Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk

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1 Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk eingestellt.

2 LANXESS Überleitungsvereinbarung zur Übertragung der Aktivitäten der Group Function Accounting innerhalb der LANXESS ACCOUNTING GMBH, der LANXESS DEUTSCHLAND GMBH und der Präambel Im Rahmen der Bestrebungen, die Aktivitäten der Group Function Accounting (GF ACe) in ihren rechtlichen Strukturen der funktionalen Organisation anzugleichen, sollen die operativen Dienstleistungen der GF ACC künftig in der LANXESS ACCOUNTING GMBH zusammengefasst werden. Die konzernbezogenen Tätigkeiten der GF ACC sollen von der wahrgenommen werden. Dies gilt auch für die Aktivitäten der Abteilung Financial Services / Credit Analysis der GF ACC, die ebenfalls auf die LANXESSAG übertragen werden. Die Unternehmensleitungen der LANXEsS AG / LANXESS DEUTSCHLAND GMBH / LANXESS ACCOUNTING GMBH (GESELLSCHAFTEN) und der Gesamtbetriebsrat LANxEss haben nachstehende Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im folgenden ARBEITNEHMER) der Group Function Accounting, die auf die LANXESS ACCOUNTING GMBH und die LANxEss AG übergehen, vereinbart. Die Übertragung der Aktivitäten der GF ACC auf die LANxEss ACCOUNTING GMBH und die LANxEss AG wird mit dem Ziel einer bestmöglichen Führung und Stärkung des Geschäftes, der jeweiligen Aktivitäten und der Sicherung der Arbeitsplätze vorgenommen. Es besteht Einvernehmen, dass mit den nachstehend erarbeiteten Regelungen etwaige Nachteile für die ARBEITNEHMER vermieden werden sollen. Es besteht ferner Einvernehmen, dass es sich bei dieser Überleitungsvereinbarung um einen Interessenausgleich im Sinne von 112 BetrVG handelt. I. Übergang der Arbeitsverhältnisse Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Übertragung der jeweiligen Aktivitäten der GF ACC aus den GESELLSCHAFTEN auf die LANXESS ACCOUNTING GMBH bzw. auf die LANXEss AG jeweils einen Teilbetriebsübergang gemäß 613 a BGB darstellen. Von diesen Teilbetriebsübergängen sind ARBEITNEHMERfolgender Gesellschaften betroffen: ARBEITNEHMER der LANXEsS DEUTSCHLAND GMBH (Anlage 1.1) - Wechsel in die LANXEsS ACCOUNTINGGMBH - Standorte Leverkusen / Uerdingen ARBEITNEHMER der LANXEss DEUTSCHLAND GMBH (Anlage 1.2) - Wechsel in die LANXESS AG ARBEITNEHMERder LANXEss ACCOUNTINGGMBH (Anlage 1.3) - Wechsel in die LANXESSAG ARBEITNEHMERder LANXESSAG (Anlage 1.4) - Wechsel in die LANxEss ACCOUNTINGGMBH Die Teilbetriebsübergänge erfolgen voraussichtlich zum (STICHTAG). Die jeweils aufnehmenden Gesellschaften treten mit Wirkung zum STICHTAG in die Arbeitsverhältnisse der ARBEITNEHMER kraft Gesetzes als Arbeitgeber ein und übernehmen die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen mit diesen ARBEITNEHMERN. 11. Inhalt der Arbeitsverhältnisse gern. 613 a BGB 1. Tarifverträge Die LANXESS ACCOUNTING GMBH und die LANXEss AG (GEsELLSCHAFTEN) sind bereits Mitglieder im Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie. Damit gelten für die übergehenden Mitarbeiter die Tarifverträge der Chemischen Industrie zum Stichtag unmittelbar. Seite 1 von 3

3 2. Sonstige Kollektive Regelungen LANXESS a) Individualrechtliche Regelungen mit kollektivem Charakter Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt der Teilbetriebsübergänge geltenden individualrechtlichen Regelungen mit kollektiven Charakter (Gesamtzusagen, arbeitsvertragliche Einheitsregelungen, betriebliche Übungen, Richtlinien) gelten gemäß 613a Abs. 1 Satz 1 BGB weiterhin als Bestandteil der Arbeitsverhältnisse der zu der LANXEss ACCOUNTIN GMBH und der LANXESSAG übergehenden ARBEITNEHMERfort. b) Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvereinbarungen Es besteht Einvernehmen, dass nach den Teilbetriebsübergängen die bisherigen Konzernbetriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen der GESELLSCHAFTENkollektivrechtlich fort gelten, sofern sie nicht durch in der jeweils aufnehmenden GESELLSCHAFTgeltende Vereinbarungen zum jeweils selben Regelungsbereich ersetzt werden. Vereinbarungen der LANXESSAG und der LANXESSACCOUNTINGGMBH, die bisherige Konzern-, Gesamt- und Betriebsvereinbarungen der abgebenden Gesellschaften nach den Teilbetriebsübergängen ersetzen, sind in der Anlage 2 aufgeführt. Notwendige anschließende Veränderungen oder Anpassungen dieser Regelungen nach dem STICHTAG sollen hierdurch nicht ausgeschlossen werden. Für Regelungen der betrieblichen Altersversorgung gilt dies nach näherer Maßgabe von Ziffer dieser Vereinbarung. c) Regelungsabreden Die aufnehmenden GESELLSCHAFTENverpflichten sich, die bestehenden Regelungsabreden gern. 613a BGB einzuhalten. 3. Dienstzeiten Die bei den abgebenden GESELLSCHAFTENgeleisteten und/oder von ihr anerkannten Dienstzeiten werden bei den aufnehmenden GESELLSCHAFTEN jeweils anerkannt. 4. Betriebliche Altersversorgung Die zum Stichtag gültigen Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung (.Ordnung der betrieblichen Grundrente" (Bayer Pensionskasse),.Ordnung der betrieblichen Grundrente zur Rheinischen Pensionskasse",.Ordnung der betrieblichen Zusatzrente",.Ordnung der betrieblichen Zusatzrente für Neueintritte ab dem ") werden durch die Teilbetriebsübergänge nicht berührt. Die ARBEITNEHMERbleiben ordentliche Mitglieder der Pensionskasse, der sie zum STICHTAG angehören. Die GESELLSCHAFTENwerden die entsprechenden Firmenbeiträge für die Arbeitnehmer an die jeweilige Pensionskasse entrichten. Die bei den abgebenden GESELLSCHAFTENbis zum STICHTAG erworbenen Rentenanwartschaften werden von den jeweils aufnehmenden GESELLSCHAFTENübernommen. Die GESELLSCHAFTENwerden weiterhin für die ordnungsgemäße Abwicklung der Mitgliedschaften bzw. für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen sorgen Information der Mitarbeiter Die GESELLSCHAFTENwerden die ARBEITNEHMERumfassend über den Grund des Übergangs, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen mündlich, durch gemeinsame Informationsveranstaltungen mit dem jeweiligen Betriebsrat am Standort, und schriftlich unterrichten. Seite 2 von 3

4 LANXESS IV. Sonstige Leistungen I betriebliche Einrichtungen Ein Überblick über derzeit bestehende sonstige Leistungen / Betriebseinrichtungen der GESELLSCHAFTENist als Anlage 3 der Überleitungsvereinbarung beigefügt, die als solche Bestandteil dieser Vereinbarung ist. V. Sollte es bei der Anwendung dieser Vereinbarung zu Meinungsverschiedenheiten kommen, werden die Beteiligten nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Es besteht Einvernehmen zwischen den Parteien, dass dadurch der Bestand der Überleitungsvereinbarung unberührt bleibt. Leverkusen, den Gesamtbetriebsrat Anlaaen: 1) Listen der ARBEITNEHMER, deren Arbeitsverhältnisse auf die GESELLSCHAFTENübergehen 2) Liste der Vereinbarungen der LANxEss AG und der LANxEss ACCOUNTINGGMBH, die bisherige Konzern-, Gesamt- und Betriebsvereinbarungen der abgebenden Gesellschaften nach den Teilbetriebsübergängen ersetzen (Texte können in der Personalabteilung bzw. beim Betriebsrat eingesehen werden) 3) sonstige Leistungen / Betriebseinrichtungen Seite 3 von 3

5 Anlage 2 zur Überleitungsvereinbarung zur Übertragung der Aktivitäten der Group Function Accounting innerhalb der LANXESSACCOUNTINGGMBH, der LANxEss DEUTSCHLANDGMBH und der LANXESSAG abweichende Vereinbarungen: Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der Gleitenden Arbeitszeit für Tarifmitarbeiter und Tarifmitarbeiterinnen der EuroServices Bayer GmbH vom Betriebsvereinbarung Leverkusen zur Gleitenden Arbeitszeit (G19) der Bayer AG vom Betriebsvereinbarung zur Nutzung der Telearbeit bei der EuroServices Bayer GmbH vom Gesamtbetriebsvereinbarung zur Nutzung der Telearbeit bei der Bayer AG vom Betriebsvereinbarung für den Betrieb einer elektronischen Personalakte bei der EuroServices Bayer GmbH vom Gesamtbetriebsvereinbarung über eine elektronische Personalakte bei der Bayer AG vom Betriebsvereinbarung.Betriebliche Vertrauensleute" bei der EuroServices Bayer GmbH vom Gesamtbetriebsvereinbarung.Betriebliche Vertrauensleute" bei der Bayer AG vom Betriebsvereinbarung 'pflegefall in der Familie" bei der EuroServices Bayer GmbH vom Betriebsvereinbarung.Pflegefall in der Familie" bei der Bayer AG vom Leverkusen, den LANX~UTslHLAND bq XESSACCOUNTIN GMBH LANXESSA~ - Gesamtbetriebsrat BGB treten keine Änderungen hinsichtlich der aktuellen Konditionen ein. 10. Parkplätze Die Arbeitnehmer können Parkplätze nutzen, solange entsprechende Serviceverträge bestehen. Seite 1 von 2

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