Konzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen"

Transkript

1 II Konzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen Eine ausgewogene Ernährung trägt wesentlich dazu bei, die Gesundheit zu erhalten und Krankheiten zu vermeiden. Häufig wird schon in jungen Jahren durch falsche Ernährung der Grundstein für später auftretende Krankheiten gelegt. Gesunde Ernährung sollte daher schon von Kindesbeinen an erlernt und trainiert werden. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen verfolgen daher seit geraumer Zeit ein Konzept zur Förderung gesunden Essverhaltens von Schulkindern. Das Schulfrühstück entscheidet maßgeblich über Leistungsfreude und Leistungsfähigkeit unserer Kinder. Milch spielt als Bestandteil dieses Frühstücks eine entscheidende Rolle für die Protein-, Calcium- und Vitaminversorgung. Der hohe Bedarf von Kindern an diesen Stoffen kann ohne Milch und Milchprodukte kaum ausreichend gedeckt werden. Als Durstlöscher in der Pause kann Milch eine optimale Konzentrations- und Leistungsfähigkeit über den gesamten Schultag hinweg erhalten. Eine gesunde Verpflegung mit Milch nimmt auch deswegen an Bedeutung zu, da unsere Kinder und Jugendlichen einen immer größeren Teil ihres Tages in der Schule verbringen. Ziele: Mit der Förderung soll der negative Trend beim Milchverbrauch von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen gestoppt werden. Die Ziele der Maßnahmen sind: - Anreize für eine hohe Teilnahme am Schulmilchprogramm zu schaffen, - Probleme bei der Verteilung und Bereitstellung von Milch in Kindergärten und Schulen zu beseitigen, - über die Bedeutung von Milch und Milchprodukten als Bestandteil eines gesunden Pausenfrühstücks zu informieren, - in den Schulen über den hohen Stellenwert einer ausgewogenen Ernährung, zu der insbesondere auch Milch und Milchprodukte gehören, aufmerksam zu machen und - das mangelhafte Image von Milch vor allem bei älteren Schülern aufzubessern.

2 - 2 - Maßnahmen: - Prämien für den Verkauf von Schulmilch Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen lobt ab dem 01. Januar 2004 für den Verkauf von Schulmilch eine Prämie aus. Damit sollen Kindergärten und Schulen, die bisher keine Schulmilch bezogen haben, zur Teilnahme am Schulmilchprogramm bewegt werden. Voraussetzungen sind: - Im vorhergehenden Schuljahr darf keine Schulmilch bezogen worden sein, - eine Mindestbestellmenge, deren Wert der Höhe der Zuwendung entspricht (Schulen ca Portionen und Kindergärten ca. 800 Portionen), - ein Bezugszeitraum von mindestens 3 Monaten, - die Auszahlung der Prämie erfolgt erst, wenn der Gegenwert an Schulmilch bezogen wurde. Höhe der Prämie: Die Höhe der einmaligen Prämie beträgt für Schulen 500 EUR und für Kindergärten 250 EUR. Teilnehmer: Schulmilchberechtigte Einrichtungen (u.a. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen). Durchführung und Umsetzung: Bewerbungen können beim Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd (seit 2007: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, LANUV) nach dem dort vorliegenden Muster eingereicht werden. Von dort erfolgen auch die Prüfung der Prämienvoraussetzungen und die Auszahlung. Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf die Prämie besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Landesamt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die weiteren Maßnahmen werden auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen vom II gefördert. Zuständige Behörde für die Durchführung und Abwicklung der Förderung (Antrag, Prüfung, Auszahlung) ist das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd (jetzt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV) Nordrhein- Westfalen.

