Einladung zur Pressekonferenz anlässlich der 11. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum:

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1 Deutsches Krebsforschungszentrum M040 PF D Heidelberg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit M040 Leiterin: Dr. Stefanie Seltmann Im Neuenheimer Feld 280 D Heidelberg Telefon Telefax Heidelberg, den Einladung zur Pressekonferenz anlässlich der 11. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum: Tabaklobbyismus in Brüssel und aktuelle Daten zu den Kosten des Rauchens Sehr geehrte Damen und Herren, zum elften Mal findet vom bis zum im Deutschen Krebsforschungszentrum die Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle statt. Ein wichtiges Thema der diesjährigen Konferenz wird die Europäische Tabakproduktrichtlinie sein, die derzeit in Brüssel überarbeitet wird. Die Tabakindustrie sieht ihre Gewinne durch die geplanten Änderungen in Gefahr und versucht mit intensiver Lobbyarbeit diese zu verhindern. Effektive Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums verbessern aber nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sondern reduzieren auch die Kosten, die das Rauchen der Gesellschaft verursacht. Die 11. Deutsche Konferenz zur Tabakkontrolle veranstaltet das Deutsche Krebsforschungszentrum gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Nichtrauchen. Über die Einzelheiten des Programms möchten wir gern mit Ihnen auf einer Pressekonferenz diskutieren. Für einen Mittagsimbiss ist ab 12:00 Uhr gesorgt. Wir laden Sie sehr herzlich zur Pressekonferenz ein: Mittwoch, den 04. Dezember 2013, 12:30 bis 13:30 Uhr Raum K1, Kommunikationszentrum des Deutschen Krebsforschungszentrums Im Neuenheimer Feld Heidelberg Stiftung des öffentlichen Rechts Stiftungsvorstand Prof. Dr. med. Dr. h.c. Otmar D. Wiestler Prof. Dr. rer. pol. Josef Puchta Deutsche Bank Heidelberg ( ) Konto Deutsche Bundesbank Karlsruhe ( ) Konto

2 Seite 2 Ihre Gesprächspartner sind: Dr. Martina Pötschke-Langer Leiterin der Stabstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg Was bedeutet die EU Tabakproduktrichtlinie für Deutschland? Dietmar Jazbinsek Journalist, Berlin und Recherchestipendiat der Dieter-Mennekes- Umweltstiftung, Kirchhundem Entscheidung in Brüssel: Wie erfolgreich war die Kampagne der Tabaklobby gegen die Regulierungspläne der EU? Dr. Tobias Effertz Institut für Recht der Wirtschaft Universität Hamburg Warum sich der Nichtraucherschutz für alle lohnt: Die Kosten des Rauchens für die Gesellschaft Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten um Anmeldung per beiliegendem Antwortformular bis zum 03. Dezember Mit freundlichen Grüßen Dr. Stefanie Seltmann Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutsches Krebsforschungszentrum

3 Pressekonferenz am im Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg Statement von Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg "Was bedeutet die EU Tabakproduktrichtlinie für Deutschland?" Tabakprodukte werden in der Europäischen Union (EU) durch die Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (2001/37/EG) geregelt. In Deutschland wird die EU-Richtlinie durch die am 5. Dezember 2002 in Kraft getretene Tabakproduktverordnung umgesetzt. Mit der EU-Richtlinie 2001/37/EG verfolgte die Europäische Union zwei maßgebliche Ziele: erstens die Erleichterung des Binnenmarktes durch Beseitigung von Handelshemmnissen durch unterschiedliche Rechtsvorschriften für Tabakprodukte und zweitens die Förderung des Gesundheitsschutzes durch einheitliche Regelungen unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse. Die bisherige Richtlinie umfasste Grenzwerte für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid, Berichtspflichten für Tabakzusatzstoffe, ein Verbot irreführender Produktbezeichnungen wie Light und Mild, textliche Warnhinweise auf Zigarettenpackungen sowie ein Verbot von rauchlosen Tabakprodukten wie den schwedischen Snus. Für Deutschland brachte diese Richtlinie neue Angaben zu den Inhaltsstoffen, die jedoch keinen Wert für die Abschätzung der gesundheitlichen Gefährdung ermöglichen. Außerdem wurden die Warnhinweise auf Tabakverpackungen von sehr unscheinbaren allgemeinen Warnhinweisen auf gut sichtbare textliche Warnhinweise vergrößert. Infolge der Richtlinie verschwanden zwar Light-Produkte vom Markt, aber Bezeichnungen wie Light oder Mild wurden durch besondere Farbgebung ersetzt, sodass die Verbraucher milde Zigaretten nun am Pastellton der Verpackung erkennen können. Dank der Richtlinie blieb der deutsche Tabakmarkt frei von neuen rauchlosen Tabakprodukten. Im Verbund mit anderen Tabakkontrollmaßnahmen wie Tabaksteuererhöhungen, Nichtraucherschutzgesetze und Werbeeinschränkungen trug die Tabakproduktrichtlinie mit dazu bei, dass der Tabakkonsum in Deutschland in den letzten Jahren zurückging und vor allem immer weniger Jugendliche mit dem Rauchen anfangen. Die Tabakproduktrichtlinie von 2001 wird gegenwärtig revidiert, um eine Anpassung an neue Marktentwicklungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Entwicklungen wie die Unterzeichnung des WHO-Tabakrahmenabkommens (FCTC) zu ermöglichen. Welche Veränderungen sind dadurch für Deutschland zu erwarten? Nach dem aktuellen Stand sollen große bildliche Warnhinweise eingeführt werden; dies ist in einigen anderen europäischen Ländern (Großbritannien, Belgien, Frankreich, Spanien, Dänemark) bereits vor Jahren geschehen Deutschland holt damit in diesem Bereich der Tabakkontrolle im europäischen Vergleich auf. 1

4 Weiterhin sollen charakterisierende Zusatzstoffe verboten werden in Deutschland betrifft dies nur einen sehr kleinen Teil des Tabakmarktes: Mentholzigaretten und andere aromatisierte Zigaretten machen nur rund drei Prozent des deutschen Zigarettenmarktes aus. Der schwedische Snus, ein rauchloses Tabakprodukt zum Lutschen, soll in Europa zwar weiterhin verboten bleiben, frei verfügbar bleibt jedoch auch der bayerische Schnupftabak - die Werbung für diesen wendet sich zunehmend an junge Menschen. Grundsätzlich zu begrüßen ist die Aufnahme elektrischer Zigaretten in die neue Tabakproduktrichtlinie, da diese Produkte, die in Europa erst seit 2006 auf dem Markt sind, bisher unzureichend reguliert sind. Der aktuelle Vorschlag für die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie sieht vor, elektrische Zigaretten als tabakähnliche Produkte zu regulieren. So soll unter anderem eine maximale Nikotinmenge festgelegt werden, die Inhaltsstoffe sollen offengelegt werden, es dürfen nur Aromen verwendet werden, die auch für Nikotinersatzprodukte wie Nikotinkaugummi zugelassen sind, und keine Aromen, die insbesondere für Jugendliche oder Nichtraucher attraktiv sein könnten. Darüber hinaus dürfen nur nicht nachfüllbare Kartuschen verwendet werden und es sollen dieselben Werbeverbote wie für Tabakprodukte gelten. Diese Maßnahmen sollen die Qualität elektrischer Zigaretten verbessern und gleichzeitig verhindern, dass sich ein Markt auch für junge Menschen - für ein neues Life-Style-Produkt mit Abhängigkeitspotential entwickelt. Ob sie dieses Ziel erreichen, wird die Zukunft zeigen. Die wirksamste Maßnahme in der neuen Richtlinie ist die Einführung großer, bildgestützter Warnhinweise. Derartige Warnhinweise tragen dazu bei, dass junge Menschen davon abgehalten werden, mit dem Rauchen anzufangen, Raucher zum Rauchstopp motiviert werden und Exraucher im Nichtrauchen bestätigt werden. Die geplante Einführung eines fälschungssicheren Markierungssystems auf Zigarettenpackungen lässt einen Rückgang des illegalen Handels erwarten. Weiter reichende Maßnahmen wie etwa ein umfassendes Verbot von Tabakzusatzstoffen scheiterten an der intensiven Lobbyarbeit der Tabakindustrie. 2

5 Pressekonferenz am im Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg Wie erfolgreich war die Kampagne der Tabaklobby gegen die Regulierungspläne der EU? Dietmar Jazbinsek, freier Journalist, Berlin Stipendiat der Dieter Mennekes-Umweltstiftung, Kirchhundem Die Frage nach den Erfolgen der Tabaklobby im Kampf gegen die neue Produktrichtlinie lässt sich abschließend noch nicht beantworten, weil der sogenannte Trilog - das heißt die Abstimmung zwischen den Vertretern von EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat - noch im Gange ist. Doch wenn man die ursprünglichen Pläne der EU mit dem aktuellen Stand der Dinge vergleicht, dann wird deutlich, dass die Tabakindustrie schon jetzt einige wichtige Erfolge für sich verbuchen kann [siehe Anhang]: Die ursprünglich angedachte Einführung einer Einheitspackung nach australischem Vorbild ist vom Tisch. Das geplante Verbot von Slim-Zigaretten, die vor allem für junge Frauen attraktiv sind, wurde ersatzlos gestrichen. Auch von einem Verbot der Zigarettenautomaten ist keine Rede mehr. Andere Maßnahmen sind im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens deutlich abgeschwächt worden. Statt Menthol als Zusatzstoff generell zu verbieten, soll nur noch das Nischenprodukt Mentholzigarette verboten werden - und das auch erst nach einer Übergangsfrist von acht Jahren. Die geplanten Bildhinweise sind im Zuge der Beratungen auf 65% der Packungsfläche geschrumpft. Obwohl die Lobbyisten der Tabakindustrie eine ganze Reihe von Erfolgen errungen haben, beben sie noch immer vor Entrüstung: "Bürokratie-Monster wütet. Ärger und Unverständnis über TPD" - so lautet die Schlagzeile im Branchenblatt 'Tabak Zeitung' vom 8. November. Das Auffällige an der Empörung der Tabaklobby über die EU-Pläne ist, dass sie sich auf zwei Kernaussagen stützt, die einander diametral widersprechen: So lange es um den Gesundheitsschutz geht, behaupten Industrievertreter, die Einführung bildgestützter Warnhinweise und andere Maßnahmen seien vollkommen wirkungslos; sobald aber von der wirtschaftlichen Entwicklung die Rede ist, werden den angeblich wirkungslosen Maßnahmen katastrophale Auswirkungen zugeschrieben. Aufgelöst wird dieser Widerspruch durch die Behauptung, die Maßnahmen zur Regulierung legaler Tabakprodukte würden zu einem massiven Anstieg des illegalen Handels führen. Um diese Behauptung zu untermauern, hat der Marlboro-Hersteller Philip Morris bei der Unternehmensberatung Roland Berger eine Studie zu den ökonomischen Folgen der EU- Richtlinie in Auftrag gegeben. Ich kann an dieser Stelle nicht auf die Einzelheiten der Modellrechnungen eingehen. Ich will hier nur die Grundannahmen skizzieren, auf denen die Modellrechnungen beruhen: Die Roland Berger-Studie unterstellt, dass nicht der Geschmack, sondern die Verpackung den Ausschlag gibt bei der Wahl der Zigarettenmarke. Mit anderen Worten: Wenn man dem Marlboro-Raucher eine Marlboro-Packung mit Bildhinweisen anbietet, greift er lieber zur gefälschten Billigmarke. O-Ton Roland Berger: "Die neue EU-Tabakproduktrichtlinie ebnet den Schwarzmarkt-Anbietern den Weg zu einem aggressiven, auf Marktanteile ausgerichteten Preissetzungsverhalten, das bislang nicht möglich war." Das klingt erschreckend, ist aber Unsinn. Denn eine Vergrößerung der Marktanteils illegaler Produkte vergrößert auch das Risiko für die Schwarzmarkt-Anbieter, von der Polizei geschnappt zu werden. Übrigens hat die EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen in die Tabakdirektive aufgenommen, die den Zigarettenschmuggel erschweren sollen. Seitdem 1

6 klagt die Industrie über die angeblich horrenden Kosten von Sicherheitsmerkmalen auf der Packung und den bürokratischen Aufwand, der mit der Rückverfolgbarkeit der Produkte entlang der Lieferkette verbunden sein soll. Endzeitstimmung zu verbreiten, das gehört für die Tabaklobby einfach zum Geschäft, auch und gerade wenn der Laden brummt. Schauen wir dazu noch einmal in die 'Tabak Zeitung' vom 8.November: Direkt unter der Überschrift "Bürokratie-Monster wütet" findet sich da der Hinweis: "Rekordergebnis bei Reemtsma". Doch so surreal die Untergangsszenarien auch sein mögen - sie verfehlen nicht ihre Wirkung, vor allem bei den eigenen Beschäftigten. Am 2. Oktober - wenige Tage vor der Abstimmung im EU-Parlament - traten mehrere Betriebsratsvorsitzende der Tabakbranche vor die Bundespressekonferenz in Berlin, legten das Gesicht in Sorgenfalten und mahnten, durch die EU-Pläne würde die Existenz von Arbeitnehmern in Deutschland aufs Spiel gesetzt. Das Eigenartige daran: In den deutschen Zigarettenfabriken gibt es nur Arbeitsplätze. Selbst wenn man sämtliche Zulieferbetriebe und Tabakläden miteinkalkuliert, ergibt das in der Addition allenfalls Arbeitsplätze. Wie kommen die Betriebsräte also auf das Doppelte? Möglicherweise haben sie die Arbeitsplätze all der Chirurgen, Internisten, Radiologen, Pharmazeuten und Pflegekräfte mitgezählt, die sich um krebskranke Raucher kümmern. 2

7 Übersicht über die Pläne der EU-Institutionen zur Revision der Tabakproduktrichtlinie Regelungsbereich* Verpackung Verkauf Zusatzstoffe Generaldirektion Gesundheit & Verbraucher [DG SANCO 2010]: Einführung neutraler Einheitsverpackungen [Plain Packaging] 100% der Vorder- und Rückseite Präsentationsverbot am Verkaufsort [Display Ban] Verbot von Zigarettenautomaten Verbot von Zusatzstoffen, wenn Attraktivität, Toxizität oder Suchtpotential erhöht wird keine Ausnahmen EU-Kommission [Dezember 2012] Bildgestützte Warnhinweise, 75% der Vorder- und Rückseite; Vorschriften zu Form & Größe der Packung gestrichen gestrichen Verbot von charakteristischen Aromen (Mentholzigaretten); Ausnahmen für Zigarren und Pfeifentabak Schmuggel kein Vorschlag Sicherheitsmerkmale auf der Packung; System für die Rückverfolgung der Lieferkette rauchlose Tabakerzeugnisse Ausdehnung des Snus- Verbots auf alle rauchlosen Tabakerzeugnisse [inkl. Schnupftabak] gestrichen Slim-Zigaretten kein Vorschlag Verbot von Slim- Zigaretten E-Zigaretten Einführung "spezifischer Unbedenklichkeits- und Qualitätsanforderungen" Einstufung als Arzneimittel ab einem Nikotingehalt von über 4 mg/ml Dietmar Jazbinsek, PK Heidelberg EU-Parlament Stand in Deutschland [Oktober 2013] heute Bildgestützte Warnhinweise, 65% der Vorder- und Rückseite; Vorschriften zu Form & Größe gelockert Mentholzigaretten-Verbot verschoben; dazu Verbot von Vitamin, Koffein u.a.m. zusätzliche Ausnahme für Schnupftabak Sicherheitsmerkmale auf der Packung; System für die Rückverfolgung der Lieferkette gestrichen Einstufung als Tabakprodukt mit einem maximalen Nikotingehalt von 30 mg/ml Warnhinweise ohne Bild, 30% bzw.40% der Vorderbzw. Rückseite "Powerwall"-Werbung in Tabakläden und Tankstellen Ca Zigarettenautomaten in Betrieb Nur wenige Zusatzstoffe sind verboten (z.b. Cumarin) Steuerbanderole als Echtheitsnachweis Nur Snus ist verboten, Schnupftabak erlaubt Slim-Zigaretten sind erlaubt unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern * Hinzu kommen weitere Detail-Regelungen, z.b. zu Kräuterzigaretten, zum Wasserpfeifentabak, zum grenzüberschreitenden Fernverkauf.

8 Die Kosten des Rauchens Dr. Tobias Effertz I. Die Kosten des Rauchens für das Gesundheitswesen in Deutschland Die jährlichen Kosten für das Gesundheitswesen in Deutschland belaufen sich auf 18 Mrd.. Dies sind deutlich höhere Kosten als bisherige Studien ausgewiesen haben. Der Grund hierfür liegt in der erstmaligen vollständigen Analyse von GKV- Routinedaten zur Ermittlung der Tabak-attributablen Kosten. Weitere 5,9 Mrd. entstehen durch Arbeitsunfähigkeit. Weitere 3 Mrd. durch Erwerbsminderungsrenten. Die Mortalitätsverluste belaufen sich auf 18,9 Mrd., so dass insgesamt jährlich 45,8 Mrd. durch Tabakkonsum entstehen. II. Die Sicht der Sozialversicherungen Aus Sicht der GKV ist die Entscheidung zu rauchen unvorteilhaft: jeder neue Raucher stellt eine heutige Belastung von knapp dar, jede Raucherin von Das Risiko arbeitslos zu werden und zu bleiben ist durch das Rauchen mittelbar durch den schlechteren Gesundheitszustand - deutlich um 2-3 Prozentpunkte erhöht. Aus Sicht der Pflege- sowie der Rentenversicherung gilt: Ein Raucher verbraucht seine summierten Beiträge nicht komplett auf, eine Raucherin schon. D.h. ein Raucher subventioniert in der Renten- und Pflegekasse einen Teil der Ausgaben. Insgesamt über alle Sozialversicherungszweige ist aber auch hier der Saldo negativ. Insbesondere die Daten zu Rente und Pflegeversicherung hängen sehr von den Annahmen, d.h. der voraussichtlichen Entwicklung der Renten und Pflegeausgaben ab. III. Schmerz und Leid durch Rauchen In bisherigen Untersuchungen wurde das Leid der betroffenen Raucher nur unzureichend oder überhaupt nicht berücksichtigt. Raucher haben ein deutlich höheres Risiko für eine Schmerzdiagnose im Quartal als Nichtraucher. Ebenso lässt sich mithilfe des Charlson-Komorbiditätsindexes ein Maß für die zusätzliche Erkrankung eines Rauchers finden. Schmerz und Krankheitsleid können dann bewertet werden. Als Vorschlag sei angenommen, die intangiblen Kosten beliefen sich auf die Schmerzensgeldsummen, die üblicherweise bei solchen Leiden gezahlt werden. Dies hätte eine Kostenerhöhung von weiteren 24,984 Mrd. zur Folge. 1

9 Seite 2/2 V. Kontakt bei Fragen: Dr. Tobias Effertz Universität Hamburg Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Department Wirtschaftswissenschaften Institut für Recht der Wirtschaft Max-Brauer-Allee Hamburg Tel.: Fax:

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