchen nur in begründeten Ausnahmefällen angenommen werden. Entstehende Nachteile aus eventuell nicht vollständig ausgefüllten Anträgen und/oder nicht beigelegten bzw. nicht fristgerecht nachgereichten Belegen gehen zu Lasten des Antragsstellers. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird bei Gesuchen um Versetzung oder Zuweisung in einen anderen Regierungsbezirk keine Bestätigung über den Eingang des Antrages und keine Bestätigung des Eingangs von nachgereichten Unterlagen erteilt. Wir bitten dafür um Verständnis. Die Gesamtzahl der Versetzungsanträge, die zunächst wegen fehlender Tauschpartner bis Juni nicht verbeschieden werden können, wird dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gemeldet. Das Staatsministerium prüft dann, ob und inwieweit über die Vereinbarungen der Regierungen hinaus Versetzungen möglich sind. Eine Entscheidung ist jedoch erst nach Bekanntgabe der Einstellungsnoten durch das Staatsministerium, d. h. gegen Ende Juli möglich. Hierbei trifft das Staatsministerium keine Entscheidung im Einzelfall, sondern ermöglicht den Regierungen ein Kontingent an Versetzungsmöglichkeiten. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist auf Folgendes hin: Zur Deckung des Lehrerbedarfs ist es seit Jahren erforderlich, Lehrkräfte in anderen als dem gewünschten Regierungsbezirk einzustellen. Eine Reihe dieser Lehrkräfte stellt in den nachfolgenden Jahren einen Antrag auf Versetzung in den Heimatregierungsbezirk. Eine zunehmende Zahl an Antragstellern wendet sich jährlich mit Schreiben direkt oder indirekt an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und bittet um Berücksichtigung ihres Antrags. Das Staatsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Anträge in jedem Einzelfall die Regierung trifft, in deren Zuständigkeitsbereich die Lehrkraft derzeit eingesetzt ist. Regionale Wünsche werden von der aufnehmenden Regierung auf Realisierbarkeit geprüft. Die von den Bewerbern gestellten Anträge liegen dem Staatsministerium nicht vor und können somit auch nicht gewürdigt werden. Das Staatsministerium ist an der Versetzung von Lehrkräften

5 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / zwischen den Regierungsbezirken nur insoweit beteiligt, als es im vorgegebenen Rahmen der Personalplanung eine feste Zahl an Versetzungsmöglichkeiten in die jeweiligen anderen Regierungsbezirke vorgibt. Die namentliche Festlegung der zu versetzenden Lehrkräfte erfolgt durch die beteiligten Regierungen. Grundlage dieser Versetzungskontingente sind die Berechnungen des Lehrerbedarfs für jeden Regierungsbezirk. In diesen Wert wird der Lehrerausgleich bereits miteinbezogen. Das Staatsministerium weist darauf hin, dass voraussichtlich auch zum Schuljahr 2012/13 nur einem geringen Teil der Versetzungsanträge entsprochen werden kann. Entsprechend mehrerer Landtagsbeschlüsse haben Lehrkräfte, die ihren Antrag mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang bei der Bewertung der Dringlichkeit. Angesichts der großen Zahl an Anträgen und dem nach wie vor großen Lehrerbedarf in Oberbayern kann leider auch nicht davon ausgegangen werden, dass allen derartigen Anträgen entsprochen werden kann. Die Lehrkräfte werden gebeten, von Eingaben an das Staatsministerium abzusehen. 2.2 Kriterien bei der Versetzung von Lehrkräften Die Gesamtzahl der in die einzelnen Regierungsbezirke versetzten Lehrerinnen und Lehrer ist jährlichen Schwankungen unterworfen, da sie einerseits von möglichen Tauschpartnern und vor allem vom unterschiedlichen Bedarf an Lehrkräften in den jeweiligen Regierungsbezirken abhängt. In den letzten Jahren mussten sehr viele Anträge aufgrund von fehlenden Versetzungsmöglichkeiten abgelehnt werden. Die Regierung von Oberbayern überprüft deshalb alle eingegangenen Versetzungsanträge und legt nach den festgelegten Kriterien die jeweilige Priorität fest: a) Familienzusammenführung Entsprechend den Beschlüssen des Bayerischen Landtages vom und vom sind bei Versetzungen Familienzusammenführungen vorrangig zu berücksichtigen. Als Familienzusammenführung gilt allgemein die Zusammenführung verheirateter Partner. Sofern die Gesuche mit Familienzusammenführung begründet werden, müssen ihnen folgende Unterlagen beigefügt werden: Amtliche Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz des Ehegatten bzw. der Ehegattin (Meldebescheinigung) Bescheinigung des Arbeitgebers des Ehegatten/der Ehegattin, dass er/sie sich in ungekündigter Stellung befindet. Nach einem Beschluss des Bayerischen Landtages vom werden die Versetzungswünsche unverheirateter Lehrkräfte mit Kindern wie die verheirateter Lehrkräfte behandelt, wenn nur auf dem Wege der Versetzung die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Dies muss aus der Antragsbegründung glaubhaft hervorgehen und überprüfbar sein. Auf eine geplante Eheschließung muss im Versetzungsantrag hingewiesen werden. Wegen der Vielzahl der Anträge ist der späteste Termin zur Berücksichtigung für die Eheschließung der 1. Juni 2012 und muss bis spätestens 6. Juni 2012 bei der Regierung durch Heiratsurkunde nachgewiesen sein. Erfolgt die Eheschließung nach dem 1. Juni, kann dies grundsätzlich für das laufende Versetzungsverfahren keine Berücksichtigung mehr finden. Eine bestehende Schwangerschaft ist durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung mit Angabe des prognostizierten Geburtstermins nachzuweisen, die Geburt eines Kindes nach Antragstellung durch Vorlage der Geburtsurkunde. b) Wartezeit und Leistung Innerhalb der Prioritätengruppen sind die relevante Wartezeit des jeweiligen Antragstellers in Oberbayern und dessen Leistung (Gesamtprüfungsnote der 1. und 2. Lehramtsprüfung, bei ehemals freien Bewerbern die vom Staatsministerium festgesetzte Vergleichsnote, gegebenenfalls dienstliche Beurteilungen) weitere Auswahlkriterien. c) Weitere Kriterien Von besonderer Bedeutung ist auch die Einsatzmöglichkeit im angestrebten Regierungsbezirk. Eventuell vorhandene persönliche Gründe für eine Versetzung sind ebenfalls im Versetzungsantrag oder ggf. auf einem gesonderten Blatt anzugeben. Alle hier gemachten Angaben sind nach Möglichkeit zu belegen. So kann z. B. ein Antragsteller mit einem schwer pflegebedürftigen Elternteil nur als Härtefall mit höherer Versetzungs-Priorität eingestuft werden, wenn dies entsprechend belegt wird (aktuelles ärztliches Gutachten über tatsächliche Betreuung oder Pflege durch den Antragsteller). d) Arbeitszeit im Schuljahr 2012/13 Wichtige Hinweise des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Im Versetzungsverfahren können grundsätzlich nur die Antragsteller versetzt werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk (in Voll- oder Teilzeit) Dienst leisten. Dabei ist zu beachten, dass die im Versetzungsantrag angegebene Stundenzahl mit dem gesondert gestellten Teilzeitantrag übereinstimmen muss. Bei Versetzung gilt die

