Gesamtbetriebsverei n baru ng
|
|
- Lothar Fuchs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesamtbetriebsverei n baru ng zwischen und der Bayer Technology Services GmbH (nachfolgend BTS GmbH) dem Gesamtbetriebsrat Bayer zur Strukturmaßnahme bei der BTS GmbH Dr Wolfram Wagner Bayer Technology Services GmbH Leverkusen Deutschland Tel Fax wolframwagnerww@ bayertechnologycom www bayertechnologycom Geschäftsführer: Dr Wolfram Wagner Präambel Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit zugleich der Beschäftigung bei der BTS GmbH ist ein wesentliches Anliegen der Geschäftsführung und des Gesamtbetriebsrates Dies setzt wettbewerbsfähige Strukturen in der BTS GmbH voraus Zu diesem Zweck schließen die Geschäftsführung der BTS GmbH und der Gesamtbetriebsrat die nachstehende Vereinbarung: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Udo Oels Sitz der Gesellschaft: Leverkusen Amtsgericht Köln HRB Geltungsbereich Diese Gesamtbetriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter/innen der BTS GmbH mit Ausnahme der Leitenden Angestellten im Sinne des 5 Abs 3 BetrVG
2 Seite 2 von 5 Ausgenommen aus der unter Ziffer 2 genannten Regelung sind Tarifmitarbeiter/innen die sich bereits in Altersteilzeit befinden Mitarbeiter/innen die während der Laufzeit der Gesamtbetriebsvereinbarung in die Altersteilzeit eintreten, werden ab Beginn der Altersteilzeit ebenfalls aus den Regelungen unter Ziffer 2 ausgenommen 2 Entgelt/Arbeitszeit Ab dem 1 Juni 2005 wird für die Tarifmitarbeiter/innen gemäss Ziff1 die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden auf 40 Stunden verlängert (Anwendung des 2 I Ziffer 3 MTV) Ab dem 1 Juni 2005 werden unter Ausnutzung des tarifvertraglichen Entgeltkorridors weiterhin die für eine Arbeitszeit von wöchentlich 37,5 Stunden geltenden Tarifentgelte gezahlt (Anwendung des 10 BETV) Bei Teilzeitbeschäftigten wird die individuelle Wochenarbeitszeit im gleichen prozentualen Verhältnis wie bei den Vollzeitbeschäftigten erhöht Auf Wunsch können Teilzeitbeschäftigte ihre bisherige individuelle Wochenarbeitszeit bei gleichzeitiger Absenkung des Entgelts um 6,25 % beibehalten 3 Personalanpassung/Qualifizierung Das ErtragssteigerungsPrOgramm BTS (EPOS) verdeutlicht das Personalstrukturproblem bei der BTS GmbH Einem überproportionalen Personalüberhang im Tarifbereich steht ein großer Bedarf an FH- und TH- Absolventen gegenüber Darüber hinaus wäre nach EPOS der Personalbestand von 1375 Mitarbeiterjahre (Stand ) auf 1116 Mitarbeiterjahre bis zum zu reduzieren Zur Lösung der wettbewerbsnachteiligen Personalstruktur und zur Sicherung der Arbeitsplätze bei der BTS GmbH werden folgende Maßnahmen vereinbart:
3 Seite 3 von 5 Die BTS GmbH verpflichtet sich, den Personalbestand bis zum nicht unter 1216 Mitarbeiterjahre abzusenken und keine Abteilung "Bedarfsgerechte Einsätze" / "Projektcenter" einzurichten Funktionale Zu- und Abgänge von bzw zur BTS GmbH, die durch organisatorische Änderungen bedingt sind und in der EPOS-Planung nicht berücksichtigt wurden, werden gesondert betrachtet Der genannte Personalbestand kann insbesondere durch Nutzung der Altersteilzeit, der Organisationsverlagerung Brunsbüttel und PMT -SCL sowie zusätzlicher sozialverträglicher Personalanpassungsmaßnahmen erreicht werden Neben Einstellungen im FH- und TH-Bereich, werden geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für zukunftsorientierte Tätigkeiten - insbesondere für Tarifmitarbeiterlinnen - durchgeführt Den Mitarbeitern/innen wird dadurch eine längerfristige Perspektive bei der BTS GmbH eröffnet Die Auswahl der zu qualifizierenden Mitarbeiter/innen und die konkreten Qualifizierungsmaßnahmen werden mit den Arbeitnehmervertretern einvernehmlich abgestimmt bzw umgesetzt In 2005 wird mit der Qualifizierung von ca 50 Mitarbeitern/innen auf Stellen begonnen, die durch EPOS identifiziert und unter anderem durch Verdrängung von Fremdvergabe zur Verfügung stehen Für weitere Stellen werden Maßnahmen nach Bedarf in 2006 und 2007 angeboten 4 Dispositionstage Leitende Mitarbeiter/innen Für die Leitenden entfallen die bis Mitarbeiter/innen der Vertragsstufe zu 6 freien Dispositionstage im
4 Seite 4 von 5 Kalenderjahr für die Laufzeit dieser Vereinbarung Für den gleichen Zeitraum wird 6 Abs 3 der Gesamtbetriebsvereinbarung "Leitende Mitarbeiter der Vertragsstufe 1" vom 31 Oktober 1996, übergeleitet in die Bayer Technology Services GmbH am , außer Kraft gesetzt 5 Paritätische Komm iss ion Zu Fragen der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und zum Zwecke der Klärung offener Fragen wird eine paritätische überwerkliche Kommission gebildet Die Mitglieder dieser paritätischen Kommission werden von jeder Seite spätestens bei Abschluss dieser Gesamtbetriebsvereinbarung benannt Die Zahl soll jeweils 3 Personen auf jeder Seite nicht überschreiten 6 Schlussbestimmungen Diese Vereinbarung tritt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Tarifvertragsparteien zu den Regelungen in Zift 2 ( BAVC bzw IG BCE) zum 01 Juni 2005 in Kraft Sie endet am 30 Dezember 2007 und entfaltet keine Nachwirkung Die Regelung in Ziffer 2 ist zunächst befristet bis zum 31 Dezember 2006 Die Geschäftsführung der BTS GmbH und der Gesamtbetriebsrat Bayer sind sich darüber einig, dass die Nutzung der tariflichen Öffnungsklauseln bis zum 30 Dezember 2007 fortgeführt wird, sofern keine wesentlichen positiven Veränderungen der Wettbewerbsfähigkeit erreicht wurden Hierzu werden spätestens im 3 Quartal 2006 Gespräche aufgenommen
5 Seite 5 von 5 Sollten die vereinbarten Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen arbeitgeberseitig nicht eingehalten werden, kann die Gesamtbetriebsvereinbarung zum 30 Juni 2006 ohne Nachwirkung vorzeitig gekündigt werden Leverkusen, den 29 April 2005 Dr Wagner Geschäftsführer Bayer Technology Services GmbH Gipperich Gesamtbetriebsrat Bayer
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.03.2004 Gültig ab: Beginn der Einführung des
MehrGesamtbetriebsvereinbarung Individuelle Einmalzahlungen (GBV IEZ)
AG 1.12.1 Gesamtbetriebsvereinbarung Individuelle Einmalzahlungen (GBV IEZ) Zwischen der Unternehmensleitung der Bayer AG und dem Gesamtbetriebsrat (GBR) Bayer wird mit Wirkung für die Bayer AG (BAG),
Mehr1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.
1. Änderungstarifvertrag Zwischen Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. wird Folgendes vereinbart: 1 Wiederinkraftsetzen gekündigter Vorschriften
MehrTarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 9. Februar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom
MehrBetriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung Bayer Euroservices Leverkusen GmbH und dem Betriebsrat Bayer Euroservices Leverkusen GmbH
Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung Bayer Euroservices Leverkusen GmbH und dem Betriebsrat Bayer Euroservices Leverkusen GmbH Das angekündigte Projekt GAC Strategie 2015 wird deutliche Auswirkungen
MehrGesamtbetriebsvereinbarung über "Vermeidung von Nichtbeschäftigung bei Bayer"
Gesamtbetriebsvereinbarung über "Vermeidung von Nichtbeschäftigung bei Bayer" Präambel Es ist ein zentrales Anliegen im Bayer-Konzern, die Beschäftigung der Mitarbeiter* zu sichern. Die Parteien haben
MehrVerhandlungsergebnis vom 06. März für die Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Dillenburg
Verhandlungsergebnis vom 06. März 2013 für die Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Dillenburg I (Tariflöhne) 1. Mit Wirkung vom 01.03.2013 wird der Ecklohn gem.
MehrTextilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 077 901 00 Bundesrepublik Deutschland (West) Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 16.05.2003 gültig ab: 01.06.2003
MehrTarifvertrag über die Leistungsbezahlung für Führungskräfte in der Bundesagentur für Arbeit (LeistungsTV-FüKr-BA)
Tarifvertrag über die Leistungsbezahlung für Führungskräfte in der Bundesagentur für Arbeit (LeistungsTV-FüKr-BA) vom 27. November 2009 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages Zwischen der Bundesagentur
Mehrder Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Hannover sowie dem IG BCE - Landesbezirk Nordrhein, Düsseldorf Tarifvertrag
Zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC), Wiesbaden sowie dem Landesausschuss der Arbeitgeberverbände der chemischen Industrie NRW, Düsseldorf und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt)
TV über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Stand 26.02.2015 Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt) vom 26. Februar 2015 (gültig ab 01. Januar 2015) Zwischen NORDMETALL, Verband
MehrTarifvertrag Leih-/Zeitarbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.05.2017 Gültig ab: 01.04.2017 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate zum Monatsende
MehrDie in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk
Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk eingestellt. LANXESS Überleitungsvereinbarung zur Übertragung
MehrTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zum Beschäftigungsaufbau
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zum Beschäftigungsaufbau Neufassung 2012 Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg
MehrTarifvertrag Leiharbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit in der Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.09.2017 Gültig ab: 01.10.2017 Kündbar zum: 31.12.2020
MehrTarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,
MehrTarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017.
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen
MehrTarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während
MehrTarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen
Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands und einerseits
MehrBetriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit
Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit 1. Präambel Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie haben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels mit dem Tarifvertrag
MehrIntegration schwerbehinderter Menschen
Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0030 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integration schwerbehinderter Menschen Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 1.1. Räumlich 1.2. Persönlich 2.
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrZu Antrag 35/RK Ost Luisenhaus Naumburg, Humboldtstraße 11, Naumburg
Nr. 182 Beschlüsse der Unterkommission der Regionalkommission Ost Zu Antrag 35/RK Ost Luisenhaus Naumburg, Humboldtstraße 11, 06618 Naumburg In Ergänzung zu dem Beschluss der UK 35 vom 23.11.2011 wird
Mehr2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18.
2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18. Mai 2015 - zum Tarifvertrag für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV
MehrTarifvertrag Leiharbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen
Mehr5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016
5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016 Zwischen der Klinikum Chemnitz ggmbh vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Oec. Dirk Balster und den Prokuristen Herrn Dipl.-Kfm.
MehrGesamtbetriebsverei nba ru ng "Ideenwettbewerb bei LANXESS"
LANXESS Gesamtbetriebsverei nba ru ng "Ideenwettbewerb bei LANXESS" Stand: 2008-05-19 Zwischen dem Vorstand der LANXESS AG, den Geschäftsleitungen der LANXESS Deutschland GmbH, der LANXESS Accounting GmbH
MehrTarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v.
