Aktuelle Informationen zum. DAAD Hochschule Fulda, 19./ Treffen der ERASMUS-Praktika Koordinatoren
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- Edith Fuhrmann
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1 Aktuelle Informationen zum Programm ERASMUS Praktika DAAD Hochschule Fulda, 19./ Treffen der ERASMUS-Praktika Koordinatoren
2 Überblick Aktuelle Statistiken Überblick über Neuerungen in 2011/12 Fristen 2
3 Entwicklung Praktika im LLP Antrag, Bewilligung und Realisierungen der Antragsrunden 2007 bis Antrag TN Bewilligung TN Realisierung TN Antrag Monate Bew. Monate Real. Monate Gemäß ZB Gemäß ZB 3
4 Vergleich Hochschulen/Konsortien 2009/2010 Anzahl Geförder- Dauer in durchschn. h durchschn. h Institutionen te Monaten Aufenthalt Monatsrate Hochschulen ,50 4,6 348,46 Konsortien ,25 4,7 356,62 Gesamt ,75 4,7 352,54 Geförderte Praktika 2009/10 Konsortien: 2051 Praktika Hochschulen: 2774 Praktika 4
5 Zielländer Praktika 2009/10 5
6 Zertifizierung i von Konsortien Die Koordinatoren der ERASMUS-Konsortien sind gehalten, jegliche Änderungen im Hinblick auf die Zusammensetzung, allgemeine Situation oder den Status ihres Konsortiums unverzüglich der NA-DAAD gegenüber anzuzeigen. Das vorgenannte Zertifikat kann in besonders schwerwiegenden Fällen vorzeitig aberkannt werden. 6
7 Empfehlungen für die Auswahl der Til Teilnehmer (SMP) Im Förderzeitraum 2011/2012 soll der Anteil der bisher unterrepräsentierten BA- und MA-Studierenden mindestens 55% betragen sollen die Teilnehmer an einer interkulturellen Vorbereitung von ERASMUS-Praktikanten t (mit Hilfe der Internet-Plattform eu-community) von 50 auf 80 Teilnehmer erhöht werden 7
8 Förderfähigkeit aufnehmender Einrichtungen: weiterhin nicht förderfähig: Europäische Institutionen Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten (um mögliche Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden) nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften, Konsulate usw.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland; 8
9 Auswahlkriterien /Bewerberliste Informationen über das ERASMUS-Programm und die Bewerbungs-/Förderkriterien i leicht auffindbar auf den Internetseiten veröffentlichen Interessenskonflikte sind der NA-DAAD unverzüglich mitzuteilen Bewerbungsunterlagen sind fünf f Jahre aufzubewahren (gemessen am Akademischen Jahr der Einreichung) Erstellung einer Reserveliste, welche im Falle von Absagen oder bei Erhalt zusätzlicher Mittel zum Tragen kommen kann 9
10 Förderfähige Länder Ab 2011/2012 nehmen Kroatien und die Schweiz als Vollmitglieder am Programm für Lebenslanges Lernen (LLP) teil. 10
11 Staatsangehörige aus Luxemburg Luxemburgische gsc e ERASMUS-Teilnehmer e e von entsendenden deutschen Hochschulen können ab dem Hochschuljahr 2011/2012 ausschließlich durch die deutsche Hochschule/das deutsche Konsortium gefördert werden. 11
12 Finanzflüsse zwischen NA-DAAD und Hochschulen/Konsortien die Auszahlung der jeweiligen Raten erfolgt als eine Summe für alle bewilligten Maßnahmen (SMP + OM) die eventuelle Rückzahlung erfolgt ebenfalls in einer Summe für alle Maßnahmen (SMP + OM) Verwaltung entsprechend der im Vertrag genannten Zuwendung je Maßnahme Zahlungsverkehr in einer Summe ermöglicht der NA-DAAD künftig die Verrechnung von Auszahlungen und Rückforderungen für einzelne Maßnahmen (SMP, OM) 12
13 Transfer von OM auf SMP: bis zu 100 % 13
14 Versicherungsschutz Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, den ausreichenden Versicherungsschutz der Studierenden, Lehrenden und Geförderten in der Personalmobilität sicherzustellen und die Teilnehmer ausreichend über die Erfordernisse im Gastland zu informieren. 14
15 ERASMUS Intensive Language Courses (EILC): bei Beantragung eines EILC durch Praktikanten t eines Konsortium muss Förderung über das Konsortium, nicht über eigene HS beantragt werden Anträge für Kurse, die 2011 beginnen: 1. Juni 2011 Anträge für Kurse, die 2012 beginnen: 30. Oktober 2011 an die durchführende d Organisation (OI) und NA-DAAD 15
16 Beantragung von special needs auch für Praktika möglich: 16
17 BAföG im Rahmen der ERASMUS- Studierendenmobilität d neue BAföG-Regelung ab 2011: (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300,- EUR/Monat bleiben anrechnungsfrei, Zuschüsse über 300,- EUR/Monat werden auf BAföG angerechnet. 17
18 Monatsberechnung bei SMS und SMP - Ermittlung der Mindest- und dmaximaldauer Bitte verwenden Sie zur Ermittlung der Mindestund Maximaldauer den tatsächlichen Zeitraum von Anfangs- bis Enddatum ohne Auf- oder Abrundungen. Beispiel: Ein Aufenthalt von 2 Monaten und 16 Tagen entspricht nicht der Mindestdauer von 3 Monaten. 18
19 Rückzahlungspflicht bei Ungleichberechnung der Fördermittel Gleichbehandlung und Transparenz sind Leitkriterien der Fördermittelvergabe, die eingehalten werden müssen: Grundsätzlich müssen gleiche Monatsraten gezahlt werden. Zwar kann die Hochschule prozentual die Raten aufstocken oder reduzieren (etwa nach sozialen Gesichtspunkten, unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in verschiedenen Ländern, Staffelung von Stipendiensätzen bei Zahlung eines Unternehmensentgeltes etc.). Die Kriterien für unterschiedliche Fördersätze müssen jedoch für den möglichen Teilnehmerkreis i transparent t dargestellt werden, nachvollziehbar sein und auf Nachfrage/bei Prüfungen begründet werden. Hierzu können Listen, Tabellen, Protokolle o. ä. dienen. 19
20 Wichtige Termine im Förderzeitraum Zwischenbericht: 1. Februar 2012 Abschlussbericht: 15. Oktober 2012 Antrag auf zusätzliche Mittel : 1. Möglichkeit: mit Zwischenbericht 1. Februar Möglichkeit: it bis 1.Juni 2012 späteste Rückmeldung nicht genutzter ERASMUS-Mobilitätsmittel: 15. Mai
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Zeit für Fragen
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