6 6 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 2012 gewährte Teilzeit unverändert. Sie ist nur mit Zustimmung der aufnehmenden Regierung änderbar. 3. Versetzungsverfahren im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen Alle Lehrkräfte, die eine Versetzung anstreben, haben ihren Versetzungsantrag bis spätestens 1. März 2012 bei der abgebenden Schule (Stammschule) zu stellen. Das Formblatt Antrag auf Versetzung sowie das Informationsblatt können ab Januar 2012 aus dem Internet geladen werden unter der Adresse Hinweis: Weitere Auskünfte zum Versetzungsverfahren erteilt an der Regierung von Oberbayern: a) für Berufliche Schulen: Sachgebiet , Tel b) für Volksschulen (Grund- und Hauptschulen): Sachgebiet , Tel c) für Förderschulen, Schule für Kranke: Sachgebiet 41-1, Tel Versetzung und Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern zum Schuljahr 2012/13 1. Grundlegendes Die Regierung von Oberbayern ist bei Versetzungen und Zuweisungen von Lehrkräften innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde: a) Volksschulen (Grund- und Haupt-/Mittelschulen) Die Regierung von Oberbayern entscheidet nur bei Versetzungen in einen anderen Schulamtsbezirk, Versetzungen innerhalb des jeweiligen Schulamtsbezirks führt das Staatliche Schulamt in eigener Zuständigkeit durch. b) Förderschulen und Schulen für Kranke c) Berufliche Schulen mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Direktbewerbungsverfahren für Lehrkräfte im Höheren Dienst, Versetzungsverfahren für Fachlehrer) d) Versetzungsanträge zwischen Volksschul- und Förderschulbereich e) Versetzungsanträge vom Volksschul- bzw. Förderschulbereich an andere Schularten (z. B. Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen) 1.1 Versetzung In das Versetzungsverfahren werden einbezogen: a) Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auf Probe b) Lehrkräfte mit Arbeitsvertrag unbefristet befristet mit der Zusage der späteren Verbeamtung Wartelistenbewerber, Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag und Prüflinge haben die Möglichkeit, gesondert Wünsche über ihren zukünftigen Einsatzort zu äußern. Dies geschieht mit entsprechenden standardisierten Formblättern, die dem genannten Personenkreis in einem persönlichen Anschreiben zugehen. Versetzungen sind grundsätzlich nur zu Schuljahresbeginn vorgesehen. 1.2 Zuweisung (während des Vorbereitungsdienstes) Einen Antrag auf Zuweisung an einen anderen Einsatzort innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern ist für Lehramtsanwärter (für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen), Fachlehreranwärter, Förderlehreranwärter, Studienreferendare für das Lehramt an Sonderschulen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und kann nur im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes gestellt werden. Die formlosen Anträge sind auf dem Dienstweg beim zuständigen Seminarbeauftragten an der Regierung von Oberbayern einzureichen. 2. Versetzung von Lehrerinnen und Lehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (einschließlich Sonderberufsschulen) 2.1 Versetzungsanträge Das Formblatt Antrag auf Versetzung im Regierungsbezirk Oberbayern ist diesem Schulanzeiger als Anlage (Kopiervorlage) beigefügt und steht im Internet zum Download unter zur Verfügung. Das Formblatt kann angefordert werden: beim zuständigen Staatlichen Schulamt oder bei der Regierung von Oberbayern, Tel

7 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / Das vollständig ausgefüllte Formblatt ist vorzulegen: für Lehrerinnen und Lehrer an Volksschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt bis spätestens 21. März 2012 (Eintreffen beim Schulamt) für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen (einschließlich Sonderberufsschulen) und Schulen für Kranke bei der Schulleitung bis spätestens 21. März 2012 in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den ggf. erforderlichen Unterlagen (siehe 2.2). In begründeten Ausnahmefällen können Versetzungsanträge noch bis Ende Mai auf dem Dienstweg nachgereicht werden. Anträge, die nach den vorstehend genannten Terminen eingehen, können für das Schuljahr 2012/13 grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Regierung von Oberbayern aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bei Anträgen auf Versetzung innerhalb Oberbayerns keine Bestätigung über den Erhalt des Antrages erteilt. Entstehende Nachteile aus nicht vollständig ausgefüllten Anträgen gehen zu Lasten des Antragsstellers. Wichtige Hinweise für den Volksschulbereich: Der Versetzungsantrag bezieht sich immer auf einen Schulamtsbezirk, nicht auf eine einzelne Schule oder mehrere einzelne Schulen. Davon ausgenommen sind ausgeschriebene Stellen (siehe 2.3). Schulpsychologen müssen ihre Zusatzqualifikation im Antragsformular unter Zusatzausbildung angeben. 2.2 Kriterien bei der Versetzung von Lehrkräften innerhalb Oberbayerns Bei der Entscheidung über eine mögliche Versetzung hat die Regierung in erster Linie den Personalbedarf zu berücksichtigen. Sie muss dafür sorgen, dass an allen Volksund Förderschulen des Regierungsbezirks ein möglichst gleicher Versorgungsgrad im Personalbereich hergestellt wird. Dies bedeutet eine gleichmäßige Verteilung der Lehrerinnen und Lehrer auf alle Städte und Landkreise im Rahmen der durch die Klassenbildung gegebenen Notwendigkeiten. Soweit möglich, wird die Regierung auch in Zukunft familiäre und soziale Verhältnisse der Antragsteller berücksichtigen. Dienstliche Gründe haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor persönlichen Gründen. 2.3 Direktbewerbungsverfahren Das Direktbewerbungsverfahren ist eine Ergänzung zum allgemeinen Versetzungsverfahren und bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, sich direkt auf eine zu besetzende Stelle an einer bestimmten Schule zu bewerben. Die für das Schuljahr 2012/13 ausgeschriebenen Stellen sind ab Anfang März (Förderschulen) bzw. Mai (Volksschulen) im Internet unter zu finden. 3. Versetzungsverfahren im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen Alle Lehrkräfte des höheren Dienstes, die eine Versetzung anstreben, haben ihren Versetzungsantrag bis spätestens 1. März 2012 bei der abgebenden Schule (Stammschule) zu stellen, versetzungswillige Fachlehrer bis spätestens 9. Januar Das Formblatt Antrag auf Versetzung sowie das Informationsblatt können ab Januar 2012 aus dem Internet geladen werden unter der Adresse: Hinweis: Weitere Auskünfte zum Versetzungsverfahren erteilt an der Regierung von Oberbayern: a) für Volksschulen (Grund- u. Haupt-/Mittelschulen): Sachgebiet , Tel b) für Förderschulen, Schule für Kranke: Sachgebiet 41-1, Tel c) für Berufliche Schulen: Sachgebiet , Tel Direktbewerbung: Schule sucht Lehrer Lehrer sucht Schule Direktbewerbung: Besetzung von Stellen an staatlichen Grund-, Haupt-/Mittelschulen und Förderschulen durch Lehrer (Sammelbegriff) in Oberbayern Regelungen für das Schuljahr 2012/13 1. Grundsätzliches Die Direktbewerbung kann nur für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie für Lehrkräfte mit unbefristetem Arbeitsvertrag im Regierungsbezirk Oberbayern ermöglicht werden. Im Regelfall kann der Turnus nicht unterbrochen werden. Das Direktbewerbungsverfahren der Regierung von Oberbayern ist eine Ergänzung des allgemeinen Versetzungsverfahrens, d. h. beide Verfahren können parallel laufen. Es ist jedoch nur für staatliche, nicht für private Schulen vorgesehen.

