Amtsblatt für die. 9. Jahrgang Wandlitz, den 16. November 2013 Nr. 12/2013. Seite 36 Gemeinde gründet Ehrenamtsagentur

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1 Amtsblatt für die 9. Jahrgang Wandlitz, den 16. November 2013 Nr. 12/2013 Seite 36 Gemeinde gründet Ehrenamtsagentur Seite 43 Straßenausbau und Öffentlichkeitsbeteiligung

2 2 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 AMTLICHER TEIL Inhaltsverzeichnis Seite 3 Seite 3 Seite 5 Seite 17 Seite 25 Seite 26 Seite 27 Seite 28 Seite 29 Bekanntmachung über das Ergebnis der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Bekanntmachung über das Ergebnis der Sitzung der Gemeindevertretung am Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz Erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Annenhof, Gemarkung Wandlitz, Gemeinde Wandlitz Erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Platanen-/ Ulmenstraße, Gemarkung Wandlitz, Gemeinde Wandlitz Erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan August-Bebel-Straße, Gemarkung Wandlitz, Gemeinde Wandlitz Erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Wandlitz Ost, Gemarkung Wandlitz, Gemeinde Wandlitz Bekanntmachung zum Ausbau der Bundesstraße (B) 273 Seite 30 Bekanntmachung über den Satzungs- und Beitrittsbeschluss des Bebauungsplanes Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse Seite 31 Bekanntmachung Wandlitz fährt ruhiger - Lärmaktionsplan 2013 Seite 31 Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/15 Seite 31 Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung Seite 32 Bekanntmachungen Umlegungsausschuss Seite 33 Bekanntgabe des Ergebnisses der Abmarkung von Grenzen durch Offenlegung NICHTAMTLICHER TEIL Seite 34 Seite 35 Seite 54 Seite 55 Die Bürgermeisterin hat das Wort Neuigkeiten aus der Verwaltung Kinder- und Jugendseite Nachrichten aus den Ortsteilen mit den Berichten der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Wandlitz Herausgeber: Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung: Gemeinde Wandlitz, Die Bürgermeisterin, Prenzlauer Chaussee 157, Wandlitz, Tel /66-0, Fax /66-116, Di Uhr, Uhr, Do Uhr, zusätzliche Sprechzeiten der Meldestelle und Kasse: Do Uhr, Fr Uhr Erscheinungsweise: Redaktion: mindestens 10-mal jährlich Gemeinde Wandlitz, Elisabeth Schulte-Kuhnt Tel / Fax: / Die Verteilung erfolgt kostenlos an die Haushalte in der Gemeinde Wandlitz. Vertrieb: Eberswalder Blitz, Werbe- und Verlags GmbH, Eisenbahnstr , Eberswalde, Tel.: 03334/2020-0, Fax: 03334/ Verantwortlich für den Anzeigenteil und Druck des Amtsblattes: Druckerei Nauendorf GmbH, Druck- und Medienzentrum Angermünde, Nordring 16, Angermünde; Tel.: 03331/3017-0; Fax: 03331/ Die Redaktion behält sich sinnwahrende Kürzungen von eingesandten Beiträgen vor. Für die Inhalte von angegebenen Internetseiten wird keine Gewähr übernommen - dafür sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Foto Erich Westendarp/pixelio.de Die nächste Ausgabe erscheint am 21. Dezember Redaktionsschluss: 2. Dezember 2013; bitte senden Sie Ihre Texte und Termine per CD oder an die Gemeinde Wandlitz, Pressestelle, Prenzlauer Chaussee, Wandlitz : elisabeth. schulte-kuhnt@wandlitz.de

3 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 3 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Ergebnis der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom In öffentlicher Sitzung angenommene Anträge: Bauantrag zur Erweiterung und zum Umbau des Dachgeschosses eines Zweifamilienhauses Vorlage-Nr.: BV-HA/ Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,538 und der GFZ auf 0,309, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wandlitzsee Nord III herangezogen werden. 2. Der beantragten Dachneigung von 22 zu zustimmen. Befreiungsantrag zum Bebauungsplan Brunnenbau Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2750 Vorlage-Nr.: BV-HA/ Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung von der zeichnerischen Festsetzung eines Baumes (Birke) wie in den Anlagen dargestellt zu zustimmen. Befreiungsantrag zum Bebauungsplan Am Wäldchen, Gemarkung Klosterfelde Vorlage-Nr.: BV-HA/ Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Dachneigung. In nichtöffentlicher Sitzung angenommene Anträge: Beendigung des Erbbaurechtsvertrages, OT Schönwalde, Flur 14, Flurstücke 325 und 326 Vorlage-Nr.: BV-HA/ Vergabe des Flurstücks 355 der Flur 4 von Stolzenhagen im Erbbaurecht Vorlage-Nr.: BV-HA/ Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1431 Vorlage-Nr.: BV-HA/ Die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen können in der Gemeindeverwaltung, Altbau, Hauptamt, Zimmer eingesehen werden. Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Bekanntmachung über das Ergebnis der Sitzung der Gemeindevertretung am In öffentlicher Sitzung angenommene Anträge Bestellung der Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung beschließt, Frau Anke Müller als Gemeindewehrführerin bis zum unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu bestellen. Herr Tobias Looke wird zum für die Dauer von zwei Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer bestellt. Abberufung eines sachkundigen Einwohners hier: Ausschuss für Bauen- und Gemeindeentwicklung Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung beschließt, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE/DIE GRÜNEN, die Abberufung des sachkundigen Einwohners, Herrn Wolf-Gunter Zätzsch, aus dem Ausschuss für Bauen- und Gemeindeentwicklung. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Gemeinde Wandlitz Gemeinde Marienwerder Schuleinzugsbereich Grundschule Klosterfelde Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die öffentlichrechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger auf die Gemeinde Marienwerder vom / in Verbindung mit der 1. Änderung dieser Vereinbarung vom zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu kündigen und um fünf Jahre zu verlängern. Kommunalwahl 2014 hier: Berufung Wahlleiter/in und Stellvertreter/in Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung Wandlitz beruft zur Vorbereitung der Kommunalwahlen 2014 Frau Gabriele Füssel als Wahlleiterin der Gemeinde Wandlitz und Frau Gudrun Gorn als ihre Stellvertreterin. Kooperation Tourismusverein/Touristinformation Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung beschließt die Neuregelung der Kooperation mit dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.v. zur Realisierung der Touristinformation am Standort Bahnhof Wandlitzsee ab 01/2014 durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren. Für den Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages ermächtigt die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin. Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung des Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.

4 4 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz Vorlagen-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung. Machbarkeitsstudie Reststoffhof Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Linke/Die Grünen die Mittel für die Vorplanung und Rentabilitätsberechnung einer Biogasanlage, zur Verwertung von Biogut aus dem Gebiet der Gemeinde Wandlitz, im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von max bereitzustellen. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Zielstellung der Machbarkeitsstudie konkretisiert wird und eine Abstimmung mit dem Landkreis erfolgt. Bebauungsplan Camping- und Wochenendhausplatz Lottschesee, Gemarkung Klosterfelde - Aufstellungsbeschluss Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung beschließt, für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 2, Flurstücke 98 t, 439, 442, 443, 444, 445, 446, 469, 487, 489 t, 592 t, 594 t, 596 t und 598 t. (t für teilweise), mit einer Gesamtfläche von ca. 2,2 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Als Planungsziele werden - die Schaffung von Planungs- und Baurecht, - die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, - die Klärung der erforderlichen Erschließung und - die Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angestrebt. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen. Textbebauungsplan Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde in der Gemarkung Schönerlinde - Durchführung des Abwägungsverfahrens Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Textbebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung. 2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, An der Trift 17 in Stolzenhagen Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung beschließt, dass für das Gebiet An der Trift, Flur 3, Flurstücke 839, 841/4, 841/5, 841/6, 1440 (tlw.) der Gemarkung Stolzenhagen durch die Verwaltung ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan vorbereitet wird. Diesbezüglich ist mit dem Antragsteller ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Vorstellung der Sanierung der Kindertagesstätte Rappelkiste im OT Basdorf Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung bestätigt die Entwurfsplanung für die Sanierung der Kindertagesstätte Rappelkiste gem. Anlage. Vorstellung der Vorplanung zum Straßenausbau der südlichen Nibelungensiedlung, OT Wandlitz Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der Straßen in der südlichen Nibelungensiedlung mit folgenden Parametern weiter zu führen: Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise ohne seitliche Bordeinfassungen mit einer Breite von 4,80 m (Zweirichtungsfahrbahn). Das Ergebnis sollte im Protokoll vermerkt werden. Abführung des Niederschlagwassers über Mulden Rigolen. Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. Errichtung einer Beleuchtungsanlage. Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Ein Übersichtslageplan und zwei Lagepläne sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner Südliche Nibelungensiedlung einzusehen. Straßenausbau Siedlungsgebiet Memel-/Havelstraße - Vorstellung der Vorplanung Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorplanung zum Straßenausbau einschließlich Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Siedlungsgebiet Memel-/Havelstraße des OT Wandlitz zu bestätigen und auf dieser Grundlage die weitere Planung vorzunehmen. Die Unterlagen zur Vorplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt. Der Übersichtslageplan ist im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner Siedlungsgebiet Memel-/Havelstraße einzusehen. Investitionszuschuss an die Ev. Kirchengemeinde Wandlitz Vorlage-Nr.: BV-GV/ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Förderung der Sanierung des Daches des Kirchenschiffes der Ev. Kirchengemeinde Wandlitz mit einem Betrag von In öffentlicher Sitzung zur Kenntnis genommene Mitteilungen Übersicht der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im zweiten und dritten Quartal 2013 Vorlage-Nr.: MV-GV/ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

5 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 5 In nicht öffentlicher Sitzung angenommene Mitteilungen: Sachstandsbericht zum Kommunalen Energiekonzept der Gemeinde Wandlitz Vorlage-Nr.: MV-GV/ Die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen können in der Gemeindeverwaltung, Altbau, Hauptamt, Zimmer eingesehen werden. Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz Auf der Grundlage des 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. I. Nr. 16), i.v.m. dem 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I. S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GvBl. I Nr. 03), i.v.m. 4 des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I. S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. I Nr. 18), hat die Gemeindevertretung Wandlitz in ihrer Sitzung am mit Beschluss-Nr.BV-GV/ folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die innerhalb geschlossener Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sind zu reinigen. Die Reinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze betreibt die Gemeinde Wandlitz als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung und der Winterdienst nicht nach 2 dieser Satzung auf die Grundstückseigentümer und ihnen gleichgestellten Nutzungsberechtigten, wie z.b. Erbbauberechtigte und bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen derjenige, der die Pflichten des Eigentümers wahrnimmt, da er die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt, übertragen wird. Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst. (2) Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind solche, die dem öffentlichen Verkehr dienen oder nach dem Straßengesetz des Landes Brandenburg bzw. dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind. Zu den Straßen im Sinne des Abs. 1 gehören insbesondere die in 2 Abs. 2 BbgStrG benannten Bestandteile des Straßenkörpers, wie zum Beispiel: a) Fahrbahnen einschließlich Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel; b) Rad- und Gehwege einschließlich der Rinnsteine oder Mulden; c) Rand- und Sicherheitsstreifen; befestigte Seitenstreifen; Trennstreifen; Bankette; Grünstreifen und ähnliches; d) Einflussöffnungen der Entwässerungsanlagen (Regeneinläufe, Revisionsschächte, Mulden aus Betonsteinen, Kastenrinnen etc.); e) Böschungen und Stützmauern; f) Kommunale Entwässerungsgräben und Entwässerungsmulden; g) Hydranten; h) Oberirdische Ver- und Entsorgungsvorrichtungen (Absperrschieber usw.); i) Baulich von der Fahrbahn abgesetzte Parkbuchten, Parkplätze, Parkstreifen, Haltebuchten. Gehwege im Sinne dieser Satzung sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen und geboten ist, also die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgesetzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z.b. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Treppen, Über- und Verbindungswege) sowie räumlich von der Fahrbahn getrennte selbständige Gehwege. Sind Gehwege nicht abgeteilt, so gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Selbstständige Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften sind Fahrbahnen gleichgestellt, kombinierte Geh- und Radwege sind wie Gehwege zu behandeln. 2 Übertragung der Reinigungs- und Winterdienstpflicht auf die Grundstückseigentümer (1) Die Gemeinde Wandlitz überträgt die Aufgabe der Reinigung und des Winterdienstes gemäß 3 und 4 dieser Satzung für die in der Anlage ausgewiesenen öffentlichen Straßen, Gehwege und Plätze in dem dort festgelegten Umfang auf die Grundstückseigentümer von erschlossenen Grundstücken sowie die ihnen Gleichgestellten. Die Anlage ist Bestandteil der Straßenreinigungssatzung. Der Grünstreifen ist grundsätzlich durch den Anlieger, der Pflanzstreifen durch den Straßenreinigungsverpflichteten zu reinigen. (2) Das Grundstück gilt laut Straßenreinigungsrecht als erschlossen, wenn das Grundstück durch die zu reinigende Straße rechtlich und tatsächlich eine Zufahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge oder eine fußläufige Zugangsmöglichkeit hat und dadurch eine innerhalb der geschlossenen Ortslage übliche und sinnvolle wirtschaftliche Grundstücksnutzung ermöglicht. Dabei ist es unerheblich, ob diese Zufahrts- bzw. Zugangsmöglichkeit genutzt wird. Das gilt in der Regel auch, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern oder ähnlicher Weise von der Straße getrennt ist. Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere öffentlichen Straßen erschlossen oder grenzt es an eine öffentliche Straße an, während es über eine andere erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, bilden das an die Straße angren-

6 6 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 zende Grundstück (Kopfgrundstück / Vorderanliegergrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungs- und Winterdienstpflichteinheit. Hinterliegende Grundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Die Grundstücke bilden auch dann eine Straßenreinigungs- und Winterdienstpflichteinheit, wenn sie durch mehrere Straßen erschlossen werden. Die Verpflichteten sind abwechselnd reinigungspflichtig. Sie sollten selbständig eine Vereinbarung treffen. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann auf Antrag eines Verpflichteten die Gemeinde eine Festlegung treffen, die für alle Verpflichteten verbindlich ist. Bis zum Wirksamwerden einer Vereinbarung obliegt dem Vorderanlieger die entsprechende Pflicht. (3) Reinigungs- und Winterdienstpflichtige, die wegen Arbeit, Krankheit, Urlaub etc. ihrer Reinigungs- und Winterdienstpflicht nicht entsprechen können, werden von der Pflicht nicht entbunden und haben die Reinigung und den Winterdienst eigenverantwortlich zu regeln. Der Reinigungs- und Winterdienstpflichtige kann diese Leistungen durch Vertrag an einen Dritten (z.b. Pächter, Mieter, Reinigungsunternehmer) übertragen, bleibt jedoch gegenüber der Gemeinde verpflichtet. (4) Besondere Ausnahmeregelungen bleiben der Gemeinde im Einzelfall vorbehalten. (5) Die Gemeinde kann im Fall wiederholter Verletzung der Pflichten einen Dritten beauftragen oder durch Bedienstete die Arbeiten durchführen lassen. Die Kosten gehen, ungeachtet der Maßnahmen nach 5 dieser Satzung, zu Lasten dessen, dem die Reinigung- und Winterdienstverpflichtung anzulasten ist. 3 Art und Umfang der Reinigung (1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, der Gehwege, sowie Flächen zwischen den Fahrbahnen und Grundstückseinfriedungen insbesondere auch der Entwässerungsmulden und -gräben im Geh-/Radwegbereich. Als Grünstreifen wird der unbefestigte Bereich zwischen Gehweg und Grundstückseinfriedung bezeichnet. Als Pflanzstreifen wird der unbefestigte Bereich zwischen Fahrbahn und Gehweg bzw. Geh-/ Radweg bzw. Radweg bezeichnet. Ist ein Gehweg bzw. Geh-/ Radweg bzw. Radweg nicht vorhanden, obliegt die Reinigung den Anliegern. (2) Fahrbahnen, Gehwege, einschließlich der Bankette, Entwässerungsmulden und gräben sind regelmäßig, aber mindestens im 14-tägigen Rhythmus, mit den entsprechenden dem Erhalt der Straße dienenden Gerätschaften zu reinigen. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Hunde- und sonstiger Tierkot, Wildwuchs, Unkraut, Papier, Dosen, Flaschen, Steine und sonstiger Unrat jeglicher Art sind unverzüglich zu entfernen und aus dem öffentlichen Straßenraum zu verbringen. Das Zukehren des Nachbargrundstückes oder das Kehren in Kanäle, Regeneinläufen, Durchlässe, Rinnen, Mulden oder Gräben ist verboten. Grünstreifen und Seitenstreifen sind entsprechend ihrer Beschaffenheit zu reinigen. Dazu gehören saisonbedingt insbesondere die Laubentfernung und die Entfernung von Wildwuchs, insbesondere auch Wildwuchs, der in den Gehweg oder die Fahrbahn hineinragt und somit die Fahrbahn oder den Gehweg einengt. (3) Die Reinigungspflicht umfasst auch die mechanische Unkrautbekämpfung auf den Gehwegen, befestigten oder unbefestigten Randstreifen. (4) Sind die Verpflichteten beider Straßenseiten nach 2 dieser Satzung reinigungspflichtig, erstreckt sich die zu reinigende Fläche vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mitte der Fahrbahn. Bei Grundstücken an einseitig erschließenden Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht über die gesamte Straßenbreite. Bei mehrfach erschlossenen Grundstücken (z.b. Eckgrundstücken) sind alle anliegenden Straßen zu reinigen. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. (5) Den Verpflichteten obliegt die Reinigung der Straße, auch wenn das Grundstück durch einen Graben, Grünstreifen, eine Mauer oder ähnlicher Weise von der Straße getrennt ist. (6) Bei Plätzen ist außer dem Gehweg und der Fahrbahnrinne ein bis zu 5 m breiter Streifen vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahn zu reinigen. (7) Oberirdische, der Entwässerung dienende Vorrichtungen und der Brandbekämpfung dienende Einrichtungen (z.b. Hydranten, und Regeneinläufe etc.) im Bereich der öffentlichen Straßen müssen jederzeit von allem Unrat oder den Abfluss störenden Gegenständen gereinigt werden. (8) Die nach 17 BbgStrG bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, befreit die nach 2 dieser Satzung Verpflichteten nicht von der Reinigungspflicht. 4 Art und Umfang des Winterdienstes (1) Die Gehwege und die als Gehweg geltenden Bereiche sind in einer Breite von 1,50 m und bei geringeren Gehbahnbreiten in voller Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die Fußgängerüberwege mit zur Glättebeseitigung geeigneten, abstumpfenden Stoffen zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; das gilt nicht: a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen z.b. Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist; b) an besonders gefährlichen Stellen der Gehwege, wie z.b. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle bzw. Steigungsstrecken. Auf Baumscheiben oder begrünte Flächen darf mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln durchsetzter Schnee nicht abgelagert werden. In der Zeit von 7.00 bis Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schnee-

7 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 7 falls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonnund feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Zu wiederholen sind die Maßnahmen dann, wenn ihre Wirkung durch die Witterungsverhältnisse nachgelassen hat. (2) Das Bestreuen von Gehwegen mit Stoffen, die die menschliche Gesundheit oder den tierischen Körper nachteilig beeinträchtigen oder die Umwelt schädigen, ist verboten. (3) Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahnen grenzenden Teil des Gehweges oder wo dies möglich ist auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. (4) Oberirdische, der Entwässerung und der Brandbekämpfung dienende Einrichtungen (z.b. Hydranten, und Regeneinläufe etc.) im Bereich der öffentlichen Straßen sind jederzeit im Winter von Eis und Schnee freizuhalten. (5) Schnee und Eis dürfen nicht von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den Gehweg verbracht werden. (6) Bei Tauwetter ist das Streugut durch den Winterdienstpflichtigen zu beseitigen. Dabei ist es unerheblich, ob das Streugut durch den Verpflichteten oder Dritte aufgebracht wurde. 5 Dringlichkeitsstufen Zur Durchführung einer regelmäßigen Schneeräumung und Streuung werden die öffentlichen Fahrbahnen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in die Dringlichkeitsstufen 1, 2 und 3 eingeordnet. Die Dringlichkeitsstufen ergeben sich aus der Anlage. Fahrbahnen der Dringlichkeitsstufe 1 sind zuerst zu räumen und zu streuen. Auf weniger frequentierten Fahrbahnen der Dringlichkeitsstufe 3 wird die Fahrbahnreinigung im Winter nur durchgeführt, wenn außergewöhnliche Witterungsbedingungen herrschen und wenn die Fahrbahnen der Dringlichkeitsstufe 1 und 2 geräumt und gestreut sind. 6 Benutzungsgebühren Die Gemeinde Wandlitz erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung und den Winterdienst entlang der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren auf Grundlage einer gesonderten Satzung, die auf dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung beruht. 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. seiner Reinigungs- und Winterdienstpflicht nach 3 und 4 dieser Satzung nicht bzw. nicht ausreichend nachkommt oder Ge- bzw. Verboten dieser Satzung zuwiderhandelt; 2. gemäß 3 dieser Satzung a) nicht nach Abs. 2 mindestens im 14-tägigen Rhythmus reinigt; b) nach Abs. 2 außergewöhnliche Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt; c) nach Abs. 2 Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Hunde- und sonstigen Tierkot, Unkraut und sonstiger Unrat nach Beendigung der Reinigung nicht unverzüglich entfernt; d) nach Abs. 2 in den Gehweg oder die Fahrbahn hineinragender Wildwuchs, der die Fahrbahn oder den Gehweg einengt nicht entfernt; e) nach Abs. 7 der Entwässerung und der Brandbekämpfung dienende Vorrichtungen nicht jederzeit von Unrat und den Abfluss störenden Gegenständen reinigt; 3. gemäß 4 dieser Satzung a) nach Abs. 1 die Gehwege nicht in einer Breite von 1,50 m und bei geringeren Gehbahnbreiten in voller Breite von Schnee freihält; b) nach Abs. 1 auf Gehwegen bei Eis- und Schneeglätte nicht streut; c) nach Abs. 1 Salz oder sonstige auftauende Stoffe verwendet (außer in Ausnahmefällen nach 4 Abs. 1 Buchstabe a) und b); d) nach Abs. 1 Baumscheiben oder begrünte Flächen mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut bzw. mit diesen Mitteln durchsetzen Schnee auf diese Flächen ablagert; e) nach Abs. 1 in der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr gefallenen Schnee oder entstandene Eisglätte nicht unverzüglich, nach Uhr gefallenen Schnee oder entstandene Glätte werktags bis 7.00 Uhr und sonnund feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages nicht entfernt hat; f) nach Abs. 4 der Entwässerung und der Brandbekämpfung dienende Vorrichtungen nicht jederzeit von Schnee und Eis befreit; g) nach Abs. 5 Schnee und Eis von Grundstücken auf Gehwege und Fahrbahnen verbringt; (2) Für das Verfahren nach Abs. 1 gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) in der zurzeit gültigen Fassung. Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Ziff. 1 3 können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 geahndet werden. Die Geldbuße beträgt mindestens 35,00, bei Fahrlässigkeit bis 500,00 und bei Vorsatz bis zu 1.000,00. (3) Zuständige Behörde im Sinne des 35 Abs. 1 Nr. 1 OwiG ist die Bürgermeisterin. 8 Inkrafttreten (1) Die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung über Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz vom außer Kraft. Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin

8 8 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Anlage zur Satzung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg B Ahornstr. G A G 1 A B Akazienstr. G A G 2 A B Am Amselsang A A G 1 A B Am Brink A A G 3 A B Am Dorfanger A A G 1 A B Am Drosselschlag A A G 3 A B Am Friedhof A A G 3 A B Am Fuchsbau A A G 3 A B Am Hagen A A G 3 A B Am hohen Graben A A G 1 A B Am Markt G A G 1 A B Am Parkplatz A A G 2 A B Am Waldesrand A A G 3 A B Am Waldschlößchen A A A 2 A keine Wendemöglichkeit für Winterdienstfahrzeug B An den Zaunruten A A G 3 A B An der Wildbahn G A G 2 A B Anemonenweg A A G 2 A B Asternstr. A A G 3 A B Bahnstraße G A G 1 A B Basdorfer Hauptstr. G A G 1 A B Beim Findelstein A A G 2 A B Bernauer Waldweg A A G 2 A B Birkenstr. G A G 3 A B Blumenstr. A A G 2 A B Buchenstr. G A G 2 A B Dahlienweg A A G 1 A B Dimitroffstraße G A G 1 G B Dohnenstieg A A G 3 A B Eichenstr. G A G 3 A B Erich-Weinert-Str. G A G 2 A B Erikastr. G A G 1 A B Erlenstr. G A G 2 A B Eschenweg A A A 3 A keine Wendemöglichkeit für Winterdienstfahrzeug B Fichtenstr. G A G 3 A B Fingerhutsteig A A G 3 A B Fliederstr. A A G 2 A B Fontanestr. G A G 2 A B Förstersteig A A G 3 A B Fuchsienstr. A A G 2 A Verbindungsweg zur Hortensienstraße wird als Priorität 3 durch die Gemeinde ausgeführt B Gartenweg G A G 3 A B Georges-Brassens-Platz G A G 1 A B Ginstergrund A A G 3 A B Goethestr. A A G 2 A bis Sackgasse B Goethestr. A A A 3 A Bereich Sackgasse B Hasenheide A A G 3 A B Heidblöße A A G 3 A B Heinrich-Heine-Ring G A G 2 A B Hortensienstr. A A G 2 A B Igelweg A A G 3 A B Im Grund A A A 3 A keine Wendemöglichkeit für Winterdienstfahrzeug B Im Kessel G A G 1 A B Im Porst G A G 3 A

9 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 9 Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg B Immenstr. A A G 3 A B In der Wiesenaue A A G 3 A B Karl-Marx-Platz G A G 2 A B Kastanienstr. A A G 3 A B Kiefernstr. A A G 3 A B Kiesweg G A G 2 A keine geeignete Winterdienstechnik verfügbar B Kleiststr. A A A 3 A Privatstraße B Kurzer Weg A A A 3 A Privatstraße B Lange Enden A A G 2 A B Lange Str. A A G 3 A B Lanker Str. A A G 2 A B Lärchenweg A A G 3 A B Lavendelstr. A A G 3 A B Liebenwalder Weg A A G 3 A B Lindengrund A A G 3 A B Maiglöckchenstr. A A G 3 A B Mühlenbecker Damm G A G 2 A B Nelkenstr. A A G 2 A B Parkstr. G A G 3 A B Prenzlauer Str. G A G 1 G B Primelstr. A A G 1 A Gehweg von REWE bis Kita Rappelkiste durch Gemeinde B Puschkinweg A A G 2 A bis Sackgasse B Puschkinweg A A A 3 A Bereich Sackgasse B Rautensteig A A G 3 A B Rosengarten A A A 3 A B Rosenstr. A A G 2 A B Rüsternstr. A A G 2 A B Sandweg G A G 2 G B Schillerstr. A A G 2 A B Schnepfenstrich A A G 3 A B Steinweg G A G 2 G B Stiegenweg A A G 3 A B Summter Str. A A G 3 A B Tannenstr. A A G 2 A B Triftaue A A G 3 A B Tulpenstr. A A G 2 A B Uhlenflucht A A G 2 A B Veilchenstr. A A G 3 A B Wacholderweg A A G 3 A B Waldesgrund A A G 3 A B Waldheimstr. A A G 1 A von B109 bis Dahlienstr. und von Parkstr. bis Bernauer Waldweg, WOV, AWO, Heizhaus B Waldheimstr. A A G 1 G alle Strecken ohne Wohnbebauung B Waldheimtrift A A G 2 A B Waldkorso G A G 2 A B Waldmeistersteig G A G 3 A B Waldwinkel A A G 3 A B Weg am Wald A A G 3 A B Weidengasse A A G 3 A B Wickenweg A A G 3 A B Wiesengasse A A A 3 A keine Wendemöglichkeit für Winterdienstfahrzeug B Wurzelweg A A G 3 A B Zedernweg A A G 3 A

10 10 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg B Ziegelweg G A G 2 G B Zinnienweg A A G 3 A B Zühlsdorfer Straße G A G 1 G B Zum Wiesengrund A A A 3 A keine Wendemöglichkeit für Winterdienstfahrzeug B Zur Heide G A G 2 A K Bahnhofstr. G A G 1 G K Berliner Ch. G A G 1 G K Adamweg A A G 2 A K Ahrendseer Weg A A G 3 A K Am Bahnhof A A G 1 A K Am Elsterweg A A G 2 A K Am Rollberg A A G 2 A K Amselweg A A G 2 A K An der Mühlenstr. A A G 2 A K An den Hufenden A A G 3 A K Bergstr. A A G 2 A K Bernauer Weg A A G 2 A K Bernhardweg A A G 3 A bis Ende Bebauung K Beusterstr. A A G 2 A K Birkengrund A A G 2 A K Büttnerstr. A A A 3 A Privatstraße K Drosselsteig A A G 2 A K Edgar-Andre-Str. G A G 2 G K Ernst-Thälmann-Str. G A G 1 G K Evaweg A A G 2 A K Fennstr. A A G 2 A K Fichtestr. A A G 3 A K Finkensteig A A G 2 A K Friedensstr. A A G 2 A K Gartenstr. A A G 2 A K Geschwister-Scholl-Str. G A G 1 G K Güterbahnhofstr. A A G 1 A K Hans-Beimler-Str. G A G 2 G K Heidestr. A A G 1/2 G zw Friedenstr. bis Bahndamm Prio 1, Rest Prio 2 K Heyert-Siedlung A A G 2 A K Kastanienhain A A G 3 A K Kastanienweg A A G 3 A K Koloniestr. A A G 2 A K Kürbisstr. A A G 2 A K Kurze Gasse A A G 2 A K Lange Gasse G A G 2 G K Lennförder Weg A A A 3 A keine Bebauung K Liebenwalder Damm A A G 1 A K Lindenallee A A G 3 A K Lottscheweg A A G 2 A K Mühlenstr. A A G 1 A K Paradiesweg A A G 2 A K Parkallee A A G 2 A K Rückerstr. A A G 2 A K Rudolfstr. A A G 3 A K Ruhlsdorfer Weg A A G 2 A K Saupfuhlweg A A G 2 A K Schmidtstr. A A G 2 A K Schützenstr. A A G 2 A K Schwalbenberg A A G 2 A K Seegerstr. A A G 1 A K Stolzenhagener Str. A A G 1 G K Straße der Freundschaft A A G 2 A

11 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 11 Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg K Triftstr. A A G 1 G von Stern bis Wiesengrund K Waldesruh A A G 3 A K Wichmannstr. A A G 2 A K Wiesengrund A A G 2 A K Wildbahnstr. A A G 2 A K Zehnpfuhlweg A A G 2 A bis Ende Bebauung K Zeisigweg A A G 2/3 A von Am Bahnhof bis Einmündung Seegerstraße Prio 2, danach Prio 3 K Zerpenschleusener Str. G A G 1 G K Zum Felde A A G 3 A K Zum Kiefernloch A A G 2 A K Klosterfelder Ch. G A G 1 G K Klosterfelder Hauptstr. G A G 1 G K Prendener Str. G A G 1 A L Bernauer Str. G A G 1 G L Biesenthaler Str. G A G 1 A L Am Liepnitzsee A A G 1 A bis zur Schranke L Am Obersee G A G 1 G L Am Wandlhang A A G 2 A L Baggerberg A A G 2 A L Feldweg A A G 2 A L Hellmühler Weg A A G 2 A L Krumme Lanke A A G 3 A L Küsterfleck A A G 2 A L Prendener Weg A A G 3 A bis Ende der Bebauung L Schwarzer Weg A A G 3 A L Wiesenweg A A A 3 A keine Bebauung L Zum Seechen A A A 3 A keine Bebauung L Lanker Dorfstr. G A G 1 G L Prendener Allee G A G 1 A L Wandlitzer Str. G A G 1 A P Am Bauernsee A A G 2 A P Am Golfplatz A A G 1 A P Am Sand-Sommerwurz A A G 1 A P Am Stromberg A A G 3 A P Am Waldrand A A G 1 A P Am Waldweg A A G 3 A P Biesenthaler Weg A A G 1 A P Hellerstr. A A G 1 A P Mühlengasse A A G 1 A P Klosterfelder Damm G A G 1 G P Schulstr. A A G 3 A P Seegrund A A G 3 A P Seeweg A A G 2 A bis Ende Bebauung P Sophienstädter Weg A A G 2 A P Strehlepromenade A A G 3 A P Ützdorfer Str. A A G 1 A P Waldweg A A G 2 A P Lanker Allee G A G 1 A P Prendener Dorfstr. G A G 1 G P Ruhlsdorfer Allee G A G 1 A SL Berliner Allee G A G 1 G SL Alter Heerweg A A G 3 A SL Am Bärwinkel A A G 2 A SL Am Feld A A G 3 A SL Am Wiesenweg A A A 3 A keine Wendemöglichkeit für Winterdienstfahrzeug SL An den Heidebergen A A G 2 A

