ENTWÄSSERUNGSTECHNIK PREISLISTE - K1 / 14

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ENTWÄSSERUNGSTECHNIK PREISLISTE - K1 / 14"

Transkript

1 ENTWÄSSERUNGSTECHNIK PREISLISTE - K1 / 14 Gültig ab

2 INHALTSVERZEICHNIS INHALT Kontaktdaten 4-5 SCHACHTABDECKUNGEN HYDROpur TITONpur ECON Lichte Weite 800 / 1000 Schachtabdeckungen SN Klasse F 900 / E 600 Klasse D 400 Klasse B 125 Klasse A 15 Einlaufroste HAUS- UND HOFENTWÄSSERUNG Klasse D 400 / B 125 Klasse A 15 / Regenrohrablauf AUFSÄTZE ECON Aufsätze / Längsaufsätze Längsaufsätze Klasse D 400 Längsaufsätze Klasse C 250 Klasse F 900 / D 400 Klasse C KABELSCHACHTABDECKUNGEN Klasse D 400 Klasse B 125 Klasse B VERZINKTE WARE Schmutzfänger / Schlammeimer Einlauftrichter für Aufsätze ZUBEHÖR Zubehör 31

3 KONTAKTDATEN Gebietskarte - Übersicht HYDROTEC Technologies AG Düngstruper Straße Wildeshausen Telefon: Fax: Kiel Rostock Bremerhaven Bremen 1 Hamburg 7 Osnabrück Hannover Wolfsburg Magdeburg Berlin Potsdam Münster Cottbus Paderborn Düsseldorf Leverkusen Köln Dortmund 2 Kassel Erfurt Leipzig 6 Chemnitz Dresden Bonn 3 Darmstadt Fürth Saarbrücken Karlsruhe 4 Stuttgart Ulm Augsburg 5 Ingolstadt München Freiburg 3

4 KONTAKTDATEN Gebietskarte - Ansprechkarte Deutschland Gebiets-Nr. 1 Gebietsleiter Herr Leonhard Klein Mobil: leonhard.klein@hydrotec.com Vertriebsinnendienst Frau Maike Stellmann Tel.: stellmann@hydrotec.com 2 Gebietsleiter Joachim Schopf Mobil: schopf@hydrotec.com Vertriebsinnendienst Herr Jens Visser Tel.: visser@hydrotec.com 3 Gebietsleiter Herr Dirk Odendal Mobil: odendal@hydrotec.com Vertriebsinnendienst Frau Maike Stellmann Tel.: stellmann@hydrotec.com 4 Gebietsleiter Herr Antonio Caiazza Mobil: caiazza@hydrotec.com Vertriebsinnendienst Herr Michael Lotze Tel.: lotze@hydrotec.com 5 Gebietsleiter - Schwerpunkt Kanalguss Herr Thomas Straßer Mobil: strasser@hydrotec.com Vertriebsinnendienst Herr Michael Lotze Tel.: lotze@hydrotec.com Gebietsleiter -Schwerpunkt Rinne Herr Uwe Königsdörfer Mobil: koenigsdoerfer@hydrotec.com Vertriebsinnendienst Herr Jens Visser Tel.: visser@hydrotec.com 6 Gebietsleiter Herr Lutz Ganske Mobil: ganske@hydrotec.com Vertriebsinnendienst Herr Peter Kaczmareck Tel.: kaczmareck@hydrotec.com 7 Gebietsleiter Herr Reinhold Gläsel Mobil: glaesel@hydrotec.com Vertriebsinnendienst Herr Peter Kaczmareck Tel.: kaczmareck@hydrotec.com Produktmanagement Herr Sergej Strauch Tel.: strauch@hydrotec.com 4

5 HYDROpur Klasse D 400 nach DIN EN 124 / DIN 1229 SN Rahmen 210 mm mit Einlage mit Einstiegshilfe / Deckel mit fest verbundener Einlage, runde Form SN Gussrahmen - Deckel Beton/Guss x ,00 SN Gussrahmen - Deckel Beton/Guss ,00 SN Gussrahmen - Deckel Guss x ,00 SN Gussrahmen - Deckel Guss ,00 Guss Rahmen 160 mm / Deckel mit fest verbundener Einlage, runde Form Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss ,00 Beton/Guss Rahmen 160 mm / Deckel mit fest verbundener Einlage, runde Form Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss ,00 Beton/Guss Rahmen 160 mm mit Einlage / Deckel mit fest verbundener Einlage (DUO), runde Form Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Guss Rahmen 160 mm mit Einlage / Deckel mit fest verbundener Einlage (DUO), runde Form Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 5

6 HYDROpur Klasse D 400 nach DIN EN 124 / DIN 1229 Guss Rahmen 100 mm mit Einlage / Deckel mit fest verbundener Einlage (DUO), runde Form Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss ,00 Beton/Guss Rahmen 100 mm / Deckel mit fest verbundener Einlage, runde Form Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss ,00 Beton/Guss Rahmen 160 mm / Deckel mit fest verbundener Einlage, quadratische Form Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss ,00 Ersatz - Deckel mit fest verbundener Einlage HYDROpur - Deckel Beton/Guss x ,00 HYDROpur - Deckel Beton/Guss ,00 HYDROpur - Deckel Guss x ,00 HYDROpur - Deckel Guss ,00 6.

7 TITONpur Klasse D 400 nach DIN EN 124 / DIN 1229 TITONpur SN, Guss SN-Rahmen, BH 210 mm, mit arretiertem Guss-Deckel, mit fest verbundener Einlage, runde Form TITONpur Rahmen Guss - Deckel Guss x ,00 TITONpur Rahmen Guss - Deckel Guss ,00 TITONpur H 160, Guss Rahmen 160 mm, Deckel mit fest verbundener Einlage, runde Form TITONpur Rahmen Guss - Deckel Guss x ,00 TITONpur Rahmen Guss - Deckel Guss ,00 TITONpur - Lichte Weite 800, Guss Rahmen 105mm, Deckel mit fest verbundener Einlage, runde Form TITONpur Rahmen Guss - Deckel Guss x ,00 TITONpur Rahmen Guss - Deckel Guss ,00. 7

8 ECON Klasse D 400 nach DIN EN 124 ECON H, mit HYDROpren-Einlage, runde Form ECON H x ,00 ECON H ,00 ECON H 100 Einlaufrost ,00 ECON H x ,00 ECON H ,00 ECON H 160 Einlaufrost ,00 ECON H 125, quadratische Form x ,00 ECON H 125, quadtratisch Form ,00 Optional: Guss-Rahmen mit Aufschrift REGENWASSER / SCHMUTZWASSER / WASSER (Aufpreis = 11 ) ECON SN, mit HYDROpren-Einlage, runde Form ECON SN x ,00 ECON SN ,00 ECON SN Einlaufrost ,00 ECON SN GU x ,00 ECON SN GU ,00 ECON SN GU 300 Einlaufrost ,00 Optional: Guss-Rahmen mit Aufschrift REGENWASSER / SCHMUTZWASSER / WASSER (Aufpreis = 11 ) ECON - Lichte Weite 800, mit HYDROpren-Einlage, mit Doppelgelenk*, nach DIN EN 124 / DIN 1229, runde Form ECON, Guss x ,00 ECON, Guss ,00 ECON SN, Guss x auf Anfrage ECON SN, Guss auf Anfrage *Optional mit Gasdruckfeder bzw. Vorreiberverriegelung 8

9 SCHACHTABDECKUNGEN LICHTE WEITE 800 / 1000 Klasse D 400 nach DIN EN 124 / DIN 1229 Lichte Weite 800, mit HYDROpren-Einlage, 5-fach verschraubt, runde Form Guss ,00 Guss x ,00 Guss, tagwasserdicht ,00 Lichte Weite 800, mit HYDROpren-Einlage, 4-fach verschraubt, runde Form Guss x ,00 Guss ,00 Lichte Weite 1000, mit Innendeckel Lichte Weite Inspektionsdeckel Guss, runde Form ,00 Guss, quadratische Form ,00 9

10 SCHACHTABDECKUNGEN SN Klasse D 400 nach DIN EN 124 Bauhöhe 250 mm, einwalzbar, mit HYDROpren-Einlage, runde Form Rahmen duktiler Guss - Deckel Grauguss, tagwasserdicht ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x auf Anfrage Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss auf Anfrage Bauhöhe 250 mm, einwalzbar, mit HYDROpren-DUO, runde Form Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x auf Anfrage Rahmen Guss - Deckel* Beton/Guss x auf Anfrage Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss auf Anfrage Rahmen Guss - Deckel Guss x auf Anfrage Rahmen Guss - Deckel Guss auf Anfrage *neues Design Bauhöhe 210 mm, einwalzbar, mit Haltevorrichtung für Einstiegshilfe, runde Form Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Bauhöhe 210 mm, einwalzbar, mit HYDROpren-DUO, mit Haltevorrichtung für Einstiegshilfe, runde Form Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss ,00 10

11 SCHACHTABDECKUNGEN Klasse F 900 nach DIN EN 124 / DIN 1229 F 900 Mit HYDROpren-Einlage, runde Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Mit HYDROpren-DUO, runde Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Mit HYDROpren-Einlage, quadratische Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss ,00 E fach-Verschraubung, mit HYDROpren-Einlage, runde Form Guss auf Anfrage 11

12 SCHACHTABDECKUNGEN Klasse D 400 nach DIN EN 124 / DIN 1229 Beton/Guss x ,00 Beton/Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Optional: Beton/Guss-Rahmen mit Aufschrift REGENWASSER / SCHMUTZWASSER / TRINKWASSER (Aufpreis = 11 ) Mit HYDROpren-Einlage, runde Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss, 2 Verriegelungen x ,00 Beton/Guss ,00 Beton/Guss, mit Schlüsselloch ,00 Beton/Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss ,00 Guss x ,00 Guss ,00 Optional: Beton/Guss-Rahmen mit Aufschrift REGENWASSER / SCHMUTZWASSER / TRINKWASSER (Aufpreis = 11 ) Mit HYDROpren-DUO, runde Form Beton/ Guss x ,00 Beton/Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss ,00 Guss x ,00 Guss ,00 Optional: Beton/Guss-Rahmen mit Aufschrift REGENWASSER / SCHMUTZWASSER / TRINKWASSER (Aufpreis = 11 ) 12

13 SCHACHTABDECKUNGEN Klasse D 400 nach DIN EN 124 / DIN 1229 Deckel neues Design, mit HYDROpren-Einlage, runde Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss x ,00 Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Optional: Beton/Guss-Rahmen mit Aufschrift REGENWASSER / SCHMUTZWASSER / TRINKWASSER (Aufpreis = 11 ) Deckel neues Design, mit HYDROpren-Einlage, quadratische Form Beton/Guss x ,00 Sanierungsrahmen, Bauhöhe 100 mm, mit HYDROpren-Einlage, runde Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss, Deckel neues Design x ,00 Beton/Guss ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss* x ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss* ,00 Guss* x ,00 Guss* ,00 *optional mit HYDROpren-DUO Sonderausführungen, runde Form Beton/Guss, Sandverschluss ,00 13

14 SCHACHTABDECKUNGEN Klasse D 400 nach DIN EN 124 / DIN 1229 Sonderausführungen, mit HYDROpren-Einlage, runde Form Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss, tagwasserdicht ,00 Beton/Guss, tagwasserdicht ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss rückstausicher bis 2 bar Rahmen Guss - Deckel Guss rückstausicher bis 0,5 bar , ,00 Sonderausführungen, wählbare Oberfläche, mit HYDROpren-Einlage, runde Form Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss ,00 Sonderausführungen, quadratische Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss ,00 Sonderausführungen, mit HYDROpren-Einlage, quadratische Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss ,00 Sonderausführungen, wählbare Oberfläche, mit HYDROpren-Einlage, quadratische Form Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss ,00 14

15 SCHACHTABDECKUNGEN Klasse B 125 nach DIN EN 124 / DIN 1229 Runde Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss, 2 Verriegelungen x ,00 Beton/Guss ,00 Beton/Guss, 2 Verriegelungen ,00 Beton/Guss, Sandverschluss ,00 Mit HYDROpren-Einlage, tagwasserdicht, runde Form Beton/Guss ,00 Quadratische Form Beton/Guss x ,00 Beton/Guss ,00 15

16 SCHACHTABDECKUNGEN Klasse A 15 nach DIN EN kn, runde Form Beton/Guss ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss ,00 Guss ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss ,00 50 kn, mit Länderwappen, Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss, runde Form Bremen ,00 Mecklenburg-Vorpommern ,00 Brandenburg ,00 Berlin ,00 Sachsen-Anhalt ,00 Sachsen ,00 Thüringen ,00 Schleswig-Holstein ,00 Hamburg ,00 Niedersachsen ,00 Hessen ,00 Nordrhein-Westfalen ,00 Saarland ,00 Rheinland-Pfalz ,00 Baden-Württemberg ,00 Bayern ,00 mit Emblem Windrose ,00 16

17 EINLAUFROSTE Klasse D B 125 nach DIN EN 124 / DIN 1229 D 400 Runde Form Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Mulde ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Mulde ,00 Trichter für Einlaufrost (Guss) ,00 C 250 Runde Form Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Mulde ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Mulde ,00 B 125 Runde Form Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Mulde ,00 17

18 HAUS- UND HOFENTWÄSSERUNG Klasse D 400 und B 125 nach DIN EN 124 D x 300 System-Aufsatz Guss, Pult ,00 Beton-Hofsinkkasten, mit Ablauf DN 100, mit PE-HD Schlammeimer Beton-Hofsinkkasten,mit Ablauf DN 150, mit PE-HD Schlammeimer Pult , Pult ,00 B x 300 Rahmen Guss - Deckel Guss Pult ,00 System-Aufsatz Guss Pult ,00 Rahmen Guss - Deckel Guss Mulde ,00 Beton-Hofsinkkasten, mit Ablauf DN 100, mit PE-HD Schlammeimer Beton-Hofsinkkasten,mit Ablauf DN 150, mit PE-HD Schlammeimer Pult , Pult , x 400 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Pult ,00 18

19 HAUS- UND HOFENTWÄSSERUNG Klasse A 15 nach DIN EN 124 A 15 Rahmen Guss - Deckel Guss, runde Form Mulde , x 300 Rahmen Guss - Deckel Guss Pult ,00 System-Aufsatz Guss Pult , x 400 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Pult ,00 REGENROHRABLAUF Regenrohrablauf, Abgang senkrecht ohne Geruchsverschluss DN auf Anfrage DN auf Anfrage DN auf Anfrage 19

20 ECON AUFSÄTZE / LÄNGSAUFSÄTZE Klasse D 400 und C 250 nach DIN EN 124 D x 500, mit HYDROpren-Einlage, Scharnier, Verriegelung Pult ,00 BH 160 mm Rinne ,00 BH 125 mm Rinne ,00 selbstnivellierend Pult , x 500, mit HYDROpren-Einlage, Scharnier, Verriegelung Pult , Rinne ,00 C x 500, mit HYDROpren-Einlage, Scharnier, Verriegelung Pult ,00 BH 125 mm Rinne , x 500, mit HYDROpren-Einlage, Scharnier, Verriegelung Pult , Rinne ,00 20

21 LÄNGSAUFSÄTZE Klasse D 400 nach DIN EN 124 D x 772 Bergaufsatz Guss Z Pult , x 520, mit HYDROpren-Einlage Guss Pult ,00 Guss Rinne ,00 Guss, Fußgänger Pult , x 500 Guss Pult , x 500, mit HYDROpren-Einlage Guss Pult ,00 21

22 LÄNGSAUFSÄTZE Klasse C 250 nach DIN EN x 772 Bergaufsatz Guss Z Pult , x 520 Guss Pult ,00 Guss, Fußgänger Pult , x 520, mit HYDROpren-Einlage Guss Pult ,00 Guss Rinne ,00 Guss, Fußgänger Pult ,00 Guss, Scharnier Pult ,00 Guss Pult ,00 22

23 AUFSÄTZE Klasse F 900 und D 400 nach DIN EN 124 F x 500, mit HYDROpren-Einlage Guss Pult ,00 D x 500 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Pult ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Rinne , x 500, mit HYDROpren-Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Pult ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Rinne ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss, Fußgänger Pult ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss, Fußgänger Rinne ,00 Guss Pult ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Pult ,00 Guss Pult ,00 23

24 AUFSÄTZE Klasse C 250 nach DIN EN x 500 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Pult ,50 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Rinne ,50 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss, Fußgänger Pult ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss, Fußgänger Rinne ,00 Rahmen Guss - Deckel Beton/Guss, seitl. Einlauf Pult , x 500, mit HYDROpren-Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Pult ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Rinne ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss, Fußgänger Pult ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss, Fußgänger Rinne ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Guss Pult ,00 Guss Pult ,00 24

25 KABELSCHACHTABDECKUNGEN Klasse D 400 nach DIN EN x 700, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x / ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x / x , x 1200, mit Einlage und Kettenhalterung Rahmen Guss - Deckel Guss auf Anfrage 800 x 400, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss , x 700, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss , x 600, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss , x 400, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss ,00 x/ - = mit Ventilation / ohne Ventilation x/x = mit Ventilation / mit Ventilation 25

26 KABELSCHACHTABDECKUNGEN Klasse D 400 und B 125 nach DIN EN 124 D x 600 STANLEY, Guss, Federarmverriegelung auf Anfrage DOUGLAS, Guss, wasserdicht inkl. 4-fach Verrieglung auf Anfrage B x 700, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x / ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss 1400* x / x , x 400, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss , x 700, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss , x 700 Guss auf Anfrage Guss, mit runden Innendeckel 500 mm auf Anfrage 26 x/ - = mit Ventilation / ohne Ventilation x/x = mit Ventilation / mit Ventilation

27 KABELSCHACHTABDECKUNGEN Klasse B 125 nach DIN EN x 600, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss , x 400, mit Einlage Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss x ,00 Rahmen Beton/Guss - Deckel Beton/Guss , x 600 Guss auf Anfrage Guss, mit runden Innendeckel 425 mm auf Anfrage 500 x 500 Guss auf Anfrage Guss, mit runden Innendeckel 350 mm auf Anfrage 400 x 400 Guss auf Anfrage Guss, mit runden Innendeckel 250 mm auf Anfrage 300 x 300 Guss auf Anfrage Guss, mit runden Innendeckel 175 mm auf Anfrage 27

28 SCHMUTZFÄNGER SCHMUTZFÄNGER FÜR SCHACHTABDECKUNGEN Ausführung Art.-Nr. VE / Palette Gewicht kg Gruppe Preis in Euro DIN 1221 Schwere Ausführung - aus verzinktem Stahlblech mit Kreuzstange auf Anfrage Ähnlich DIN 1221 Aus verzinktem Stahlblech mit Kreuzstange auf Anfrage Aus verzinktem Stahlblech mit Querstange auf Anfrage Ringschmutzfänger, Schwere Ausführung - aus verzinktem Stahlblech mit Kreuzstange auf Anfrage Für LW auf Anfrage Schwere Ausführung - aus PE-HD und verzinkter Kreuzstange auf Anfrage SCHMUTZFÄNGER FÜR KABELSCHACHTABDECKUNGEN Ausführung Art.-Nr. VE / Palette Gewicht kg Gruppe Preis in Euro Für 700 x 700 Kabelschachtabdeckung Verzinktes Stahlblech mit einer Aushebestange auf Anfrage Für 650 x 400 Kabelschachtabdeckung Verzinktes Stahlblech mit zwei Aushebestangen auf Anfrage 28

29 EIMER FÜR STRASSENABLÄUFE UND AUFSÄTZE SCHLAMMEIMER FÜR STRASSENABLÄUFE Ausführung Art.-Nr. VE / Palette Gewicht kg Gruppe Preis in Euro DIN 4052, aus verzinktem Stahlblech DIN A4, lang auf Anfrage DIN A4 - ähnlich, lang auf Anfrage DIN A2, lang auf Anfrage DIN A2 - ähnlich, lang auf Anfrage DIN B1, kurz auf Anfrage DIN B1 - ähnlich, kurz auf Anfrage DIN 4052, aus PE-HD DIN A4 - ähnlichm lang auf Anfrage DIN B1 - ähnlich, kurz auf Anfrage SCHLAMMEIMER FÜR LÄNGSAUFSÄTZE Ausführung Art.-Nr. VE / Palette Gewicht kg Gruppe Preis in Euro DIN 4052, aus verzinktem Stahlblech DIN C3, lang auf Anfrage DIN C3 - ähnlich, lang auf Anfrage DIN D1, kurz auf Anfrage DIN D1 - ähnlich, kurz auf Anfrage DIN 4052, aus PE-HD DIN C3 - ähnlich, lang auf Anfrage DIN D1 - ähnlich, kurz auf Anfrage 29

30 EIMER FÜR HOFABLÄUFE / EINLAUFTRICHTER SCHLAMMEIMER FÜR HOFABLÄUFE Ausführung Art.-Nr. VE / Palette Gewicht kg Gruppe Preis in Euro DIN 1236, aus verzinktem Stahlblech DIN 1236-K - ähnlich, kurz auf Anfrage DIN 1236-L - ähnlich, lang auf Anfrage DIN 1236, aus PE-HD DIN 1236-KL - ähnlich, lang auf Anfrage DIN 1236-KK - ähnlich, kurz auf Anfrage EINLAUFTRICHTER FÜR AUFSÄTZE Ausführung Art.-Nr. VE / Palette Gewicht kg Gruppe Preis in Euro Für Aufsätze ohne Eimeraufhängung Schwere Ausführung aus verzinktem Stahlblech auf Anfrage Leichte Ausführung aus PE-HD auf Anfrage 30

31 ZUBEHÖR Ausführung Art.-Nr. VE / Palette Gewicht kg Gruppe Preis in Euro Steigeisen DIN GS (zum Anschrauben bauseits) ,00 Aushebeschlüssel Universal ,50 Ausgleichsring für selbstnivellierende Abdeckungen 785/633mm Beton B45 Einbauhilfsrahmen ECON SN mit Griffen, Bauhöhe 190 mm Einbauhilfsrahmen ECON SN GU 300 mit Griffen, Bauhöhe 300 mm Einbauhilfsrahmen Schachtabdeckung SN mit Griffen, Bauhöhe 210 mm Einbauhilfsrahmen Schachtabdeckung SN mit Griffen, Bauhöhe 210 mm mit Einstiegshilfe , , , , ,00 Aushebeschlüssel ECON ,00 Verschlußbleche aus Edelstahl für Aufsätze (Set = 4 Stück) auf Anfrage Einstiegshilfe für Schachtabdeckungen SN auf Anfrage 31