8 8 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / Anforderungsprofile 4. Bewerbung Viele Grund-, Haupt-/Mittelschulen und Förderschulen haben ein besonderes fachliches bzw. pädagogisches Profil wie z. B. Schwerpunkt Leseerziehung, Modus 21-Schule, Schulen mit Außen- oder Kooperationsklassen, Schulen mit erweitertem Musikunterricht, Grundschulen mit jahrgangskombinierten Klassen, Schulen mit Inklusionsprofil. Zur nachhaltigen Weiterentwicklung sind diese Schulen auf der Suche nach geeignetem Personal, wie z. B. Moderatoren für Schulentwicklung oder auf einzelne Fächer spezialisierte Lehrkräfte. Dieses spezifische Anforderungsprofil muss im Ausschreibungstext deutlich herausgestellt werden. Eine Ausschreibung mit z. B. nur Hauptschullehrer für Jahrgangsstufe entspricht nicht dem Profil und muss entsprechend ergänzt werden. 3. Ausschreibung Es gilt folgendes Verfahren: a) Schule und Schulreferent (für Förderschulen) bzw. Schule und Schulamt (für Grund-, Haupt- und Mittelschulen) prüfen, ob zum Schuljahr 2012/13 an der jeweiligen Schule ein gesicherter Lehrerbedarf besteht. Es wird den Schulleitungen dringend empfohlen, vor der Ausschreibung der Direktbewerbung Kontakt mit den genannten Stellen aufzunehmen. b) Die Schulleitung formuliert eine stichpunktartige Beschreibung der zu besetzenden Stelle (Formblatt im Internet unter und sendet den Entwurf per an die Regierung von Oberbayern zur Ausschreibung im Internet. Die Ausschreibung muss das konkrete Anforderungsprofil enthalten (vor allem gewünschte Qualifikationen, vorgesehene Aufgaben, Einsatzbereiche, Stundenumfang) und ist an folgende E- Mail-Adresse zu senden: schulwesen@reg-ob.bayern.de 4.1 Ablauf Ab 7. Mai für Förderschulen bzw. für Grund-, Hauptund Mittelschulen sind die ausgeschriebenen Stellen im Internet zu finden unter: bayern.de Interessierte Lehrer und Lehrerinnen richten ihre qualifizierte Bewerbung mit allen erforderlichen Angaben an die jeweilige Schule und informieren das bisher für sie zuständige Schulamt bzw. den zuständigen Schulreferenten. Die Schulleitung nimmt mit den Bewerbern Kontakt auf und lädt die Bewerber zu einem Gespräch ein. Bei gleicher gegebener Eignung haben Lehrkräfte Vorrang, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen. Die Schulleitung legt anschließend dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt (Grund-, Haupt- und Mittelschulen) bzw. dem zuständigen Schulreferenten (Förderschulen) einen begründeten/qualifizierten Besetzungsvorschlag vor. Bei Bewerbungen innerhalb eines Schulamtsbezirkes (Grund-, Haupt- und Mittelschulen) wird die Besetzung vom Schulamt selbst vollzogen. Kommt die ausgewählte Lehrkraft aus einem anderen Schulamtsbezirk, gibt das Schulamt den Besetzungsvorschlag an die Regierung von Oberbayern zum Vollzug weiter. Das Staatliche Schulamt informiert in diesem Fall außerdem das abgebende Schulamt über den qualifizierten Auswahlvorschlag. Bei der Ausschreibung von Stellen für Fachlehrer m/t und Förderlehrer ist wegen der unterschiedlichen Versorgung der Schulamtsbezirke die Beteiligung der Regierung in allen Fällen erforderlich. Bei allen Bewerbungen im Förderschulbereich wird die Besetzung von der Regierung von Oberbayern (Sachgebiet 41-1) durchgeführt. Liegen erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag vor, wird mit der Schulleitung Rücksprache genommen.

9 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / Zeitplan Förderschulen: Grund-, Haupt- und Mittelschulen: Abgabe des Ausschreibungstextes durch die Schulleitung (Abdruck an das Staatl. Schulamt bzw. den Schulreferenten) an die Regierung per schulwesen@reg-ob.bayern.de Eintreffen an der Regierung bis spätestens Lehrer/Lehrerin bewirbt sich direkt bei der Schule und informiert das abgebende Staatl. Schulamt bzw. den abgebenden Schulreferenten bis bis Vorstellungsgespräche an der Schule bis bis Übermittlung der getroffenen Auswahl durch die Schulleitung bis bis über das aufnehmende Staatl. Schulamt an die Regierung (Grund-, Haupt- und Mittelschulen) bzw. an den aufnehmenden Schulreferenten und Personalreferenten (Förderschulen). Das abgebende Staatl. Schulamt wird vom aufnehmenden Schulamt bzw. der abgebende Schulreferent wird vom Personalreferent vorab informiert. Schriftliche Zusagen bzw. Absagen durch die Regierung Bei Bewerbungen innerhalb eines Schulamtsbezirkes erfolgen die Zu- oder Absagen durch das jeweilige Staatliche Schulamt. ab ca ab ca Formular Für die Ausschreibung kann ausschließlich das Formblatt Direktbewerbungsverfahren an Grund-, Haupt-/ Mittelschulen und Förderschulen in Oberbayern Schule sucht Lehrer, Lehrer sucht Schule verwendet werden, das im Internet unter folgender Adresse zu finden ist: Bitte speichern Sie nach dem Herunterladen das Formblatt auf Ihren Rechner, füllen Sie es aus und senden Sie es als Dateianhang per an die oben angegebene Adresse.

