Tätigkeitsbericht der GRUPPE AUSGEGLIEDERTE EINRICHTUNGEN

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1 Österreichischer Gewerkschaftsbund GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST Gruppe Ausgegliederte Einrichtungen 01/534 54/246, 253 DW, PSK-Nr Wien, Teinfaltstraße 7 FAX-Nr. 01/534 54/239, goed.recht@goed.or.at Tätigkeitsbericht der GRUPPE AUSGEGLIEDERTE EINRICHTUNGEN Als Leiter der Gruppe Ausgegliederte Einrichtungen der GÖD (im Folgendem GAE) gebe ich nachfolgenden Tätigkeitsbericht ab. Dieser Bericht dient sowohl der Übersicht über die unterschiedlichen Ausgliederungsprojekte als aus der Darstellung der Vielschichtigkeit der an die GAE herangetragenen Aufgaben. Im Jahr 2002 wurde die direkt dem Präsidium der GÖD unterstehende Gruppe Ausgegliederte Einrichtungen gegründet. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Anzahl der Ausgliederungen von Bundesdienststellen sowie zunehmend auch von Dienststellen der Länder zunimmt. In den letzten 10 Jahren wurden über 40 Ausgliederungen durchgeführt. Die GÖD ist in den meisten Fällen als Sozialpartner in den Gesetzwerdungsprozess eingebunden. Vor einigen Jahren konnte von der damaligen Bundesregierung die Zusage erreicht werden, dass erst nach Evaluierung der Sinnhaftigkeit und der Kostenersparnis eines Ausgliederungsprojektes eine solche auch tatsächlich umgesetzt wird. Die GÖD war jedoch meines Wissens bis dato nie in den Evaluierungsprozess sollte dieser überhaupt stattfinden eingebunden. Mittlerweile werden meiner Schätzung nach ab 1.Jänner 2004 über ArbeitnehmerInnen in ausgegliederten Einrichtungen beschäftigt sein (die durch die Übertragung von Aufgaben an Krankenhausträger - wie etwa die Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH - bei diesen Rechtsträgern beschäftigten ArbeitnehmerInnen sind hier nicht eingerechnet, da bis dato diese Tätigkeiten weiterhin von Landesbediensteten durchgeführt werden). 1

2 Unter einer Ausgliederung verstehe ich die Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen einer öffentlichen Einrichtung auf einen neu gegründeten Rechtsträger, unabhängig davon, ob es sich bei dem neuen Rechtsträger um eine Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder aber um eine juristische Person öffentlichen Rechts (Anstalt, Stiftung) handelt. Nachstehende Auflistung soll einen Überblick über die bisher von der GAE betreuten Ausgliederungsprojekte darstellen: Außeruniversitäre Forschung Bundesrechenzentrum GmbH 21 Universitäten Donauuniversität Krems Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mbh (Austrian Developement Agenty, ADA) Statistik Österreich Fachhochschule Neusiedl/Pinkafeld Finanzmarktaufsicht Insolvenz-Ausfallsgeld-Fond - IAF-Service GmbH Bundesimmobiliengesellschaft/Immobilienmangement GmbH Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH sowie weitere 5 Landeskrankenanstalten 8 Bundesmuseen, Kärntner Landesmuseum, Leopold Museum Österreichische Nationalbibliothek Arbeitsmarktservice Niederösterreichische Umweltschutzanstalt Österreichische Akademie der Wissenschaften Österreichische Bundesforste AG Österreichische Donaubetriebs AG Umweltbundesamt Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Bundesbetreuung von Asylwerbern 2

3 Im Zuge der Ausgliederung unterscheide ich im Rahmen der Kernaufgaben drei Phasen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die GAE stellen, wobei Überschneidungen selbstverständlich sind (die Schulungs- und Beratungstätigkeit findet beispielsweise in jeder der genannten Phasen statt). Kernaufgaben der Gruppe Ausgegliederte Einrichtungen Entstehungsphase: Politische Beratung vor Gesetzesentwurf Begutachtung des Gesetzesentwurf Beratung innerbetrieblicher Interessensvertretung sowie der zuständigen Bundessektion Zwischenphase: Zwischenphase: (zwischen (zwischen Kundmachung Kundmachung und und dem dem In-Kraft-Treten) In-Kraft-Treten) Beratungstätigkeit bei Betriebsversammlung Beratung des (zukünftigen) Betriebsrates Referent bei BR-Schulungen Umsetzungsphase: (Ab (Ab Vollrechtsfähigkeit des des neuen neuen Betriebes) Betriebes) Gestaltung von Kollektivverträgen Führung von Musterprozessen ( 54/2 ASGG u.a.) Mitwirkung bei Gestaltung von Betriebsvereinbarungen (Sozialpläne, Gleitzeit u.a.) A - Entstehungsphase: Bereits im Zuge der politischen Willensbildung, eine Ausgliederung durchzuführen, wird zumindest teilweise die GAE eingebunden. Im Zuge dieser Gespräche werden die Nutzen, aber auch die mit einer Ausgliederung insbesondere für das bestehende Personal verbundenen Risken dargestellt. Beispielsweise wurde dadurch die geplante Ausgliederung der Erwachsene n- bildungseinrichtung Strobl zurückgestellt bzw. zur Gänze verhindert. Im Rahmen der Einbindung der Sozialpartner in den Gesetzgebungsprozess wird die GAE mit der Begutachtung und Abgabe schriftlicher Stellungnahmen zum jeweiligen Gesetzesentwurf beauftragt. (zb. EZA-G, UG 2002, FMAG, IAF-G, Museumsgesetz neu, diverse Museumsordnungen,...) Durch diesen kritischen Begutachtungsprozess der GAE wurden in vielen Entwürfen von Ausgliederungsgesetzen für die Arbeitnehmer nachteilhafte Bestimmungen entschärft und Verbesserungsvorschläge eingearbeitet. 3

4 Da bereits vor der Kundmachung des Ausgliederungsgesetzes ein großer Informationsbedarf der betroffenen Bundessektion, aber auch der bestehenden innerbetrieblichen Interessensve r- tretung der ArbeitnehmerInnen besteht, erfolgen Beratungsgespräche zwischen der GAE und der Bundessektion bzw. dem Dienststellenausschuss. Die Abklärung von Rechtsfragen erfolgt in schriftlicher, telefonischer Form oder im Rahmen von persönlichen Beratungsgesprächen. B - Zwischenphase: Nachdem das Gesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird, tritt die von mir als Zwische n- phase bezeichnete Phase ein. Spätestens mit der Kundmachung des Bundesgesetzes ist für jeden Betroffenen das Bewusstsein entstanden, dass die Ausgliederung der Dienststelle aus der Öffentlichen Verwaltung stattfinden wird. In dieser Phase verstärkt sich die Informationstätigkeit der GAE um ein Vielfaches, da nun nicht nur die Bundessektion und die innerbetriebliche Interessensvertretung, sondern auch die ArbeitnehmerInnen der Dienststelle ein erhöhtes Informationsbedürfnis haben. Es ist erkennbar, dass vor allem die betroffenen ArbeitnehmerInnen Informationsdefizite aufweisen, welche abzubauen sind. Damit ist selbstve r- ständlich die Unsicherheit über die arbeitsrechtliche Zukunft als (ehemaliger) Dienstnehmer einer Gebietskörperschaft verbunden, weshalb eine arbeitsrechtliche Analyse der neuen Rechtssituation und deren Auswirkungen auf den einzelnen Arbeitsplatz zu erfolgen hat (Stichwort verschlechternde Versetzung, Bedarfskündigung, Abbau von Sozialleistungen wie Essenszuschüsse,...). In dieser Phase werden die Mitglieder der GAE verstärkt zu Dienststellenversammlungen eingeladen, um im Rahmen von Referaten einerseits die neue Gesetzeslage sowie die rechtlichen Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse darzustellen (hat unterschiedliche Auswirkungen, je nachdem, ob das Dienstverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag zu einer Gebietskörperschaft, privatrechtlichen Vertrag zu einem anderen Rechtssubjekt [Stichwort Drittmittelfinanzierte ] oder mittels Hoheitsakt begründet wurde), auf der anderen Seite unmittelbar konkrete Rechtsanfragen zu beantworten. Diese Phase wird derzeit von der GAE auch ve r- stärkt zur Mitgliederwerbung genutzt. Da ausnahmslos die auf dem Personalvertretungsgesetz beruhende innerbetriebliche Interessensvertretungen mit dem Zeitpunkt der Ausgliederung die Funktion des Betriebsrates übernehmen, erfolgt in dieser Phase eine intensive Beratung der zukünftig als Betriebsräte fungie- 4

5 renden Dienststellenausschussmitglieder. Neben der Einzelberatung erfolgt in der Regel auch die Referententätigk eit der Mitglieder der GAE im Rahmen von Betriebsratsschulungskursen. Dabei werden die neu anzuwendenden Gesetzesmaterien wie Arbeitsverfassungsgesetz, Angestelltengesetz, Urlaubsrecht uä gelehrt. Ein wesentlichen Schwerpunkt der Schulung liegt in der juristischen Darstellung der neuen Rechtsquellen wie Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen sowie der sich aus der Arbeitsverfassung ergebenden Rechte und Pflichten des Betriebsrates unter vergleichender Betrachtungsweise zum Bundes- Personalvertretungsgesetz. C - Umsetzungsphase: Während in den vorangegangenen Phasen die zu lösenden Rechtsfragen noch hypothetischen Charakter aufweisen, werden in dieser Phase auch konkrete Anlassfälle an die GAE herangetragen. Ab dem ersten Tag der Ausgliederung kann der neue Betriebsrat das Rechtsinstrument der Betriebsvereinbarung nutzen was zuvor dem Personalvertreter nicht möglich war wobei hier die GAE Entwürfe zu diversen BV en erstellt bzw überprüft (beispielsweise Gleitzeitvereinbarungen der Museen, der BRZ GmbH, der NUA GmbH, Arbeitszeitregelungen, Regelungen über dienstfreie Tage, Eingangskontrollen, etc). Da es aufgrund von Umstrukturierungen ausgegliederter Einrichtungen in manchen Fällen erforderlich ist, Personal abzubauen, wird die GAE immer wieder zur Verhandlung und Vereinbarung von Sozialpläne herangezogen (ÖBF AG, Niederösterreichische Umweltschutzanstalt GmbH, Agentur für Ernährungssicherheit GmbH). Da mit Ausgliederungen von Dienststellen oft juristisches Neuland betreten wird, auf keine oder kaum vorhandene Judikatur zurückgegriffen werden kann und auch die Lehre bis dato nur einen bescheidenen Beitrag dazu geleistet hat, ist es immer wieder erforderlich, Musterprozesse zu führen. Dabei werden sowohl Individualansprüche einzelner Arbeitnehmer im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht (beispielsweise betreffend der Frage der Bemessungsgrundlage von Abfertigungen, Anfechtung von Kündigungen) als auch Feststellungsverfahren ( 54 Abs 2 ASGG ) direkt beim OGH geführt. (beispielsweise mehrmals gegen das KHM und die BRZ GmbH, ebenso gegen die ÖBF AG). Dadurch wird höchstgerichtliche Judikatur geschaffen, welche dann richtungsweisend auch für andere Ausgliederungen ist. 5

6 Die Aufgaben der GAE werden auch Jahre nach einer Ausgliederung nur unwesentlich geringer, es finden immer wieder Neuverhandlungen über die Anpassung, Ergänzung und Veränderung der Rechtsquellen Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Einzelarbeitsvertrag statt. Da bei den letzten Kollektivvertragsabschlüssen der GÖD nahezu keine automatische Anknüpfung der Gehaltsvalorisierungen an den öffentlichen Dienst vereinbart wurden, die Zahl der abgeschlossenen Kollektivverträge sich ständig erhöht, stellen in Zukunft auch die regelmäßig stattfindenden Gehaltsverhandlungen bei den ausgegliederten Einrichtungen eine zusätzliche Herausforderung dar. Übersicht: von der GÖD abgeschlossene Kollektivverträge: Arbeitsmarktservice Österreichische Bundesforste AG Umweltbundesamt Kunsthistorisches Museum Bundesrechenzentrum GmbH Österreichische Akademie der Wissenschaften (mit Wirksamkeit ) Außeruniversitäre Forschung (mit Wirksamkeit ) Kollektivverträge im Verhandlungsstadium: Universitäten Österreichische Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit GmbH Statistik Österreich Österreichische Galerie Belvedere (von der GAE unterschriftsreifer Textentwurf bereits übermittelt - Start der Verhandlungen am ) Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig ( unterschriftsreifer Textentwurf wurde bereits ausgearbeitet - Start der Verhandlungen spätestens Anfang 2004) Ich hoffe, aufgrund der obigen Darstellung einen kurz zusammengefassten Überblick über das breite Tätigkeitsspektrum der GAE geliefert zu haben. Mit gewerkschaftlichem Gruß Mag.Martin Holzinger 6

7 Die wichtigsten Ausgliederungsgesetze des Bundes in chronologischer Reihenfolge (seit 1991) Ausgliederung BGBl. Schönbrunner Tiergarten-GmbH 420/1991 Organisationsprivatisierung d. Wasserstraßendirektion; Österreichische Donau-Betriebs -AG 11/1992 Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebs GmbH. 208/1992 Bundesimmobilien GmbH 419/1992 Bundesfinanzierungsagentur 763/1992 Österreichische Bundesbahnen 825/1992 Austro Control GmbH 898/1993 Arbeitsmarktservice 313/1994 Österreich Institut GmbH 177/1996 Diplomatische Akademie Wien 178/1996 Post u. Telekom Austria AG (Poststrukturgesetz-PTSG) 201/1996 Österreichische Postsparkasse AG 742/1996 Bundes-Wertpapieraufsicht 753/1996 Bundesrechenzentrum GmbH 757/1996 Österreichische Bundesforste AG 793/1996 Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH 794/1996 Österreichisches. Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal GmbH 15/1997 Börsebeteiligungs GmbH 11/1998 Bundestheater 108/1998 Bundesmuseen (Neuerlassung: BGBl I 14/2002) 115/1998 Bundessporteinrichtungen 149/1998 Umweltbundesamt 152/1998 Bundesimmobiliengesellschaft mbh. 47/1999 Bundesstatistikgesetz /1999 Spanische Hofreitschule-Gesetz 115/2000 Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbh 141/2000 IAF-Service-GmbH (Insolvenzentgeltsicherung) 88/2001 Finanzmarktaufsichtsgesetz 97/2001 Neuverlautbarung des Bundesmuseen-Gesetzes 14/2002 Österr. Bibliothekenverbund und Service GmbH 15/2002 Entwicklungszusammenarbeitsgesetz 49/2002 Gesundheits- und Ernährungssicherheits-Gesetz 63/2002 Universitätsgesetz /2002 7

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