3 Förderung von Verkaufseinrichtungen Um Probleme bei der Verteilung und Bereitstellung von Milch in Kindergärten und Schulen zu beseitigen, können die Anschaffung von Kühlschränken, Lagerboxen, Automaten sowie die Ausstattung von Verkaufsstellen (z.b. Mobiliar, Kasse, Eurozählbrett, Module Schulmilchbar) für Schulmilch gefördert werden. - Es werden nur neue Geräte und Einrichtungen gefördert, - technische Einrichtungen, Geräte, Einrichtungsgegenstände sind mindestens 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder bei Einbauten ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung für den Verkauf von Milch in schulmilchberechtigten Einrichtungen zu nutzen, - bei Vereinigungen oder Gruppen von Schulmilchempfängern (z.b. Schülerfirmen) oder Vereinigungen zur Betreuung von Schulmilchempfänger (z.b. Elternvereine, Betreuungsvereine) können unbare Eigenleistungen anerkannt werden; es müssen jedoch mind. 10 % der Gesamtkosten als Barmittel erbracht werden. Der zuwendungsfähige Fördersatz beträgt bis zu 40 % des Anschaffungswertes. Dabei wird der Fördersatz wie folgt auf einen Höchstbetrag begrenzt: Kühlgeräte bis 400 Liter Kühlgeräte über 400 Liter Warenboxen Verkaufsautomaten Einrichtung einer Verkaufsstelle 150,- EUR 180,- EUR 60,- EUR 1600,-EUR 2000,-EUR Begünstigte: - Schulmilchberechtigte Einrichtungen (u.a. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen), - Vereinigungen oder Gruppen von Schulmilchempfängern (z.b. Schülerfirmen), Catering-Firmen) sowie - die Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.v.

4 Informationsarbeit In Kindergärten und Schulen soll über die Themen Milch und gesundes Frühstück z.b. durch den Einsatz von Landfrauen informiert werden. Förderfähig können u.a. sein: - Unterrichtseinheiten zum Thema Milch und gesundes Schulfrühstück, - Hauswirtschaftsunterricht, Initiierung von Schüler-AG`s, - Projektwochen für ein Gesundes Schulfrühstück mit Milch- und Milchprodukten, - Informationsstände zum Thema Gesundes Schulfrühstück mit Milch- und Milchprodukten bei Schulfesten, Einschulungs- und Elternsprechtagen, Personen zur Erteilung von Unterricht oder Durchführung von Veranstaltungen müssen ihre fachliche Eignung und Grundqualifikation durch mehrjährige Tätigkeit oder einen beruflichen Abschluss im Bereich Landwirtschaft oder Ernährung nachweisen. Die Förderung entspricht dem Honorar der Richtlinie über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung in NRW. Nach den Sätzen des Landesreisekostengesetzes wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Begünstigte Catering-Firmen), - Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.v und - Landfrauenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe NRW`s. - Imageverbesserung Mit der Förderung sollen Maßnahmen und Projekte zur Imageverbesserung von Milch und Milchprodukten speziell bei Kindern und Jugendlichen unterstützt werden. Dazu können u.a. gehören: - Sportwettbewerbe, - Erstellung von Unterrichtsleitfäden, Projektboxen, - Medienarbeit (z.b. Lehrvideos, Werbekampagnen, Computerspiele),

5 Initiierung von Schülerfirmen und - Auslobung von Wettbewerben. Die Maßnahmen müssen in besonderer Weise dazu geeignet sein, über die Bedeutung von Milch als Bestandteil eines gesunden Pausenfrühstücks sowie den hohen Stellenwert einer ausgewogenen Ernährung zu informieren und das Image von Milch bei Kindern und Jugendlichen aufzubessern. Die Förderung entspricht höchstens den tatsächlichen Ausgaben für die Erstellung und Realisierung von Konzepten und Projekten zur Imageverbesserung. Der Fördersatz beträgt bis zu 100% der Kosten. Begünstigte: - Schulmilchberechtigte Einrichtungen (u.a. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen), - Vereinigungen oder Gruppen von Schulmilchempfängern (z.b. Schülerfirmen), Catering-Firmen), - Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.v und - die Landfrauenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe NRW`s. - Qualifizierung und Schulung Förderung von Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen, wie z.b. - Kurse zu Anforderungen des Hygiene- und Lebensmittelrechts an Verkaufseinrichtungen für Schulmilch (z.b. Schulungen des Gesundheitsamtes) oder - Weiterbildungsveranstaltungen von Landfrauen zu Botschafterinnen für ein gesundes Schulfrühstück mit Schulmilch.