10 10 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 2012 Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule An der Staatlichen Berufsschule Eichstätt ist mit sofortiger Wirkung die Stelle zu besetzen. des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin für die Schulverwaltung Aufgabenschwerpunkte sind die Erstellung der Stundenund der Vertretungspläne mit dem EDV-Programm untis, die organisatorische und personelle Koordination mit der Außenstelle Eichstätt der Beruflichen Oberschule Ingolstadt sowie die Mitarbeit bei der Erstellung der Amtlichen Schuldaten. Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit entsprechender Qualifikation in Betracht. Erforderliche Qualifikationen sind u. a. die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Teamarbeit, überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten und fundierte EDV-Kenntnisse. Aufgrund der Schnittstellenfunktion zwischen Berufsschule Eichstätt und Beruflicher Oberschule Ingolstadt ist eine mehrjährige Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen wünschenswert. Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen (FubSch) müssen erfüllt sein. Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt. Bewerbungen sind bis spätestens 25. Januar 2012 mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberbayern, Herrn Ltd. RSchD Eberl, einzureichen. Ausschreibung einer Stelle für einen Beratungsrektor/eine Beratungsrektorin der Besoldungsgruppe A 13 + AZ bzw. A 14 als Koordinator/in für die Schulberatung an Grund- und Haupt-/Mittelschulen im Landkreis Garmisch- Partenkirchen Zur Koordination der Schulberatung sowie zur Schulberatung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird die Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologe/Schulpsychologin) als Koordinator/in für die Schulberatung an Grund- und Haupt-/Mittelschulen der BesGr. A 13 + AZ bzw. A 14 im Schulamtsbezirk Garmisch- Partenkirchen ausgeschrieben. Zur Übertragung des Amtes Beratungsrektor/in als Koordinator/in für die Schulberatung an Grund- und Haupt-/Mittelschulen bedarf es einer aktuellen dienstlichen Beurteilung als Beratungsrektor der BesGr. A 13 + AZ mit mindestens der Bewertungsstufe Leistung, die die Anforderungen übersteigt (UB). Hinweis: Dem Bewerbungsschreiben ist beizugeben a) eine Erklärung, dass der Dienstsitz im Schulamtsbezirk genommen wird b) ein Nachweis des schulpsychologischen Werdegangs Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/ der Bewerberin 23. Januar bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Schulamt 30. Januar bei der Regierung von Oberbayern (Frau Ltd. RSchDin Blank) 6. Februar 2012 Zu den Bewerbungen ist vom Schulleiter/von der Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbungsunterlagen Stellung zu nehmen. Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

11 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / Ausschreibung einer Stelle für einen Beratungsrektor/eine Beratungsrektorin der Besoldungsgruppe A 13 + AZ bzw. A 14 als Koordinator/in für die Schulberatung an Grund- und Haupt-/Mittelschulen in der Landeshauptstadt München Zur Koordination der Schulberatung sowie zur Schulberatung in der Landeshauptstadt München wird die Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologe/ Schulpsychologin) als Koordinator/in für die Schulberatung an Grund- und Haupt-/Mittelschulen der BesGr. A 13 + AZ bzw. A 14 ausgeschrieben. Zur Übertragung des Amtes Beratungsrektor als Koordinator/Koordinatorin für die Schulberatung an Grund- und Haupt-/Mittelschulen bedarf es einer aktuellen dienstlichen Beurteilung als Beratungsrektor der BesGr. A 13 + AZ mit mindestens der Bewertungsstufe Leistung, die die Anforderungen übersteigt (UB). Hinweis: Dem Bewerbungsschreiben ist beizugeben a) eine Erklärung, dass der Dienstsitz im Schulamtsbezirk genommen wird b) ein Nachweis des schulpsychologischen Werdegangs Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/ der Bewerberin 23. Januar bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Schulamt 30. Januar bei der Regierung von Oberbayern (Frau Ltd. RSchDin Blank) 6. Februar 2012 Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin (BesGr. A 14) als Leiter/in eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen mit dem Schwerpunkt Koordination des Vorbereitungsdienstes im Fach Englisch sowie Koordination des Vorbereitungsdienstes in der Landeshauptstadt München für den Regierungsbezirk Oberbayern Im Regierungsbezirk Oberbayern ist die Stelle eines Studienseminarleiters/einer Studienseminarleiterin gemäß 11 ZALGH für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen zu besetzen. Sie wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Für die Übertragung des Amtes Seminarrektor/in der BesGr. A 14 als Studienseminarleiter/in gemäß 11 ZALGH kommen grundsätzlich nur Seminarrektoren/ Seminarrektorinnen der BesGr. A 13 + AZ in Frage, die die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen und Förderschulen (KMBek vom Nr. IV/6-5 P ) erfüllen. Die Stelle ist mit maximal vier Wochenstunden teilzeitfähig; dabei darf die Teilzeit nicht dazu führen, dass die Unterrichtsverpflichtung von vier Wochenstunden unterschritten wird. Der Bewerber/die Bewerberin hat die Aufgabe, an der Koordination des Vorbereitungsdienstes und an der Konzeption der Ausbildung im Fach Englisch mitzuwirken. Er/Sie hat zudem die Aufgabe, die Seminararbeit in der Landeshauptstadt München zu koordinieren. Er/Sie muss über Erfahrungen in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtsanwärterinnen im Fach Englisch sowie im seminarübergreifenden Management verfügen. Zu den Aufgaben gehört die Entwicklung von Bausteinen für die Seminararbeit, die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen, die Leitung von Arbeitsgruppen zur Erstellung von Arbeitshilfen, die Mitarbeit in Fragen der LPO II im Fach Englisch sowie die intensive Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht. Zudem wird vorausgesetzt, dass der Bewerber/die Bewerberin über die Lehrbefähigung und über praktische Erfahrungen in Englisch verfügt und diese auch belegen kann. Außerdem wird erwartet, dass er/sie in der Seminarorganisation in der Landeshauptstadt München mitgewirkt hat. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen vorbehaltlich der Stellenbesetzung des/r Vorgängers/in. Bewerbungen sind bis spätestens 26. Januar 2012 bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchRin Langheinrich, einzureichen.

12 12 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 2012 Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin (BesGr. A 14) als Leiter/in eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen mit dem Schwerpunkt Koordination des Vorbereitungsdienstes in mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern für den Regierungsbezirk Oberbayern Im Regierungsbezirk Oberbayern ist die Stelle eines Studienseminarleiters/einer Studienseminarleiterin gemäß 11 ZALGH für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen zu besetzen. Sie wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Für die Übertragung des Amtes Seminarrektor/in der BesGr. A 14 als Studienseminarleiter/in gemäß 11 ZALGH kommen grundsätzlich nur Seminarrektoren/ Seminarrektorinnen der BesGr. A 13 + AZ in Frage, die die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen und Förderschulen (KMBek vom Nr. IV/6-5 P ) erfüllen. Die Stelle ist mit maximal vier Wochenstunden teilzeitfähig; dabei darf die Teilzeit nicht dazu führen, dass die Unterrichtsverpflichtung von vier Wochenstunden unterschritten wird. Der Bewerber/die Bewerberin hat die Aufgabe, an der Koordination des Vorbereitungsdienstes und die Konzeption der Ausbildung in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern mitzuwirken. Er/Sie muss über Erfahrungen in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtsanwärterinnen im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich sowie im seminarübergreifenden Management verfügen. Zu den Aufgaben gehört die Entwicklung von Bausteinen für die Seminararbeit, die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen, die Leitung von Arbeitsgruppen zur Erstellung von Arbeitshilfen, die Mitarbeit in Fragen der LPO II in den mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern sowie die intensive Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht. Zudem wird vorausgesetzt, dass der Bewerber/die Bewerberin über besondere Aktivitäten im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich verfügt und diese auch belegen kann. Die Stelle ist ab 1. August 2012 frei. Bewerbungen sind bis spätestens 26. Januar 2012 bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchRin Langheinrich, einzureichen. Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin (BesGr. A 14) als Leiter/in eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt-/ Mittelschulen mit dem Schwerpunkt Koordination des Vorbereitungsdienstes im Fach evangelische Religion oder Englisch sowie Koordination des Vorbereitungsdienstes in der Landeshauptstadt München für den Regierungsbezirk Oberbayern Im Regierungsbezirk Oberbayern ist die Stelle eines Studienseminarleiters/einer Studienseminarleiterin gemäß 11 ZALGH für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt-/Mittelschulen zu besetzen. Sie wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Für die Übertragung des Amtes Seminarrektor/in der BesGr. A 14 als Studienseminarleiter/in gemäß 11 ZALGH kommen grundsätzlich nur Seminarrektoren/ Seminarrektorinnen der BesGr. A 13 + AZ in Frage, die die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen und Förderschulen (KMBek vom Nr. IV/6-5 P ) erfüllen. Die Stelle ist mit maximal vier Wochenstunden teilzeitfähig; dabei darf die Teilzeit nicht dazu führen, dass die Unterrichtsverpflichtung von vier Wochenstunden unterschritten wird. Der Bewerber/die Bewerberin hat die Aufgabe, an der Koordination des Vorbereitungsdienstes im Fach evangelische Religion oder Englisch mitzuwirken. Er/Sie hat zudem die Aufgabe, die Seminararbeit in der Landeshauptstadt München zu koordinieren. Er/Sie muss über Erfahrungen in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtsanwärterinnen im Fach evangelische Religion oder Englisch sowie im seminarübergreifenden Management verfügen. Zu den Aufgaben gehört die Mitwirkung bei der Zuweisung der Lehramtsanwärter, die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen, die Leitung von Arbeitsgruppen zur Erstellung von Arbeitshilfen, die Mitarbeit in Fragen der LPO II im Fach evangelische Religion oder Englisch sowie die intensive Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht. Zudem wird vorausgesetzt, dass der Bewerber/die Bewerberin über die Lehrbefähigung und über praktische Erfahrungen in evangelischer Religion oder Englisch verfügt und diese auch belegen kann. Außerdem wird erwartet, dass er/sie in der Seminarorganisation in der Landeshauptstadt München mitgewirkt hat. Die Stelle ist ab dem 1. August 2012 frei. Bewerbungen sind bis spätestens 26. Januar 2012 bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchRin Langheinrich, einzureichen.

13 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin (BesGr. A 13 + AZ) als Leiter/in eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt-/ Mittelschulen Es ist eine Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiter/in eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt-/Mittelschulen in der Stadt und im Landkreis Rosenheim und je nach Bedarf in angrenzenden Landkreisen zu besetzen. Sie wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Für die Beförderung zum Seminarrektor/zur Seminarrektorin als Leiter/in eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt-/Mittelschulen kommen grundsätzlich nur Bewerber und Bewerberinnen in Frage, die die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen und Förderschulen (KMBek vom Nr. IV/6-5 P ) erfüllen. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist mit maximal vier Wochenstunden teilzeitfähig; dabei darf die Teilzeit nicht dazu führen, dass die Unterrichtsverpflichtung von vier Wochenstunden unterschritten wird. Es wird gebeten, der Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen: einen tabellarischen Lebenslauf, eine Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung, eine Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerberin mit einer Versetzung in die Stadt oder den Landkreis Rosenheim einverstanden ist. Der Bewerber/Die Bewerberin muss gründliche umfassende unterrichtspraktische und innovative Erfahrungen in der Haupt-/Mittelschule nachweisen. Er/Sie muss befähigt sein, den Lehramtsanwärtern und Lehramtsanwärterinnen die theoretisch fundierten schulpraktischen Ausbildungsinhalte für das Lehramt an Haupt-/Mittelschulen nachhaltig zu vermitteln. Deshalb werden u. a. sichere Kenntnisse der aktuellen Unterrichtsgestaltung in der Haupt-/Mittelschule sowie der Neuerungen vor allem im Bereich der Mittelschule und Berufsorientierung, ein effektives Zeit- und Organisationsmanagement, Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den relevanten Kooperationspartnern, Vertrautheit mit Moderationsmethoden sowie Erfahrungen in der 1. oder/und 2. Phase der Lehrerbildung sowie 3. Phase der Lehrerbildung (z. B. als Praktikumslehrkraft, Betreuungslehrkraft, Zweitprüfer/in, Tutor/in; Fortbildungsreferent/in, Multiplikatorentätigkeit, Schulentwicklungsmoderation usw.) vorausgesetzt. Wünschenswert ist zudem eine Lehrbefähigung in Englisch sowie Deutsch als Zweitsprache. Da die Beratung der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen eine zentrale Aufgabe sein wird, werden umfassende Beratungskompetenz sowie sehr hohe berufliche Professionalität erwartet. Die Stelle ist ab 1. August 2012 frei. Bewerbungen sind bis spätestens 26. Januar 2012 beim zuständigen Staatlichen Schulamt einzureichen. Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, die Bewerbungen bis zum 2. Februar 2012 der Regierung von Oberbayern, Frau RSchRin Langheinrich, vorzulegen. Ausschreibung der Stelle eines Seminarleiters/einer Seminarleiterin (BesGr. A 11 + Stellenzulage) als Leiter/in eines Seminars für die Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern Ernährung und Gestaltung Es ist eine Stelle eines Seminarleiters/einer Seminarleiterin als Leiter/in eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für die Ausbildung von Fachlehrern und Fachlehrerinnen für Ernährung und Gestaltung für Oberbayern zu besetzen. Der zukünftige Einsatzbereich erstreckt sich bevorzugt auf die Region Südost-Oberbayern. Dienstsitz wird eine Schule im Bereich eines Staatlichen Schulamtes in der genannten Region sein. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Für die Beauftragung als Seminarleiter/in als Leiter/in eines Seminars für die Ausbildung von Fachlehrern und Fachlehrerinnen kommen grundsätzlich nur Bewerber und Bewerberinnen in Frage, die die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen und Förderschulen (KMBek vom Nr. IV/6-5 P ) erfüllen. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist mit maximal vier Wochenstunden teilzeitfähig; dabei darf die Teilzeit nicht dazu führen, dass die Unterrichtsverpflichtung von vier Wochenstunden unterschritten wird. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit keine freie Planstelle für Fachlehrer der BesGr. A 12 zur Verfügung steht und für die Leitung des Seminars zunächst nur eine Zulage nach Nr. 1.2 der Anlage zur BayStZulV gewährt werden kann. Die Beauftragung zum Seminarleiter/zur Seminarleiterin erfolgt zunächst in stets widerruflicher Weise. Der Bewerbung sind beizufügen: ü ein tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang, ggf. auch über Veröffentlichungen fachlicher Art,

14 14 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 2012 ü eine Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung und ggf. eine Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerberin mit einer Versetzung in einen der Schulamtsbezirke in der beschriebenen Region einverstanden ist. Der Bewerber/Die Bewerberin muss über die entsprechende Lehrbefähigung verfügen und bereit sein, sich im Bereich Textverarbeitung/Kommunikationstechnik fortzubilden. Ferner soll er/sie über umfassende unterrichtspraktische Erfahrungen in den Fächern Werken/Textiles Gestalten und Soziales sowie ggf. im Fach Wirtschaft nachweisen. Unter der Voraussetzung, dass die Stelle erst besetzt werden kann, wenn eine entsprechende Anzahl von Fachlehreranwärtern zugewiesen ist, ist die Stelle frühestens zum 1. August 2012 zu besetzen. Bewerbungen sind bis spätestens 26. Januar 2012 beim zuständigen Staatlichen Schulamt einzureichen. Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, die Bewerbungen mit einer Stellungnahme bis zum 2. Februar 2012 der Regierung von Oberbayern, Frau RSchRin Langheinrich, vorzulegen. Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Wirtschaft bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Traunstein ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Wirtschaft zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin/ des Bewerbers: 23. Januar bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 30. Januar bei der Regierung von Oberbayern (Frau Ltd. RSchDin Blank): 6. Februar 2012 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin/ des Bewerbers: 23. Januar bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 30. Januar bei der Regierung von Oberbayern (Frau Ltd. RSchDin Endl) 6. Februar 2012

15 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / Ausschreibung der freien und voraussichtlich frei werdenden Stellen Grund-, Haupt- und Mittelschulen: Schulart/Schule frei ab Schulamt Planstelle Schülerzahl Besonderheit AÖ GS Altötting Josef-Guggenmos-GS R A 14 Z zweihäusiger Schulbetrieb, Ganztagesangebot, Schülerzahl nicht gesichert BGL GS MS Piding-Anger R A Ganztagesangebot DAH GS MS Bergkirchen R A 14 Z Ganztagesangebot EI MS Eichstätt-Schottenau R A 14 Z Ganztagesangebot IN GS Ingolstadt-Mailing R A 13 Z GS Ingolstadt Ungernederstraße R A 14 Z Ganztagesangebot LL GS Erpfing KR A 13 Z 1) GS Finning-Hofstetten R A 13 Z zweihäusiger Schulbetrieb GS Haar St.-Konrad-Straße R A M-L GS Helfendorf in Aying R A GS Unterschleißheim Joh.-Schmid-Str. KR A 13 Z 1) GS München Astrid-Lindgren-Str. 2. KR A 13 Z 1) Tagesheim, steigende Schülerzahlen GS München Bergmannstraße R A 14 Z M-S MS München Eduard-Spranger- Straße KR A 13 Z 2) Schulsozialarbeit, Kooperationsklassen, Ganztagesangebot; Praxisklasse GS GS München Fritz-Lutz-Straße München Fromundstraße KR A 13 Z 1) Ganztagesangebot KR A 13 Z 1) MS München Ridlerstraße R A Ü-Klassen, Ganztagesangebot

16 16 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 2012 Schulart/Schule frei ab Schulamt Planstelle Schülerzahl Besonderheit GS München Schwanthalerstr. R A 13 Z M-S GS München Torquato-Tasso-Str. KR A 13 Z 1) mehrhäusiger Schulbetrieb GS München Winthirplatz KR A 13 Z 1) Ganztagesangebot RO GS Au bei Bad Aibling R A 13 Z MS Prien 1. KR A 13 Z 2) GS Putting R A 13 Z GS Söchtenau R A 13 Z Jahrgangskombinierte Klasse eigenständige MS mit gebundenem Ganztageszug zwei jahrgangskombinierte Klassen TS GS Kirchanschöring R A 13 Z WM GS Obersöchering R A 13 Z Erfahrung mit jahrgangskombinierten Klassen erwünscht 1) Zulage 170,37 2) Zulage 220,00 Wichtige Hinweise: Auf die grundlegenden Veröffentlichungen zu den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wird verwiesen: 1. KMBek Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, veröffentlicht im KWMBl Nr.11/2009, S. 216 bis 222, à KWMBl à Nr. 11/ Ergänzungen, veröffentlicht im Oberbayerischen Schulanzeiger Nr. 11/2009, Seiten 11 bis 14, oberbayern.bayern.de à Amtliche Bekanntmachungen à Oberbayerischer Schulanzeiger à 2009 à Nr KMBek Qualifikation von Führungskräften an der Schule, veröffentlicht in KWMBl 2/2007, S. 7, www. km.bayern.de à Schule à Recht à Bekanntmachungen à Amtsblatt à 2007 à Nr Teilzeitbeschäftigungen von Funktionsträgern, veröffentlicht im Oberbayerischen Schulanzeiger Nr. 6/2007 (Einlegeblatt), à Amtliche Bekanntmachungen à Oberbayerischer Schulanzeiger à 2007 à Nr Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern, veröffentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2010, à GVBl (Gesetz- und Verordnungsblatt) à Nr. 15 vom 12. August 2010 Ein Portfolio mit Nachweisen zur Vorqualifikation als Schulleiter/in (Modul A) ist bei der Bewerbung vorzulegen. Als Deckblatt zum Portfolio verwenden Sie bitte das Formblatt Portfolio über die Vorqualifikation als Schulleiter/in schule/personal/05078/ Es wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber die Tätigkeit in der angestrebten Funktionsstelle in der Regel als Konrektor/in mindestens zwei Jahre, als Rektor/in mindestens drei Jahre ausübt. Ausnahmen: Bewerbung an der gleichen Schule bzw. als Seminarrektor/in oder Beratungsrektor/in (Schulpsychologie/Beratungslehrkraft). Lehrkräfte, die sich gleichzeitig um mehrere Stellen in Bayern bewerben, werden gebeten in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben haben. Des Weiteren ist es im eigenen Interesse erforderlich, eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stellen anzugeben. Wird bewusst auf eine Rangfolge verzichtet, sollte auch dies angegeben werden.

17 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / Termine für die Vorlage der Bewerbungen über den Dienstweg für Volks- und Mittelschulen: I. Vorlage der Gesuche beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 24. Januar 2012 II. Vorlage der Gesuche bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 13. Februar 2012 III. Vorlage der Gesuche durch das Schulamt bei der Regierung: 20. Februar 2012 Zur Beachtung: Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung ( zweite bzw. erneute Ausschreibung ) veröffentlichten Funktionsstellen stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Intenet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Internetadressen der Amtlichen Schulanzeiger für andere Regierungsbezirke Niederbayern schulanzeiger.htm Schwaben Bereich_4/Schulanzeiger/Schulanzeiger.php Oberpfalz Oberfranken schulanzeiger Mittelfranken download/downabt1/schulanzeiger/schulanzeiger.htm Unterfranken publikationen/13521/index.html Stellenausschreibung der Deutschen Evangelischen Oberschule in Kairo/Ägypten Die Deutsche Evangelische Oberschule (DEO) ist eine integrierte Begegnungsschule zwischen deutschen und ägyptischen Schülerinnen und Schülern, von der Bundesverwaltung anerkannte und in der Region angesehene deutsche Auslandsschule. Die Grundschule sucht zum 1. September 2012 Lehrer/innen mit Primarstufenausbildung (II. Staatsexamen), aber auch Lehrkräfte mit der Ausbildung für die Fächer Textiles Gestalten, Werken und Hauswirtschaft. Ihr Lehrauftrag: Unterricht mit 30 Wochenstunden (80 Min. Doppelstunde) nach deutschem Lehrplan und mit Hilfe deutscher Lehrwerke; Unsere Leistung: Eine gut strukturierte und organisierte Schule mit ausgezeichneten Räumlichkeiten Ein betreutes Tutorensystem für schulische und private Angelegenheiten Überdurchschnittliches Gehalt Umzugs-/Heimaturlaubspauschale wie Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt; Vertragslaufzeit zwei Jahre mit optionaler Verlängerung. Schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 1. Februar 2012 an grundschule@deokairo.de Heinrich Hachmeyer Grundschulleiter Stellenausschreibung der Philosophischen Fakultät der Universität Passau An der Philosophischen Fakultät der Universität Passau ist ab 1. September 2012 die Stelle einer/eines Akademischen Rätin/Akademischen Rats (A 13/A 14) im Praktikumsamt für die Lehrämter an Grund- und Haupt-/ Mittelschulen sowie am Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.

18 18 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 2012 Mit Hilfe der Schulpraktika soll frühzeitig in die Berufspraxis der beiden Schularten und in die Fachpraxis der einzelnen Unterrichtsfächer eingeführt und sollen die Professionalisierungsprozesse der angehenden Lehrkräfte maßgeblich unterstützt werden. Unser Profil: Organisation, Begleitung und Durchführung von Praktika in der 1. Phase der Lehrerbildung Evaluative Arbeit zu den angebotenen Schulpraktika, auf deren Basis weiterführende Konzepte entwickelt werden (z. B. Portfolio in der Lehrerbildung) Enge Kooperation mit dem Schulamt und dem Ministerium zur Verzahnung von 1. und 2. Phase der Lehrerbildung. Ihr Anforderungsprofil: Überdurchschnittlich abgeschlossene Lehramtsausbildung für Grundschule/ Hauptschule (Zweite Staatsprüfung) In der Regel Promotion im entsprechenden Fach Nach der Promotion oder Zweiten Staatsprüfung in der Regel eine mindestens zweijährige hauptberufliche wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit im einschlägigen Fach Kenntnis von Rahmenbedingungen der Lehrer/innenbildung sowie der Institution Schule und ihrer Tätigkeitsfelder aus der Perspektive der Lehrperson Einblick in die Rechtsnormen, die den Schulbetrieb regeln, sowie organisatorische Kompetenzen im Bereich der Zusammenarbeit und Kooperationsarbeit zwischen Schule und Universität Kenntnisse und Erfahrung in alternativen oder innovativen Leistungs- und Lehrformen (wie z. B. Portfolio) Ihre Aufgaben: Lehre im Umfang von neun Lehrveranstaltungsstunden im Bereich der Grundschulpädagogik und -didaktik, vorzugsweise im Sachunterricht Leitung des Praktikumsamts und Organisation der Belange in der schulpraktischen Lehrerbildung (voraussichtlich ab 1. Oktober 2013) Anerkennung und Verwaltung von Praktikumsleistungen Aufbau und Koordination der Praktikumsplätze für Lehramtsstudierende Grundschule und Hauptschule der Universität Passau Erprobung und Begleitung neuer Modelle in der schulpraktischen Ausbildung, z. B. die Einführung eines Praktikumsbuches für Studierende, die Vernetzung von Portfolioarbeit und Unterrichtsentwicklung usw. Teilzeitbeschäftigung ist möglich, sofern sich mehrere entsprechend qualifizierte Teilzeitkräfte bewerben und diese sich passend ergänzen. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für Fragen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen die Inhaberin des Lehrstuhls für Grundschulpädagogik und -didaktik, Professorin Dr. Christina Schenz (Tel ; christina.schenz@uni-passau.de) gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20. Januar 2012 mit aussagekräftigen Unterlagen an die Universität Passau, Personalabteilung, Innstraße 41, Passau. Sie können sich auch per (Bewerbung@uni-passau.de) bewerben. Ihre Online-Bewerbung (nur im PDF-Format) sollte genauso aussagekräftig und professionell gestaltet sein wie eine Bewerbung in Papierform. Stellenausschreibung für Grundschulpädagogen/-pädagoginnen für das Dr. von Haunersche Kinderspital, München Das Klinikum der LMU-München ist eines der größten und leistungsfähigsten Universitätsklinika in Deutschland und Europa. 45 Fachkliniken, Abteilungen und Institute mit einer exzellenten Forschung und Lehre ermöglichen eine Patientenversorgung auf höchstem medizinischem Niveau. Hieran sind rund Mitarbeiter/innen beteiligt. Das Dr. von Haunersche Kinderspital, Abt. Stoffwechsel- und Ernährungsmedizin sucht ab sofort eine/n oder mehrere Grundschulpädagogen. Wir benötigen zum nächst möglichen Zeitpunkt wissenschaftliche Mitarbeit im Umfang von 30 Wochenstunden für ein Projekt im Bereich Gesundheitsförderung für das Setting Grundschule. Diese Mitarbeit kann von einer oder aber auch anteilig von mehreren Personen wahrgenommen werden. Tätigkeitsbereich: Entwicklung und Ausarbeitung von Unterrichtsmaterialien schwerpunktmäßig für den Heimat- und Sachkundeunterricht der Grundschule

