INHALTSÜBERSICHT. Datum : 01/10/2007
|
|
- Dennis Schmitt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studien-, Praxis- und Prüfungsordnung für das binationale Studium am Deutsch-Französischen Hochschulinstitut DFHI/ISFATES in Kooperation der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) und der Universität Metz in den Bachelor/Licence-Studienrichtungen Europäisches Baumangement/Génie Civil et Management en Europe Betriebswirtschaft/Sciences de Gestion Elektrotechnik/Génie Electrique Informatik/Informatique Logistik/Logistique Maschinenbau/Génie Mécanique sowie den jeweiligen Master-Studienrichtungen Datum : 01/10/2007 INHALTSÜBERSICHT A. STUDIENORDNUNG STUDIENZIEL LEHRANGEBOTE STUDIENLEITUNG PRAKTISCHE STUDIENPHASEN QUALITÄT DER LEHRE EINHALTUNG DER STUDIENORDNUNG... 4 B. PRAXISORDNUNG DEFINITIONEN ZIELSETZUNG INHALTLICHE GESTALTUNG DAUER ZEITLICHE EINORDNUNG IN DAS GESAMTSTUDIUM ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN STUDIENBERICHT PRAXISBEGLEITENDE LEHRVERANSTALTUNGEN ANERKENNUNG DER PRAKTISCHEN STUDIENPHASE... 6 C. PRÜFUNGSORDNUNG DAUER, GLIEDERUNG UND VERLAUF DES STUDIUMS PRÜFUNGSMODULE PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN PRÜFUNGSLEISTUNGEN ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR PRÜFUNGEN BEWERTUNGSVERFAHREN ABSCHLÜSSE WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN PRÜFUNGSAUSSCHUSS AUFGABEN DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES ZEUGNISSE UND URKUNDEN... 10
2 Vorbemerkungen 1. Die vorliegende Studien- und Prüfungsordnung (StuPo) ist eine gemeinsame deutschfranzösische StuPo für das Studium am DFHI/ISFATES. Sie orientiert sich an der Rahmenprüfungsordnung der HTW (RPO) und den entsprechenden Regularien der Universität Metz (Modalités du Contrôle des Connaissances). Sie gilt für alle DFHI- Studiengänge. Studiengangsspezifische Regelungen sind in der jeweiligen studiengangsspezifischen Anlage (vgl. Anlage 3) enthalten.
3 A. STUDIENORDNUNG 1 Studienziel Das Studium am Deutsch-Französischen Hochschulinstitut vermittelt durch die Verbindung von Wissenschaft und Praxis eine praxisbezogene Ausbildung mit besonderer internationaler Ausrichtung und bereitet die Studierenden auf ihr späteres Tätigkeitsfeld vor, insbesondere für Tätigkeiten im internationalen/deutsch-französischen Umfeld. Durch Studien- und Prüfungsleistungen wird nachgewiesen, dass das angestrebte Studienziel erreicht wird. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung. 2 Lehrangebote (1) Das Lehrangebot besteht aus einer Menge von Modulen, welche zu Lehreinheiten zusammengefasst werden. (2) Module sind aufgeteilt in Pflicht-Module und Wahlpflicht-Module. Pflicht-Module und Wahlpflicht- Module unterliegen einer Leistungskontrolle. Wahlpflicht-Module ermöglichen eine individuelle Schwerpunktbildung im Studium. (3) Modulen werden Credit-Punkte nach dem ECTS-System zugeordnet. (4) Die Summe der Credit-Punkte der Module eines Semesters beläuft sich in der Regel auf 30 Credit-Punkte. (5) Die Module, zugeordnete Credit-Punkte sowie der Studienverlauf ergeben sich aus dem Modulkatalog in der für jede Bachelor/Licence- und Master-Studienrichtung existierenden Anlage zur Prüfungsordnung. (6) Für alle Module existiert eine Modulbeschreibung. Diese kann in den DFHI/ISFATES-Büros in Saarbrücken und Metz eingesehen werden. (7) Im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten können beliebige Module zusätzlich als Wahl-Module belegt und sowohl Studien- als auch Prüfungsleistungen hierzu erbracht werden. (8) Wird ein zusätzlich belegtes Modul im Sinne der Prüfungsordnung erfolgreich abgeschlossen, so steht den Studierenden die Eintragung des Moduls mit Notenangabe in das Zeugnis frei, sofern dieses noch nicht ausgestellt worden ist. Zusätzlich belegte Module sind im Zeugnis durch Fußnoten auszuweisen. Es ist zu vermerken, dass diese Module in der Gesamtnote nicht berücksichtigt sind. Sinngemäß ist zu verfahren, wenn während des Studiums die fakultative Teilnahme an Studienleistungen gestattet ist. 3 Studienleitung Für jede Studienrichtung wird eine Studienleitung berufen. Sie besteht aus je einer an den beteiligten Hochschulen hauptamtlich lehrenden Person. 