32 AGB 1. Allgemeines 1.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen - einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistung, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratungsvertrages sind - im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern im Sinne des 310 Abs. 1 BGB Unsere Angebote, Lieferungen und Auftragsannahme erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Abweichenden Bedingungen, insbesondere den Einkaufsbedingungen des Bestellers bzw. Käufers, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn er nicht noch einmal bei Vertragsabschluss diesen entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers widerspricht Die Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers gelten bei widerspruchsloser Entgegennahme der Auftragsbestätigung des Verkäufers, wenn der Käufer bzw. Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und bereits zuvor ein Geschäft unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossen worden ist und somit der Vertragspartner Kenntnis von der Zugrundelegung der AGB des Verkäufers hat Die Angebote sind, soweit sie durch die Erfüllungsgehilfen oder Handelsvertreter des Verkäufers abgegeben werden, freibleibend, also nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Alle derartig erfolgten Erklärungen werden erst gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind Der Besteller und Käufer bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an seine Bestellung gebunden, es sei denn, die Bestätigung des Verkäufers erfolgt nicht binnen einer Frist von vier Wochen nach Abgabe der Bestellung durch den Käufer Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, so gelten die in dem Bestätigungsschreiben des Verkäufers enthaltenen Vereinbarungen und seine zugrunde gelegten AGB Aufträge gelten als vom Verkäufer bestätigt bei unverzüglicher Ausführung nach Auftragseingang gilt in diesem Falle die Rechnung als Auftragsbestätigung Eine Bezugnahme auf DIN-Vorschriften ist Leistungsbeschreibung und ist keine Zusicherung von Eigenschaften. Es werden keine Garantien abgegeben. 2. Preise, Verpackung 2.1. Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ab Werk, bei Lieferung ab Lager ab Lager, ausschließlich Kosten für Verpackung, Versicherung etc Alle nach Geschäftsabschluss durch gesetzliche, behördliche oder sonstige Bestimmungen neu eingeführten Abgaben sowie etwaige Erhöhung von Kosten von Rohmaterial und Hilfsstoffen, Löhnen und Gehältern, Frachtzöllen, durch welche die Ware direkt oder indirekt verteuert wird, gehen für den Fall, dass der Käufer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, zu Lasten des Käufers. Insofern bleibt eine Nachberechnung vorbehalten Mehrleistungen gegenüber dem Angebot des Verkäufers, die sich aus nachträglichen Wünschen des Bestellers und Käufers oder aus in Durchführung des Vertrages erforderlich werdenden Veränderungen ergeben, sind dem Verkäufer zusätzlich zu vergüten Soweit nach Ermessen des Verkäufers erforderlich, verpackt der Verkäufer die Ware auf Kosten des Käufers in handelsüblicher Weise. Auf sein Verlangen sind Verpackungsund Ladematerial unverzüglich frachtfrei zurückzusenden; Gutschrift erfolgt nach Maßgabe des Wiederverwendungswertes. Nicht zurükkgegebene Gitterboxen und Euro-Flachpaletten werden nach einer durch den Verkäufer festgesetzten Nachfrist berechnet Soweit nicht anders vereinbart, sind die Forderungen des Verkäufers mit Zugang der Fertigstellungsanzeige bzw. der Versandanzeige vom Verkäufer an den Käufer, spätestens aber mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Käufer zur Zahlung fällig Eingehende Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld verrechnet Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Leistungen bekannt, die nach dem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutragen, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig werden Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütungen kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder bei Zahlungsverzug über zwei Monate oder bei gerichtlicher Beitreibung in Fortfall Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die in jeweils gesetzlicher Höhe dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet wird. 3. Datenspeicherung Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 4. Lieferzeit, Lieferung, Lieferumfang, Gefahrübergang, Versand 4.1 Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt folgendes : Die vom Verkäufer genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindliche Liefertermine vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden. 4.2 Die Lieferung durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Verkäufer wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Verkäufer übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht. 4.3 Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und ggf. die Erbringung vereinbarter Sicherheiten. 4.4 Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines vom Verkäufer zu vertretenen Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist. Sind Teillieferungen erbracht, kann wegen dieser Teillieferungen der Käufer nicht mehr vom gesamten Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz geltend machen, es sei denn, dass diese Teillieferungen für ihn keine Interesse haben. 4.5 Bei nachträglicher Abänderung des ursprünglichen Lieferumfanges tritt eine entsprechende Verlängerung der Lieferfristen, soweit sie überhaupt verbindlich zugesagt sind, ein. 4.6 Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über. Das gleiche gilt, soweit der Verkäufer die Ware dem Spediteur oder einem Beförderungsunternehmen oder eigenen oder dem Käufer gehörenden Fahrzeugen zur Beförderung ausgeliefert hat. 4.7 Die Abnahme der Waren des Verkäufers hat unverzüglich nach gemeldeter Versandbereitschaft an den Käufer im Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme durch den Käufer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auch ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. In diesem Falle gilt die Ware als im Sinne der vertraglich festgelegten Vereinbarungen als abgenommen. 4.8 Der Käufer kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung bzw. der Versandbereitschaft bzw. der Versandbereitstellung die Ware abgeholt hat. Die Ware lagert vom genannten Liefertage oder vom Tage des Zugangs der Bereitstellungs- bzw. Versandbereitschaftsanzeige beim Käufer an für Rechnung und Gefahr des Käufers. 4.9 Die Ware lagert vom genannten Liefertage an oder vom Tage des Zugangs der Versandbereitschaftsanzeige beim Käufer an für Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für Verlust, Wertminderung, Beschädigung durch Feuer, Diebstahl, Witterungseinflüsse und dergleichen Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes oder Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer bald möglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. In diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er, weil er keine Beschaffungsverpflichtung übernommen hat, nicht einzutreten. Diese sind keine Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegenüber seinem Vorlieferanten zustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten Der Käufer ist, wenn keine verbindliche Lieferfrist vereinbart ist, verpflichtet, dem Verkäufer zunächst eine Frist von drei Wochen zur Lieferung zu setzen. Ist eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt und verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt. Der Verkäufer wird allerdings nach Ablauf der Nachfrist von seiner Lieferverpflichtung frei, wenn der Verkäufer den Käufer während der Nachlieferungsfrist zur Abgabe der Erklärung auffordert, ob er auf Vertragserfüllung besteht oder nicht und sich der Käufer hierzu nicht unverzüglich äußert Sollte diese Nachfrist erfolglos verstrichen sein, sollte der Verkäufer aber während dieser Zeit die Ware an den Käufer abgesandt haben und auch vom Verkäufer insoweit der Versandnachweis erbracht werden, ist der Käufer nicht mehr berechtigt, zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Sind Teillieferungen erbracht worden, kann wegen dieser Lieferungen der Käufer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Käufer kein Interesse hat. 5. Mehr- oder Minderlieferungen Der Verkäufer hat das Recht, bis zu 5 % des Auftragvolumens über oder unter zu liefern. Bei Einhaltung dieses Prozentsatzes steht dem Käufer nicht das Recht zu, wegen dieses Umstandes die Ware zurückzuweisen. Der Kaufpreis wird dann entsprechend dem tatsächlich geleisteten Lieferumfang berechnet und geschuldet. 6. Höhere Gewalt 6.1 Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung, Anfertigung und Verladung von Waren aller Art sowie Ereignisse höherer Gewalt, gleichgültig, ob sie beim Verkäufer oder dem Vor- oder Unterlieferanten des Verkäufers eingetreten sind, berechtigen den Verkäufer, die eingegangene Lieferfrist für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. 6.2 Der höheren Gewalt stehen Krieg, Aufruhr, Katastrophen, Streiks, Aussperrungen, soweit sie nicht von dem Verkäufer zu vertreten sind, Verkehrssperren oder Störungen der Verkehrswege, Aus- und Einfuhrverbote gleich, die dem Verkäufer die Lieferung völlig erschweren oder unmöglich machen, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände beim Verkäufer oder bei dem Vorlieferanten eintreten. 6.3 In allen diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen. 7. Zahlung 7.1 Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 7.2 Wechsel- und Scheckzahlungen sowie Zahlungsanweisungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung verlangen. 7.3 Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Das selbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist. 7.4 Sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gem. gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen den Verkäufer zum Rücktritt berechtigen. 7.5 Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.6 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. 7.7 Eine Zahlungsverweigerung oder Rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstige Beanstandungen bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. 7.8 Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oderrechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen. 8. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung für Mängel 8.1 Für Mängel im Sinne des 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Bestehende und offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die 377, 378 HGB unberührt. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden vom Verkäufer nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 32

33 AGB Mängelrügen werden als solche nur dann vom Verkäufer anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 8.2 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er über die Ware nicht verfügen, d. h., sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. 8.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) nach eigenem Ermessen festzulegen. 8.4 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Verkäufer kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Verkäufers erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Falle trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung. 8.5 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. 8.6 Das Vorliegen eines solchen festgestellten, durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers: a) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Verkäufer nach eigenem Ermessen; insoweit gilt Ziffer 8.3. b) Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum in eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. 8.7 Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Der Käufer hat in jedem Falle zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. 9. Haftung für Pflichtverletzungen des Verkäufers im Übrigen Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie andere in diesen Bestimmungen getroffenen speziellen Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des Verkäufers folgendes: 9.1 Der Käufer hat dem Verkäufer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. 9.2 Schadenersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer geltend machen. Der Schadenersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, 280 Abs. 3 in Verbindung mit 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden ( 280 Abs. 2 in Verbindung mit 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ( 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadenersatz statt der Leistung nach Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen. 9.3 Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen. 9.4 Übrige Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgende Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.b. nach dem Produkthaftpflichtgesetz, in Fällen groben Verschuldens wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch ist im Übrigen durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht im vorangegangenen Absatz eine andere Regelung getroffen worden ist, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Die gleiche Regelung gilt für Pflichtverletzungen des Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 10. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien Der Verkäufer übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierfür ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen. 11. Eigentumsvorbehalt 11.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Käufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht durch Einlösung des Wechsels durch den Verkäufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörenden Waren gem. 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Sachen, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Rechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in andere Gegenstände oder Bauwerke etc. eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die Abs Sätze 2 und 3 gelten entsprechend Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein anderes Gewerk und andere Sachen etc. des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus einer Veräußerung dieses Gewerkes bzw. Grundstücks, etc. entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs Sätze 2 und 3 gelten entsprechend Sollten an dem an den Käufer verkauften Gegenstand und Waren Ersatzansprüche entstehen (beispielsweise Versicherungsansprüche) werden diese Ansprüche ebenfalls bereits jetzt zur Sicherung des Kaufpreisanspruches des Verkäufers gegenüber dem Käufer an den Verkäufer abgetreten; der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs bis 6 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gem. Abs. 3 bis 5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet Die Geltendmachung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer angerechnet. 12. Rücktritt des Verkäufers Der Verkäufer ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten: a) wenn sich entgegen der vor Vertragsabschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Falle des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer handelt. b) wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind. c) wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Verkäufer sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat. 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 14. Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Sollten einzelne Paragrafen oder Teile hiervon unwirksam sein, so sind sie so auszulegen, dass damit der zwischen den Parteien verfolgte Zweck erreicht wird. Lieferbedingungen 1. Grundrabatte Straßen -und Hofkanalguss: % Verzinkte Teile/Zubehör: % 2. Fracht Bei Ladungseinheiten ab 10 to erfolgt die Lieferung frachtfrei, nicht abgeladen. Unterhalb dieser Tonnage berechnen wir die uns entstehende effektive Fracht. 3. Abholung Abholungen von kompletten Ladungen ( LKW 25 to ) sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Werk in Wildeshausen möglich. Die Vergütung erfolgt nach Absprache. 4. Verpackung Lieferungen von Kanalguss erfolgen bei unseren Produkten zum Größten Teil auf Europalette. Diese werden generell bei Lieferungen getauscht. Sollte es bei Streckenlieferungen oder Abholungen nicht möglich sein, wird die Europalette mit 8,50 netto berechnet. Bei einer Rücklieferung wird diese zum berechneten Wert gutgeschrieben. 5. Transportschäden Der Empfänger der Ware hat unverzüglich auf dem Frachtbrief/Lieferschein den Schaden zu bescheinigen und uns schriftlich mitzuteilen. Spätere Schadensreklamationen können wir nicht anerkennen. 6. Rücksendungen Rücksendungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Frachtfrei zurückgesendete einwandfreie, wiederverkaufsfähige Waren, werden aus Kostengründen zum berechneten Wert abzüglich 25% gutgeschrieben. Sonderteile sind von der Rückgabe ausgeschlossen. 7. Mehrwertsteuer Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. 8. Zahlung/Geschäftsbedingungen Gemäß AGB, siehe Seite

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Für die Ausführung aller uns erteilten Aufträge sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen unserer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen R I M A N N GmbH & Co. KG Pietätgrosshandel Turmstraße 135 36093 Künzell Tel.: 06 61 / 67 92 70 Fax: 06 61 / 6 79 27 21 kontakt@rimann-fulda.de Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Unsere

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer Preuß e. K.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer Preuß e. K. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer Preuß e. K. Vorbemerkung: Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA Art.Nr. 03206 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH Stand: Januar 2015 Wichtig:!!!Ziffer 19 enthält eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten!!! 1. Geltungsbereich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen PharmaMedia Dr. Müller GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen PharmaMedia Dr. Müller GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen PharmaMedia Dr. Müller GmbH 1. Geltung der Bedingungen (1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie

Mehr

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Saraya Co. Ltd. Europe

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Saraya Co. Ltd. Europe Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Saraya Co. Ltd. Europe 1. Geltungsbereich 1.1 Gegenüber allen Abnehmern der Firma Saraya Co. Ltd. Europe, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen

Mehr

Katalog Sicherungselemente aus Stahl. Kapitel 9. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Katalog Sicherungselemente aus Stahl. Kapitel 9. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax: Katalog 2015 Kapitel 9 Sicherungselemente aus Stahl Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 9 Sicherungselemente aus Stahl DIN Artikel Seite 127

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rudolf Schuy GmbH & Co. KG Rudolf-Schuy-Strasse 5 65549 Limburg Fassung für Unternehmer 1 Geltung der Bedingungen (1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund

Mehr

ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen Sustainable Resources GmbH Passwangstrasse 35 4106 Therwil, BL Switzerland I. Geltung, Angebote, Vertragsabschluss 1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016) Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016) I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem

Mehr

für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR -

für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR - zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern i. S. d. 14 BGB 1 Anwendungsbereich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH 1. Anwendungsbereich mscom widerspricht der Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es gelten für alle Werkverträge - auch

Mehr

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma abel technik e.k., Wardenburg

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma abel technik e.k., Wardenburg Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma abel technik e.k., Wardenburg 1. Geltung Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Unsere sämtlichen auch künftigen- Lieferungen und Leistungen liegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere

Mehr

ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BREMER-FENSTERDISCOUNT

ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BREMER-FENSTERDISCOUNT ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BREMER-FENSTERDISCOUNT 1 Allgemeines 1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Verkäufer und Käufer. Die beiden Parteien konkretisieren und erweitern die AGB

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma C. Aufermann + Söhne GmbH + Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma C. Aufermann + Söhne GmbH + Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma C. Aufermann + Söhne GmbH + Co. KG 1. Allgemeine Bedingungen Nachstehende Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Mehr

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung

Mehr

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen der Kao Chemicals GmbH

Allgemeine Lieferbedingungen der Kao Chemicals GmbH Allgemeine Lieferbedingungen der Kao Chemicals GmbH Vorbemerkung: Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), hier

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lackindustrie

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lackindustrie Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lackindustrie in der vom Bundeskartellamt am 11. Juli 2003 genehmigten Empfehlung I. Geltungsbereich 1. Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Mehr

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Langer Blechwarenfabrik und Stahlbau GmbH

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Langer Blechwarenfabrik und Stahlbau GmbH Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Langer Blechwarenfabrik und Stahlbau GmbH 1 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist Langelsheim 2 Gerichtsstand Gerichtsstand

Mehr

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der 3D Mobile Technik UG

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der 3D Mobile Technik UG Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der 3D Mobile Technik UG 1 Geltungsbereich, Abwehrklausel 1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen

Mehr

SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg Allgemeine Geschäftsbedingungen

SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg Allgemeine Geschäftsbedingungen SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge Hollmann International GmbH & Co. KG Stand Februar 2016 I. Vertragsabschluss! Übertragung von Rechten und Pflichten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schwarzer GmbH, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Stand: September 2006 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir

Mehr

3. Preise Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht.

3. Preise Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung der Bedingungen Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zur Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr bestimmt. Die Lieferungen,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeines Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle kaufmännischen Beziehungen mit unseren Kunden. Jede Auftragserteilung durch den Kunden zieht die vollständige und vorbehaltlose

Mehr

Katalogauszug LED Figurenleuchten

Katalogauszug LED Figurenleuchten Katalogauszug 2013 LED Figurenleuchten LED Figurenleuchten Johann-Georg-Halske-Str.9, 41352 Korschenbroich Tel.:02161/6182-0 Fax: 02161/648656 Mail Info@xenon.de LED Leuchte BIG Bär groß Farbe mit Fernbedienung

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Hysalma Hygiene Sales + Marketing GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Hysalma Hygiene Sales + Marketing GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Hysalma Hygiene Sales + Marketing GmbH 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen der Sock Management Consulting GmbH

ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen der Sock Management Consulting GmbH ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen der 1. Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die durch Sock Management Consulting GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen

Mehr

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma GGL-Metallverarbeitung GmbH

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma GGL-Metallverarbeitung GmbH Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma GGL-Metallverarbeitung GmbH 1 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist Lüttgenrode. 2 Gerichtsstand Gerichtsstand (auch

Mehr

INSTAL Engineering GmbH

INSTAL Engineering GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen INSTAL Engineering GmbH INSTAL Engineering GmbH 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der INSTAL Engineering

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen I. Geltung dieser Bedingungen 1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Erteilung des

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden der Lang Gerätetechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden der Lang Gerätetechnik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden der Lang Gerätetechnik GmbH Stand: 15.04.2016 1. Allgemeines 1.1 Für unsere ( Lang Gerätetechnik GmbH )Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel Für unsere Liefergeschäfte, Dienstleistungen (einschl. Auskünften und Beratungen) und alle sonstigen geschäftlichen Beziehungen gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schwarz Computer Systeme GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schwarz Computer Systeme GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Schwarz Computer Systeme GmbH Vorbemerkung: Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten

Mehr

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren. Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültige Fassung.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültige Fassung. 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Kunden über Telefon, per Fax, über Internet (online-shop), per e-mail oder per Post bei

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 2012 X-CEN-TEK GmbH & Co. KG AGB s ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen X-CEN-TEK

Mehr

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen von TD Interior, Köln, (September 2015)

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen von TD Interior, Köln, (September 2015) Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen von TD Interior, Köln, (September 2015) 1. Geltungsbereich 1.1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise und Zahlungsbedingungen 5. Liefer- und Versandbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop (B2C) Fa. KLEEN-TEX Industries in Europa GmbH Im Folgenden kurz KLEEN-TEX genannt Münchnerstraße 21, 6330 Kufstein Tel. 05372 / 61380, Fax 05372 / 61380-49

Mehr

2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.

2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Auftragserteilung 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und auf Wunsch des Auftraggebers der voraussichtliche

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Unsere Lieferungen darunter werden auch (Werk-) Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen verstanden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden

Mehr

1. Geltungsbereich/Kauf- und Werklieferungsverträge über bewegliche Sachen:

1. Geltungsbereich/Kauf- und Werklieferungsverträge über bewegliche Sachen: Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma LDT Lager- und Dichtungstechnik, Konstruktions- und Vertriebsgesellschaft mbh für die Lieferung beweglicher Sachen 1. Geltungsbereich/Kauf- und Werklieferungsverträge

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Danzer Deutschland GmbH, Kesselsdorf

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Danzer Deutschland GmbH, Kesselsdorf Allgemeine Verkaufsbedingungen der Danzer Deutschland GmbH, 01723 Kesselsdorf I. Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen ( AGB ) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von evm EDV-Zubehör & Büroorganisation GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von evm EDV-Zubehör & Büroorganisation GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von evm EDV-Zubehör & Büroorganisation GmbH - im Nachfolgenden als evm GmbH bezeichnet! - Stand: Januar 2014 1. Geltung 1.01. Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der celexon Germany GmbH & Co. KG Wir arbeiten nur zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen, die Sie anerkennen, indem Sie Waren bei uns, gleich welcher Bestellart

Mehr

Mietgeräte / Leihgeräte

Mietgeräte / Leihgeräte Mietgeräte / Leihgeräte Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Polycom SoundStation 2 W (analog) Das beliebte und am meisten gefragte Konferenztelefon!

Mehr

3.3. Verpackungen werden Eigentum des Kunden und in den Versandkosten, gewichtsabhängig berechnet.

3.3. Verpackungen werden Eigentum des Kunden und in den Versandkosten, gewichtsabhängig berechnet. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote von AE Export-/Importberatung Anita Erle oder www.exportberatung.at.

Mehr

(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Bröhan- Museums, Schloßstraße 1a, 14059 Berlin (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab: 10. März 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab: 10. März 2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab: 10. März 2015 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. senator behält sich das Recht vor, die AGB zu überprüfen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bodensee-Software Stockach Goethestrasse 50 Seite: 1

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bodensee-Software Stockach Goethestrasse 50 Seite: 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Bodensee-Software Stockach Goethestrasse 50 Seite: 1 1. Allgemeines 1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bodensee-Software.

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der und Plattfuss

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Cosmici GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Cosmici GmbH & Co. KG 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Cosmici GmbH & Co. KG Stand 01.10.2014 1 Geltung der Bedingungen Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zur Verwendung im unternehmerischen

Mehr

3.2 ) Schadensersatzansprüche wegen Leistungsverzögerung sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

3.2 ) Schadensersatzansprüche wegen Leistungsverzögerung sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 ) Leistungen der erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der

Mehr

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

Mehr

1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.

1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verkauf - (im Folgenden "AGB Verkauf" genannt) gelten für den Verkauf von Produkten, einschließlich aber nicht beschränkt auf jegliche Art von Geräten, Hardware

Mehr

AGB für den. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den. Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.

AGB für den. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den. Verkauf gebrauchter Fahrzeuge. AGB für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen 1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge. 2. 1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag

Mehr

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen

Mehr

AGB. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

AGB. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich. Seite 1 AGB Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von: Kleintierzucht & Futterhandel Joachim Benitz Alte Straße 6 D-02708

Mehr

Teilzahlungskaufvertrag

Teilzahlungskaufvertrag Teilzahlungskaufvertrag zwischen Herrn Max Mustermann, Musterstr. 5, PLZ Musterort - nachfolgend Verkäufer genannt - und Herrn Willi Muster, Musterweg 7, PLZ Musterort - nachfolgend Käufer genannt - wird

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 1 Allgemeine Bedingungen 1.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Wiederverkäufern oder gewerblichen Abnehmern (Besteller) im Sinne des 14

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen General Bikes International BV Zwanenbloemlaan 111 1087JT Amsterdam KvK nr 59749121 Im Folgenden die General Bikes genannt -----------------------------------------------------------------

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit

Mehr

Verkaufs- und Lieferbedingungen Krampe Möbelteile GmbH

Verkaufs- und Lieferbedingungen Krampe Möbelteile GmbH Verkaufs- und Lieferbedingungen Krampe Möbelteile GmbH 1 Abschluss und Inhalt des Vertrages 1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen(AGB).

Mehr

2) Im Fall von Lieferverzögerungen hat der Lieferant die Bestellerin unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen.

2) Im Fall von Lieferverzögerungen hat der Lieferant die Bestellerin unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Allgemeine Einkaufsbedingungen (Finke Anwendungstechnik GmbH) 1 Geltungsbereich: 1) Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche derzeitigen und künftigen Geschäfte, bei welchen die Finke Formenbau GmbH

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yin-Yang Asiatika

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yin-Yang Asiatika Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yin-Yang Asiatika 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Yin-Yang Asiatika, Klaus Dellefant, Schloßstraße 157, 82140 Olching

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Seite 1 von 8 I. Allgemeines 1. Für unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Lieferungen einschließlich Beratungs- und sonstigen Nebenleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Liefer-

Mehr

1 Allgemeines, Geltungsbereich

1 Allgemeines, Geltungsbereich 1 Allgemeines, Geltungsbereich 1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Abnehmern (nachfolgend:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wo smarte Büchermacher Bücher machen. Allgemeine Geschäftsbedingungen FRIEDRICH VERLAGSMEDIEN - Felix S. Friedrich - Assenheimer Str. 30 D-60489 Frankfurt am Main - nachfolgend Anbieter - für das Online-Portal

Mehr

Verkaufs- und Lieferbedingungen der HASEKE GmbH & Co. KG (im folgenden Lieferer genannt)

Verkaufs- und Lieferbedingungen der HASEKE GmbH & Co. KG (im folgenden Lieferer genannt) Verkaufs- und Lieferbedingungen der HASEKE GmbH & Co. KG (im folgenden Lieferer genannt) I. Vertragsgrundlage Lieferungen und Leistungen des Lieferers erfolgen ausschließlich aufgrund der Verkaufs- /Lieferbedingungen

Mehr

Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen

Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen 1 Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen 1. Allgemeines - Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen

Mehr

Einkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allgemeines

Einkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allgemeines Einkaufs- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der miromatic GmbH (nachfolgend Besteller) und dem Verkäufer, sowie für alle sonstigen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung vom Juni 2013) IPS-Dagmar Schneider, Jennecker Str. 39, D Wiehl

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung vom Juni 2013) IPS-Dagmar Schneider, Jennecker Str. 39, D Wiehl Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung vom Juni 2013) IPS-Dagmar Schneider, Jennecker Str. 39, D-51674 Wiehl 1. Geltungsbereich/ Deutsches Recht 1.1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. GELTUNG 1.1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden "Allgemeinen Liefer-bedingungen" für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Angebotes, jeder Bestellung und jeden Vertrages

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN ANGEBOT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN ANGEBOT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietsgeschäfte der Firma Fabian Wenninger / SUBLAB mit deren Kunden, sofern im Einzelfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist.

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Crane Process Flow Technologies GmbH, Düsseldorf

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Crane Process Flow Technologies GmbH, Düsseldorf Allgemeine Einkaufsbedingungen der Crane Process Flow Technologies GmbH, Düsseldorf 1 Allgemeines- Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH K. H. Dewert GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH I. Geltung der Bedingungen 1. Wir schließen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Bedingungen)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hard- und Software-Verkauf der Firma 3PR Multimediakonzepte GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hard- und Software-Verkauf der Firma 3PR Multimediakonzepte GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hard- und Software-Verkauf der Firma 3PR Multimediakonzepte GmbH Geltung Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma und dem

Mehr

WÜRZBURGER GRILLSCHULE

WÜRZBURGER GRILLSCHULE Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformation von Eschrichs Grillschulen UG haftungsbeschränkt (Frank Huhnkes ) Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise

Mehr

Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)

Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) 1 Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.v. (VDIK)

Mehr