Amtsblatt der Stadt Hattingen

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1 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Jahrgang uflage: 00 Stück Inhaltsverzeichnis: Seite Ortsrecht 2 3 Ortsrecht 4 6 Ortsrecht 7 8 Ortsrecht 9 26 Ortsrecht Ortsrecht Ortsrecht Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Stadt Hattingen vom HebesatzSatzung Dritte Satzung vom zur Änderung der Satzung über die rhebung von Gebühren für die bwasserbeseitigung in der Stadt Hattingen vom Fünfte Satzung vom zur Änderung der Satzung der Stadt Hattingen über die rhebung von lternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die etreuung von Kindern in Tagespflege (lternbeitragssatzung) Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Hattingen vom Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn und Feiertagen vom Öffentliche ekanntmachung: Gesamtabschluss der Stadt Hattingen für das Jahr 200 Öffentliche ekanntmachung: Jahresabschluss der Stadt Hattingen für das Jahr 205 Das mtsblatt erscheint bei edarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadt Hattingen, Rathaus, Zimmer 26, Rathausplatz, im ürgerbüro, ahnhofstr. 48, in der TouristInformation, Haldenplatz 3 und in der Verwaltungsnebenstelle Welper, Im Welperfeld 23. ezugsentgelt als bo (Zustellgebühr) 6, / Jahr Herausgeber: Sachbearbeitung: Stadt Hattingen Der ürgermeister Fachbereich 0, Thomas Surmann, Rathaus, Zimmer 26, Rathausplatz, Hattingen, Telefon 02324/ , Telefax , Mail: t.surmann@hattingen.de Internet Rubrik Rathaus

2 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Stadt Hattingen vom HebesatzSatzung uf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der ekanntmachung vom 4. Juli 994 (GV. NRW S. 666) in der aktuell gültigen Fassung, 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. ugust 973 (Gl. I S. 965 / Gl. III 67) und des 6 des Gewerbesteuergesetzes vom 5. Oktober 2002 (Gl. I S. 467) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und rhebung der Realsteuern vom 6. Dezember 98 (GV. NRW S. 732), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattingen durch eschluss vom folgende Satzung erlassen: Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:. Grundsteuer a) für land und forstwirtschaftliche etriebe (Grundsteuer ) ab dem b) Grundsteuer für die sonstigen Grundstücke (Grundsteuer ) ab dem v.h. 875 v.h. 2. Gewerbesteuer ab dem v.h. 2 Diese Satzung tritt am 0. Januar 207 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom außer Kraft. ekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Stadt Hattingen vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. s wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein 2

3 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach blauf eines Jahres seit dieser ekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes nzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der ürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hattingen, Glaser, ürgermeister 3

4 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Dritte Satzung vom zur Änderung der Satzung über die rhebung von Gebühren für die bwasserbeseitigung in der Stadt Hattingen vom uf Grund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der ekanntmachung vom 4. Juli 994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023), in der aktuell gültigen Fassung, der, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KG NRW) vom 2. Oktober 969 (GV. NRW. 969 S. 72) in der aktuell gültigen Fassung und des 54 des Wassergesetzes für das Land NordrheinWestfalen (LWG NRW) in der Fassung der ekanntmachung vom 25. Juni 995 (GV. NRW. 995, S. 926) in der aktuell gültigen Fassung sowie der Satzung über die bwasserbeseitigung in der Stadt Hattingen vom 9. Dezember 997 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattingen durch eschluss vom folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die rhebung von Gebühren für die bwasserbeseitigung in der Stadt Hattingen erlassen: () wird wie folgt geändert: bs. wird wie folgt neu gefasst: Für die Inanspruchnahme der öffentlichen bwasseranlage erhebt die Stadt nach 4 bs. 2, 6 KG NRW und 54 LWG NRW bwassergebühren (enutzungsgebühren) zur Deckung der Kosten i.s.d. 6 bs. 2 KG NRW sowie der Verbandslasten nach 7 KG NRW. (2) 2 wird wie folgt geändert: (a) In bs. 4 uchstabe a werden nach Satz 2 folgende Sätze 3 5 eingefügt: Die Datenübernahme vom örtlichen Wasserversorger sowie die Datenspeicherung und Datennutzung der WasserzählerDaten des Wasserversorgers erfolgt, um dem Gebührenpflichtigen die zweimalige blesung seines Wasserzählers zu ersparen. Sie dient der ordnungsgemäßen rfüllung der bwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde ( 46 bs. LWG NRW) und der bwasserüberlassungspflicht durch den gebührenpflichtigen enutzer ( 48 LWG NRW) sowie zur verursachergerechten brechnung der Schmutzwassergebühr und zum Nachweis der rechtmäßigen rhebung der Schmutzwassergebühr. Insoweit hat der Gebührenpflichtige den damit verbundenen ingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (rt. 2 bs. Grundgesetz) zu dulden. (b) Im bs. 4 uchstabe b wird das Wort ordnungsgemäß durch das Wort messrichtig ersetzt. (c) Im bs. 5 wird der Satz 3 wie folgt neu gefasst: 4

5 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, messrichtig funktionierende und geeignete Messeinrichtung in nlehnung an das Mess und ichrecht (MessG, Mess ichv) zu führen: Nr. : bwassermesseinrichtung unverändert Nr. 2 : Wasserzähler Ist die Verwendung einer bwassermesseinrichtung technisch nicht möglich oder dem Gebührenpflichtigen nicht zumutbar, so hat er den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen. Der Wasserzähler muss in nlehnung an das Mess und ichrecht (MessG, Mess und ichvo) alle 6 Jahre erneut geeicht werden oder durch einen neuen Wasserzähler mit einer Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden. us der Konformitätserklärung muss sich ergeben, dass der Wasserzähler messrichtig funktioniert. Der Nachweis über die messrichtige Funktion sowie ichung des Wasserzählers obliegt dem Gebührenpflichtigen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, findet eine erücksichtigung der bzugsmengen nicht statt. (d) Im bs. 6 werden die Worte nicht oder nicht richtig angezeigt durch die Worte nicht ordnungsgemäß funktioniert ersetzt. (3) In 3 bs. 3 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: Insbesondere ist er verpflichtet, zu einem von der Gemeinde vorgelegten Lageplan über die bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten sowie abflusswirksamen Flächen auf seinem Grundstück Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob diese Flächen durch die Gemeinde zutreffend ermittelt wurden. Die bisherigen Sätze 3 5 werden zu den Sätzen 4 6. (4) 5 bs. und 2 erhalten folgende Neufassung: () Die jährliche Schmutzwassergebühr beträgt je m³ bwasser Insgesamt davon Fortleitungsgebühr Klärgebühr 2,69 UR,0 UR,59 UR (2) Die jährliche Niederschlagswassergebühr beträgt je m 2 angeschlossener Grundstücksfläche im Sinne von 3 bsatz : Insgesamt davon Fortleitungsgebühr Klärgebühr 0,63 UR 0,49 UR 0,4 UR 5

6 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom (5) In 7 bs. 2 Satz werden nach dem Wort Rechtsänderung die Worte im Grundbuch eingefügt. (6) Die 2 und 3 werden ersatzlos gestrichen. Der bisherige 4 wird zu 2. 2 Diese Änderungssatzung tritt zum 0. Januar 207 in Kraft. ekanntmachungsanordnung Die vorstehende dritte Satzung vom zur Änderung der Satzung über die rhebung von Gebühren für die bwasserbeseitigung in der Stadt Hattingen vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. s wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach blauf eines Jahres seit dieser ekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes nzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der ürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hattingen, Glaser, ürgermeister 6

7 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Fünfte Satzung vom zur Änderung der Satzung der Stadt Hattingen über die rhebung von lternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die etreuung von Kindern in Tagespflege (lternbeitragssatzung) uf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der ekanntmachung vom 4. Juli 994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch rtikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 205 (GV.NRW.S. 496), des 90 bs. chtes Sozialgesetzbuch in der Fassung der ekanntmachung vom Gl. IS. 2022), zuletzt geändert durch rt. des Gesetzes vom (Gl. I S. 802) sowie 23 des Gesetzes zur frühen ildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz Kiiz) 4. Gesetz zur usführung des Kinder und Jugendhilfegesetzes SG VIII in der Fassung der ekanntmachung vom (GV. NRW S. 462) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 206 (GV. NRW. 622) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattingen in ihrer Sitzung am folgende 5. Satzung zur Änderung der lternbeitragssatzung beschlossen: rtikel I Änderung der Satzung der Stadt Hattingen über die rhebung von lternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die etreuung von Kindern in Tagespflege (lternbeitragssatzung). 5 bs. Satz 3 wird wie folgt ergänzt: Dem inkommen im Sinne des Satzes sind steuerfreie inkünfte, im usland erzielte inkünfte, Unterhaltsleistungen sowie zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmte öffentliche Leistungen für die ltern und das Kind, für das lternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen bs. wird wie folgt neu gefasst: esuchen mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach 2 an die Stelle der ltern treten, gleichzeitig eine Hattinger Tageseinrichtung für Kinder nach dem Kiiz, eine etreuungsmaßnahme in einer Hattinger Grundschule oder werden sie in Tagespflege betreut, so reduziert sich die Höhe des eitrages für das weitere Kind auf 25% der jeweiligen inkommensgruppe. In diesem Fall wird der eitrag des Kindes ermäßigt, für das sich nach dem inkommen und / oder der etreuungsart der niedrigere / gleiche eitrag ergibt. Dieser Grundsatz findet auch im Falle des 23 bs. 3 Kiiz (eitragsbefreiung für das Kindergartenjahr, das der inschulung vorausgeht) in Verbindung mit 4 bs. 3 der Satzung nwendung. Das 3. Kind ist wie auch alle anderen Kinder beitragsfrei. 7

8 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom rtikel II InKraftTreten Diese Fünfte Änderungssatzung tritt am in Kraft. ekanntmachungsanordnung Die vorstehende fünfte Satzung vom zur Änderung der Satzung der Stadt Hattingen über die rhebung von lternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die etreuung von Kindern in Tagespflege (lternbeitragssatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. s wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach blauf eines Jahres seit dieser ekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes nzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der ürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hattingen, Glaser, ürgermeister 8

9 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Hattingen vom ufgrund der 7, 4 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der ekanntmachung vom 4. Juli 994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch rtikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 205 (GV.NRW.S. 496), und der bis 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) vom 8. Dezember 975 (GV.NRW.975 S. 706, ber. 976 S. 2), zuletzt geändert durch rtikel 9 des Gesetzes vom 02. Oktober 204 (GV.NRW.S. 622), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattingen in ihrer Sitzung am folgende Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Hattingen beschlossen: llgemeines () Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei undesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche inrichtung, soweit die Reinigung nicht nach 2 ff. dieser Satzung den Grundstückseigentümern übertragen wird. Ist das Grundstück mit einem rbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des igentümers der rbbauberechtigte. (2) Die Reinigungspflicht umfasst die Straßenreinigung und die Winterwartung der Gehwege und der Fahrbahnen. Die Straßenreinigung beinhaltet die ntfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Die Straßenreinigungspflicht der Gemeinde beinhaltet als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen sowie das estreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee und isglätte. rt und Umfang der Reinigungspflichten der nlieger ergeben sich aus den 2 bis 4 dieser Satzung. (3) ls Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten insbesondere alle selbständigen Gehwege die gemeinsamen Fuß und Radwege (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung) alle erkennbar abgesetzt für die enutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile sowie Gehbahnen in,50 m reite ab begehbarem Straßenrand bei allen Straßen und Straßenteilen, deren enutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten ereichen (Zeichen 325/326 StVO) und Fußgängerbereichen (Zeichen 242/243 StVO). (4) ls Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, also neben den dem Fahrverkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Trennstreifen, befestigten Seitenstreifen, die ankette, die ushaltestellenbuchten sowie die Radwege. 9

10 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer () Die Reinigung der Gehwege, die vor Grundstücken von Reinigungspflichtigen liegen, wird den igentümern der an die Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Darüber hinaus wird die Reinigung der Fahrbahnen mit der Klassifizierung der im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen ebenfalls den igentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Das Straßenverzeichnis ist estandteil dieser Satzung. In bhängigkeit der Verkehrsbelastungen werden unterschiedliche Straßenklassen gebildet, und zwar Straßenklassen für Straßen, die überwiegend dem nliegerverkehr dienen Straßenklassen für Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen Straßenklassen C für Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen. (2) uf ntrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche rklärung gegenüber der Stadt mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. (3) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen oder bfall unverzüglich zu beseitigen, befreit den Reinigungspflichtigen nicht von seiner Reinigungspflicht. 3 Umfang der übertragenen Straßenreinigungspflicht () Die Fahrbahnreinigungspflicht erstreckt sich jeweils bis zur Straßenmitte. Ist die Straße nur einseitig bebaut oder aus anderen Gründen nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger nlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche. (2) Gehwege sind in ihrer gesamten reite zu reinigen. (3) elästigende Staubentwicklung ist bei der Säuberung zu vermeiden. Verunreinigungen sind nach eendigung der Säuberung unverzüglich unter erücksichtigung der bfallbeseitigungsbestimmungen zu entsorgen. Die Reinigung umfasst auch die eseitigung von lgen, Moos und Flechtenbewuchs, Gras, Unkraut und sonstigen Verunreinigungen, unabhängig vom Verursacher. Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. (4) Zu den Pflichten im Rahmen der Gehweg und Fahrbahnreinigung gehört auch die Säuberung des sog. Straßenbegleitgrüns (aumscheiben oder sonstige unselbständige epflanzungen des Straßenrandes). Hierbei sind lediglich Fremdkörper (Weggeworfenes, Laub und Unkraut) zu beseitigen, nicht aber grünpflegerische oder gärtnerische Maßnahmen (epflanzen, Düngen, eschneiden, Mähen, Wässern) durchzuführen. 0

11 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht () In der Zeit von 7.00 bis Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach eendigung des Schneefalles bzw. nach dem ntstehen der Glätte zu beseitigen. Nach Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. aumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Die inläufe in ntwässerungsanlagen und die Hydranten sind von is und Schnee freizuhalten. Schnee und is von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden. (2) Die Gehwege sind in einer reite von,50 m vom Schnee freizuhalten. uf Gehwegen ist bei is und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt a) in besonderen klimatischen usnahmefällen (z.. isregen), in denen durch insatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.. Treppen, Rampen, rückenauf oder abgängen, starken Gefälle bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. (3) n Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses in und ussteigen sowie ein gefahrloser Zu und bgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist. (4) Ist die Fahrbahnreinigung übertragen, so sind bei is und Schneeglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. 3 bs. der Satzung gilt entsprechend. 5 Ordnungswidrigkeit () Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig. seiner Reinigungspflicht nach 24 dieser Satzung nicht nachkommt oder 2. gegen ein Ge oder Verbot nach 24 dieser Satzung verstößt. (2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. Zuständige ehörde im Sinne des 36 bs. Nr. OWiG ist der ürgermeister. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Hattingen vom 22. Dezember 999 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom außer Kraft.

12 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom ekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Hattingen vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. s wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach blauf eines Jahres seit dieser ekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes nzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der ürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hattingen, Glaser, ürgermeister 2

13 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Straßenverzeichnis über die ab von der Stadt bzw. von den nliegern zu reinigenden Straßen Lfd. Nr. Straße Klassifizierung nzahl der gebührenpflichtigen Reinigungen pro Monat hornweg 2 kazienstraße 3 lbertweg 4 lte ismarckstraße 5 m ltland 6 m ahndamm 7 m ahnhof 8 m ennenbruch von Dorfstraße bis m Kistner 9 m eul 0 m üchsenschütz C m Dünkhof 2 m inbäumchen 3 m Friedhof 4 m Gehege Stichweg zwischen den Häusern Nr. 9 und 25 5 m Grenzstück 6 m Hagen 7 m Hissenberg 8 m Homberg Haus Nr. bis einschl. 26a Haus Nr. 26a bis einschl. 2 Stichstraße zu den Häusern Nr. 3 b, c, d, e Stichstraße zu den Häusern Nr. 6, 8, 0 9 m Kämpchen 20 m Kistner 2 m Kronenberg 22 m Mergenbaum 23 m Mühlenberg 24 m Pattberg 3

14 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom m Quell 26 m Röhr Stichweg zu den Häusern Nr. 26 bis m Rosenberg 28 m RoswithaDenkmal 29 m Schamberg 30 m Schewenkamp 3 m Schulknapp von Marxstraße bis Haus Nr m Schultenhof 33 m Seilwerk 34 m Siepen Stichweg zu dem Haus Nr. 38 Stichweg zu den Häusern Nr. 82 u m Spangeney 36 m Spielplatz 37 m Stadtmuseum 38 m Stahlwerk 39 m Vinckenbrink 40 m Waldesrand 4 m Wallbaum 42 m Walzwerk 43 m Werth 44 m Wittenstein 45 mselweg 46 n der ecke 47 n der Heide 48 n der Hesselbecke 49 n der Hunsebeck von m üchsenschütz bis Thingstraße von Thingstraße bis Marxstraße Verbindungsweg zwischen n der Hunsebeck und HeinrichKämpchenStraße 50 n der Ruhrbrücke 5 n der Windmühle 52 rndtstraße 53 sternweg 54 uf dem Haidchen Stichweg zu den Häusern Nr. 23 bis uf dem Kampe 4

15 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom uf dem Nocken 57 uf der Gahr 58 uf der Fuhr 59 uf der Ürfte 60 uf Drenhausen von Sprockhöveler Straße bis n der Hesselbecke 6 ugustastraße 62 ugustebelstraße von L 65 bis Hüttenstraße C 63 ugustrautenbergstraße 64 urorastraße 65 achstraße 66 ahnhofstraße von L 65 bis lte ismarckstraße von lte ismarckstraße bis Große Weilstraße von ngelbertstraße bis ahnhofstraße ebelplatz 68 eethovenstraße 69 ergische Straße Stichweg zu den Häusern Nr. bis Stichweg zu den Häusern Nr. 3 bis 23 Stichweg zu den Häusern Nr. 25 bis 35 Stichweg zu den Häusern Nr. 36 bis 82 Stichweg zu den Häusern Nr. 88 bis 58 Stichweg zu den Häusern Nr. 56 bis ergknappenstraße 7 ergmannsweg 72 ergstraße 73 erliner Straße 74 ermes Feld 75 euler Höhe 76 irkenstraße 77 ismarckstraße 78 lankensteiner Straße von Heggerstraße bis Schulstraße von Schulstraße bis m Vinckenbrink von Im Vogelsang bis Wittener Straße 79 lumenweg 80 ochumer Straße von Stadtgrenze ochum bis Wuppertaler Straße von Wuppertaler Straße bis ahnhofstraße C C C 24 5

16 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom ogenstraße Stichweg zu den Häusern Nr. 80 bis rahmsstraße 83 randtstraße 84 reddestraße 85 redenscheider Straße von Friedrichstraße bis In der Marpe C 86 reslauer Straße 87 ruchstraße von L 65 bis Raabestraße von Raabestraße bis Nierenhofer Straße 88 ruchtorplatz 89 rucknerstraße 90 runnenhof 8 9 uchengrund 92 uchenweg 93 urgstraße Stichweg zu den Häusern 5 und 6 94 uschstraße von Lange Straße bis einschl. Haus Nr yfanger Straße von Haus Nr. bis einschl. Haus Nr Dahlhauser Straße 97 Dahlienweg 98 Damaschkestraße 99 Denkmalstraße 00 Diepenbeck 0 DietrichonhoefferStraße 02 Domplatz 03 Dorfstraße 04 Drosselweg 05 DrosteHülshoffStraße 06 ichendorffstraße 07 ichenweg 08 ichholzstraße von Haus Nr. bis inmündung ssenberg Stichweg zu den Häusern Nr. 88, 50, 52 bis ickelskamp 0 ickener Straße 6

17 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom lfringhauser Straße von Im Lichtenbruch bis inmündung neue Habichtstraße 2 mschestraße Stichweg zu den Häusern Nr. 26 bis 32 C 3 ngelbertstraße 4 rikaweg 5 rlenweg 6 rzbergerstraße 7 schenholt 8 ssenberg 9 ssener Straße 20 waldweg 2 Feldstraße Stichweg zu den Häusern Nr. 3, 5, 7 und 9 22 FerdinandFreiligrathStraße 23 Fichtenweg 24 Finkenstraße 25 Flachsmarkt Floraweg 27 FransMasereelStraße 28 Freiheit 29 Friedensstraße bis einschl. Haus Nr Friedhofsweg 3 Friedrichstraße von Schulstraße bis Waldstraße von Waldstraße bis L FritzbertRing 33 Gartenkamp bis einschl. Wendeanlage 34 Gartenstraße 35 Gasstraße 36 Gelinde Gemeinschaftsstraße 38 GeorgHerweghStraße 39 GerhartHauptmannStraße 40 Gießereistraße 4 Glückaufstraße 42 Goethestraße 43 Gottwaldstraße 8 7

18 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom von ngelbertstraße bis Haus Nr Grabenstraße von Kleine Weilstraße bis ugustastraße von Steinhagen bis Talstraße 45 Grenzberg zwischen Tippelstraße und Lange Straße von Haus Nr. bis uf der Hauve von uf der Hauve bis Lange Straße von Grenzberg 36 bis Haus Nr. 8 Stichweg zu dem Haus Nr Große Weilstraße Grünstraße Stichweg zu den Häusern Nr. 80 bis 82 Stichweg zu den Häusern Nr. 88 bis Gumperzweg 49 Habichtstraße 50 Hackstückstraße von Johannessegener Straße bis einschl. isenbahnunterführung (Haus Nr. 2 bis 7) 5 Haidchenweg 52 Haldenplatz 8 53 Halweg 54 Händelstraße 55 Hauptstraße 56 Haydnstraße 57 Hebbelstraße 58 Heggerstraße Heideweg von ssener Straße bis In der Fleite Stichweg zu den Häusern Nr. 4 bis HeinrichHeineWeg 6 HeinrichHillStraße 62 HeinrichKämpchenStraße 63 Heinrichstraße Stichweg zu den Häusern Nr., 2, 2a, 2b, 3 Stichweg zu den Häusern Nr. 3 bis 9 64 HeinrichPuthStraße 65 HeinrichZilleStraße 66 Heiskampstraße 67 Helenenweg Stichweg zu den Häusern Nr. 7 bis 2 68 Henrichsallee 8

19 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Henschelstraße 70 Hermannstraße 7 Hilgenweg 72 Hinderpad 73 Hochstand 74 Hochstraße Stichweg zu den Häusern Nr. 55 bis Holschenkamp 76 Holschentor (abgebundene Schulstraße) Haus Nr., 3, 7 77 Hölter usch 78 Hombergsegge von urgaltendorfer Straße bis einschl. Hombergsring (von Haus Nr. bis 38) Stichweg zu den Häusern Nr. 6 bis 30 von Haus Nr. 9 bis Kohlenstraße Stichweg zu den Häusern Nr. 98 bis Hombergsring Stichweg zu den Häusern Nr. bis Stichweg zu den Häusern Nr. 3 bis 7 Stichweg zu den Häusern Nr. 8 bis 26 Stichweg zu den Häusern Nr. 2 bis 27 Stichweg zu den Häusern Nr. 28 bis 36 Stichweg zu den Häusern Nr. 29 bis 35 Stichweg zu den Häusern Nr. 38 bis 56 Stichweg zu den Häusern Nr. 37 bis 85 Stichweg zu dem Haus Nr. 89 Stichweg zu den Häusern Nr. 53 bis Horst 8 8 Hufeisenstraße 82 Humboldtweg 83 Hüttenstraße von Heggerstraße bis ugustebelstraße 84 Im ruchfeld (ohne Fußweg von Straßenende bis L 65) 85 Im Fuchsloch 86 Im Heggerfeld 87 Im Kamp 88 Im Lichtenbruch von lfringhauser Straße bis Habichtstraße 89 Im Mühlenwinkel 90 Im Poth Stichweg zu den Häusern Nr. bis 7 9

20 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Im Schneppenkamp 92 Im Stillen Winkel 93 Im Tal Stichweg zu dem Haus Nr. 23 Stichweg zu den Häusern Nr. 02 bis 6 Stichweg zu den Häusern Nr. 8 bis Im Tünken Stichweg zu den Häusern Nr. 6 und 8 95 Im Vogelsang von Vidumestraße bis inmündung Wiemestraße (einschl. rücke) von lankensteiner Straße bis rücke von Wiemestraße bis einschl. Haus Nr. 59 b von Straße Zum Ludwigstal bis Haus Nr. 75 Stichweg zu den Häusern Nr. 57, 57a, 57b u. 59 Stichweg zu dem Haus Nr Im Vohwinkel 97 Im Welperfeld 98 Im Westenfeld von ochumer Straße bis Ruhrblick 99 Im Wiesenhof 200 Im Winkel 20 In der ehrenbeck von Haus Nr. 3 bis einschl. Haus Nr. 73 Stichweg zu dem Haus Nr. Stichweg zu dem Haus Nr. 27 Stichweg zu dem Haus Nr In der Delle Stichweg zu den Häusern Nr. 8 bis In der Fleite 204 In der Hey 205 In der Marpe 206 Isenbergstraße von Haus Nr. 86 einschl. Haus Nr Jägerweg 208 Jahnstraße 209 Jenaer Straße 20 Johannessegener Straße Stichweg zu dem Haus Nr. 26 b 2 Johannisstraße (ohne Parkplatz) 8 22 Jugendherbergstraße von urgaltendorfer Straße bis einschl. Hs Nr. 80 Stichweg zu den Häusern Nr. 20 bis 26 Stichweg zu den Häusern Nr. 28 bis 38 20

21 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Justinenweg 24 Kameradenweg 25 Kampstraße Stichweg zu den Häusern Nr. bis Stichweg zu den Häusern Nr. 3 bis KarlRothWeg 27 Karlstraße 28 KätheKollwitzStraße 29 Kehre 220 Keilstraße 8 22 Kerbecke 222 Kerkenbusch Stichweg zu den Häusern Nr. bis 7 Stichweg zu den Häusern Nr. 0 bis Kiefernstraße 224 Kirchstraße Kleine Hochstraße 226 Kleine Weilstraße Kohlenstraße von ssener Straße bis einschl. Haus Nr. 288 (Haus Nr. 285, 286, 287, 288) von ssener Straße bis Haus Nr Königsberger Straße 229 Königsteiner Straße von ochumer Straße bis Straße Im Vohwinkel Stichweg zu den Häusern 8 a bis 26 Stichweg zu den Häusern 52 bis 6 b Stichweg zu den Häusern 62 b bis Kornacker 23 Körnerstraße 232 Krämersdorf Kreisstraße von ahnhofstraße bis L 65 von L 65 bis ickener Straße 234 Lahnweg 235 Lange Horst 236 Lange Straße von Isenbergstraße bis einschl. Straße In der Fleite 237 Langenberger Straße von Große Weilstraße bis Reschop Carré Lärchenweg einschl. Fußwege 2

22 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Laubergasse 240 Lehmkuhle 24 Lessingstraße 242 Lindenstraße 243 Lindstockstraße 244 LudwigZamenhofStraße Stichweg zu den Häusern Nr. bis Luisenplatz 246 Luisenweg 247 Märkische Straße Stichweg zu den Häusern Nr. 50 bis Marktplatz 249 Marxstraße C 250 Mauritiusweg 25 Mausegatt 252 Meisenweg 253 Mittelstraße 254 Moltkestraße von Heggerstraße bis Rathausplatz (Haus Nr., 2, 3, 8 und 8a) von Rathausplatz bis ismarckstraße 255 Mörikestraße 256 Moselweg 257 Mozartstraße 258 Munscheidstraße Stichweg zu den Häusern Nr. 8 bis 22 Stichweg zu den Häusern Nr. 32 bis Müsendrei Stichweg zu den Häusern Nr. 83 bis Neckarstraße 26 Nelkenweg 262 Neustraße 263 NikolausGroßStraße Stichweg zu dem Haus Nr. 7a Stichweg zu den Häusern Nr. 0 bis 30 Stichweg zu dem Haus Nr. 9 Stichweg zu den Häusern Nr. 32 bis Nordstraße von L 65 bis Feldstraße von Feldstraße bis m Vinckenbrink 265 Obermarkt Oberwinzerfeld 24 22

23 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Oststraße von Heggerstraße bis Schulstraße von Schulstraße bis Talstraße Stichweg zu den Häusern Nr. 29 bis OttoHueStraße v. Weg zum Stadtwald bis Tanneneck Wildhagen von Tanneneck /Wildhagen bis Grünstraße 269 OttoWohlgemuthWeg 270 Pannhütter Straße von Holthauser Straße bis einschl. Haus Nr. 36 von randtstraße bis einschl. Haus Nr. 38 Stichweg zu den Häusern 78 a, 80, Papenberg 272 Pastoratsweg Stichweg zu den Häusern Nr. 7 bis 5 Stichweg zu den Häusern Nr. 7 bis Pestalozzistraße 274 Peterweg 275 Pilgerweg 276 Poststraße 277 Pottacker 278 Querstraße 279 Raabestraße 280 Rathausplatz 28 Rathenaustraße Stichweg zu den Häusern 59a und 59b 282 Rauendahlstraße 283 Regerstraße 284 Reschop 285 Reuterstraße 286 Rheinstraße Stichweg zu den Häusern Nr. 46 a und 50 Stichweg zu den Häusern Nr. 55 u RichardDehmelStraße 288 Richterskamp 289 Ringstraße 290 Roonstraße von Rathausplatz bis ismarckstraße (Haus Nr. 5 bis 7) von Rathausplatz bis Heggerstraße (Haus Nr. 8, 2, ) 29 Rosental

24 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom von Grünstraße bis Weg zum Stadtwald von Weg zum Stadtwald bis einschl. Hs. Nr. 07 Weg zu den Häusern 09,, Rüggenweg von Hombergsegge bis Turmstraße von Turmstraße bis einschl. Haus Nr Ruhrallee 294 Ruhrblick 295 Ruhrdeich von L 65 bis Ruhrallee von Ruhrallee bis Wassersportzentrum 296 Ruhrhang 297 Ruhrstraße 298 Scheffelpfad von Lindstockstraße bis Wendehammer 299 Schepmannskamp 300 Schillerstraße 30 Schleusenstraße 302 Schmiedestraße 303 Schreppingshöhe 304 Schreys Gasse 305 Schubertstraße 306 Schulenbergstraße von Friedrichstraße bis einschl. Haus Nr. 7d 307 Schulstraße C 308 Schumannstraße 309 Schützstraße 30 Seilerweg 3 Seyersweg 32 Siepenweg 33 Sonnenweg 34 Sperberweg 35 Sprockhöveler Straße von Wittener Straße bis Straße uf der Ürfte C 36 St.GeorgStraße St.JosefStraße 38 Starenstraße 39 Steinhagen Steinweg 32 Stettiner Straße 24

25 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Stolbergstraße 323 Stormstraße 324 Südring 325 Sünsbruch von L 65 bis einschl. Haus Nr Synagogenplatz 327 Talstraße von Haus Nr. 8 bis einschl. Haus Nr. 58 von Haus Nr. bis Haus Nr Tanneneck 329 Thingstraße Tiggeweg 33 Tippelstraße von Wasserstraße bis Kohlenstraße 332 Über der Horst 333 Uhlandstraße 334 Uhlenkotten 335 Ulmenstraße 336 Unionstraße Stichweg zu den Häusern 4 bis Untermarkt Vidumestraße 339 Viktoriastraße 340 Vinzenzweg 34 Vogelsberg von Winzermarkstraße bis einschl. Haus Nr. 20 Fußweg von Haus Nr. 20 bis Tippelstraße 342 Voßnacke 343 Wagnerstraße 344 Waldstraße 345 Weg zum hrenmal 346 Weg zum Stadtwald Stichweg zu dem Haus Nr Weg zum Wasserwerk 348 Wegemanns Feld 349 Weiltorgasse Weimarer Straße 35 Welperstraße 352 Werksstraße 353 Wernigerodestraße 8 25

26 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Weygandtsweg 355 Wiemestraße 356 Wiesenstraße 357 Wildhagen 358 Wilhelmstraße 359 Winzermarkstraße 360 Wittener Straße von Straße Marktplatz bis Haus Nr. 2 von Sprockhöveler Straße bis ehem. Gaststätte Köster (Haus Nr. 25 c) 36 Wolfskuhle 362 Wülfingstraße 363 Zechenplatz 364 Zollhausgasse Zu den sieben Hämmern von Haus Nr. bis einschl. Haus Nr Zum Kraftwerk 367 Zum Ludwigstal von randtstraße bis Haus Nr. 8 C 26

27 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn und Feiertagen vom ufgrund des 6 bs. 4 in Verbindung mit 6 bs. des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) vom 6. November 2006 (GV NRW S. 56), in der zz. gültigen Fassung (SGV.NRW.73) wird von der Stadt Hattingen als örtliche Ordnungsbehörde durch eschluss der Stadtverordnetenversammlung vom für das Gebiet der Stadt Hattingen verordnet: Im Stadtgebiet Hattingen dürfen im Teilbereich HattingenMitte gemäß Plan (nlage ) Verkaufsstellen im Sinne des 3 L adenöffnungsgesetz NRW an folgenden Sonn bzw. Feiertagen geöffnet sein: Sonntag, von 3:00 8:00 Uhr Frühlingsfest Donnerstag, (Fronleichnam) von 3:00 8:00 Uhr Kulinarischer ltstadtmarkt Sonntag, von 3:00 8:00 Uhr Herbstmarkt/Panhasfest Sonntag, von 3:00 8:00 Uhr Nostalgischer Weihnachtsmarkt () Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der im zugelassenen Geschäftszeiten Verkaufsstellen öffnet. 2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 3 bs. oder 3 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße bis zu uro, in den Fällen des bs. Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu uro geahndet werden. Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. 3 ekanntmachungsanordnung Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn und Feiertagen vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. s wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung nach blauf eines Jahres seit dieser ekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 27

28 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes nzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der ürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hattingen, Glaser, ürgermeister 28

29 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom nlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung vom

30 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Öffentliche ekanntmachung ======================== Gesamtabschluss der Stadt Hattingen für das Jahr 200 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06. Oktober 206 den Gesamtabschluss zum gemäß 96 bs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) durch eschluss (DS 248/206) festgestellt. Grundlage war der uneingeschränkte estätigungsvermerk der vom Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Gesamtabschlusses beauftragten Gemeindeprüfungsanstalt (GP) NRW. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den ericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW übernommen und sich zu eigen gemacht. ine entsprechende eschlussfassung darüber ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.Oktober 206 erfolgt. Dem ürgermeister der Stadt Hattingen wurde gemäß 96 bs. GO NRW durch die Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 206 die ntlastung erteilt. Der Gesamtabschluss 200 wurde dem nneperuhrkreis und der ezirksregierung rnsberg als zuständige Kommunalaufsichtsbehörden mit Schreiben vom 3. Oktober 206 gemäß 6 bs. S. 4 i.v.m. 96 bs. 2 GO NRW angezeigt. Der Gesamtabschluss 200 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. r kann mit allen nlagen während der Öffnungszeiten bei der Stadt Hattingen, Verwaltungsgebäude Roonstraße 5, Hattingen, im Fachbereich Finanzen,. OG, Zimmer 3 bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses 205 eingesehen werden. Die Stadt Hattingen verzichtet gemäß eschluss des Rechnungsprüfungsausschusses und der Stadtverordnetenversammlung vom 24. November 205 bzw. 26. November 205 (DS 242/205) nach dem Gesetz zur eschleunigung der ufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse 20 bis 204. Diese werden dem Gesamtabschluss 205 als nlage beigefügt. 30

31 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Nachfolgend werden die ilanz, rgebnis und Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. ilanz zum 3.2. KTIV UR UR. nlagevermögen ,70 immaterielle Vermögensgegenstände ,78 Sachanlagen ,5 Finanzanlagen keine ,4 Vorjahreswerte, da 2. Umlaufvermögen ,38 erstmalige Vorräte ,98 ufstellung zum Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , Liquide Mittel ,60 3. ktive Rechnungsabgrenzung ,93 4. Nicht durch igenkapital gedeckter Fehlbetrag , ,66 ilanz zum 3.2. PSSIV UR UR. igenkapital ,27 2. Sonderposten ,7 3. Rückstellungen keine ,77 4. Verbindlichkeiten Vorjahreswerte, da ,68 erstmalige Kredite für Investitionen ,57 ufstellung zum Kredite zur Liquiditätssicherung , Sonstige Verbindlichkeiten ,54 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten , ,66 rgebnisrechnung des Jahres 200 rtrags/ufwandsart rgebnis 2009 rgebnis 200 UR UR ordentliche rträge ,25 ordentliche ufwendungen ,5 '= ordentliches rgebnis keine ,90 Vorjahreswerte, Finanzerträge ,73 da erstmalige Finanzaufwendungen ,97 ufstellung zum '= Finanzergebnis , '= rgebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ,4 außerordentliches rgebnis 0,00 '= Jahresergebnis ,4 3

32 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Kapitalflussrechnung des Jahres 200 in und uszahlungsart rgebnis 2009 rgebnis 200 UR UR '= CashFlow aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,86 '= CashFlow ausinvestitionstätigkeit ,4 '= CashFlow aus Finanzierungstätigkeit ,52 Zahlungswirksame Änderung des Zahlungsmittelfonds ,52 Wechselkurs, konsolidierungskreis und ewertungsbedingte Änderugen des '+/Finanzmittelfonds 0,00 '= Finanzmittelfonds am nde der Periode ,5 Hattingen, den Dirk Glaser (ürgermeister) 32

33 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Öffentliche ekanntmachung ======================== Jahresabschluss der Stadt Hattingen für das Jahr 205 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 0 Dezember 206 den Jahresabschluss zum gemäß 96 bs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) durch eschluss (DS 37/206) festgestellt. Grundlage war der uneingeschränkte estätigungsvermerk der vom Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DO G. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den ericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DO G übernommen und sich zu eigen gemacht. ine entsprechende eschlussfassung darüber ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23. November 206 erfolgt. Dem ürgermeister der Stadt Hattingen wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 0. Dezember 206 die ntlastung erteilt. Der Jahresabschluss 205 wurde dem nneperuhr Kreis und der ezirksregierung rnsberg als zuständige Kommunalaufsichtsbehörden mit Schreiben vom 3. Dezember 206 gem. 96 bs. 2 GO NRW angezeigt. Der Jahresabschluss 205 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. r kann mit allen nlagen während der Öffnungszeiten bei der Stadt Hattingen, Verwaltungsgebäude Roonstraße 5, Hattingen, im Fachbereich Finanzen,. OG, Zimmer 3 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 206 eingesehen werden. Nachfolgend werden die ilanz, rgebnis und Finanzrechnung in verkürzter Form dargestellt: 33

34 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom ilanz zum 3.2. KTIV UR UR. nlagevermögen , ,37 immaterielle Vermögensgegenstände , ,96 Sachanlagen , ,6 Finanzanlagen , ,80 2. Umlaufvermögen , ,40 Vorräte 2.272, ,49 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,73 Liquide Mittel , ,8 3. ktive Rechnungsabgrenzung.66.29, ,03 4. Nicht durch igenkapital gedeckter Fehlbetrag , , , ,40 ilanz zum 3.2. PSSIV UR UR. igenkapital 0,00 0,00 2. Sonderposten , ,47 3. Rückstellungen , ,47 4. Verbindlichkeiten , ,8 Kredite für Investitionen , ,48 Kredite zur Liquiditätssicherung , ,3 Sonstige Verbindlichkeiten ,9.0.89,02 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten , , , ,40 rgebnisrechnung des Jahres 205 Verbesserung (+)/ rtrags/ufwandsart rgebnis 204 Plan 205 rgebnis 205 Verschlechterung () UR UR UR UR ordentliche rträge , , , ,3 ordentliche ufwendungen , , , ,50 '= ordentliches rgebnis , , , ,9 Finanzerträge.52.76, , , ,50 Finanzaufwendungen , , , ,07 '= Finanzergebnis , , , ,57 '= rgebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit , , , ,76 außerordentliches rgebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 '= Jahresergebnis , , , ,76 Verrechnungssaldo 3.426, , , ,62 34

35 mtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 2 vom Finanzrechnung des Jahres 205 Verbesserung (+)/ in und uszahlungsart rgebnis 204 Plan 205 rgebnis 205 Verschlechterung () UR UR UR UR inzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , , ,7 uszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , , ,36 '= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , , ,8 inzahlungen aus Investitionstätigkeit , , , ,60 uszahlungen aus Investitionstätigkeit , , , ,67 '= Saldo aus Investitionstätigkeit , , , ,07 '= Finanzmittelüberschuss/ fehlbetrag , , , ,26 ufnahme und Rückflüsse von Darlehen , , , ,50 ufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung ,00 0, , ,00 Tilgung und Gewährung von Darlehen , , , ,5 Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung ,02 0, , ,02 '= Saldo aus Finanzierungstätigkeit , , , ,33 Änderung des estandes an eigen Finanzmitteln ,59 0, , ,59 Änderung des estandes an Finanzmitteln ,89 0, , ,89 Änderung des estandes an fremden Finanzmitteln ,5 0, , ,5 '= Liquide Mittel , , , ,99 Hattingen, den Dirk Glaser (ürgermeister) 35

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