HÄNDLER-PREISLISTE 2018 METEX-STAHLZARGEN FÜR RATIONELLES BAUEN
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- Hede Meyer
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1 HÄNDLER-PREISLISTE 2018 METEX-STAHLZARGEN FÜR RATIONELLES BAUEN
2 METEX Preisliste 2018
3 Inhaltsverzeichnis Händler-Preisliste 2018 Seite METEX-STAHLZARGEN Grundpreise 04 für Mauerwerkswände 1 METEX-STAHLZARGEN Grundpreise 05 für Ständerwerkswände 2 METEX-STAHLZARGEN Grundpreise 06 zum nachträglichen Einbau 3 METEX-SCHIEBETÜRZARGEN Grundpreise 07 für Mauerwerkswände und Ständerwerkswände / mit Einlaufkasten 4 METEX-FENSTERZARGEN Grundpreise 09 für Mauerwerkswände und Ständerwerkswände 5 SONDERAUSFÜHRUNGEN Aufpreise 10 6 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 12 7 ANFRAGE- / BESTELLFORMULAR Inhaltsverzeichnis
4 METEX-Stahlzargen für Mauerwerkswände Produktbeschreibung Profil 101 Einbaufertige, rechts/links-verwendbare Stahlzarge nach DIN Feinblech feuerverzinkt, Materialdicke 1,5 mm, pulvergrundiert RAL 9016 Drückerhöhe 1050 mm, Meterrissmarkierung, Bodeneinstand mm Vorgerichtet für Bänder der Serie V8000 (BUK V8613) 6 angeschweißte Spreizanker Dämpfungsprofil hellgrau mit Farbbehandlungshinweis (beiliegend) Distanzwinkel geschraubt 5 BRM 13 LZDM 17 BRM-Breite 625 / 750 / 875 / 1000 PAM 1 BRM-Höhe Eck 94,50 98, METEX-Stahlzargen für Mauerwerkswände Produktbeschreibung Profil 102 Einbaufertige, rechts/links-verwendbare Stahlzarge nach DIN Feinblech feuerverzinkt, Materialdicke 1,5 mm, pulvergrundiert RAL 9016 Drückerhöhe 1050 mm, Meterrissmarkierung, Bodeneinstand mm Vorgerichtet für Bänder der Serie V8000 (BUK V8613) 8 lose mitgelieferte Ruck-Zuck-Anker Dämpfungsprofil hellgrau mit Farbbehandlungshinweis (beiliegend) Distanzwinkel geschraubt ZFM 101 Eckzarge für Mauerwerkswände 5 BRM LZDM BRM-Breite 625 / 750 / 875 / BRM-Höhe MW ,50 107,50 MW ,50 113,00 MW 1 1,50 121,50 MW ,50 123,50 MW ,00 139,50 MW ,00 143,00 MW ,00 147,00 MW 270 1,00 8,50 MW ,50 179,00 MW 3 189,50 199,00 MW ZFM 102 Umfassungszarge für Mauerwerkswände 17 4
5 METEX-Stahlzargen für Ständerwerkswände Händler-Preisliste 2018 Produktbeschreibung Profil 202 Einbaufertige, rechts/links-verwendbare Stahlzarge nach DIN Feinblech feuerverzinkt, Materialdicke 1,5 mm pulvergrundiert RAL 9016 Drückerhöhe 1050 mm, Meterrissmarkierung, ohne Bodeneinstand Vorgerichtet für Bänder der Serie V8000 (BUK V8618 umbuggleich) 4 angeschweißte Hutanker je Seite Dämpfungsprofil hellgrau mit Farbbehandlungshinweis (beiliegend) Distanzwinkel geschraubt BRM-Breite 625 / 750 / 875 / 1000 BRM-Höhe MW ,00 131,00 MW ,00 135,00 MW ,00 140,00 MW 0 143,50 148,00 Produktbeschreibung Profil teilig Einbaufertige, rechts/links-verwendbare Stahlzarge Gehrungen schraubbar (zum wandbegleitenden Einbau) Feinblech feuerverzinkt, Materialdicke 1,5mm pulvergrundiert RAL 9016 Drückerhöhe 1050 mm, Meterrissmarkierung, ohne Bodeneinstand Vorgerichtet für Bänder der Serie V 8000 (BUK V8618 umbuggleich) 4 angeschweißte Hutanker je Seite Dämpfungsprofil hellgrau mit Farbbehandlungshinweis (beiliegend) Distanzwinkel lose beiliegend zum Verschrauben PU-folienverpackt BRM-Breite 625 / 750 / 875 / 1000 BRM-Höhe MW ,50 166,00 MW ,00 170,00 MW ,50 175,50 MW 0 179,00 183,00 MW 202 Umfassungszarge für Ständerwerkswände mit bündiger Spiegelbreite MW 202 Umfassungszarge für Ständerwerkswände 3-teilig, mit bündiger Spiegelbreite LZDM 29 ZFM LZDM 29 ZFM METEX-Stahlzargen für Ständerwerkswände 2 5
6 METEX-Stahlzargen zum nachträglichen Einbau Produktbeschreibung Profil 4/5 ohne MW-Toleranz Einbaufertige, rechts/links-verwendbare Stahlzarge Feinblech feuerverzinkt, Materialdicke 1,5 mm, pulvergrundiert RAL 9016 Drückerhöhe 1050 mm, Meterrissmarkierung, ohne Bodeneinstand Vorgerichtet für Bänder der Serie V8000 (BUK V8618 umbuggleich) 4 angeschweißte Befestigungslaschen mit Führungshilfe je Seite Dämpfungsprofil hellgrau mit Farbbehandlungshinweis (beiliegend) Distanzwinkel geschraubt 45 BÖM LZDM 100 METEX-Stahlzargen zum nachträglichen Einbau 3 BRM-Breite 625 / 750 / 875 / 1000 BRM-Höhe MW bis ,50 234,00 MW bis ,00 238,50 MW bis ,00 240,50 MW bis 0 245,50 248,00 MW bis ,00 259,50 MW bis ,00 272,50 MW bis ,50 280,50 MW bis ,50 288,50 MW bis 3 311,00 314,00 MW bis ,00 377,50 Produktbeschreibung Profil 310 mit MW-Toleranz + mm Einbaufertige, rechts/links-verwendbare Stahlzarge Feinblech feuerverzinkt, Materialdicke 1,5 mm, pulvergrundiert RAL 9016 Drückerhöhe 1050 mm, Meterrissmarkierung, ohne Bodeneinstand Vorgerichtet für Bänder der Serie V8000 (BUK V8613) 4 angeschweißte Befestigungslaschen mit Führungshilfe je Seite Dämpfungsprofil hellgrau mit Farbbehandlungshinweis (beiliegend) Distanzwinkel geschraubt BRM-Breite 625 / 750 / 875 / 1000 BRM-Höhe MW bis ,00 257,00 MW bis ,50 262,50 MW bis ,50 277,00 MW bis ,00 283,50 MW bis ,50 291,00 MW bis ,50 297,00 MW bis 3 321,00 327,50 MW bis ,50 388,00 MW 10 MW 10 BÖM 41 LZDM 310 Umfassungszarge, zweischalig mit WM-Toleranz für gefälztes 40 mm Holztürblatt 5a Umfassungszarge, zweischalig, für gefälztes 40 mm Holztürblatt 29 ZFM 29 ZFM 6
7 METEX-Schiebetürzargen für Mauer- und Ständerwerkswände Händler-Preisliste 2018 Produktbeschreibung Einbaufertige Stahlzarge mit Schiebetürbeschlag, 80 kg inkl. Zubehör Feinblech feuerverzinkt, Materialdicke 1,5 mm pulvergrundiert RAL 9016 Bei Mauerwerk mit Bodeneinstand mm 3 Nagelanker je Seite Bei Ständerwerk ohne Bodeneinstand 4 Hutanker je Seite Distanzwinkel geschraubt Sonderausführungen auf Anfrage DIN LINKS (links schließend) DIN 107 DIN RECHTS (rechts schließend) BRM-Breite bis 1000 BRM-Höhe Wandart Mauerwerk Ständerwerk 502 Schiebetürzarge vor der Wand laufend 10 BRM LZDM=BRM-64 MW bis ,00 457,00 463,00 470,00 MW bis 125 / / 466,00 473,00 MW MW bis ,00 461,00 / / MW bis 0 / / 471,00 478,00 MW bis ,50 476,50 495,50 503,00 MW bis ,00 488,00 511,50 519, Schließrichtung 502 Schiebetürzarge vor der Wand laufend MW bis 3 510,50 518,00 612,00 621, Schiebetürzarge in der Wand laufend MW ,00 535,00 555,00 563,50 MW ,50 547,50 582,00 590,50 MW 3 568,50 577,00 634,50 644, Schiebetürzarge in der Nische laufend MW ,00 540,00 546,00 554,00 MW 125 / / 549,00 557,00 MW ,50 545,50 / / MW 0 / / 554,50 563,00 MW ,50 559,00 576,50 585,00 MW ,00 568,50 590,50 599,50 MW 3 590,50 599,50 687,50 698,00 MW gesamt 10 MW MW MW BRM LZDM=BRM-64 BRM LZDM=BRM Schließrichtung 503 Schiebetürzarge in der Wand laufend Schließrichtung 504 Schiebetürzarge in der Nische laufend METEX-Schiebetürzargen für Mauer- und Ständerwerkswände 4 7
8 METEX-Schiebetürzargen mit Einlaufkasten Produktbeschreibung Profil 505 mit Einlaufkasten Einbaufertiges Schiebetür-Element mit integriertem Einlaufkasten für bauseitige Beplankung und Schiebetürbeschlag 80 kg inkl. Zubehör Feinblech feuerverzinkt, Materialdicke 1,5 mm, pulvergrundiert RAL 9016 Bei Mauerwerk mit Bodeneinstand 3 Nagelanker je Seite, ohne Putzträger Bei Ständerwerk ohne Bodeneinstand 4 Hutanker je Seite, ab MW 100 mm Distanzwinkel geschraubt für Mauerwerk BRM-Breite bis 1000 BRM-Höhe MW bis ,50 761,50 MW bis ,50 771,00 MW bis ,00 778,50 MW bis ,00 784, Schiebetürzarge mit Einlaufkasten für Mauerwerk METEX-Schiebetürzargen mit Einlaufkasten 4 für Ständerwerk BRM-Breite bis 1000 BRM-Höhe MW bis ,00 739,00 MW bis 125 7,50 741,50 MW bis 0 738,00 749, Schiebetürzarge mit Einlaufkasten für Ständerwerk 8
9 METEX-Fensterzargen für Mauer- und Ständerwerkswände Händler-Preisliste 2018 Produktbeschreibung Einbaufertige Fensterzarge Feinblech feuerverzinkt, Materialdicke 1,5 mm, pulvergrundiert RAL 9016 Alu-Glashalteleisten G01 inkl. Eckabdeckungen Dämpfungsprofil hellgrau mit Farbbehandlungshinweis (beiliegend) Ohne Vorlegeband für bauseitige Verglasung Profil 102 für Mauerwerk: 8 Ruck-Zuck-Anker, lose Profil 202 für Ständerwerk: 2 angeschweißte Hutanker je Seite Profil 5 zweischalig: 2 Flachanker je Seite Preis pro lfd. Meter Zargenaußenmaß (ZAM) MW bis Profil 102 für Mauerwerk , , , , , Umfassungszarge für Mauerwerkswände MW bis Profil 202 für Ständerwerk 75 36, , , , , ,00 MW bis Profil 5 universell 75 56, , , , , , ,00 Mehrpreis Doppelverglasung: 18,00 EUR/m 202 Umfassungszarge für Ständerwerkswände mit bündiger Spiegelbreite 5 Fensterzarge, zweischalig MW 45 BÖM LZDM 29 var. ZFM METEX-Fensterzargen 5 9
10 Sonderausführungen Aufpreise Sonderausführungen Aufpreise Nr. Produkt Preis 1. Zubehörteile Preis in EUR 1.1 EV-Dichtung, grau, Standard 1,70 /m 1.2 EV-Dichtung, schwarz, braun, weiß 1,90 /m 1.3 EV-Dichtung, grau, überhöht 2,20 /m 1.4 EV-Dichtung, grau,flacher 2,20 /m 2.12 Abweichung Band-, ohne Ankersitz + Drückerhöhe 2.13 Pos.-Nr. Kennzeichnung je Zarge + 2, Pulverbeschichtung nach RAL bei Eckzarge auf Anfrage 1.5 TPE-Dichtung, grau 2, /m 1.6 TPE-Dichtung, schwarz 2,80 /m 1.7 EV-Dichtung, grau (20 mm Falz) 5,10 /m 2. Pulverbeschichtung nach RAL bis MW Pulverbeschichtung nach RAL bis MW 205 auf Anfrage auf Anfrage 1.8 Ruck-Zuck-Anker 0, / 2.17 Pulverbeschichtung nach RAL bis MW 270 auf Anfrage 1.9 Drahtanker 1,10 / 2.18 Pulverbeschichtung nach RAL bis MW 290 auf Anfrage 1.10 Propelleranker bis MW 180 1,70 / 2.19 Pulverbeschichtung nach RAL bis MW 365 auf Anfrage 1.11 Propelleranker bis MW 270 1,90 / 2.20 Pulverbeschichtung nach RAL bis MW 460 auf Anfrage 1.12 Bandunterteil V8000, verzinkt, vernickelt 1.13 Bandunterteil V8100, verzinkt, vernickelt 1.14 Bandunterteil V8000 WF verzinkt, vernickelt 2,00 / 2,00 / 4,00 / 2.21 Aufpreis < 10 je Farbe auf Anfrage 2.22 Sonderfarben und Sonderabmessungen auf Anfrage 2.23 Edelstahlausführung auf Anfrage 1. Bandunterteil V8100 WF verzinkt, vernickelt 4,00 / 3. Profilvarianten Mehrpreise Preis in EUR 1.16 Pendeltürband verzinkt 90,00 / 3.1 Profil mit Zierfalz + 20, Profil mit Doppelfalz + 33,50 Sonderausführungen Aufpreise 6 2. Sonderausführungen Mehrpreise Preis in EUR 2.1 Ausführung in 2 mm Blechstärke + % 2.2 Überbreite bis mm + 5 % 2.3 Überbreite bis mm + 10 % 2.4 Überbreite bis mm + 20 % 2.5 Überhöhe bis mm + 5 % 2.6 Überhöhe bis mm + 10 % 2.7 Überhöhe bis mm + 20 % 2.8 mit/ohne BE + verschraubten Distanzschienen 2.9 Ständerwand-Spiegeländerung von 45 auf mm 2.10 Falzbreitenänderung von auf 20 mm inkl. Dichtung 2.11 Spiegel- und Umbugverbreiterung je 5 mm ohne + 3, ,50 + 3, Profil als Durchgangszarge - 3, Profil als Gegenzarge - 3, Profil als Aufsetzzarge 1 zur Eckzarge 3.6 Profil als Pendeltürzarge (ohne Bänder) + 14, , Profil als Doppeltürzarge + 91, Profil mit Schattennut einseitig + 22, Profil mit Schattennut beidseitig + 34, Profil mit Rundspiegel R 10 einseitig + 49, Profil mit Rundspiegel R 10 beidseitig + 63, Profil als Dehnungsfugenzarge + 137, Profil als Turnhallen-Eckzarge + 133,50 3. Profil als Turnhallen-Umfassungszarge + 195, Strahlenschutzzarge mit Bleieinlage bis 1 mm (Teilauskleidung) bis BRM x mm (B x H) + 313,50 10
11 Händler-Preisliste 2018 Nr. Produkt Preis 3.17 Strahlenschutzzarge mit Bleieinlage bis 2 mm (Teilauskleidung) bis BRM x mm (B x H) 3.18 Strahlenschutzzarge mit Bleieinlage bis 3 mm (Teilauskleidung) bis BRM x mm (B x H) + 343, ,00 5. Kämpfer, Schwellen, Glasleisten Mehrpreise Preis in EUR 5.1 Kämpfer bis mm + 44, je weitere 100 mm + 4, Kämpfer, Doppelfalz bis mm + 87,00 4. Ausstattungen Mehrpreise Preis in EUR 5.4 je weitere 100 mm 7, zusätzliche Bandtasche V8613 od ,80 / 4.2 Bandtasche V8611 Edelstahl + 20,00 / 4.3 3D-Bandunterkonstruktion VX, VN od. VB 4.4 3D-Bandunterkonstruktion VX Edelstahl +,50 / + 46,50 / 4.5 verstärkter Schließbereich + 27, Fallenverstellung, Edelstahl, stumpf + 42, fach Verriegelung mit Mörtelschutzkasten fach Verriegelung mit Mörtelschutzkasten 4.9 Vorrichtung für Edelstahlschließblech (nach Kundenvorgabe) 4.10 montiertes Edelstahlschließblech, METEX-Standard + 29, , , , Vorrichtung für OTS-Standard + 13, Vorrichtung für Dorma ITS , Vorrichtung für elektr. Türöffner eff eff 14 SKL 4.14 Vorrichtung für elektr. Türöffner eff eff Vorrichtung für Riegelschaltkontakt eff eff Vorrichtung für Riegelschaltkontakt eff eff , , , , Vorrichtung für Blendenbefestigung + 25, Erdungsfahne oder -schraube + 3,50 / 4.19 Dübellochstanzung in der Leibung, gesenkt + 4,00 / 4.20 Bügelanker eingepunktet + 2,50 / 5.5 Leibungstiefer Kämpfer bis MW 145 bis mm 5.6 Leibungstiefer Kämpfer bis MW 270 bis mm 5.7 Glasleisten G 01, Alu, mit Befestigung + Ecken 5.8 Glasleisten G 01 20, Alu, mit Befestigung + Ecken 5.9 Glasleisten G 02, Stahl, verzinkt, mit Befestigung + Ecken 5.10 Glasleisten G 02 19, Stahl, verzinkt, mit Befestigung + Ecken 5.11 Glashalterahmen G 03, Stahl, verschweißt, mit Befestigung 5.12 Glashalterahmen G 04/05, Stahl, verschweißt, mit Befestigung 5.13 Anschlagschwellen S01 eingeschweißt, bis mm 5.14 Anschlagschwellen S02 eingeschweißt, bis mm 5. Anschlagschwellen S03/04 eingeschweißt, bis mm 5.16 Anschlagschwellen S03/04 Edelstahl, bis mm + 95, ,00 + 9,50 /m + 11,50 /m + 14,00 /m +,00 /m + 18,00 /m + 22,50 /m + 11, , , ,00 Weitere Varianten, Ausführungen und Ausstattungen sind lieferbar, Preise auf Anfrage. Sonderausführungen Aufpreise Nagelanker eingepunktet + 2,50 / 11
12 Allgemeine Geschäftsbedingungen Liefer- und Zahlungsbedingungen LIEFERBEDINGUNGEN Ab Stahlzargen oder ab 1.500,- EUR netto Warenwert frei Lager oder Baustelle ohne Abladen. Unter Stahlzargen bzw ,- EUR Warenwert ab Werk unfrei. Bei Anlieferung erfolgt die Berechnung einer Frachtkostenpauschale von 75,- EUR im Rahmen einer Beiladung oder Speditionssatz ohne Abladen. Die Lieferungen erfolgen unter Zugrundelegung unserer Liefer- und Montagebedingungen, Seite Technische Änderungen vorbehalten. METEX-Stahlzargen sind unverpackt mit Kunststoffband kolliert. METEX ist Vertragspartner der Interseroh zur ordnungsgemäßen Entsorgung unserer Verpackungen. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Alle Preise verstehen sich in EURO, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlung: 10 Tage 2 % Skonto, Tage netto Mehrpreise Änderungen/Stornierungen werden mit mindestens,- EUR je Auftrag bzw. bei Anarbeitung mit entstandenen Kosten in Rechung gestellt. Für Eil- bzw. Schnellschuss -Aufträge (ausgewähltes Sortiment) beträgt der Zuschlag 25 % je Auftrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen 7 12
13 Allgemeine Geschäftsbedingungen Händler-Preisliste 2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil I I. LIEFERBEDINGUNGEN 1 Allgemeines 1. Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird. 2. Diese Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen des Lieferers verlieren hiermit ihre Gültigkeit. 3. Verbraucher im Sinne dieser Lieferbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ( 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Lieferbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerb lichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt ( 14 BGB). Soweit in den nachstehenden Lieferbedingungen die Bezeichnung Besteller verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint. 2 Angebot und Abschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen sollen schriftlich festgehalten werden. 3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige aus drückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet. 3. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt. 4. Montagekosten werden separat berechnet. 5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von... Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln. 7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. 8. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 9. Dem Kaufpreis liegen die jeweils gültigen Einkaufslisten, Lohn- und Gehaltstarife, Zölle und Frachten zugrunde. Für den Fall der Änderung vorgenannter Kosten behält sich der Lieferer das Recht vor, den Kaufpreis, etwa infolge von Materialpreisänderungen, in angemessener Weise zu verändern, sofern nicht die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt. 4 Gefahrübergang 1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist. 3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher ist. 4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Eine Lieferung oder Abholung muss innerhalb von 14 Tagen nach Versandbereitschaft erfolgen. Nach Verstreichen dieser Frist behalten wir uns vor, Einlagerungskosten in Höhe von 1,0 % des Auftragswertes pro Tag zu erheben. 5. Vorstehende Ziffern 1-4 gelten auch für Teillieferungen, zu denen der Lieferer auch berechtigt ist. 5 Lieferzeiten 1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vom Lieferer zugesagt worden. 2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemein sam mit dem Besteller abgeklärt sind. 3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener, von (Lieferer) nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. 4. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können sowohl der Besteller als auch (Lieferer) ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten. 6 Eigentumsvorbehalt 1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen. Der Lieferer ist nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadenersatzanspruch zu. 2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern diese erforderlich sind. 3. Bei Pfändung, sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen Beschädigungen oder Vernichtung der Kaufsache hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenso ist dem Lieferer ein Besitzwechsel der Kaufsache sowie der eigene Wohnsitzwechsel des Bestellers unverzüglich mitzuteilen. 7 Mängelansprüche 1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, wenn er Unternehmer ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungsund Rügepflichten gemäß 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere müssen uns Mängel unverzüglich erkennbar innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Änderungen und Nachbesserungen dürfen nicht eigenmächtig veranlasst werden. 2. Der Lieferer ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Besteller Unternehmer ist. Ist der Besteller Verbraucher, so kann der Be steller zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Besteller keine erheblichen Nachteile beinhaltet. Allgemeine Geschäftsbedingungen 7 13
14 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil II Allgemeine Geschäftsbedingungen 7 3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, wenn der Besteller Unternehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 4. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Lieferer beruhen. Soweit dem Lieferer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, sofern der Besteller Unternehmer ist und seiner in Ziffer 1 geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. 6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch den Lieferer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 8 Haftungsbeschränkungen 1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet der Lieferer im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Lieferer. Die Haftung von Lieferer bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen, wenn der Besteller Unternehmer ist. 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 9 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Ist der Besteller Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lieferers vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder keinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. II. MONTAGEBEDINGUNGEN Sofern der Lieferer neben der Lieferung der Kaufsache auch oder ausschließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen: 1 Montagevoraussetzungen 1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller den Lieferer spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt. 2. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern. 3. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure vom Lieferer gestellt. Diesen sind je nach Ab sprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beizustellen. 4. Nicht zu unseren Leistungen gehören: - das Abladen vom Waggon bzw. vom LKW - der Transport aller Teile bis zur Einbaustelle - alle Verglasungen, die nicht zum Lieferumfang gehören - Abdichtungsarbeiten zwischen Bauteil und Baukörper - Erd-, Maurer- und Betonarbeiten einschließlich des Vergießens von Ankerlöchern und Zargen - die Gestellung von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände und Fußboden - die Elektroinstallation bei elektrisch betriebenen Einbauteilen 5. Das handwerksübliche Werkzeug wird vom Lieferer gestellt. Der Besteller hat darüber hinaus für die Montage folgende notwendige Materialien bereitzuhalten. 6. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bauseitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Etwaige Ankeraussparungen müssen nach den Zeichnungen vor Beginn der Montagearbeiten bauseits angelegt sein, damit die Monteure nach dem Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Einbauarbeiten beginnen können. Etwaige Wartezeiten, die durch verspätetes Anlegen der Ankeraussparungen oder aus sonstigen vom Lieferer nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden gesondert berechnet. Der Besteller ist zur Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Geschoss verpflichtet. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. 7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle notwendigen Vorarbeiten, wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Der Besteller hat den Lieferer spätestens fünf Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem vereinbarten Termin möglich ist. 8. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweißarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc.. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller den Lieferer von der Schadensersatzpflicht freizustellen. 9. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein verschließbarer Aufenthaltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und von diesem bauseits zur Verfügung zu stellen. 10. Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist, ist die erforderliche Elektroinstallation und das Anschließen und Einstellen der Geräte bauseits auszuführen. 11. Nach der Montage ist seitens des Bestellers Folgendes zu beachten / sind folgende Vorkehrungen zu treffen:... 2 Stundenlohnarbeiten 1. Wird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchgeführt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten des Lieferers. 2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen. 3 Abnahme 1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll abzunehmen. 2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm vom Lieferer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 3. Von der Abnahme an, bestehen gegen den Lieferer keine Mängelansprüche aus 634 Nr. 1 - Nr. 3 BGB mehr bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält. 4 Verjährung Mängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in 12 Monaten seit der Abnahme. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. 14
15 Anfrage- / Bestellformular Händler-Preisliste 2018 ANFRAGE BESTELLUNG Kunde Rechnungsanschrift Datum... Terminwunsch... KW Tel.-Nr.... Sachbearbeiter... Bestell-Nr Material 1.5 mm Feinblech, verzinkt 1.5 mm Edelstahl 41, Korn mm Feinblech, verzinkt 1.5 mm Edelstahl 4404, Korn 240 Versandadresse 2. Bandunterkonstruktionen V 8613 für Serie V 8000 VN 7608/160 für 3D-Bänder V 8613 für Serie VS/VN 160 VN 7608/120 für 3D-Bänder V 8618 umbuggleich VX 7611 für 3D-Bänder für Serie V 8000 für Bänder 3. Ausführung 4. Bandabstände gefälzt bis BRM 2125 nach DIN stumpf 3. Band 350 mm von ob. BBL Drückerhöhe 1050 mm 3. Band mm von ob. BBL Drückerhöhe mm 3. Band mittig Bandabstand mm. Stempel / Unterschrift Pos. Profil- Nr. Stck DIN L / R Bau-Richtmaß Zargenfalzmaß Breite x Höhe (mm) Maulweite Wandart * Bodeneinstand Preis- Stck. netto Zusatzangaben Anfrage- / Bestellformular 7 * M Mauerwerk, B Beton, STW Ständerwerk, G Gipswand Download des Anfrage-/Bestellformulars unter:
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