6 - 6 - Die Maßnahmen müssen dazu geeignet sein, nach dem Lebensmittelrecht geforderte und anerkannte Kenntnisse für den Verkauf und die Abgabe von Milch- und Milchprodukten (Hygieneschulungen) zu vermitteln. Personen für die Informationsarbeit sollen spezielle Kenntnisse zum Thema Milch erhalten, die über das im Rahmen der geforderten fachlichen Eignung und Grundqualifikation vorhandene Wissen hinausgehen. Die Höhe der Förderung entspricht den Kosten für die Teilnahme an Hygieneschulungen. Bei den Qualifizierungsveranstaltungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Imageverbesserung können die Kosten für Referentenhonorare, Raummieten sowie Arbeits- und Verbrauchsmaterialien anerkannt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 100% der Kosten. Begünstigte - Vereinigungen oder Gruppen von Schulmilchempfängern (z.b. Schülerfirmen), Catering-Firmen), - Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.v und - die Landfrauenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe NRW`s.

Der StadtSportBund Dortmund und die Sportjugend. Wie werden wir Bewegungskindergarten?

Der StadtSportBund Dortmund und die Sportjugend. Wie werden wir Bewegungskindergarten? Der StadtSportBund Dortmund und die Sportjugend Wie werden wir Bewegungskindergarten? Was ist ein Bewegungskindergarten Zertifikat "Anerkannter Bewegungskindergarten des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen"

Mehr

9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ

9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 1.1 Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales,

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit

Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit - 1 - Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit 1. Allgemeine Grundsätze Vorbemerkung Die Stadt Emsdetten fördert die Behindertenarbeit auf der Grundlage dieser Richtlinien durch die Gewährung von

Mehr

MARKT SCHÖNBERG. Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE. Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1

MARKT SCHÖNBERG. Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE. Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1 MARKT SCHÖNBERG Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1 Markt Schönberg Verwaltungsgemeinschaft Schönberg Landkreis Freyung-Grafenau

Mehr

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte

Mehr

Gesunde Ernährung an Ganztagsschulen in Niedersachsen

Gesunde Ernährung an Ganztagsschulen in Niedersachsen Gesunde Ernährung an Ganztagsschulen in Niedersachsen - Modellprojekt gefördert durch 1994 erste Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule ( 2004 genehmigt) hoher Ausländeranteil Verpflegung seit 1994

Mehr

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die Empfehlungen für die Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland zur Begutachtung von Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis für das Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Präambel: Die nachfolgenden Empfehlungen

Mehr

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. vom 16. März 2015, S. 447 Erlass des Ministeriums

Mehr

Betreutes Frühstück an Grund- und Förderschulen

Betreutes Frühstück an Grund- und Förderschulen Betreutes Frühstück an Grund- und denkbar- auch an Ihrer Schule? Kostenloses Frühstück in einer Wohlfühlatmosphäre an Grund- und mit hohem Anteil an bedürftigen Kindern è Bedürftigkeit meint neben der

Mehr

LEADER Projektdatenblatt

LEADER Projektdatenblatt LEADER Projektdatenblatt Projektname: 1. Angaben zum Projektträger Träger Ansprechpartner Anschrift Telefon Email Weitere Kooperationspartner 2. Projektbeschreibung Zeitplan/ Umsetzung (Monat/ Jahr) Projektbeginn:

Mehr

Vorab per am

Vorab per  am Eildienst NSGB Ausgabe vom Vorab per E-Mail am 16.02.2015 000. Erwerbslosenberatungsstellen; Entwurf einer Förderrichtlinie; Verbandsbeteiligung Vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit

Mehr

Vorschlag für eine Richtlinie (KOM(2002) 443 C5-0420/ /0222(COD)) Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu)

Vorschlag für eine Richtlinie (KOM(2002) 443 C5-0420/ /0222(COD)) Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu) 15. April 2004 A5-0224/176 ÄNRUNGSANTRAG 176 Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu) pa) verbundener Vertrag : ein mit einem Kreditvertrag verbundener Vertrag über die Lieferung einer Ware oder

Mehr

FSJ Sport und Schule

FSJ Sport und Schule Seite 2 Übersicht 1. Einführung 2. Rahmenbedingungen 3. Aufgaben von Verein und Schule 4. Aufgaben des Trägers 5. Ablauf des Freiwilligendienstes 6. Nutzen für Vereine und Schulen 7. Vorteile für Jugendliche

Mehr

Täglich eine gute Entscheidung.

Täglich eine gute Entscheidung. Täglich eine gute Entscheidung. Bildung und Ernährung zusammen sind sie stark. Lernen Sie das deutsche Schulmilch-Programm kennen! Vom Kindergarten bis zur Berufsschule. Günstiger für alle, die wachsen

Mehr

26 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen

26 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 26 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 123 39.14.02-15-044 - vom 1. Januar

Mehr

Gesundheitskonzept. Leitfrage: Was hält den Menschen gesund und wie können diese Ressourcen gestärkt werden?

Gesundheitskonzept. Leitfrage: Was hält den Menschen gesund und wie können diese Ressourcen gestärkt werden? Gesundheitskonzept Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt, dort wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. (Definition der WHO) Leitfrage: Was hält den Menschen

Mehr

Deutschland/Germany. Links Schulmilch und Schulernährung Links Schoolmilk and food in schools :

Deutschland/Germany. Links Schulmilch und Schulernährung Links Schoolmilk and food in schools : Deutschland/Germany Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Ministry of Food, Agriculture and Consumer Protection Ministère federal de l Alimentation, de l Agricultur

Mehr

Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten

Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten Dr. Ulrike Seelig Projektträger Jülich Geschäftsbereich Umwelt Fachbereich Klimaschutz Leipzig 17.04.2013 Der Projektträger

Mehr

Wir setzen uns für die Gesundheit unserer Kinder und Mitarbeiter ein und lehren eine gesunde Lebensweise.

Wir setzen uns für die Gesundheit unserer Kinder und Mitarbeiter ein und lehren eine gesunde Lebensweise. 1. Wir sind gesunde Schule! Wir setzen uns für die Gesundheit unserer Kinder und Mitarbeiter ein und lehren eine gesunde Lebensweise. Wir berücksichtigen die Bedürfnisse der Kinder nach Bewegung und Ruhe.

Mehr

Sie wollen an der Kostenschraube drehen.

Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Sie wollen an der Kostenschraube drehen. Wir öffnen Ihnen die Tür. CO 2 -GEBÄUDESANIERUNGS PROGRAMM: ZUSCHUSS-VARIANTE. WIR FÖRDERN IHR UMWELTBEWUSSTSEIN. Wer als privater Wohneigentümer Investitionen

Mehr

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt 1 Grundlagen (1) Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt müssen Mitglied oder Pro- Forma-Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Das EU-Schulmilchprogramm

Mehr

LESEN MACHT STARK: LESEN UND DIGITALE MEDIEN

LESEN MACHT STARK: LESEN UND DIGITALE MEDIEN LESEN MACHT STARK: LESEN UND DIGITALE MEDIEN INFORMATIONEN ZUM PROJEKT UND ZUR ANTRAGSTELLUNG (Stand: Januar 2014) Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) KULTUR MACHT

Mehr

Förderverein die Rasselbande Mittagsbetreuung der Grundschule an der Dieselstraße. Elternvertrag

Förderverein die Rasselbande Mittagsbetreuung der Grundschule an der Dieselstraße. Elternvertrag Elternvertrag zwischen dem Förderverein an der Grundschule Dieselstraße: Nachname (Erziehungsberechtigter) Vorname (Erziehungsberechtigter) Name des Kindes Geburtsdatum Anschrift Telefon (tagsüber) Aufnahmedatum

Mehr

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

BWK Fö Modul V Übergang Schule-Beruf und Arbeitswelt Nachholen eines Schulabschlusses Berufskolleg

BWK Fö Modul V Übergang Schule-Beruf und Arbeitswelt Nachholen eines Schulabschlusses Berufskolleg V.1.1 Möglichkeiten im Weiterbildungskolleg Nach Vollendung der 10jährigen Vollzeitschulpflicht können Jugendliche im Weiterbildungskolleg den Hauptschulabschluss (auch höhere Abschlüsse) nachholen. Je

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer

Mehr

Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim"

Satzung des Vereins Betreute Grundschule Hochelheim Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim" 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Betreute Grundschule Hochelheim" 2. Vereinssitz ist Hüttenberg, Ortsteil Hochelheim. 3.