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen 2012
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen 2012 Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig
MehrDeutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Baden Württemberg vom 10.11.2010 mit ergänzenden Beschlüssen vom 17.12.2010 1. Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit Der Beschluss der Bundeskommission
MehrLesefassung November 2016
Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe
Mehr1 Zielsetzung. 2 Geltungsbereich. 3 Regelungsgegenstand
3.4.1 1 Zielsetzung Die Unternehmensleitung und der Betriebsrat der Momentive Performance Materials GmbH ("MPM") am Standort Leverkusen vereinbaren - entsprechend des 6 Nr. 2 (Umkleidezeit) MTV der chemischen
MehrTARIFVERTRAG ÜBER JAHRESSONDERZAHLUNGEN. 1 Geltungsbereich
JSZ 1, 2 Zwischen dem Verband der Baden-Württembergischen Textilindustrie e.v. Stuttgart, einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e.v., Albstadt, und der Gewerkschaft Textil-Bekleidung,
MehrCJ7 Bayer. Gesamtbetriebsvereinbarunq IIAuswahlrichtlinie lf. 11. Anwendungsbereich. Präambel
CJ7 Bayer Gesamtbetriebsvereinbarunq IIAuswahlrichtlinie lf Präambel Bayer trifft entsprechend seiner Leitlinien und den einschlägigen Rechtsvorschriften seine Entscheidungen über die Auswahl von Bewerberinnen
MehrSachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 005 48 100 347 026 00 Sachsen-Anhalt Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 28.04.2003 gültig ab: 01.05.2003 kündbar zum: 31 12.2004
MehrEntwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,
Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft
MehrTarifvertrag zur Anwendung des TVöD-K für die Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz GmbH vom 26. Juni 2008
Tarifvertrag zur Anwendung des TVöD-K für die Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz GmbH vom 26. Juni 2008 Zwischen der Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (MedBO) GmbH, vertreten
MehrErgänzungstarifvertrag für industrienahe Dienstleistungsbereiche in der AUDI AG
Zwischen dem und dem sowie der und der Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v. Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. - Südwestmetall - - Bezirksleitung Bayern
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der
MehrÜberleitungstarifvertrag. zwischen der
Überleitungstarifvertrag zwischen der Schüchtermann-Schiller'schen Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG Ulmenallee 5-11, 49214 Bad Rothenfelde (in der Folge: SSK) und der Marburger Bund - Landesverband
MehrBetriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente
Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente die X-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Y. - Arbeitgeberin - Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch deren Vorsitzende Frau Z. - Betriebsrat
MehrBetriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden
Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Zwischen der Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung und den Kaufmännischen Geschäftsführer,
MehrIndustriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg
Industriegewerkschaft Metall Gehaltstarifvertrag für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 21.06.2017 Gültig ab: 01.06.2017 Kündbar zum: 31.05.2019 Frist: 2 Monate zum
MehrTarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen
für die Beschäftigten der (TV Einmalzahlung AWO NRW) (1) Vollzeitbeschäftigte, mit Ausnahme der Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten, die in der Zeit zwischen dem 1. August 2007 und 31.Dezember
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit
Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Metallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.02.2004 Gültig ab: 01.01.2004 Kündbar
Mehr43. Ordentliche Bezirkskonferenz Mittwoch, 4. Juni 2014 Bürgerhaus Hamburg-Wilhelmsburg
43. Ordentliche Bezirkskonferenz Mittwoch, 4. Juni 2014 Bürgerhaus Hamburg-Wilhelmsburg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Stand: 19.05.2016 Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
MehrVerhandlungsergebnis 2015
Verhandlungsergebnis 2015 zwischen Bundesarbeitgeberverband Chemie e.v. und IG Bergbau, Chemie, Energie Bundesarbeitgeberverband Chemie e.v. und IG Bergbau, Chemie, Energie haben das folgende Verhandlungsergebnis
MehrV e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010
V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010 zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen
MehrEntgelttarifvertrag über die Gewährung von Einmalzahlungen. zwischen. und. 1 GeItuugsbereich
Entgelttarifvertrag über die Gewährung von Einmalzahlungen zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., vertreten durch den Vorstand, ver.di-vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk
MehrTarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom
Arbe i tge be rverband Tarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom 28.10.2008 Abschluss: 28.10.2008 Gültig ab: 01.01.2008 Kündigungsfrist: 3 Kalendermonate zum Schluss
MehrStudium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium
Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium Tarifvertrag zur Qualifizierung Freistellungsmöglichkeiten beim Studium Karlsruhe, 20. Mai 2014 Hans Joachim Hoos AgenturQ 1 Tarifvertrag
MehrChemietarifpaket 2007
Chemietarifpaket 2007 Chemietarifpaket 2007 Bundesarbeitgeberverband Chemie e.v. und IG Bergbau, Chemie, Energie haben das folgende Verhandlungsergebnis erzielt: I. Entgeltregelung 1. Pauschalzahlung für
MehrTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012.
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Arbeiter und Angestellte Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss:
MehrVermögenswirksame Leistungen
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen Baden-Württemberg - Bereich Feinwerktechnik - Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005
MehrPräambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden
MehrBetriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung
Betriebsvereinbarung zum Thema Beschäftigungssicherung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird zur Regelung der Arbeitszeit und zur Sicherung der Beschäftigung folgende Betriebsvereinbarung
Mehr1 Zwischen den Tarifvertragsparteien gelten die nachfolgend aufgeführten Tarifverträge mit den in den 2ff FTV aufgeführten Änderungen:
Firmentarifvertrag zwischen der MGJ Berliner Zeitung Verlag GmbH & Co Karl-Liebknecht-Straße 29 - vertreten durch die Geschäftsführung und dem Journalisten-Verband Berlin (JVB) -Gewerkschaft der Journalisten
Mehrzwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits und dem Marburger Bund, Bundesverband - nachfolgend MB genannt -
TARIFVERTRAG FÜR STUDENTEN IM PRAKTISCHEN JAHR FÜR UNTERNEHMEN DES HELIOS KONZERNS VOM 14. DEZEMBER 2006 (TV-ÄRZTE PJ HELIOS) zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits
MehrDortmund. Besser mit Tarif. Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag. Informationsveranstaltung Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund
Dortmund Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag Informationsveranstaltung 18.01.2016 Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund Der Ergänzungstarifvertrag und seine Wirkung Präambel: Die thyssenkrupp Industrial Solutions
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss:
Mehrder Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen -
_ il Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum
MehrVergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015
Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten der KITAWO ggmbh Magdeburg vom 25. September 2015 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev. - vertreten durch den Vorstand - und der ver.di - Vereinte
MehrGeltungsbereich. a) räumlich: für das Land Baden-Württemberg und den bayerischen Kreis Lindau;
Zwischen dem Verband der Baden-Württembergischen Textilindustrie e.v. einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e.v. - einerseits - und der Gewerkschaft Textil-Bekleidung, Bezirk
MehrT a r i f v e r t r a g Aufbau und Sicherung von Beschäftigung
Tarifvertrag Aufbau und Sicherung von Beschäftigung Stand: 23.05.2012 T a r i f v e r t r a g Aufbau und Sicherung von Beschäftigung Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg
MehrLandesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006
Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeit-TV Hessen) zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.v. (KAV Hessen) - einerseits
MehrT a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung
T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim
MehrIndustriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg
Industriegewerkschaft Metall Gehaltstarifvertrag für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 20.05.2015 Gültig ab: 01.05.2015 Kündbar zum: 31.05.2017 Frist: 2 Monate zum
MehrVermögenswirksame Leistungen 2000
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen 2000 Schlosser/Schmiede Baden-Württemberg Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005
Mehr2.16 Tarifvertrag über Teilzeitarbeit
06 2002 NDR Handbuch Personal Seite 1 2.16 2.16 Tarifvertrag über Teilzeitarbeit Zwischen der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.v. Potsdamer Platz 10 10785 Berlin und dem Deutschen Journalisten-Verband
MehrTarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte. der Oberlausitz-Kliniken ggmbh, (3. ÄnderungsTV-Ä OLK)
Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Oberlausitz-Kliniken ggmbh (3. ÄnderungsTV-Ä OLK) vom 27. Mai 2015 Zwischen der Oberlausitz-Kliniken ggmbh, vertreten durch den
MehrTarifvertrag vom 16. Dezember 2008, 5. März 2013 und 30. Juni Dieser Tarifvertrag tritt am 31. Oktober 2016 außer Kraft.
Tarifvertrag zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung, der Wettbewerbsfähigkeit und zur tarifpolitischen Zusammenarbeit in der Branche Textil Service Tarifvertrag vom 16. Dezember 2008, 5. März 2013
MehrNordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ÜBER LANGFRISTKONTEN
Vorstand Frankfurt am Main 011 18 200 524 072 00 Nordrhein-Westfalen Industrie: Arbeiter Angestellte Eisen- und Stahlindustrie Abschluss: 13.12.2000 gültig ab: 01.01.2001 kündbar zum: 31.12.2007 TARIFVERTRAG
MehrZwischen der. Fiducia IT AG, Karlsruhe, (im Folgenden Fiducia genannt), der. GAD eg, Münster (im Folgenden GAD genannt),
Zwischen der Fiducia IT AG, Karlsruhe, (im Folgenden Fiducia genannt), der GAD eg, Münster (im Folgenden GAD genannt), (im Folgenden gemeinsam auch Arbeitgeber genannt) und dem Gesamtbetriebsrat der Fiducia
MehrENTGELTTARIFVERTRAG. gültig ab 01. November 2007
ENTGELTTARIFVERTRAG gültig ab 01. November 2007 Zwischen dem Arbeitgeberverband der Bayrischen Ernährungswirtschaft e.v., München, für die Tarifgemeinschaft bayerischer Brauereien e.v., einerseits und
Mehrvertreten durch Landesfachbereichsleiterin Christa Hasenmaile wird folgender Anerkennungstarifvertrag geschlossen:
Tarifvertrag zwischen Bavaria Production Services GmbH und ver.di Landesbezirk Bayern Landesbezirksfachbereich Medien, Kunst und Industrie Schwanthalerstr. 64, 80336 München vertreten durch Landesfachbereichsleiterin
MehrGewinnabführungsvertrag
26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
MehrVereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See
Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See 1 Vereinbarung zwischen dem Rektor und dem Personalrat der Universität Bremen über die Zahlung von
Mehr3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe)
3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe) vom 26. Januar 2015 Tarifvertrag für die Beschäftigten der AWO Weser-Ems-Gruppe vom 11. September
MehrTarifvertrag über betriebliche Qualifizierung
Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 28.03.1992 Gültig ab: 01.07.1992 Kündbar zum:
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Landesverband Holz + Kunststoff Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden- Württemberg), Danneckerstr. 35, 70182 Stuttgart und
MehrTarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
MehrTarifvertrag zur Überleitung in den Tarifvertrag für Ärzte der Rehakliniken der ehemaligen Damp Gruppe. vom 28. Januar 2013
Tarifvertrag zur Überleitung in den Tarifvertrag für Ärzte der Rehakliniken der ehemaligen Damp Gruppe vom 28. Januar 2013 Zwischen der HELIOS Kliniken GmbH zugleich handelnd im Namen und in Vollmacht
MehrAltersteilzeitordnung
Altersteilzeitordnung AltTZO 4.75 Altersteilzeitordnung Vom 26. Januar 2011 (ABl. EKD 2011 S. 58) zuletzt geändert am 9. April 2014 (ABl. EKD 2014 S. 164) Lfd. Nr. Änderndes Recht 1 Arbeitsrechtsregelung
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Südwest Abschluss: 11.12.1996 Gültig
MehrV O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin
ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung
MehrTarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI)
Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI) vom. Februar 20 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. vom 29. April
MehrArbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,
Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
MehrBetriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ)
Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz (Werk an der Wupper I FEZ) 1. Präambel Diese Betriebsvereinbarung dient dem Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere
MehrÜberleitungsvereinbarung
Überleitungsvereinbarung Zur Umsetzung des Konzernrundschreibens Nr. 132 hat die Bayer CropScience AG (im Folgenden BCS) beschlossen, Dienstleistungen im Bereich der IT-Infrastruktur (im Folgenden: IT-Dienstleistungen)
MehrLohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe
Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten
MehrFragen und Antworten zum Auslaufen des TV-PM
Stand: 21.10.2014 Fragen und Antworten zum Auslaufen des TV-PM Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, viele Fragen wurden in den vergangenen Wochen an das Landesschulamt und auch an das Kultusministerium
MehrFachhochschule Dortmund
Fachhochschule Dortmund University of Applied Seiences and Arts Zwischen der Fachhochschule Dortmund, vertreten durch den Kanzler, und dem Personalrat, vertreten durch die Personalratsvorsitzende, wird
MehrBundesrepublik Deutschland. Metallindustrie
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 010 01 100 604 001 00 Bundesrepublik Deutschland Industrie: Arbeiter und Angestellte Metallindustrie Abschluss: 29.09.2004 gültig ab: 01.07.2004 kündbar zum: verschiedene
MehrIndustriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg
Industriegewerkschaft Metall Gehaltstarifvertrag für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 30.05.2012 Gültig ab: 01.05.2012 Kündbar zum: 31.05.2013 Frist: 2 Monate zum
MehrGesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen
MehrArbeitsrechtsregelung Nr. 1/2004 zur Sicherung der Arbeitsplätze (AR-Arbeitsplatzsicherung)
AR-Arbeitsplatzsicherung 922.200 Arbeitsrechtsregelung Nr. 1/2004 zur Sicherung der Arbeitsplätze (AR-Arbeitsplatzsicherung) Vom 24. März 2004 (GVBl. S. 65), zuletzt geändert am 19 Juli 2006 (GVBl. S.
MehrTarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH)
Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH) Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten
Mehr