19 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / Einbringung von Praxiserfahrung Pädagogische Beratung Anforderungen: Abgeschlossenes Studium für ein Lehramt an Grund schulen (2. Staatsexamen) mit mehrjähriger Berufserfahrung, idealerweise in Ganztagsgrundschulen Fähigkeit zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und flexiblen Arbeiten Sehr gute organisatorische und konzeptionelle Fähigkeiten Routinierter Umgang mit MS-Office Die Einstellung erfolgt am Klinikum nach den Bedingungen des öffentlichen Dienstes (Vergütung nach TV-L 13 oder auf freiberuflicher Basis) zunächst befristet für ein Jahr und ist auch berufsbegleitend neben dem Schuldienst stundenweise möglich. Bewerbungen richten Sie bitte in einer PDF an: Dr. Birgit Herbert Dr. von Haunersches Kinderspital Abt. Stoffwechselkrankheiten und Ernährungsmedizin Lindwurmstraße München Birgit.Herbert@med.uni-muenchen.de SchulKinoWoche Bayern geht in die fünfte Runde Vom 19. bis 23. März 2012 wird das Kino wieder zum Klassenzimmer und zeigt anspruchsvolle, internationale und lehrplanrelevante Filme, die alle Altersstufen und Schularten ansprechen. Hierzu öffnen 85 Filmtheater bayernweit in Vormittagsveranstaltungen ihre Kinosäle exklusiv für schulische Bildungszwecke. Begegnungen mit Filmschaffenden und Fachreferenten bieten in KinoSeminaren erkenntnisreiche Blicke hinter die Kulissen und lassen den Film als Bildungs- und Kulturgut lebendig werden. Zusätzliche Fortbildungsangebote und kostenfreie Handreichungen unterstützen Lehrkräfte dabei, die Filme auf einem zeitgemäßen Niveau methodisch und didaktisch sinnvoll in ihrem Unterricht einzusetzen. Anmeldungen zu den Lehrerfortbildungen sind ab sofort möglich. Die Filmprogramme der teilnehmenden Kinos werden Ende Dezember online veröffentlicht, Karten können ab diesem Zeitpunkt bestellt werden. Kostenfreie Programmflyer mit dem Filmangebot in Ihrem Kino vor Ort können ab sofort beim Projektbüro angefordert werden. Die postalische Zustellung erfolgt ab Mitte Januar Link zur Homepage SchulKinoWoche Bayern : Am 1. und 2. März 2012 findet in Forchheim der Dritte Bayerische Ganztagsschulkongress statt. Ging es in den ersten beiden Kongressen um Rahmenbedingungen und Potentiale der Ganztagsschule, widmet sich der dritte nun unter dem Thema Qualitätsentwicklung an Ganztagsschulen der Praxis in bereits eingerichteten Ganztagsangeboten. Hintergrund ist der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorangetriebene Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten. Schulleitungen, Lehrkräfte und Verantwortliche in der Schulaufsicht, sollen Gelegenheit erhalten, ihre gelungenen Lösungen bzw. ihre Projekte in spezifischen Bereichen der Entwicklung von Ganztagsangeboten vorzustellen und Lösungen anderer kennen zu lernen. Die Vorstellungen gelungener Praxis werden umrahmt von Berichten aus Forschungsprojekten zur Ganztagsschule insbesondere der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) und dem Bamberger Projekt zur Erforschung der Erwartungen an Ganztagsschulen bei Lehrern, Eltern und Schulaufsichtsbehörden sowie Vorträgen zu zentralen Problemen bei der Entwicklung qualitätsvoller Ganztagsschulen.

20 20 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 2012 Im Zentrum des Austauschs über praktische Lösungsbeispiele und Ansätze stehen am Nachmittag des ersten Kongresstags 24 Stationen und Workshops, in denen Schulen aller Schularten ihre spezifischen Praxisbeispiele vorstellen. Am zweiten Kongresstag besteht die Möglichkeit, Ganztagsschulen in der Modellregion Forchheim zu besuchen. Abgeschlossen wird der Kongress mit einer Podiumsdiskussion zum Thema Ganztagsschule neue Qualität und Entlastung für die einzelne Lehrkraft: Voraussetzungen Grenzen Möglichkeiten: Ein Gespräch mit Praktikern. Der Kongress wird wiederum gemeinsam vom Bamberger Zentrum für Lehrerbildung (BAZL), von der Bildungsregion Forchheim (FOrsprung e. V.) und vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) veranstaltet. Er wird von der Oberfrankenstiftung und vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus gefördert. Weitere Informationen und Online-Anmeldung unter: (Achtung begrenzte Teilnehmerzahl!) Für das Organisationsteam Dr. Thomas Beck Geschäftsführer Universität Bamberg Zentrum für Lehrerbildung Jäckstraße 3 B Bamberg Tel. +49 (0) bazl@uni-bamberg.de Medienhinweise Im Carl-Link-Verlag sind erschienen: Schramm/Dr. Hoyer/Moser Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern Kommentar zur Lehrerdienstordnung und Dienstlichen Beurteilung mit ergänzenden dienstrechtlichen Vorschriften Mit Verordnung vom und Bek vom wurden die Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Kultusministeriums an das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern angepasst. Die 48. Lieferung berücksichtigt zahlreiche sich hieraus ergebende inhaltliche und redaktionelle Änderungen. Die Änderungen betreffen u. a. die Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Kennzahl 21.90), die Lehramtsprüfungsordnungen I und II, die Krankenhausschulordnung sowie die Bek über das Freistellungsjahr (Kennzahl 21.06), über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen, über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an beruflichen Schulen, über die Zusammenarbeit zwischen vorschulischen Einrichtungen und Grundschule, über die Gewährung von Urlaub für Lehrer, die ein kommunales Ehrenamt ausüben und schließlich über Veranstaltungen der Lehrer zur Gemeinschaftspflege an staatlichen Schulen. Ebenfalls enthalten sind die neu erlassenen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom (Kennzahl 24.20); die Überarbeitung der Kommentierung zur dienstlichen Beurteilung (Kennzahl 12.10) erfolgt gesondert. Weitere schul- und dienstrechtliche Bestimmungen in Teil 1 und Teil 2 dieser Sammlung sind aktualisiert und entsprechen damit dem Veröffentlichungsstand zum Lieferung, 110 Seiten, Rechtsstand 31. Oktober 2011, 57,50 Wiedemann/Fritsch Organisationshandbuch für bayerische Behörden Kommentierung der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO)/Informations- und Kommunikationstechnik Inhaltlicher Schwerpunkt der umfangreichen 25. Ergänzungslieferung ist die erschienene DIN 5008 in der Fassung April 2011; augenfälligste Änderung ist die Integration der DIN 676 (Geschäftsbriefe) in DIN 5008, so dass sie als eigenständige Norm aufgehoben werden konnte. Die wesentlichen Teile der DIN 5008 sind in Kennzahl abgedruckt. Zugleich machte die Neuausgabe der DIN 5008 eine Aktualisierung der Kennzahlen 10.00, und notwendig. Die in der letzten Ergänzungslieferung erstmals veröffentlichte Kennzahl ( ) muss wegen des Inkrafttretens des D -Gesetzes bereits aktualisiert werden. Eine grundlegende Überarbeitung haben die Kommentierung des 26 AGO (Versand) sowie die Kennzahl (Beschaffungswesen/Materialverarbeitung) erfahren. Schließlich sind einzelne Beiträge wegen der Änderung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften überarbeitet worden. 25. Lieferung, 164 Seiten, Rechtsstand 1. Oktober 2011 Dr. Stückl/Wilhelm Lehren und Lernen in der Bayerischen Grundschule (vormals Lehrplan für die Grundschule in Bayern) Mit der 41. Lieferung zum Lehrplan für die Grundschule in Bayern erhalten Sie das neue Sammelwerk Lehren und Lernen in der Bayerischen Grundschule, die optimale Ergänzung zu Ihrer bisherigen Grundschulsammlung. Mit dem neuen Ordner, der das bisherige Kommentarwerk fortführt, werden Sie mit interessanten Informationen und Entwicklungen zum neuen LehrplanPLUS für die Grund-

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