Mehr

FÖRDERLEITFADEN gültig ab 01.01.2013

FÖRDERLEITFADEN gültig ab 01.01.2013 Arbeitsmarktservice Tirol DIE QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE (QfB) FÖRDERLEITFADEN gültig ab 01.01.2013 Vorbemerkung Ziel der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten ist es die Arbeitsfähigkeit

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von

Mehr

Wasserstipendium Ruhr Auslandsstipendium

Wasserstipendium Ruhr Auslandsstipendium Wasserstipendium Ruhr Auslandsstipendium In Ausfüllung und Würdigung seines gesetzlichen Auftrages, in der Verantwortung für Umwelt und Wasserwirtschaft in der Region und im Bewusstsein der Notwendigkeit

Mehr

1. Rechtsgrundlagen. 1.1 Rechtsgrundlagen der Förderung sind:

1. Rechtsgrundlagen. 1.1 Rechtsgrundlagen der Förderung sind: 7820 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Informations-, Qualitätsund Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz,

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes

Mehr

FAQs Medizinische Hygieneverordnung (MedHygV)

FAQs Medizinische Hygieneverordnung (MedHygV) FAQs Medizinische Hygieneverordnung (MedHygV) 1. Allgemeine Informationen... 2 1.1. Was regelt die MedHygV?... 2 1.2. Für welche ambulanten Einrichtungen ist die MedHygV relevant?... 2 1.3. Was muss der

Mehr

Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab dem Haushaltsjahr 2016

Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab dem Haushaltsjahr 2016 Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab dem Haushaltsjahr 2016 A. Allgemeine Fördergrundsätze Die Bezirksregierung gewährt

Mehr

VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg

VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg Die wichtigsten Punkte des Förderprogramms: 1. Welche Bereiche werden zukünftig gefördert? 2. Wer wird

Mehr

Überlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft - EIP - in Brandenburg

Überlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft - EIP - in Brandenburg Überlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft - EIP - in Brandenburg ELER-Jahrestagung am 12.02.2014 Heimvolkshochschule am Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6 Verfahren

Mehr

Richtlinien für die Aufnahme von Schülern

Richtlinien für die Aufnahme von Schülern Richtlinien für die Aufnahme von Schülern 1. Allgemein 1.1. Die Deutsche Schule Izmir ermöglicht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern ungeachtet ihrer Herkunft den Zugang zur Schule. 1.2. Zur

Mehr

(Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der KMK vom i.d.f. vom )

(Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der KMK vom i.d.f. vom ) Informationen zur berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in (Stand: 16.07.2015) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen

Mehr

Informationen zum Schülerbetriebspraktikum im Schuljahr 2015/2016. Praktikumsleitung: Sebastian Schäpers

Informationen zum Schülerbetriebspraktikum im Schuljahr 2015/2016. Praktikumsleitung: Sebastian Schäpers Informationen zum Schülerbetriebspraktikum im Schuljahr 2015/2016 Praktikumsleitung: Sebastian Schäpers Themen Ziele und Aufgaben des Praktikums Organisation und Durchführung Ablauf des Praktikums Rechtliche

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw. DER LANDRAT An den Kreis Recklinghausen Fachdienst 39 Ressort 39.3: Verwaltung Kurt-Schumacher-Allee 1 45655 Recklinghausen Telefon 02361/532125 Telefax 02361/532227 E-Mail: fd39@kreis-re.de Antrag auf

Mehr

Unfallfrei durch das Betriebspraktikum

Unfallfrei durch das Betriebspraktikum Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Unfallfrei durch das Betriebspraktikum Indranil De Damit solch ein Unfall sich nicht wieder ereignet! 2 Persönliche Schutzausrüstungen

Mehr

SMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014

SMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014 SMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014 (RL AbsLE/2014) SMUL, Referat Markt und Absatz 1 6. September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster TEUR Anzahl

Mehr

Satzung des Soroptimist International Clubs Ravensburg-Weingarten. für die Vergabe eines Stipendiums

Satzung des Soroptimist International Clubs Ravensburg-Weingarten. für die Vergabe eines Stipendiums Satzung des Soroptimist International Clubs Ravensburg-Weingarten für die Vergabe eines Stipendiums vom 12. April 2012 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien hat der Club der Soroptimisten Ravensburg-

Mehr

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V - 1 - Antrag an: vdek-landesvertretung Sachsen Referat Pflege Glacisstr. 4 01099 Dresden E-Mail-Adresse: rene.kellner@vdek.com Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V für

Mehr

Vom 15. Juni Anwendungsbereich

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 201 Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Kommunikationshilfenverordnung

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

GmbH-Geschäftsführer (TÜV )

GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm - Merkblatt GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Merkblatt Personalqualifikation GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Merkblatt GmbH-Geschäftsführer

Mehr

Kommission für Aus- und Fortbildung. Personalentwicklung für die Bibliothek der Zukunft mit modularer Qualifizierung?!

Kommission für Aus- und Fortbildung. Personalentwicklung für die Bibliothek der Zukunft mit modularer Qualifizierung?! Personalentwicklung für die Bibliothek der Zukunft mit modularer Qualifizierung?! Bibliothek der Zukunft und neue Arbeitsfelder in Bibliotheken Die Frage nach neuen Arbeitsfeldern in Bibliotheken thematisierte

Mehr

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK -

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 9. 8. 2006-42-32570/2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Bezug: RdErl. des MW vom 5.3.2003 (MBI. 1.SA S. 215)

Mehr

ContiPressureCheck TM Sicherheit & Wirtschaftlichkeit De-minimis (Auszüge aus der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt )

ContiPressureCheck TM Sicherheit & Wirtschaftlichkeit De-minimis (Auszüge aus der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt ) Bitte decken Sie die schraffierte Fläche mit einem Bild ab. Please cover the shaded area with a picture. (24,4 x 7,6 cm) ContiPressureCheck TM Sicherheit & Wirtschaftlichkeit Poing, 17.03.2016 www.continental-corporation.com

Mehr

B e h ö r d e f ü r A r b e i t, S o z i a l e s, F a m i l i e u n d I n t e g r a t i o n

B e h ö r d e f ü r A r b e i t, S o z i a l e s, F a m i l i e u n d I n t e g r a t i o n Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r A r b e i t, S o z i a l e s, F a m i l i e u n d I n t e g r a t i o n Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Programms Soziale Jobcoachs

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Satzung zur Regelung des Verfahrens zur Auswahl von Teilnehmern für den Bachelorstudiengang Molekulare Biomedizin Vom 13.

Mehr

ÖKOPROFIT Köln Umweltschutz mit Gewinn. ÖKOPROFIT Köln. Umweltschutz mit Gewinn

ÖKOPROFIT Köln Umweltschutz mit Gewinn. ÖKOPROFIT Köln. Umweltschutz mit Gewinn ÖKOPROFIT Köln Umweltschutz mit Gewinn ÖKOPROFIT Köln Umweltschutz mit Gewinn Worum geht es? Ressourceneffizienz steigern und Betriebskosten senken, das können Unternehmen aus Köln, die bei ÖKOPROFIT Köln

Mehr

Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat. Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen im Landkreises Märkisch- Oderland

Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat. Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen im Landkreises Märkisch- Oderland Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen im Landkreises Märkisch- Oderland Inhalt 1. Begriffsdefinition... 3 2. Zielstellung... 3 3. Leistungsumfang... 3 4.

Mehr

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagspflege gem. 43 SGB VIII Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 15.10.2014 und dem Jugendhilfeausschuss

Mehr

Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV e.v.)

Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV e.v.) Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV e.v.) Ausgehend von Präambel der zunehmenden Komplexität wirtschaftlicher Vorgänge der damit einhergehenden gestiegenen

Mehr

- eine Zwischenbilanz -

- eine Zwischenbilanz - - eine Zwischenbilanz - Biostadt München Bio für Kinder ist ein Teilprojekt der Biostadt München Ziele der Biostadt München: ökologisch, regional, fair Mehr Biolebensmittel bei stadteigenen Veranstaltungen,

Mehr

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazeutische Assistenten, Pharmazieingenieure

Mehr

2.1 die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen,

2.1 die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Förderung von Bildungsmaßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,

Mehr

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes

Mehr

Nachqualifizierung in der Altenpflege

Nachqualifizierung in der Altenpflege Nachqualifizierung in der Altenpflege 11. Mai 2012 Kleine Tagung Fachkräftegewinnung aus der ZWEITEN Reihe Referentin: Nicole Brinkmann c/o ZAUG ggmbh Tel.: 0641 95225-39 c/o GWAB mbh 06441 92475-48 Was

Mehr

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen.

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen. Fördergrundsätze INGEplus des Programms INGE Grundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Vorbereitung und Einrichtung von Innovationsbereichen nach dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen

Mehr

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER DEUTSCHEN VEREINIGUNG FÜR GESTALTTHERAPIE (DVG) FÜR DIE AUFNAHME VON MITGLIEDERN (Stand: Mai 2015)

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER DEUTSCHEN VEREINIGUNG FÜR GESTALTTHERAPIE (DVG) FÜR DIE AUFNAHME VON MITGLIEDERN (Stand: Mai 2015) 1. Kriterien für die ordentliche Mitgliedschaft (von Personen) 1.1. Die DVG gibt sich Richtlinien für die Ausbildung und Aufnahme von GestalttherapeutInnen / GestaltsupervisorInnen / GestaltberaterInnen.

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren versicherungsrechtliche Beurteilung

Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren versicherungsrechtliche Beurteilung Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren versicherungsrechtliche Beurteilung 0.0 Reha-Leistung Besch. verhältnis Arbeitsentgelt 1) 2) 3) Übergangsgeld 4) Versicherungsrechtliche

Mehr

NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein

NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein Finanzierung von Weiterbildungsangeboten (SGB II bzw. SGB III) Die Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit, der ARGE SGB II oder der Optionskommune finanziert werden.

Mehr

Anfrage Angebot: Vorbereitung auf die Externenprüfung - Bürokaufmann/-frau bzw. Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement

Anfrage Angebot: Vorbereitung auf die Externenprüfung - Bürokaufmann/-frau bzw. Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement 04.04.2016/se Anfrage Angebot: Vorbereitung auf die Externenprüfung - Bürokaufmann/-frau bzw. Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Sehr geehrte Damen und Herren, ARBEIT & LEBEN ggmbh setzt mit Förderung

Mehr

PFLEGEFACHHELFER/IN (ALTENPFLEGE)

PFLEGEFACHHELFER/IN (ALTENPFLEGE) EIN- BZW. ZWEIJÄHRIGE AUSBILDUNG ZUM/ZUR PFLEGEFACHHELFER/IN (ALTENPFLEGE) AN DEN BERUFSFACHSCHULEN DER HWA WWW.HWA-ONLINE.DE Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.

Mehr

GanzTag Weiterbildungsnachweis Nordrhein-Westfalen Informationen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten

GanzTag Weiterbildungsnachweis Nordrhein-Westfalen Informationen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten GanzTag Weiterbildungsnachweis Nordrhein-Westfalen Informationen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten Der Qualitätsrahmen zur Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung

Mehr

10. Gesundheitspflege- Kongress Hamburg Hygienebeauftragte in der Pflege

10. Gesundheitspflege- Kongress Hamburg Hygienebeauftragte in der Pflege 10. Gesundheitspflege- Kongress 26.-27.10.2012 Hamburg Hygienebeauftragte in der Pflege Diplom-Pflegewirt Bernd Gruber 11.01.2013 1 Grundlagen Qualifikation Fortbildung Arbeitsfelder Welches Nutzen hat

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

KAS Kraftfahrerausbildungsstätte GmbH. Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV

KAS Kraftfahrerausbildungsstätte GmbH. Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV KAS Kraftfahrerausbildungsstätte GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV S e i t e 1 Die KAS GmbH ist seit 2012 nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV zertifiziert. Der Schwerpunkt unserer Arbeit

Mehr

Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: /98/1. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung

Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: /98/1. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: 31-6930.160/98/1 Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung Das Ministerium für Kultus, Jugend

Mehr

1. welche Instanzen seit 1984 in der ländlichen Sozialberatung tätig sind und wie sie finanziert werden;

1. welche Instanzen seit 1984 in der ländlichen Sozialberatung tätig sind und wie sie finanziert werden; 12. Wahlperiode 15. 12. 98 Antrag der Abg. Dr. Walter Caroli u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums Ländlicher Raum Ländliche Sozialberatung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung.

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung. Berufsbildungsrecht Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung von Dr. Hilmar Götz Professor an der Fachhochschule Lübeck Verlag C.H.Beck

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Eingliederungszuschuss

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Eingliederungszuschuss Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Eingliederungszuschuss Wofür kann eine finanzielle Unterstützung erfolgen? Sie suchen kompetente und erfahrene

Mehr

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter Deutsches Rotes Kreuz Institut für Bildung und Kommunikation Ordnung für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Sanitäter des Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V. Seite 1 von 6 Stand 28.04.2012 1

Mehr

Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22

Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22 Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22. September 2008 (GVBl. I, S. 891 ff), geändert durch Verordnung vom

Mehr

Hier kommt der Text hin Entwicklung in den europäischen Bewährungshilfeorganisationen und die Probation Rules

Hier kommt der Text hin Entwicklung in den europäischen Bewährungshilfeorganisationen und die Probation Rules Hier kommt der Text hin Entwicklung in den europäischen Bewährungshilfeorganisationen und die Probation Rules Hier kommt der Text hin Europarat gegründet am 05.05.1949 Sitz in Straßburg 47 Mitgliedsstaaten

Mehr

AUSBILDUNG ZUM/ZUR ERZIEHER/-IN

AUSBILDUNG ZUM/ZUR ERZIEHER/-IN AUSBILDUNG ZUM/ZUR ERZIEHER/-IN Sozialakademie USS impuls ggmbh www.sozialakademie-uss.de ERZIEHER/-IN ein Beruf mit Zukunft! Sicher in die Zukunft Erzieherinnen und Erzieher gehören zu den gefragtesten

Mehr

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten durch junge Paare und Familien

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten durch junge Paare und Familien Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten durch junge Paare und Familien Inhaltsübersicht 1. Allgemeine Zweckbestimmung 2. Fördergegenstand 3. Förderbetrag / Bindungsfrist 4. Antragssteller /

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung. des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung. des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Aufruf zur Antragstellung auf Projektförderung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren für die

Mehr

Herzlich willkommen zum Workshop Arbeitsmarkt

Herzlich willkommen zum Workshop Arbeitsmarkt Herzlich willkommen zum Workshop Arbeitsmarkt Milena Ivanov, AFC Dr. Monika Düngenheim, VDOE 7. September 2013 Universität Bonn Vielfalt ist unsere Stärke Studiengänge, die wir repräsentieren (Auszug)

Mehr

Aktuelle Informationen zum. DAAD Hochschule Fulda, 19./ Treffen der ERASMUS-Praktika Koordinatoren

Aktuelle Informationen zum. DAAD Hochschule Fulda, 19./ Treffen der ERASMUS-Praktika Koordinatoren Aktuelle Informationen zum Programm ERASMUS Praktika DAAD Hochschule Fulda, 19./20.5.2011 Treffen der ERASMUS-Praktika Koordinatoren Überblick Aktuelle Statistiken Überblick über Neuerungen in 2011/12

Mehr

1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen?

1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen? I. Antragsteller 1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen? Es können ausschließlich Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern für ihre

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1)

Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1) Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Verordnung über technische Bühnen-, Hallenund Studiofachkräfte (Technische Fachkräfteverordnung - TFaV)

Verordnung über technische Bühnen-, Hallenund Studiofachkräfte (Technische Fachkräfteverordnung - TFaV) Seite 1 von 9 Verordnung über technische Bühnen-, Hallen Studiofachkräfte (Technische Fachkräfteverordnung - TFaV) Vom 27. April 1995 (GVBl.II/95 S.374) zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.03.2000

Mehr

Fördermöglichkeiten für Ärzte auf dem Land Richtlinie ILE/2007. Europäische Union Europäische Union

Fördermöglichkeiten für Ärzte auf dem Land Richtlinie ILE/2007. Europäische Union Europäische Union Europäische Union Europäische Union Inhalt Was wird z. B. gefördert? Worin besteht die Förderung? Wer erhält die Förderung? von der Idee zur Förderung: An wen wende ich mich? Fördergegenstände im Detail

Mehr

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5 Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten

Mehr

- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit

- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit - - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Land

Mehr

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Primarschule Rickenbach www.primarschule-rickenbach.ch 1 Zusammenfassung Das nachfolgende Regelwerk gibt umfassend Auskunft über Sinn, Zweck und Organisation

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr