AUFLAGEN. Anzeigenblätter Wochenmitte Region Darmstadt. Anzeigenblätter Wochenmitte Region Mainz & Wiesbaden
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3 AUFLAGEN Anzeigenblätter Wochenmitte Region Mainz & Wiesbaden Anzeigenblätter Wochenmitte Region Darmstadt Region Wiesbaden Region Mainz Ausgabe Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt Binger Wochenblatt Ingelheimer Wochenblatt Mainzer Wochenblatt Rheinhessisches Wochenblatt Wormser Wochenblatt Anzeigenblätter Region Mainz gesamt (Wochenmitte) Ausgabe Auflage 248 Idsteiner Wochenblatt Kreisstadt Wochenblatt Rheingauer Wochenblatt Untertaunus Wochenblatt Wiesbadener Wochenblatt Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt (Wochenmitte) Anzeigenblätter Wochenende Region Mainz & Wiesbaden Ausgabe Auflage 696 VorOrt (Samstag) Wormser Wochenblatt (Samstag) Anzeigenblätter gesamt (Wochenende) Region Darmstadt Ausgabe Auflage 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt Der Bergsträßer Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen Dreieich-Zeitung B Dreieich Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf Marktplatz Bergstraße Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen Offenbach-Journal O Stadt Offenbach Pfungstädter Woche Ried Information SüWo Darmstadt SüWo Gersprenztal SüWo Griesheim / Weiterstadt SüWo Groß-Gerau und Umgebung SüWo Odenwälder Lokalblick SüWo Rüsselsheim und Umgebung Wochen-Journal K Dieburg und Umgebung Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt (Wochenmitte) Gesamtauflage Anzeigenblätter Wochenmitte Inhalt Auflagen
4 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ALLGEMEINE ANGABEN 4/5 Verlag: VRM Media Sales GmbH Grund- und Ortspreise Anschrift: Erich-Dombrowski-Straße 2, Mainz Postfach 3120, Mainz Telefon: Geschäftsleitung: / Anzeigen: / Beilagen/Prospekte: / Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision. Telefax: / Rabatte mediasales@vrm.de Internet: Es kann nur entweder die Malstaffel oder die Mengenstaffel zur Anwendung kommen. Bankkonto: Commerzbank, Mainz BIC: Coba DE FF XXX IBAN: DE Abrechnung: Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei per erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der -Adresse für den Rechnungsversand an sales-kundenservice@vrm.de oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater. Zahlungsbedingungen Zahlung netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Malstaffel Mengenstaffel ab 6 Anz 5% ab mm 5% ab 12 Anz 10% ab mm 10% ab 24 Anz 15% ab mm 15% ab 48 Anz 20% ab mm 20% Kombinationsrabatte Ein Motivwechsel ist ausgeschlossen. Voraussetzung: Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche. Vorbehaltlich geringfügiger, systembedingter Rundungsdifferenzen. Ausgaben Rabatte % % % % ab 10 30%
5 ALLGEMEINE ANGABEN Anlieferung der Druckdaten: Bis Anzeigenschluss Technische Angaben Erscheinungsweise: Wochenmitte und Wochenende Satzspiegel: VorOrt (Tabloid): Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = mm Chiffregebühr 5,00 + MwSt. bei Abholung; 10,00 + MwSt. bei Zusendung. Für die Zustellung außerhalb der EU wird einmalig ein Aufschlag auf die o. g. Gebühr von 10,00 erhoben. Anzeigenschluss Bei Kombination mehrerer Anzeigenblätter und Belegung der Gesamtausgaben Freitag, 15 Uhr Einzelausgaben SüWo, Untertaunusund Rheingauer Wochenblatt Freitag, 15 Uhr Restliche Wochenblätter, Der Bergsträßer, Dreieich-Zeitung, Marktplatz Bergstraße, Offenbach-Journal, Pfungstädter Woche, Ried Information, Wochen-Journal VorOrt (Samstag) und Wormser Wochenblatt (Samstag) Allgemeine Angaben Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = mm Montag, 14 Uhr Mittwoch, 13 Uhr Spaltenzahl: Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. 5 Spalten (Tabloid) Grundschrift: Mindestens 6 Punkt Spaltenbreiten: Anzeigenteil (VorOrt 5-spaltiges Layout) 1-spaltig = 45 mm 5-spaltig = 231 mm 2-spaltig = 92 mm 6-spaltig = 278 mm 3-spaltig = 138 mm 7-spaltig = 325 mm 4-spaltig = 185 mm Mindestformat: 10 mm / 1-spaltig Druckverfahren: Offset Farben: Schmuckfarben (HKS-Z Farben) werden aus CMYK nach ISO :2005 aufgebaut. Geringe Farbabweichungen im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation. Verbreitung Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte, auch an Haushalte mit Sperrvermerk. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter werden nicht berücksichtigt. Auflagenkontrolle der Wochenblätter und SüWo durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA.
6 Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter RICHTLINIEN FÜR DIE MEHRFARBREPRODUKTION Zeitungsprofil Druckbedingungen: Zeitungsdruck 48 L / cm Profilname: ISO Newspaper 26 Profildateiname: ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.icc Charakterisierungs- IFRA26 diese Profile wurden in der Praxis von verschiedaten: denen Häusern erfolgreich getestet. Das Standardprofil können Sie ab sofort von herunterladen. Die Charakterisierungs daten erhalten Sie unter Kunstdruckprofile: Bei Fragen zu Kunstdruck-Objekten, -Formaten und -Profilen wenden Sie sich bitte an die Verlagsherstellung unter Telefon / Druckunterlagen Druckreihenfolge: Volltondichte Rasterwinkelung: Hinweis: Tonwertbereich: Tonwertsumme: Datenformat: PDF/X3 (ISO 15930) Auflösung: CMYK, Graustufen mindestens 300 dpi und Strichzeichnungen 600 dpi bei Ausgabegröße. Prüfdruck (Proof): Auf dem Prüfdruck muss ein ugra / FOGRA-Medienkeil enthalten sein. Der Prüfdruck muss gemäß den Standardvorgaben der ISO erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbverbindlich anerkannt werden. Proof-Erstellung: Gerne erstellen wir Ihnen einen zertifizierten Proof nach ISO Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem Mediaberater oder direkt bei der Verlagsherstellung unter / Andruck Bedruckstoff: Druckrichtung: 6/7 Auflagenpapier Zeitung 42,5 g / m2 Der Fuß ist vorauslaufend Hinweis: C, M, Y, K Farbdichte Abweichungen C, M, Y 0.90 ± 0.1 K 1.10 ± = Yellow 15 = Cyan 75 = Magenta 135 = Kontrast Die Nulllinie befindet sich auf 3 Uhr. Die Winkel bewegen sich entgegen dem Uhrzeigersinn. Der druckende Tonwertbereich ist von 5% bis 90%. Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten beruhen, die außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen. Neutrale Bildtiefen maximal 240% Flächendeckung über alle Farben. Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem Maximalwert soll Schwarz mindestens 85% betragen. Anwendung von GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen im Druck zu reduzieren. Zeitungsrotation Format: 350 mm x 510 mm Zeitungsvollformat (Rheinisches Format) oder 255 mm x 350 mm (Halbformat) Satzspiegel: Maximal 325 mm x 480 mm bei Halbformat 231 mm x 325 mm Druckverfahren: Zeitungsoffsetdruck Umfänge/Farbigkeit: Auf allen Seiten 4c möglich
7 DIGITALER ANZEIGENEMPFANG / ANZEIGEN AUF DATENTRÄGER Programme / Dateiformat Mac-Programme QuarkXpress 8.0 InDesign CS 5.5 Illustrator CS 5.5 Photoshop CS 5.5 DOS-Programme CorelDraw X4, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen. Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter 06131/ zur Verfügung. Datenträger CD, DVD, USB-Stick Dateiformat PDF/X3 (ISO 15930) FTP datenimport.vrm.de, Zugangsdaten auf Anfrage unter: Kontakt-Telefon Sonstiges Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigengröße, genaue Farbangaben sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen. Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden. Dateiname Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen. Bitte unbedingt beachten: ASCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den Programmen Works bzw. MS-Office (doc-, xls- oder ppt-dokumente) verarbeitet werden. Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen. Lichtpunkt: Rasterflächen: Rasterverläufe: 5%, Tiefe 90% bei Bildern Mind. 10% Tonwert (eingegebener Rechnerwert) Von 0% bis 100% Tonwert zulässig Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per (max. 20 MB) empfangen werden. Kontakt ISDN Tel.: 06131/ und 06131/ isdn@vrm.de Allgemeine Angaben
8 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] GRUNDPREISE WOCHENMITTE Ausgabe 8/9 Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil s/w Titelseite 1 Zusatzfarbe Zusatz farben 30,26 35,53 s/w 1 Zusatzfarbe Zusatz farben Kombinationen 801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte 26,32 33,67 38,72 45, Anzeigenblätter Region Mainz gesamt 6,79 7,81 9,17 8,49 9,77 11, Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt 6,25 7,19 8,43 7,81 8,99 10, Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt 15,23 17,51 20,56 19,80 22,77 26,72 Region Wiesbaden Region Mainz Einzelausgaben 830 Alzeyer Wochenblatt 1,15 1,33 1,56 1,44 1,65 1, Binger Wochenblatt 1,13 1,30 1,52 1,41 1,62 1, Ingelheimer Wochenblatt 1,01 1,16 1,36 1,27 1,45 1, Mainzer Wochenblatt 2,91 3,34 3,93 3,64 4,19 4, Rheinhessisches Wochenblatt 912 Wormser Wochenblatt 1,00 1,29 1,15 1,49 1,35 1,75 1,24 1,62 1,43 1,87 1,68 2, Idsteiner Wochenblatt 278 Kreisstadt Wochenblatt 1,12 1,25 1,28 1,43 1,50 1,69 1,40 1,57 1,61 1,81 1,89 2, Rheingauer Wochenblatt 0,98 1,14 1,33 1,23 1,42 1, Untertaunus Wochenblatt 1,09 1,26 1,48 1,36 1,56 1, Wiesbadener Wochenblatt 2,91 3,34 3,93 3,64 4,19 4,91