12 12 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg SL Grüner Weg A A G 3 A SL Hobrechtsfelder Weg A A G 1 A SL Industriestr. G A G 1 A SL Schönerlinder Bahnhofstr. G A G 1 A SL Zu den Heubergen A A G 2 A SL Zum Friedhof A A G 2 A SL Zum hohen Graben A A A 3 A keine Wendemöglichkeit für Winterdienstfahrzeug SL Zur Reitbahn A A G 2 A SL Mühlenbecker Str. G A G 1 G SL Schönerlinder Ch. G A G 1 G SL Schönerlinder Dorfstr. G A G 1 A zu schmaler Weg, keine geeignetes Fahrzeug SL Gehweg an der Bahn A G St Dorfstr. G A G 1 G St Lanker Ch. G A G 1 G St Akazienhain A A G 1 A St Am Anger A A G 1 A St Am Kiewitt A A G 1 A St Am Steinberg A A G 3 A St Am Wildgatter A A G 2 A St Amselgrund A A G 2 A St An der Trift A A G 2 A St Asterngrund A A G 2 A von Gartengasse bis Sackgasse St Asterngrund A A G 3 A Sackgasse ab Hnr. 6/7 St Basdorfer Str. G A G 3 G St Birkensteg A A G 3 A St Bodestr. A A G 3 A St Brunhildeweg A A G 2 A St Drosselgasse A A G 3 A St Elbetal A A G 3 A St Elstergasse A A G 3 A St Feldstr. A A G 3 A St Fichtenweg A A G 3 A St Finkengasse A A G 3 A St Fuchsbau A A G 3 A St Gartengasse G A G 2 A St Hasensprung A A G 3 A St Haveltal A A G 3 A St Igelstr. A A G 3 A St Isoldeweg A A G 3 A St Jasminweg G A G 2 A St Kieferngrund A A G 3 A St Kirschallee A A G 2 A St Klosterfelder Str. A A G 1 G St Kuckucksweg A A G 3 A St Lehmweg A A G 3 A St Liebenwalder Ende A A G 1 A St Muldestr. A A G 2 A St Nelkengasse G A G 2 A St Netzetal A A G 3 A St Odertal A A G 1/3 A zw. Weichseltal und Wensickendorfer Str. Prio 1 St Philipp-Müller-Str. A A G 1/3 A Prio 1 von Uferstr. bis Am Kiewitt, Rest Prio 3 St Rehmater Weg A A G 1/3 A St Rehwiese A A G 2 A St Oranienburger Ch. G A G 1 A St Saalestr. A A G 3 A

13 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 13 Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg St Seepromenade A A G 3 A von Basdorfer Str. bis Spielplatz am Steinberg, bis Ende Bebauung St Siegfriedweg A A G 2 A St Sieglindeweg A A G 3 A St Spreetal A A G 3 A St Straße am See A A G 1 A St Talstr. A A G 3 A St Tannenweg A A G 2 A St Tristanweg A A G 2 A St Uferstr. A A G 1/2 A zw Akazienhain und Philipp Müllerstr. Prio 1, Rest Prio 2 St Uhlenhorst A A G 2 A St Waldgasse A A G 3 A St Waldmeisterweg A A G 2 A St Weichseltal A A G 1 A St Wensickendorfer Str. G A G 1 A St Zum Zickenpuhl A A G 3 A St Zur Waldpromenade A A G 3 A St Zehlendorfer Ch. G A G 1 A SW Bernauer Damm G A G 1 G SW Hauptstr. G A G 1 G SW Mühlenbecker Ch. G A G 1 G Mühlenbecker Chaussee außer Nr ; kombinierter Geh- /Radweg ebenfalls Gemeindepflicht SW Mühlenbecker Ch. G A G 1 A Mühlenbecker Chaussee 25 28: zu schmaler Bereich, keine geeignete Fahrzeugtechnik SW Ahornweg G A G 2 A SW Alte Bahn A A G 2 A SW Alte Schule G A G 1 A SW Am Eichelkamp A A G 3 A SW Am Elsluch A A G 3 A SW Am See A A G 3 A SW Am Vogelsang A A G 3 A zu schmaler Bereich, keine geeignete Fahrzeugtechnik SW Am Weiher A A G 2 A SW An den Hauswiesen A A G 2 A SW An der Bahn A A G 2 A SW Bahnhofspassage G A G 2 A Geh-/Radweg ist Bestandteil der Mühlenbecker Chaussee SW Birkenhain G A G 2 A SW Eichengrund G A G 2 A SW Elsternweg G A G 2 A SW Forstweg A A G 3 A SW Friedensweg A A G 3 A SW Friedhofsweg A A G 2 A SW Fuchsbergweg A A A 3 A SW Grüne Aue A A G 3 A SW Heerstr. A A G 3 A SW Heidekrautweg A A G 3 A keine geeignete Technik vorhanden SW Heideweg A A G 2 A SW Hobrechtsfelder Str. A A G 2 A SW Karl-Göbel-Str. G A G 3 A

14 14 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg SW Karl-Schweitzer-Str. A A G 3 A SW Kiefernweg G A G 3 A SW Kurze Str. G A G 2 A SW Landweg A A G 3 A SW Leineweberstr. G A G 3 A SW Lindenstr. A A G 2 A SW Neuer Weg A A G 3 A SW Neumühler Str. A A G 2 A SW Parkaue A A G 2 A SW Paul-Engel-Str. G A G 2 A SW Schloßstr. A A G 3 A SW Spechtweg G A G 3 A keine geeignete Technik vorhanden SW Stellmacherweg G A G 3 A SW Straße zum See G A G 3 A SW Teerofenweg G A G 2 A SW Triftweg G A G 3 A SW Tuchmacherweg G A G 3 A SW Waldblick A A G 3 A SW Waldsiedlung A A G 3 A SW Waldstr. A A G 3 A SW Weidenweg G A G 2 A SW Wiesenstr. G A G 3 A SW Wollspinnerstr. G A G 3 A W Bernauer Chaussee G A G 1 G W Breitscheidstraße G A G 1 G ab Langer Grund bis B109 W Breitscheidstraße A A G 1 G Neubaustrecke ab Langer Grund bis Breitscheidstr. 13, aufgrund Art des Ausbauzustandes W Oranienburger Str. G A G 1 A Der Winterdienst auf dem Stichweg zur Oranienburger Str.38 wird durch den Bauhof bei Bedarf als Prio 3 ausgeführt. Der Winterdienst auf dem Stichweg b durch Anlieger; keine Wendemöglichkeit für Winterdienstfahrzeuge. Feuerwehrdurchfahrt zum Wandlitzsee bei Schneehöhen über 15 cm durch Bauhof. W Prenzlauer Ch. G A G 1 G W Stolzenhagener Ch. G A G 1 G W Thälmannstraße G A G 1 G W Wensickendorfer Ch. G A G 1 A W Zühlsdorfer Ch. G A G 1 A Kreisstraße K6004 W Ahornallee A A G 1 A W Akazienallee A A G 3 A W Am Güterbahnhof A A G 1 A W Am Hasenberg A A G 3 A W Am Hirschsprung A A G 2 A W Am Moorbad G A G 3 A W Am Schwalbenberg G A G 2 A W Am Töppersberg A A G 3 A verkehrsberuhigter Bereich W Am Triftende A A G 3 A

15 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 15 Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg W Am Wiesenrand A A G 3 A W Amselallee A A G 3 A W An den Pfühlen A A G 1 A W An der Bogenheide A A G 3 A W An der Dachsbaude A A G 1 A W An der Gierwiese A A G 1 A W An der Kehlheide A A G 2 A W An der Sporthalle G A G 1 G W Anemonenstr. A A G 3 A W Arendseer Str. A A G 3 A W Asternweg A A G 3 A W Auf der Heide A A G 2 A W August-Bebel-Str. A A G 1 A W Bacharachstr. A A G 3 A W Bahnpromenade A A G 1 A W Basdorfer Weg A A G 2 A W Berliner Weg A A G 2 A W Binger Str. A A G 3 A W Birkenallee A A G 3 A W Bodeweg A A G 1 A W Bonner Str. G A G 3 A W Brunhildestr. A A G 2 A W Buchenweg A A G 3 A W Buchwiesenweg A A G 3 A W Dahlienstr. A A G 3 A W Dossestr. A A G 1 A W Drosselweg A A G 3 A W Eichenkamp A A G 3 A W Elbestr. A A G 3 A W Elsterweg A A G 3 A W Erikaweg A A G 3 A W Eugenstr. A A G 2 A W Falkenkorso A A G 3 A W Finkenweg A A G 1 A W Fliederweg A A G 3 A W Fontaneallee A A G 2 A W Friedrich-Engels-Str. A A G 3 A W Fuchskavelweg A A G 3 A W Ginsterweg A A G 1 A W Gladiolenstr. A A G 3 A W Glockenblumenweg A A G 3 A W Hagenstr. A A G 3 A W Haselweg A A G 1 A W Havelstr. A A G 2 A W Heidesteg A A G 3 A W Holunderweg A A G 2 A W Hubertusweg A A G 1 A W Igelallee A A G 3 A W Irisweg A A A 3 A Sackgasse W Isoldestr. A A G 1/2 A Prio 1 von Siegfriedstr. bis Bernauer; Prio 2 von Bernauer bis Brunhildstr. W Jasminstr. A A G 1 A W Karl-Liebknecht-Str. A A G 1 A W Karl-Marx-Str. G A G 1 G W Kastanienallee A A G 2 A verkehrsberuhigter Bereich W Kiefernheide A A G 3 A W Kirchstr. A A G 2 A W Koblenzer Str. G A G 3 A W Krokusweg A A G 3 A

16 16 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg W Langer Grund G A G 1 G W Lanker Weg G A G 2 A W Lärchenstr. A A G 3 A W Lehmannstr. A A G 2 A W Liepnitzweg A A G 2 A W Ligusterweg A A G 3 A W Lilienstr. A A G 3 A W Lindenweg A A G 3 A W Lupinenweg A A G 3 A W Maränenweg A A G 1 A W Memelstr. A A G 1 A W Moselstr. G A G 3 A W Narzissenstr. A A G 3 A W Nelkenweg A A G 3 A W Netzestr. A A G 2 A W Nibelungenstr. A A G 2 A W Niederwaldstr. A A G 3 A W Oderstr. A A G 2 A W Pappelweg A A G 3 A W Petunienweg A A G 3 A W Pittweg A A G 2 A W Platanenstr. A A G 1 A W Primelweg A A G 3 A W Rehwinkel A A G 3 A W Rheinallee A A G 2 A W Richard-Wagner-Str. A A G 2 A W Rüdesheimer Str. A A G 3 A W Ruhlsdorfer Str. G A G 1 A W Seebadkorso A A G 2 A W Seetrift A A G 2 A W Siegfriedstr. A A G 2 A W Sieglindestr. A A G 2 A W Sonnenblumenstr. A A G 3 A W Spreestr. A A G 3 A W Tannhäuserstr. A A G 2 A W Thujaweg A A G 3 A W Tristanstr. A A G 2 A W Tulpenweg A A G 3 A W Uferpromenade G A G 3 A eingeschränkter Winterdienst auf dem Gehweg, keine Maschinenzufahrt W Ulmenstr. A A G 3 A W Uteweg A A G 1 A W Veilchenweg A A G 3 A W Wacholderstr. A A G 3 A W Waldpromenade A A G 3 A W Walkürenstr. A A G 3 A W Warthestr. A A G 3 A W Wegenerstr. A A G 3 A W Weichselstr. A A G 2 A W Wördenweg A A G 1 A W Zeisigstr. A A G 3 A W Buswendeschleife an A A G 1 G der Grundschule Z Berliner Str. G A G 1 G Z Neue Str. G A G 1 A Z Schorfheidestr. G A G 1 G Z Alte Lindenstr. A A G 2 A Z Birkenweg A A G 3 A Z Eberswalder Weg A A G 3 A

17 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 17 Straßenreinigung Winterdienst OT Straße Reinigung Reinigung WD Fahrbahn WD Bemerkung Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Priorität Gehweg Z Forststr. A A G 2 A Z Friedensplatz A A G 1 A Z Kanalstr. A A G 1 G Gleichbehandlung wie Liebenwalder Str. Z Karl-Marx-Allee A A G 3 A Z Liebenwalder Str. A A G 1 G aufgrund Art des Ausbauzustandes Z Mittelweg A A G 2/3 A ab Berliner Str. ca. 400m Prio 2, danach Prio 3 Z Puschkinstr. A A G 1 G aufgrund Art des Ausbauzustandes Z Schleusenstr. A A G 2 A Z Unter den Eichen A A G 1/2 A bis Kita Prio 1, bis Ende Bebauung Prio 2 Z Weg am Sportplatz A A G 2 A Z Weg zur Marina A A G 3 A Z Gehweg Am Finowkanal 0 A 0 0 G Strecke bis bis Karl-Marx- Allee Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz Auf der Grundlage des 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBL. I S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. I. Nr. 16), i.v.m. dem 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I. S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GvBl. I Nr. 3), i.v.m. 4 des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I. S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. I Nr. 18), hat die Gemeindevertretung Wandlitz in ihrer Sitzung am mit Beschluss-Nr.BV-GV/ folgende Satzung beschlossen: 1 Benutzungsgebühr (1) Die Gemeinde Wandlitz erhebt für die nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung gemäß beiliegender Anlage 1 durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Gebühren. (2) Für den Winterdienst auf den Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Wandlitz wird auf die Erhebung von Gebühren verzichtet. (3) Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Gemeinde Wandlitz. Dieser Anteil beträgt 25 v.h. der Gesamtkosten der Straßenreinigung für öffentliche Straßen ( 49 a Abs. 7 Satz 2 BbgStrG). Dieser Kostenanteil ist bei der Festlegung des Gebührensatzes in 3 bereits berücksichtigt. (4) Für den Winterdienst auf den Geh- und Radwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage, gemäß beiliegender Anlage 1, erhebt die Gemeinde Wandlitz eine Winterdienstgebühr. 2 Gebührenmaßstab (1) Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die Länge der Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge). (2) Liegt ein Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen, so werden die Grundstücksseiten an den Straßen zu Grunde gelegt, durch die eine wirtschaftliche oder verkehrsrechtliche Nutzung der Grundstücke möglich ist; bei abgeschrägten oder abgerundeten Grundstücksgrenzen gilt der Schnittpunkt der geraden Verlängerung der Grundstücksgrenzen. (3) Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite an diese Straße, so wird an Stelle der Frontlänge bzw. zusätzlich zur Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zu Grunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseite ist derjenige Abschnitt der Grundstücksbegrenzungslinie, der mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verläuft. (4) Bei der Festsetzung der Grundstücksseiten nach den Absätzen 1 bis 3 werden Bruchteile eines Meters auf volle Meter abgerundet. 3 Gebührensätze Die Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksfront beträgt jährlich: a) für die Reinigung: 0,82 b) für den Winterdienst: 1,31. 4 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des erschlossenen Grundstücks. Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natür-

18 18 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 lichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner für dieselbe Schuld. (3) Im Falle eines Eigentumswechsels sind der neue und der alte Grundstückseigentümer verpflichtet, den Eigentümerwechsel bei der Gemeinde Wandlitz Steuern anzuzeigen. (4) Die Gebührenpflichtigen haben alle für die Berechnung der Benutzungsgebühr erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 5 Entstehen, Änderung und Fälligkeit der Benutzungsgebühr (1) Die Gebührenpflicht entsteht zum Beginn eines Kalenderjahres und wird als Jahresbeitrag erhoben. (2) Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich die Benutzungsgebühr mit Beginn des auf die Änderung folgenden Kalendervierteljahres. Falls die Reinigung aus zwingenden Gründen für weniger als einen Monat eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Ein Minderanspruch besteht auch nicht, wenn für weniger als drei Monate die Reinigung insbesondere wegen Straßenbauarbeiten oder anderer örtlicher Begebenheiten in ihrer Intensität und flächenmäßigen Ausdehnung eingeschränkt werden muss. (3) Die Gebühr wird zum des Jahres fällig. Falls der Gebührenbescheid nach dem des Jahres bekannt gegeben wird, so wird die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 6 Inkrafttreten (1) Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die bisher gültige Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz vom außer Kraft. Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin

19 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 19 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung Straßenreinigung Winterdienst Bemerkung OT Straße Reinigung Reinigung WD WD Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Gehweg B Ahornstr. G A G A B Akazienstr. G A G A B Am Markt G A G A B An der Wildbahn G A G A B Bahnstraße G A G A B Basdorfer Hauptstr. G A G A B Birkenstr. G A G A B Buchenstr. G A G A B Dimitroffstraße G A G G B Eichenstr. G A G A B Erich-Weinert-Str. G A G A B Erikastr. G A G A B Erlenstr. G A G A B Fichtenstr. G A G A B Fontanestr. G A G A B Gartenweg G A G A B Georges-Brassens-Platz G A G A B Heinrich-Heine-Ring G A G A B Im Kessel G A G A B Im Porst G A G A B Karl-Marx-Platz G A G A B Kiesweg G A G A B Mühlenbecker Damm G A G A B Parkstr. G A G A B Prenzlauer Str. G A G G B Sandweg G A G G B Steinweg G A G G B Waldkorso G A G A B Waldmeistersteig G A G A B Ziegelweg G A G G B Zühlsdorfer Straße G A G G B Zur Heide G A G A K Bahnhofstr. G A G G K Berliner Ch. G A G G K Edgar-Andre-Str. G A G G K Ernst-Thälmann-Str. G A G G K Geschwister-Scholl-Str. G A G G K Hans-Beimler-Str. G A G G K Heidestr. A A G G K Lange Gasse G A G G K Stolzenhagener Str. A A G G K Triftstr. A A G G von Stern bis Wiesengrund K Zerpenschleusener Str. G A G G K Klosterfelder Ch. G A G G K Klosterfelder Hauptstr. G A G G K Prendener Str. G A G A L Bernauer Str. G A G G L Biesenthaler Str. G A G A L Am Obersee G A G G L Lanker Dorfstr. G A G G L Prendener Allee G A G A L Wandlitzer Str. G A G A P Klosterfelder Damm G A G G P Lanker Allee G A G A P Prendener Dorfstr. G A G G P Ruhlsdorfer Allee G A G A SL Berliner Allee G A G G

20 20 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Straßenreinigung Winterdienst Bemerkung OT Straße Reinigung Fahrbahn Reinigung Gehweg WD Fahrbahn WD Gehweg SL Industriestr. G A G A SL Schönerlinder Bahnhofstr. G A G A SL Mühlenbecker Str. G A G G SL Schönerlinder Ch. G A G G SL Schönerlinder Dorfstr. G A G A St Dorfstr. G A G G St Lanker Ch. G A G G St Basdorfer Str. G A G G St Gartengasse G A G A St Jasminweg G A G A St Klosterfelder Str. A A G G St Nelkengasse G A G A St Oranienburger Ch. G A G A St Wensickendorfer Str. G A G A St Zehlendorfer Ch. G A G A SW Bernauer Damm G A G G SW Hauptstr. G A G G SW Mühlenbecker Ch. G A G G Mühlenbecker Chaussee außer Nr ; kombinierter Geh-/Radweg ebenfalls Gemeindepflicht SW Mühlenbecker Ch. G A G A Mühlenbecker Chaussee 25 28: zu schmaler Bereich, keine geeignete Fahrzeugtechnik SW Ahornweg G A G A SW Alte Schule G A G A SW Bahnhofspassage G A G A SW Birkenhain G A G A SW Eichengrund G A G A SW Elsternweg G A G A SW Karl-Göbel-Str. G A G A SW Kiefernweg G A G A SW Kurze Str. G A G A SW Leineweberstr. G A G A SW Paul-Engel-Str. G A G A SW Spechtweg G A G A SW Stellmacherweg G A G A SW Straße zum See G A G A SW Teerofenweg G A G A SW Triftweg G A G A SW Tuchmacherweg G A G A SW Weidenweg G A G A SW Wiesenstr. G A G A SW Wollspinnerstr. G A G A W Bernauer Chaussee G A G G W Breitscheidstraße G A G G ab Langer Grund bis B109 W Breitscheidstraße A A G G Neubaustrecke ab Langer Grund bis Breitscheidstr. 13, aufgrund Art des Ausbauzustandes

21 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 21 Straßenreinigung Winterdienst Bemerkung OT Straße Reinigung Fahrbahn Reinigung Gehweg WD Fahrbahn WD Gehweg W Oranienburger Str. G A G A Der Winterdienst auf dem Stichweg zur Oranienburger Str.38 wird durch den Bauhof bei Bedarf als Prio 3 ausgeführt. Der Winterdienst auf dem Stichweg b durch Anlieger; keine Wendemöglichkeit für Winterdienstfahrzeuge. Feuerwehrdurchfahrt zum Wandlitzsee bei Schneehöhen über 15 cm durch Bauhof. W Prenzlauer Ch. G A G G W Stolzenhagener Ch. G A G G W Thälmannstraße G A G G W Wensickendorfer Ch. G A G A W Zühlsdorfer Ch. G A G A W Am Moorbad G A G A W Am Schwalbenberg G A G A W An der Sporthalle G A G G W Bonner Str. G A G A W Karl-Marx-Str. G A G G W Koblenzer Str. G A G A W Langer Grund G A G G W Lanker Weg G A G A W Moselstr. G A G A W Ruhlsdorfer Str. G A G A W Uferpromenade G A G A Z Berliner Str. G A G G Z Neue Str. G A G A Z Schorfheidestr. G A G G Z Kanalstr. A A G G Gleichbehandlung wie Liebenwalder Str. Z Liebenwalder Str. A A G G aufgrund Art des Ausbauzustandes Z Puschkinstr. A A G G aufgrund Art des Ausbauzustandes

22 22 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Plankalkulation 2013 u Gesamtkostenbetrachtung zur Überprüfung der Forderung des 49a Abs. 6 BbgStrG Winterdienst auf Fahrbahnen Anteil an den Gesamtkosten der Reinigung A Fahrbahnmeter (Winterdienst) gesamt ,00 B Kosten gesamt (lt. Betriebsergebnis, Saison Okt ,37 56,8% 2012 bis Apr 2013), ohne Verwaltungskosten C Plankosten je Jahr in der Kalkulationsperiode 2013 u. 2014, ohne Verwaltungskosten ,00 48,2% Winterdienst auf Gehwegen A Gehwegmeter (Winterdienst) gesamt ,00 B Kosten gesamt (lt. Betriebsergebnis, Saison Okt ,82 29,7% 2012 bis Apr 2013), ohne Verwaltungskosten C Plankosten je Jahr in der Kalkulationsperiode 2013 u. 2014, ohne Verwaltungskosten ,00 32,2% Straßenreinigung A Kehrmeter gesamt ,00 B Kosten gesamt (lt. Betriebsergebnis; Jahr 2012), ,93 13,4% ohne Verwaltungskosten C Plankosten je Jahr in der Kalkulationsperiode 2013 u. 2014, ohne Verwaltungskosten ,00 19,6% Gesamtkosten der Reinigung (Straßenreinigung und Winterdienst) Summe B Summe C Gesamtkosten der Reinigung lt. Betriebsergebnis (Straßenreinigung, Winterdienst), ohne Verwaltungskosten Plankosten je Jahr in der Kalkulationsperiode 2013/2014, ohne Verwaltungskosten ,12 100,0% ,00 100,0% Nach 49a Abs. 6 darf das Gesamtgebührenaufkommen der Reingung (Straßenreinigung und Winterdienst) 75 vom Hundert der Gesamtkosten im Gemeindegebiet nicht übersteigen. Da kostendeckende Gebühren nur für den Winterdienst auf Gehwegen und für die Straßenreinigung erhoben werden, ist diese Forderung erfüllt. Für den Winterdienst auf Fahrbahnen wird keine Gebühr erhoben. Diese Kosten haben einen Anteil von 48,2 % an den Gesamtplankosten.

23 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 23 Kalkulation Straßenreinigung auf Fahrbahnen 2013 u Ausgangsdaten A Kehrmeter B Veranlagungsmeter (aufgrund von Einbeziehung von Hinteranliegergrundstücken höher als Kehrmeter) C durchschnittliche Frontlänge in m 25 Ermittlung Kosten je Frontmeter Durchführung Straßenreinigungung D Jahresaufwand Fremdvergabe ,00 E Aufwand je Veranlagungsmeter (D / B) 0,68 Organisation F Vertragskontrolle, Überwachung, Abrechnung (14-tägiger Rheinigungsrhythmus) in h je Monat 8 G Stundensatz (E10, E5 gemischt) nach KGST 28,50 H Gesamtkosten je Jahr (F * G * 12) 2.736,00 I Aufwand je Veranlagungsmeter (H / B) 0,03 Gebührenerhebung (in der Steuerabteilung) J Anzahl der Veranlagung min je Veranlagung (Mittel; Erstveranlagung deutlich mehr; K Einsparungen in den Folgejahren) 5 L Jahresentgelt Steuerabteilung (Basis JR 2012, 3,75 VBE) ,00 M Sachkosten je Jahr nach KGst ,00 N Verwaltungsgemeinkosten nach KGst (20% * J) ,00 O Gesamtpersonalkosten Steuerabteilung (L + M + N) ,00 P davon SR (gemäß zeitlicher Inanspruchnahme aller Mitarbeiter) 4,7% Q Gesamtkosten Veranlagung (O * P) ,60 R Aufwand je Veranlagungsmeter ( Q / B) 0,11 S Gebühr je Meter Grundstücksfront (E + I + R) 0,82 * Zwischenergebnisse gerundet

24 24 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Kalkulation Winterdienst auf Gehwegen 2013 u Ausgangsdaten A Reinigungsmeter B Veranlagungsmeter (aufgrund von Einbeziehung von Hinteranliegergrundstücken höher als Reinigungsmeter) C durchschnittliche Frontlänge in m 25 Ermittlung Kosten je Frontmeter Durchführung Winterdienst auf Gehwegen D Jahresaufwand Fremdvergabe/Leistungen Bauhof ,00 E Aufwand je Veranlagungsmeter (D / B) 1,16 * Organisation F Vertragskontrolle, Überwachung, Abrechnung (Wintersaison, 5 Monate, 20 Stunden je Monat) in h 100 G Stundensatz (E10, E5 gemischt) nach KGST 28,50 H Gesamtkosten je Jahr (F * G * 12) 2.850,00 I Aufwand je Veranlagungsmeter (H / B) 0,03 * Gebührenerhebung (in der Steuerabteilung) J Anzahl der Veranlagung min je Veranlagung (Mittel; Erstveranlagung deutlich mehr; K Einsparungen in den Folgejahren) 5 L Jahresentgelt Steuerabteilung (Basis JR 2012, 3,75 VBE) ,00 M Sachkosten je Jahr nach KGst ,00 N Verwaltungsgemeinkosten nach KGst (20% * J) ,00 O Gesamtpersonalkosten Steuerabteilung (L + M + N) ,00 P davon WD (gemäß zeitlicher Inanspruchnahme aller Mitarbeiter) 4,5% Q Gesamtkosten Veranlagung (O * P) ,04 R Aufwand je Veranlagungsmeter (Q / B) 0,11 * S Gebühr je Meter Grundstücksfront (E + I + R) 1,31 * Zwischenergebnisse gerundet

25 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 25 Erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Annenhof, Gemarkung Wandlitz, Gemeinde Wandlitz Die Gemeindevertretung Wandlitz hat den Bebauungsplan Gewerbegebiet Annenhof in ihrer Sitzung am mit der Beschluss Nr. W 57/ als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Der Beschluss vom über den Bebauungsplan Gewerbegebiet Annenhof als Satzung wird ortsüblich bekannt gemacht. Durch diese erneute Bekanntmachung werden Mängel der ortsüblichen Bekanntmachung vom geheilt. Gemäß 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Jedermann kann den Bebauungsplan Gewerbegebiet Annenhof einschließlich Begründung bei der Gemeinde Wandlitz, Bauamt, Prenzlauer Chaussee 157, Zimmer während der Sprechzeiten (siehe Impressum) einsehen und Auskunft über deren Inhalt verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB und des 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird hingewiesen. Unbeachtlich werden Verletzungen der nachfolgend genannten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind: 1. Eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. Eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. Ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges, sowie 4. Gemäß 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der BbgKVerf oder der Bekanntmachungsverordnung für das Land Brandenburg (BekanntmV), es sei denn, die Verletzung bezieht sich auf a) Vorschriften über die Genehmigung ( 3 Abs. 4 S. 2 Bbg- KVerf), b) Umstände, die dazu führen, dass sich die Betroffenen aus der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung nicht in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis vom Satzungsinhalt verschaffen konnten, c) Vorschriften zu öffentlichen Bekanntmachung der Satzung, die einen eigenständigen Verfahrensschritt widerspiegeln, d.h. die Fehlerhaftigkeit der Bekanntgabe nicht lediglich einen Verstoß gegen Ordnungsvorschriften darstellt, d) Mängel der nach 3 Abs. 3 S. 1 BbgKVerf vorgeschriebenen Ausfertigung, soweit diese wegen fehlerhaften Verfahrensablauf, Fehlschlagen der Beurkundungsfunktion oder ihres Unterbleibens unwirksam ist. In jedem Fall ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö- Geltungsbereich B-Plan Gewerbegebiet Annenhof, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz

26 26 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 schen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Platanen-/Ulmenstraße, Gemarkung Wandlitz, Gemeinde Wandlitz Die Gemeindevertretung Wandlitz hat den Bebauungsplan Platanen-/Ulmenstraße in ihrer Sitzung am mit der Beschluss Nr. BV-GV/ als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Der Beschluss vom über den Bebauungsplan Platanen-/Ulmenstraße als Satzung wird ortsüblich bekannt gemacht. Durch diese erneute Bekanntmachung werden Mängel der ortsüblichen Bekanntmachung vom geheilt. Gemäß 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Jedermann kann den Bebauungsplan Platanen-/Ulmenstraße einschließlich Begründung bei der Gemeinde Wandlitz, Bauamt, Prenzlauer Chaussee 157, Zimmer während der Sprechzeiten (siehe Impressum) einsehen und Auskunft über deren Inhalt verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB und des 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird hingewiesen. Unbeachtlich werden Verletzungen der nachfolgend genannten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind: 1. Eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. Eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. Ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungs-vorganges, sowie 4. Gemäß 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der BbgKVerf oder der Bekanntmachungsverordnung für das Land Brandenburg (BekanntmV), es sei denn, die Verletzung bezieht sich auf a) Vorschriften über die Genehmigung ( 3 Abs. 4 S. 2 BbgKVerf), b) Umstände, die dazu führen, dass sich die Betroffenen aus der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung nicht in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis vom Satzungsinhalt verschaffen konnten, c) Vorschriften zu öffentlichen Bekanntmachung der Satzung, die einen eigenständigen Verfahrensschritt widerspiegeln, d.h. die Fehlerhaftigkeit der Bekanntgabe nicht lediglich einen Verstoß gegen Ordnungsvorschriften darstellt, d) Mängel der nach 3 Abs. 3 S. 1 BbgKVerf vorgeschriebenen Ausfertigung, soweit diese wegen fehlerhaften Verfahrensablauf, Fehlschlagen der Beurkundungsfunktion oder ihres Unterbleibens unwirksam ist. In jedem Fall ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Geltungsbereich B-Plan Platanen-, Ulmentraße, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz

27 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 27 Erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan August- Bebel-Straße, Gemarkung Wandlitz, Gemeinde Wandlitz Die Gemeindevertretung Wandlitz hat den Bebauungsplan August-Bebel-Straße in ihrer Sitzung am mit der Beschluss Nr. W 54/ als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Der Beschluss vom über den Bebauungsplan August-Bebel-Straße als Satzung wird ortsüblich bekannt gemacht. Durch diese erneute Bekanntmachung werden Mängel der ortsüblichen Bekanntmachung vom geheilt. Gemäß 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan August-Bebel-Straße rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Jedermann kann den Bebauungsplan August-Bebel-Straße einschließlich Begründung bei der Gemeinde Wandlitz, Bauamt, Prenzlauer Chaussee 157, Zimmer während der Sprechzeiten (siehe Impressum) einsehen und Auskunft über deren Inhalt verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB und des 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird hingewiesen. Unbeachtlich werden Verletzungen der nachfolgend genannten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind: 1. Eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. Eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. Ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges, sowie 4. Gemäß 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der BbgKVerf oder der Bekanntmachungsverordnung für das Land Brandenburg (BekanntmV), es sei denn, die Verletzung bezieht sich auf a) Vorschriften über die Genehmigung ( 3 Abs. 4 S. 2 BbgKVerf), b) Umstände, die dazu führen, dass sich die Betroffenen aus der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung nicht in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis vom Satzungsinhalt verschaffen konnten, c) Vorschriften zu öffentlichen Bekanntmachung der Satzung, die einen eigenständigen Verfahrensschritt widerspiegeln, d.h. die Fehlerhaftigkeit der Bekanntgabe nicht lediglich einen Verstoß gegen Ordnungsvorschriften darstellt, d) Mängel der nach 3 Abs. 3 S. 1 BbgKVerf vorgeschriebenen Ausfertigung, soweit diese wegen fehlerhaften Geltungsbereich B-Plan August-Bebel-Straße, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz

28 28 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Verfahrensablauf, Fehlschlagen der Beurkundungsfunktion oder ihres Unterbleibens unwirksam ist. In jedem Fall ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Wandlitz Ost, Gemarkung Wandlitz, Gemeinde Wandlitz Die Gemeindevertretung Wandlitz hat den Bebauungsplan Wandlitz Ost in ihrer Sitzung am mit der Beschluss Nr. BV-GV/ als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Der Beschluss vom über den Bebauungsplan Wandlitz Ost als Satzung wird ortsüblich bekannt gemacht. Durch diese erneute Bekanntmachung werden Mängel der ortsüblichen Bekanntmachung vom geheilt. Gemäß 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Wandlitz Ost rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Jedermann kann den Bebauungsplan Wandlitz Ost einschließlich Begründung bei der Gemeinde Wandlitz, Bauamt, Prenzlauer Chaussee 157, Zimmer während der Sprechzeiten (siehe Impressum) einsehen und Auskunft über deren Inhalt verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB und des 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird hingewiesen. Unbeachtlich werden Verletzungen der nachfolgend genannten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind: 1. Eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. Eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. Ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges, sowie 4. Gemäß 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Geltungsbereich B-Plan Wandlitz Ost, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Wandlitz

29 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 29 Brandenburg (BbgKVerf) eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der BbgKVerf oder der Bekanntmachungsverordnung für das Land Brandenburg (BekanntmV), es sei denn, die Verletzung bezieht sich auf a) Vorschriften über die Genehmigung ( 3 Abs. 4 S. 2 Bbg- KVerf), b) Umstände, die dazu führen, dass sich die Betroffenen aus der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung nicht in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis vom Satzungsinhalt verschaffen konnten, c) Vorschriften zu öffentlichen Bekanntmachung der Satzung, die einen eigenständigen Verfahrensschritt widerspiegeln, d.h. die Fehlerhaftigkeit der Bekanntgabe nicht lediglich einen Verstoß gegen Ordnungsvorschriften darstellt, d) Mängel der nach 3 Abs. 3 S. 1 BbgKVerf vorgeschriebenen Ausfertigung, soweit diese wegen fehlerhaften Verfahrensablauf, Fehlschlagen der Beurkundungsfunktion oder ihres Unterbleibens unwirksam ist. In jedem Fall ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Gemeinde Wandlitz Prenzlauer Chausssee Wandlitz Bekanntmachung Ausbau der Bundesstraße (B) 273 von Bau-km bis und der Kreisstraße (K) 6004 von Bau-km bis im Knotenpunktbereich einschließlich Anpassung der Gemeindestraßen Oranienburger Straße von Bau-km bis und Basdorfer Weg von Bau-km bis sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in der Gemeinde Wandlitz im Landkreis Barnim Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (Planfeststellungsbehörde) vom 27. September 2013 (Az.: /273.17) ist der Plan für das oben genannte Bauvorhaben gemäß 17 Absatz 1 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007, BGBl. I S. 1206; zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013, BGBl. I S. 1388) und 1 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg vom 7. Juli 2009, GVBl. I S. 262, 264) in Verbindung mit 74 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003, BGBl. I S. 102; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2013, BGBl. I S. 1388) festgestellt worden. Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, Berlin ( 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in der Fassung vom 19. März 1991, BGBl. I S. 686; zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2013, BGBl. I S. 1388) erhoben werden. Die Klage ist bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg schriftlich oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes auf dem unter veröffentlichten Kommunikationsweg zu erheben. Gemäß 82 Absatz 1 VwGO muss die Klage den Kläger, den Beklagten (Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben ( 17e Absatz 5 FStrG). 87b Absatz 3 VwGO gilt entsprechend. Das Gericht kann Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden. Nach 67 Absatz 4 Satz 1 VwGO müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Nach 67 Absatz 4 Satz 3 und Absatz 2 Satz 1 VwGO sind als Bevollmächtigte nur Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, zugelassen. Vor dem Oberverwaltungsgericht sind auch die in 67 Absatz 2 Satz 2 Nummern 4 bis 7 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen als Bevollmächtigte zugelassen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.

30 30 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom bis einschließlich in der Gemeinde Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 157, Wandlitz, Hauptamt, Altbau, 2. Etage, Zimmer während der Dienststunden Montag von 9-12 Uhr und Uhr Dienstag von 9-12 Uhr und Uhr Mittwoch von 9-12 Uhr und Uhr Donnerstag von 9-12 Uhr und Uhr Freitag von 9-12 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt ( 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit 74 Absatz 5 Satz 3 VwVfG). Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Bekanntmachung über den Satzungs- und Beitrittsbeschluss des Bebauungsplanes Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse, gemäß 10 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am mit Beschluss-Nr. BV-GV/ den Satzungs- und Beitrittsbeschlusss zum Bebauungsplan Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse gefasst. Der Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung in der Verwaltung der Gemeinde Wandlitz, Bauamt, Prenzlauer Chaussee 157 in Wandlitz, während der Sprechzeiten: dienstags 9 12 und Uhr donnerstags 9 12 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verfahrens- und Formvorschriften von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 Pkt. 1 bis 3 BauGB und des 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKommVerf) wird hingewiesen. Unbeachtlich werden Verletzungen der nachfolgend genannten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden sind: 1. eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges, sowie 4. gemäß 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der BbgKVerf oder der Bekanntmachungsverordnung für das Land Brandenburg (BekanntmV), es sei denn, die Verletzung bezieht sich auf a) Vorschriften über die Genehmigung ( 3 Abs. 4 S. 2 BbgKVerf), b) Umstände, die dazu führen, dass sich die Betroffenen aus der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung nicht in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis vom Satzungsinhalt verschaffen konnten ( 3 Abs. 4 S. 3 BbgK- Verf), c) Vorschriften zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung, die einen eigenständigen Verfahrensschritt widerspiegeln, d.h. die Fehlerhaftigkeit der Bekanntgabe nicht lediglich einen Verstoß gegen Ordnungsvorschriften darstellt, d) Mängel der nach 3 Abs. 3 S. 1 BbgKVerf vorgeschriebenen Ausfertigung, soweit diese wegen fehlerhaften Verfahrensablaufs, Fehlschlagen der Beurkundungsfunktion oder ihres Unterbleibens unwirksam ist. Geltungsbereich B-Plan Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse nördlich Langer Trödel, Gemeidne Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse

31 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 31 In jedem Fall ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB über die fristgerechte, schriftliche Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach 39 bis 42 BauGB eintretende Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Der beiliegende Flurkartenauszug mit dem gekennzeichneten Geltungsbereich ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Wandlitz, gez. Dr. Radant Bürgermeisterin Bekanntmachung Wandlitz fährt ruhiger - Lärmaktionsplan 2013 Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie und ihrer Umsetzung in deutsches Recht sind im 5-Jahres-Turnus strategische Lärmkarten für den Umgebungslärm aller Hauptstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. Das Gebiet der Gemeinde Wandlitz ist dabei nach den Berücksichtigungsgrenzen (> 3 Mio. Kfz/a, > Züge/a und > Flugbewegungen/a) nur durch den Straßenverkehrslärm betroffen. Im Einwirkungsbereich des Schienenlärms des Berliner Außenrings gibt es keine Einwohner der Gemeinde Wandlitz und die Heidekrautbahn liegt unter der Berücksichtigungsgrenze. In unmittelbarer Nähe der Gemeinde befindet sich kein Großflughafen. Die Entfernung zum südlich gelegenen Flughafen Berlin-Tegel ist mit 25 km schon recht hoch. Zuständige Behörden für die Aufstellung der Lärmaktionspläne in Brandenburg sind die Städte und Gemeinden. Unter diesen Prämissen wurde die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes der zweiten Stufe durch die Gemeindeverwaltung beauftragt. Den Entwurf zum Lärmaktionsplan möchte die Gemeinde Wandlitz nun gemeinsam mit dem Planungsbüro der Öffentlichkeit, d.h. den interessierten und betroffenen Bürgern, vorstellen. Hierzu lädt die Gemeinde ein am Dienstag, den 26. November 2013, um 19 Uhr in den Ratssaal der Gemeindeverwaltung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 157 in Wandlitz. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt zudem bereits unter aus und kann von jedermann eingesehen werden. Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/15 Die Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Wandlitz für das Schuljahr 2014/15 erfolgt an der entsprechenden Grundschule im Zeitraum vom bis zu den Sprechzeiten der Sekretariate. Schulpflichtig sind alle Kinder, die im Zeitraum zwischen dem und dem geboren wurden. Kinder, die in der Zeit vom bis das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in die Schule. Laut Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz bestehen für die Grundschulen entsprechende Einzugsbereiche, die bei der Anmeldung der Kinder unbedingt zu beachten sind. Grundschule Basdorf: Anmeldung von Kindern aus den Ortsteilen Basdorf, Schönwalde und Schönerlinde Grundschule Klosterfelde: Anmeldung von Kindern aus den Ortsteilen Klosterfelde, Stolzenhagen (ohne Siedlung Rahmersee) und Prenden Grundschule Wandlitz: Anmeldung von Kindern aus den Ortsteilen Wandlitz, Lanke und Siedlung Rahmersee vom Ortsteil Stolzenhagen Zur Anmeldung in die Grundschule bringen Sie bitte Ihr Kind, Ihren Personalausweis sowie die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde Ihres Kindes mit. Des Weiteren ist eine Bestätigung über die Teilnahme Ihres Kindes an der Sprachstandsuntersuchung in der Kindertagesstätte vorzulegen. Gern können Sie bei Rückfragen auch in den Schulen oder in der Schulverwaltung der Ge-meinde Wandlitz anrufen. Sie erreichen die Grundschulen sowie die Gemeindeverwaltung unter folgenden Rufnummern: Sekretariat der Grundschule Klosterfelde: Sekretariat der Grundschule Wandlitz: Sekretariat der Grundschule Basdorf: Gemeinde Wandlitz, Sachgebiet Schulverwaltung: Wandlitz, gez. Gisela Peter Leiterin Hauptamt Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung Nach 54 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund 58 Absatz 1 des WPflG jährlich bis

32 32 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: - Familienname, - Vornamen, - gegenwärtige Anschrift. Gemäß 58 Abs. 1 WPflG i.v.m. 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) ist eine Datenübermittlung nicht zulässig und unterbleibt, sofern ihr widersprochen wurde. Das Widerspruchsrecht kann persönlich zu den Sprechzeiten in der Meldestelle der Gemeinde Wandlitz oder schriftlich unter nachfolgend genannter Anschrift ausgeübt werden. Gemeinde Wandlitz, Meldestelle, Prenzlauer Chaussee 157, Wandlitz Wandlitz, gez. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Bekanntmachung Umlegungsausschuss Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung VU 8807 Basdorf XIII ist am 20. Oktober 2013 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 83 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt worden ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücken oder Grundstücksteilen gemäß 83 Abs. 3 BauGB lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile werden Bestandteil der Grundstücke denen sie zugeteilt werden. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Wandlitz, bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Matthias Noffke, Berliner Str. 64 A, Hohen Neuendorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wandlitz, gez. Ewald Umlegungsausschussvorsitzender Bekanntmachung Umlegungsausschuss Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung VU 9390 Basdorf XVII ist am 16. Oktober 2013 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 83 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt worden ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücken oder Grundstücksteilen gemäß 83 Abs. 3 BauGB lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile werden Bestandteil der Grundstücke denen sie zugeteilt werden. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Wandlitz, bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Matthias Noffke, Berliner Str. 64 A, Hohen Neuendorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wandlitz, gez. Ewald Umlegungsausschussvorsitzender Bekanntmachung Umlegungsausschuss Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung VU 9058 Lanke V ist am 17. Oktober 2013 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 83 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt worden ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücken oder Grundstücksteilen gemäß 83 Abs. 3 BauGB lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile werden Bestandteil der Grundstücke denen sie zugeteilt werden.

33 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 33 Die Berichtigung der öffentlichen Bücher wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Wandlitz, bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Matthias Noffke, Berliner Str. 64 A, Hohen Neuendorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wandlitz, gez. Ewald Umlegungsausschussvorsitzender Bekanntmachung Umlegungsausschuss Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung VU 9194 Wandlitz XI ist am 19. Oktober 2013 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 83 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt worden ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücken oder Grundstücksteilen gemäß 83 Abs. 3 BauGB lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile werden Bestandteil der Grundstücke denen sie zugeteilt werden. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Wandlitz, bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Matthias Noffke, Berliner Str. 64 A, Hohen Neuendorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wandlitz, gez. Ewald Umlegungsausschussvorsitzender Bekanntgabe des Ergebnisses der Abmarkung von Grenzen durch Offenlegung Eigentümer des Flurstückes 461, Flur 2, Gemarkung Wandlitz (Erben nach Fritz Michael) Die Grenzen der Flurstücke 453 und 454, Flur 2, Gemarkung Wandlitz, Gemeinde Wandlitz, Primelweg sind vermessen worden. Im Grenztermin am war Gelegenheit, sich über die vorgenommenen Abmarkungen unterrichten zu lassen. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter jedoch nicht teilgenommen. Gemäß 17 Abs. 1 und Abs. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009 (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb durch Offenlegung die vorgenommenen Abmarkungen bekannt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die vorgenommenen Abmarkungen können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei Dipl.-Ing. Manfred Grieger, Öffentlich bestellter Vermessungsingeieur, Pappelallee 4, Bernau bei Berlin schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Offenlegung des Ergebnisses der Abmarkung erfolgt bei: ÖbVI Manfred Grieger, Pappelallee 4, Bernau bei Berlin in der Zeit vom bis Bernau bei Berlin, gez. Manfred Grieger, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ende der amtlichen Bekanntmachungen

34 34 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Die Bürgermeisterin hat das Wort Liebe Bürgerinnen und Bürger, Lassen sich Autofahrer erziehen? betitelte das Magazin Der Spiegel in einer seiner letzten Ausgaben einen Beitrag. Im Interview erklärte der Bürgermeister von Abensberg in Bayern, warum er überzeugt ist, mit seiner ganz eigenen Methode Rasern in seiner Stadt beikommen zu können. Auf der Facebook-Seite der Stadt wird monatlich der massivste Geschwindigkeitsverstoß gepostet. Aus meiner Sicht eine sehr spezielle Methode, um Autofahrern mehr Disziplin beizubringen. Aber auch wir in Wandlitz kommen nicht umhin, uns verstärkt Gedanken zu machen, wie wir bei uns rücksichtsvolles Verkehrsverhalten und das Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten dauerhaft umsetzen können. Denn es kann nicht sein, dass regelmäßig besorgte Eltern im Rathaus anrufen, die Gefahren für ihre Kinder auf dem Weg zur Schule befürchten. Und wenn bei Geschwindigkeitsmessungen des Ordnungsamtes auf Straßen mit Tempo 30-Vorschrift von 215 gemessenen Fahrzeugen innerhalb einer Stunde weit mehr als die Hälfte schneller als erlaubt fuhr, haben die besorgten Eltern Recht. Unter dem Titel Wandlitz fährt ruhiger laden wir Sie herzlich zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am Dienstag, den 26. November, um 19 Uhr in den Ratssaal unseres Rathauses ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen die Ergebnisse des Lärmaktionsplans 2013 für unsere Gemeinde vorstellen. In diesem Aktionspapier wird aufgezeigt, wo und in welchem Umfang der Lärm durch Straßenverkehr zu hoch ist und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden können. Das Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird dabei mit Sicherheit eine große Rolle spielen. Inwieweit neue Regelungen nicht nur für die Hauptverkehrsstraßen, sondern auch für die Siedlungsstraßen umsetzbar sind, möchten wir gerne mit Ihnen diskutieren. Bitte lesen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 49. Um ein ganz anderes Thema geht es dann eine Woche später bei unserer nächsten Bürgerinformationsveranstaltung. Ich würde mich sehr freuen, Sie am Dienstag, den 3. Dezember, um 19 Uhr im Goldenen Löwen zu begrüßen. An diesem Tag möchten wir Ihnen ein völlig neues Projekt vorstellen: die Ehrenamtsagentur Wandlitz. Es ist mir und vielen anderen Wandlitzern ein besonderes Anliegen, das soziale Miteinander in unserer Gemeinde noch weiter zu stärken. In den vergangenen Monaten haben wir in einer Vielzahl von Gesprächen, u.a. auf dem Seniorentag, organisatorische und inhaltliche Fragen für das Projekt Ehrenamtsagentur dis- kutiert und Unterstützer geworben. Wir sind überzeugt, mit der neuen Ehrenamtsagentur das vorhandene breite bürgerschaftliche Engagement noch besser begleiten, fördern und koordinieren zu können. Denn ungezählte aktive Freiwillige leisten einen unschätzbaren Wert für unser Gemeinwohl, das auch der reichste Sozialstaat nicht ersetzen kann, wie es der frühere Bundespräsident Horst Köhler formuliert hat. Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit Riesenschritten gehen wir auf die Vorweihnachtszeit zu und ich möchte Ihnen die zahlreichen stimmungsvollen Veranstaltungen ans Herz legen, die in den nächsten Wochen in allen unseren Ortsteilen stattfinden. So hat der Basdorfer Weihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende schon eine langjährige Tradition und auch der Adventsbasar in der alten Pfarrscheune in Schönwalde am 30. November ist für viele schon seit Jahren ein Muss. Das festliche Advent im Alten Basdorf und der Lanker Schloss-Weihnachtsmarkt am 7. Dezember finden dagegen in diesem Jahr erst zum dritten bzw. zweiten Mal statt und würden sich wieder über zahlreiche Besucher freuen. Weihnachtswichtel lesen Geschichten am 1. Dezember im Goldenen Löwen dagegen ist eine ganz neue Veranstaltung, die wir gerne ebenfalls zur Tradition machen möchten. Wir konnten den Schauspieler Ralf Lindermann, den Kabarettisten Michael Sens und einige weitere begnadete junge und ältere Vorleser gewinnen. Wir möchten diese Veranstaltung auch nutzen, um Spenden für den Förderverein der Wandlitzer Bibliotheken zu sammeln. Denn kaum etwas anderes ist für unsere Kinder im digitalen Zeitalter so wichtig wie das Lesen. Kommen Sie also mit Ihren Familien vorbei und lauschen unseren gut ausgewählten Geschichten zum 1. Advent. Für die kommenden Wochen wünsche ich Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, möglichst wenig vorweihnachtlichen Stress, sondern zahlreiche besinnliche Stunden und eine schöne Adventszeit. Ihre Jana Radant

35 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 35 Neuigkeiten aus der Verwaltung Baukulturpreis für Wandlitzer BARNIM PANORAMA Architekten erhalten Auszeichnung für modernen Dreiseithof und beispielgebendes Nullemissionshaus Große Freude am 16. Oktober bei Architekt Stefan Woehrlin und seinem Team von der rw+ Gesellschaft von Architekten mbh Berlin. Das Berliner Architekturbüro wurde für seine Leistungen um das BARNIM PANORAMA bei der Preisverleihung zum Brandenburgischen Baukulturpreis 2013 in Potsdam von Bauminister Jörg Vogelsänger mit einem Sonderpreis ausgezeichnet. Mit dem Baukulturpreis, den die beiden Brandenburgischen Kammern der Architekten und Ingenieure gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft seit 2009 ausloben, werden besonders gelungene Bauwerke hoher Qualität gewürdigt. In diesem Jahr stand der Wettbewerb unter dem Motto Bauen in der Gesellschaft und war insgesamt mit Euro dotiert. Das BARNIM PANORAMA Naturparkzentrum Agrarmuseum Wandlitz im historischen Ortskern von Wandlitz wurde am 7. September offiziell eröffnet und präsentiert auf rund m 2 eine gemeinsame Ausstellung zu den Themen Natur und Landwirtschaft. Baulich orientiert sich der Gebäudekomplex an dem für die Region typischen Dreiseitenhof mit den Elementen steinernes Haupthaus, hölzerne Scheune und Nebengebäude. Die 100 Jahre alte Dorfschule wurde in den Gebäudekomplex integriert und dient als Sitz der Verwaltung von Museum und Naturpark. Die Gebäude wirken monolithisch, fast archaisch in ihrer Architektur, das Ensemble fügt sich trotz des großen Maßstabs harmonisch in seine dörflich-landschaftliche Umgebung ein, wird das BARNIM PANORAMA in einer eigens für den Baukulturpreis 2013 herausgegebenen Broschüre gelobt. Bei der Ausführung der Gebäude wurden von den Architekten vornehmlich ökologische Baustoffe wie Holztragwerke, Fassadenverschalung, Strohballendämmung, Altziegel, Dachziegel aus Ton, Holzschindeln und Lehmputz verwendet. Das Ganze wurde gemäß dem Leitfaden Erneuer:BAR des Landkreises Barnim als Nullemissionsgebäude ausgewiesen. Mit dem neuen Besucherzentrum BARNIM PANORAMA wurde mit regionaltypischen Baustoffen ein beispielgebendes Nullemissionshaus geschaffen, das sich hervorragend in die vorhandene Umgebung einfügt, wird Bauminister Jörg Vogelsänger in einer Pressemitteilung seines Ministeriums zitiert. Auch Bürgermeisterin Dr. Jana Radant freut sich über die Auszeichnung. Das Architekturbüro rwplus ging als Sieger aus einem Architektenwettbewerb hervor, den die Gemeinde Wandlitz 2009 ausgerufen hatte. Das war eine wirklich gute Entscheidung, wie auch jetzt mit dieser Auszeichnung noch einmal ganz deutlich wird. Mit insgesamt 6,8 Millionen Euro ist das BARNIM PANORA- MA die bisher größte Einzelinvestition der Gemeinde Wandlitz. 3,9 Millionen Euro davon konnten als Fördermittel aus dem EU-Landwirtschaftsfonds eingeworben werden. Insgesamt dauerte die Bauphase von der Grundsteinlegung im Mai 2011 bis zur baubehördlichen Abnahme im Januar 2013 rund ein Jahr und acht Monate. Das BARNIM PANORAMA ist seit dem 7. September geöffnet und konnte bereits im ersten Monat rund Besucher verbuchen. Auf mehr als Besucher setzt die Gemeinde pro Jahr. Die Auszeichnung des BARNIM PANORAMA im Rahmen des Baukulturpreises ist auch für uns als Betreiber eine wunderbare Sache. Jetzt werden hoffentlich noch mehr Besucher kommen, die nicht nur die vielseitige Ausstellung anschauen, sondern auch die außergewöhnliche Architektur genießen, so die Wandlitzer Bürgermeisterin. Das zugeteilte Preisgeld in Höhe von Euro stellt Architekt Stefan Woehrlin den Fördervereinen von Agrarmuseum und Naturpark Barnim für Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.

36 36 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Mehr als 120 Vereine und Organisationen engagieren sich in der Gemeinde. Die angebotenen Möglichkeiten reichen dabei vom Sport über den Chor bis hin zur Feuerwehr. Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren kann so eine attraktive Palette an Freizeitaktivitäten bereitgestellt werden. Damit die Vereine und Organisationen gut funktionieren, sind ungezählte Helferinnen und Helfer ehrenamtlich aktiv. Dieses Engagement, so der frühere Bundespräsident Horst Köhler, kann auch der reichste Sozialstaat nicht ersetzen. Gemeinde gründet Ehrenamtsagentur Einladung zur Informationsveranstaltung am 3. Dezember Um in Zukunft das bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde noch besser zu begleiten, zu fördern und zu koordinieren, ist die Gründung einer eigenen Ehrenamtsagentur in Helfen macht Spaß Arbeit. Hier sollen künftig alle beraten werden, die sich einbringen und mitgestalten wollen. Hier sollen Kontakte zu gemeinnützigen Organisationen und Initiativen, zu Vereinen und Verbänden vermittelt werden, die ehrenamtliche Mitarbeiter suchen. Die Agentur wird in Kürze der Ansprechpartner für alle Ideen, Fragen und Pro- Ehrenamt _Agentur - Bürgerbüro - Lesecafe - Tauschbörse - Sporttisch - Schülerhilfe - Tanztee - - Laientheater - Wunschgroßeltern - Bürgerbus - Lesepaten - Kinder in Bewegung - Bürgerversammlung Wandlitz gründet eine Ehrenamtsagentur! Für Mitwirkung, Helfen, Zeit verschenken, Gutes tun und mehr Nachbarschaft. Die Bürgermeisterin Jana Radant lädt ein zur Diskussion von Ideen, Wünschen und konkreten Projekten. Machen Sie mit! W NDLITZ ktiv Dienstag, 03. Dez Wandlitz - Goldener Löwe - 19 Uhr jekte rund ums Ehrenamt sein. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg empfiehlt den Kommunen, sich in den kommenden Jahren verstärkt um die Schaffung einer Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement zu bemühen, so Bürgermeisterin Jana Radant. Diesem gesellschaftlichen Anforderungsprozess möchten wir uns als Gemeinde stellen und werden noch dieses Jahr eine eigene Ehrenamtsagentur gründen. Am Dienstag, den 3. Dezember, soll die Ehrenamtsagentur im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Kulturbühne Goldener Löwe, Breitscheidstraße 18, in Wandlitz- Dorf ins Leben gerufen werden. Ich hoffe auf eine breite Beteiligung von allen Vereinen und Organisationen, die Ehrenamt anbieten, von allen, die sich schon jetzt ehrenamtlich engagieren und von allen, die sich vorstellen könnten, künftig Zeit für die Allgemeinheit zu spenden, wirbt die Bürgermeisterin für die Veranstaltung und das neue Projekt. Herzlichen Glückwunsch Elsa Wornest Am 12. Oktober feierte Elsa Wornest ihren 105. Geburtstag. Zahlreiche Gratulanten hatten sich im Basdorfer Seniorenheim Hof am Teich eingefunden, um mit der Jubilarin und einem Gläschen Sekt anzustoßen. Und wie in den Vorjahren ließ es sich Channsonier Peter Liebehenschel nicht nehmen, ein Geburtstagsständchen zu singen. Bei Am Brunnen vor dem Tore bewies Elsa Wornest - im Gegensatz zu einigen anderen Gästen - erstaunliche Textsicherheit. Mit 105 Jahren ist Elsa Wornest mit Abstand die älteste Bürgerin in der Gemeinde und wohl auch im ganzen Landkreis. Bereits seit 1938 lebt die alte Dame in Basdorf, wo sie lange Jahre im Kindergarten beschäftigt war. Ein hohes Alter scheint in der Familie zu liegen. Ihre vier Schwestern wurden alle über 90 Jahre alt.

37 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 37 Werbeanzeige Werbeanzeige Werbenanzeige

38 38 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Der nächste Winter kommt bestimmt Satzung der Gemeinde zu Straßenreinigung und Winterdienst überarbeitet Eine Winterlandschaft mit Schnee oder auch Eis kann ein prachtvolles Bild und vor allem Kindern eine Menge Spaß bieten. Die unangenehme Seite des Winters bekommen jedoch häufig die Verkehrsteilnehmer zu spüren. Von ihnen ist dann winterfestes Fahrverhalten gefordert, erhöhte Aufmerksamkeit und Verständnis dafür, dass im Winter die Straßen und Wege nicht immer so komfortabel zu passieren sind wie im Sommer. Die Wünsche und Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an den Winterdienst der Gemeinde sind mitunter sehr unterschiedlich. Trotzdem versucht der Bauhof möglichst vielen gerecht zu werden. Für den gemeindlichen Winterdienst stehen dabei die Verkehrssicherheit, der Umweltschutz sowie die Kosten im Vordergrund. In der Gemeinde Wandlitz obliegt die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen bzw. den als Gehweg geltenden Bereichen grundsätzlich den Grundstückseigentümern bzw. den privaten Anliegern. Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen liegt in den meisten Fällen beim Träger der Straßenbaulast. Den genauen Umfang des Winterdienstes, wer in welcher Straße und auf welchem Gehweg zuständig ist, entnehmen Sie bitte der überarbeiteten Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz ab Seite 5. Für den Winterdienst auf den Straßen gilt: Es gibt trotz steigendem Sicherheitsbedürfnis der Bürger keine generelle Winterdienstpflicht, da es weder wirtschaftlich noch erforderlich ist, sämtliche Straßen und Wege im Winter schneeund eisfrei zu halten. Der Winterdienst richtet sich vielmehr nach den örtlichen Verhältnissen, nach der Gefährlichkeit des Verkehrsweges, nach der Art und Wichtigkeit sowie der Intensität des dort fließenden Verkehrs. Auch durch einen funktionierenden Winterdienst kann und muss nicht jegliche Gefahr bei der Benutzung von Straßen, Geh- und Radwegen ausgeschlossen werden. 460 von insgesamt 477 Straßen in den neun Ortsteilen der Gemeinde werden beim Winterdienst vom Bauhof der Gemeinde bzw. von Fremdfirmen betreut. Dies entspricht 260 km Fahrbahn zuzüglich rund 87 km Gehwege. Da es weder zeitlich realisierbar noch wirtschaftlich möglich ist, sämtliche Straßen zur gleichen frühen Morgenstunde beräumt und gestreut zu haben, wurde jeder Straße wieder eine Räumpriorität von 1-3 zugeordnet. Welche Räumpriorität Ihre Straße hat, entnehmen Sie bitte den Anlagen zur überarbeiteten Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung ab Seite 8. Die Priorität regelt sich wie folgt: Priorität 1: Verkehrswichtige und gefährliche Stellen, z.b. Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, Zufahrten zu Feuerwehren, Günter Havlena/pixelio.de Schulen, Industriegebiete, Parkplätze mit erheblicher Verkehrsbedeutung, stark frequentierte Fußgängerüberwege und Haltestellen sowie Radwege an Hauptverkehrsstraßen Priorität 2: Verbindungsstraßen, Wohnsammelstraßen, Fußgängerüberwege und übrige Radwege Priorität 3: Wohnstraßen, übrige Verkehrsflächen laut Räumplan. Die letzte Wintersaison 2012/2013 hat die Verwaltung noch einmal intensiv ausgewertet, da es teilweise erhebliche Unzufriedenheiten mit der Qualität einiger fremdvergebener Winterdienstleistungen, insbesondere auf Gehwegen, gab. Im Ergebnis wird eine in der letzten Saison beauftragte Fremdfirma nicht mehr für uns tätig sein. Bezüglich der an- Werbeanzeige Werbeanzeige

39 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 39 Was ist ein rechtssicherer Winterdienst? Es gibt relativ wenige gesetzliche Festlegungen, wie z.b. 832 BGB zur Regelung der Verkehrssicherungspflicht oder 839 BGB zur Amtshaftung, dafür aber eine Vielzahl von Urteilen des Bundesgerichthofes und der Oberlandesgerichte, die ein recht genaues Bild an die Anforderungen und Kriterien eines rechtssicheren Winterdienstes abgeben. Es gibt z.b. keine gesetzlichen Regelungen für Gemeinden zur Räum- und Streupflicht außerhalb der geschlossenen Ortslage. Ausnahme sind hier besonders gefährliche Stellen wie z.b. Steigungen, Gefällestrecken, unübersichtliche Kurven, Kreuzungen oder zu Glatteisbildung neigende Brücken und andere Straßenabschnitte. Als geschlossene Ortslage bezeichnet der Gesetzgeber übrigens die Teile der Gemeinde, die in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut sind und keine Lücken größer als 150 m aufweisen unabhängig von der Lage des Ortsschildes. gefallenen Kosten für diese mit 62 Einsatztagen sehr angespannte Saison hat gezeigt, dass ein erheblicher finanzieller Aufwand seitens der Gemeinde notwendig war, der jeden üblichen kalkulatorischen Ansatz stark überstiegen hat. Üblich sind circa 30 Einzeleinsätze. Unter Berücksichtigung der Kosten, der gesetzlichen Rahmenbedingungen (siehe Kasten Seite 38) sowie der Erfahrungen unseres Bauhofes wurden auf Vorschlag des Ordnungsamtes, des Bauamtes und der Kämmerei für die anstehende Saison 2013/14 einige Änderungen in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung vorgenommen und durch die Gemeindevertretung am 30. Oktober bestätigt. Einige Straßen und Gehwege sind gemäß der neuen Satzung wieder als Anliegerpflicht deklariert, da insbesondere im Bereich von Sackgassen, sehr engen Durchfahrten oder aufgrund des Ausbauzustandes keine wirtschaftlich geeignet Technik zur Beräumung von Schnee zur Verfügung steht. Der Winterdienst, insbesondere die Gehwegberäumung, in Basdorf, Schönwalde und Schönerlinde wird in dieser Saison wieder durch den Bauhof und somit in einer höheren Qualität durchgeführt. Andererseits wird der Bauhof einige Straßenabschnitte in diesen Ortsteilen aufgrund geeigneterer Räumtechnik an eine kompetente und bewährte Fremdfirma abgeben. Grundsätzlich muss auch noch einmal um Verständnis geworben werden, dass eine derart große Flächenleistung wie der Winterdienst mit überwiegendem Fahrzeugeinsatz nicht immer mit den gleichen Qualitätsmaßstäben wie privat von Hand ausgeführte Kehrarbeit bewertet werden kann. Deshalb ist es umso wichtiger, dass in den Wintermonaten von November bis Ende März möglichst keine privaten Fahrzeuge im Bereich der notwendigen Gehwegreinigung oder enger Parktaschen oder auch auf sonstigen für den Winterdienst relevanten Straßen und Flächen abgestellt werden. Denn das behindert nicht nur, sondern macht den Winterdienst teilweise unmöglich. Außerdem sollte bei der Beurteilung von Winterdienstleistungen auch beachtet werden, dass im Gemeindegebiet anders als z.b. in Berlin aus umweltpolitischen Gründen keine Feuchtsalztechnologie zum Einsatz kommt. Damit ergibt sich teilweise ein anderes Reinigungsbild und leider auch das daraus resultierende kostenrelevante Thema der Streumittelentfernung. Ihre hilfreiche Kritik zu diesem Thema sowie Ihre solidarische Mitwirkung sind uns beim Thema Winterdienst immer willkommen. Heiko Kühn, Leiter Technisches Immobilienmanagement Werbeanzeige Werbeanzeige

40 40 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Häufig genutzt: Bürgerservice MAERKER seit einem Jahr online Bisher rund 350 Hinweise und Beschwerden an die Verwaltung gesandt Seit rund einem Jahr nimmt die Gemeinde Wandlitz am Bürgerservice MAERKER teil. Hier können Bürger der Gemeindeverwaltung online Probleme der öffentlichen Infrastruktur schnell und unkompliziert mitteilen. Das aktive Einbringen von Hinweisen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger in Gemeindeangelegenheiten ist ein wichtiges Anliegen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Davon wurde in den vergangenen zwölf Monaten auch in Wandlitz rege Gebrauch gemacht. Insgesamt sind 344 Meldungen eingegangen. Ein Hinweis, der auf dem MAERKER-Portal auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt werden soll, muss einer der nachfolgend genannten Kategorien und dem öffentlichen Bereich zuzuordnen sein: Abfall/Müll, Abwasser/Wasser, Geruchsbelästigung, öffentliches Grün/ Spielplatz, Tiere/Ungeziefer, Vandalismus, Verkehrsgefährdung. Mit Abstand die meisten Hinweise gab und gibt es zur Verkehrsgefährdung. Defekte Straßenlampen sowie Schlaglöcher waren hierfür häufig die Ursache. Dahinter folgt die Kategorie Öffentliches Grün. Dabei geht es vorwiegend um Bäume, bei denen Bedenken zur Standfestigkeit bestehen oder ein Rückschnitt der Baumkronen erforderlich scheint. Ein Rückschnitt zum Zweck der Baumkronenpflege kann in der Regel nur kurz vor Beginn der Vegetationsperiode (1. März September) oder in den Monaten Oktober und November erfolgen. Ein Rückschnitt der Bäume wegen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und der damit verbundenen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird durch den Bauhof der Gemeinde umgehend erledigt. Am dritthäufigsten wird die Kategorie Abfall/Müll angesprochen. Hierbei handelt es sich meist um illegal abgelagerten Müll. Zu beachten ist dabei, dass hiervon häufig Grundstücke betroffen sind, bei denen die Gemeinde Wandlitz nicht Eigentümer ist und somit auch nicht tätig werden kann. Zuständiger Ansprechpartner für die Entsorgung von herrenlosem Müll über 1 m³ im öffentlichen Bereich ist der Landkreis, an den die Hinweise umgehend weitergeleitet werden. Zu bemerken ist, dass 75 Meldungen nicht veröffentlicht werden konnten. Zum Großteil handelte es sich hierbei um Probleme, die nicht dem öffentlichen Bereich, sondern private Grundstücke betrafen, z. B. nicht erfolgte Straßenreinigung durch den zuständigen Grundstückseigentümer oder ständiges Hundegebell auf dem Grundstück. In diesem Fall bleibt die Verwaltung dennoch nicht untätig. Der zuständige Mitarbeiter setzt sich dann mit dem entsprechenden Grundstückseigentümer bzw. Hundehalter in Verbindung und veranlasst ggf. erforderliche Maßnahmen. Der Hinweisgeber wird entsprechend informiert. Bei einem weiteren Anteil der Hinweise, welche nicht veröffentlicht werden konnten, taten Bürger lediglich ihre persönlichen Ansichten kund. Es ging dabei weniger um Probleme der öffentlichen Infrastruktur, sondern um Nachfragen, Meinungskundgebungen und Ermahnungen, die zum Teil auch unsachlich geäußert wurden. Es gab hierbei aber auch Lobe über die umgehende und unbürokratische Beseitigung von Problemen, welche im MAERKER-Portal eingestellt worden sind. An dieser Stelle muss noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass MAERKER keine Plattform für einen Meinungs- bzw. Kommunikationsaustausch ist. Ein Großteil der Probleme und Hinweise, die in das MAER- KER-Portal eingestellt wurden, werden an den Bauhof der Gemeinde Wandlitz zur Erledigung weitergeleitet. Da dieser jedoch nicht nur über MAERKER sondern auch telefonisch, schriftlich und auf Zuruf eine Vielzahl an Aufträgen erhält, gelingt es nicht immer, dass eine Rückmeldung über die Erledigung des Auftrages erfolgt. Größere Baumaßnahmen können selbstverständlich nicht sofort erledigt werden, da hierbei entsprechende Witterungsverhältnisse und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich sind. Durch das Kommunale Anwendungszentrum (Kaz) beim Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) wird ständig an Verbesserungen und Erweiterungen von MAERKER gearbeitet. Wir freuen uns weiterhin über Ihre Hinweise. Romy Müller, MAERKER-Redakteurin Gemeinde Wandlitz

41 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 41 Touristinfo ab 2014 wieder mit längeren Öffnungszeiten Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Gemeinde und Tourismusverein beschlossen Im August vergangenen Jahres hatte der Landesfachbeirat Kur- und Erholungsorte die Gemeinde besucht, um sich vor Ort ein Bild davon zu machen, welche Schritte noch getan werden müssten, bis der angestrebte Status anerkannter Erholungsort in greifbare Nähe rücken könnte. Die Bedeutung einer funktionierenden Touristeninformation war dabei als einer der zentralen Punkte genannt worden. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung, Profilierung und Vernetzung der touristischen Angebote des gesamten Ortes und des unmittelbaren Umfeldes zu sichern, sollte die Gemeinde u.a. die Funktionsfähigkeit des Tourismusvereins unterstützen und eine klare, nachhaltige Begleitung und Finanzierung des Vereines auf lokaler Ebene sicherstellen, so das Votum des Fachbeirates. Rund bis touristische Anfragen bearbeitet der Tourismusverein Naturpark Barnim e.v. pro Jahr im Durchschnitt. Das sind circa 30 Anfragen täglich an 365 Tagen. Um dieses Anfragevolumen bearbeiten zu können, ist eine kontinuierlich geöffnete Touristinfo eine Grundvoraussetzung. Und gerade in diesem Punkt gab es in den vergangenen Monaten einige Probleme. Zeitweise hatte die Touristinfo kaum mehr als sechs Stunden die Woche geöffnet. Unzufriedene Auskunftssuchende und Gewerbetreibende im Bahnhof, bei denen an manchen Tagen bis zu 50 Anfragen anfielen, waren die Folge. In ihrer Sitzung am 30. Oktober beschlossen die Gemeindevertreter deshalb, die Wandlitzer Touristeninformation auf sicherere finanzielle Beine zu stellen. Im Rahmen eines sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrages wird der Tourismusverein Naturpark Barnim e.v. im Auftrag der Gemeinde ab dem neuen Jahr die Touristinfo betreiben. Der Vertrag soll zunächst mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden. Einer der zentralen inhaltlichen Eckpunkte des Vertrages wird die Gewährleistung kontinuierlicher Öffnungszeiten sein. So soll die Touristeninfo von Mai bis Oktober 41 Stunden wöchentlich geöffnet sein, in den Monaten von November bis Mai 18 Stunden pro Woche. Schon allein mit dieser Festlegung wäre ein Riesenschritt gemacht. Mit dem neuen Geschäftsbesorgungsvertrag entfällt die bisher praktizierte Vereinsförderung. Ende der Vegetationsschutzzeit - Warum auch mal der schönste Baum gefällt werden muss Mit Ablauf des 30. September endete auch in diesem Jahr die gesetzlich geregelt Schutzzeit der Nist- und Brutstätten. Demnach ist es möglich, nicht geschützte Bäume und Sträucher aus dem gemeindlichen Landschaftsbild zu entnehmen. Es sei an dieser Stelle jedoch ein Appell an jene gestattet, die ihre Bäume fällen möchten, weil diese bei einem Sturm umfallen könnten oder weil sie zu viel Arbeit machen. Jeder Baum - so klein es auch ist - hat eine wichtige Funktion für die Umwelt. Er schützt uns vor dem Lärm und Staub des Straßenverkehrs. Er trägt dazu bei, dass unsere Region nicht austrocknet. Meist ist es möglich, die bestehende Gefahren, wie zum Beispiel einen angebrochenen Ast oder das oft bei Kiefern anfallende Trockenholz, im Rahmen von genehmigungsfreien Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen zu beseitigen. Nur wenn eine solche Maßnahme nicht mehr möglich ist, kann der Fällung zugestimmt werden. Die Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen trägt dazu bei, dass gerade bei Bauvorhaben oder Investitionen die willkürliche und unkontrollierte Beseitigung des Baumbestandes in der Gemeinde verhindert wird. Mitunter sind aber größere Fällungen bei Bauvorhaben zur Schaffung von Baufreiheit notwendig, da in der Regel auf kleineren Grundstücken gebaut wird. Gerade auf solch kleineren Grundstücken kommt es vor, das der vorhandene Baumbestand jahrelang nicht ordentlich gepflegt wurde und dadurch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. In einem solchen Fall kann es leider vorkommen, dass nach einer Einzelprüfung einer vollständigen Fällung zugestimmt werden muss. Bei Rückfragen zur Baumschutzverordnung wenden Sie sich bitte an: Heiko Schult, Baumschutzbeauftragter der Gemeinde, unter Tel Werbeanzeige

42 42 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Gemeindewehrführung wieder komplett Tobias Looke neuer Stellvertreter von Anke Müller Seit März 2012 hat Anke Müller den Posten der Gemeindewehrführerin. Da ihr noch zwei Lehrgänge fehlten, wurde ihr das anspruchsvolle Aufgabengebiet zunächst nur befristet für zwei Jahre übertragen. Die erforderlichen Lehrgänge Wehrführer und Verbandsführer hat die 42-jährige stellvertretende Ordnungsamtsleiterin im Frühjahr absolviert und somit konnten die Gemeindevertreter in ihrer letzten Sitzung am 30. Oktober Anke Müller als Gemeindewehrführerin bis zum 31. März 2018 bestätigen. Hauptbrandmeister Sven Schneidewind hatte bereits vor einigen Monaten sein Amt als Stellvertretender Gemeindewehrführer aus persönlichen Gründen niedergelegt. Für ihn galt es nun Ersatz zu finden. Im August verständigten sich zunächst die Führungskräfte Anke Müller und Tobias Looke, die Wandlitzer Gemeindewehrführung der neun Wandlitzer Ortswehren auf Oberlöschmeister Tobias Looke als neuen Stellvertreter von Anke Müller. Und auch die Gemeindevertretung schloss sich dem Vorschlag an und ernannte ihn zum 30. Oktober 2013 zum neuen Stellvertretenden Gemeindewehrführer. Tobias Looke ist seit 2005 Mitglied bei der Ortswehr Wandlitz und ausgebildeter Verbandsführer. Im normalen Leben arbeitet der 53-jährige als Beamter bei der Bundespolizei. Ehrenamtlich ist er zusätzlich zu seinem aktiven Dienst bei der Feuerwehr auch noch als sogenannter Leitender Kreisausbilder Sprechfunk im Barnim tätig. Ich freue mich auf die neuen Herausforderungen und denke, dass Anke Müller und ich ein gutes Wehrführungs-Team abgeben werden, ist Tobias Looke zuversichtlich. Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Mitglied der Altersund Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Schönerlinde Gudrun Siegert Hauptlöschmeisterin Gudrun Siegert hat sich während ihrer langjährigen aktiven Dienstzeit stets zum Schutz und Wohl der Allgemeinheit eingesetzt und sich im Ortsteil Schönerlinde und in der ganzen Gemeinde große Verdienste erworben. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Anke Müller Gemeindewehrführerin Gemeinde Wandlitz, im November 2013 Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Mitglied der Altersund Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Basdorf Peter Krebs Oberbrandmeister Peter Krebs hat sich während seiner langjährigen aktiven Dienstzeit stets zum Schutz und Wohl der Allgemeinheit eingesetzt und sich im Ortsteil Basdorf und in der ganzen Gemeinde große Verdienste erworben. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Dr. Jana Radant Bürgermeisterin Anke Müller Gemeindewehrführerin Gemeinde Wandlitz, im November 2013

43 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 43 Straßenausbau und Öffentlichkeitsbeteiligung Wie und wann sich interessierte Bürger und betroffene Anlieger informieren können Das Warum und Wie des gemeindlichen Straßenbaus sind immer wieder Gegenstand der öffentlich geführten Diskussion. Für die betroffenen Anlieger ist der Ausbau ihrer Straße verständlicherweise von großer Relevanz, da sie doch in der Regel anteilig an den Kosten beteiligt sind. Bereits in der Vergangenheit wurde das Themenfeld Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit den zu entrichtenden Ausbau- und Erschließungsbeiträgen immer wieder im Amtsblatt aufgegriffen und auch in der Gemeindevertretung behandelt. Nachfolgend soll anhand von häufig gestellten Fragen ein Überblick über den derzeitigen Stand der Form und der Art der Bürgerbeteiligung gegeben werden. Außerdem werden die bestehenden Möglichkeiten aufgezeigt, sich als interessierter Bürger oder betroffener Anlieger schon vor der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung zu informieren oder auch seine Meinung einfließen zu lassen. Was ist rechtlich vorgeschrieben? Die Gemeinde veranlasst in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger gemäß 9 des Brandenburgischen Straßengesetzes den Ausbau, die Unterhaltung und Verbesserung der Straßen der Gemeinde. Hierbei muss sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die Belange aller Straßennutzer berücksichtigen. Eine Bürgerbeteiligung ist generell bei jedem Straßenbauvorhaben durchzuführen, welche eine gesetzlich vorgeschriebene Erhebung von Straßenausbaubeiträgen oder Erschließungsbeiträgen vorsieht. Bis April 2009 fand die Bürgerbeteiligung regelmäßig erst nach Vorlage der Entwurfsplanung statt. Mit Inkrafttreten der Bürgerbeteiligungssatzung entschied die Gemeindevertretung, die förmliche Bürgerbeteiligung bereits vor der Entwurfsplanung als Einwohnerversammlung durchzuführen. Diskussionsgrundlage war und ist dabei die Vorplanung der jeweiligen Straßenbaumaßnahme, die je nach Bedarf auch mehrere mögliche Ausbauvarianten aufzeigt. Warum ist für die Unterrichtung der Bürger die Vorlage einer Vorplanung sinnvoll? Für eine inhaltliche Beteiligung der Bürger ist es notwendig und sinnvoll, eine fachlich fundierte Diskussionsgrundlage zu haben. Diese bietet die sogenannte Vorplanung, in der das beauftragte Ingenieurbüro die möglichen Ausbauvarianten mit Kostenschätzungen unterfüttern kann. Nur so kann der Bürger seine Meinung zur möglichen Straßenbreite, zum Errichten eines Bürgersteiges, zur Anlage der Straßenentwässerung und Beleuchtung, aber auch zur Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen einbringen. Die Durchführung einer Einwohnerversammlung zu einem noch früheren Zeitpunkt würde auf angenommenen Kosten basieren. Diese Annahmen wären nicht belastbar und damit unseriös. Und jeder Bürger möchte doch relativ konkret wissen, was seine Straße kosten wird. Zudem wird hier nicht nur über den geplanten Ausbau einer Straße informiert und diskutiert, sondern auch ein Meinungsbild zur Durchführung des Ausbaus ermittelt. Hat der interessierte Bürger oder betroffene Anlieger die Gelegenheit, sich schon zu einem früheren Zeitpunkt über Straßenbauvorhaben in der Gemeinde zu informieren? In 2011 wurde die bestehende Prioritätenliste für den gemeindlichen Straßenausbau in der AG Straßenbau, in der je ein Vertreter der Ortsteile der Gemeinde vertreten ist, aktualisiert und fortgeschrieben (siehe und Wohnen/Straßenbau). Die Prioritätenliste Straßenbau zeigt auf, wann in welchem Ortsteil, welche Straßenbaumaßnahme geplant ist. Hier ist eine erste Information für den Bürger möglich. Die Prioritätenliste Straßenausbau aus dem Jahr 2011 ist aber kein Gesetz. Sowohl im Rahmen der Sitzungen der AG Straßenbau als auch der Ortsbeiräte wurden schon durchaus Änderungen der bestehenden Rangfolgen des Straßenausbaus vorgenommen. Zum Beispiel, wenn eine spätere Umsetzung des Ausbaus oder auch ein Verzicht auf den Straßenausbau aus nachvollziehbaren Gründen (dazu gehören u.a. auch Bürgereingaben) als sinnvoll angesehen wurde. Daher wird jeweils im Rahmen der Haushaltsplanung für das kommende Jahr konkret festgelegt, welche Straßen, in welchem Ortsteil ausgebaut werden sollen. Über das Amtsblatt und die Internetseite der Gemeinde informieren wir Sie über diesen aktuellen Planungsstand. Welche Möglichkeit hat der Bürger noch, sich über einen geplanten Straßenausbau möglichst frühzeitig zu informieren bzw. auf diesen einzuwirken? Viele Bürger nutzen die Möglichkeit, sich direkt im Bauamt bei den zuständigen Bearbeitern über aktuelle Straßenplanungen zu erkundigen. Des Weiteren kann man sich direkt an den Ortsbeirat bzw. Ortsvorsteher des jeweiligen Ortsteils wenden. Als Kommunalpolitiker vor Ort verfügen diese über beste Detailkenntnis in ihrem Ortsteil. Nicht selten gehören den Ortsbeiräten auch Gemeindevertreter an, die Wünsche oder Hinweise seitens der Bürger in die weiteren Gremien, z.b. den Bauausschuss und auch in die Gemeindevertretung, transportieren können. Über Ihre persönliche Teilnahme an den Sitzungen der gemeindlichen Gremien (Ortsbeirat, Bauausschuss und Gemeindevertretersitzung), in denen Ihre Straßenbaumaßnahmen besprochen wird, können Sie direkt Ihrer Meinung zum geplanten Straßenausbau Ausdruck verleihen. Die aktuellen Sitzungen der gemeindlichen Gremien können Sie der Internetseite der Gemeinde/Rathaus & Politik/Bürgerinformation entnehmen. Werbeanzeige

44 44 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde schon heute vielfältige Möglichkeiten haben, sich über ein geplantes Straßenbauprojekt zu informieren bzw. direkt darauf Einfluss zu nehmen. Gleichwohl wollen wir mit Ihnen gemeinsam prüfen, ob es weitere oder vielleicht sogar bessere Beteiligungsmöglichkeiten gibt. Im Rahmen der AG Straßenbau und des Bauausschusses möchten wir hierzu eine breite Diskussion eröffnen. Geben Sie uns Ihre Hinweise und Anregungen, wie wir Ihrem Informationsbedürfnis- und Ihrem Mitspracherecht für Ihre Straße besser entsprechen können. Gemäß Brandenburgischer Kommunalverfassung hat letztlich die Gemeindevertretung als demokratisch legitimiertes Entscheidungsgremium über den Ausbau einer Straße zu entscheiden und und das ist uns in der Gemeinde Wandlitz wichtig - unter möglichst weitgehender Berücksichtigung der von den Bürgern gegebenen Wünsche und Hinweise (technische und rechtliche Machbarkeit vorausgesetzt!). Ich freue mich auf eine rege Diskussion im Rahmen des Bauausschusses der Gemeinde, in der AG Straßenbau und in den Ortsbeiräten. Wir werden Sie über geplante Veranstaltungen zu diesem Thema rechtzeitig informieren. P.S. Im kommenden Amtsblatt werden wir die gemäß Haushaltsplan für 2014 beschlossenen Straßenbauprojekte veröffentlichen. Jana Radant, Bürgermeisterin Premiere auf Schloss Lanke Erste Trauung im romantischen Ambiente grandiose Ausblick auf den Wandlitzer See durch eine riesige Panorama-Scheibe, die moderne Architektur des Museumsgebäudes und die Einbettung in die historische Ausstellung, die diesen Ort zu etwas ganz Besonderem machen. Interessenten für Trauungen im Rathaus oder in den neuen Trauzimmern wenden sich bitte an das Wandlitzer Standesamt unter oder Am 25. Oktober war Premiere: das erste Hochzeitspaar gab sich das Ja-Wort im neuen Trauzimmer in Schloss Lanke. Während meiner bisherigen Amtszeit habe ich rund 600 Ehen geschlossen, berichtet Katy Scharfe, die als eine von drei Standesbeamtinnen in Wandlitz arbeitet und die die erste Trauung in Schloss Lanke durchführte. Aber mit diesem neuen Trauzimmer bieten wir eine wirklich wunderschöne Alternative zu unserem bisherigen Raum im Rathaus. Das historische Mobiliar, die raumhohen Kachelöfen, der Ausblick in den herrlichen Schlosspark das Ambiente ist genau richtig für eine romantische Märchenhochzeit. Und nicht nur das Brautpaar, so die Standesbeamtin, sondern auch die rund 40 anwesenden Gäste seien von der romantischen Atmosphäre von Schloss Lanke, das auf der Denkmalliste des Landes steht, begeistert gewesen. Auch Bürgermeisterin Jana Radant freut sich über das neue Trauzimmer im Schloss. Gemeinsam mit den Schlossbesitzern, Andra Schumann und Jens Jacobi, haben wir da eine Kooperation realisiert, die nicht nur für Brautpaare eine wunderschöne Lösung anbietet, sondern auch für unsere Gemeinde einen Imagegewinn bietet. Die Idee, die ich bei meinem ersten Bürgerempfang in Lanke angeregt habe, findet jetzt seine Umsetzung. Ab dem neuen Jahr steht dann noch eine weitere Location für Trauungen in Wandlitz zur Verfügung. Im sogenannten Seezimmer des neuen BARNIM PANORAMA können sich Paare dann ebenfalls das Ja-Wort geben. Hier sind es der Alte Liebe rostet nicht! Das gilt wohl ganz besonders auch für Irmgard und Walter Morgen aus Schönwalde, die am 3. Oktober ihre diamantene Hochzeit feierten. Die beiden lernten sich beim Tanz in Schönwalde kennen und in der Schönwalder Kirche gaben sich die beiden auch das Ja-Wort. Dem Ort sind sie, wie sich selber, immer treu geblieben. So war Walter Morgen insgesamt 60 Jahre bei der Ortswehr, wo er als gelernter Berufsfeuerwehrmann natürlich mehr als willkommen war. Und auch Irmgard Morgen kann auf 47 Jahre Mitgliedschaft bei der Ortswehr Schönwalde verweisen.

45 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 45 Pilotprojekt Schülerhaushaushalt startet Anfang 2014 So geht Demokratie: Klosterfelder Schüler entscheiden über eigenen Haushalt Als erste Schule in ganz Brandenburg erhalten die Schülerinnen und Schüler der Oberschule Klosterfelde in 2014 ein eigenes Schülerbudget. Insgesamt Euro stellt die Gemeinde dafür zur Verfügung. Über dieses Geld sollen die Klosterfelder Schüler dann frei entscheiden können. Die Idee für einen eigenen Schülerhaushalt stammt ursprünglich aus der brasilianischen Stadt Recife, wo das Projekt bereits seit 2011 an allen öffentlichen Schulen durchgeführt wird. In Deutschland griff die Bertelsmann Stiftung die Idee auf und brachte das Modell nach Deutschland. Die ersten deutschen Kommunen, die sich für das Projekt begeisterten und es umsetzten, waren die ostwestfälische Stadt Rietberg und die Gemeinde Wennigsen bei Hannover. Bei einer Tagung der Bertelsmann Stiftung habe ich von dem Projekt gehört und war begeistert, berichtet Bürgermeisterin Jana Radant. Es bietet für Schülerinnen und Schüler eine gute Möglichkeit, sich an einem politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen, die Abläufe von Demokratie selbst zu erleben und relevante Veränderungen in ihrem direkten Umfeld zu bewirken. Bevor es kurz vor den Winterferien 2014 ganz praktisch losgeht, müssen noch einige Vorbereitungen getroffen werden. So müssen die Schüler im Unterricht generell über das Projekt informiert werden, die durch die Bertelsmann Stiftung zur Verfügung gestellten Infomaterialien müssen verteilt und sogenannte Schülerkoordinatoren müssen gewählt werden. In einer großen Auftaktveranstaltung mit allen 200 Schülern wird dann der Startschuss gegeben. Das Procedere: Alle Schüler können Vorschläge einbringen, was sie sich für ihre Schule wünschen würden. Neue Möbel oder Spinde für die eigenen Sachen? Alles ist erlaubt, die einzige Einschränkung lautet: Jeder Vorschlag muss mindestens fünf Unterstützer haben, damit er am Ende zur Abstimmung zugelassen wird. So wird frühzeitig sichergestellt, dass ein Vorschlag mehrheitsfähig ist und nicht nur ein individueller Wunsch einer einzelnen Person ist. Die gewählten Schüler-Koordinatoren fassen in einem nächsten Schritt doppelt eingegangene Vorschläge zusammen und leiten alles an die Verwaltung weiter. Von hier erfolgt eine Rückmeldung zu Kosten und Machbarkeit der Vorschläge. Welcher der realisierbaren Vorschläge umgesetzt wird, wird dann diskutiert und von den Schülern in einer geheimen Wahl entschieden. Und auch bei der Umsetzung des letztendlich ausgewählten Vorschlages sind die Schüler gefragt. Gemeinsam mit der Verwaltung planen sie, wie und wann das Projekt realisiert wird. Ich bin schon sehr gespannt auf das Projekt, so Bürgermeisterin Jana Radant. Die Erfahrungen aus Rietberg und Wennigsen waren durchweg positiv und ich denke, mit unserem Pilotprojekt in Klosterfelde könnten wir auch für andere brandenburgische Gemeinden den Anstoß für einen eigenen Schülerhaushalt geben. Formulare und Anträge online ausfüllen auf Schon bisher gibt es auf der Internetseite der Gemeinde unter dem Button Formulare eine ganze Anzahl von Anträgen und Formularen zum Ausdrucken. So zum Beispiel den Aufnahmeantrag Kita, den Antrag auf Bezuschussung des Essengeldbeitrages, den Antrag auf Bauerlaubnis einer Grundstückszufahrt bzw. Baustellenzufahrt etc. Einfach ausdrucken, ausfüllen und an die Verwaltung schicken bzw. persönlich vorbeibringen. Bei einigen Formularen gibt es jetzt eine Verbesserung: Sie können direkt am Rechner ausgefüllt werden. So zum Beispiel die Einzugsermächtigung, der Antrag auf Genehmigung einer Baumfällung, der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich Kulturförderung sowie der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung und der Antrag auf Investitionsförderung im Bereich Sportförderung. Das lästige handschriftliche Ausfüllen entfällt, mögliche Korrekturen sind problemlos am Computer durchführbar und der ausgefüllte Antrag kann zu Hause abgespeichert werden. Die Notwendigkeit, das ausgefüllte Formular auszudrucken, zu unterschreiben und an die Verwaltung zu senden, bleibt natürlich bestehen. Nach und nach wird diese Art der vereinfachten Formularnutzung weiter ausgebaut. Barbara Eckholt/pixelio.de)

46 46 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Grundstücke der Gemeinde zur Vermarktung Lagebezeichnung Flur Flurstück Größe in m² Kaufpreis in jährl. Erbbauzins Bemerkungen in Ortsteil Basdorf Am Brink ,40 unbebaut, bebaub. nach 34 BauGB Rosengarten u.a. 361 bis ,20 4 unbebaute Grundstücke, bebaub. bis 2.192,00 nach B-Plan Ortsteil Klosterfelde Berliner Chaussee ,00 unbebaut, bebaub. nach 34 BauGB Berliner Chaussee ,24 unbebaut, bebaub. nach 34 BauGB Zeisigweg 3 855/ ,80 unbebaut, bebaub. nach 34 BauGB Parkallee , ,60 unbebaut, bebaub. nach 34 BauGB 1187 tlw. Grundstücke können auch einzeln vergeben werden Grundstücke zu verkaufen Die oben aufgeführten Grundstücke sind zum aktuellen Verkehrswert zu erwerben. Die Vergabe im Erbbaurecht wird bevorzugt. Bei Interesse und für nähere Informationen für die aufgeführten Grundstücke wenden Sie sich bitte in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung an: Frau Füssel: Frau Mallabar: Frau Rohland: Frau Hoffmann: Weitere Informationen zu kommunalen Grundstücken finden Sie auf unserer Homepage unter Werbeanzeige Farbige Elemente statt grauem Asphalt Verkehrsparcours als neues Entree zur Basdorfer Grundschule Aus der zweckmäßigen aber langweiligen Fläche vor der Basdorfer Grundschule ist im Laufe von rund drei Monaten eine attraktiv gestaltete Verkehrsübungsfläche für Skater und Radfahrer geworden. Eine große Acht, ein Kreisel, eine Slalomstrecke, ein Spurbrett u.a. sind jetzt als leicht erhöhte und in Kürze auch farbige Elemente auf den Asphalt aufgebracht und sollen künftig bei der Verkehrserziehung der Grundschüler zum Einsatz kommen. Wir haben jetzt unsere eigene Verkehrsübungsstrecke, freute sich Schulleiterin Karin Löwe bei der offiziellen Übergabe des neu gestalteten Schulvorplatzes am 5. November. So können wir unsere Schüler sehr sorgfältig auf die Fahrradprüfung in der 4. Klasse vorbereiten. Außerdem können die Kinder auch unabhängig von der Verkehrserziehung ganz spielerisch auf der Stecke ihr fahrerisches Geschick erproben. Aber nicht nur die Verkehrsübungsstrecke ist neu. Auch neue Sitzmöbel, neue Lampen, eine Rampe für den barrierefreien Zugang zur Schule und eine aufgelockerte Gestaltung der Pflanzbeete geben dem Ganzen ein völlig anderes Aussehen als noch vor wenigen Monaten. Insgesamt Euro investierte die Gemeinde für das Projekt.

47 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 47 Jugendkoordination: Was ist das eigentlich? Gabriele Breest-Gohnwald, Jugendkoordinatorin in der Gemeinde, zu ihren Aufgaben Zusammengefasst könnte man sagen: Jugendkoordination befasst sich mit der Organisation, der Vernetzung und Koordination einer Vielzahl von Maßnahmen und Projekten in Bezug auf Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Die Praxis gestaltet sich so, dass ich als Jugendkoordinatorin im besonderen Beratungsaufgaben gegenüber der Gemeindeverwaltung, den Schulen, Kitas und der Jugendarbeit in der Gemeinde wahrnehme. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßige Dienstberatungen mit den Jugendarbeitern sowie deren fachliche Anleitung, die Teilnahme am Bildungsausschuss oder die Beratungen von Vereinen und anderen Trägern. Außerdem bin ich im regelmäßigen Kontakt mit den Ortsbeiräten, den Gemeindevertretern und der Bürgermeisterin, ebenso auch zur Polizei und dem Jugendamt. Daneben gibt es zahlreiche Verwaltungsaufgaben, wie die jährliche Haushaltsplanung und die Sozialraumbeschreibung, die nicht nur statistische Angaben enthält, sondern auch Aussagen über die Lebenswelten und die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien. Daraus abgeleitet ergeben sich dann die jährlichen Aufgaben für die Jugendkoordination, die in einer Umsetzungskonzeption beschrieben werden. Als Jugendkoordinatorin verwalte ich auch Fördermittel der Gemeinde und des Landkreises und unterstütze Träger und Vereine bei deren Beantragung. Beispiele aus diesem Bereich sind das Zirkuscamp im Sommer, das Drachenfest, selbstorganisierte Jugendarbeit in den Jugendclubs, das Graffitiprojekt im Basdorfer Jugendclub u.v.a. In der Praxis kommt eine Vielzahl an Projekten zusammen, die durch die Jugendkoordination gesteuert bzw. mit entwickelt und umgesetzt werden. Aktuell sind dies schwerpunktmäßig der Runde Tisch Kinder & Jugend und die daraus resultierende Entwicklung eines Konzeptes zur Kinder- und Familienförderung der Gemeinde Wandlitz, Zukunftswerkstätten in den einzelnen Ortsteilen, das Kinderfilmfest des Landes Brandenburg, Kunst macht Schule, der Schülerhaushalt an der Oberschule Klosterfelde Anfang 2014, das Dokumentarfilmprojekt Willkommen, Fremder, u.v.m. An dieser Stelle möchte ich auf meine Internetseite hinweisen unter Jugend & Bildung. Hier sind laufende Projekte und Aktivitäten für Kinder und Jugendliche eingestellt sowie Berichte und Fotos vergangener Aktionen. Gabriele Breest-Grohnwald, Jugendkoordinatorin Poetry Slam am 6. Dezember im Goldenen Löwen Dichterwettstreit einmal ganz anders Ein Poetry Slam ist ein Dichterwettstreit, bei dem mehrere Poeten innerhalb einer festgelegten Zeit selbstverfasste Texte vortragen. Das klingt zunächst einmal nicht besonders aufregend und der eine oder andere denkt möglicherweise an eine Art Lesung und erwartet ein ähnliches Szenario: Ein/zwei Leute sitzen auf der Bühne und lesen Passagen aus ihren Büchern, während die Zuhörer unter zu Hilfenahme von starkem Kaffee und lange vor dem Spiegel geübtem Ich-bin-total-interessiert-undaufmerksam-Blick verkrampft dasitzen und zu folgen versuchen. Doch wer auf so was steht, der sei gewarnt. Denn bei einem Poetry Slam erwartet Sie und Euch der ultimative Blockbuster mit den durchgeknalltesten Independent-Darstellern und jede Menge Action, Liebe, Commedy, Sex, Drama, Slapstick,Fantasy, Sience Fiction. Sechs bis acht sogenannte Slammer, tragen ihre Gedichte, Geschichten, Lyrik, Prosa und Wortspielereien aller Art vor und bringen euch dabei zum Lachen, Weinen, Nachdenken, Entspannen und bestenfalls zum selber Schreiben. Dabei treten sie auf der Bühne gegeneinander an. Bedingung ist, dass die Texte selbst verfasst sein müssen. Sie können frei vorgetragen oder abgelesen werden. Requisiten und Kostüme sind nicht erlaubt. Die Dauer des Vortrags sollte sich zwischen vier und sechs Minuten abspielen. Nach der Vorrunde entscheidet das Publikum mittels Applaus oder Stimmenabgabe, welche Slammer ins Finale kommen, um dort schließlich den Sieger zu küren. Alles wird mit interessanten musikalischen Highlights unterstützt und von einem Slam-Master moderiert, der das ganze Chaos der Veranstaltung zu steuern versucht. Also, wer jetzt noch immer keine Lust hat, sich das mal selbst anzutun, dessen Seele ist eh schon verloren (O-Ton eines Slammers). Alle anderen sind aufs Herzlichste eingeladen sich am Freitag, den 6. Dezember, ab 19 Uhr, im Goldenen Löwen zu Wandlitz einzufinden und die frohe Kunde über dieses Ereignis zuvor im ganzen Lande zu verbreiten, auf das wir zahlreiche Gäste im Festsaal begrüßen können. Ihre Zusage zur Teilnahme haben bereits einige bekannte Slammerinnen und Slammer gegeben: Julia Eckert, Manuel Goldbach, Karsten Lampe, Petra Grunwald, Romy, Tom Mars, Natze, Marvin Weinstein und Jonas Zimmermann.

48 48 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Landkarten, Luftbilder, Themenkarten: noch mehr Geodaten demnächst online Was ist das Geoportal der Gemeinde Wandlitz? Das Geoportal der Gemeinde Wandlitz unter ist die amtliche Informations- und Kommunikationsplattform rund um Geodaten der Gemeinde. Es wird innerhalb der Geodateninfrastruktur Berlin/Brandenburg (GDI BE/BB) bereitgestellt. Was sind Geodaten? Sie hängen in Schränken, liegen in Schubladen und neuerdings auch auf den Festplatten der Verwaltung: Karten und Pläne. Sie liefern die Informationen, die für die tägliche Arbeit der Verwaltung benötigt werden. Und sie sind das Medium, mit dem Planungen und Entscheidungen festgehalten werden. Was bietet das Geoportal den Bürgerinnen und Bürgern? Das Geoportal der Gemeinde Wandlitz informiert künftig mit Hilfe der eingebundenen Geodaten über Bau- und Landschaftsplanungen, touristische Wege und Ziele sowie andere kommunale Sachverhalte. Die einzelnen Themen können in einer Kartenanwendung angezeigt und gedruckt sowie mit weiteren angebotenen Informationen z.b. Liegenschaftskarte, Luftbildern oder Schutzgebieten kombiniert werden. In der Gemeinde Wandlitz ist - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplanes zum 1. Januar 2014 die Stelle GIS Koordinator/in / Sachbearbeiter/in für geografische Informationssysteme zu besetzen. Die Befristung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren mit der Option der unbefristeten Weiterbeschäftigung. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Geodatenmanagement: Beschaffung von Basisdaten und deren Import in Anwendersysteme, Festlegung einer geeigneten Datei-, Ordner- oder Datenbankstruktur auf den Servern, Vorgaben für Datensicherung Betrieb und Administration der Geodateninfrastruktur der Gemeinde Wandlitz, insbesondere der Fachanwendung KF-LIS und des Geoportales der Gemeinde als Infrastrukturknoten Weiterentwicklung von GIS-Konzept und Geodateninfrastruktur Verwaltung von Geofachdaten, Umsetzung von Anwenderprojekten und Katastern, Entwicklung von Datenmodellen unter Einbeziehung vorliegender Standards Festlegung, Bereitstellung und Konfiguration geeigneter Schnittstellen zwischen GIS-Softwaresystem und Fachanwendungen Softwareadministration im GIS-Bereich: Updates, Fehlersuche, Problemlösung, Support und Nutzerrechteverwaltung Hardwareadministration: Administration des GIS-Servers Konzeptionelle Arbeiten: Erstellung und Weiterentwicklung des GIS-Konzeptes Anwenderbetreuung (Support, Schulung) und Dienstleistungsaufgaben für die Fachämter Mitwirkung in Arbeitsgruppen, insbesondere Nutzerkreisen der TUIV AG Brandenburg Ihr Anforderungsprofil: ein abgeschlossenes Studium (FH oder HS) im Bereich der Geoinformatik/Geowissenschaften Erfahrungen in der Arbeit mit geografischen Informationssystemen (vorzugsweise KF-LIS der Firma Kommunalfabrik) Kenntnisse in der Administration von Softwaresystemen (vorzugsweise KF-LIS) Fertigkeiten in der Administration und Verwaltung von WebGIS-Anwendungen mit den Systemen Mapbender, Map- Server und dem Datenbanksystem PostgreSQL/PostGIS sind von Vorteil Führerschein Klasse B Darüber hinaus sollten Sie verfügen über: Kenntnisse in geodatengestützten Verwaltungsabläufen eine ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit zeitliche Flexibilität auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten, Eigeninitiative und Belastbarkeit Wir bieten Ihnen: eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit eine leistungsgerechte Vergütung nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, EG 9 Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie bitte bis zum Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse) an: Gemeinde Wandlitz Hauptamt Postfach Wandlitz Für fachliche Fragen steht Ihnen im IT-Service Herr Schmidt Tel.: , detlef.schmidt@wandlitz.de gern zur Verfügung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren von der Gemeinde Wandlitz übernommen werden.

49 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 49 Beste Stimmung herrschte am Samstag, den 19. Oktober, im Wandlitzer Rathaus. Eine große Delegation aus Ballainvilliers in Frankreich und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Basdorf hatten sich eingefunden, um die Freundschaft zwischen der Gemeinde Wandlitz und der französischen Gemeinde offiziell mit einem Partnerschaftsvertrag zu besiegeln. Nach Trzebiatòw in Polen und La Ferrière in Frankreich ist Ballainvilliers damit die dritte ausländische Gemeinde, mit der Wandlitz einen Partnerschaftsvertrag hat. Ballainvilliers liegt in der Nähe von Paris und war 2012 bei der Suche nach einer Partnerstadt in Deutschland auf Basdorf aufmerksam geworden. Denn die dort stattfindenden jährlichen Festivals zu Ehren des französischen Chansonniers Georges Brassens genießen mittlerweile auch in Frankreich einen hervorragenden Ruf. (Im Foto v.l.n.r. Peter Liebehenschel, Ortsvorsteher Basdorf, Bürgermeisterin Jana Radant, Jean-Luis Chinzi, stellvertretender Bürgermeister von Ballainvilliers, Carsten Bockhardt, stellvertretender Landrat, Landkreis Barnim) Bundesweiter Blitzer-Marathon erfolgreich Wandlitzer Alltagspraxis zeigt völlig anderes Bild Nach dem bundesweiten Blitzer-Marathon am 10. und 11. Oktober konnte die Polizei ein insgesamt positives Fazit ziehen. Zumindest für diesen einen Tag war durch die medienwirksam angekündigte 24-Stunden-Aktion die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf eine vorschriftsmäßige Geschwindigkeit gerichtet. Wesentlich weniger erfreulich sieht die Bilanz an einem ganz normalen Tag in Wandlitz aus. Die für das Ordnungsamt angeschaffte Geschwindigkeitsanzeigetafel kam bereits an mehreren Orten im Gemeindegebiet zum Einsatz. Erschreckend sind die dabei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen. So wurden am 18. September im Mühlenbecker Damm in Basdorf von 96 erfassten Fahrzeugen 42 mit mehr als den zulässigen 30 Stundenkilometern festgestellt. Ein ähnliches Bild auf der Bahnpromenade in Wandlitz: Auf Grund der Straßensperrung auf der B 109 ab Kreisverkehr B 273/B 109 in Richtung Basdorf nutzten viele ortskundige Kraftfahrer diese Straße. Dabei wurden am 20. September innerhalb einer Stunde 215 Fahrzeuge gemessen. Insgesamt 128 Autofahrer fuhren schneller als die zulässigen 30 km/h, davon 40 Fahrzeuge 40 km/h oder schneller. Ein Verkehrsteilnehmer wurde sogar mit 73 km/h gemessen. Während der gesamten Bauphase riefen zahlreiche besorgte Eltern in der Verwaltung an, die Gefahren für ihre Kinder auf dem Weg zur Schule fürchteten. Die festgestellten Geschwindigkeiten geben diesen Eltern mehr als Recht. Daher noch einmal ein Appell an alle Fahrzeugführer: auf nahezu allen Siedlungsstraßen im Gemeindegebiet gilt die Tempo 30-Vorschrift. Das Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Für jeden und an jedem Tag. Ilka Paulikat, Ordnungsamtsleiterin Wandlitz fährt ruhiger Bürgerinformationsveranstaltung im Rathaus Zu hohe Geschwindigkeiten sind nicht nur (lebens)gefährlich, die von ihnen ausgehenden Lärmimmissionen beeinträchtigen zudem die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Wie diese Problematik gelöst werden könnte, darüber soll im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am Dienstag, 26. November, um 19 Uhr im Ratssaal des Wandlitzer Rathauses, Prenzlauer Chaussee 157 informiert und diskutiert werden. Thema wird u.a. die Vorstellung des Lärmaktionsplans 2013 sein, der aufzeigt, wo und in welchem Umfang in der Gemeinde der Lärm durch Straßenverkehr zu hoch ist und was dagegen gemacht werden könnte. Das Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird dabei mit Sicherheit eine große Rolle spielen.

50 50 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Tourenpläne für Abfallentsorgung 2014 Die Termine für die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim werden künftig nicht mehr über den sogenannten Abfallkalender des Landkreises veröffentlicht, sondern in den kommunalen Amtsblättern. Das Orts- und Straßenverzeichnis sowie die Tourenpläne für die Gemeinde Wandlitz finden Sie in diesem Amtsblatt im Mittelteil. Das Ganze wurde speziell auf etwas dickerem Papier gedruckt und kann ganz einfach herausgetrennt werden. Außerdem sind die Tourenpläne 2014 auch auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Der Landkreis wird künftig eine sogenannte Abfallfibel im zweijährigen Turnus herausgeben, in der alle wichtigen Informationen zum Thema Müllentsorgung enthalten sind. Hier gibt es u.a. auch Klebebilder, mit denen im privaten Kalender die Entsorgungszyklen für Müll, Papier und Gelbe Säcke markiert werden können. Energieberatungstage in Wandlitz Die ganze Produktpalette sowie individuelle Beratung rund um Energie bietet der Energiedienstleister EWE im November in Wandlitz an. Mit einem mobilen Beratungsstand wird Energiefachmann Andreas Hinze an den Dienstagen 26. November und 3. Dezember, jeweils von 14 bis 18 Uhr in Wandlitzsee auf dem Bahnhofsvorplatz sein und sich Zeit für die Bürger nehmen. Wir möchten unseren Kunden mit diesem Informationsangebot die Möglichkeit bieten, uns noch besser zu erreichen und individuell ins Gespräch zu kommen, sagt Christian Blanck, Leiter Privatkundengeschäft bei der EWE. Bereits seit zwei Jahren fährt EWE an festen Wochentagen mit seinem mobilen ServicePunkt nach Bad Freienwalde, Panketal, Seelow, Storkow und Wriezen. Die Energieberatung werde sehr gut nachgefragt, so dass das Unternehmen an noch mehr Orten erreichbar sein wolle, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Werbeanzeige

51 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 51 Ein Tag für Wandlitz Großeinsatz der Wandlitzer Grundschule am 25. Oktober. Alle 400 Schülerinnen und Schüler tauschten an diesem Tag ihren Stuhl in der Schule gegen Harke, Besen und Müllsack. Mehrere Stunden lang waren die Kinder klassenweise an verschiedenen Standorten rund um die Schule und im Ortsteil Wandlitz eingeteilt. So harkten die Schülerinnen und Schüler der 6b auf dem Spielplatz in der Karl-Liebknecht-Straße Berge von Laub zusammen, siebten und harkten den Spielsand und zupften Unkraut. Außerdem machten sie sich Gedanken, wie der Spielplatz zukünftig noch schöner werden könnte. Am 6. November diskutierten sie darüber mit der Bürgermeisterin. Mädchen und Jungen aus den 4. Klassen waren am BARNIM PANORAMA im Einsatz, ernteten Gemüse im Schaugarten und machten danach die Beete winterfest. Im Langen Grund wurden Bänke aufgestellt und Blumenzwiebeln gesteckt, andere Klassen machten klar Schiff rund um den Parkplatz am Strandbad Wandlitzsee oder pflanzten eine Hecke im Bereich der Bacharachstraße. Sämtliche Standorte waren im Vorfeld mit dem Bauhof abgesprochen worden, der auch mit Rat und Tat half. Der Tag hat gezeigt, dass auch die Kinder einen Beitrag für die Gemeinde leisten können, freut sich Schulleiterin Marina Gläser über die gelungene Aktion und überlegt bereits, ob man nicht jedes Jahr so einen Tag durchführen sollte. Neuer Kreisverkehr in Wandlitz Termin Radwegebau Wandlitz-Wensickendorf noch offen Der Landesbetrieb für Straßenwesen plant den Ausbau der Kreuzung Wensickendorfer Chaussee (B273), Zühlsdorfer Chaussee (K6004), Oranienburger Straße, Basdorfer Weg zu einem Kreisverkehr. In der Vergangenheit ereigneten sich hier laut Unfallstatistik immer wieder Verkehrsunfälle mit Sach- und Personenschäden. Um die Unfallhäufigkeit zu verringern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist die Umgestaltung der Kreuzung zu einem Kreisverkehr mit Sicherheit sinnvoll. Dazu wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss ist im amtlichen Teil auf Seite 29 veröffentlicht. Der Radweg am Kreisverkehr schließt an den ebenfalls in Planung befindlichen Radweg entlang der B 273 zwischen Wensickendorf und Wandlitz an. Laut Auskunft des Landesbetriebs für Straßenwesen kann der Realisierungstermin für den schon lange gewünschten Radweg derzeitig noch nicht konkret bestimmt werden. Auch der Termin für den Baubeginn des Kreisverkehrs steht noch nicht fest. Herzliche Einladung zum 3. KULTURTISCH Wir laden alle Kulturakteure, interessierte Eltern, Kinder und Jugendliche zu unserem 3. Kulturtisch, dieses Mal unter dem Motto Kultur & Jugend ein am Dienstag, 26. November 2013 um 19 Uhr in der Kulturbühne Goldener Löwe, Breitscheidstr. 18 in Wandlitz-Dorf. Ziel des Kulturtisches ist es, Projektideen vorzustellen bzw. gemeinsam zu entwickeln, wie das kulturelle Angebot in der Gemeinde für Kinder und Jugendliche noch attraktiver und vielfältiger gestaltet werden könnte. Wir freuen uns über eine breite Beteiligung und bitten um eine kurze Rückmeldung an die Jugendkoordinatorin der Gemeinde, Gabriele Breest-Grohnwald, unter Tel oder per Mail an gabriele.breest-grohnwald@ internationaler-bund.de Dr. C. Schmid-Rathjen Leiterin Kulturamt Goldener Löwe G. Breest-Grohnwald Jugendkoordinatorin

52 52 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Advent im alten Basdorf Kunsthandwerk Eine-Welt- Laden Kinder-Chor 17:00 Uhr Kantorei Wandlitz Deftiges aus Topf+Pfanne Kinderbasteln Imkerprodukte Orgelkonzert Ponnyreiten Der Siedlerverein Basdorf e.v. lädt herzlich ein. Viel Spaß! Drechseln, Spinnen, Stricken, Töpfern und Schmieden Stockbrot Adventsfeuer Weihnachtsleckereien Weihnachtsliedersingen Holzarbeiten Märchenerzähler Schöne Weihnachts-Deko Am Dorfanger 12:00 20:00 Uhr Sa., Mit freundlicher Unterstützung der Evang. Kirchengemeinde Basdorf, Bürgermeisterin Jana Radant, Haus Hof Gartenmanagement Käsler (Basdorf), Rücker Elektroinstallation (Stolzenhagen) WeihnachtsWICHTEL lesen Geschichten. Sonntag, Wandlitz - Goldener Löwe mit Wir lesen für Euch Eintritt frei Kaffee Kekse Limo Punsch Unterhaltsames für Jung und Alt 16 Uhr Grundschüler aus Basdorf, Wandlitz, und Klosterfelde Michael Sens Ralf Lindermann Peter Liebehenschel Jana Radant Margot Oberhof Am 26. September feierten Trautchen und Walter Kruska aus Schönerlinde ihre diamantene Hochzeit. In Altmittweida bei Chemnitz hat es gefunkt auf dem Tanzsaal erinnert sich die diamantene Braut. Ein Jahr später waren sich die beiden dann sicher, dass sie füreinander bestimmt sind und gaben sich das Ja-Wort. Seit 16 Jahren fühlen sie sich jetzt schon in Schönerlinde wohl und sind glücklich mit uns und dem, was wir haben. Je älter, je schöner! - Das ist das Fazit von Renate und Heinz Tornow aus Zerpenschleuse nach 60 Ehejahren. Am 24. Oktober feierte das Paar seine diamantene Hochzeit im Kreis der Familie und mit Freunden. Wir sind ein gutes Team und jeder bemüht sich, mit dem anderen auszukommen, nennen die beiden als Rezept für ihre lange glückliche Ehe. Das Glück begann beim Straßenbau. Wir haben beide in einer Baubrigade gearbeitete und da hat es gefunkt.

53 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 53 Werbeanzeige Werbeanzeige Werbeanzeige Werbeanzeige Werbeanzeige

54 54 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Kinder- und Jugendseite Beep meldet sich zur Stelle - oder eben auch nicht! Whiteboard anstelle althergebrachter Tafel: Die Tücken der Technik Freitag - wohlgemerkt nicht Freitag, der letzte Stunde: das Schicksal nimmt seinen Lauf. Ein zartes und vertrautes Geräusch erschallt im Klassenraum: Beep! Der Lehrer dreht sich um und fragt verzweifelt: Ist SIE, jetzt aus? Mist, das kann doch nicht wahr sein. (Anmerkung der Amtsblatt-Redaktion: SIE ist ein Whiteboard.) Dienstag, Anfang dritte Stunde: Die Schüler haben einen langen Test hinter sich. Der Lehrer steht vor seinem Tisch, auf dem sich lexikonähnliche Bücher türmen: Es tut mir leid, aber der Film, den wir gucken wollten, wird leider nicht abgespielt und wir werden unser Thema heute aus dem Buch herausarbeiten. Die Unterrichtsstimmung kippt gaaaaaanz langsam. Mittwoch, achte Stunde: Das zarte und vertraute Geräusch erschallt erneut im Klassenraum: Beep! Es folgt ein aggressives Herumklopfen und Hämmern auf dem Bildschirm. Außer einem wiederholten und fast protestähnlichen Beep! ist überhaupt keine Reaktion zu bemerken. Es ist wieder Dienstag, dritte Stunde. Nachdem sich das Herumblättern in den Büchern, in denen übrigens die Hälfte der Seiten fehlten, als mäßig erfolgreich erwiesen hat, wird ein zweiter Versuch gestartet, den Film abzuspielen. Siehe da, es funktioniert. Die Titelmelodie startet und langsam lassen sich alle Schüler tiefer in ihre Stühle gleiten. Der Film beginnt. Nun kann man die Sekunden herunter-zählen: 5, 4, 3, 2. Machen Sie doch mal das Bild größer!, ertönt es von den hinteren Reihen des Klassenraums. Lehrer: Was? Schüler: Sie sollen das Biiiild größer machen. Lehrer: Wie denn? Schüler: Na auf den Pfeil klicken. Lehrer: Da ist kein Pfeil! Schüler und Lehrer brüllen sich während des Films durch den gesamten Klassenraum an. Der Schüler kommt nicht auf die Idee nach vorne zu gehen und das Bild einfach größer zu machen und der Lehrer bleibt stur vorne sitzen, sodass alle anderen mehr von der Unterhaltung über das Bild als vom Film mitbekommen. Fazit: Freitag, letzte Stunde. Lehrer: Die Tafel bleibt heute aus! Ja, wir haben neuste Technologien am Gymnasium Wandlitz und ja, es mag eine Bereicherung für den Unterricht sein. Eine glatte Eins also für die Theorie, jedoch muss an der praktischen Note, sagen wir gearbeitet werden. Sarah Bauman, NewsEule Gymnasium Wandlitz Das Kreuz mit dem Kreuz Juniorwahlen am Wandlitzer Gymnasium als Probelauf für Landtagswahlen 2014 Beim Besuch des Landtags im letzten Jahr hörte man immer wieder: Ich will gar nicht mit 16 wählen. Ich habe da sowieso keinen Durchblick und Wahlprogramme habe ich auch noch nicht gelesen. So konnte es nicht weitergehen, beschlossen einige politisch interessierte Lehrer und Schüler und meldeten sich bei der Bundeszentrale für politische Bildung für die Juniorwahlen an. In den Wochen vor der Bundestagswahl am 22. September wurden nun im Unterricht Wahlprogramme diskutiert, Wahlunterlagen studiert und Wahlreden gehalten. Einige Schüler machten sich auf den Weg zu Wahlveranstaltungen. Ein ehemaliger Schüler unserer Schule, Alexander Oetker, kam sogar, um in einem kleinen Beitrag fürs Fernsehen einen Eindruck von diesen Vorbereitungen zu vermitteln. Am Freitag, den 20. September 2013, wurde es dann ernst. Wahlhelfer waren instruiert, die Wahlzettel wurden ausgehändigt und jeder hatte die Chance, seiner Stimme Ausdruck zu verleihen. Es war ein guter Probelauf für die anstehenden Landtagswahlen im nächsten Jahr. An dieser Stelle ein besonderer Dank an Frau Pelocke und Frau Torge für ihren Einsatz bei der Juniorwahl. Dorothea Eckert, NewsEule Gymnasium Wandlitz Die Ergebnisse der Juniorwahlen am Wandlitzer Gymnasium sind in der neuesten Ausgabe der NewsEule nachzulesen. Die NewsEule ist auf der Homepage des Gymasiums unter im Download-Bereich zu finden.

55 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 55 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Maria Brandt, Ortsvorsteherin Schönwalde Der Verein Schönwalder Bürger e.v. stellt regelmäßig Firmen, Projekte, interessante Bürger und geschichtliche Ereignisse, die einen unmittelbaren Bezug zu unserem Ort haben, vor. Am 25. Oktober stellte Geschäftsführer Winfried Schröder das Unternehmen Schnorrenberg Chirurgiemechanik GmbH vor. Das Schönwalder Unternehmen setzt für Kliniken und Krankenhäuser bundesweit in Deutschland, Österreich und der Schweiz chirurgische Standardinstrumente und auch medizinische Hightech-Systeme instand. Die Reparatur- und Dienstleistungen umfassen nicht nur das Schleifen chirurgischer Scheren bis zur Reparatur von optischen Systemen wie Endoskope, sondern auch die Aus- und Fortbildung, die Analyse sowie die Beratung. Der besondere Anspruch, Medizinprodukte verschiedenster Hersteller mit unterschiedlichen Technologien zu reparieren, erfordert eine permanente Entwicklung und Investition in den Standort. Qualifizierte und speziell ausgebildete Mitarbeiter sorgen für hohe Qualitätsstandards und Innovationen, die den Erfolg des Unternehmens begründen. Bei der Nachhaltigkeit steht nicht nur der wirtschaftliche Aspekt im Vordergrund, sondern auch die Reduzierung des Verbrauchs von Rohstoffen durch die verlängerte Lebens- und Einsatzdauer vieler medizinischer Geräte. Herr Schröder brachte zum Ausdruck, dass das Unternehmen immer motivierte MitarbeiterInnen und Auszubildende sucht, die über ein hohes Maß an Fingerfertigkeit, Geduld und Qualitätsbewusstsein verfügen. Wir bedanken uns bei Allen, die diesen Vortrag ermöglicht und besucht haben. Mit freundlichem Gruß Ihre Maria Brandt, Ortsvorsteherin Zehn Jahre Frauenkreis WaTrz - Wenn Freunde feiern Zweitägiges Jubiläumsprogramm mit vielen Höhepunkten Wandlitz. Dzien dobry, serdecznie witamy hieß es wieder einmal am 14. und 15. September in Wandlitz. Seit zehn Jahren treffen sich in regelmäßigen Abständen ca. 15 Frauen aus unserer Partnergemeinde Trzebiatòw und ca. 20 Frauen aus Wandlitz, um interessante Gespräche zu führen, die heimatlichen Schönheiten durch gemeinsame Ausflüge zu erkunden und bei Sport, Spiel und Spaß gesellige Stunden zu verbringen. Am 14. September, einem herrlichen Spätsommertag, begrüßte die Frauengruppe WaTrz ihre polnischen Freundinnen in Wandlitz, um gemeinsam das 10-jährige Bestehen ihrer freundschaftlichen Beziehungen zu feiern. Nach der Begrüßung durch Ortsvorsteher Ingo Musewald im Ratssaal der Gemeinde wurde das durch unsere Mitglieder vorbereitete große Frühstücksbuffett eröffnet. Unsere polnischen Gäste wurden anschließend von Elke Hennersdorf durch den Neubau des Amtshauses geführt. Alle waren begeistert und sehr interessiert. Im Anschluss daran unternahmen wir bei ausgelassener Stimmung eine Busfahrt durch den Barnim. Als fachkundige Reisebegleitung stellte sich freundlicherweise Dr. Christine Papendieck zur Verfügung und so erfuhren auch wir mancherlei Wissenswertes aus unserer Region. Vielen Dank dafür. In Niederfinow angekommen, bestiegen wir einen Ausflugsdampfer, der mit uns durch das Schiffshebewerk fuhr. Alle waren begeistert von der alten und faszinierenden Technik des Fahrstuhls für Schiffe. Unser Kapitän informierte über die wichtigsten technischen Details, gepaart mit reichlich gesponnenem Seemannsgarn. Ein Besuch im Informationszentrum gab einen Ausblick Werbeanzeige

56 56 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse auf das neue, noch im Bau befindliche Projekt. Nach einem kleinen Picknick ging es nach Wandlitz zurück, wo eine große Kaffeetafel mit selbstgebackenem Kuchen auf dem Gelände der Villa Frida auf uns wartete. Die Villa Frida, als Übernachtungsquartier, wurde von unseren Angehörigen bzw. Mitgliedern der Frauengruppe WaTrz vorbereitet. Unser Ortsvorsteher Ingo Musewald erklärte sich zum Hausmeister für eine Nacht und führte mit allen eine lustige Belehrung zum Verhalten auf dem Gelände durch. Bei Sport, Spiel und Spaß verging die Zeit wie im Flug und schon lieferte die Gaststätte Roschè ein schmackhaftes Abendbuffett. Für Unterhaltung bei Kerzenschein und Lagerfeuer sorgte das Country-Duo Falk und Ralf. Unsere polnischen Freundinnen überraschten uns als Nonnen verkleidet mit einigen Titeln aus Sister Act. Bei Musik und Tanz verlebten alle einen unvergesslichen Abend. Am Sonntag fuhren wir nach einem guten Frühstück zum neu eröffneten Barnim Panorama. Hier begrüßte uns die Museumsleiterin, Dr. Christine Papendieck, mit einer kleinen Einführung in die Geschichte des Museums und den Werdegang dieses touristischen Anziehungspunktes in unserer Region. Petra Sankowski führte uns und unsere Gäste anschließend durch die interessanten und anschaulich gestalteten Ausstellungsräume. Dieses ganz besondere Wochenende fand seinen Abschluss mit einem Imbiss bei Monika und Ralf Becker. Ihnen ein herzliches Dankeschön für die Gastfreundschaft. Wir verabschiedeten unsere polnischen Freundinnen mit kleinen Geschenken und unserem traditionellen Lied. Bedanken möchten wir uns bei der Gemeinde Wandlitz/AG Städtepartnerschaften für die Hilfe und Unterstützung. Ein ganz besonderer Dank gilt auch Lidia Kurth, die uns immer wieder als Übersetzerin zur Seite steht, wenn es gilt, bestehende Sprachbarrieren zu überwinden. Dieses Projekt wird unterstützt durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (INTERREG IVA-Fonds für kleine Projekte in der Euroregion POME- RANIA). Danke an alle, die mitgemacht haben und do widzenia in Trzebiatow. Marion Wilde und Dr. Margot Sterzenbach Margot Ziebarth, Ortsvorsteherin Zerpenschleuse Das Amtsblatt erschien das letzte Mal am 28. September. Seit dieser Zeit fanden zwei Ortsbeiratssitzungen und zwei Gemeindevertretersitzungen statt. Leider ist das Interesse der Zerpenschleuser Bürger an der Kommunalpolitik in Zerpenschleuse sowie der Gemeinde Wandlitz nicht sehr groß. Das zeigen mir jedenfalls die Besucherzahlen zu den Ortsbeiratssitzungen. Auch die Möglichkeit, Vorschläge für den Haushalt 2014 in der Gemeindeverwaltung einzureichen, wurde nicht genutzt - Das ist sehr schade! Blicken wir nach Wandlitz, können wir uns von den Bürgern dieses Ortsteils einiges abschauen. Ungefähr 50 schriftlich eingereichte Ideen landeten beim Kämmerer. Auch wenn nicht alles realisierbar ist, so können Anregungen und auch Hinweise aus der Bevölkerung sehr nützlich für die weitere Arbeitsweise der Ortsbeiräte und der Gemeindevertretung sein. Bitte verstehen Sie diese Bemerkung als kleinen Hinweis darauf, dass vielleicht für den Haushalt 2015 auch Zerpenschleuser Bürger ihre Wünsche und Ideen in der Kämmerei vortragen. Der Haushalt für das kommende Jahr 2014 beinhaltet für Zerpenschleuse folgende Projekte: Für das Bürgerbüro soll es nun endlich den lang gewünschten Lamellenvorhang für die vier Fenster auf der Südseite des Hauses geben. Die Kita erhält einen Geräteschuppen mit kleiner Werkstatt sowie eine Unterstellmöglichkeit für die Fahrräder unserer Kleinsten. Wenn es dann im nächsten Sommer wieder so richtig heiß ist, sollte die Außendusche funktionieren. Weiterhin haben wir ein Budget für Parkbänke, die entlang des Finowkanals neu aufgestellt werden. Das sind die kleinen Summen. Bei den großen Projekten fange ich mit dem kleinsten Betrag an: Bau einer Kanueinlassstelle und Slipanlage: Euro. Geh-/Radwegebau einschließlich Beleuchtung vom Eberswalder Weg bis Netzknotenpunkt: Euro Planung für den Radweg Klosterfelde Zerpenschleuse: Euro WIN Projekt Euro. Der Spielplatz für Zerpenschleuse ist zielstrebig im Plan. Allerdings gibt es

57 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 57 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Wir trauern um Christel Wiesian geb gest Christel Wiesian, langjährige Vorsitzende des Garten- und Kleinsiedlervereins, hat den Kampf gegen ihre schwere Krankheit verloren. Zerpenschleuse verliert mit ihr einen aufrechten Menschen, der sich mit viel Engagement für die Interessen seiner Vereinsmitglieder und Bürger eingesetzt hat. Humor, Lebensfreude und Geselligkeit waren stets die Begleiter von Christel Wiesian. Ihr ist es jederzeit gelungen, ihre Mitglieder zu motivieren und dem Verein Frohsinn und Stabilität zu geben. Wir werden Christel Wiesian ein ehrendes Andenken bewahren und ihren steten Einsatz als langjährige Vereinsvorsitzende nicht vergessen. In Gedanken sind wir bei den Angehörigen und wünschen ihnen viel Kraft für die Zukunft. Ortsbeirat Zerpenschleuse Margot Ziebarth einige Eckpunkte, die durch die Verwaltung geklärt werden müssen. Ich bin fest davon überzeugt, dass ich dazu in der nächsten, spätestens jedoch zur übernächsten, Ausgabe weitere Informationen geben kann. Es ist schon schön zu sehen, dass Zerpenschleuse weiterhin geradlinig seine Ziele in Zusammenarbeit mit der Verwaltung verfolgen kann. Dies ist einem ausgeglichen Haushalt, einer gesunden Gemeinde zu verdanken. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger mit der Gemeinde Marienwerder wäre mit dem Ablauf des Schuljahres 2013/2014 beendet. Der Ortsbeirat Zerpenschleuse und auch die Gemeinde Marienwerder mit Bürgermeister Mario Strebe waren an einer Fortsetzung der Vereinbarung sehr interessiert. Für unsere ABC Schützen steht durch die Empfehlung des Ortsbeirates Zerpenschleuse und dem Beschluss in der Gemeindevertretersitzung am 30. Oktober fest, dass unsere Grundschüler für weitere fünf Jahre in der kleinen Grundschule Marienwerder unterrichtet werden. Hier noch ein extra Hinweis für unsere Senioren - bitte im Kalender vermerken. Die diesjährige weihnachtliche Feierstunde findet am Freitag, 20. Dezember, um 15 Uhr in der Sporthalle statt. Obwohl ich Anfang Dezember persönliche Einladungen verschicke, kann es möglich sein, dass jemand vergessen wird. Hiermit lade ich Sie recht herzlich zu unserer Seniorenweihnachtsfeier ein und freue mich auf Sie und verbleibe bis zur nächsten Ausgabe wie gewohnt mit freundlichen Grüßen von Haus zu Haus Margot Ziebarth, Ortsvorsteherin Werbeanzeige Alle Jahre wieder... Weihnachtliche Konzerte von Jubilate Wandlitz. Gerade hat man den Sonnenschirm weggeräumt, da liegen schon wieder die Männer mit dem roten Mantel und dem weißen Bart in den Regalen der Supermärkte und erinnern daran, dass es Zeit wird zum Besorgen der Geschenke und zum Einüben der Weihnachtslieder. Demzufolge wird seit September bei den Proben des Chores Jubilate Wandlitz nicht mehr von Regenbogen und gelbem Wagen gesungen, sondern von leise rieselndem Schnee und der stillen Nacht. Schließlich möchten wir Sie, wie in jedem Jahr zur Adventszeit, mit einem bunten Reigen bekannter und weniger bekannter Melodien erfreuen. Vielleicht merken Sie sich schon in Ihrem Kalender den Termin für das Konzert mit dem Chor Wa-canto des Gymnasiums Wandlitz am Nachmittag des 14. Dezember in der Dorfkirche Wandlitz vor. Und wenn Sie vorhaben, an einem Adventssonntag in der Bahnhofspassage Bernau nach Geschenken Ausschau zu halten, dann empfehlen wir Ihnen den Nachmittag des 15. Dezember, dazu zu nutzen. Die Kaffeepause wird Ihnen mit weihnachtlichen Weisen von Jubilate versüßt. Die genaue Anfangszeit der beiden Konzerte wird noch in der Presse bekannt gegeben. Noch ein Hinweis an alle, die Lust zum Singen, aber noch keine Platform dazu gefunden haben. Wir proben jeweils am Donnerstag von Uhr in der Grundschule Wandlitz und freuen uns über Verstärkung. Heidemarie Simon

58 58 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse

59 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 59 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Frank Liste, Ortsvorsteher Schönerlinde In meinem heutigen Artikel möchte ich über den Stand der geänderten Wegplanung in der Schönerlinder Dorfstraße berichten. Ziel der Änderung war es, einen neuen durchgängigen Gehweg zu schaffen. Das Ergebnis der neuen Planung wurde dem Ortsbeirat vorgestellt und es kam, wie wir es befürchtet hatten. Ohne ein Entfernen des Alleebaumbestandes würde kein durchgängiger Gehweg gebaut werden können. Ein neu zu bauender Gehweg in der Schönerlinder Dorfstraße mit dem bestehenden Alleebaumbestand wäre ein riesiges Stückwerk von gepflasterten Teilabschnitten und angewalztem Verbundmaterial in den Wurzelbereichen der Linden. Diese zahlreichen angewalzten Teilstücke würden dann auch noch einen sehr hohen Instandhaltungsaufwand verursachen. Um einen durchgehenden Gehweg vernünftig bauen zu können, müsste ausreichend Platz geschaffen werden und dies ginge nur durch das komplette Fällen unserer Linden. Dies möchte niemand von uns. Der Ortsbeirat empfiehlt daher, den vorhandenen Gehweg grundhaft zu sanieren. Zum Redaktionsschluss dieses Amtsblattes am 28. Oktober erfuhr ich, dass die Ortsdurchfahrt (B109) in Schönerlinde vom 5. bis 15. November saniert und dafür gesperrt werden sollte. Diese Maßnahme des Landesbetriebes kam für uns und die Gemeinde vollkommen überraschend. Ich bin der Meinung, dass eine derartig verkehrsbeeinflussende Sanierung den Betroffenen zeitiger mitgeteilt werden muss. Ich hoffe, dass die Sanierung zügig und reibungslos von Statten gegangen ist, so dass zum Erscheinen dieser Ausgabe die Sanierung bereits beendet ist. Unsere diesjährige Seniorenweihnachtsfeier in Schönerlinde findet am 20. Dezember um 15 Uhr im Gasthof zur Linde statt. Für Verpflegung und Bewegung wird auch in diesem Jahr gesorgt. Ihr Frank Liste, Ortsvorsteher Werbeanzeige Wieder Samowar- Gespräch bei der AWO Wandlitz. Am 21. November findet im Seniorenclub der Arbeiterwohlfahrt Wandlitz das Gespräch am Samowar für den Monat November statt. Um Uhr begrüßen wir in der Prenzlauer Chaussee 155 den Ersten Hauptkommissar Wolfgang Volland des Landeskriminalamtes Berlin zu einer mit Sicherheit interessanten Runde zum Thema Trickbetrug an älteren Mitbürgern. Herr Volland wird über seine kriminalpolizeilichen Erfahrungen berichten, Fragen beantworten und Verhaltenstipps geben.auf Grund der derzeitigen Brisanz dieses Themas würden wir uns über zahlreiche Gäste freuen, um bei Tee und Gebäck eine interessante Veranstaltung zu erleben. Der Eintritt ist wie immer frei, eine Spende wird nicht abgelehnt. Wir freuen uns auf Sie! Bernd Heindorf, Vorsitzender AWO-Ortsverein Wandlitz

60 60 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Hans-Joachim Auge, Ortsvorsteher Prenden Der Herbst hat Einzug gehalten, die Pilzsaison ist beendet. Das Laub unserer Bäume hat uns wieder fest im Griff. Es ist gut, dass unsere Bürger den Bauhof unterstützen und das anfallende Laub auf Haufen setzen - aus dem öffentlichen Bereich versteht sich. So dass der Bauhof nur noch einsammeln braucht. Ich habe kürzlich einen Bericht im RBB gesehen, in dem es um die Einweihung eines Mehrgenerationen-Spielplatzes ging. Mir kam dabei der Gedanke zu unserem eigenen Prendener Spielplatz. Wenn dieser mit ein paar Geräten ausgestattet würde, die für Senioren tauglich sind, würde dies dazu führen, dass Oma, Opa mit Enkel zum Spielplatz gehen, um Sport zu treiben. Vielleicht können wir mal über so ein Thema sprechen oder Sie schicken mir eine Mail (joachim.auge@online.de). Für unser Amtsblatt werde ich versuchen, eine andere Verteilerlösung zu finden. Ein Hinweis aber: auf der Internetseite der Gemeinde Wandlitz ist das Amtsblatt auch abzurufen. Die Gemeinde ist gerade dabei, eine Karte für Wanderwege in der Gemeinde zu erstellen. Es sollen Rundwanderwege entstehen, bei denen Urlauber auch interessante Ziele erleben können. Wir wollen den Gedanken eines Rad- und Wanderwegs nach Biesenthal über den Golfplatz verfolgen und möglichst realisieren. Der alte Biesenthaler Weg ist da im Gespräch. So dass auch eine Anbindung zum Radweg Berlin- Usedom entstehen könnte. Sicher steht auch noch eine Verbindung nach Lanke auf der Agenda. In der Mühlengasse sind die Bauarbeiten für den Durchlass beendet. Leider ist das Projekt teurer geworden als geplant, so dass für dieses Jahr keine Mittel für die Instandsetzung der Fahrbahn mehr vorhanden sind. In der Haushaltsberatung für das nächste Jahr, die kürzlich stattgefunden hat, habe ich die Zusage erhalten, dass im nächsten Jahr instandgesetzt wird. Die ersten Arbeiten für den Wohnmobilstellplatz haben wir erfolgreich abgeschlossen. Mit Hilfe einer Hecke sollen die einzelnen Stellplätze gekennzeichnet werden. Weitere Arbeiten sollen je nach Wetterlage noch erfolgen. Aktive Mitstreiter sind natürlich immer gern gesehen. Denn es soll ja keine kommerzielle Anlage werden. Am 17. Oktober hatten wir mit Vertretern des Landkreises und der Gemeinde einen Termin auf dem Bunkergelände. Es sieht grauenvoll dort oben aus. Aber das war nicht das Thema. Hannes Hensel vom Verein Bunker 5001 e.v. hatte eingeladen, um seine Pläne zum Standort vorzutragen. Es geht um die Vermarktung des Bunkers und insgesamt um eine touristische Ausrichtung. In eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen werden wir Herrn Hensel einladen, so dass er uns seine Pläne mal darlegen kann. Zu unserem Haushaltsplan 2014 sind wieder reichlich Bürgervorschläge eingegangen, leider nicht ein einziger aus Prenden. Ist Prenden nicht kreativ oder liegt Desinteresse vor? Einige werden es wissen: wir haben noch eine Internetseite Dorf Prenden. de. Die Frage ist, brauchen wir die Seite noch, findet sich jemand, der die Seite aktiv gestaltet und auf einem aktuellen Stand hält? Oder sind wir Internetmäßig gut über wandlitz.de als Ortsteil vertreten? Diese Fragen interessieren uns als Ortsbeirat. Es wäre schön, könnten wir ein paar Stimmen zu dem Thema hören. Auch an oben schon genannte Mailadresse möglich. Allen Jubilaren im November einen herzlichen Glückwunsch. Noch einen Termin für alle Senioren. Die Weihnachtsfeier findet am 5. Dezember ab 14 Uhr im Bürgerhaus statt. Eine schöne Adventszeit wünscht Achim Auge, Ortsvorsteher Kindergruppe für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben Bernau. Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle der AWO Kreisverband Bernau e.v. (gefördert durch den Landkreis Barnim) bietet eine Kindergruppe an, in der sich die Kinder unter therapeutischer Begleitung in einer kleinen Gruppe mit der Trennung der Eltern auseinandersetzen und Bewältigungsstrategien entwickeln können. Altersgruppe: 6 11 Jahre Ort: Erziehungs- und Familienberatung Weinbergstraße 10, Bernau Tag und Uhrzeit: donnerstags Uhr Gruppendauer: 11 Termine (außerhalb der Ferienzeit) Beginn der Gruppe: 7. November 2013 (ein späterer Einstieg in die Gruppe ist noch möglich) Abschluss der Gruppe: Februar 2014 Kursleitung: Sabine Schulz, Dipl. Psychologin und Systemische Familientherapeutin; Heiko Pohl, Dipl. Sozialpädagoge und Systemischer Familientherapeut Für eine Terminabsprache zum Informationsgespräch ist die Anmeldung unter möglich. AWO Kreisverband Bernau e.v.

61 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 61 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse 10. Brassens-Chanson-Festival ein Riesenerfolg Gelebte Toleranz und Freundschaft zwischen Menschen unterschiedlicher Sprachen Das Festival war großartig! Und die Musiker und Musikerinnen phänomenal! Danke! Mein Akkordeon und ich haben es so genossen! ( Isabel Neuenfeldt, Berlin) Basdorf. Liebe Einwohner der Großgemeinde Wandlitz, viele von Ihnen haben das eine oder andere Konzert unseres diesjährigen Brassens-Chanson-Festivals besucht und waren begeistert. Für uns war dieses 10. Festival eine große Herausforderung, eine große Anstrengung und eine riesige Freude. Die Zeitungsartikel über unser Festival, die es dank Herrn Blume von der dpa deutschlandweit gab, haben vielen Menschen Brassens in Basdorf nahe gebracht und auch das Interview, das ich beim Internationalen Französischen Radio (RFI) in Konferenzschaltung mit Paris geben durfte, hat in Frankreich, Deutschland und in aller Welt über unser Brassens-Festival informiert. Entsprechend der Persönlichkeit, der Philosophie und Weltanschauung seines Namensgebers hat unser Festival immer auch das Ziel, ein Festival der Toleranz und Freundschaft zwischen Menschen unterschiedlicher Sprachen und Kulturen zu sein. Die positive Energie, die dieses Festival durch alle und für alle Beteiligten ausstrahlte, wirkt noch immer Ich möchte Ihnen hier Ausschnitte aus den Briefen von Festivalbesuchern und auch von Musikern vorstellen, die stellvertretend für alle Botschaften stehen, die wir nach dem Festival erhielten: Es ist schon einen Monat her, dass wir aus Basdorf nach Paris zurückgekehrt sind und die Erinnerungen hören nicht auf, sich entsprechend den wunderbaren Begegnungen Tag für Tag aneinander zu reihen. Herzlichen Dank für die großen Momente des Glücks, die wir bei Euch erleben konnten. Das Festival war großartig: variationsreich, von großer Qualität, von einer enormen Herzlichkeit und alle Beteiligten waren ganz offensichtlich begeistert, dabei sein zu können. Noch einmal herzlichen Dank und Bravo für diesen schönen Erfolg! (Christian Deville, Journalist, Paris) Nach den Konzerten in Basdorf und Berlin, haben sich alle Künstler und Organisatoren des Basdorfer Festivals zum Essen und Musizieren zusammen gefunden. Da waren Catalina, die Chilenin, Justyna, die Polin, Natalia, die Russin, Isabel, die Deutsche, Phyllipa, die Engländerin, Mélinée, die Marokkanerin, Julie und Karin, die Französinnen, Diego, der Spanier, Hiula der Mexikaner, der mich hervorragend am Cajon begleitet hat, und dann die Franzosen Michel, Jean-Sébastien, Yann. Es hätte ein Algerier, ein Syrer, ein Afghane, ein Ägypter, ein Kameruner dabei sein können sie hätten ohne Probleme mit uns gespielt und gesungen. Die Musik vereint die Völker und wenn wir sie miteinander teilen wie Nougaro es sang dann wird der Himmel durch Tausend Gitarren bewegt und Kinder werden allein durch einen Blick geboren. Es ist Euch gelungen, ein einzigartiges Festival zu kreieren, eine Kommunion, eine Verbindung zwischen den Völkern, über den Weg des Chansons. Einfach großartig! (Jean-Marc Dermesropian, Buchautor, Gitarrist, Interpret, Organisator großer französischer Brassens-Festivals) Wir danken ganz herzlich für die Unterstützung, die dieses Brassens-Chanson-Festival als Projekt des deutschfranzösischen und internationalen Kulturaustausches durch den Landkreis Barnim, die Sparkasse Barnim und die Gemeinde Wandlitz fand. Wir danken ebenfalls ganz herzlich den Sponsoren und damit auch besonders den beiden Basdorfer Pensionen Pape und Petticoat. Unser Dank gilt natürlich in besonderem Maße allen unseren engagierten Mitstreitern aus unserem Verein Brassens in Basdorf e.v. und natürlich den zahlreichen Künstlern, ohne deren Engagement, ohne deren Freundschaft, ohne deren Bereitschaft, Großartiges zu leisten, das Festival undenkbar wäre. Wolfgang Fink danken wir für die wunderschönen Fotos und Videos durch die Sie unser Festival besonders gut erinnern bzw. ein wenig miterleben können. Sehen Sie sich auf unserer Homepage um: info. Da finden Sie Links zu den aktuellen Videos, Fotos von den Festivals der Vorjahre, die kommenden Termine mit Informationen zu den Künstlern und Vieles mehr. Es grüßt Sie ganz herzlich Marion Schuster für Brassens in Basdorf e.v.

62 62 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Klaus Pawlowski, Ortsvorsteher Klosterfelde Mit dem Blätterwirbel hat unverkennbar die dritte Jahreszeit mit einer wunderschönen Färbung in der Natur begonnen. Damit auch verbunden die Zeitumstellung, die so manch einem Probleme bereitet. Aber es gibt auch schöne Momente, denkt man nur an das Kürbisfest, was schon traditionell vom Förderverein Dorfkirche organisiert wird und wieder mehrere Hundert Besucher angezogen hat. Es ist ja besonders ein Fest für die Jüngsten, aber man trifft alle Generationen an. Kulturell wurden Beiträge der Tanzmäuse der Kita Klosterfelde dargeboten und mit viel Beifall bedacht. Wurde diese Tanzgruppe doch erst in diesem Jahr unter der Leitung von Nadine Däre gegründet und hat einen riesigen Zuspruch. Weiterhin bereicherte ein Auftritt einer Tanzformation Klosterfelde/ Wandlitz von Gymnasiasten den Nachmittag. Sehr begehrt war auch das Stockbrot am Feuer. Der Lampionumzug bildete den Abschluss eines gelungenen Festes. Ich möchte den fleißigen Akteuren und dem Blumenhaus Sonnenblume herzlich danke sagen. Am 1. Oktober fand in der Verwaltung eine Beratung zur Wohnfeldanalyse statt. Die Ergebnisse und Vorschläge des Planungsbüros wurden vorgestellt. Leider wurde ich bei der Beratung nicht durch weitere Ortsbeiratsmitglieder unterstützt und somit konnten keine weiteren Schritte beraten werden. Aber trotzdem passiert etwas an den Wohnblöcken in der Edgar-Andrè`-Straße, denn eine Firma pflastert im Auftrag der Hausverwaltung die Zuwegung. Somit verbessert sich in diesem Bereich bereits das Umfeld. Weitere dringende Schritte sind in Vorbereitung. Am 12. Oktober protestierten nach einem Sternmarsch auch Klosterfelder am Jägerheim in Ützdorf gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen im Liepnitzwald. Ich werte das auch in Bezug auf die Erweiterung des Windfeldes in Klosterfelde. Am 17. Oktober fand in der Aula der Schule eine Zukunftswerkstatt Kinder und Jugend statt. Leider wurde sie aus meiner Sicht von den Jugendlichen und den Eltern fast ignoriert. In der Gemeindevertretersitzung am 30. Oktober wurde ein Leserbrief von zugezogenen Neubürgern zitiert, in dem sich über zu wenig gemeindliches Engagement für Kinder und Jugendliche beklagt wird. Aber wo ist dann hier die Mitwirkung oder das Interesse, sich über Angebote im Gemeindegebiet zu informieren? Man kann, glaube ich, nie genug tun und jedem alles Recht machen. Deshalb gibt es von mir über den Ortsbeirat zum Haushaltsplan 2014 den Vorschlag, im Kiefernloch in der Wilkesiedlung einen kleinen Waldspielplatz zu errichten. Eine erste Beratung zum Haushaltsplan 2014 fand am 21. Oktober statt, der Ortsbeirat beriet am 4. November. Jetzt noch einige Informationen zu den Baumaßnamen in Klosterfelde. - Am 25. Oktober fand die Anlaufberatung für Reparaturarbeiten Gehweg und Güterbahnhofstraße statt. - Die Baumaßnahme 1. BA Wilkesiedlung hat begonnen. Einige Versorgungsleitungen müssen umverlegt werden, Ziel ist es, die Schützenstraße und Parkallee noch im November mit der Tragdeckschicht in den Winter zu übergeben. - Am 6. November findet eine Beratung zur Ertüchtigung des Grabens Heidestraße statt. - Die Umsetzung des Schaukasten für Veröffentlichungen der Gemeinde ist erfolgt. Herzlichen Glückwunsch allen Geburtstagskindern im November und Dezember. Klaus Pawlowski, Ortsvorsteher Jagdgenossenschaft Klosterfelde lädt ein Unser diesjähriges Grünes Fest findet statt am 7. Dezember 2013 um 19 Uhr in der Gaststätte Zum tapferen Schneiderlein. Wir laden dazu alle Jagdgenossen mit ihren Partnerinnen/Partnern auf das Herzlichste ein. Wir bitten, die Teilnahme bei der Wirtin Zum tapferen Schneiderleins, Katrin Maciocek, in Klosterfelde, Tel oder bei Heike Pfister in Klosterfelde, Tel bis spätestens zum 29. November bekannt zu geben. Heike Pfister, im Namen des Vorstandes

63 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 63 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Peter Liebehenschel, Ortsvorsteher Basdorf Beim Schreiben dieser Zeilen habe ich beinahe schon Weihnachten im Sinn, es sind ja auch nur noch sieben Wochen. Deshalb hier schon meine Einladung an unsere Senioren. Wir treffen uns, wie jedes Jahr, zu unserer Weihnachtsfeier am 11. Dezember, ab 14 Uhr im Barnimer Hof. Der Herbst war nicht nur klimatisch in der Oberliga angesiedelt, auch kulturell. Das Festival Brassens war meiner Einschätzung nach das künstlerisch Beste, das wir bisher erleben konnten. Viele junge Künstlerinnen, Künstler und Virtuosen traten teilweise zum ersten Mal bei uns auf. Künstler, um die man eine Großstadt beneiden könnte. Gänsehaut war streckenweise durch die Gaderobe zu spüren. So kann es weitergehen und von hier nochmals ein großes Dankeschön an Marion Schuster, Jürgen Günther und alle fleißigen Mitstreiter. Gleich nach dem Festival hatten wir vom 18. bis 21. Oktober unsere Freunde aus Ballainvilliers zu Besuch in Basdorf. Wir unterzeichneten gemeinsam mit Frau Dr. Radant den Partnerschaftsvertrag und am Ortseingang von Basdorf (von Berlin aus kommend) steht eine neue Tafel, die alle Gäste in Basdorf und unserer Partnerschaftsgemeinde Ballainvilliers willkommen heißt. Wie schon der Besuch der französischen Kinder im August, war auch dieser Besuch von beginnender Freundschaft und gegenseitiger Sympathie geprägt. Was man auch mit schmalem Budget auf die Beine stellen kann, haben alle Teilnehmer an unserem festlichen Abend in der Turnhalle Basdorf bewiesen. Ein ganz großes Dankeschön an alle fleißigen Helfer. Danke auch an Herrn Musewald und Herrn Becker aus Wandlitz, die uns finanzielle Mittel aus dem Partnerschaftsbudget überlassen haben. So etwas festigt auch die Freundschaft zwischen den Ortsteilen. Ihr seid so deutsch, wie wir französich, viel mehr verbindet als uns trennt... ist eine Textzeile aus unserer Freundschaftshymne und wer dabei war, wird mir Recht geben. Bis bald bei einem Glas Wein, gutem Käse und Kerzenschein im Quartier Latin, Basdorf oder Ballainvilliers. Einige Pläne für 2014 sind schon geschmiedet und auch private Urlaubsreisen, z.b. mit dem Fahrrad zu den Loire-Schlössern sind geplant. Übrigens gibt es in Ballainvilliers einen Harley Davidson Club. Also, unsere Taubenzüchter könnten ja mal Kontakt aufnehmen. Nicht vergessen, dass Herr Siebert vom REWE-Markt auch in diesem Jahr wieder mit mir wettet, dass ich es nicht schaffe 100 Weihnachtsfrauen, Weihnachtsmänner oder Weihnachtskinder am 14. Dezember um 16 Uhr vor dem REWE-Markt zu versammeln. Bitte tragen Sie sich schon jetzt den Termin in Ihren Kalender ein. Das war s für dieses Mal. Hoffentlich haben Sie etwas Laub für Igel und Blindschleiche angehäuft und Ihren Oleander oder die Phönixpalme schon eingewintert. Mit freundlichen Grüßen Peter Liebehenschel, Ortsvorsteher Partnerschaft besiegelt Basdorf. Vom 18. bis zum 21. Oktober konnten wir in Basdorf eine Delegation unserer Partnergemeinde Ballainvilliers aus Frankreich empfangen. Leider konnte die Bürgermeisterin, Brigitte Puech, aus familiären Gründen nicht anreisen. Sie wurde aber hervorragend durch Jean-Louis Chinzi vertreten. Wir konnten außerdem weitere Gemeindevertreter und Vertreter verschiedener Vereine und Organisationen der Gemeinde Ballainvilliers begrüßen. Hauptziel dieses Besuchs war die Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages durch die Bürgermeisterin unserer Gemeinde, Frau Dr. Radant, nachdem im April 2013 bei einem Besuch einer Basdorfer Delegation unter Leitung von Peter Liebehenschel in Ballainvilliers der Vertrag von französischer Seite bereits unterzeichnet worden war. Die Unterzeichnung fand am 19. Oktober im Wandlitzer Rathaus im Beisein des stellvertretenden Landrats, Carsten Bockhardt, statt. In kurzen Reden wurde der Bogen zur Bedeutung solcher Partnerschaften für ganz persönliche Beziehungen, für den Ortsteil Basdorf, für die Gemeinde Wandlitz, für den Landkreis Barnim bis hin zur Bedeutung für das Zusammenleben in Europa geschlagen. Frau Dr. Radant und Frau Schmid- Rathjen stellten im Rahmen der Veranstaltung die Geschichte des Rathauses Wandlitz und den Neubau des Rathauses vor. An dieser Stelle herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen der Verwaltung für die gute Vorbereitung der Unterzeichnung, die somit in angemessener und schöner Atmosphäre stattfand. Im Anschluss an die Unterzeichnung gab es eine fröhliche Feier in der Turnhalle der Grundschule Basdorf, zu der auch viele Basdorfer erschienen, die bereits aktiv an der Partnerschaft mitgewirkt haben. Am Sonntag dann der obligatorische Berlinbesuch, bei dem sich unsere französischen Gäste besonders für die geschichtlichen Entwicklungen interessierten. Gemeinsam konnten wir feststellen, dass seit dem ersten Treffen im Sep-

64 64 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse tember 2012 bereits vielfältige Kontakte und sogar schon freundschaftliche Beziehungen entstanden sind. Besonders erfreulich ist, dass sich mit den gegenseitigen Besuchen von Fußballjugendmannschaften und von Schülern gerade Kinder und Jugendliche besser kennen lernen und Freundschaften schließen. Schließlich soll die Partnerschaft viele Generationen überdauern. Am Montag, den 21. Oktober, hieß es dann Abschied nehmen, der nicht so schwer fiel, da alle ganz sicher waren, dass das nächste Wiedersehen nicht in der fernen Zukunft liegt. Zuvor wurden noch die Pläne für das Jahr 2014 und auch schon für 2015 geschmiedet. Es waren aufregende und sehr schöne Tage, was auch von unseren französischen Gästen bestätigt wurde. Ein großes Dankeschön an alle, die zum Erfolg dieses Treffens beigetragen haben. Wolfgang Zschwinzert An alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schönwalde Übergabe de IBAN/BIG Nummern für Überweisung der Jagdpacht Zur Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs wurde der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area = SEPA) geschaffen. Der Stichtag für die Einführung der SEPA ist der 1. Februar Ab dem 1. Februar 2014 können wir die Überweisung der Jagdpacht nur dann veranlassen, wenn Sie uns Ihre IBAN/BIG Nummer mitteilen. Wir bitten um schriftliche Bekanntgabe derselben, möglichst vor der nächsten Mitgliederversammlung im April 2014, so dass nach Beschlussfassung die Überweisungen vorgenommen werden können. Christel Wilke, Vorsitzende Ingo Musewald, Ortsvorsteher Wandlitz Auch in diesem Jahr möchte ich mich bei all denjenigen Bürgerinnen und Bürgern unseres Ortsteils bedanken, die durch ihr ehrenamtliches Engagement dazu beigetragen haben, die Arbeit in den Vereinen weiter zu aktivieren. Stellvertretend für diese ehrenamtlich tätigen Menschen lade ich die Vorsitzenden der Wandlitzer Kulturund Sportvereine zu einem gemeinsamen Abendessen und Erfahrungsaustausch am 20. November um Uhr in das Restaurant Rosengarten ein. Das Fest zum zehnjährigen Bestehen der Gemeinde Wandlitz am 17. August zeigte uns allen eindrucksvoll, wie eine Zusammenarbeit zwischen den Ortsteilen unserer Gemeinde, den verschiedenen Vereinen und Gruppen sowie den Einwohnern und Gästen funktionieren kann. Diese gelungene Festmeile in der Thälmannstraße wird uns allen lange in Erinnerung bleiben. In den Ortsbeiräten, den Fachausschüssen und in der Gemeindevertretung wird zurzeit über den Haushaltsplan für das Jahr 2014 diskutiert. Auch von vielen Bürgern gab es Anregungen und Vorschläge für Investitionen im kommenden Jahr. Ein wichtiges Bauvorhaben ist die Errichtung des kombinierten Hort- und Sanitärgebäudes am Kunstrasenplatz neben unserer Grundschule. In diesem Haus werden vier Räume für die Betreuung der Wandlitzer Hortkinder und vier Umkleideräume inklusive Sanitäranlagen für die Wandlitzer Fußballer entstehen. Mittlerweile liegt die veränderte Entwurfsplanung des Architekturbüros zur Abstimmung in den verschiedenen Gremien der Gemeinde vor. Zum Straßenausbau im Ortsteil Wandlitz fanden in den vergangenen Wochen sehr gut besuchte Einwohnerversammlungen statt. Die Planungen für den Ausbau der Friedrich-Engels-Straße, der Gierwiese sowie der Rheinallee und des Seebadcorsos wurden den Anwohnern vorgestellt. Anregungen der Bewohner konnten in die weitere Planung aufgenommen werden. Mit dem Ausbaubeginn der genannten Straßen Weihnachtsfeier für Senioren des Ortsteiles Wandlitz Liebe Seniorinnen und Senioren, gemeinsam mit dem Vorstand der AWO möchte ich Sie ganz herzlich zu unserer Weihnachtsfeier, die am Sonnabend, den 7. Dezember, um 15 Uhr in der Kulturbühne Goldener Löwe stattfindet, einladen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen Ihr Ortsvorsteher Ingo Musewald ist im 4. Quartal des Jahres 2014 zu rechnen. Der Haushaltsplan für das Jahr 2014 liegt den Mitgliedern der Gemeindevertretung in der Sitzung am 5. Dezember 2013 zur Abstimmung vor. Hinweise: Die Sprechstunde des Ortsvorstehers findet weiterhin an jedem Dienstag zwischen 16 und 18 Uhr im Rathaus Wandlitz (Beratungsraum im alten Gebäude) statt. Der Ortsbeirat Wandlitz trifft sich am 14. Januar 2014 zu seinen nächsten Beratungen. Ich wünsche Ihnen, liebe Wandlitzerinnen und Wandlitzer, eine angenehme Vorweihnachtszeit. Ingo Musewald, Ortsvorsteher

65 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 65 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Michael Gabbert, Ortsvorsteher Stolzenhagen Das Jahr 2013 ist schon fast wieder vorüber und das letzte größere Ereignis in diesem Jahr in Stolzenhagen wird die Seniorenweihnachtsfeier am 11. Dezember im Bürgerhaus sein. Leider wird uns nur das Bürgerhaus für unser Fest zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungsort der letzten zwei Weihnachtsfeiern, das Ballhaus Wandlitz, existiert leider nicht mehr. Wir werden wie früher etwas enger zusammenrücken und es uns umso gemütlicher machen. Die Weihnachtsfeier beginn ist ab 15 Uhr. Zwischen dem gemeinsamen Kaffee mit Stollen, netten Gesprächen und einem weihnachtlichen Abendbrot zum Abschluss wird uns der Stolzenhagener Volkschor e.v. mit vorweihnachtlicher Musik die Zeit verkürzen. In der Septembersitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen hat sich der neue Revierförster, Dirk Weier, in Stolzenhagen vorgestellt. Der Revierförster ist zuständig für den Privatwald im Revier Wandlitz. Herr Weier berichtete uns anschaulich über die in seinem Tätigkeitsbereich anfallenden Aufgaben. Vieles war für uns Laien neu. Sollten Sie als Wald- oder auch Nichtwaldbesitzer Fragen haben, können Sie sich jederzeit an ihn wenden: Sein Büro befindet sich in Schönwalde in der Mühlenbecker Chaussee 6. Mit der Umsetzung des Waldspielplatzes auf dem Paul-Otto-Platz in der Siedlung Stolzenfels klappt es auf Grund der langen Lieferzeiten für die geplanten Spielgeräte leider nicht mehr in diesem Jahr. Momentan werden die Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis erarbeitet. Wenn die Sonne wieder etwas höher steht und kein Frost mehr im Boden ist, kann es mit der Realisierung sofort losgehen und der Spielplatz wird hoffentlich im neuen Jahr noch viel genutzt werden. Bis zur nächsten Ausgabe des Amtsblattes wünscht Ihnen alles Gute: Ihr Michael Gabbert, Ortsvorsteher Ausverkauft und Schlange stehen vorm Goldenen Löwen Der traditionelle Herbstball des Wandlitzer Tanzclubs am 21. September war ein voller Erfolg. Tolle Stimmung, gute Musik und ein atemberaubendes Programm des Bernauer Tanzclubs mit ihrer Michael-Jackson-Formation. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an die fleißigen Unterstützer im Hintergrund, die so eine Veranstaltung erst möglich machen. Bedanken möchten wir uns besonders bei der Gemeinde Wandlitz, dem Ortsbeirat Wandlitz, dem Löwenteam, dem Team der Dampflok, dem Tanzclub Wandlitz, DJ Holger, der Formationsgruppe vom Bernauer Tanzclub sowie der Inhaberin der Sonnenblume. Einladen möchte der Wandlitzer Tanzclub zum öffentlichen Übungsabend im Goldenen Löwen, mit dem wir das Tanzjahr 2013 beenden.termin ist Samstag, der 16. November, ab 19 Uhr. Tanzthema an diesen Abend ist die Salsa, vorgestellt von Tanzlehrer Kersten Steininger mit einigen Grundschritten. Ihr Tino Berbig Wandlitzer Turnerin träumt von Olympia Wandlitz. Die erst 11-jährige Wandlitzerin Dilara trainiert seit fünf Jahren hart für Ihre Sportart Kunstturnen. Als Kunstturnerin zeigt sie an vier Geräten - Stufenbarren, Balken, Boden und Sprung - Höchstleistungen. Mit eiserner Disziplin, Zielstrebigkeit und Fleiß konnte sie bereits viele sehr gute Platzierungen in ihrer Altersklasse erreichen. So wurde sie mehrfache Berliner/ Brandenburger Meisterin, mehrfache Nordostdeutsche Meisterin und bundesweit 2012 und 2013 Drittbeste ihrer Altersklasse. Aufgrund dieser hervorragenden Leistungen trainiert Dilara seit Juli 2013 am Olympia- und Bundesstützpunkt in Chemnitz. Von früh bis spät bestimmen Schule und Training ihren täglichen Rhythmus. Weder dieser anstrengende Alltag noch die sehr wenigen Wochenenden zuhause bei der Familie können sie von ihren sportlichen Zielen abhalten. Ich will die Beste werden so Dilara nach ihrem letzten Wettkampf. Wir haben daran keinerlei Zweifel. Jedoch ist Dilara - als zweitjüngstes von fünf Kindern einer alleinerziehenden Mutter aufgrund stark zurückgehender

66 66 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse öffentlicher Fördermittel und nach wie vor enormen Kosten für Trainingslager, Sportbekleidung, Fahrtkosten und vieles mehr, auf Ihre Mithilfe angewiesen. Mit Spenden auf das Vereinskonto des TUS 1861 Chemnitz BLZ Kto.Nr Sparkasse Chemnitz Verwendungszweck: Spende Dilara unterstützen Sie Dilara, ihrem gesteckten Ziel Olympia näher zu kommen und damit ihren Traum zu erfüllen. Patenschaften oder Sponsoring in jeglicher Form helfen. Dafür im voraus vielen Dank! Kontakt und Spendenbescheinigungen unter: web99.de. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Liane Kilinc Tel ; Handy: ; oder Gabi Frehse, Tel Christian Schmidt, Ortsvorsteher Lanke abgeschlossen sein. Danach ist in den nächsten zwei Jahren mit der Umsetzung zu rechnen, da die Förderung nur bis Ende 2015 gültig ist. In den letzten Wochen wurden die Vorschläge für den Haushalt 2014 diskutiert. Dieser Prozess ist wie immer schwierig. Zuerst ein wichtiger Nachtrag. Von den über 100 Luftballons mit Grußkarten, die zum Fest 10 Jahre Gemeinde Wandlitz vom Lanker Stand gestartet worden sind, wurden drei Karten gefunden und zur Kita Sonnenberg nach Lanke zurück gesendet. Die Karte von Wilhelm ist in Chorin gelandet und der Ballon von Lukas hat es bis nach Bernau geschafft. Alle Flugrekorde gebrochen hat der Ballon, der von Emma auf die Reise geschickt wurde. Dieser hat es bis nach Bialy Zdroj geschafft, einem Dorf in Polen 200 km östlich von uns! Wenn sich die Eltern der Kinder noch erinnern sollten, dann würde ich diese bitten, sich bei mir über zu melden. Vielleicht geben wir gemeinsam den Findern zum Jahreswechsel eine Nachricht. Am 19. Oktober hatten wir ein sehr schönes Kinderherbstfest organisiert vom Lanke am Obersee e.v. 30 Kinder tobten sich auf dem Bolzplatz aus und probten ihre Kräfte in verschiedenen Disziplinen. Ein großer Spaß war das Tauziehen, einmal für Kinder und danach für Erwachsene. Es geht auf das Jahresende zu und da ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Unser Dorf verändert sich, langsam aber stetig. Das Schloss ist nun neu verputzt und auch im Innern sind fast alle Zimmer saniert. Die ersten kulturellen Veranstaltungen haben bereits stattgefunden. Nebenan haben die Bauarbeiten an der Ruine des Tanzsaales des ehemaligen Schlosspark-Restaurants begonnen. Die Kapelle auf dem Friedhof hat ein neues Dach erhalten. Dies ist eine private Initiative des Fördervereins Lanke e.v., umgesetzt mit Spendengeldern und viel persönlichem Engagement von Herrn Wieprecht und Herrn Jacobi. Am Feld wurde die Regenwasserversickerung erweitert. Ich hoffe die Anwohner können jetzt bei Regen beruhigt schlafen. In diesem Jahr wurde der Bau unseres Bürgerzentrums beschlossen. Nun warten wir auf die Ausschreibung und deren Ergebnisse. Für den Radweg nach Ützdorf fehlt noch immer der positive Bescheid für die Förderung. Falls dieser demnächst kommen sollte, können wir auf eine Umsetzung im nächsten Jahr hoffen. In Sachen DSL ist der Stand folgendermaßen. Die Ausschreibung für das Programm Glasfaser 2020 hat sich einige Monate verzögert, soll aber bis zum Jahresende einschließlich der Vergabe Und hier noch die kommenden Termine: Am 5. Dezember steigt um Uhr die Seniorenweihnachtsfeier im Restaurant Seeschloss. Am 7. Dezember findet ab 15 Uhr der 2. Lanker Schloss-Weihnachtsmarkt statt, natürlich auf dem Schlossgelände mit verschiedenen Programmpunkten. Am 4. Advent findet, wie in den vergangenen Jahren auch, das Eisbaden der Bernauer Eisheiligen an der Obersee Badestelle statt. Ich weiß, dass es in Lanke auch einige Kaltbader gibt. Vielleicht folgen wir gemeinsam den Eisheiligen in die Fluten. Das hält frisch, so sagt man jedenfalls. Christian Schmidt, Ortsvorsteher

67 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 67 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Hiermit noch einmal mein Dankeschön an alle Helfer, Mitwirkende, Sponsoren und an all so viele, die dieses Projekt mit mir zustande gebracht haben. Besonders danke ich Michael Siebert, der bei meinem Vorhaben immer hinter mir stand. Natürlich nicht zu vergessen meine Angelika, die nie an meinem Lauf gezweifelt hat und an meiner Seite stand. Am 24. Oktober 2013 überreichte die Präsidentin des Lions-Club Wandlitz-Barnimer Land, Sylvia Woyde, einen Scheck über Euro an die Direktorin der Wandlitzer Grundschule, Marina Gläser, und die Vorsitzende des Fördervereins Frau Ries. Der Lions-Club hatte bei seinem 1. Benefiz-Oktoberfest im September zugunsten des Fördervereins der Grundschule Wandlitz gesammelt. Der Erlös wird zur Finanzierung der Kostüme und Technik für das Weihnachtsmusical genutzt, das die Grundschüler am 10. und 12. Dezember in der Sporthalle Wandlitz aufführen. Der Chor der Grundschule trug unter Leitung der Chorleiterin Frau Klatt gleich noch ein paar Lieder aus Ihrem Repertoire vor. Sechsstündiger Benefiz-Lauf voller Erfolg Martin Kästner erlief Euro für die Deutsche Krebshilfe Basdorf. Hallo, ich bin Martin Kästner und viele erinnern sich an mein Vorhaben. Am 28. September bin ich sechs Stunden Non-stop auf dem Laufband gerannt und habe meine versprochenen 100 Runden oder 42 km eingehalten. Für mich war es eine große Herrausforderung. Obwohl ich bei über 80 Marathons teilgenommen habe, habe ich noch nie einen vollen Marathon auf dem Laufband absolviert. Das ist ein riesiger Unterschied zum Laufen auf der Straße. Die Schmerzen waren teilweise enorm und irgendwann spürte ich auch die bekannte Mauer im Marathon - ein Marathon fängt erst nach 32 km an: die Brustmuskulatur und die Oberschenkel schmerzten. In der sechsten Stunde konzentrierte ich mich voll aufs Finale und es gelang mir irgendwie, alle Schmerzen zu vergessen oder zumindest zu ignorieren. Dann war es geschafft. Ich habe es geschafft. Ja, alleine hätte ich es kaum vollbracht. Vielen Dank für all die Spenden zum sechsstündigen Benefiz-Lauf zugunsten der Deutschen Krebshilfe. Es kamen sage und schreibe Euro zusammen. Danke für eure Hilfe, euer Vertrauen und eure Aufmerksamkeit. Martin Kästner Tag des Offenen Ateliers am 1. Dezember Landkreis Barnim. Offene Ateliers im Landkreis Barnim sind Tradition und zeigen, wie reich unsere Region an lebendiger zeitgenössischer Kunst ist. Sie sind herzlich eingeladen, in den Städten und Dörfern des Barnim die Künstler zu besuchen. Am Sonntag, 1. Dezember, in der Zeit von 11 bis 17 Uhr öffnen Barnimer Künstler und Kunsthandwerker ihre Ateliertüren. Am Tag des offenen Ateliers besteht die Möglichkeit, individuelle künstlerische Handschriften unterschiedlicher Techniken kennen zu lernen, Kunstwerke käuflich zu erwerben oder nach eigenen Wünschen zum Fest in Auftrag zu geben. Informieren Sie sich zu aktuellen Workshop- und Kursangeboten im Bereich der freien und angewandten Kunst. Der Tag wird von den Künstlern kostenfrei gestaltet. Kaffee, Tee, Getränke, Gebäck werden in den Ateliers/Atelierhöfen individuell auf Spendenbasis angeboten. Die Organisatoren wünschen allen beteiligten Künstlern zahlreiche Gäste und dem kunstinteressierten Publikum einen nachhaltigen Eindruck des Kunst- und Kulturschaffens im Landkreis Barnim. Die geöffneten Ateliers in der Gemeinde Wandlitz finden Sie auf der nächsten Seite.

68 68 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Teilnehmer Tag des Offenen Ateliers am 1. Dezember in der Gemeinde Wandlitz Basdorf: Jürgen Boberg und Sybille Kleibrink, Liebenwalder Weg 1, Wandlitz OT Basdorf, Telefon: ; Malerei, FotoGrafik, Plastik, Schmuck Klosterfelde: Grit Dommus, An der Mühlenstraße 17, Wandlitz OT Klosterfelde, Telefon: ; Keramik Klosterfelde: Saskia`s Atelier - Saskia Lackner, Bahnhofstraße 2, Wandlitz OT Klosterfelde, Telefon: ; Malerei Schönwalde/Gorinsee: Ruth Fabig, Paul-Engel-Straße 13, Wandlitz OT Schönwalde/Gorinsee, Telefon: ; Malerei; Gast: Manfred Fabig, Malerei Stolzenhagen: Manfred Zemsch, Basdorfer Straße 19, Wandlitz OT Stolzenhagen, Telefon: , Malerei Wandlitz: orangerie kreativ - Dorit Bachmann, Am Hasenberg 7, Wandlitz, Telefon: ; www. orangerie-kreativ.de; Malerei, Seidencollagen Wandlitz: Atelier LöwenArt - Petra Löfflad, Thälmannstraße 86, Wandlitz, Telefon: ; www. loewen-art.de; Malerei, Schmuck, Holzgestaltung, Gäste: Ulrike Steinhardt, Keramik; Silvia Hurzlmeier, Malerei; Detlev Reinhardt, Fotografie Wandlitz: Annelie Grund, Lanker Weg 40, Wandlitz, Telefon: ; Gläserne Bilder, Objekte Zerpenschleuse: Sabine Wollenberg, Berliner Straße 1a, Wandlitz OT Zerpenschleuse, Telefon: ; Malerei Verein trauert um Christel Wiesian Infos vom Garten- und Siedlerfreunde Finow-Kanal Zerpenschleuse Zerpenschleuse. Wir trauern um unsere Vorsitzende, Christel Wiesian, die am 19. Oktober verstorben ist. Das ist ein großer Verlust für unseren Verein. Der Siedlerverein war ihr Leben und sie hat ihn 18 Jahre mit Herz und Schnauze erfolgreich als Vorsitzende geführt. Sie war immer ein fröhlicher und optimistischer Mensch. Bis zuletzt war sie aktiv. So organisierte sie den Verkauf von Kuchen und Kaffee auf dem Erntefest in Zerpenschleuse und den Seniorennachmittag im September, obwohl es ihr gesundheitlich nicht mehr gut ging. Sie konnte den Vorstand führen und die Mitglieder unseres Vereins motivieren. Wir als Vorstand werden uns bemühen, in ihrem Sinne unsere Arbeit fortzusetzen bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Februar Wer künftig im Vorstand mitarbeiten will, melde sich bei einem Mitglied des Vorstandes. Zu einigen Veranstaltungen, die unsere Christel Wiesian organisiert hat: Die Radtour am 22. September führte nach Rosenbeck zum Kräuterhof. Einige Nichtradfahrer kamen mit dem PKW. Der Kuchen schmeckte gut, aber der Gastwirt war sichtlich überfordert mit der Vorbereitung unseres Besuches. Das Erntefest in Zerpenschleuse wurde mit Kaffee und Kuchen voll versorgt. Die Verkaufsstände vom Siedlerverein und Angelverein standen nebeneinander. Wer nicht die leckere Gulaschsuppe vom Angelverein wollte, konnte unseren Kuchen kosten. Dafür hatten viele Siedlerfrauen gebacken. Den Verkauf übernahmen Elke Klimmeck, Anne Grambow, Marion und Wolfgang Hundt. An alle Kuchenbäcker und -verkäufer im Namen des Vorstandes ein großes Dankeschön. Auch ein Dank an den Angelverein für die gute Zusammenarbeit auf diesem Fest. Der Seniorennachmittag am 6. Oktober war eine gelungene Veranstaltung. Eingeleitet wurde er vom Chor der Siedlerfrauen. Herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben. Insbesondere: Gerda Armbrecht, Elke Klimmek, Anne Grambow, Corinna Benseman. Sie bereiteten die Veranstaltung vor, betreuten unsere Senioren und räumten wieder auf. Erwin Zurek Wandlitzer Drachenfest Klosterfelde. Am 28. September fand wieder das traditionelle Drachenfest vor der Ober- und Grundschule Klosterfelde statt. Es war nicht voraus zu sehen, dass an diesem Tag fast gar kein Wind wehte. Aber die Organisatoren - Nicole Schirmag aus dem Jugendclub Basdorf und Peter Packetat, Mobiler Jugendarbeiter - und die Gäste ließen sich davon nicht beeindrucken. Insgesamt waren etwa 70 Eltern und Großeltern mit ihren Kindern und Enkeln vor Ort. 13 Kids gingen schließlich an den Start. Zuvor allerdings hatten Kinder ohne Drachen noch die Möglichkeit, sich an einem Last-Minute-Stand ein Flugobjekt zu bauen. Timmy Charabaruk und Herr Grohnwald leisteten Unterstützung. Nicole Schirmag, Jugendclub Basdorf

69 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 69 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Tolle Erfolge der Barnimer Ju-Jutsukas Erfolgreich bei in- und ausländischen Wettkämpfen Basdorf. Am 20. September nahmen fünf junge Sportler vom PSV Basdorf und SV Schorfheide mit Trainer und Betreuer den weiten Weg nach Hilversum in der Nähe von Amsterdam auf sich. Dort fand am 21. September ein internationales Turnier im Ju-Jutsu-Fighting und Duo statt. Angereist waren ca. 200 Kämpfer aus Schweden, Belgien, Frankreich und Gastgeber Niederlande. Unsere beiden Starter Maximilian Pick und Philip Nguyen starteten bei den Cadetten (U 15) und mussten gleich zum Anfang des Turniers auf die Matte. Pick startete in der Gewichtsklasse bis 45 kg. Im ersten Kampf noch sehr aufgeregt, kam die Sicherheit mit den ersten Aktionen und der erste Sieg war da. Damit war das große Lampenfieber besiegt. Der zweite Kampf verlief ähnlich, der entscheidende dritte war dann schwieriger. Doch die Kampferfahrung zahlte sich aus, so dass am Ende ein sicherer Punktsieg reichte, um den 1. Platz zu erkämpfen. Philip Nguyen startete bis 50 kg. Er war ebenfalls aufgeregt, konnte aber seine Nervosität gut in den Griff bekommen. Seine Techniken klappten gut in allen Parts und ihm gelang ein vorzeitiger Sieg. So ging es auch im zweiten Kampf weiter, seinen dritten Kampf musste er dann über die volle Zeit bestreiten. Doch auch diesen gewann er sicher nach Punkten. Im vierten entscheidenden Kampf lag Philip zunächst zurück, konnte aber aufholen und am Ende mit einen Punkt Vorsprung gewinnen. Damit erkämpfte er sich ebenfalls den 1. Platz. Tolle Leistung von Maximilian Pick und Philip Nguyen. Am Nachmittag startete dann Jakob Bachmann bei den Junioren (U21) bis 69 kg. Für ihn war es ein Aufbauwettkampf für die German Open und Jugendweltmeisterschaft im Herbst, wo er bis 62 kg starten möchte. Den ersten Kampf hatte er gegen einen starken Niederländer verloren, doch dann konnte er sich über die Trostrunde steigern und gewann seine nächsten Kämpfe und belegte am Ende noch den 3. Platz. Mit dabei war auch ein Ju-Jutsu Duo- Mix Paar von der SV Schorfheide. Johanna Ziegler und Franz Gerike (wohnt in Klosterfelde) bestritten auch erstmals ein größeres Turnier. Beide waren auch aufgeregt und so kamen nicht alle Techniken so super, wie beim Training zu Hause. Aber auch die Konkurrenz war nicht fehlerlos. Am Ende belegten sie einen hervorragenden 2. Platz. Damit ging ein sehr erfolgreicher Tag für die Barnimer Ju-Jutsukas vorbei, den sie auch mit einem gemütlichen Abendessen ausklingen ließen, bevor Sonntagfrüh die Heimreise angetreten wurde. PSV beim Thüringer Herbstturnier in Leinefelde auf Platz 3 in der Mannschaftswertung Circa 190 Kämpfer aus 26 Vereinen aus acht Bundesländern und ein Team aus den Niederlanden trafen sich zum ersten größeren Turnier, dem Thüringer Herbstturnier im Ju-Jutsu-Fighting im September in Leinefelde. Mit dabei waren neun Sportler vom PSV Basdorf. Einen super Start legten die beiden U 10 Kämpferinnen Celina Path und Leonie Berger hin. Sie gewannen ihre Kämpfe und belegten beide den 1. Platz. Einen Erfolgreiche PSV-Kämpfer beim Ju-Jutsu-Turnier in Leinefelde guten 2. Platz erkämpfte sich Desiree Schmalz in der U 12. In der U 15 starteten erstmals Maximilian Pick bis 45 kg und Philip Nguyen bis 50 kg. Sie gewannen ihre Kämpfe überlegen und wurden Sieger in ihrer Gewichtsklasse. Bis 60 kg startete Richard Schmalz. Er gewann zwei Kämpfe, verlor einen und belegte den 3. Platz. In der U 18 kämpfte Denise Dittrich dieses Mal bis 70 kg. Sie gewann ebenfalls ihre Kämpfe und belegte den 1. Platz. Jonas Pohl startete bis 60 kg und erkämpfte sich einen 5. Platz. In der U 21 war Jakob Bachmann bis 69 kg an den Start gegangen. Er gewann zwei Kämpfe u.a. gegen einen niederländischen Kämpfer, ehe er sich im Finale dem Deutschen Meister Moritz Gericke nach Punkten geschlagen geben musste. Durch diese hervorragenden Resultate erkämpfte sich der PSV Basdorf in der Mannschaftswertung hinter dem Sieger aus Norderstedt und dem zweitplatzierten aus Bernau, den 3. Platz. Jürgen Anke, PSV Basdorf

70 70 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Ex-Profi Thomas Doll zu Gast in Klosterfelde Die E-Junioren Fußballer der SG Union Klosterfelde konnten sich am 10. Oktober über ein Training der Extraklasse mit dem ehemaligen Spitzenfußballer Thomas Doll freuen. Doll spielte in der Bundesliga u.a für den Hamburger SV und in der italienischen Serie A bei Lazio Rom. Als Nationalspieler bestritt der gebürtige Malchiner 18 Spiele für den DFB. Nach seiner aktiven Karriere war Doll Trainer von Borussia Dortmund und dem Hamburger SV. In der 10. EWE Cup-Saison gibt der Ex-Profi seine Erfahrungen als Pate an die Teams der Gruppe B weiter. In der Rolle als Übungsleiter gab Doll den Klosterfelder Nachwuchs-Kickern ein abwechslungsreiches Fußballtraining, außerdem verriet er Tricks und Kniffe. Bei der anschließenden Autogrammstunde erfuhren die jungen Fußballer Details aus Dolls Profilkarriere. Grabungserfolg in Klosterfelde Homo Klosterfeldensis im Schulgarten entdeckt Klosterfelde. Am 16. September wurde im Schulgarten der Klosterfelder Grundschule ein unglaublicher Fund gemacht. Schülerinnen und Schüler der Klasse 5a fanden höchst wertvolle Gegenstände. Aber davon wussten sie am Beginn der Grabung natürlich noch nichts. Sie stellten ein Vermessungsteam, ein Grabungs-, ein Restaurations- und ein Dokumentationsteam zusammen, um als Archäologen auf die Suche nach dem Menschen von Klosterfelde, dem homo klosterfeldensis, zu gehen. Jedes Team hatte archäologisches Arbeitsgerät zugeteilt bekommen. Es gab Pinsel, Maßstäbe, Kameras, Klemmbretter, kleine Schaufeln und Fundkarten. Das Vermessungsteam maß die gut zwei Quadratmeter große Fundstelle aus. Das Grabungsteam wurde fündig und grub einen gut erhaltenen Schädel, der zu einem Jungsteinzeit-Menschen gehörte, eine in fünf Teile zerbrochene Vase und eine Himmelsscheibe aus, die der Himmelsscheibe von Nebra ähnlich sah. Das Grabungsteam übergab seine Funde dem Restaurationsteam. Diese Gruppe säuberte die Funde und setzte sie zusammen. Anschließend kam das Dokumentationsteam ins Spiel es fotografierte die Funde. Alle Gruppen mussten eine Infotafel anfertigen, auf der die Ergebnisse gesammelt wurden. Insgesamt war die Grabung ein voller Erfolg und hat viel Spaß gemacht! Für die Klasse 5a: A. Eipper, A. Klever, E. Landmann, M. Stöckel, G. Martens, C. Conrad, L. Zorzytzky Schachpartner gesucht Fabian, 22 jähriger Rollstuhlfahrer, sucht in Wandlitz einen männlichen Schachpartner. Da ich nicht ohne Hilfe das Haus verlassen kann, würde ich mich über deine wöchentlichen Besuche freuen. Vorsicht: Ich bin gut. Kontakt: Tel Tanzverein vom Hort der Kita Klosterfelde Jetzt Training bei Profitänzer Klosterfelde. Auch in diesem Jahr traten unsere Kindergarten- und Hortkinder beim Barnimer Kinder- und Jugendfestival in Wandlitz auf. Das war auch für mich der erste öffentliche Auftritt. Das Üben und Organisieren war eine große Herausforderung. Das Tanztraining mit den Kindern war natürlich nicht so professionell wie das anderer Einrichtungen, welche ihre Aufführungen unter der Leitung von ausgebildeten Tanzlehrern darboten und auch mehrmals in der Woche proben konnten. Als eine Horteinrichtung, die nicht einmal aus dem Barnim kam, den 1. Platz belegte, waren die Tanzkinder des Hortes der Kita Spatzennest und auch deren Betreuerinnen Frau Meiser und ich nicht sehr erfreut. Damit wollten wir uns nicht zufrieden geben. Wir wendeten uns an die Organisatorin des Festivals, denn wir brauchten dringend einen guten Trainer. Diese verwies uns an die Jugendkoordinatorin der Gemeinde Wandlitz. Das Ziel war, unsere tanzbegeisterten Kinder durch pro-

71 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 71 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse fessionelle Unterstützung weiter nach vorn zu bringen. Frau Breest-Grohnwald kümmerte sich um die Angelegenheit und stellte uns auch Fördermittel in Aussicht. Schließlich erfolgte ein Gespräch mit den Freidenkern Barnim e.v., denn die betreuen bereits eine große Tanzgruppe, die ca. 200 Mitglieder umfasst (East-Side- Fun-Crew). Nach einer Elternversammlung war klar: Wir wollen mit diesem Verein zusammenarbeiten. Seit dem 1. September ist die Tanzgruppe Mitglied der Freidenker Barnim e.v. Unser Traum wurde Wirklichkeit. Nun tanzen 35 begeisterte Kinder im Alter von sechs bis Wandlitz. In einem bekannten Volkslied heißt es: Bunt sind schon die Wälder, gelb die Stoppelfelder und der Herbst beginnt. Dieser Gedanke begleitete uns durch die Herbstferien. Es begann mit dem Besuch des neu eröffneten Barnim Panoramas. Die Transparente, die unsere Kinder unter Anleitung der Künstler Sabine Vörster und Klaus Storde zur Eröffnung des Museums gestaltet hatten, schmückten noch immer den Weg zum Barnim Panorama. Das imposante Museum hinterließ einen großen Eindruck bei den Kindern und Erziehern. Die Welt der Berufe und Unterwegs mit der Naturwacht Barnim waren zwei Höhepunkte in unserer Ferienplanung. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen Helfern bedanken, die zum Gelingen dieser Tage beitrugen. Sattlermeister Reiter zeigte den Kindern, wie man Kissen, Polster und Bezüge näht, bespannt und herstellt. Im Blumenladen Vergissmeinnicht erhielten die Kinder einen Einblick in die Arbeit des Floristen und zum Schluss bekam jeder eine Blume geschenkt. Beim Hörakustiker Hörpartner erfuhren die Kinder alles rund um das Ohr und das Hören. Sie durften einen Hörtest und zehn Jahren und auch ich zweimal in der Woche mit einem professionellen Lehrer, Tim Shröder, einem mehrfachen deutschen Meister im Stepptanz. Für das Training nutzen wir die Turnhalle der Klosterfelder Grundschule. Die Kitaleitung und die Kollegen unterstützen den Verein tatkräftig und ermöglichen ein reibungsloses Training. Der Andrang und die Nachfrage sind sehr groß. Unser Ziel ist es, nächstes Jahr beim Kinder- und Jugendfestival zu gewinnen und auch landesweit an Wettbewerben teilzunehmen. Die Kinder hatten bereits mehrere Auftritte und ernteten viel Applaus. Ich bin sehr stolz auf meine Tanzmäuse. Nadine Dähre Buntes Herbsttreiben im Wandlitzer Hort Viele Einblicke in die Welt der Berufe Abdrücke eines Ohres machen und sogar ein eigenes Hörgerät mit nach Hause nehmen. Der Friseur Kamm In frisierte unsere Kinder. Sie hatten die Gelegenheit, ihre eigenen Make Up-Wünsche umzusetzen. Jeder bekam ein kleines Andenken mit nach Hause. In der Sparkasse Barnim rechneten die Kinder mit echtem Geld und erhielten einige Einblicke in die geheimsten Ecken der Bank. Beim Zahnarzt Regen erfuhren sie viel über die richtige Zahn- und Mundpflege und über den Beruf der Zahnarzthelferin. Später konnten sich die Kinder die Instrumente anschauen, die ein Zahnarzt so spielt und jedes Kind bekam ein Zahnputz-Set mit nach Hause. Ein großes Dankeschön geht natürlich auch an die Kollegen der Naturwacht Barnim, die uns zum Liepnitzsee führten und uns direkt vor Ort anschaulich das Leben im und am Wasser zeigten. Die Kinder durften sowohl kleinste Lebewesen aus dem Wasser fischen, als auch Exponate vom Otter und Biber betrachten. Am letzen Tag der Ferien empfing uns das Tenniszentrum in der Waldsiedlung zu einem Vormittag voller Sport, Spiel und natürlich Tennis. Man sah den Kindern deutlich die Freude an der Bewegung und das Interesse am Sport an. Das sollte auch die letzten Erwachsenen, die sich mit der Redewendung Sport ist Mord herauszureden versuchen, überzeugen, mit ihren Kindern vor die Tür zu gehen und die Herbsttage aktiv in der frischen Luft zu gestalten. Im Oktober fand auch unser Herbstklub Herbstzauber statt. Es wurde tatsächlich viel gezaubert. Aus den letzten Blättern und Blüten zauberten wir kleine Herbstgestecke zum Mitnehmen. Aus Eicheln und Kastanien entstanden zauberhafte kleine Figuren und in der Küche wurde ein leckeres Büffet aus dem mitgebrachten Obst und Gemüse gezaubert. Das Wetter stand auf unserer Seite und so fanden viele Stationen im Freien statt. Bei einer Herbstrallye suchte man Informationen und Buchstaben im ganzen Gelände, um ein Kreuzworträtsel lösen zu können. Auch die Herbstdetektive gingen auf Spurensuche in der Natur. Viel Spaß hatten die Kinder bei den Geschicklichkeits- und Staffelspielen im Freien. Im Treppenhaus schwirrten bunte, selbstgebastelte Faltschirmflieger durchs Haus. Ihr Erzieherteam des Hortes Wandlitz!

72 72 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Auf dem Weg in meine persönliche Zukunft Projektwochen der 9. Klassen der Oberschule Klosterfelde Klosterfelde. Zwei Wochen vor und eine Woche nach den Herbstferien herrschte Aufbruchsstimmung in Klosterfelde. Denn die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9a, 9b und 9c der Oberschule fuhren für jeweils eine Woche in die Europäische Jugenderholungs- und Begegnungsstätte am Werbellinsee. Dort bot sich den Jugendlichen - nunmehr das sechste Schuljahr in Folge - die Möglichkeit, sich fernab des Schulalltags intensiv mit Fragen zu beschäftigen wie: Welchen Beruf möchte ich später einmal erlernen? Welche Voraussetzungen benötige ich dafür? Welche Stärken bringe ich bereits mit und was fällt mir noch schwer? Wie werden Bewerbungsunterlagen erarbeitet, und worauf muss ich beim Vorstellungsgespräch achten? Das vom Projektträger Impuls e.v. und dabei speziell durch die Dozenten Dr. Peter Weber und Michal Olcsewski durchgeführte Projekt wurde im Rahmen der Initiative Oberschule (IOS) vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, vom Europäischen Sozialfonds und der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die Initiative Oberschule (IOS) unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Oberschulen und außerschulischen Partnern, die dazu dienen sollen, die Ausbildungsfähigkeit der Jungen und Mädchen an Oberschulen zu verbessern, ihre Sozialkompetenzen zu stärken und eine bessere Berufsorientierung zu garantieren. Und auch die Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer als wichtige Begleiter der Schülerinnen und Schüler auf dem Weg der Ausbildungsplatzsuche sollen erweitert und die Oberschulen gestärkt werden. Ebenfalls erhielten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das Berufsbild des Altenpflegers und des Pflegeassistenten in der CURATA Pflegeeinrichtung Haus am Werbellinsee in Altenhof kennen zu lernen. Die Führung durch die Pflegeeinrichtung durch Carla Beirow ermöglichte die Erkenntnis, dass in einer Pflegeeinrichtung auch nicht nur für Pflegekräfte Berufschancen existieren, sondern viele verschieden Berufsgruppen (Verwaltungsfachkräfte, Physiotherapeuten, Gärtner, Köche, etc.) dort tätig sind. Darüber hinaus hat der für die Oberschule Klosterfelde zuständige Berufsberater der Agentur für Arbeit, Ulrich Döhl, den Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmern in bewährter Weise fundierte Informationen über die aktuelle Lage auf dem Ausbildungsmarkt sowie über konkrete Anforderungen an das Leistungsprofil der künftigen Auszubildenden wirksam nahe gebracht. Und wie war die Meinung der Schülerinnen und Schüler am Ende der Projektwoche? In der anonymen Auswertung äußerten sie immer wieder, dass sie gute Tipps für ihre Bewerbungsunterlagen bekommen hätten und dass Projektfahrten wie diese regelmäßig stattfinden sollten, damit Schülerinnen und Schüler besser auf das spätere Berufsleben vorbereitet werden können. Ebenfalls wurden häufig das intensive Zusammensein und das bessere Kennenlernen der Anderen hervorgehoben. Daraus wird deutlich, welche interessanten und bereichernden sozialen Erfahrungen während der Projekttage von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesammelt werden konnten. Juliane Brückner, Jugendsozialarbeit am Standort Schule Gemeinde Wandlitz Päckchenweise Weihnachten Sammlung für Kinder in der Ukraine Klosterfelde. Im fünften Jahr in Folge findet die Sammelaktion Päckchenweise Weihnachten an der Grundund Oberschule Klosterfelde statt. Die Spenden gehen an die Ukraine-Hilfe Lobetal (Infos: die notleidende Kinder in der Ukraine bereits seit 1994 unterstützt. Ehrenamtliche Mitarbeiterin ist Elisabeth Kunze, die für ihre Arbeit das Bundesverdienstkreuz erhalten hat. Noch bis zum 16. Dezember können Spenden im Schul-Sekretariat oder in meinem Büro (Raum gegenüber der Aula) abgegeben werden. Gesammelt werden: Schul-, Mal- und Bastelmaterialien, Spielzeug, Kinderkleidung und -schuhe und originalverpackte Hygieneartikel. Schon ein Kuscheltier und ein Bogen Bastelpapier sind große Geschenke und helfen. Auch Geldspenden werden gerne angenommen. Dafür steht im Sekretariat eine Sammeldose. Von diesen sollen vor Ort Süßigkeiten und Obst gekauft werden. Aufgrund der bestehenden Zollbestimmungen bitte keine Lebensmittel spenden. Alle Spenden müssen sauber und in einem sehr guten Zustand sein. Wegen des Zolls auch bitte keine fertig gepackten Weihnachtsgeschenke. Die Freiwillige Feuerwehr Klosterfelde hilft durch den kostenlosen Transport der Spenden. Wir hoffen, die große Resonanz des letzten Jahres auch diesmal wieder zu erreichen. Juliane Brücker, Schulsozialarbeiterin

73 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 73 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Segel setzen, Kreuzen, Halsen, Nachtwache Abschlussfahrt der 10 b aus Klosterfelde auf hoher Seer Schülerinnen und Schüler verschiedene Manöver: das Schiff zu wenden, zu halsen und vor dem Wind zu kreuzen. Es war harte Arbeit, die den Jugendlichen aber von Tag zu Tag leichter von der Hand ging. Jeden Tag waren vier Schüler als Backschaft eingeteilt. Sie waren für die Verpflegung der Mannschaft verantwortlich, was bedeutete, um 6 Uhr aufzustehen und Frühstück zu machen. Jeden Morgen gab es zum kontinentalen Frühstück frischen Obstsalat. Und auch das Mittagessen, Vesper und Abendbrot wurden sehr abwechslungsreich gestaltet und die gesamte Mannschaft zuvorkommend bedient. Nach jeder Mahlzeit meisterte die Backschaft den Abwasch. Klosterfelde. Die Klasse 10 b der Oberschule Klosterfelde segelte eine Woche mit dem Dreimasttopp-Segelschoner Friedtjof Nansen auf der Ostsee die dänische Küste entlang. Insgesamt wurden 128 Seemeilen zurückgelegt. Die Klasse aufgeteilt in zwei Gruppen: Besanwache und Schonerwache - lernte das Schiff zunehmend selbstständig zu steuern. Dazu gehörten u.a. die Navigation, das Setzen und Einholen der Segel und Ausschau nach Hindernissen - zum Beispiel Fähnchen von Fischernetzen - zu halten. Dabei lernten die Nachts lag das Schiff vor Anker und die Schüler hielten Nachtwache, wobei sie sich alle zwei Stunden ablösten. Während der Nachtwache mussten Messgeräte zur Feststellung der Position, des Luftdrucks und der Windstärke abgelesen, die GPS-Daten bestimmt und die Ankerkette überprüft werden. In den ersten beiden Nächten halfen Mitglieder der ehrenamtlich arbeitenden Crew. Die letzten beiden Nächte wachten die Schüler in eigener Verantwortung. Insgesamt war diese Klassenfahrt eine große Herausforderung, die von den Schülern gemeistert wurde. Sie haben bewiesen, dass sie Verantwortung übernehmen können und wissen, wie wichtig es ist, sich aufeinander verlassen zu können und Rücksicht zu nehmen. Jana Breuer und die 10 b, Oberschule Klosterfelde Neues aus den Bibliotheken der Gemeinde Zweigstelle Basdorf Und wieder darf geschmunzelt werden... am 5. Dezember um Uhr. Lustige Weihnachtsgeschichten und schöne Musik. Der traditionelle Weihnachtsabend in der Basdorfer Bibliothek. Karten: 5 Euro Weihnachtsbasteln mit Andrea Böhlke: am 10. Dezember um 17 Uhr. Alle bastelfreudigen Kinder von 4-10 Jahren sind herzliche eingeladen. Voranmeldung erbeten. Materialkosten: 2,50 Euro Zweigstelle Schönwalde Englischunterricht in der Bibliothek: Ein Lehrer ist da! Englisch für Erwachsene: Grund- und Aufbaukurs. Jeweils dienstags von Uhr und von Uhr 18 Uhr. Kosten pro Teilnehmer: 30 Euro/Monat für acht Unterrichtseinheiten. John Meakin stellt sich am Dienstag, 26. November, um Uhr in der Bibliothek Schönwalde, Alte Schule 5, Gemeindezentrum Schönwalde, vor. Kursbeginn ab 11/2013 oder nach Absprache. Adventsbasteln am 27. November um 16 Uhr: Das traditionelle Adventsbasteln in der Schönwalder Bibliothek. Bitte Tannengrünabschnitte und Blumenübertöpfe mitbringen. (Eintritt frei) Adventsbasteln am 9. Dezember um 16 Uhr: Kleine Geschenke werden gebastelt. Materialkosten: 2 Euro Die Weihnachtsgans Auguste : Vorlesen am 4. Dezember um Uhr. Ehrenamtlich tätige Menschen lesen Geschichten für Kinder. Jedes Kind erhält einen Vorleseausweis.

74 74 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Zweigstelle Wandlitz Club der Bücherwürmer: 200 Jahre Gebrüder Grimm am 28. November um 15 Uhr. Treffpunkt rund um Bücher und Lesen mit dem Ehepaar Will. Weihnachten am anderen Ende der Welt: am 14. Dezember um 15 Uhr. Treffpunkt rund um Bücher und Lesen mit dem Ehepaar Will. Kreativwerkstatt: Weihnachtsbastelstube: am 10. Dezember um 16 Uhr. Basteleien für Kinder von 5-10 Jahre. Zweigstelle Klosterfelde Adventsbasteln mit Frau Köntopf: 2. Dezember um 16 Uhr. Baumschmuck aus Sperrholz. Materialkosten: 2 Euro Weihnachtsbasteln mit Andrea Böhlke: am 11. Dezember um 16 Uhr. Alle bastelfreudigen Kinder von 4-10 Jahren sind herzlich eingeladen. Voranmeldung erbeten. Materialkosten: 2,50 Euro Unser Straßenbaum Im Rahmen des Leseförderungsprojektes Lesen macht stark: Lesen und digitale Medien treffen sich zur Zeit Kinder von 8-12 Jahren in der Bibliothek Basdorf. Das Ganze ist ein Projekt des Deutschen Bibliotheksverbands e.v. (dbv) in Kooperation mit der Stiftung Digitale Chancen gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung. In Zusammenarbeit von Schulförderverein Basdorf, Bibliotheksförderverein in der Gemeinde Wandlitz und der Bibliothek Basdorf wurde das Projekt Unser Straßenbaum entwickelt. Grundlage bildet die Geschichte Das Mädchen und der Baum von Roseni Kurányi und Susanne Ward vom Papermoon Verlag. Diese Geschichte wurde mit den Kindern gelesen und danach konnten die Kinder formulieren, welche Beziehung sie zu einem Baum aufbauen können. Nun stehen Treffen unter Leitung von Antje Neumann mit dem Baumbeauftragten der Kommune Wandlitz, Heiko Schult, an. Die Kinder werden viel über Bäume erfahren. Auch warum manchmal ein Baum gefällt werden muss. Sie werden in den nächsten Treffen eine Fotostory zum Thema erarbeiten, die dann mit Hilfe von Tablet-PCs umgesetzt werden wird. Ehrenamtliche Helfer unterstützen die Partner in der Durchführung. Sie werden vorab durch die Stiftung Digitale Chancen im Umgang mit digitalen Medien qualifiziert. Ralf Lindermann zu Gast im Club der Bücherwürmer Am 26. September war es endlich soweit: Der Club der Bücherwürmer hatte zu seiner September-Veranstaltung unter dem Motto Abenteuer in der Literatur in die neue wunderschöne Bibliothek in Wandlitz eingeladen. 28 Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren waren gekommen, um Abenteuerliches zu erleben. Gespannt waren natürlich alle Kinder auf den eingeladenen Ehrengast, den Schauspieler Ralf Lindermann. Im Vorfeld hatten die Bücherwürmer schon selber spannende Abenteuergeschichten geschrieben und Abenteuerbücher aus der Bibliothek gelesen und bewertet. Nach einer kurzen Einführung ging es dann auch gleich zur Sache. Der Buchvorstellung von Pippi Langstrumpf und seiner Schöpferin folgten dann schon die Lausbubenstreiche von Max und Moritz, wo Herr Lindermann den ersten Streich sehr anschaulich vorlas. Dann kam es zur angekündigten Fragestunde. Ralf Lindermann hatte versprochen, auf alle Fragen der Kinder zu antworten - und sie hatten eine Menge Fragen. Und er hielt Wort - nach einer halben Stunde waren dann aber auch alle Fragen den Affen Charly betreffend, seinen Umgang mit anderen Tieren, ob er auch Angst hatte während der Dreharbeiten, seine spannendsten Erlebnisse und vieles mehr, beantwortet. Die Augen der Kinder leuchteten, als unser Ehrengast versprach, im nächsten Jahr wieder zu einer Veranstaltung der Bücherwürmer in die Bibliothek zu kommen, da er ja selbst sehr viel liest und wie sie ein Bücherwurm ist. Ursula Will Oktoberveranstaltung der Bücherwürmer Wandlitz. Unter dem Motto Was ich schon immer wissen wollte wurden am 24. Oktober wieder interessierte Kinder der Klassen der Gemeinde Wandlitz in die Wandlitzer Bibliothek eingeladen. Nach kurzer Begrüßung durch Ursula Will und der Auszeichnung der besten ersten Geschichten, die die Kinder selbst geschrieben haben, kamen unsere Kinderbuchkritiker zu Wort und gaben ihre Bücherwurm- Bewertung und Empfehlung für die gelesenen aktuellen Bücher ab. Dann wurden Kinderlexika und andere Möglichkeiten der Wissensvermittlung aus dem Angebot der Bibliothek vorgestellt. In den folgenden Spielrunden ging es darum, das eigene Wissen in einem Quiz anzuwenden und beim selbständigen Lesen einer Fehlergeschichte möglichst alle Fehler zu finden. Unterbrochen wurden die Spielrunden mit einer umfassenden Erläuterung zur Kinderseite der Märkischen Oderzei-

75 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 75 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse tung und dem gemeinsamen Ziel, einmal mit einem Bücherwurmartikel auf dieser Seite zu erscheinen. Nach Auswertung der Spielrunden und der Siegerehrung mit Urkunden und Applaus ging diese Veranstaltung zu Ende. Elf Minuten -Lesung Viele Gäste fanden am 24. Oktober den Weg in die Basdorfer Bibliothek. Das Ehepaar Margot und Matthis Oberhof ist bekannt in Wandlitz. Auf künstlerischem Gebiet nicht zuletzt durch die Lesung Alte Liebe von Elke Heidenreich. Diesmal stand ein anderes Buch auf dem Programm: Paulo Coelhos Elf Minuten. Wer dieses Buch im Vorfeld kannte, war neugierig. Wie würde solch ein Text in der Öffentlichkeit gelesen werden? Zur Geschichte: Maria, eine junge Brasilianerin, träumt von der großen Liebe, von erfülltem Leben. Sie lässt sich auf ein verlockendes Angebot ein und strandet als Tänzerin und Prostituierte in Europa. Sie ist offen, ohne Scham. Sie hat sich geschworen, sich niemals zu verlieben, ihr Herz ist ohnehin nicht beteiligt. Doch sie verliebt sich. Margot und Matthis Oberhof lesen aus dem sehr sinnlichen und erotischen Buch, ohne dass die Zuhörer Peinlichkeit empfinden. Beeindruckend nehmen sie uns in die Gedanken und Gefühle Marias mit. Sie lesen mit Leidenschaft und mit großem Können. Matthis Oberhof spricht die Geschichte der jungen Frau. Margot Oberhof ist ihre Tagebuchstimme, die aus dem Off reflektiert. Die Zuhörer sind gefesselt. Ein Abend, der nicht vergessen wird, liegt hinter uns. Wir warten auf eine Fortsetzung. Wer an diesem Abend nicht dabei sein konnte, kann einen kleinen Eindruck auf com/watch?v=a1lrde3rnyq hochgeladen von Mathis Oberhof bekommen. Evangelische Kirchengemeinden Basdorf, Wandlitz, Zühlsdorf Gottesdienste in Basdorf Sonntag 1. Dezember: 10 Uhr gemeinsamer Familiengottesdienst mit Herrn Lukkari und Vikar Borrmann Sonntag, 15. Dezember: 11 Uhr mit Vikar Borrmann Adventsmarkt vor der Dorfirche: am 7. Dezember von Uhr Gottesdienste in Wandlitz Sonntag, 15. Dezember: 9.30 Uhr mit Vikar Borrmann Gottesdienste in Zühlsdorf Sonntag, 8. Dezember: 10 Uhr mit Vikar Borrmann Don Kosaken zu Gast in Basdorf Am Sonntag, 1. Dezember, sind um 15 Uhr in der Dorfkirche Basdorf die Maxim Kowalew Don Kosaken mit einem festlichen Adventskonzert zu Gast, Karten nur unter der Tickethotline , Veranstalter ist das Engels Konzertbüro in Köln. Liebe Gemeindemitglieder in Basdorf, Wandlitz und Zühlsdorf, im Amtsblatt möchte ich gern ein kleines Grußwort an Sie schreiben. Denn die kommenden Monate werden wir miteinander das Leben in den drei Kirchen und ihren Gemeindehäusern gestalten. Ein wenig ist mir die Situation aus der Vertretungszeit im Sommer 2011 noch bekannt. Diesmal ist die Zeit aber länger und es gibt bisher noch keine klare Perspektive auf eine/n neuen Pfarrer/in im neuen Pfarrsprengel. Sie können mich gern als Vakanz-Verwalter (Notfall- Seelsorger) in Anspruch nehmen. Unter meiner Tel.-Nr in Groß Schönebeck ist der Anrufbeantworter geschaltet. Zu den Sprechzeiten dienstags Uhr im Büro in Basdorf werde ich oder eine Vertretung anwesend sein. Meine Internet-Adresse gmx.de steht Ihnen zur Verfügung. Wunderdinge, Perspektiven und glanzvolle Neuanfänge sind von mir als 62 Jahre altem Hasen jedoch nicht zu erwarten. Dies als eine klärendes Wort, denn all die Wünsche und Hoffnungen setze auch ich auf eine künftige/n Pfarrer/in in der Nachfolge von Pfarrerin Janet Berchner. Sie hat vieles bei Kindern und Jugendlichen aufgebaut, was hoffentlich segensreich weiterwirkt. In der Vertretungszeit wird wohl dem bunten Gemeindeblatt Rund um den Kirchturm eine blasse Sparvariante folgen, bei der die Richtigkeit der Information der Vorrang vor sanfter Schönheit und Werbewirksamkeit eingeräumt wird. Besuche und persönliche Begegnungen werden manchen durch mich zu wenig geschehen. Das alles ist absehbar, zumal ja auch die Verkehrssituation nach Norden (Baustellen in Basdorf wie Zerpenschleuse) die Verbindungen nicht verstärken. Glücklich bin ich über eine alte Berliner Kollegin, Pfarrerin i.r. Gogol, die den Gemeinden im November zur Seite steht. Ein herzlicher Dank an sie. Ebenso über die zweimonatige Vertretung von Vikar Björn Borrmann (Berlin), der uns im Dezember und Januar bei den Gottesdiensten sehr hilft. Kommen Sie zu den Gottesdiensten, vielleicht finden Sie bei den beiden Verkündigern oder auch bei mir neue Töne, die Lust auf neue Akzente macht. Solche Erwartung braucht ja auch die Wahl eines/r neuen Pfarrer/in. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen allen einen erinnerungsvollen November und einen frohen Ausblick auf den Advent und das beginnende Kirchenjahr 2013/14. Herzlich grüßt Sie Ihr Pfarrer Stephan Flade

76 76 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Evangelische Kirchengemeinden Klosterfelde, Prenden, Stolzenhagen Gottesdienste in Klosterfelde Mittwoch, 20. November: Uhr Andacht zum Buß- und Bettag Sonntag, 24. November: 9.30 Uhr GD zum Ewigkeitssonntag mit Abendmahl Sonntag, 1. Dezember: 10 Uhr Familiengottesdienst Sonntag, 15. Dezember: 14 Uhr GD mit Taufe Heiligabend, 24. Dezember: 18 Uhr Christvesper mit Krippenspiel; 23 Uhr Mitternachtsmesse mit Agape 2. Weihnachtstag, 26. Dezember: 10 Uhr Weihnachtsgottesdienst Gottesdienste in Prenden Samstag, 23. November: 17 Uhr GD zum Ewigkeitssonntag mit Abendmahl Freitag, 6. Dezember: 11 Uhr Andacht Heiligabend, 24. Dezember: 15 Uhr Christvesper mit Krippenspiel Gottesdienste in Stolzenhagen Sonntag, 24. November: 11 Uhr GD zum Ewigkeitssonntag mit Abendmahl Sonntag, 15. Dezember: 10 Uhr GD mit Adventskaffee Heiligabend, 24. Dezember: Uhr Christvesper mit Krippenspiel Termine für Gruppen Kinderchor: mittwochs 16 Uhr im Gemeindehaus Klosterfelde Erwachsenenchor: mittwochs Uhr im Gemeindehaus Klosterfelde Gospelchor: mittwochs 20 Uhr im Gemeindehaus Klosterfelde Bläserchor: (Anfänger) montags um 17 Uhr in der Kirche Stolzenhagen; (Hauptprobe): montags um 18 Uhr in der Kirche Stolzenhagen Senioren Klosterfelde: 20. November um Uhr im Gemeindehaus Klosterfelde; 4. Dezember um 15 Uhr Weihnachtsfeier im Gemeindehaus Klosterfelde Senioren Stolzenhagen: 4. Dezember um 15 Uhr Weihnachtsfeier im Gemeindehaus Klosterfelde Wir laden ein Am 30. November um Uhr zur Eröffnung der Adventstombola mit anschließendem Kaffeetrinken in der Kirche Klosterfelde. Am 11. Dezember um 18 Uhr zu einem weihnachtlichen Konzert bei Kerzenschein in der Kirche Klosterfelde. Am 22. Dezember von Uhr zur Ausgabe der Tombola-Preise in der Kirche Klosterfelde. Evangelische Kirchengemeinden Schönerlinde und Schönwalde Gottesdienste Sonntag, 17. November: 14 Uhr Einführung von Pfarrerin Janet Berchner in der Segensgemeinde in Reinickendorf (Auguste-Viktoria-Allee) Ewigkeitssonntag, 24. November: 9.15 Uhr in Schönerlinde mit Abendmahl (Pfarrer Berchner); um Uhr in Schönwalde mit Abendmahl (Pfarrer Berchner) 1. Advent, 1. Dezember: 9.15 Uhr in Schönerlinde mit Dialogpredigt (Pfarrer Berchner und Pfarrer Glatter) und um Uhr in Schönwalde mit Dialogpredigt (Pfarrer Berchner und Pfarrer Glatter) 3. Advent, 15. Dezember: 9.15 Uhr in Schönerlinde (Pfarrer Berchner) und um Uhr in Schönwalde (Pfarrer Berchner) Zu folgenden Veranstaltungen laden wir ein: Nach-Tisch-Gespräche: Mittwoch, 20. November, Uhr und Mittwoch, 11. Dezember, Uhr. Wer daran teilnehmen möchte, melde sich bitte bei Pfarrer Jörg Berchner. Seniorennachmittage: in Schönerlinde am Mittwoch,11. Dezember, um 15 Uhr in Schönwalde am Donnerstag, 12. Dezember, um 15 Uhr Adventsbasar in Schönwalde Samstag, 30. November, 15 Uhr, Alte Pfarrscheune Schönwalde Am 30. November ist es wieder soweit: Die Tore der alten Pfarrscheune in der Hauptstraße 103 in Schönwalde werden um 15 Uhr zum alljährlichen Adventsbasar geöffnet. Auch dieses Jahr findet diese Veranstaltung am Samstag vor dem 1. Advent statt, damit bei allen, die sich schon auf die kreativen Gestecke und Adventskränze freuen, pünktlich das erste Lichtlein brennt. Wir werden die Scheune wieder liebevoll herrichten, um Sie in einer wunderschönen Atmosphäre auf die Adventszeit einzustimmen. Schönwalderinnen und Schönwalder, aber auch Gäste aus nah und fern können sich die Vorweihnachtszeit ohne unsere Adventskränze, Gestecke oder kleinen Geschenkideen nicht mehr vorstellen. Überraschen Sie Ihre Lieben mit warmen Wollsocken, Filzschuhen in trendigen Farben oder Buchhüllen aus schönen Stoffen, um nur einige Beispiele zu nennen. Freuen Sie sich zudem auf Selbstgemachtes, wie Liköre, Marmeladen und Plätzchen. Natürlich sorgen wir wie immer für Ihr leibliches Wohl: Frisch gebackene Waffeln, Kaffee, Kuchen und Glühwein dürfen bei so einem Basar nicht fehlen. Marion Wolf, für den Bastelkreis Schönwalde Adventskonzert Schönerlinde Samstag, 14. Dezember, 17 Uhr in der Dorfkirche Schönerlinde Konzert der Jugendkantorei Niederschönhausen unter Leitung des Kirchenmusikdirektors a. D. Konrad Winkler

77 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 77 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Evangelische Kirchengemeinde Zerpenschleuse Gottesdienste 17. November: Uhr im Kommunitätshaus, Frau A. Gogol - Einführung des neu gewählten Gemeindekirchenrates (GKR) 17. November: 14 Uhr Andacht auf dem Friedhof Berliner Straße - Volkstrauertag 24. November: Uhr in der Kirche mit Pfarrerin G. Bolle/Abendmahl - Ewigkeitssonntag 30. November: 14 Uhr Adventsbasteln im Kommunitätshaus/Andacht mit Pfarrerin G. Bolle 8. Dezember: Uhr im Kommunitätshaus mit Pfarrer St. Flade 8. Dezember: 16 Uhr Adventsingen in der Kirche mit der Kantorei Wandlitz unter Leitung von Katarina Tarján. Die Kantorei Wandlitz ist ein 35-köpfiger gemischter a-cappella-chor. Sie sind herzlich zum Adventsingen eingeladen. 24. Dezember: Uhr Christvesper mit Krippenspiel in der Kirche mit Pfarrer St. Flade und Frau E. Zenker Änderungen können möglich sein! Bitte beachten sie die aktuellen Aushänge in den Schaukästen an der Kirche in der Liebenwalder Straße 56, am Kommunitätshaus, Friedensplatz 5 oder am Blumenladen, Berliner Straße 9. Kontakte: Evangelisches Pfarramt Groß Schönebeck, Pfarrer Stephan Flade, Telefon: , pfarramt@ kirche-gross-schoenebeck.info Katholische Kirchengemeinde St. Konrad Gottesdienste 17. November: um Uhr Heilige Messe 24. November: um Uhr Heilige Messe zum Christkönigsfest, anschl. Mittagstreff im Konrad-Haus 1. Dezember: um Uhr Heilige Messe - 1. Adventssonntag 8. Dezember: um Uhr Heilige Messe - 2. Adventssonntag 15. Dezember: um Uhr Heilige Messe 3. Adventssonntag 22. Dezember: um Uhr Heilige Messe 4. Adventssonntag Donnerstags offener Schülertreff im Konrad Haus mit Hausaufgabenzeit und Unterstützung von Uhr; Themen: 21. November: Kerzenziehen (1 Euro), 28. November: Adventsvorbereitung, 5. Dezember: Wir feiern St. Nikolaus, 12. Dezember: gemütlicher Adventsnachmittag am Kamin, 19. Dezember: große Krippenspielprobe mit Tombola Kerzenwerkstatt: Kerzenziehen und Kerzengießen am 23. November von Uhr Seniorenfrühstück im Konrad Haus: 28. November um 9 Uhr Heilige Messe und anschl. Frühstückstreff Themenabend im Konrad Haus: zur Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II. am Donnerstag, 28. November, Uhr Ehrenamtstreffen am St. Nikolaus- Tag: 6. Dezember, um 18 Uhr, Abendmesse anschl. Treff im Konrad Haus Senioren-Adventsfeier: 14. Dezember um 14 Uhr im Konrad Haus Aktion Dreikönigssingen 2014 Am 4. Januar 2014 sind die Sternsinger unserer Gemeinde unterwegs. Mädchen und Jungen mit Begleitern aus der Gemeinde kommen zu Ihnen als die Heiligen Drei Könige. Die diesjährige Aktion steht unter dem Leitwort Segen bringen, Segen sein. Für Flüchtlingskinder in Malawi und weltweit! Unsere Sternsinger freuen sich auf einen Besuch bei Ihnen und danken Ihnen schon jetzt herzlich für die freundliche Aufnahme. Anmeldung unter Worte auf den Weg In Bert Brechts Mutter Courage müssen ein paar Bauern mitansehen, wie im Dreißigjährigen Krieg die Häuser der Nachbarn in der Nacht überfallen werden sollen. Die Bauern ergeben sich in ihr Schicksal. Keiner wagt, die bedrohten Einwohner zu warnen. Sie sind eingeschüchtert vom Terror der Soldaten. Sie beten: Vater unser, hör unser Gebet,...lass die Stadt nicht umkommen,... erweck sie, dass sie aufstehen,...steh ihnen bei... Mitten in diesem Gebet steht das stumme Mädchen Kathrin auf, steigt mit einer Trommel auf das Hausdach und trommelt die Leute in der Stadt wach. Sie verliert das Leben. Aber die Menschen in der Stadt haben den Lärm gehört und sind gerettet. Beten und Handeln gehören zusammen. Manchmal ist unser Beten angesagt, manchmal unser Handeln. Ich kenne ältere und kranke Mitmenschen, die würden gerne handeln, können aber nur beten. Ich kenne Mitmenschen, die packen an und handeln getragen vom Gebet anderer Mitmenschen. Unser Miteinander - hier und anderswo - lebt davon! Ihre Regina Dudyka Ein Haus für Viele - Einweihung des neuen Konrad Hauses in Wandlitz

78 78 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 16. NOVEMBER 2013 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Löwen-Musik: Keimzeit. Akustik. Quintett Sonntag, 17. November, um 20 Uhr Interpretationen aus dem Fundus von Keimzeit Akustik Quintett. Internationale Filmmusik, wie z.b. Vicky Cristina Barcelona, eine Prise französisch sowie Instrumentalstücke aus eigener Feder kommen auf die Bühne. Die Besucher werden von den fünf Musikern in akustische Welten, die feinfühlig und intensiv zugleich sind, geführt. Das zugehörige Album erschien Anfang Das Programm wird inszenatorisch auf der Leinwand begleitet. Das Keimzeit. Akustik.Quintett in Wandlitz - ein Highlight! Eintritt: Abendkasse 25 Euro, Vorverkauf 23,55 Euro inkl. Vorverkaufsgebühr. Goldener Löwe Filmfest für Kinder- und Familien mit dem Kurzfilmprogramm: Alle zusammen durch die Welt Sonnabend, 30. November, von 15 bis 17 Uhr Gezeigt werden drei Kurzfilme: Rinnsteinpiraten, Anders-Artig und Zugvögel. Die Animationsfilme erzählen von der Kraft der Fantasie, von Umweltproblemen und sozialen Konflikten um einen Außenseiter. Gesamtlänge: 25 Minuten. Danach können sich Kinder und Erwachsene an verschiedenen Ständen, die alle mit dem Thema der Filme zu tun haben, kreativ betätigen, spielen und staunen. Teilnehmergebühr: Kinder 1 Euro, Erwachsene 2 Euro Veranstalter: Internationaler Bund e.v. - Jugendkoordinatorin G. Breest-Grohnwald, Gemeinde Wandlitz Wie im Himmel - so auf Erden Nach dem mitreißenden Moritz-Bleibtreu- Steifen Free Rainer Dein Fernseher lügt im November kündigt der Löwen- Movie-Verein zur Jahreswende wieder Filme an, die unter die Haut gehen. Am 4. Dezember um 20 Uhr wird der erfolgreichste Film der schwedischen Filmgeschichte gezeigt: Wie im Himmel. Die Geschichte, wie der Stardirigent Daniel Dareus, nach Burnout und Herzinfarkt in seinen nordschwedischen Geburtsort zurückkehrt, und dort wider Willen in die Rolle des Chorleiters der dörflichen Kirchengemeinde gerät. Dabei überwindet er aber nicht nur die eigene traumatisierte Kindheit, sondern das gemeinsame Erleben der Musik klärt auch vieles aus dem Gewirr von Missgunst, Entwürdigung, Gewalt und Pharisäertum in dem kleinen Ort. Gleich zu Beginn sagt Daniel einmal: Ich habe schon immer davon geträumt, Musik zu machen, die die Herzen öffnet. Der Film wird Ihr Herz öffnen! (Foto: Verleih) Löwen-Kinder: Nola Note auf musikalischer Weltreise - Die JAKO-O Kinder-Tanz-Show Sonntag, 15. Dezember, um 15 Uhr Eines Tages macht sich Nola Note auf die Reise, um Freunde zu besuchen. Konrad, der Kontrabass, begleitet sie, kein Wunder, sind doch die Musikinstrumente Nolas beste Freunde. Nola landet in Spanien und lernt die Gitarre kennen oder hört in Afrika den Trommeln zu und erlebt Tänze der Region: den spanischen Flamenco oder den russischen Kasatschok. Am Ende der Reise können die Kinder darüber abstimmen, welcher Tanz ihnen der Liebste war und diesen einstudieren. Eintritt: Tageskasse 9 Euro, erm. 6 Euro, Vorverkauf 8,17 Euro, erm. 5,17 Euro inkl. Vorverkaufsgebühr Löwen-Movies zur Jahreswende Fürs neue Jahr sind die sechs Filme bis Juni schon bekannt und können bei oder com/ mit Inhaltsangabe und Trailern erkundet werden. Am zweiten Mittwoch im Januar, also dem 8. Januar, um 20 Uhr werden Sie mit dem Film Goodbye Bafana, Zeuge einer unglaublichen Wandlung, die auf einer wahren Geschichte beruht: Der Gefängniswärter von Nelson Mandela wird unter dem Eindruck dieser unbeugsamen, menschlichen und charismatischen Persönlichkeit vom Rassisten zum Apartheid-Gegner. Und dazu jedes Mal: köstliche zum Thema passende Mini-Speisen im KinoPlus. Guten Appetit und gute Unterhaltung wünscht Ihnen Mathis Oberhof vom LöwenMovieVerein.

79 16. NOVEMBER 2013 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 79 Nachrichten aus den Ortsteilen Basdorf Klosterfelde Lanke Prenden Schönerlinde Schönwalde Stolzenhagen Wandlitz Zerpenschleuse Wo gehen wir hin im November? Sa 16. November: 20 Uhr im Antiquarium in Schönwalde: Jascha Nemtsov Klavierkonzert; 15 Euro, Reservierung: So 17. November: Uhr in Wandlitz: Kräuter Feenwanderung mit Ilona, Infos unter: oder So 17. November: 20 Uhr in der Kulturbühne Goldener Löwe in Wandlitz: Löwen Musik Keimzeit Akustik Sa 23. und So 24. November: Uhr in Schönwalde: Adventsgestecke in der Blumenwerkstatt, Handwerkskunst, Glühwein und Plätzchen Mo Sa 29. November: Kulturbühne Goldener Löwe in Wandlitz: 22. Kinderfilmfestival im Land Brandenburg, Motto: Alle zusammen! Fr 29. November: 19 Uhr im Gartensaal Schloss Lanke: Lesung bei Kaminfeuer und Kerzenschein; Karin Elias Märchen, die der Wind herträgt, VVK 8 Euro inkl. ein Freigetränk Sa 30. November: und Uhr ab Berlin Wilhelmsruher Damm; Nikolausfahrt mit dem Dampfzug zum dörflichen Weihnachtsmarkt nach Basdorf Wo gehen wir hin im Dezember? So 1. Dezember: 15 Uhr Adventskonzert des Volkschors Stolzenhagen in der Pro Seniore-Residenz in Biesenthal So 1. Dezember: und Uhr ab Berlin Wilhelmsruher Damm: Nikolausfahrt mit dem Dampfzug zum dörflichen Weihnachtsmarkt nach Basdorf So 1. Dezember: ab 10 Uhr Tag des offenen Ateliers So 1. Dezember: 16 Uhr in der Fachwerkkirche Tuchen: Adventskonzert der Kantorei Wandlitz Mi 4. Dezember: 20 Uhr in der Kulturbühne Goldener Löwe: Löwen Movies Wie im Himmel, AK 4 Euro Fr 6. Dezember: Uhr in der Kulturbühne Goldener Löwe: Poetry Slam Sa 7. Dezember: Uhr ab Berlin Wilhelmsruher Damm: Romantische Adventsfahrt mit dem Dampfzug zum Heidekrautbahn-Museum Samstag 7. Dezember: 17 Uhr Adventsmusik der Kantorei Wandlitz in der Kirche Basdorf im Rahmen des Weihnachtsmarktes an der Kirche Sonntag 8. Dezember: 16 Uhr Adventsmusik der Kantorei Wandlitz in der Kirche Zerpenschleuse Do 12. Dezember - So 15. Dezember: Stadtzentrum Bernau: Bernauer Weihnachtsmarkt Sa 14. Dezember: Uhr in Wandlitz: Kräuter Feenwanderung mit Ilona, Infos unter: oder Sa 14. Dezember: Uhr ab Berlin Wilhelmsruher Damm: Romantische Adventsfahrt mit dem Dampfzug zum Heidekrautbahn-Museum Sa 14. Dezember: 18 Uhr in der Dorfkirche Prenden: Festliches Weihnachtskonzert, Spende erwünscht Sa 14. Dezember: Uhr Weihnachtskonzert des Volkschors Stolzenhagen in der Kirche Stolzenhagen So 15. Dezember: Uhr in Wandlitz: Kräuter Feenwanderung mit Ilona, Infos unter: oder So 15. Dezember: 15 Uhr in der Kulturbühne Goldener Löwe in Wandlitz: Löwen Kinder Nola Note auf musikal. Weltreise Sa 21. Dezember: 20 Uhr im Antiquarium in Schönwalde: Festliche Musik im Advent; 15 Euro, Reservierung: Di 31. Dezember: Kulturbühne Goldener Löwe in Wandlitz: Silvester Gala Dieser Beitrag erreichte uns nach Redaktionsschluss Neues vom Siedlerverein Basdorf e. V. Sponsoren für Advent im alten Basdorf gesucht Basdorf. In den zurück liegenden zwei Jahren haben sich die Mitglieder und der Vorstand des Vereins intensiv über die Wirksamkeit der Vereinsbemühungen der letzten 8 10 Jahre befasst. Im Ergebnis dessen wurden zur Jahreshauptversammlung 2013 drei Beschluss-Entwürfe vorbereitet, beraten und beschlossen ( Die 2011 mit der Wahl der Bürgermeisterin in der Gemeinde eingeleiteten Veränderungen in der Gemeinde lassen erwarten, dass die Achtung der Rechte und der Dialog mit den 70 % Wandlitzer Bürgern, die selbstgenutztes Wohn- und Grundstückseigentum besitzen, das Gemeindeleben weiter bereichern wird. Gegenwärtig bereiten wir als Mitveranstalter das festliche Advent im alten Basdorf vor, dass am 7. Dezember von 12 - bis 21 Uhr stattfindet. Als gemeinnütziger Verein werben wir um Sponsoren für dieses Fest. (Bitte an Siedlerverein Basdorf e.v., Konto-Nr , BLZ , Sparkasse Barnim, richten. Eine Spendenbestätigung für das Finanzamt wird ausgestellt). Eine weitere öffentliche Veranstaltung bereiten wir für den 21. November um 19 Uhr im Hotel Barnimer Hof in Basdorf vor. Das Thema: Straßenbau in Siedlungsgebieten. Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Vorstand

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