4 Praktische Studienphasen Die Ableistung und Anerkennung der praktischen Studienphasen ist in der Praxisordnung geregelt. 5 Qualität der Lehre, Evaluation (1) Pro Semester findet eine Studierendenbefragung statt auf der Basis eines Fragebogens. Auf der Basis des Ergebnisses der Studierendenbefragung findet ein Rückkopplungsgespräch mit den Studierenden statt. (2) Mindestens einmal im Jahr findet für jede Studienrichtung eine Didaktik-Konferenz statt, die aus Vertretern aller betroffenen Gruppen (Dozenten, Mitarbeiter, Studierende) gebildet wird. Die Studienleitung ist für die Einberufung, Organisation und Leitung der Konferenz verantwortlich.
4 6 Einhaltung der Studienordnung Die Studienleitungen der Fachrichtungen sind zuständig für die Einhaltung der Studienordnung.
5 B. Praxisordnung 1 Definitionen "Betrieb" ist die Einrichtung, die während der praktischen Studienphase einen Praxis-Studienplatz zur Verfügung stellt. "Praxis-Studienplatz" ist der Ausbildungsplatz von Studierenden im betreuenden Betrieb während der praktischen Studienphase. 2 Zielsetzung Die praktische Studienphase soll den Studierenden die Möglichkeit geben, ihre theoretischen Kenntnisse sowie ihre erworbene bikulturelle Kompetenz in die Praxis umzusetzen, indem sie in einem Betrieb außerhalb des eigenen Sprachraums und i.d.r. im Sprachraum der Partnersprache zur Lösung konkreter Probleme beitragen. Zudem sollen die Einsichten und Erfahrungen der praktischen Studienphase einen wichtigen Teil des Gesamtstudiums bilden und den ständigen Praxisbezug der Lehre am DFHI sicherstellen. 3 Inhaltliche Gestaltung Die Studierenden sollen im Betrieb Aufgaben übernehmen, die dem Berufsbild der jeweiligen Studienrichtung entsprechen. 4 Dauer Die Dauer der praktischen Studienphase ist in der studiengangsspezifischen Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung geregelt. 5 Zeitliche Einordnung in das Gesamtstudium Die zeitliche Einordnung der praktischen Studienphase ist in der studiengangsspezifischen Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung geregelt. 6 Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung zur praktischen Studienphase setzt voraus: den Nachweis eines Praxis-Studienplatzes, die Bestätigung einer zur Lehrtätigkeit in der jeweiligen Studienrichtung berechtigten Person, dass sie die fachliche Betreuung während der praktischen Studienphase übernimmt. 7 Praxisbericht Die Studierenden haben über ihre Tätigkeit während der praktischen Studienphase einen schriftlichen Praxisbericht nach wissenschaftlichen Grundsätzen anzufertigen. Die Sprache, in der der Bericht zu verfassen ist, entspricht dem Sprachraum des Betriebs, d.h. i.d.r. handelt es sich um die Partnersprache. Eine im Rahmen der praktischen Studienphase angefertigte Abschlussarbeit kann als Praxisbericht angerechnet werden. Über die Anerkennung entscheidet die für die Betreuung zuständige Person. 8 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen Das DFHI/die Hochschulen können innerhalb der praktischen Studienphase praxisbegleitende Lehrveranstaltungen durchführen. Sie werden von zur Lehrtätigkeit in der jeweiligen Studienrichtung berechtigten Personen in Blockform und/oder als individuelle Unterweisung gestaltet. Die Veranstaltungen dienen zur Reflexion über die in der Praxis erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen und zur Diskussion der erarbeiteten Problemlösungen zu. Die Studierenden sind zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen verpflichtet.