9 GRUNDPREISE WOCHENMITTE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Region Darmstadt Ausgabe Einzelausgaben s/w Anzeigenteil 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben Titelseite 1 Zusatzfarbe 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1, Der Bergsträßer 1,00 1,15 1,35 1,50 1,72 2, Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1, Dreieich-Zeitung B Dreieich 0,92 1,06 1,24 1,15 1,33 1, Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch 0,88 1,01 1,18 1,09 1,26 1, Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1, Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark 1,08 1,25 1,45 1,35 1,55 1, Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf 0,69 0,80 0,94 0,87 1,00 1, Marktplatz Bergstraße 1,47 1,69 1,98 2,21 2,53 2, Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen 0,97 1,12 1,31 1,22 1,41 1, Offenbach Journal O Stadt Offenbach 1,53 1,76 2,06 1,91 2,19 2, Pfungstädter Woche 0,73 0,83 0,99 1,09 1,26 1, Ried-Information 1,00 1,15 1,35 1,50 1,72 2, SüWo Darmstadt 1,66 1,91 2,24 2,08 2,39 2, SüWo Gersprenztal 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1, SüWo Griesheim / Weiterstadt 1,03 1,18 1,40 1,29 1,49 1, SüWo Groß-Gerau und Umgebung 1,08 1,25 1,45 1,35 1,55 1, SüWo Odenwälder Lokalblick 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1, SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,29 1,49 1,75 1,62 1,87 2, Wochen Journal K Dieburg und Umgebung 1,17 1,35 1,58 1,47 1,69 1,98 s/w Zusatzfarben Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Kominationen beinhalten bereits Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise
10 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ORTSPREISE WOCHENMITTE Ausgabe Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil s/w 10/11 Titelseite 1 Zusatzfarbe Zusatz farben 25,80 30,29 s/w 1 Zusatzfarbe Zusatz farben Kombinationen 801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte 22,44 28,70 33,01 38, Anzeigenblätter Region Mainz gesamt 5,79 6,66 7,82 7,24 8,33 9, Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt 5,33 6,13 7,19 6,66 7,66 8, Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt 12,98 14,93 17,53 16,88 19,41 22,78 Region Wiesbaden Region Mainz Einzelausgaben 830 Alzeyer Wochenblatt 0,98 1,13 1,33 1,23 1,41 1, Binger Wochenblatt 0,96 1,11 1,30 1,20 1,38 1, Ingelheimer Wochenblatt 0,86 0,99 1,16 1,08 1,24 1, Mainzer Wochenblatt 2,48 2,85 3,35 3,10 3,57 4, Rheinhessisches Wochenblatt 912 Wormser Wochenblatt 0,85 1,10 0,98 1,27 1,15 1,49 1,06 1,38 1,22 1,59 1,43 1, Idsteiner Wochenblatt 278 Kreisstadt Wochenblatt 0,95 1,06 1,09 1,22 1,28 1,44 1,19 1,34 1,37 1,54 1,61 1, Rheingauer Wochenblatt 0,84 0,97 1,13 1,05 1,21 1, Untertaunus Wochenblatt 0,93 1,07 1,26 1,16 1,33 1, Wiesbadener Wochenblatt 2,48 2,85 3,35 3,10 3,57 4,19
11 ORTSPREISE WOCHENMITTE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Region Darmstadt Ausgabe Einzelausgaben s/w Anzeigenteil 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben Titelseite 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1, Der Bergsträßer 0,85 0,98 1,15 1,28 1,47 1, Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1, Dreieich-Zeitung B Dreieich 0,78 0,90 1,06 0,98 1,13 1, Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch 0,75 0,86 1,01 0,93 1,07 1, Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1, Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark 0,92 1,06 1,24 1,15 1,32 1, Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf 0,59 0,68 0,80 0,74 0,85 1, Marktplatz Bergstraße 1,25 1,44 1,69 1,88 2,16 2, Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1, Offenbach Journal O Stadt Offenbach 1,30 1,50 1,76 1,63 1,87 2, Pfungstädter Woche 0,62 0,71 0,84 0,93 1,07 1, Ried-Information 0,85 0,98 1,15 1,28 1,47 1, SüWo Darmstadt 1,42 1,63 1,91 1,77 2,04 2, SüWo Anzeigenblatt Gersprenztal 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1, SüWo Griesheim / Weiterstadt 0,88 1,01 1,19 1,10 1,27 1, SüWo Groß-Gerau und Umgebung 0,92 1,06 1,24 1,15 1,32 1, SüWo SüWo Odenwälder Lokalblick 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1, SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,10 1,27 1,49 1,38 1,59 1, Wochen Journal K Dieburg und Umgebung 1,00 1,15 1,35 1,25 1,44 1,69 s/w 1 Zusatzfarbe Zusatzfarben Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Kominationen beinhalten bereits Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise
12 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] WORMSER WOCHENBLATT SAMSTAG Verteilgebiet: Stadt Worms, Stadt Osthofen, Bobenheim-Roxheim, Alzey-Dautenheim. Die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen. Aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Gau-Heppenheim und Ober-Flörsheim Auflage: 12/13 Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Guntersblum Exemplare Gimbsheim Anzeigenteil s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Grundpreis 1,33 1,52 1,79 Ortspreis 1,13 1,30 1,53 DittelsheimGauHeppenDauten- heim heim Eppelsheim Flomborn Titelseite s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Grundpreis 1,67 1,91 2,25 Ortspreis 1,42 1,63 1,92 Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 16 Anzeigenschluss: Mittwoch, 13 Uhr Satzspiegel: Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = mm Hochborn HangenWeishm. Dintesheim OberFlörsheim Mölsheim Alsheim Frettenheim Eich Heßloch Mettenheim Westhofen Osthofen Abenheim Dalsheim Gundheim Mörstadt A61 N.-Flörsheim Wachenheim 271 Kriegsheim Mons47 heim Pfeddersheim Hohen- HeppenSülzen heim Offstein Ibersheim Rheindürkheim Gundersheim Bermersheim FlörsheimDalsheim Hamm Bechtheim Monzernheim 9 Herrnsheim Neuhausen Leiselheim Worms Hochheim Pfiffligheim Horchheim Weinsheim WiesOppenheim BobenheimRoxheim RH EI N
13 VORORT SAMSTAG Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Verteilgebiet: Stadt Wiesbaden und Vororte inkl. Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim, Hofheim-Wallau, Hochheim-Massenheim und Hochheim Auflage: Exemplare n 4 Anzeigenteil 1 Zusatzfarbe Grundpreis 2,91 3,34 3,93 Ortspreis 2,48 2,85 3,35 1 Zusatzfarbe Grundpreis 3,64 4,19 Ortspreis 3,10 3,57 Naurod Rambach ch 54 Klarenthal Auringen Sonnenberg Heßloch 455 ad Georgenborn Kohlheck Wiesbaden Kloppenheim Bierstadt A3 Medenbach Breckenheim Igstadt Wi.Frauenstein Freudenberg Nordenstadt Dotzheim Erbenheim Wallau MartinsA Zusatzfarben thal A66 Delkenhm. Biebrich Ober- 260 Schierstein Walluf 4,91 Mechthilds- Massenheim 42 NiederAmönehausen ille R 4,19 burg 42 H Wicker W 671 E Budenheim IN 40 Mombach Kastel Uhlerborn Hochheim Falken40 Kostheim am Main Gonsenberg AI MAIN 643 heim GustavsZahlbach Fi th b Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 16 Anzeigenschluss: Mittwoch, 13 Uhr Satzspiegel: Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = mm Anzeigenpreise Bleidenstadt 2+3 Zusatzfarben hahn m - s/w Wehen Hahn Seitzen- s/w Titelseite Taunusstein
14 Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] RUBRIKEN Anzeigenblätter 14/15 Die mm-preise zu unseren Rubrikenmärkten (wie Stellenmarkt, Immobilienmarkt, Kfz-Markt) entnehmen Sie bitte den Seiten 8 bis 11. Profitieren Sie auch von unseren Sonderprodukten und Angeboten in den Anzeigenmärkten: Response-Verstärker Stellenmarkt Top-Gebrauchte KFZ-Markt Mit dem Response-Verstärker können Sie Ihre Print-Stellenanzeige innerhalb von vier Wochen nach der ersten Veröffentlichung an Ihrem Wunschtermin mit einem Wiederhol-Rabatt von 30% erneut schalten auch mehrmals. In Form einer standardisierten Fließsatz- oder Bild-Anzeige mit jeweils einer Vielzahl an Fahrzeugen können Sie Ihre Gebrauchtwagen optimal und zu einem unschlagbaren Preis präsentieren und das im gesamten Verbreitungsgebiet der VRM. Sie haben die Wahl zwischen vier Anzeigenformaten. Kontakt Tel.: Kontakt / mediasales-jobs@vrm.de Tel.: / mediasales-lokal@vrm.de
15 RUBRIKENPORTALE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Preise zur Online Only-Insertion in unserem Jobportal erhalten Sie gerne auf Anfrage. Kontaktieren Sie uns gerne zu weiteren Angeboten in unserem Immobilienportal. Crossmedia-Kombination Crossmedia-Kombination Volumen der Printanzeige Online-Zuschlag in Euro Bis 100 mm 30, mm 80,00 Ab 301 mm Laufzeit 28 Tage Online-Zuschlag in Euro Laufzeit 10,00 14 Tage Print-Online-Kombination 190,00 Kontakt Tel.: Volumen der Printanzeige Kontakt / kontakt@vrm-jobs.de Tel.: Rubriken / kontakt@vrm-immo.de
16 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] PROSPEKTBEILAGEN Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Preise für Wochenmitte und Wochenende Beilagenauflage Wochenende Preis je Exemplare bis 20g je weitere angefangene 5g Grundpreis* Ortspreis* 65,00 56,00 6,00 5,00 Ausgabe Alzeyer Wochenblatt Binger Wochenblatt Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt Der Bergsträßer Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen Dreieich-Zeitung B Dreieich Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf Idsteiner Wochenblatt Ingelheimer Wochenblatt Kreisstadt Wochenblatt Mainzer Wochenblatt Marktplatz Bergstraße Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen Offenbach-Journal O Stadt Offenbach Pfungstädter Woche Rheingauer Wochenblatt Ausgabe Auflage 696 VorOrt 911 Wormser Wochenblatt Beilagenauflage Wochenmitte Beilagenauflage Wochenmitte /17 Auflage Ausgabe Auflage Rheinhessisches Wochenblatt Ried-Information SüWo Darmstadt SüWo Gersprenztal SüWo Griesheim / Weiterstadt SüWo Groß-Gerau und Umgebung SüWo Odenwälder Lokalblick SüWo Rüsselsheim und Umgebung Untertaunus Wochenblatt Wiesbadener Wochenblatt Wochen-Journal K Dieburg und Umgebung Wormser Wochenblatt *Preise nicht abschluss- und rabattfähig. Kontakt Sonja Becher Prospektbeilagen Tel.: / prospekte@vrm.de
17 PROSPEKTBEILAGEN TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN 1. Format: Mindestformat DIN A 6 (105 x 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 x Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen. 2. Einzelblätter: Format DIN A 6 Papiergewicht mind. 170 g/m 2. Format größer als DIN A 6 bis DIN A 4, Flächengewicht mind. 120 g/m 2. Größere Formate Papiergewicht mind. 60 g/m 2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen: Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m 2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 5. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. 6. Anlieferungszustand: Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 7. Lagenhöhen: Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. 8. Palettierung: Jede Palette deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte kennzeichnen. Die Palettenkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt, Anzahl der Exemplare je Palette. 9. Annahme: Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders. 10. Lieferschein: Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen. Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr Anlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungs Mindestauflage: Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit () gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage. Versandanschrift VRM Druck GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim Prospektbeilagen
18 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] DIREKTVERTEILUNG Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Verteilung samstags Verteilgebiet Stadt Landkreis Verteilung werktags (Solo-Verteilung) Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Verteilgebiet Stadt Mainz, Wiesbaden, Worms Bad Kreuznach Bad Kreuznach Donnersberg Darmstadt-Dieburg Hochtaunus Main-Taunus (Teilbereich) bis 30 g ab 69,90 Donnersberg 39,90 Kusel Preis je Tsd. Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms bis 30 g Gewicht Bad Kreuznach, Frankfurt Alzey-Worms Groß-Gerau (Teilbereich) 18/19 Groß-Gerau (Teilbereich) Landkreis Hochtaunus Kusel Mainz-Bingen Main-Taunus Rhein-Hunsrück Mainz-Bingen Rheingau-Taunus Rhein-Hunsrück Rheingau-Taunus Anlieferung Frei Haus an unser Lager in der VRM Druck GmbH & Co. KG KOM-Halle / Direktverteilung, Alexander-Fleming-Ring 2, Rüsselsheim bis spätestens drei Werktage vor der Verteilung. Bündelung Die Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 pro Tausend für das nachträgliche Bündeln. Odenwald Weitere Orte auf Anfrage. Je weitere angefangene 10 g: 2,50. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5,00 pro Tausend berechnet.
19 DIREKTVERTEILUNG Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt über die von der VRM Media Sales GmbH beauftragten Zustelldienste. Selektierte Verteilungen: Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohngebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich. Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 (Anrechnung bei Auftragserteilung; eine Änderung der Karte ist kostenfrei). Mindestauflage: Stück Kleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet. Kontakt Sonja Becher Prospektbeilagen Tel.: / Direktverteilung
20 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE Alzeyer Wochenblatt 20/ Wörrstadt / Rommersheim / Sulzheim u.a. Albig / Bechtolsheim / Mauchenheim u.a. Gau-Weinheim / Vendersheim / Wallertheim u.a. Armsheim / Gabsheim / Udenheim Komplettbelegung Alzey / Ensheim Bornheim / Flonheim / Lonsheim Gau-Odernheim / Gau-Köngernheim Wöllstein / Gumbsheim u.a. Eckelsheim / Siefersheim / GauBickelheim Saulheim Fortsetzung in der nächsten Spalte Binger Wochenblatt Komplettbelegung Bingen u.a. Dorsheim / Heddesheim / Rümmelsheim u.a. Bürstadt / Riedrode / Bobstadt u.a. Manubach /Rheindiebach / Weiler u.a. Bacharach / Medenscheid / Neurath u.a. Biblis / Nordheim / Wattenheim Langenlonsheim Bretzenheim Münster-Sarmsheim Waldalgesheim / Genheim Gensingen / Horrweiler Aspisheim / Grolsheim Badenheim / Sprendlingen / Welgesheim / Zotzenheim St. Johann / Wolfsheim u.a. Stromberg / Daxweiler / Roth u.a. Dörrebach / Seibersbach / Waldlaubersheim Komplettbelegung Fortsetzung in der nächsten Spalte Bürstadt/Lampertheim Wochenblatt u.a. Lampertheim / Hofheim / Rosengarten Fortsetzung in der nächsten Spalte Der Bergsträßer Komplettbelegung Zwingenberg Alsbach-Hähnlein Seeheim-Jugenheim Bickenbach Dreieich-Zeitung A Komplettbelegung Erzhausen Fortsetzung auf der nächsten Seite
21 Langen Egelsbach Dreieich-Zeitung B Komplettbelegung u.a. Buchschlag / Sprendlingen / Dreieichenhain Dreieich-Zeitung C Komplettbelegung u.a. Rodgau-Weiskirchen / -Jügesheim /-Dudenhofen u.a. Rödermark-Ober- Roden /-Waldacker / -Urberach Dreieich-Zeitung H Komplettbelegung Mörfelden-Walldorf Idsteiner Wochenblatt Ingelheim u.a. Bubenheim / Engelstadt / Jugenheim Gau-Algesheim Appenheim / Nieder-/ Ober-Hilbersheim / Ockenheim Stadecken-Elsheim Kriftel Mainzer Wochenblatt Komplettbelegung Teilausgabe Hessen Hochheim Mainz-Kostheim Mainz-Kastel Neu-Isenburg / Zeppelinhein / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Komplettbelegung Dietzenbach / Steinberg Heusenstamm / Rembrücken Dreieich-Zeitung E Komplettbelegung Komplettbelegung Idstein / Woersdorf / Wallrabenstein u.a. Engenhahn / Niedernhausen / Oberjosbach u.a. Bermbach / Steinfischbach/Esch Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 380 Ingelheimer Wochenblatt Komplettbelegung Heidesheim Wackernheim Kreisstadt Wochenblatt Komplettbelegung u.a. Hofheim / Marxheim / Diedenbergen u.a. Bremtal / Vockenhausen / Eppstein Ginsheim-Gustavsburg Bischofsheim Teilausgabe West Altstadt / Neustadt Mombach Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite Beilagenverteilplan
22 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE Oberstadt Hartenberg / Münchfeld / Gonsenheim Gonsenheim Finthen Drais / Lerchenberg / Marienborn Essenheim / Ober-Olm / Klein-Winternheim Marktplatz Bergstraße Rumpenheim / Bürgel / Waldheim Rosenhöhe / Lauterborn Offenbach Stadt / Tempelsee Bieber Offenbach-Innenstadt Kaiserlei Bensheim Einhausen Heppenheim Lautertal Lorsch Laubenheim / Weisenau Offenbach Journal F Budenheim Fortsetzung in der nächsten Spalte Ebersheim / Hechtsheim Nieder-Olm Komplettbelegung Rheingauer Wochenblatt Bretzenheim Offenbach Journal O Komplettbelegung /23 Komplettbelegung Pfungstädter Woche Mühlheim / Dietesheim / Lämmerspiel Obertshausen / Hausen Fortsetzung in der nächsten Spalte Komplettbelegung Pfungstadt Fortsetzung in der nächsten Spalte Komplettbelegung Walluf Geisenheim Rüdesheim / Eibingen / Assmannshausen Oestrich-Winkel / Hallgarten / Mittelheim Eltville Kiedrich u.a. Lorch / Lorchhausen / Espenschied Eltville-Martinstahl Eltville-Rauenthal Eltville-Erbach Eltville-Hattenheim Fortsetzung auf der nächsten Seite
23 Rheinhessisches Wochenblatt Komplettbelegung u.a. Ludwigshöhe / Köngernheim / Mommenheim Nierstein / Schwabsburg Oppenheim / Dienheim Guntersblum Bodenheim Lörzweiler / Harxheim / Gau-Bischofsheim Nackenheim Ried Information Komplettbelegung Stockstadt Gernsheim Groß-Rohrheim SüWo Darmstadt Komplettbelegung DA Arheilgen / Wixhausen DA Mitte DA Bessungen / Paulusviertel / Steinbach u.a. DA Komponisten- / Woogs- /Hochschulviertel DA Kranichstein / Martinsviertel / Bürgerpark DA Heimstättensiedlung / Neu-Bessungen / Verlegerviertel DA Eberstadt SüWo Griesheim / Weiterstadt Komplettbelegung Griesheim Weiterstadt SüWo Groß-Gerau Komplettbelegung Büttelborn Nauheim Trebur SüWo Odenwälder Lokalblick Komplettbelegung Bad König Brombachtal Höchst Breuberg Lützelbach Erbach Michelstadt Mossautal Oberzent SüWo Rüsselsheim Riedstadt Biebesheim DA Industriegebiet / Waldkolonie / Johannesvietel Groß-Gerau Komplettbelegung Kelsterbach Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite Beilagenverteilplan
24 Anzeigenblätter Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE Raunheim Rüsselsheim Flörsheim Brensbach Groß-Bieberau Fischbachtal Fränkisch-Crumbach Otzberg SüWo Gersprenztal Komplettbelegung Ober-Ramstadt Roßdorf Modautal Mühltal Reinheim Reichelsheim Untertaunus Wochenblatt Komplettbelegung Fortsetzung in der nächsten Spalte Lindenfels 24/ u.a. Schlangenbad / Georgenborn / Bärstadt WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg u.a. Hohenstein / Breithardt / Holzhausen WI-Innenstadt-WestendNordwest u.a. Taunusstein / Bleidenstadt / Hahn Wiesbadener Wochenblatt Komplettbelegung Teilausgabe City 691 Teilausgabe Ost u.a. WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt WI-Innenstadt-Mitte WI-Innenstadt-Südost WI-Oststadt u.a. Bad Schwalbach / Hettenhain / Heimbach u.a. Heidenrod / Laufenselden / Kremel Fortsetzung in der nächsten Spalte WI-Bierstadt-SonnenbergOst u.a. Aarbergen / Michelstadt / Keltenbach WI-Innenstadt-Mitte -Westend WI-Rheingauviertel (ohne Klarenthal) / -Europaviertel Fortsetzung in der nächsten Spalte Hofheim-Wallau u.a. WI-Auringen / Breckenheim / Rambach Fortsetzung auf der nächsten Seite
25 Teilausgabe Südwest WI-Biebrich /-Gräselberg WI-Biebrich WI-Dotzheim /-Klarenthal WI-Dotzheim /-Kohlheck / -Schelmengraben WI-Frauenstein / -Freudenberg/-Schierstein Wochen-Journal K Komplettbelegung Messel Eppertshausen Münster Babenhausen Schaafheim Dieburg Groß-Umstadt Groß-Zimmern Wormser Wochenblatt Komplettbelegung Worms-Innenstadt Nord / Süd u.a. Worms-Innenstadt West /-Leiselheim / -Neuhausen u.a. Worms-Herrnsheim / -Abenheim /-Ibersheim u.a. Worms-Heppenheim / -Pfeddersheim /-Weinsheim Bobenheim (ohne Roxheim) Osthofen Eich Alsheim Gimbsheim Hamm Mettenheim Bermersheim / Westhofen Bechtheim Dittelsheim-Heßloch / Frettenheim Gundersheim Gundheim Monsheim Flörsheim-Dalsheim Hohen-Sülzen / Mölsheim / Mörstadt Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite Beilagenverteilplan
26 Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENENDE VorOrt (Samstag) Komplettbelegung WI-Innenstadt-MitteWestend WI-Innenstadt-Mitte WI-Innenstadt-SüdostBiebrich WI-Oststadt WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt Hofheim-Wallau WI-Auringen /-Igstadt / -Medenbach WI-Biebrich WI-Dotzheim / -Sauerland/-Talheim WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg WI-Innenstadt-WestendNordwest Mainz-Kastel Mainz-Kostheim Hochheim WI-Rheingauviertel / -Dotzheim /-Klarenthal WI-Bierstadt Fortsetzung in der nächsten Spalte 26/ WI-Frauenstein / -Schierstein Anzeigenblätter Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 400 Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite
27 Wormser Wochenblatt (Samstag) Komplettbelegung Innenstadt Worms Nord Innenstadt Worms Süd Innenstadt Worms West Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim Wisoppenheim Bobenheim Roxheim Hochheim Herrnsheim Neuhausen Abenheim Ibersheim Rheindürkheim Alsheim Eich Hamm Mettenheim Gimbsheim Stadt Osthofen Guntersblum Bechtheim Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim Monzernheim Westhofen Flörsheim-Dalsheim Hohen Sülzen Monsheim Mölsheim Mörstadt Offstein Wachenheim Hochborn Dautenheim Dintesheim Eppelstein Hangen-Weisheim Flomborn Ober-Flörsheim Gau-Heppenheim 290 Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan
28 Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - ANZEIGEN UND BEILAGEN IN ANZEIGENBLÄTTERN Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen über Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, Anzeigenblätter 28/29 sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
29 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben. 20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. 21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. 22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. 23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. 24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. AGB
30 Preisliste Nr. 51, gültig ab 1. Januar 2018 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIREKTVERTEILUNG Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Angebote 2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich. 3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. Anlieferung 4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefermengen sind auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen. 5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transportund Energiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers. Durchführung 6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird das Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Anzeigenblätter 30/31 Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Aussiedlerhöfe, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Gütern gelten besondere Vereinbarungen. Die Ermittlung der dem Verteilauftrag zugrunde gelegten Haushaltszahlen im Verbreitungsgebiet wurden zum Teil anhand der Ermittlung der Anzahl der Briefkästen, zum Teil durch Erhebung der Anzahl der Klingeln vorgenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung unabhängig von der Art und Weise der Ermittlung der Anzahl der Haushalte ausschließlich durch eine Verteilung durch Briefkasteneinwurf, wobei unabhängig von der Anzahl der Klingeln je Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird. Gewährleistung 7.Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder nur teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. 8. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von mindestens 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen. 9. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit in die Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt. Beanstandungen 10. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummern sowie Namen der Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich die angestrebte Belieferungsquote von mindestens 90 Prozent der Haushalte um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, ist das Verteilunternehmen berechtigt, eine Nachverteilung vorzunehmen, sofern das Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen ist. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Wenn begründete Beanstandungen nicht durch die Nachverteilung ausgeräumt werden können, berechtigen sie den Auftraggeber zu einer der Fehlquote entsprechenden Minderung der Auftragssumme, soweit die Fehlquote über die Toleranzgrenze von 10 Prozent hinaus gehen.
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