[DZ BANK] Endlos-Zertifikate [auf] [Indizes] [Rohstoffe] [Edelmetalle] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures]

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1 21. Januar 2013 Basisprospekt gemäß 6 des Wertpapierprospektgesetzes Basisprospekt für [DZ BANK] Discountzertifikate [auf] [Aktien] [Indizes] [Rohstoffe] [Edelmetalle] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures] [einen Aktienbasket] [einen Indexbasket] [einen Basket mit [Rohstoffen] [Edelmetallen] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures]] sowie [DZ BANK] Discount Warrants [auf] [Aktien] [Indizes] [Devisen] [Rohstoffe] [Edelmetalle] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures] [Bundeswertpapiere] sowie [DZ BANK] Endlos-Zertifikate [auf] [Indizes] [Rohstoffe] [Edelmetalle] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures] sowie [DZ BANK] Zertifikate [auf] [Indizes] [Rohstoffe] [Edelmetalle] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures] der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main ( DZ BANK ) Die DZ BANK hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) gebeten, den zuständigen Behörden in der Republik Österreich und im Großherzogtum Luxemburg eine Bescheinigung über die Billigung dieses Basisprospekts zu übermitteln, aus der hervorgeht, dass der Basisprospekt gemäß 17 und 18 Wertpapierprospektgesetz, das die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 umsetzt, erstellt wurde ( Notifizierung ). Während der Gültigkeit dieses Basisprospekts kann die DZ BANK die BaFin bitten, den zuständigen Behörden in weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes eine Notifizierung zu übermitteln. Für die unter diesem Basisprospekt zu begebenden Zertifikate ( Zertifikate ) bzw. Optionsscheine ( Optionsscheine ) kann bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse und/oder bei der Frankfurter Wertpapierbörse ein Antrag auf Zulassung zum Handel am regulierten Markt und die Notierung in diesem gestellt werden. Die Zertifikate bzw. Optionsscheine, die unter diesem Basisprospekt begeben werden, können auch an weiteren Wertpapierbörsen, z.b. auch in einem nicht regulierten Markt notiert oder überhaupt nicht notiert werden. 1

2 Hinweis: Die Verteilung und Veröffentlichung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge und/oder der jeweiligen Endgültigen Bedingungen sowie das Angebot, der Verkauf und/oder die Lieferung von Wertpapieren sind in bestimmten Ländern gesetzlich beschränkt. Personen, die in Besitz dieses Basisprospekts oder Zugang zu diesem Basisprospekt und gegebenenfalls etwaiger Nachträge und/oder den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelangen bzw. erhalten, sind aufgefordert, sich selbst über derartige Beschränkungen zu informieren und sie einzuhalten. Eine Beschreibung solcher Beschränkungen im Hinblick auf die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums im Allgemeinen findet sich an späterer Stelle dieses Basisprospekts im Abschnitt Verkaufsbeschränkungen. Die Wertpapiere werden nicht gemäß dem United States Securities Act of 1933 einschließlich nachfolgender Änderungen eingetragen und umfassen keine Wertpapiere, die steuerrechtlichen Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Vorbehaltlich einiger Ausnahmen dürfen die Wertpapiere nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft oder geliefert werden und Personen der Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten bzw. an diese nicht verkauft oder geliefert werden. Dieser Basisprospekt und gegebenenfalls etwaige Nachträge und/oder die jeweiligen Endgültigen Bedingungen dürfen von niemandem zum Zwecke eines Angebots oder einer Werbung (a) in einem Land, in dem das Angebot oder die Werbung nicht genehmigt ist, und/oder (b) an bzw. gegenüber einer Person, an die ein solches Angebot oder gegenüber der eine solche Werbung rechtmäßigerweise nicht erfolgen darf, verwendet werden. Weder der Basisprospekt noch etwaige Nachträge noch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung an irgendeine Person zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren dar und sollten nicht als eine Empfehlung der Emittentin angesehen werden, Wertpapiere zu zeichnen oder zu kaufen. 2

3 Inhaltsverzeichnis I. Zusammenfassung II. Risikofaktoren Risikofaktoren in Bezug auf die Emittentin Risikofaktoren in Bezug auf die Zertifikate bzw. Optionsscheine Risiko im Zusammenhang mit den Auszahlungsprofilen der Zertifikate bzw. Optionsscheine Risiko im Fall von Aktien, Indizes, Rohstoffen, Edelmetallen, Rohstofffutures, Warenfutures bzw. Edelmetallfutures bzw. Devisen als Basiswert bzw. als Referenzaktie (im Fall eines Aktienbaskets) / als Bestandteil des Basiswerts (im Fall von anderen Baskets) Sonstige Risiken in Bezug auf die Zertifikate bzw. Optionsscheine III. DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Geschäftsgeschichte, Geschäftsentwicklung und Sicherungseinrichtung Geschäftsüberblick Organisationsstruktur Trendinformationen / Erklärung bezüglich Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage der Gruppe Management- und Aufsichtsorgane Hauptaktionäre Finanzielle Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DZ BANK Wesentliche Verträge Einsehbare Dokumente IV. Allgemeine Informationen zum Basisprospekt Verantwortung für den Basisprospekt Ausgestaltung der Zertifikate bzw. Optionsscheine durch die Endgültigen Bedingungen Art der Veröffentlichung Verfügbare Unterlagen Verkaufsbeschränkungen Liste mit Verweisen V. Allgemeine Informationen zu den Zertifikaten bzw. Optionsscheinen Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen Angebot der Zertifikate bzw. Optionsscheine Preisbildung Typ und Kategorie der Zertifikate bzw. Optionsscheine und weitere Klassifikationsmerkmale Zahlstelle Interessenkonflikte Status der Zertifikate bzw. Optionsscheine Ermächtigung Verantwortung für Angaben von Seiten Dritter Zusätzliche Hinweise VI. Allgemeine Beschreibung der Funktionsweise der Zertifikate bzw. Optionsscheine Discountzertifikate Auszahlungsprofil Discountzertifikate Auszahlungsprofil Discountzertifikate Auszahlungsprofil Discountzertifikate Auszahlungsprofil Discountzertifikate Auszahlungsprofil Discountzertifikate Auszahlungsprofil Discount Warrants Auszahlungsprofil Endlos-Zertifikate Auszahlungsprofil Endlos-Zertifikate Auszahlungsprofil 9 und Endlos-Zertifikate Auszahlungsprofil

4 11. Endlos-Zertifikate Auszahlungsprofil Zertifikate Auszahlungsprofil Zertifikate Auszahlungsprofil VII. [Zertifikatsbedingungen] [Optionsbedingungen] [Zertifikatsbedingungen für Discountzertifikate auf Aktien mit Barrückzahlung [bzw. Physischer Lieferung] Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen, [Lieferungen] Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Zertifikatsbedingungen für Discountzertifikate auf Indizes mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Zertifikatsbedingungen für Discountzertifikate auf [Rohstoffe] [Edelmetalle] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures] mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil

5 3 Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Zertifikatsbedingungen für Discountzertifikate auf einen Aktienbasket mit Barrückzahlung [bzw. Physischer Lieferung] Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen, [Lieferungen] Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Zertifikatsbedingungen für Discountzertifikate auf einen Indexbasket mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Zertifikatsbedingungen für Discountzertifikate auf einen Basket mit [Rohstoffen] [Edelmetallen] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures] mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin

6 8 Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Optionsbedingungen für Discount Warrants auf Aktien mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Optionsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Begebung weiterer Optionsscheine, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Optionsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Optionsbedingungen für Discount Warrants auf Indizes mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Optionsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Begebung weiterer Optionsscheine, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Optionsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Optionsbedingungen für Discount Warrants auf Devisen mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Optionsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Begebung weiterer Optionsscheine, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Optionsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel

7 10. [Optionsbedingungen für Discount Warrants auf [Rohstoffe] [Edelmetalle] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures] mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Optionsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Begebung weiterer Optionsscheine, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Optionsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Optionsbedingungen für Discount Warrants auf Bundeswertpapiere mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Optionsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Begebung weiterer Optionsscheine, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Optionsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Zertifikatsbedingungen für Endlos-Zertifikate auf Indizes mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Zertifikatsbedingungen für Endlos-Zertifikate auf [Rohstoffe] [Edelmetalle] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures] mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag Auszahlungsprofil

8 Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Zertifikatsbedingungen für Zertifikate auf Indizes mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag [, Verlängerungsoption] Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel [Zertifikatsbedingungen für Zertifikate auf [Rohstoffe] [Edelmetalle] [Rohstofffutures] [Warenfutures] [Edelmetallfutures] mit Barrückzahlung Form, Übertragbarkeit Zertifikatsrecht, Definitionen, Auszahlungsbetrag [, Verlängerungsoption] Auszahlungsprofil Auszahlungsprofil Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf Zahlungen Marktstörung Anpassung, Kündigung Ersetzung der Emittentin Erlöschen des Zertifikatsrechts Veröffentlichungen Verschiedenes Status Vorlegungsfrist, Verjährung Salvatorische Klausel VIII. Muster der Endgültigen Bedingungen [Zeichnung und] [Anfänglicher] Ausgabepreis Vertriebsvergütung Zulassung zum Handel

9 4. Informationen zum Basiswert Risiken Allgemeine Beschreibung der Funktionsweise der [Zertifikate] [Optionsscheine] IX. Besteuerung EU Richtlinie zur Besteuerung von Zinseinkünften Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland Besteuerung in der Republik Österreich Besteuerung im Großherzogtum Luxemburg X. Namen und Adressen XI. Unterschriften... U 9

10 I. Zusammenfassung Der Inhalt, die Gliederungspunkte sowie die Reihenfolge der Gliederungspunkte dieser Zusammenfassung richten sich nach den Vorgaben von Anhang XXII der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 ( EU-Prospektverordnung ). Die EU-Prospektverordnung schreibt vor, dass die geforderten Angaben in den Abschnitten A E (A.1 E.7) aufgeführt werden. Diese Zusammenfassung enthält all diejenigen Gliederungspunkte, die in einer Zusammenfassung für derivative Wertpapiere, die von einer Bank begeben werden, von der EU-Prospektverordnung gefordert werden. Da Anhang XXII der EU-Prospektverordnung nicht nur für derivative Wertpapiere gilt, die von einer Bank begeben werden, sondern auch für andere Arten von Wertpapieren, sind einige in Anhang XXII der EU-Prospektverordnung enthaltene Gliederungspunkte vorliegend nicht einschlägig und werden daher übersprungen. Hierdurch ergibt sich eine nicht durchgehende Nummerierung der Gliederungspunkte in den nachfolgenden Abschnitten A E. Auch wenn ein Gliederungspunkt an sich in die Zusammenfassung für derivative Wertpapiere, die von einer Bank begeben werden, aufzunehmen ist, ist es möglich, dass keine relevante Information zu diesem Gliederungspunkt für die konkrete Emission oder die Emittentin gegeben werden kann. In diesem Fall ist eine kurze Beschreibung des Gliederungspunkts zusammen mit der Bemerkung Entfällt eingefügt. Glieder- Abschnitt A Einleitung und Warnhinweis ungs- punkt A.1 Diese Zusammenfassung soll als Einleitung zu dem Basisprospekt bzw. den Endgültigen Bedingungen verstanden und gelesen werden. Jede Entscheidung eines Anlegers zu einer Investition in die betreffenden Wertpapiere sollte sich auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge zu dem Basisprospekt und der Endgültigen Bedingungen, stützen. Für den Fall, dass ein als Kläger auftretender Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in dem Basisprospekt, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge zu dem Basisprospekt und der in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben, geltend macht, kann dieser Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge zu dem Basisprospekt und der Endgültigen Bedingungen, vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Emittentin, die diese Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung davon vorgelegt und deren Notifizierung beantragt hat, kann haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass diese Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie vermittelt, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle Schlüsselinformationen. A.2 Die Emittentin stimmt der Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge zusammen mit den Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu, solange der Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 Wertpapierprospektgesetz gültig sind (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen gemäß 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) die Zertifikate durch einen Finanzintermediär im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen öffentlich angeboten werden und (ii) die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen von der Emittentin nicht widerrufen wurde. 10

11 Weitere Bedingungen zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen liegen nicht vor. Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen. Abschnitt B Emittentin B.1 Juristischer Name B.2 Sitz Kommerzieller Name Rechtsform, Rechtsordnung Ort der Registrierung DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main ( DZ BANK ) DZ BANK Platz der Republik, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland Die DZ BANK ist eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft und unterliegt der Aufsicht durch die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ). Die DZ BANK ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, unter der Nummer HRB eingetragen. B.4b Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken Entfällt Es gibt keine bekannten Trends, die sich auf die Emittentin oder die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken. B.5 Organisationsstruktur / Tochtergesellschaften B.9 Gewinnprognosen oder -schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermerk B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 wurden neben der DZ BANK als Mutterunternehmen noch weitere 26 (2010: 27) Tochterunternehmen und 5 Teilkonzerne (2010: 5) mit insgesamt 903 Tochtergesellschaften (2010: 943) einbezogen. Entfällt Gewinnprognosen oder -schätzungen werden von der Emittentin nicht erstellt. Entfällt Die Jahresabschlüsse zusammen mit den entsprechenden Lageberichten und die Konzernabschlüsse zusammen mit den entsprechenden Konzernlageberichten für die zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahre wurden von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die folgenden Finanzzahlen wurden dem geprüften und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellten Jahresabschluss der DZ BANK AG für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr entnommen. Bei den Finanzzahlen zum 31. Dezember 2010 handelt es sich um Vergleichszahlen, welche dem geprüften Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr der DZ BANK AG entnommen wurden. 11

12 DZ BANK AG (in Mio. EUR) Aktiva (HGB) Passiva (HGB) Verbindlichkeiten gegenüber Barreserve Kreditinstituten Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Forderungen an Kreditinstitute Verbriefte Verbindlichkeiten Forderungen an Kunden Handelsbestand Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Treuhandverbindlichkeiten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Sonstige Verbindlichkeiten Handelsbestand Rechnungsabgrenzungsposten Beteiligungen Rückstellungen Anteile an verbundenen Unternehmen Nachrangige Verbindlichkeiten Treuhandvermögen Genussrechtskapital Immaterielle Anlagewerte Fonds für allgemeine Bankrisiken Sachanlagen Eigenkapital Sonstige Vermögensgegenstände Rechnungsabgrenzungsposten Aktive latente Steuern Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Summe der Aktiva Summe der Passiva Die folgenden Finanzzahlen wurden aus dem geprüften und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen gemäß 315 a Abs. 1 HGB aufgestellten Konzernabschluss der DZ BANK für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr entnommen. Bei den Finanzzahlen zum 31. Dezember 2010 handelt es sich um Vergleichszahlen, welche dem geprüften Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr der DZ BANK entnommen wurden. DZ BANK Konzern (in Mio. EUR) Aktiva (IFRS)Aktiva (IFRS) Passiva (IFRS) Verbindlichkeiten gegenüber Barreserve Kreditinstituten Forderungen an Kreditinstitute Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Forderungen an Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Risikovorsorge Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten Positive Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten Handelspassiva Handelsaktiva Rückstellungen Finanzanlagen Versicherungstechnische Rückstellungen Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmen Ertragsteuerverpflichtungen Sachanlagen und Investment Property Sonstige Passiva Ertragsteueransprüche Nachrangkapital Sonstige Aktiva Zur Veräußerung gehaltene Schulden

13 Wertbeiträge aus Portfolio- Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Absicherungen von finanziellen Verbindlichkeiten Wertbeiträge aus Portfolio- Absicherungen von finanziellen Vermögenswerten Eigenkapital Summe der Aktiva Summe der Passiva Trend Informationen / Erklärungen bezüglich Keine wesentlichen negativen Veränderungen Erklärungen bezüglich Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage der Gruppe B.13 Beschreibung aller Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. B.14 Organisationsstruktur / Abhängigkeit von anderen Einheiten innerhalb der Gruppe Es gibt keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten der Emittentin seit dem 31. Dezember 2011 (Datum des zuletzt verfügbaren und testierten Jahres- und Konzernabschlusses). Es gibt keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage des DZ BANK Konzerns seit dem 30. Juni 2012 (Datum des ungeprüften Halbjahresfinanzberichts 2012 des DZ BANK Konzerns). Entfällt Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. Entfällt Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig. B.15 Haupttätigkeitsbereiche Gegenstand der DZ BANK gemäß ihrer Satzung ist, dass sie als Zentralkreditinstitut der Förderung des gesamten Genossenschaftswesens dient. Wesentlicher Bestandteil ihrer gesetzlichen Förderaufgabe ist die Förderung der genossenschaftlichen Primärstufe und Zentralbanken. Die DZ BANK wirkt bei der Förderung der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft mit. Verpflichtende Leitlinie der Geschäftspolitik ist die wirtschaftliche Förderung der Gesellschafter der DZ BANK. Dem entspricht die Verpflichtung der Gesellschafter, die DZ BANK in der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen. Fusionen zwischen genossenschaftlichen Kreditinstituten der Primärstufe und der DZ BANK sind nicht zulässig. Die DZ BANK betreibt bankübliche Geschäfte aller Art und ergänzende Geschäfte, einschließlich der Übernahme von Beteiligungen. Sie kann ihren Gegenstand auch mittelbar verwirklichen. Die DZ BANK betreibt als Zentralkreditinstitut den Liquiditätsausgleich für die angeschlossenen Primärgenossenschaften und die Verbundinstitute. Mit der DZ BANK ist 2001 ein neues Spitzeninstitut der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken ( Genossenschaftliche FinanzGruppe ) und eine Zentralbank für derzeit mehr als 900 Genossenschaftsbanken 13

14 entstanden. Geschäftsfelder: - Privatkundengeschäft - Firmenkundengeschäft - Kapitalmarktgeschäft - Transaction Banking Wichtigste Märkte: Die DZ BANK ist primär in Deutschland als Allfinanz-Gruppe tätig. Innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe übernimmt die DZ BANK die Aufgabe einer Zentralbank. Indem die DZ BANK vornehmlich das Leistungsangebot der Volksbanken Raiffeisenbanken durch ihre Produkte und Leistungen unterstützt, hat die DZ BANK im Retailbanking grundsätzlich keinen direkten Kundenkontakt. Darüber hinaus ist die DZ BANK eine europäisch ausgerichtete Geschäftsbank und übernimmt als Holding eine Koordinationsfunktion für die Spezialinstitute in der DZ BANK Gruppe. Im Inland bestehen gegenwärtig vier Zweigniederlassungen (Berlin, Hannover, Stuttgart und München), im Ausland vier Zweigniederlassungen (London, New York, Hongkong und Singapur) der DZ BANK. Den vier Inlandsniederlassungen sind die beiden Geschäftsstellen in Hamburg und Nürnberg zugeordnet. B.16 Bedeutende Anteilseigner Der Anteil der genossenschaftlichen Unternehmen am gezeichneten Kapital in Höhe von EUR ,80 beträgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt 95,84%. Sonstige sind mit 4,16% am gezeichneten Kapital der DZ BANK beteiligt. Der Aktionärskreis stellt sich wie folgt dar: Genossenschaftsbanken (direkt und indirekt) 82,26% WGZ-BANK AG Westdeutsche Genossenschafts- Zentralbank, Düsseldorf (direkt und indirekt) 6,67% Sonstige Genossenschaften 6,91% Sonstige 4,16% B.17 Rating der Emittentin Die DZ BANK wird in ihrem Auftrag von Standard & Poor s Credit Market Services Europe Limited ( S&P ) 1, Moody s Deutschland GmbH ( Moody s ) 2 und Fitch Ratings Limited ( Fitch ) 3 geratet. Zum Zeitpunkt der Billigung dieses Basisprospekts lauten die Ratings für die DZ BANK wie folgt: S&P: langfristiges Rating: AAkurzfristiges Rating: A-1+ Moody s: langfristiges Rating: A1 kurzfristiges Rating: P-1 Fitch: langfristiges Rating: A+ kurzfristiges Rating: F1+ 1 S&P hat seinen Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist seit dem 31. Oktober 2011 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen in der jeweils gültigen Fassung ( CRA Verordnung ) registriert. S&P ist in der List of registered and certified CRA s aufgeführt, die von der European Securities and Markets Authority auf ihrer Internetseite ( gemäß der CRA Verordnung veröffentlicht wird. 2 Moody s hat seinen Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist seit dem 31. Oktober 2011 gemäß der CRA Verordnung registriert. Moody s ist in der List of registered and certified CRA s aufgeführt, die von der European Securities and Markets Authority auf ihrer Internetseite ( gemäß der CRA Verordnung veröffentlicht wird. 3 Fitch hat seinen Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist seit dem 31. Oktober 2011 gemäß der CRA Verordnung registriert. Fitch ist in der List of registered and certified CRA s aufgeführt, die von der European Securities and Markets Authority auf ihrer Internetseite ( gemäß der CRA Verordnung veröffentlicht wird. 14

15 Abschnitt C Wertpapiere C.1 Art und Gattung der Wertpapiere, einschließlich der Wertpapierkennung Die unter dem Basisprospekt begebenen Wertpapiere ([ Zertifikate ] [ Optionsscheine ]) stellen Inhaberschuldverschreibungen im Sinne der 793 ff. Bürgerliches Gesetzbuch dar. [ISIN: ] [Tabelle einfügen] Die [Zertifikate] [Optionsscheine] werden in einer Globalurkunde verbrieft. Es werden keine effektiven Stücke ausgegeben. C.2 Währung der Wertpapieremission C.5 Beschränkungen der freien Übertragbarkeit der Wertpapiere C.8 Mit den Wertpapieren verbundene Rechte, einschließlich der Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte [Für jede ISIN ist die Währung der Wertpapieremission.] Entfällt Die [Zertifikate] [Optionsscheine] sind unter Beachtung der anwendbaren Rechtsvorschriften und der Bestimmungen und Regeln der Clearstream Banking AG frei übertragbar. Discountzertifikate Auszahlungsprofil 1 und 2 Bei den Zertifikaten handelt es sich um Wertpapiere, bei denen die Höhe des Auszahlungsbetrags (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) [bzw. die Physische Lieferung der Referenzaktie (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert)] von der Wertentwicklung des Basiswerts (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert) abhängt. Die Zertifikate haben keinen Kapitalschutz. Die Laufzeit der Zertifikate endet mit dem Fälligkeitstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert). Discountzertifikate Auszahlungsprofil 3, 4 und 5 Bei den Zertifikaten handelt es sich um Wertpapiere, bei denen die Höhe des Auszahlungsbetrags (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) von der Wertentwicklung des Basiswerts (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert) abhängt. Die Zertifikate haben keinen Kapitalschutz. Die Laufzeit der Zertifikate endet mit dem Fälligkeitstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert). Discountzertifikate Auszahlungsprofil 6 Bei den Zertifikaten handelt es sich um Wertpapiere, bei denen die Höhe des Auszahlungsbetrags (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) [bzw. die Physische Lieferung der Worst Performing Referenzaktie (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert)] von der Wertentwicklung der [Referenzaktien] [der Bestandteile des Basiswerts] (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert) abhängt. Die Zertifikate haben keinen Kapitalschutz. Die Laufzeit der Zertifikate endet mit dem Fälligkeitstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert). Discount Warrants Auszahlungsprofil 7 Bei den Optionsscheinen handelt es sich um Wertpapiere, bei denen die Höhe des Auszahlungsbetrags (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) von der Wertentwicklung des Basiswerts (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert) abhängt. Die Optionsscheine haben keinen Kapitalschutz. Die Laufzeit der Optionsscheine endet mit dem Fälligkeitstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert). 15

16 Endlos-Zertifikate Auszahlungsprofil 8 bis 12 Bei den Zertifikaten handelt es sich um Wertpapiere, bei denen die Höhe des Auszahlungsbetrags (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) von der Wertentwicklung des Basiswerts (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert) [und den Quantokosten (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert)] abhängt. Die Zertifikate haben keinen Kapitalschutz. Die Laufzeit der Zertifikate endet nach der Einlösung bzw. der Ordentlichen Kündigung mit dem Fälligkeitstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert). Zertifikate Auszahlungsprofil 13 Bei den Zertifikaten handelt es sich um Wertpapiere, bei denen die Höhe des Auszahlungsbetrags (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) von der Wertentwicklung des Basiswerts (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert) abhängt. [Zudem kann die Emittentin den Bewertungstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert) einmal oder mehrmals um [jeweils bis zu] [fünf Jahre] [ ] verschieben ( Verlängerungsoption ). Die Veröffentlichung dieser Verschiebung muss mindestens [Kalendertage] [ ] vor dem ursprünglichen Bewertungstag erfolgen. Nach der Veröffentlichung hat der Gläubiger das Recht, die Zertifikate einzulösen ( Einlösungsrecht ) und den Einlösungsbetrag zu verlangen. Der Einlösungsbetrag entspricht dem Auszahlungsbetrag, der gezahlt worden wäre, wenn keine Verschiebung stattgefunden hätte.] Die Zertifikate haben keinen Kapitalschutz. Die Laufzeit der Zertifikate endet mit dem Fälligkeitstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert). [Der Fälligkeitstag und somit die Laufzeit der Zertifikate sind aufgrund der Verlängerungsoption der Emittentin variabel.] Zertifikate Auszahlungsprofil 14 Bei den Zertifikaten handelt es sich um Wertpapiere, bei denen der Fälligkeitstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert) sowie die Höhe des Auszahlungsbetrags (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) von der Wertentwicklung des Basiswerts (wie unter dem Gliederungspunkt C.20 definiert) abhängen. [Zudem kann die Emittentin den Bewertungstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert) einmal oder mehrmals um [jeweils bis zu] [fünf Jahre] [ ] verschieben ( Verlängerungsoption ). Die Veröffentlichung dieser Verschiebung muss mindestens [Kalendertage] [ ] vor dem ursprünglichen Bewertungstag erfolgen. Nach der Veröffentlichung hat der Gläubiger das Recht, die Zertifikate einzulösen ( Einlösungsrecht ) und den Einlösungsbetrag zu verlangen. Der Einlösungsbetrag entspricht dem Auszahlungsbetrag, der von der Emittentin gezahlt worden wäre, wenn keine Verschiebung stattgefunden hätte.] Die Zertifikate haben keinen Kapitalschutz. Die Laufzeit der Zertifikate endet mit dem Fälligkeitstag. Der Fälligkeitstag und somit die Laufzeit der Zertifikate sind aufgrund des Stopp-Loss- Ereignisses (wie unter dem Gliederungspunkt C.15 definiert) [sowie der Verlängerungsoption der Emittentin] variabel. Anpassungen, Kündigungen, Marktstörung Bei dem Eintritt bestimmter Ereignisse ist die Emittentin berechtigt, die [Zertifikatsbedingungen] [Optionsbedingungen] anzupassen bzw. die [Zertifikate] [Optionsscheine] zu kündigen. Tritt eine Marktstörung ein, wird der von der Marktstörung betroffene Tag verschoben und gegebenenfalls bestimmt die Emittentin den relevanten Kurs nach billigem Ermessen. Eine solche Verschiebung kann gegebenenfalls zu einer Verschiebung [des Fälligkeitstags] [ ] führen. 16

17 Anwendbares Recht Die [Zertifikate] [Optionsscheine] unterliegen deutschem Recht. Status der [Zertifikate] [Optionsscheine] Die [Zertifikate] [Optionsscheine] stellen unter sich gleichberechtigte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den gleichen Rang wie alle anderen gegenwärtigen oder künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, jedoch unbeschadet etwaiger aufgrund Gesetzes bevorzugter Verbindlichkeiten der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel [Die [Zertifikate] [Optionsscheine] sollen [voraussichtlich in zeitlichem Zusammenhang zur Valuta] [am ] an [der folgenden Börse] [den folgenden Börsen] in den Handel einbezogen werden: [- Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse] [- Freiverkehr an der Börse Stuttgart] [ ]] [Die [Zertifikate] [Optionsscheine] werden [am ] [zur Valuta] in den Freiverkehr der Börse[n] [ ] einbezogen und werden [voraussichtlich] ab dem im regulierten Markt an der notieren.] [Eine Börseneinführung der [Zertifikate] [Optionsscheine] ist nicht vorgesehen.] C.15 Beeinflussung des Werts des Wertpapiers durch den Wert des Basiswerts Discountzertifikate Auszahlungsprofil 1 Die Höhe des Auszahlungsbetrags [bzw. die Physische Lieferung] hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts ab und wird wie folgt ermittelt: (a) Ist der Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) kleiner als der Cap, [entspricht der Auszahlungsbetrag dem Produkt aus Referenzpreis und Bezugsverhältnis.] [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] [wird der Auszahlungsbetrag berechnet, indem das Produkt aus Referenzpreis und Bezugsverhältnis gebildet wird und dieses Ergebnis anschließend durch den Umrechnungskurs dividiert wird.] [erhält der Gläubiger die dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl des Basiswerts ( Physische Lieferung ). Bruchteile des Basiswerts werden nicht geliefert. Es erfolgt die Zahlung eines entsprechenden Ausgleichsbetrags.] (b) Ist der Referenzpreis größer oder gleich dem Cap, entspricht der Auszahlungsbetrag [dem Höchstbetrag] [ ]. [Für die [jeweilige] ISIN gelten der folgende Cap, das folgende Bezugsverhältnis und der folgende Höchstbetrag : ISIN Cap [in ] Bezugsverhältnis [ ] 4 [ ] 5 [ ] 6 [ ] 7 ] [ ] Höchstbetrag [in ] 4 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 5 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 6 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 7 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 17

18 [ Cap ist.] [ Bezugsverhältnis ist.] [ Höchstbetrag [ist] [berechnet sich].] [ Umrechnungskurs entspricht [dem / -[Briefkurs] [ ], wie er beim Fixing [ ] [am Bewertungstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert)] festgestellt wird. Fixing ist [ ] [das -Fixing, das auf der Reuters Seite EUROFX/1 (oder eine diese ersetzende Seite) um ca. 13:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) veröffentlicht wird.] [das ECB-Fixing, das auf der Reuters Seite ECB37 (oder eine diese ersetzende Seite) um ca. 14:15 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) veröffentlicht wird.]] Discountzertifikate Auszahlungsprofil 2 Die Höhe des Auszahlungsbetrags [bzw. die Physische Lieferung] hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts ab und wird wie folgt ermittelt: (a) Ist der Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) kleiner als der Cap und notiert der Beobachtungspreis mindestens einmal kleiner oder gleich der Barriere, [entspricht der Auszahlungsbetrag dem Produkt aus Referenzpreis und Bezugsverhältnis.] [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] [erhält der Gläubiger die dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl des Basiswerts ( Physische Lieferung ). Bruchteile des Basiswerts werden nicht geliefert. Es erfolgt die Zahlung eines entsprechenden Ausgleichsbetrags.] (b) Ist (a) nicht eingetreten, entspricht der Auszahlungsbetrag [dem Höchstbetrag] [ ]. [Für die [jeweilige] ISIN gelten der folgende Cap, das folgende Bezugsverhältnis, die folgende Barriere und der folgende Höchstbetrag : ISIN Cap [in ] Bezugsverhältnis Barriere [in ] Höchstbetrag [in ] [ ] 8 [ ] 9 [ ] 10 [ ] 11 [ ] 12 ] [ ] [ Cap ist.] [ Bezugsverhältnis ist.] [ Barriere ist.] [ Höchstbetrag ist.] [ Beobachtungspreis ist [der Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) an einem Beobachtungstag] [ ] 13. Beobachtungstage [ ] [sind jeder Übliche Handelstag vom bis zum [ ] [Bewertungstag] (jeweils einschließlich)]. [ Üblicher Handelstag ist.] Discountzertifikate Auszahlungsprofil 3 Die Höhe des Auszahlungsbetrags hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts ab und wird wie folgt ermittelt: (a) Ist der Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) größer als der Cap, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Produkt aus i) der Differenz von Basispreis und Referenzpreis und ii) dem Bezugsverhältnis. [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] Der Auszahlungsbetrag beträgt jedoch mindestens Null. (b) Ist der Referenzpreis kleiner oder gleich dem Cap, entspricht der Auszahlungsbetrag [dem Höchstbetrag] [ ]. [Für die [jeweilige] ISIN gelten der folgende Cap, der folgende Basispreis, das folgende Bezugsverhältnis und der folgende Höchstbetrag : 8 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 9 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 10 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 11 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 12 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 13 Relevant für andere Basiswerte und Varianten. 18

19 ISIN Cap [in ] Basispreis [in ] Bezugsverhältnis [ ] 14 [ ] 15 [ ] 16 [ ] 17 [ ] 18 ] [ ] Höchstbetrag [in ] [ Cap ist.] [ Basispreis ist.] [ Höchstbetrag ist.] [ Bezugsverhältnis ist.] Discountzertifikate Auszahlungsprofil 4 Die Höhe des Auszahlungsbetrags hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts ab und wird wie folgt ermittelt: (a) Ist der Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) größer als der Cap und notiert der Beobachtungspreis mindestens einmal größer oder gleich der Barriere, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Produkt aus i) der Differenz von Basispreis und Referenzpreis und ii) dem Bezugsverhältnis. [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] Der Auszahlungsbetrag beträgt jedoch mindestens Null. (b) Ist (a) nicht eingetreten, entspricht der Auszahlungsbetrag [dem Höchstbetrag] [ ]. [Für die [jeweilige] ISIN gelten der folgende Cap, der folgende Basispreis, das folgende Bezugsverhältnis, die folgende Barriere und der folgende Höchstbetrag : ISIN Cap [in ] Basispreis [in ] Bezugsverhältnis Barriere [in ] [ ] 19 [ ] 20 [ ] 21 [ ] 22 [ ] 23 [ ] 24 ] [ ] Höchstbetrag [in ] [ Cap ist.] [ Basispreis ist.] [ Bezugsverhältnis ist.] [ Barriere ist.] [ Höchstbetrag ist.] [ Beobachtungspreis ist [der Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) an einem Beobachtungstag] [ ] 25. Beobachtungstage [ ] [sind jeder Übliche Handelstag vom bis zum [ ] [Bewertungstag] (jeweils einschließlich)]. [ Üblicher Handelstag ist.] Discountzertifikate Auszahlungsprofil 5 Die Höhe des Auszahlungsbetrags hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts ab und wird wie folgt ermittelt: (a) Ist der Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) größer als der Cap, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Produkt aus i) der Differenz von 14 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 15 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 16 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 17 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 18 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 19 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 20 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 21 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 22 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 23 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 24 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 25 Relevant für andere Basiswerte und Varianten. 19

20 Basispreis und Referenzpreis, ii) dem Partizipationsfaktor und iii) dem Bezugsverhältnis. [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] Der Auszahlungsbetrag beträgt jedoch mindestens Null. (b) Ist der Referenzpreis kleiner oder gleich dem Cap, entspricht der Auszahlungsbetrag [dem Höchstbetrag] [ ]. [Für die [jeweilige] ISIN gelten der folgende Cap, der folgende Basispreis, das folgende Bezugsverhältnis, der folgende Partizipationsfaktor und der folgende Höchstbetrag : ISIN Cap [in ] Basispreis [in ] Bezugsverhältnis Partizipationsfaktor [ ] 26 [ ] 27 [ ] 28 [ ] 29 [ ] 30 [ ] 31 ] [ ] Höchstbetrag [in ] [ Cap ist.] [ Basispreis ist.] [ Bezugsverhältnis ist.] [ Partizipationsfaktor ist.] [ Höchstbetrag ist.] Discountzertifikate Auszahlungsprofil 6 Die Höhe des Auszahlungsbetrags [bzw. die Physische Lieferung] hängt von der Wertentwicklung der [Referenzaktien] [Bestandteile des Basiswerts] ab und wird wie folgt ermittelt: (a) Ist der Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) von mindestens [einer Referenzaktie] [einem Bestandteil des Basiswerts] kleiner als der entsprechende Cap, [wird der Auszahlungsbetrag wie folgt berechnet: Zuerst wird der Referenzpreis [der Worst Performing Referenzaktie] [des Worst Performing Bestandteils] durch den entsprechenden Startpreis dividiert und anschließend mit [Euro] [ ] multipliziert. Dieses Ergebnis wird durch das Bezugsverhältnis dividiert.] [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] [erhält der Gläubiger die dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl der Worst Performing Referenzaktie ( Physische Lieferung ). Bruchteile der Worst Performing Referenzaktie werden nicht geliefert. Es erfolgt die Zahlung eines entsprechenden Ausgleichsbetrags.] (b) Ist der Referenzpreis aller [Referenzaktien] [Bestandteile des Basiswerts] größer oder gleich dem entsprechenden Cap, entspricht der Auszahlungsbetrag [dem Höchstbetrag] [ ]. Cap entspricht,. Worst Performing [Referenzaktie] [Bestandteil] ist [die Referenzaktie] [der Bestandteil des Basiswerts], [die] [der] am Bewertungstag (wie unter dem Gliederungspunkt C.16 definiert) die schlechteste relative Wertentwicklung [seit dem Starttag] [ ] aufweist. Die schlechteste relative Wertentwicklung für jede[n] [Referenzaktie] [Bestandteil des Basiswerts] wird wie folgt ermittelt: Zuerst wird der Referenzpreis [jeder Referenzaktie] [jedes Bestandteils des Basiswerts] durch den entsprechenden Startpreis dividiert und anschließend um 1 reduziert. [Die Referenzaktie] [der Bestandteil des Basiswerts], [die] [der] den kleinsten Wert erzielt, ist [die Worst 26 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 27 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 28 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 29 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 30 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 31 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 20

21 Performing Referenzaktie] [der Worst Performing Bestandteil]. Startpreis ist jeweils gesondert für [jede Referenzaktie] [jeden Bestandteil des Basiswerts] betrachtet, [der Schlusskurs der Referenzaktie an der Maßgeblichen Börse am Starttag] [ ] 32. [ Starttag ist.] Bezugsverhältnis ist. Höchstbetrag ist. Discount Warrants Auszahlungsprofil 7 Der Auszahlungsbetrag hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts ab und wird wie folgt ermittelt: (a) Ist der Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) größer oder gleich dem Cap (Typ Call) bzw. kleiner oder gleich dem Cap (Typ Put), entspricht der Auszahlungsbetrag dem Produkt aus i) der Differenz von Cap und Basispreis (Typ Call) bzw. Basispreis und Cap (Typ Put) und ii) dem Bezugsverhältnis. [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] (b) Ist der Referenzpreis größer als der Basispreis und kleiner als der Cap (Typ Call) bzw. kleiner als der Basispreis und größer als der Cap (Typ Put), entspricht der Auszahlungsbetrag dem Produkt aus i) der Differenz von Referenzpreis und Basispreis (Typ Call) bzw. Basispreis und Referenzpreis (Typ Put) und ii) dem Bezugsverhältnis. [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] (c) Ist der Referenzpreis kleiner oder gleich dem Basispreis (Typ Call) bzw. größer oder gleich dem Basispreis (Typ Put), beträgt der Auszahlungsbetrag [Euro] [ ] Null. [Für die [jeweilige] ISIN gelten der folgende Basispreis, der folgende Cap und das folgende Bezugsverhältnis : ISIN Typ Call/Put Basispreis [in ] Cap [in ] Bezugsverhältnis [ ] 33 [ ] 34 [ ] 35 [ ] 36 [ ] 37 ] [ ] [Typ ] [ Basispreis ist.] [ Cap ist.] [ Bezugsverhältnis ist.] Endlos-Zertifikate Auszahlungsprofil 8 Der Auszahlungsbetrag hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts ab und entspricht dem Produkt aus Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) und Bezugsverhältnis. [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] [ Bezugsverhältnis ist.] Endlos-Zertifikate Auszahlungsprofil 9 und 11 Der Auszahlungsbetrag hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts ab und entspricht dem Produkt aus Referenzpreis (wie unter dem Gliederungspunkt C.19 definiert) [, Rollfaktor] und Bezugsverhältnis. [Dieses Ergebnis wird in [Euro] [ ] umgerechnet.] [ Rollfaktor ist.] [ Bezugsverhältnis ist.] Endlos-Zertifikate Auszahlungsprofil 10 Der Auszahlungsbetrag hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts und der seit dem Beginn des öffentlichen Angebots bis zum entsprechenden Bewertungstag angefallenen 32 Relevant für andere Bestandteile des Basiswerts und Varianten. 33 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 34 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 35 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 36 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 37 Diese Option kann mehrfach zur Anwendung kommen. 21

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