6 9 Anerkennung der praktischen Studienphase Zur Anerkennung der praktischen Studienphase durch die für die Betreuung verantwortliche Person müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - erfolgreiche Mitarbeit im Betrieb. - rechtzeitige Abgabe des Studienberichtes sowie dessen Anerkennung. - erfolgreiche Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen.
7 C. Prüfungsordnung 1 Dauer, Gliederung und Verlauf des Studiums (1) Bachelor/Licence a) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und das Hauptstudium. b) Grundstudium und Hauptstudium umfassen jeweils 3 Semester. c) Das Studium hat folgenden Verlauf: 1. und 2. Semester: an der Universität Metz 3. und 4. Semester: an der HTW 5. Semester: an der Universität Metz 6. Semester: an der HTW (2) Master Das Studium hat folgenden Verlauf: 1. und 2. Semester: an der HTW 3. Semester: an der Universität Metz 4. Semester: Praxisphase ausserhalb des eigenen Sprachraums (3) Eine gesonderte Regelung für den trinationalen Studiengang Europäisches Baumanagement ist in der studienrichtungsspezifischen Anlage beschrieben. 2 Prüfungs-Module (1) Die Module sind aufgeteilt in Pflicht- und Wahlpflicht-Module. (2) Die Pflicht-Module sowie der Mindestumfang an Wahlpflicht-Modulen sind der jeweiligen studiengangsspezifischen Anlage zur Prüfungsordnung zu entnehmen. (3) Die Liste der Wahlpflicht-Module, ihre Credit-Punktzahl sowie ihre Zuordnung zu Lehreinheiten werden zu Beginn des jeweiligen Studiensemesters für jede Studienrichtung festgelegt und durch Aushang bekannt gemacht. (4) Prüfungstermine und Hilfsmittel werden vom Prüfungsausschuss nach Vorschlag der für die Prüfung verantwortlichen Lehrperson festgesetzt. Im Konfliktfall entscheidet der Prüfungsausschuss. (5) Die Regelungen für Festsetzung und Bekanntgabe von Ort und Zeit der Prüfung sowie notwendiger Prüfungsvorleistungen richtet sich nach den einschlägigen Regelungen der beteiligten Hochschulen. 3 Prüfungsvorleistungen (1) Prüfungsvorleistungen werden studienbegleitend erbracht, z. B. als Praktikumsaufgaben, Kolloquien, Referate, Projektarbeiten, Fallstudien, Klausuren, mündliche Prüfungen. (2) Nicht abgenommene oder nicht ausreichende Prüfungsvorleistungen, die als Zulassungsvoraussetzungen erbracht werden müssen, können zweimal wiederholt werden. Anerkannte Prüfungsvorleistungen behalten ihre Gültigkeit. 4 Prüfungsleistungen (1) Alle Module des Grund- und Hauptstudiums werden mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Prüfungsleistungen sind schriftlich (in Form von Klausuren), mündlich oder in sonstiger Form (Studien- bzw. Projektarbeiten, Referate, Fallstudien u.ä.) zu erbringen. (2) Die Art der jeweiligen Prüfungsleistung wird in der studiengangsspezifischen Anlage festgelegt.
8 (3) An anderen Hochschulen erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen können angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums am DFHI/ISFATES im wesentlichen entsprechen. Die Entscheidung über die Anerkennung obliegt dem Prüfungsausschuss. (4) Bei Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz und der Wahrnehmung von Familienpflichten soll der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studenten/der Studentin eine Freistellung von der Teilnahme an einer Prüfung ermöglichen. (5) Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfemittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten (''nicht ausreichend") bewertet. Über strittige Fälle entscheidet der Prüfungsausschuss. 5 Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen (1) Studien- und Prüfungsleistungen eines Semesters kann nur ableisten, wer alle vorhergehenden Semester außer dem letzten erfolgreich absolviert hat. (2) Eine Teilnahme an einer Prüfungsleistung setzt voraus, dass diejenigen Prüfungsvorleistungen, die in der studiengangsspezifischen Anlage als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungsleistung definiert sind, erfolgreich abgelegt sind. 6 Bewertungsverfahren (1) Die Bewertung einer Prüfungsleistung gemäss 4 erfolgt in Punkten auf der Basis von 20 Punkten als Maximalpunktzahl. (2) Die Module eines jeden Studiensemesters sind auf Lehreinheiten(LE s) verteilt. Diese Verteilung erfolgt nach inhaltlichen Gesichtspunkten und fasst Module verwandter Fachgebiete oder Module mit gemeinsamen Charakteristiken zusammen. Module erhalten eine Wichtung, die sich an der Anzahl der zum Modul gehörenden Credit-Punkte orientiert. Eine LE erhält eine Wichtung, die sich an der Gesamtzahl der Credit-Punkte der Module orientiert. (3) Es wird eine Kompensations-Mindestnote von 6 Punkten pro LE festgelegt. Eine Kompensation zwischen LE s (siehe (11) kann nur erfolgen, wenn in allen LE s die Kompensations - Mindestpunktzahl erreicht ist. (4) Pro LE wird aus den gewichteten (vgl. Absatz 2) Ergebnissen der Leistungskontrolle der Module eine gewichtete mittlere Punktzahl berechnet. Die LE-Punktzahl entsteht durch Rundung zur nächsthöheren ganzen Punktzahl, sofern sie nicht von einem Gremium der jeweiligen Hochschule festgelegt wird. (5) Eine LE gilt als erfolgreich absolviert, wenn die LE-Punktzahl mindestens 10 ist. (6) Ein erfolgreiches Absolvieren einer LE behält (mit all ihren Modulen) seine Gültigkeit auch bei Wiederholung eines Semesters. (7) Module von nicht erfolgreich absolvierten LE s verlieren im Wiederholungsfall ihre Gültigkeit und gelten unabhängig von der erreichten Punktzahl als nicht erfolgreich absolviert. (8) Die LE s werden pro Studienrichtung in zwei Kategorien aufgeteilt: fachspezifische LE s und allgemeine LE s (Sprachen, Interkulturelles usw.). (9) Aus den LE-Punktzahlen wird pro Kategorie eine gewichtete mittlere Gesamtpunktzahl errechnet. Die Gesamtpunktzahl entsteht durch Rundung zur nächsthöheren ganzen Punktzahl, sofern sie nicht durch ein Gremium der jeweiligen Hochschule bestimmt wird. (10) Ein Semester gilt als erfolgreich absolviert, wenn
9 für alle LE s die LE-Punktzahl größer oder gleich 10 Punkten oder durch Kompensation mit anderen LE s des selben Semesters und der selben Kategorie die Gesamtpunktzahl für beide Kategorien jeweils größer oder gleich 10 Punkten ist. (11) Die Gesamtpunktzahl für den jeweiligen gemeinsamen Abschluss berechnet sich als Durchschnitt der gewichteten LE-Bewertungen des a. ersten bis sechsten Semesters (Bachelor/Licence) b. ersten (siebten) bis vierten (zehnten) Semesters (Master). (12) Die Entsprechung der erreichten Punktzahlen zu den an den beteiligten Hochschulen zur Bewertung verwendeten Noten folgt den jeweiligen Regelungen an den Hochschulen. 7 Abschlüsse (1) Die nachfolgend beschriebenen Abschlüsse setzen die erfolgreiche Absolvierung aller Semester des jeweiligen Studiengangs voraus. (2) Es werden folgende Abschlüsse verliehen: a. Bachelor/Licence Nach dem sechsten Semester: der gemeinsame Bachelor/Licence- Abschluss der beiden Hochschulen b. Master Nach dem vierten Semester: der gemeinsame Master-Abschluss der beiden Hochschulen (3) Den beiden Abschlüssen wird nach dem sechsten bzw. zehnten Studiensemester der jeweilige binationale Abschluss der Deutsch-Französischen Hochschule DFH hinzugefügt. 8 Wiederholung von Prüfungen (1) Prüfungen für Module nicht erfolgreich absolvierter LE s können zweimal wiederholt werden. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss eine dritte Wiederholungsprüfung einräumen. 9 Prüfungsausschuss (1) Für das DFHI/ISFATES wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Dieser besteht aus je 2 an der UPVM und der HTW hauptamtlich lehrenden und für das DFHI/ISFATES tätigen Personen sowie zwei Studierenden des DFHI/ISFATES. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden jeweils von den Mitgliedern der beiden oben bezeichneten Gruppen gewählt. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses soll die binationale Ausrichtung des DFHI/ISFATES erkennen lassen. Die Amtszeit der hauptamtlich lehrenden Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der studierenden Mitglieder ein Jahr. Wiederwahl ist möglich. (2) Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses und die Stellvertretung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte jeweils eine hauptamtlich lehrende Person. Mit dem Vorsitz ist im Regelfall die Führung der Geschäfte des Prüfungsausschusses verbunden. (3) Der Prüfungsausschuss kann andere Personen in seine Beratungen einbeziehen. Dies gilt insbesondere für die Studienleitung der von dem zu behandelndem Fall betroffenen Studienrichtung.
10 10 Aufgaben des Prüfungsausschusses (1) Der Prüfungsausschuss ist zuständig für: die Festsetzung der Prüfungstermine die Zulassung zur Prüfung die Freistellung von einer Prüfung die Feststellung der Prüfungsergebnisse die Anrechnung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung für Anregungen zur Reform des Studiums und der Prüfungen alle sonstigen durch diese Prüfungsordnung in den Zuständigkeitsbereich des Prüfungsausschusses übertragenen Fälle (2) Der Prüfungsausschuss kann Aufgaben an die den Vorsitz führende Person oder die jeweils betroffene Studienleitung übertragen. (3) Entscheidungen des Prüfungsausschusses, die einen einzelnen Prüfling betreffen, ergehen schriftlich. Ist die Entscheidung für den Prüfling negativ, so ist sie zu begründen. 12 Zeugnisse und Urkunden Die Studierenden erhalten eine Urkunde über das Erlangen des jeweiligen gemeinsamen Abschlusses der HTW und der UPVM mit der Gesamtpunktzahl des Abschlusses (vgl. C 6 (11)). ein Zeugnis, in welchem die Lehreinheiten aller Semester mit den dazugehörigen Modulen und der LE-Punktzahl (vgl. C 6 (4)) sowie evtl. Wahlmodule mit zugehöriger Punktzahl (vgl. A 2 (6)) aufgeführt sind. 13 Inkrafttreten Vorliegende Studien- und Prüfungsordnung tritt zum in Kraft. Änderungen bestehen nur in der Präzisierung von Begriffen und Regelungen. Somit ist eine Übergangsregelung nicht notwendig.
Mitteilungsblatt / Bulletin
05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr.11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 17.03.2010
46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung
Mediendesign und digitale Gestaltung, Seite 1 von 5 46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung (1) Studienstruktur Das Studium Mediendesign und digitale Gestaltung umfasst 25 Module in
Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement
Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Bezugnahme für Rechtsverbindlichkeit der Studienordnung Gemäß 36, 107 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat wurde die folgende Studienordnung
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche
Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 13.07.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39
1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen
Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang des Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.) zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen 1 Zugangsvoraussetzungen
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der
Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch
Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des
ORDNUNG. über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung
ORDNUNG über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung Die Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Bautzen erlässt aufgrund von 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Berufsakademie im
PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG INFORMATIK beschlossen in der 228. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Mathematik/Informatik am 16.05.2012
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE. Entrepreneurship Finance Information Systems
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE MASTERSTUDIENGÄNGE Entrepreneurship Finance Information Systems März 2015 Inhaltsverzeichnis Seite I. Studienordnung 2 Allgemeine Bestimmungen 2 II. Prüfungsordnung
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
Sie sind entsprechend verpflichtet: a) regelmäßig nachzuschauen, ob neue Nachrichten für Sie eingegangen
Hinweise: Regelungen zu Prüfungen Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung im ersten Semester. Sie ersetzen nicht die Lektüre der Rahmenprüfungsordnung, Ihrer studiengangsspezifischen Prüfungsordnung
Studiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum
Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie
Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006
Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz
und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.
VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November
Ordnung für die Praxisphasen. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences
Ordnung für die Praxisphasen (Praxis-Ordnung) der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences für die dualen Studiengänge Business Development Management Finanz-
Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Ve rord n u ngsentwu rf des Innenministeriums Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst A. Problem und Regelungsbedürfnis Im Jahr
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom
Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells für Zahnmedizin
Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells für Zahnmedizin vom 30. August 2007 (Stand am 1. September 2007) Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 62 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über
Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden
7. Prüfungsordnung Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden 1 Prüfungszweck Die Diplom- bzw. Abschlussprüfungen
Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 14. August 2014 Nr. 58 Bekanntmachung der Neufassung der Praxissemesterordnung für die praxisbegleiteten Bachelorstudiengänge Architektur
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach 1. Beifach als Erweiterungsfach 1 Studienumfang Im Beifach Spanisch als Erweiterungsfach sind insgesamt 80 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT Neufassung beschlossen in Ersatzvornahme des Dekanats des Fachbereichs
Studiengang Master of Arts (M.A.)
Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2013 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen
Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten vom 17. Juni 2015 aufgrund von 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen
Studienordnung. Psychische Gesundheit / Psychiatrische Pflege
Fachhochschule der Diakonie Grete-Reich-Weg 9 33617 Bielefeld Studienordnung für den Studiengang Psychische Gesundheit / Psychiatrische Pflege Stand: 18.07.2013 (Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgte
Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015
Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet
53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems
53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems 1. Generelle Regelung 1.1. Generell gilt die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschulstandorte. Für die Hochschule
^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO
^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO lêçåìåö òìê=céëíëíéääìåö=çéê=äéëçåçéêéå=sçêäáäçìåö ÑΩê=ÇÉå=aÉìíëÅÜJpé~åáëÅÜÉå=píìÇáÉåÖ~åÖ fåíéêå~íáçå~ä=_ìëáåéëë ~å=çéê=c~åüüçåüëåüìäé=açêíãìåç
Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Heilpädagogik (BAH) Inklusive Bildung und Begleitung mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V, Diakonie, Gesundheit und Soziales
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 09.10.2013 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015
Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27.
Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27. Juni 2007 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen 1 Gegenstand
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Internationale Betriebswirtschaft zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung für Bachelor und MasterStudiengänge an der Hochschule
26 Bachelor-Studiengang Architektur
26 Bachelor-Studiengang Architektur (1) Ziel des Studiums Im Rahmen des grundständigen Bachelorstudiengangs sind die Lernergebnisse im Bereich der künstlerischen und beruflichen Befähigung, der Befähigung
Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Erziehungswissenschaft/Science of Education
Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Erziehungswissenschaft/Science of Education vom 13. Mai 2002 Hinweise: Die Prüfungs- und Studienordnung für das o. g. Magister-Programm
AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik der Universität Bremen. Vom 25. April 2012
Fachspezifische rüfungsordnung für den Masterstudiengang hysik der Universität Bremen Vom 25. April 2012 Der Fachbereichsrat 1 (hysik/elektrotechnik) hat auf seiner Sitzung am 25. April 2012 gemäß 87 Absatz
Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Architektur / Innenarchitektur
Fachbereich Architektur / Innenarchitektur Informationen über die Praxisphase in den Bachelor-Studiengängen Architektur, Innenarchitektur und Virtual Design an der Fachhochschule Kaiserslautern (Stand:
D I E N S T B L A T T
24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 25 I ausgegeben am 21. Mai 2014 Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Masterstudiengang Biodiversität und Umweltbildung (BiU) vom Datum
1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
Amtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 10. Juli 2014 Nr. 67/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang für die Masterstudiengänge Human-Computer Interaction (HCI) der Universität Siegen Vom
Studiengang Wirtschaftsinformatik. Abschluss: Master of Science. Version 5 12.01.2012
und C Besondere Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Abschluss: Master of Science Version 5 12.01.2012 40-WI/m Aufbau des Studiengangs 41-WI/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003
- 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über
Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27.
Prüfungsordnung für den künstlerischen Studiengang Bildende Kunst und Visuelle Kommunikation an der Kunsthochschule Kassel vom 27. Juni 2007 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen 1 Gegenstand
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master International Management zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung für Bachelor und MasterStudiengänge an der Hochschule für Technik
Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange
Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange erlassen vom Börsenrat am 1. Dezember 2009 veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 56/2009 am 11. Dezember 2009 Erster Abschnitt: Zulassung
ORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELOR-STUDIENGANG GRUNDBILDUNG SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK Bekanntmachung
1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordner
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Fotojournalismus und Dokumentarfotografie (BFO) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in der Fakultät III Medien, Information und Design,
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) Fakultät für Ingenieurwissenschaften
Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Weiterbildungs- Master-Studiengang Sicherheitsmanagement Institut
- PDF-Service
www.biotechnologie.de - PDF-Service www.biotechnologie.de - PDF-Service Table of Contents Biotechnologie...1 Allgemeines...1 Bachelor-Studiengang...1 Master-Studiengang...2 Hintergrund...2 i Biotechnologie
Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz
Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband
1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Innenarchitektur / Interior Design & Interior Architecture an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B IA) Vom 6.
Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT
Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT Bitte beachten Sie, dass die angebenden Fristen für Studierende am KIT gelten. Diese können sich von
Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung. Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Energie- und Ressourcenmanagement
Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Energie- und Ressourcenmanagement ZPA/Ba-ERM 1 1. Einzelregelungen 1.1 Studienaufbau Besonderer Teil für den
HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT
13 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT BESONDERER TEIL DER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG NACHWACHSENDE ROHSTOFFE
Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss
Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg
Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.
Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)
Satzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut
Satzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut Vom 10. September 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs.
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anhang Bachelor Biomedizinische Technik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik
60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit,
Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehrämter Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik und Grundschule der Universität Bremen vom 29. Oktober 2013 Regelungen für das
Alte SPO neue SPO: Was ändert sich? Prof. Dr.-Ing. C. Proppe
Alte SPO neue SPO: Was ändert sich? Prof. Dr.-Ing. C. Proppe FAKULTÄT FÜR MASCHINENBAU KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu
Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE Vaduz, 3. Oktober 2012 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines... 3 II. Studienordnung... 3 III.
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master Kommunikationsinformatik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik
Rahmencurriculum. für das Masterstudium Lehramt. (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Rahmencurriculum für das Masterstudium Lehramt (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Masterstudium Lehramt eingerichtet mit Beschluss des Rektorats der Universität für Musik und
Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.
Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über
1471 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 33 vom 15. September 2006
1471 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 33 vom 15. September 2006 Diplom-Prüfungsordnung für den Fernstudiengang (FPrO-BWL-FHB) im Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Brandenburg Auf
Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science)
Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft Prüfungsordnung für den Studiengang International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science) gültig ab Wintersemester 2004/2005 Die
Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)
Vom 19. August 2005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 36, Nr. 46, S. 269 293), in der Fassung vom 3. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 51, S. 185 192) Prüfungsordnung für den Studiengang Master
Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen
Inhaltsverzeichnis. Ordnung über die Eignungsfeststellung an der MEDIADESIGN HOCHSCHULE (MD.H)
Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...2 2 Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahren...2 3 Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren...2 4 Umfang der Eignungsprüfung...2 5 Arbeitsproben...3 6
vom 16.03.2009 Artikel I
Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der HeinrichHeineUniversität Düsseldorf vom 16.03.2009 Aufgrund
AMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 09.08.2005 NR. 72 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung
GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF)
ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSORDNUNG AB DEM 444. GBF GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF) 1 Akademie Deutscher Genossenschaften ADG Schloss Montabaur 56410 Montabaur Diese Zulassungs- und Prüfungsordnung
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:
Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011
Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praxismoduls 3 Dauer und Gliederung
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund
Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Hochschule Berlin
Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Hochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen
Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums
Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Erziehungswissenschaft zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung
Rijksuniversiteit Groningen
Rijksuniversiteit Groningen Kooperationsvertrag zwischen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, der Universität Bremen und der Rijksuniversiteit Groningen Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages
Nachstehende Externenprüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15.07.2015 verabschiedet.
Nachstehende Externenprüfungsordnung wurde geprüft und in der 34. Sitzung des Senats am 1.07.201 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor
Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf Bachelor- und Masterstudiengänge der KH Freiburg vom 04.11.
Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf Bachelor- und Masterstudiengänge der KH Freiburg vom 04.11.2015 Aufgrund von 17 der Studien- und Prüfungsordnung für
Wirtschaftspsychologie
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftspsychologie Stand: 19.05.2011
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master International Management zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik
PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
Studienordnung. BWL-Dienstleistungsmanagement. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa
Studienordnung für den Studiengang BWL-Dienstleistungsmanagement Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa vom 01.10.2016 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat
Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil -
LA 06-3 Codiernummer 16.12.10 letzte Änderung 02-1 Auflage - Seitenzahl Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil - vom 29. April
Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München
1 Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 25. April 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz