Schwedengrab eingeweiht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schwedengrab eingeweiht"

Transkript

1 38. JAHRGANG DONNERSTAG 26. JULI 2007 NUMMER 30 Schwedengrab eingeweiht Am Montag konnte das neu gestaltete Schwedengrab am ehemaligen Schlossgarten im Rahmen eines Festaktes eingeweiht werden. Für die musikalische Umrahmung sorgte die Stadtkapelle Mühlheim unter Leitung von Heiko Klaiber. Der Heimatverein mit seinem Führungsduo Ludwig Henzler und Alfons Linke hat sich im Jahre 2005 zum Ziel gesetzt, die überaus große historische Bedeutung des 30-jährigen Krieges für unsere Stadt wieder stärker in Erinnerung zu rufen und gleichzeitig der in einem Massengrab bestatteten Schweden in einem würdigeren und aufwändigeren Rahmen zu gedenken. Der Gemeinderat hatte in einer mutigen Entscheidung eine Summe von ,- Euro für dieses Projekt bereitgestellt. Bürgermeister Jörg Kaltenbach nutzte die Gelegenheit, um in seinem Grußwort allen Beteiligten für die gute Arbeit zu danken: Für die finanzielle Unterstützung in Höhe von ,- Euro galt sein Dank der Landesstiftung Baden-Württemberg, deren Geschäftsführer Herbert Moser ebenfalls unter den Gästen war. Auch die SKF, vertreten durch Herrn Werkleiter Dr. Muharrem Cinar und Helga Schneider hatte mit einer Spende von 2.500,- Euro wieder einmal gezeigt, dass das Unternehmen mit schwedischen Wurzeln, mit Mühlheim stark verbunden ist. Großzügig unterstützt wurde das Projekt auch durch zahlreiche Handwerksbetriebe: Die Firma Holzbau Damaschke hat aus einem Abbruchhaus in Hattingen die historischen Biberschwanzziegel sorgfältig in Körben geschichtet kostenlos sortiert und nach Mühlheim gefahren. Die Rahmen für die Unterkonstruktion der Mauerabdeckung wurde vom Säge- und Hobelwerk Maurer sowie von der Firma Holzbau Milkau gespendet und einbaufertig zu recht gesägt. Dankesworte und Glückwünsche gingen auch an den verantwortlichen Planer, Herrn Achim Ketterer der sich von der ersten Minute an zu hundert Prozent mit dem Projekt identifiziert und viel Herzblut investiert hat. Der Mühlheimer Künstler Hans-Jürgen Kossack hat die drei Skulpturen aus belgischem Granit gefertigt und eine hochwertige Arbeit abgeliefert. Unter der Regie von Fritz Schorer als ehrenamtlichen Bauleiter haben die rund 20 Helfer in über 300 Stunden ehrenamtlicher Arbeit Großartiges geleistet. Oftmals bei sengender Hitze und bis zur Erschöpfung haben Sie die fast 50 Meter lange und 1,80 m hohe Mauer aufgebaut, die Biberschwanzziegel mühsam zu recht gesägt und befestigt, den Rollrasen verlegt, sich um dessen Pflege gekümmert und zuletzt noch den Vorplatz sowie den zukünftigen Parkplatz eingeschottert. Diesen Helfern sowie den Mitarbeitern des Bauhofes, die sich ebenfalls in vielfältiger Weise eingebracht haben, gilt ein besonderer Dank. Durch die tatkräftige Unterstützung konnte ein Betrag von über ,- Euro eingespart werden. Genau genommen sogar von Euro, da zum damaligen Zeitpunkt noch von einem Teilerhalt der Mauer ausgegangen worden war. Ludwig Henzler berichtete aus der Stadtgeschichte über die Ereignisse im dreißigjährigen Krieg. Zwar gelang ein Sieg über die 300 schwedischen Reiter, deren Blut das Ufer der Donau rot gefärbt haben soll, allerdings war die Zeit des Krieges alles andere als rühmlich. Der Hungertod dezimierte die Bevölkerung und die Pest grassierte. Herbert Moser als Geschäftsführer der Landesstiftung lobte in seinem Grußwort das Engagement der Stadt und des Heimatvereins für die Neugestaltung der Denkstätte. Im Gegensatz zu den oftmals heroischen Darstellungen, beschönigt das Mühlheimer Schwedengrab den Krieg nicht und hebt sich dadurch von den weiteren Denkmalen im süddeutschen Raum stark ab. Es bleibt also zu hoffen, dass sich das so vielseitige Engagement zur Neugestaltung des Schwedengrabs bezahlt macht und viele Besucher zum Gedenken und vor allem Nachdenken anregt.

2 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Seite 2 Urnenwände vor der Fertigstellung Die Arbeiten an den beiden Urnenwänden auf den Friedhöfen in Mühlheim und Stetten sind weitgehend abgeschlossen. In Mühlheim wurden dieser Tage bereits auf einem kompletten Bestattungsfeld die hochwertig gestalteten Abdeckplatten angebracht. Da der Gemeinderat im Rahmen der neuen Friedhofssatzung bereits die rechtlichen Möglichkeiten für diese neue Bestattungsform geschaffen hat, können ab sofort Bestattungen in der Mühlheimer Urnenwand vorgenommen werden. Bis Ende September werden die Arbeiten auf beiden Friedhöfen vollständig abgeschlossen sein. Bei einem Vor-Ort-Termin Anfang Mai hat sich der Gemeinderat für den Gestaltungsvorschlag der beiden Fridinger Bildhauer und Künstler Willi Bucher und Hans-Jürgen Kossack (gebürtig aus Mühlheim) entschieden. Der Ortschaftsrat für einen Entwurf des ebenfalls aus Fridingen stammenden Bildhauers Eduard Schnell. Bei der Mühlheimer Urnenwand kommen drei verschiedene Gesteinsarten zum Einsatz: Sandstein, Diabas und belgischer Granit. Die Steine sind so angeordnet, dass sie jeweils in der Mitte der vier Urnenfelder ein großes Kreuz bilden. Jede Gesteinsplatte ist individuell gestaltet und kann entweder mit einem erhabenen oder einem vertieftem Schriftzug bearbeitet werden. Ferner hat der Gemeinderat beschlossen, neben dem Namen und den Lebensdaten das Anbringen eines christlichen Symbols zu gestatten. Die beiden Urnenwände sind so gestaltet, dass sie sich in die über mehrere Jahrhunderte gewachsene Friedhofskultur in Mühlheim und Stetten bestens einfügen. So harmoniert die mit Kalkstein verkleidete Mühlheimer Urnenwand von der Materialauswahl und den Proportionen her mit der aus Tuffstein errichteten Friedhofsmauer sowie der ebenfalls mit Kalkstein verkleideten Aussegnungshalle. Hans-Jürgen Kossack, Planer Achim Ketterer, Jürgen Schellhammer von der gleichnamigen Landschaftsgartenbaufirma und Willi Bucher (v.l.n.r)

3 Seite 3 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Firma Kärcher reinigt Narrenbrunnen Mitarbeiter des Kärcher-Center Milkau GmbH aus Tuttlingen haben am Montag den Narrenbrunnen in der Oberstadt einer gründlichen Reinigung unterzogen. Neben der Narrenfigur und dem Mühlrad wurde auch der gesamte Brunnenplatz gereinigt und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die gelben Hochdruckreiniger und Sandstrahlgeräte hatten mit Unkraut, Farbresten und Kalkablagerungen mächtig zu schaffen. Geschäftsführer Berthold Milkau, selbst aus Mühlheim stammend, hatte sich bereit erklärt, die Reinigung kostenfrei durchzuführen und damit Stadt und Narrenverein bei den Vorarbeiten für das Narrentreffen im Jahr 2008 zu unterstützen. Die Reinigungsarbeiten wurden trotz des laufenden Umzuges des Kärcher-Centers innerhalb von Tuttlingen in die neuen Geschäftsräume in der Rudolph-Diesel-Straße noch vor der Sommerpause durchgeführt. Bürgermeister Jörg Kaltenbach freute sich darüber, dass auf den langjährigen Geschäftspartner auch bei solch außergewöhnlichen Einsätzen Verlass ist und bedankte sich auch stellvertretend für den Zunftmeister Michael Frick für den Arbeitseinsatz. In den nächsten Wochen wird der Mühlheimer Künstler Siggi Kossack die Narrenfigur und das Mühlrad mit einem neuen Anstrich versehen. Lockere Atmosphäre beim Vereinshock Zu einem gemütlichen Hock hat die Stadtverwaltung auch in diesem die Mitglieder des Vereinsrings eingeladen. Man traf sich diesmal beim Schützenhaus, wo die Männer vom Schützenverein alles bestens vorbereitet hatten. Nach einigen kurzen einleitenden Worten von Bürgermeister Jörg Kaltenbach genossen die anwesenden Vereinsvertreter, darunter Erich Lang, der neue Vorsitzende des Vereinsrings, und auch Emil Buschle, der Ortsvorsteher von Stetten, das von Paul Betzler gelieferte Abendessen, zu dem die Stadt eingeladen hatte. Zunächst hatte man im Freien noch der wenigen Regentropfen, die zu Beginn fielen, getrotzt, sich angeregt unterhalten und untereinander ausgetauscht. Nach Blitz und Donner und einem nochmaligen Regenschauer zog man aber doch noch ins Schützenhaus um, wo bei einigen weiteren Gläschen der Abend ausklang. Uwe Steinbächer, der Geschäftsführer des Vereinsrings hatte wieder eine kleine Verlosung vorbereitet, bei der diesmal der Hausherr den Hauptpreis zog. Vorstand Oliver Schlegel konnte einen Gutschein über zwei Eintrittskarten für das Acappella-Konzert mit F.I.T.A. gewinnen, die am Samstag, 3. November im Gemeindezentrum Stetten auftreten werden.

4 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Seite 4 Blutspenderehrungen im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 18. Juli 2007 Millionen Bundesbürger spenden jedes Jahr freiwillig und unentgeltlich Blut beim DRK. Sie sind das wichtigste Glied in der Kette zur Blutversorgung. Die Blutspende ist ein unschätzbarer Dienst, mit dem Spenderinnen und Spender schwerstkranken Patienten helfen oder Leben ermöglichen. Die Blutspender erbringen freiwillig eine wichtige Leistung für die Gemeinschaft Blutspenden täglich benötigen Deutschlands Patienten. Rund 66 Prozent aller Menschen brauchen irgendwann in ihrem Leben Blut. Bürgermeister Kaltenbach freute sich daher sehr, Ehrungen für freiwilliges Blutspenden vornehmen zu können. Sein besonderer Dank galt auch dem DRK, vertreten durch Herrn Hermann Utz als Ortsgruppenleiter. Für 10-maliges Blutspenden wurde Herr Thomas Kreutter, für 25-maliges Blutspenden wurde Herr Roland Buschle und Herr Adalbert Maier geehrt. 50 mal hat Herr Jürgen Buhl Blut gespendet. Ihm gilt ein ganz besonderer Dank von Herrn Bürgermeister Jörg Kaltenbach. Nicht mit auf dem Bild sind Frau Petra Vollmer, Herr Johannes Kiene, Herr Stefan Waizenegger (für 10-maliges Blutspenden) Frau Ingeborg Leibinger, Herr Wieland Scheerer und Gaby Wenskus (für 25-maliges Blutspenden), die an der Ehrung nicht teilnehmen konnten. Stadtverwaltung Mühlheim Hauptstr. 16, Mühlheim Tel.: 07463/ , Telefax: 07463/ Homepages: info@muehlheim-donau.de In Mühlheim: Jeden 1. Dienstag im Monat von Uhr bis Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters In Stetten: Jeden 1. Mittwoch im Monat von Uhr bis Uhr Urlaubsbedingt entfällt die Bürgermeistersprechstunde im August in Stetten. Darüber hinaus steht Ihnen Herr Bürgermeister Jörg Kaltenbach gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung. Bitten wenden Sie sich an Frau Keim / Frau Knittel (Tel ) wegen einer Terminvereinbarung. Sprechstunde des Ortsvorstehers im Rathaus Stetten: Jeden Dienstag von Uhr Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus Stetten: Jeden Mittwoch von Uhr außer am 1. Mittwoch im Monat Keine Sprechstunden auf dem Rathaus Stetten während der Urlaubszeit In der Zeit vom bis (jeweils einschließlich) finden keine Sprechstunden auf dem Rathaus in Stetten statt. In dieser Zeit nehme ich meinen Jahresurlaub. Die Bediensteten des Rathauses Mühlheim (Tel.: 07463/9940-0) sind zu den gewohnten Sprechzeiten für Sie da. In dringenden Angelegenheiten stehen Ihnen auch meine Stellvertreter Herr Fritz Buschle, MdL, Schulstr. 15, (Tel.: 07463/3 29) und Herr Herbert Waizenegger, Riedstr. 2 (Tel.: 07463/17 74) zur Verfügung. Ihnen undihren Familien wünsche ich einen schönen underholsamen Urlaub 2007 Emil Buschle, Ortsvorsteher

5 Seite 5 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Vormittags Nachmittags Montag 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Dienstag 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Donnerstag 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Freitag 8.00 Uhr Uhr Museum im Vorderen Schloss Das Museum ist sonntags von Uhr bis Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet. Individuelle Terminabsprache nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten. n Ärztlicher Sonntagsdienst Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienst: NEU: 01805/ Akut lebensbedrohliche Notfälle werden weiterhin vom Rettungsdienst versorgt, der wie gewohnt unter der Rufnummer zu erreichen ist. Zahnärztliche Notrufnummer: 0180/ Samstag, / Sonntag, Dr. H.-U. Olpp, Kolbingen, Tel.: 07463/ Notfallsprechstunde jeweils von bis Uhr undvon Uhr bis Uhr. Notfälle jederzeit nach telefonischer Vereinbarung. Samstag, / Sonntag, Facharzt für innere Medizin A. Zaltenbach Fridingen, Tel.: 07463/2 34 Notfallsprechstunde jeweils von Uhr bis Uhr undvon Uhr bis Uhr. Notfälle nach telefonischer Anmeldung jederzeit. n Apotheken Notdienst Samstag, Adler-Apotheke, Tuttlingen, Wilhelmstr. 14 Sonntag, Engel-Apotheke, Tuttlingen, Obere Hauptstr. 6 Samstag, Kaufland-Apotheke, Tuttlingen, Stockacher Str. 146 Sonntag, Rathaus-Apotheke, Tuttlingen, Rathausstr. 2 Samstag, Honberg-Apotheke, Tuttlingen, Robert-Koch-Str. 18 Sonntag, Hubertus-Apotheke, Tuttlingen, Bahnhofstr. 41 Samstag, / Sonntag, Dr. U. Kroczek, Mühlheim, Tel.: 07463/76 76 Notfallsprechstunden jeweils von 9.00 Uhr bis Uhr, Uhr bis Uhr undvon Uhr bis Uhr. Notfälle jederzeit nach telefonischer Vereinbarung. n Kath. Gesamtkirchenpflege Katholische Altenhilfe - Sozialstation - Geschäftsführung Kunibert Wilhelm Königstr Tuttlingen Tel.: 07461/ Fax: 07461/ n Pflegedienst Fridingen Ambulante Alten- undkrankenpflege, Tel.: 07463/ n Telefonseelsorge Schwarzwald-Bodensee, Postfach , Konstanz Telefon-Nr.: 0800/ n Frauenhaus Tuttlingen Tel.: 07461/20 66 n Ambulante Beratungsstelle des Frauenhauses Tuttlingen Tel.: 07461/ n Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle, Fachambulanz für Abhängigkeitserkrankungen: Jugend- und Drogenberatung Bahnhofstr. 39, Tuttlingen, Tel.: 07461/ Mo Uhr Anonyme Telefonberatung Mi Uhr Offene Sprechstunde (Ansonsten Gespräche nach Vereinbarung) fs-tuttlingen@blv-suchthilfe.de n Caritas Schwarzwald-Alb-Donau Zentrum Uhlandstr Tuttlingen Tel.: 07461/ , Fax: 07461/ tuttlingen@caritas-schwarzwald-alb-donau.de Bürozeiten: Täglich: Uhr Mo. - Do.: Uhr Und Termine nach telefonischer Vereinbarung Angebote: - Sozial- undlebensberatung - Kurvermittlung - Beratung undbegleitung von Frauen/Paaren undfamilien in Verbindung mit einer Schwangerschaft - Beratung im Schwangerschaftskonflikt ohne Ausstellung des Beratungsnachweises - Migrationserstberatung

6 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Seite 6 Biotonne Freitag, / / Windeltonne Freitag, / Restmülltonne Freitag, / Papiertonne Freitag, Wert-Tonne Montag, Reklamationen über beschädigte Müllgefäße müssen dem Landratsamt Tuttlingen, Tel / gemeldet werden. Wertstoffhof Mühlheim, Tel Mittwoch Freitag Samstag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Erddeponie Neuhausen: Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis Uhr n Fundamt Fundsachen aus der Grundschule 1 Paar Turnschuhe, weiß Gr Paar Antirutschsocken Ente 1 Schal, blau mit Fransen 1 Schildmütze, beige, H&M 1 Schildmütze, Freizeitbetriebe 1 Stirnband, blau, mit Stern 1 Stirnband, beige, mit Bärle 1 Sportshirt, weiß, Damen L 1 Kaputzen-Sportjacke, hellblau, Gr Regenjacke, gelb, Gr Jeansjacke, Gr. 116, H&M 1 kurze Sporthose, Gr. 140, adidas 1 kurze Sporthase, Gr. 152, FC Bayern Die Kleidungsstücke befinden sich auf dem Fundamt im Rathaus. Sollten sie innerhalb der nächsten 6 Monaten nicht abgeholt werden, gehen sie einer sozialen Einrichtung zu. Stadtverwaltung Mühlheim Homepage: info@muehlheim-donau.de Telefon: 07463/ Telefax: 07463/ Telefon-Nr. Bürgermeister Herr Jörg Kaltenbach (joerg.kaltenbach@muehlheim-donau.de) Vorzimmer Frau Helene Keim / Frau Silvia Knittel (helene.keim@muehlheim-donau.de) oder (silvia.knittel@muehlheim-donau.de) Sekretariat Bürgermeister, Redaktion Mitteilungsblatt Hauptamt Herr Ralf Sulzmann (ralf.sulzmann@muehlheim-donau.de) Hauptamt, Gebäudemanagement, Ordnungswesen, Gemeinderat, Schulen, Bauhof, Feuerwehrwesen Frau Silvia Schaible (silvia.schaible@muehlheim-donau.de) Museum, Kindergarten Herr Uwe Steinbächer (uwe.steinbaecher@muehlheim-donau.de) Tourismus, Kultur, VHS, Marktwesen, Bürgerschaftliches Engagement, Jugendarbeit, Vereine Kämmerei Herr Gebhard Läufer (gebhard.laeufer@muehlheim-donau.de) Kämmerei, Liegenschaften, Beitragswesen Bürgerbüro Frau Maria Motsch (maria.motsch@muehlheim-donau.de) Einwohnerwesen, Passwesen, Renten, Soziales, Standesamt Frau Esther Sigrist (esther.sigrist@muehlheim-donau.de) Stadtkasse, Steuern, Gebühren Frau Gerda Milkau (gerda.milkau@muehlheim-donau.de) Fundsachen, Gewerberecht, Bauanträge, Hallenvermietung Amtsbote Herr Roland Lurz (roland.lurz@muehlheim-donau.de) 0172/ Wasser undabwasser Festhalle Mühlheim Forstdienststelle Freiw. Feuerwehr Gemeindezentrum Stetten Grundschule Hallenbad Kindergarten Stetten Kläranlage Realschule Sporthalle

7 Seite 7 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Sommerzeit Ferienzeit Zur Information In der 31. und 32. KW (vom ) erscheint kein Gemeindemitteilungsblatt. Wir bitten um Beachtung Bürgermeisteramt Veranstaltungskalender August Brunnenstubenfest des Vereins für Garten, Obst und Landschaft 11./ Jahre Landjugend Stetten Museum im Vorderen Schloss Donnerstag Sonntag Gruß aus Mühlheim Ausstellung anlässlich des Stadtfestes. Eröffnung, Donnerstag um 19:30 Uhr Der Heimatverein zeigt seine umfangreiche Ansichtskartensammlung Ferienabschluss des Turnvereins Sommerfest des Obst- und Gartenbauvereins GZ Junge Union Rock am Zentrum GZ Millemer Städtlefescht Geburtstags- und Ehejubilare im August 2007 In Mühlheim: WaltraudSimon, Bergstraße 2 78 Jahre Anna Barth, Birkenweg Jahre Maria Hartmann, An der Staig 2 87 Jahre AlfredHennig, Uhlandstr Jahre Ingeburg Rühl, Gartenstr Jahre Katharina Stefan, Scheffelstr Jahre Elfriede Damaschke, Theresienstr Jahre Heinz Barth, Birkenweg Jahre SiegfriedVogel, Panoramastr Jahre Frieda Hennig, Birkenweg Jahre Stefan Scheer, Gartenstr Jahre Michael Heinz, Rosenweg 8 79 Jahre Georg Stiefel, Scheffelstr Jahre Josefine Dauser, Brucknerstr Jahre Anna Leibinger, Hauptstr Jahre Paul Meier, Dürerstr Jahre ReinholdLurz, Schönenbergstr Jahre Theresia-Maria Beringer, Lerchenweg Jahre Peter Ivosevic, Kellerweg Jahre Wilhelm Leibinger, Hauptstr Jahre Anneliese Oefinger, Lippachtalstr Jahre In Stetten: Helmut Waizenegger, Bachstr Jahre Andreas Aicher, Riedstr Jahre Johanna Schmuck, Winkelstr Jahre Ehejubilare: Goldene Hochzeit: SiegfriedundIngridNerling, Theresienstr. 3!!! Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren!!!! Langfinger gesucht Auf dem Galgenberg hat ein Langfinger eine als Viehtränke dienende verzinkte Wanne entwendet. Das bedeutet für den Besitzer neben dem materiellen Verlust auch einen unnötigen Mehraufwand, einen Ersatz zu beschaffen unddas Vieh übergangsweise anderweitig mit Wasser zu versorgen. Leider ist dies auch nicht der erste Fall bei dem eine Viehtränke entwendet wurde, was in unserer heutigen Wohlstandsgesellschaft ohnehin schon ein gewisses Befremden auslöst. Wir geben dem Langfinger daher Gelegenheit die Tränke über das Wochenende zurückzubringen. Vielleicht gab es ja auch den einen oder anderen wachsamen Wanderer oder Spaziergänger, der etwas verdächtiges beobachtet hat. Wer hinweise zur Aufklärung der Tat geben kann, soll sich bitte mit dem Bürgermeisteramt in Verbindung setzen. Vielen Dank bereits für Ihre Mithilfe. Grundsteuer und Gewerbesteuer Das Steueramt möchte darauf hinweisen, dass zum die 3. Rate der Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen fällig wird. Den Abbuchern wirddie Rate pünktlich zum Termin abgebucht. Die Barzahler werden gebeten, die Rate zu entrichten, die auf dem letzten Steuerbescheidausgewiesen ist. Bitte achten Sie darauf, dass auf dem Überweisungsträger der Name mit Ortsangabe des Einzahlers vermerkt ist undganz wichtig im Verwendungszweck deutlich lesbar, das Buchungszeichen 5... steht. Nur wenn diese Angaben vollständig sind, lassen sich Verwechslungen, Rückfragen undunnötiger Verwaltungsaufwandvermeiden. Bürgermeisteramt Sparaktionen im Sommer: - 2-für-1-Aktion für die gemischte Sauna am Sonntag, 22. undsonntag, 29. Juli: Zu zweit saunieren undnur einmal zahlen! - Sommerferien-Sparaktion: Vom 20. August bis zum 09. September erhalten Sie 50% Rabatt auf alle Einzeleintritte!

8 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Seite 8 - Weiterhin erhältlich: Das Kombiticket für das Hallenbad Mühlheim und das FreibadFridingen. Zum Preis einer regulären Zehnerkarte sindsie zum Besuch beider Bäder berechtigt. Bitte beachten Sie die Sommerpause unseres Bades vom 30. Juli bis 26. August. Die Sauna ist bereits ab dem 20. August wieder geöffnet. Städtische Hallen und Hallenbad machen Sommerpause Über die Sommerpause werden wieder zahlreiche Wartungs- undinstandhaltungsarbeiten in unseren Hallen undim Hallenbad durchgeführt. So werden im Hallenbad der Hubboden und die Hackschnitzelheizung gewartet sowie eine Grundreinigung des Beckens durchgeführt undausgeschwemmte Fugen erneuert. In den Hallen werden neben kleineren Instandhaltungsarbeiten notwendige Grundreinigungen durchgeführt. Die Hallen unddas Hallenbadsinddaher für den Übungsbetrieb vom 30. Juli bis zum 26. August geschlossen. Die Sauna öffnet bereits wieder am 20. August. Ihr Bürgermeisteramt Feuerwehr- Entschädigungssatzung (Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mühlheim an der Donau) vom Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 15 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Mühlheim an der Donau am 18. Juli 2007 folgende Satzung beschlossen: 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 8,50 Euro. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. (3) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt ( 15 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). (4) Für Bereitschaftsdienst wird auf Antrag für Auslagen ein Durchschnittssatz von 4,00 Euro je Stunde Bereitschaftsdienst im Feuerwehrmagazin bezahlt. 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von bis zu 2 aufeinander folgenden Tagen wirdauf Antrag a) für die Auslagen ein Durchschnittssatz bei mehr als drei Unterrichtsstunden von 13,00 Euro bei mehr als sechs Stunden 26,00 Euro b) bei tatsächlich entstandenem Verdienstausfall ein Durchschnittssatz von 8,50 Euro/Unterrichtsstunde gewährt soweit keine Entschädigung von anderer Stelle (z.b. Landesfeuerwehrschule) gezahlt wird. Ein Auslagenersatz wirdfür die Dauer einer Verpflichtung zum Katastrophenschutz nicht geleistet. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. (3) Bei Aus- undfortbildungslehrgängen außerhalb des Kreisgebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. Angebotene Fahrdienste und Mitnahmegelegenheiten sindzwingendzu nutzen. (4) Für Aus- undfortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt ( 15 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). 3 Zusätzliche Entschädigung (1) Die nachfolgendgenannten ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des 15 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes: Gesamtwehr Gesamtkommandant 250 Euro/Jahr Abteilung Mühlheim Kommandant 300 Euro/Jahr Stellv. Kommandant 100 Euro/Jahr Gruppenführer 50 Euro/Jahr Jugendfeuerwehrleiter 50 Euro/Jahr Maschinisten 40 Euro/Jahr Geräteverwalter 150 Euro/Jahr Hauswart 150 Euro/Jahr Abteilung Stetten Kommandant Stellv. Kommandant Gruppenführer Maschinisten Geräteverwalter Hauswart 150 Euro/Jahr 50 Euro/Jahr 30 Euro/Jahr 30 Euro/Jahr 50 Euro/Jahr 50 Euro/Jahr Erfüllt eine Person mehrere Funktionen bzw. Ämter wirdnur die jeweils höchste Entschädigung gewährt. Im Falle einer Aufteilung von Funktionen bzw. Ämtern wirdder jeweils anteilige Satz gewährt an die Funktions- bzw. Amtsträger gewährt. 4 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben undden Haushalt führen ( 15 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) sinddie 1 und2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen undaus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 8,50 Euro/Stunde gewährt. 5 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst Für Feuersicherheit (Brandwache) wird auf Antrag a) für Auslagen ein Durchschnittssatz von 5 Euro je Stunde b) bei tatsächlich entstandenem Verdienstausfall ein Durchschnittssatz von 8,50 Euro je Stunde gewährt. 6 Kameradschaftskasse Der Zuschuss für die Kameradschaftskasse der Gemeindefeuerwehr beträgt für die Abteilungen Mühlheim undstetten 45,00 Euro pro Person undjahr. Pro Mitglied der Jugendfeuerwehr wir ein jährlicher Zuschuss von 10,- Euro gewährt. 7 Schlussvorschriften (1) Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Zu gleicher Zeit treten die Feuerwehrentschädigungssatzung vom undalle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft.

9 Seite 9 Donnerstag, den 26. Juli 2007 (3) Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung kann innerhalb eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Mühlheim, Hauptstraße 16, Mühlheim an der Donau geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die oben bezeichnete Rechtsvorschrift als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der öffentlichen Bekanntmachung verletzt worden sind. Abweichendhiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch schriftlich nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss gemäß 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltendgemacht hat. Mühlheim an der Donau, Jörg Kaltenbach Bürgermeister Lfd. Nr. Leistung Betrag in Euro 1 Personalgebühren je Stunde 1.1 Brand- und allgemeine Hilfeleistungseinsätze - je Einsatzkraft 12, Einsätze im Rahmen der Überlandhilfe 8, Brandsicherheitsdienst - je Einsatzkraft 6,00 2 Fahrzeuggebühren je Stunde (einschließlich Bestückung) 2.1 Drehleiter DLK 23/12 300, Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 160, Löschgruppenfahrzeug LF 8 60, Einsatzleitwagen (ELW) 20,00 3 Gebühr für Geräte und Pumpen 3.1 Pumpen, Wassersauger, TS 8/8, Motorsägen, Aggregate, Trennschleifer undsonstige motorbetriebene Geräte 15,00 4 Hilfsmittel 4.1 Ölbinder pro Sack (20 kg) 35, Entsorgung Ölbinder nach Aufwand 4.3 weitere Hilfsmittel werden dem Kostenschuldner zum Tagespreis in Rechnung gestellt 5 Fremdleistungen Fremdleistungen (Kehrmaschinen-, Bagger-, Kraneinsatz usw.) werden in Höhe des tatsächlich anfallenden Rechnungs/- Verrechnungsbetrages erhoben 6 Einsatzbedingtes Prüfen und Reinigen 6.1 Reinigen und Prüfen der persönlichen Ausrüstung, der Schutzanzüge und das Reinigen, Desinfizieren, Wiederbefüllen und Prüfen von Atemschutzgeräten und-masken: Im Einsatz gebrauchte persönliche Ausstattungsgegenstände werden nach Reinigungs- undprüfaufwandberechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden zum Tagespreis dem Kostenschuldner in Rechnung gestellt. 7 Verwaltungsgebühren 7.1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (Erlass von Kostenfestsetzungsbescheiden, Organisation und Koordination von Einsätzen und Hilfeleistungen etc.) gemäß der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung; derzeit 3,00 bis 2.500,00 8 Fehlalarme 8.1 durch Brandmeldeanlagen, sonstige Falschmeldungen o.ä. nach Aufwand Anlage zur Kostenordnung (Anlage zur Kostenordnung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mühlheim an der Donau) vom Kostenverzeichnis - Artikel 1: Die Anlage zur Anlage zur Kostenordnung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mühlheim an der Donau erhält folgende Fassung: Artikel 2: (1) Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Zu gleicher Zeit tritt die Anlage zur Kostenordnung vom und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. (3) Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung kann innerhalb eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Mühlheim, Hauptstraße 16, Mühlheim an der Donau geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die oben bezeichnete Rechtsvorschrift als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der öffentlichen Bekanntmachung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch schriftlich nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss gemäß 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Mühlheim an der Donau, Jörg Kaltenbach Bürgermeister

10 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Seite 10 Aus dem Gemeinderat notiert Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2007 TOP 1 Neubau der Raiffeisenbank Donau-Heuberg eg Bürgermeister Jörg Kaltenbach erläutert, dass im September 2006 der Gemeinderat beschlossen hat, das Grundstück im Gewerbegebiet Unter dem Griesweg in Richtung Kreisverkehr an die Raiffeisenbank Donau-Heuberg zu veräußern. Die Raiffeisenbank möchte mit dem anvisierten Neubau der Siedlungsentwicklung der letzten Jahrzehnte Rechnung tragen und den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in die Vorstadt verlagern. Die Geschäftsstelle in der Oberstadt wird auch in Zukunft erhalten bleiben. Der Baubeginn ist bereits für den Herbst diesen Jahres vorgesehen, die Fertigstellung soll im Herbst 2008 erfolgen. Mit dem Neubau der zukünftigen Hauptstelle wurde die Firma Banco mit dem Hauptsitz in Minden beauftragt. Die Firma ist spezialisiert auf den Neu- und Umbau von Banken undhat Deutschlandweit bereits ca. 800 Projekte betreut. Der geschäftsführende Direktor Rolf Schiele erläutert, dass die Raiba 1983 ihr Gebäude in der Oberstadt bezogen hat, das Geschäftsvolumen hat sich seither von 65 Mio. DM auf 115 Mio. entwickelt. Die Raiba ist ein sehr zuverlässiger Gewerbesteuerzahler, beschäftigt insgesamt 37 Mitarbeiter, davon 24 in Mühlheim sowie drei Auszubildende. Für die Raiba sindkurze Wege undschnelle Entscheidungen vor Ort maßgeblich, daher auch das Bekenntnis zum Standort Mühlheim. Herr Gschwendtner von der Fa. Banco erläutert, dass das Gebäude nicht zu massig wirken sollte. Der Eingangsbereich ist in Richtung Kreisverkehr angelegt, ein Pultdach von 15 Dachneigung und eine weiße Putzfassade sind vorgesehen. Die Dachfläche in Richtung Landstraße soll mit einer Photovoltaikanlage versehen werden. Im Ansichtsbereich des Pultdaches ist eine Metallverkleidung vorgesehen. Die Geschosshöhe mit 3,78 m im Erdgeschoss umfassen auch eine um 70 cm abgehängte Decke. Auf Grundder Abweichungen vom Bebauungsplan verdeutlicht Stadtplaner Henner Lamm vom Büro Kommunalplan nochmals die Ziele des zugrunde liegenden Bebauungsplans: Ziel der Änderung war immer eine Abstufung in der Höhenentwicklung zum bestehenden Gewerbegebiet zu erhalten. Die Wuchtigkeit der Ansicht soll reduziert werden, daher wurden nicht nur Maximal-, sondern auch Minimalhöhen festgelegt. Zusätzlich sindbaumpflanzungen zur Abstufung geplant. Die Abweichung im Bereich der Dachneidung (15 statt 20 ) wird von der Ansicht aus Richtung Oberstadt kaum wahrzunehmen sein. Durch die Ausrichtung des Pultdaches wird eben gerade eine Abstufung zu den bestehenden Gebäuden im Gewerbegebiet erreicht. Das städtebauliche Ziel ist somit also erfüllt. Gestalterisch müsste die Photovoltaikanlage in die Dachfläche integriert werden und farblich mit Metalldach- und Dachfassade abgestimmt sein. Die Fassade in Richtung Süden (Oberstadt) muss ebenfalls differenzierter gestaltet werden. Der Anblick von der Oberstadt würde ansonsten erheblich leiden. Auch von Seiten des Verbandsbauamtes bestehen keine Bedenken gegen die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Aus der Diskussion im Gemeinderat wurde deutlich, dass der Neubau der Raiffeisenbank begrüßt wird, allerdings ist der Bau an einem sehr sensiblen Standort vorgesehen, zumal es sich um eine Ortseingangssituation handelt. Daher muss auch die Außengestaltung von Dach und Fassade repräsentativ sein. Die Vertreter der Raiba erläutern, dass der Neubau einen Spagat zwischen Außenwirkung undinnerer Aufteilung des Gebäudes darstellt. Für die Fassade wurden daher die Fenster als Gestaltungselement gewählt. Dennoch wirddie konstruktive Kritik des Gemeinderates aufgenommen. Der Gemeinderat fasst daher nach ausgiebiger Diskussion folgenden einstimmigen Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag der Raiffeisenbank Donau-Heuberg wirderteilt. 2. Vor Baufreigabe sindfolgende Punkte noch zu erfüllen: - Die Fassade zur Oberstadt muss in Material- undfarbgestaltung geändert werden. Ein entsprechender Vorschlag wirdin der nächsten Gemeinderatssitzung am 18. September 2007 beraten. - Ein Plan für die Photovoltaikanlage und deren Integration in das Dach sowie ein Farbvorschlag sindebenfalls bis zur Sitzung am vor zu legen. Möglichst soll zumindest eine Teilbegrünung des Daches Bestandteil der überarbeiteten Planung sein. - Der geforderte Freiflächenplan ist nach zu reichen. Hier müssen alle Hecken, Zäune, Pflanzungen undwerbeanlagen aufgeführt sein. Der Gemeinderat wird über diese Punkte beraten. 3. Das Verbandsbauamt wird beauftragt, die genannten Maßgaben durch entsprechende Auflagen in der Baugenehmigung zu sichern. TOP 2 EDV-Ausstattung Sitzungssaal Bereits im Jahr 2006 wurden entsprechende Mittel für die Beschaffung einer zeitgemäßen Präsentationsausstattung im Sitzungssaal des Vorderen Schlosses eingestellt. Seit ca. 1 Jahr zeigt sich, dass in nahezu jeder Sitzung die Verwendung eines Beamers notwendig und auch sinnvoll ist. Die nun angedachte Lösung bildet einen Spagat zwischen den baulichen Einschränkungen durch den Grundriss des Sitzungssaales und einer modernen EDV-Ausstattung. Im rückwärtigen Bereich des Vorsitzes wird eine Leinwand montiert und direkt davor ein moderner Beamer installiert. Somit ist die Sicht aller Gremiumsmitglieder und des Publikums auf die Projektionsfläche gewahrt. Für den Vorsitz wird ein Flachbildschirm auf dem Sitzungstisch angebracht. Inklusive der EDV-Komponenten undder Installation ist von Kosten von ca ,- aus zu gehen. Erfreulicherweise bleiben die Beschaffungskosten für die Ausstattung hinter dem Planansatz zurück. Die Restmittel werden allerdings für eine Ergänzung der EDV-Ausstattung im Bürgerbüro benötigt. Diese wird notwendig durch die zum eingeführten elektronischen Pässe, auf denen zukünftig Fingerabdrücke zu hinterlegen sind. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig: 1. Die Firma KelTech wirdmit der Lieferung undinstallation der EDV- Ausstattung im genannten Kostenrahmen beauftragt. 2. Mit den notwendigen Elektro- und Schreinerarbeiten werden die Firma Elektro Waizenegger bzw. die Schreinerei Schierle im genannten Kostenrahmen beauftragt. Öffentlich: TOP 3 Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes 1. Vor der Donaubrücke wurde dies Straße mit Rasengittersteinen im Bankettbereich aufgeweitet. Dies trägt einer Anregung aus der Bevölkerung Rechnung. Damit ist nun das Ausweichen besser möglich. Außerdem wird nun weniger Splitt bzw. Schotter auf die Straße bespült. Herr Fritz Schorer hat die Bauleitung wiederum ehrenamtlich übernommen. Hierfür spricht ihm der Bürgermeister im Namen des Gemeinderates nochmals seinen Dank aus. 2. Im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Neue Stadtquartier wird der Einmündungsbereich der Gartenstraße zur Landesstraße hin nochmals aufgeweitet, da dieser auch als Wendemöglichkeit für Anwohner der Schützenstraße dient. In der ursprünglichen Planung war bereits ein Radius von 6 m vorgesehen. Dieser ist für alle PKWs ausreichend. Der Radius wird nochmals um 1 m erweitert und der dahinter liegende Gehsteig mit abgesenkten Randsteinen ausgebildet. So müsste auch für größere Fahrzeuge ein einfaches Wenden möglich sein.

11 Seite 11 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Aus dem Gemeinderat notiert Gemeinsame Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrats vom 18. Juli 2007 TOP 1 Blutspenderehrung Bürgermeister Jörg Kaltenbach führte aus, dass es ihn besonders freue, 10 Ehrungen für freiwilliges Blutspenden vornehmen zu können. Sein besonderer Dank galt auch dem DRK, heute vertreten durch Herr Hermann Utz als Ortsgruppenleiter. Blutspender sind Lebensretter, mit diesem Slogan werbe das DRK und fordere gleichzeitig auf, Blut zu spenden. Die Werbung habe jedoch auch einen gewissen Wahrheitscharakter. Dies habe die Solidarität im vergangenen Jahr für Sabine Osswaldgezeigt. Durch das hervorragende Engagement der Einwohnerschaft an einer Typisierung teilzunehmen, habe wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen, zu einer Rettung eines Menschenlebens geführte. Frau Osswaldsei auf dem besten Wege der Genesung. So seien durch die zahlreichen Blutspenden bereits viele Menschenleben gerettet worden. Stellvertretendfür die Ehrungen trug er den Wortlaut einer Verleihungsurkunde vor. Für 10 mal freiwilliges Blutspenden erhielten die zu Ehrenden eine Verleihungsurkunde sowie eine Blutspender - Ehrennadel in Gold: Herrn Johannes Kiene Herr Thomas Kreutter Herr Stefan Waizenegger Frau Petra Vollmer Für 25-maliges Spenden eine Verleihungsurkunde in Gold mit Eichenkranz: Herr RolandBuschle Frau Ingeborg Leibinger Herr Adalbert Maier Herr WielandScheerer Frau Gaby Wenskus Für 50- maliges Blutspenden erhielt eine Verleihungsurkunde in Gold mit goldenem Eichenkranz: Herr Jürgen Buhl Gleichzeitig überreichte Bürgermeister Jörg Kaltenbach den Geehrten als Dank der Stadt Mühlheim eine Flasche Sekt. TOP 2 Kriminalitäts- und Unfallstatistik 2006 Zu diesem TOP konnte Bürgermeister Jörg Kaltenbach Herrn Polizeihauptkommissar Günther Heni, Leiter des Polizeipostens Mühlheim begrüßen. Anhandder vorliegenden Zahlen der KriminalitätsundUnfallstatistik könne ableitet werden, dass Mühlheim keine Kriminalitätsschwerpunkte undunfallschwerpunkte aufweise, die Einwohnerschaft auch Dank der Präsenz des Polizeipostens sicher in Mühlheim leben könne. Herr Polizeihauptkommissar Günther Heni erläuterte im Einzelnen die Zahlen. Die Anzahl der Straftaten sei gegenüber dem Vorjahr um 13 Taten auf 80 Straftaten zurück gegangen. Die Aufklärungsquote mit 67,5 % gegenüber dem letzten Jahr leicht zurück gegangen, was jedoch im ganzen Landkreis Tuttlingen feststellbar sei. Wie Bürgermeister Jörg Kaltenbach zu Beginn bereits ausführte, liege Mühlheim nach einer Häufigkeitszahl, also der Zahl der Straftaten je Einwohner im vergangenen Jahr bei Innerhalb des Regierungsbezirks liege die Zahl bei über 6.000, kreisweit bei ca , so dass Mühleim weit unter durchschnittlich von Kriminaltaten betroffen sei. Bei den Unfallvergleichszahlen sei gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 58 auf 50 Unfälle. Ganz erfreulich sei, dass es wiederum zu keinem tödlichen Verkehrsunfall gekommen sei. Bürgermeister Jörg Kaltenbach führte aus, dass 2009 der Ausbau der L277, Kessel bis Bergsteig geplant sei, so dass hier ein Gefahrenschwerpunkt beseitigt werde. Er hoffe, dass auch im kommenden Jahr ähnliche Werte bekannt gegeben werden können. Herr Heni bedankte sich abschließend für die sehr gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung, insbesondere jedoch auch bei der Einwohnerschaft für deren Mithilfe. TOP 3 Vergabe Erdanschüttung im Rahmen Erschließung neues Stadtquartier Zu diesem TOP begrüßte Bürgermeister Jörg Kaltenbach Herrn BernhardHipp vom Büro Breinlinger & Partner aus Tuttlingen. Die Bauarbeiten für die Erschließung des neuen Stadtquartiers seien im vollen Gange. Auf Grundanderweitiger Ausschreibungen habe man sich entschieden, die Ausschreibung der Erdanschüttung im Rahmen der Erschießung des neuen Stadtquartiers zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Es habe sich gezeigt, dass diese Vorgehensweise richtig gewesen sei. Währenddie ursprüngliche Kostenschätzung bei , Euro gelegen habe, liege der jetzige Vergabevorschlag bei , Euro. Diese Entwicklung sei insbesondere auf die Zufuhr des Materials vom Kreuzstraßentunnel in Tuttlingen zur Anböschung zurück zu führen. Herr Hipp führte aus, dass die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben worden seien. 4 Firmen hätten das Leistungsverzeichnis angefordert, 2 Angebote seien eingegangen. Die Ausschreibung beinhaltete qm Auffüllmaterial sowie die Ausführung von einer über 150 m langen und 1 m hohen Gabionenmauer am Böschungsfuß. Ausführungszeitraum sei bis Mai Bei der Prüfung der Angebote sei aufgefallen, dass das Auffüllmaterial auf einem sehr günstigen Preisniveau liege, so dass das Büro davon ausgehe, dass diese Preise begünstigt durch den Bau des Kranzstraßentunnels so günstig angesetzt werden konnten. Das Angebot beinhalte auch eine regelmäßige Verdichtung des Materials. Günstigste Bieterin sei die Firma SKS aus Tuttlingen mit einem Angebotspreis von ,16 Euro. Das Büro Breinlinger & Partner schlage vor, der Firma SKS den Auftrag zu erteilen. Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, die Erdanschüttung im Rahmen der Erschließung des neuen Stadtquartiers an die Firma SKS Bau Tuttlingen, als günstigste Bieterin zu einem Angebotspreis von ,16 Euro zu vergeben. TOP 4 Neuregelung der Entschädigungssatzung der Feuerwehr Bürgermeister Jörg Kaltenbach begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Abteilungskommandanten der Freiw. Feuerwehr Mühlheim, Herrn Armin Ulrich und Stetten Herrn ReinholdBuschle sowie Herrn Anton Ulrich als Gesamtkommandanten der Freiw. Feuerwehr. Nachdem die Feuerwehr-Entschädigungssatzung letztmals im Jahr 2003 angepasst worden sei, habe die Verwaltung in Absprache mit den Kommandanten einige Änderungen vorgenommen. Wichtigste Änderung sei hierbei die Erhöhung der Einsatzentschädigung von 7,50 Euro auf 8,50 Euro pro Stunde. Eine moderate Erhöhung werde auch im Bereich der jährlichen Aufwandspauschale für die Kommandanten vorgeschlagen. Durch die Beschaffung des Drehleiterfahrzeuges habe man auch eine Anpassung der Kostenordnung vornehmen müssen. Wichtigste Änderung in diesem Bereich sei, dass bei Überlandhilfe nur die tatsächlich an die Feuerwehr ausbezahlten Einsatzstunden abgerechnet werden. Ferner sei der Hinweis aufgenommen, wonach bei Fehlalarmen eine volle Berechnung nach Aufwandabgerechnet werde. Auf eine Anfrage hinsichtlich der Differenzierung der zusätzlichen Entschädigung für die Abteilungskommandanten führte Bürgermeister Jörg Kaltenbach aus, dass Mühlheim zugleich Stützpunktfeuerwehr sei. Die zeitliche Inanspruchnahme sei höher, so dass das Verhältnis ausgewogen sei. Dies sei in Einvernehmen mit den Feuerwehren so vorgeschlagen. Dafür seien die Zuwendungen für die Kammeradschaftskassen einheitlich angepasst worden. Hier gäbe es künftig keine Differenzierung der beiden Abteilungsfeuerwehren. Die Vorgehensweise sei mit Ortsvorsteher Emil Buschle abgesprochen. Für OV Emil Buschle sei bei Feuerwehrangelegenheiten das Votum der Feuerwehr entscheidend. Die neu gefasste Feuerwehrentschädigungssatzung und die Änderung der Kostenordnung wurden einstimmig beschlossen.

12 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Seite 12 Rückblickendlobte Bürgermeister Jörg Kaltenbach nochmals das Engagement der Feuerwehren. Das Jubiläumsfest sei hervorragendorganisiert unddurchgeführte worden. Der große Zulauf habe gezeigt, dass die Einwohnerschaft die Feuerwehren unterstütze undnicht nur im Notfall an deren Arbeit Interesse zeige. TOP 5 Instandsetzung Wanderweg im Lippachtal Bürgermeister Jörg Kaltenbach führte aus, dass die Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins in der Vergangenheit mehrfach eine Sicherung des schmalen abschüssigen Teilstücks von ca. 30 Metern, fast direkt angrenzend an den Lippachtalspielplatz in Richtung Mahlstetten gekümmert habe. Nachdem dieses Wegstück nach Hangrutschungen wieder hergestellt worden sei, sei im Jahr 2002 ein Einbau von Eisenträgern zur Sicherung des Weges notwendig geworden. Im Jahr 2005 sei es jedoch wieder zu einer Rutschung des gesamten Hanges gekommen. Im Hinblick auf den neuen qualifizierten Fernwanderweg von Gosheim nach Beuron, der auch durch das Lippachtal führte, müsse nunmehr eine Sicherung des Weges erfolgen. Daher habe im März eine gemeinsame Begehung mit dem Gauobmann des Schwäbischen Albvereins Herrn Lang, Vertretern der Ortsgruppe, Herrn Knittel von der DonauberglandGmbH, Verbandsbauamt sowie der Stadtverwaltung stattgefunden. Ergebnis dieser Begehung sei, dass eine dauerhafte Sicherung der Böschung in diesem Bereich nur durch einen massiven Eingriff erzielt werden könne. Seitens der Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins wurde ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro, seitens des Gaus 500 Euro zugesagt. Nachdem es sich hier um eine Unterhaltungsmaßnahme handle, können weitere Zuschüsse wie beispielsweise vom Naturpark Obere Donau nicht abgerufen werden. Auf die Anfrage in wie weit eine Wegeführung am Hangfuß möglich sei, führte Bürgermeister Jörg Kaltenbach aus, dass dies in diesen sensiblen Landschaftsbereich aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht wünschenswert sei. Allerdings lägen die Kosten einer Verlegung des Weges bei ca Euro, so dass dies auch wirtschaftlich auszuschließen sei. Aber gerade die schmale Wegeführung mache den Wanderweg interessant. Auf die Anfrage hinsichtlich der Ausschreibung der Maßnahme führte Bürgermeister Jörg Kaltenbach aus, dass das Verbandsbauamt eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen habe, die Fa. Nufer jedoch als einzige Firma auch ein Angebot abgegeben habe. Die angebotenen Preise wurden vom Verbandsbauamt als günstig im Vergleich zu anderen Ausschreibungen gewertet. Der Anregung mit der jetzigen Sicherungsmaßnahme 2 weitere Gefahrenpunkte zu beseitigen, sagte Bürgermeister Jörg Kaltenbach zu, dass die Durchführung der Hangsicherung vor Ort nochmals abgestimmt werde. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, das abschüssige Teilstück des Wanderweges im Lippachtal angrenzendan den Spielplatz in Richtung Mahlstetten umgehendzu sanieren und dauerhaft gegen Rutschungen des Hanges zu sichern. Mit der Bauausführung wurde die Fa. Nufer GmbH zu einem Angebotspreis von 6.209,49 Euro beauftragt. Bei einem Finanzierungsanteil der Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins in Höhe von 300 Euro, sowie des Gau des Schwäbischen Albvereins in Höhe von 500 Euro verbleibt für die Stadt ein Finanzierungsanteil von 5.409,42 Euro. Der Bitte, mit der Gemeindeverwaltung Mahlstetten notwendige Heckenrückschnitt des Wanderweges in Kontakt zu treten, sicherte Bürgermeister Jörg Kaltenbach zu. Bürgermeister Jörg Kaltenbach erläuterte weiterhin das neue Design der Beschilderungstafeln des Qualitätswanderweges der Donauberglang Marketing und Tourismus GmbH. Neben den Hinweisen auf die Städte und Gemeinden mit Angabe der Entfernung, erfolge auch ein Hinweis auf touristische Ziele wie Aussichtpunkte, Restaurants etc. Zudem der Hinweis auf Bahn- und Bushaltestellen. In Mühlheim sei die Aufstellung von 2 Schildern vorgesehen. Er habe die Unterstützung bei der Fundamentierung durch den Bauhof zugesagt. TOP 6 Vergabe neues Beschilderungskonzept Der Bürgermeister Jörg Kaltenbach führte aus, dass Landschaftsarchitekt Achim Ketterer entsprechendder Beschlussfassung des Gemeinderates vom die 3 Firmen um Abgabe eines Angebotes für das neue Beschilderungskonzepts gebeten habe. Günstigste Bieterin sei die Fa. Liebermann aus Wurmlingen. Leider sei zum jetzigen Standkeine Differenzierung der Finanzierungsanteile zwischen Stadt und dem Handelsverein möglich, da die einzelnen Schilderstandorte zunächst nochmals mit dem Handelsgewerbeverein im Detail abgesprochen werden müssen. Klar sei jedoch, dass jedes Schild separat nach Werbeanteilen abgerechnet werden müsse. Der maximale Kostenanteil der Stadt beziffere er auf Euro. Für das Haushaltsjahr 2007 ständen Mittel in Höhe von Euro zur Verfügung, so dass eine zeitige Umsetzung des Beschilderungskonzepts angestrebt werde. Bis zur Sommerpause im kommenden Jahr soll dann das Beschilderungskonzept abgeschlossen sein. Die Firma Liebermann sei ein leistungsfähiges Unternehmen, so dass keine Bedenken gegen eine Beauftragung vorlägen. Bei 1 Stimmenenthaltung wurde mit der Umsetzung des Beschilderungskonzeptes entsprechenddem Angebot vom über ,06 Euro die Fa. Liebermann beauftragt. Weiterhin wurde Landschaftsplaner Achim Ketterer beauftragt, bis zur Gemeinderatssitzung am gemeinsam mit der Fa. Liebermann einen überarbeiteten Gestaltungsvorschlag für die Ortseingangsbeschilderung zu erarbeiten undein Konzept für die sukkzessive Umsetzung der Neubeschilderung vorzustellen. TOP 7 Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes Der Bürgermeister Jörg Kaltenbach informierte das Gremium, dass für die Landschaftspflegemaßnahme Stadthalde oberhalb des Mühlkanals der Naturpark Obere Donau einen Zuschuss in Höhe von Euro bewilligt habe. Auch der Antrag auf Zuwendung aus dem Ausgleichstock für die Sanierung des Altbaues der Grundschule sei positiv beschieden worden. Hier seinen Euro bewilligt worden. Das Kostenvolumen betrage Euro. Weiterhin informierte der Bürgermeister Jörg Kaltenbach, dass die L-Bank die Restzahlungen der Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm für die Maßnahmen am Gemeindezentrum angewiesen habe. Für die sehr gelungene Umfeldgestaltungsmaßnahme konnte insgesamt ein Zuschuss in Höhe von Euro, für den Anbau am Gemeindezentrum weitere Euro abgerufen werden. Das Geld sei sehr gut investiert, die Maßnahmen hätten zu einer wesentlichen Aufwertung in dem Bereich geführte. Sein besonderer Dank gelte auch Herrn Karlheinz Waizenegger, der eine Sanierung des angrenzenden Giebels seines Gebäudes vorgenommen habe. Ebenfalls erfreulich sei die Entwicklung der Waldbewirtschaftung. Während die Planung von einem Überschuss von Euro ausgegangen sei, weise die Forstverwaltung beim vorläufigen Vollzug des Forstwirtschaftsjahres 2006 einen Gewinn in Höhe von Euro aus. Des Weiteren führte der Bürgermeister Jörg Kaltenbach aus, dass die in der letzten Gemeinderatsitzung beschlossenen Verfugungsarbeiten am Kriegerdenkmal durch Herrn Willi Bucher durchgeführte werden konnten. Damit konnten die Sanierungsarbeiten am Kriegerdenkmal abgeschlossen werden. Das Kriegerdenkmal präsentiere sich nunmehr wieder als ehrenhafte Gedenkstätte. Weiterhin informierte der Bürgermeister Jörg Kaltenbach den Gemeinderat darüber, dass heute eine Abnahme der Urnenwände auf den beiden Friedhöfen stattgefunden habe. Die Steinplatten der Nischenfelder bei der Urnenwand auf dem Mühlheimer Friedhof seien nunmehr so ausgerichtet, dass sich jeweils ein Kreuz abbilde. Man habe sich hinsichtlich der Beschriftung der Steinplatten darauf verständigt, dass neben einer Gravur auch aufgesetzte Zeichen möglich seinen. Eine positive Entwicklung könne er auch beim Vereinsring vermelden. Erich Lang habe sich bereit erklärt, den Vorsitz des

13 Seite 13 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Vereinsrings zu übernehmen. Seine Stellvertreter seinen Thomas Kalmbach und Jörg Eichwald. Die Geschäftsstelle bleibe bei Uwe Steinbächer als Sachbearbeiter des Verwaltungsbereiches der Stadt. Für das diesjährige Kinderferienprogramm könne auch Dank der Bereitschaft der Vereine undorganisationen interessante Angebote für die Kinder und Jugendlichen angeboten werden. Herr Uwe Steinbächer habe eine Broschüre aufgelegt, die bei der am kommenden Samstag stattfindenden Eröffnungsveranstaltung des Kinderferienprogramms verteilt werde. Im Rahmen des Sommerprogramms habe sich Volker Kauder auch für einen Besuch in Mühlheim angemeldet. Am 03. August um 9:00 Uhr besuche die Firma Softwork von Tilmann Starke in der Bahnhofstraße. Dieser Abstecher sei anerkennend, da jährliche Abstecher in denselben Ort durch Herrn Kauder nicht vorgesehen seien. Er bat daher die Mitglieder um Vormerkung des Termins. Auch die Bevölkerung ist herzlich zu diesem Termin eingeladen. Am 31. August sei um Uhr Fassanstich des diesjährigen Städtlefestes. Er habe den Ortschaftsrat Nendingen zum Fassanstich eingeladen und bat daher, dass sich die Ratmitglieder möglichst zahlreich zum Fassanstich am Hauptsstand bei Rathaus einfinden. Neben dem Hauptstandunterhalb des Rathauses bilde der Vorplatz des Stadttores einen weiteren Hauptbereich, so dass sich das Festgeschehen auf die Hauptstraße konzentriere. Im hinteren Bereich des Vorderen Schlosses zum Schloss der Familie von Enzberg sei ein zentraler Bereich für Angebote für Kinder. Erfreulich sei, dass sich das Altenzentrum durch Kaffee und Kuchen am Festprogramm beteilige. Hinsichtlich der Anregung, wonach die Hundekotstellen im Ortsteil Stetten sehr gut angenommen werden würden, und daher auch in Mühlheim entsprechende Hundekotstellen vorzusehen seinen, führte Bürgermeister Jörg Kaltenbach aus, dass er bei der letzten Besichtigung des Schwedengrabes leider feststellen musste, dass die Grünanlage der neu angelegten Gedenkstätte Hundekot aufwies. Die Verwaltung sei daher bereits in dieser Angelegenheit tätig. Die Anregung die Vereinsvertreter hinsichtlich der Aktualisierung der Vereindaten auf der städtischen Homepage hinzuweisen nahm Bürgermeister Jörg Kaltenbach gerne auf. In diesem Zusammenhang lobte er die Ortsgruppe des DRK, die eine ständige Aktualisierung ihrer Vereinsdaten vornehme. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2008 vom Das Ministerium für Ernährung undländlichen Raum schreibt hiermit das Jahresprogramm 2008 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die neue ELR-Richtlinie, die zum in Kraft tritt ( Stichwort ELR undgemeinsames Amtsblatt vom 31. Juli 2007). 1. Grundsätzliches Die Aufnahme in das Programm erfolgt durch die Programmentscheidung des Ministeriums. Gemeinden, die mit einem mehrjährigen Umsetzungskonzept in das Programm aufgenommen werden, können für ihre Planungen innerhalb eines maximal 5-jährigen Zeithorizonts nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Bewilligungsmittel von einem Fördervorrang ausgehen, sofern die Konzepte dies erfordern. 2. Zuwendungsfähige Maßnahmen Das Jahresprogramm 2008 konzentriert entsprechend der Zielsetzung der novellierten ELR-Richtlinie die Förderung auf die innerörtliche Entwicklung. Damit sollen zum Einen die Ortskerne gestärkt und zum Anderen der Landschaftsverbrauch im Außenbereich gebremst werden. Darüber hinaus wirddie ökologische Komponente des ELR gestärkt. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorgang undsindfür kommunale Projekte Fördervoraussetzung (Ziffer 5.1 der ELR-Richtlinie). Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Prioritätensetzung zur Projektauswahl. Privat-gewerbliche Projekte werden in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigen gefördert (Ziffer 8.5 der ELR - Richtlinie). Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis -Beihilfen darf Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen ( De-minimis -Beihilfe, VO (EG) Nr. 1998/2006). Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig. Weitere nicht zuwendungsfähige Maßnahmen sindunter Ziffer 5.9 der ELR-Richtlinie aufgeführt. Bei privaten Maßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen wird der Förderbetrag je Wohnung im Falle der Umnutzung auf Euro angehoben. Zusätzlich entfallen die Einkommensgrenzen. 4. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Bereich EFRE Es ist vorgesehen, in der abgegrenzten Gebietskulisse der Landschaftsfördergebiete das ELR mit finanzieller Unterstützung der EFRE im Rahmen des Programms Regionale Wettbewerbsfähigkeit undbeschäftigung (RWB) umzusetzen. Schwerpunktmäßig können privat-gewerbliche Vorhaben zur Schaffung undsicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen gefördert werden, bei denen die bauliche Investition in Verbindung mit der Entwicklung undeinführung von Innovationen, z.b. neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, im Unternehmen steht und/oder auf Beiträge zum Ressourcenschutz ausgerichtet ist. Auch innovationsorientierte Existenzgründungen und wachstums- undbeschäftigungsorientierte Unternehmensinvestitionen kommen für eine EFRE-Förderung in Betracht. Darüber hinaus können kommunale Vorhaben zur Reaktivierung von Brachflächen für die gewerbliche Nutzung, zur ressourcenschonenden Entwicklung von wirtschaftsnaher Infrastruktur, wie z.b. Gründerzentren, sowie andere Vorhaben, die die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu einem wettbewerbsfähigen Standort einschließlich des Bereichs Tourismus unterstützen, gefördert werden. Weitere Informationen stehen unter im Internet zur Verfügung. Das Operationelle Programm befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren bei der EU. Nähere Informationen über die Förderung bzw. deren Voraussetzung werden bekannt gemacht, wenn das Programm genehmigt ist. 5. Verfahren Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von Gemeinden gestellt werden. Die Gemeinden stellen die Projekte ihres Aufnahmeantrages in eine Rangfolge (priorisierte Projektliste). Stellt eine Gemeinde Aufnahmeanträge für mehrere Orte, sinddiese zusätzlich untereinander in eine Rangfolge zu bringen. Bei der Formulierung der Projektbeschreibung privat-gewerblicher Vorhaben stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Arbeitsplätze vor und nach der Investition sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Investor ab. Dabei ist auf realistische Angaben zu den Arbeitsplätzen zu achten. Die Aufnahme der privat-gewerblichen Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die L-Bank. Dabei ist u.a. die Vermögens- undertragslage der antragstellenden Unternehmen und Unternehmer zu prüfen. Zuwendungsempfänger, Projektbezeichnung und Höhe der Zuwendung werden veröffentlicht (Ziffer 9.8 der ELR- Richtlinie). Die für die Antragstellung 2008 gültigen Formulare können bei dem für die Gemeinde zuständigen Regierungspräsidium angefordert und unter der Internetadresse abgerufen werden. Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Gemeinden bis zum 26. Oktober 2007 parallel je 2fach der Rechtsaufsichtsbehörde und der Bearbeitungsstelle im Re-

14 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Seite 14 gierungspräsidium vorzulegen. Die Rechtsaufsichtsbehörde legt eine Fertigung zusammen mit ihrer kommunalwirtschaftlichen Stellungnahme bis zum 14. November 2007 der zuständigen Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vor. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es das gestraffte Verfahren im ELR erforderlich macht, dass die Unterlagen zum jeweiligen Zeitpunkt vollständig sind. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Stadt im Bereich Service Neue Ausstellung! Gruß aus Mühlheim... Ausstellung anlässlich des Stadtfestes. Der Heimatverein zeigt seine umfangreiche Ansichtskartensammlung im Großen Saal des Vorderen Schlosses. Die Eröffnung der Ausstellung findet statt am Donnerstag um 19:30 Uhr. Der Heimatverein und die Stadt Mühlheim laden herzlich dazu ein. Die Ausstellung ist sonntags von Uhr geöffnet. Die Sonderöffnungszeiten am Stadtfest werden noch bekannt gegeben. Hauptamt [Kultur, Tourismus, Ehrenamt], Vorderes Schloss, Mühlheim/Donau Telefon 07463/8903Fax 07463/ Öffnungszeiten: Mo/Di und Do/Fr 8-12 Uhr; Mo/Mi/Do Uhr, Di Uhr Das Amt bleibt während der Sommerferien zu den üblichen Zeiten geöffnet! BÜRGERSCHAFTLI- CHES ENGAGEMENT Suchen sie Hilfe, haben sie Hilfe anzubieten? Wir freuen uns auf neue Aufgaben und Ideen. Melden sie sich bei der Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement im Vorderen Schloss. Wir helfen ihnen gerne weiter! Ferienspaß 2007 Unser Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche hat begonnen und dauert vier Woche lang. Wer hätte Lust ehrenamtlich als Betreuer/in bei einzelnen Veranstaltungen mitzuwirken? Manchmal suchen wir nur Aufsichtspersonen, ab undzu auch noch Fahrer/innen. Jugendlichen Interessentinnen und Interessenten, die demnächst ins Arbeitsleben eintreten wollen, können wir für ihre Mithilfe gerne eine Bestätigung ausschreiben, die man zum Beispiel in den Qualipass aufnehmen oder einzeln seinen Bewerbungsunterlagen beilegen kann. Homepage Ganz dringend suchen wir eine/n Sachkundigen, der/die uns ehrenamtlich dabei helfen will, die BE-Seiten auf unserer städtischen Homepage mit Leben zu erfüllen. Wir denken daran, unsere Seiten stark interaktiv zu gestalten undwürden uns freuen, wenn sich jemand findet, der Spaß daran hat, dabei mitzuwirken. Bitte in diesem Fall direkt an Uwe Steinbächer (Telefon 8903) oder Ralf Sulzmann (Telefon ) wenden! Ausflüge für Jedermann Unser nächster Ausflug steht an undwir haben den Termin so gelegt, dass diesmal wirklich (fast) jeder mit kann, der Lust hat undnicht in Urlaub ist. Es handelt sich um einen günstigen Halbtagesausflug und Frau Müller undfrau Ziegler haben sich erneut für ein Reiseziel in Oberschwaben entschieden. Zunächst fährt der Bus in die Erlebnismühle nach Reichenbach, dann geht s noch ins Bierkrugmuseum nach BadSchussenried, wer will kann aber auch nur einkehren oder bummeln gehen. Los geht es am Donnerstag, am Mittag um 12 Uhr, Rückkehr ist am Abend nach Absprache. Details bei telefonischer Anmeldung bei Paula Müller (Tel. 7839) undjosefine Ziegler (Tel ). KULTUR Vorverkauf für Fremdveranstaltungen Wir verkaufen im Bürgerservicebüro im Erdgeschoss des Rathauses das Kultur- TICKET, d.h. Eintrittskarten für nahezu alle kulturellen Großveranstaltungen in der Region. VEREINSRING Millemer Städtlescht Unser Stadtfest geht vom Freitag, 31. August bis Sonntag, 2. September über die Bühne. Bis kurz vor dem Fest heißt es für die Verantwortlichen planen und organisieren, damit auch dieses Fest wieder ein Erfolg wird. Unser Arbeitskreis ist mit Vereinsvertretern undehrenamtlichen besetzt, die sich unregelmäßigen Abständen treffen und dafür sorgen wollen, dass wir allen unseren Gästen an drei Tagen ein buntes Programm anbieten können. Einzelheiten zum fest entnehmen sie bitte in den nächsten Tagen und Wochen den Veröffentlichungen in der Tagespresse, auf der Homepage der Stadt und sonstigen Publikationen. In jedem fall schon mal fett im Kalender unterstreichen: Millemer Städtlefescht vom bis 2.9.! Und nicht vergessen, dass sie mit dem Kauf von Tombolalosen unser Fest unterstützen undzudem attraktive Preise gewinen könne. Die Lose erhalten sie bei allen teilnehmenden Verein und Organisationen sowie im Bürgerservicebüro undim Kultur- undverkehrsamt. Hallen geschlossen Wir weisen die Sport treibenden Vereine darauf hin, dass gemäß der gültigen Nutzungsordnung- die Hallen in Mühlheim undstetten währenddes Urlaubszeitraums der Hausmeister in den Sommerferien geschlossen bleiben! Ferienprogramm Unser Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche nennt sich in diesem Jahr Ferienspaß 2007 undwurde am Samstag, 21. Juli in der Festhalle eröffnet. Zahlreiche Vereine undauch wieder einige Gewerbetreibende und Privatpersonen beteiligen sich in diesem Jahr, so dass wir ein sehr umfangreiches Programmpaket für alle Altersklassen anbieten können. Die Eröffnung am Samstag war nicht sehr gut besucht, der Boom mit den Sammelbildern ist nach der WM offensichtlich auch abgeflacht undauch sonst waren nur wenige Sammler/innen in der Festhalle. Dennoch gut angenommen wurden die frisch zubereiteten Fruchtcocktails undauch zahlreiche Anmeldungen sind bereits eingegangen. Noch ist aber keine Veranstaltung ausgebucht!!! Die Gruppe Experience spielte ab 12 Uhr ein Konzert von über zwei Stunden mit zahlreichen Hits aus den 70er-, 80er- und 90er Jahren. Zum Finale gesellte sich auch noch Eva-Maria Wettki, die Auszubildende der Stadtverwaltung als Sängerin hinzu, was dem Ganzen noch einen besonderen Touch gab.

15 Seite 15 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Das neue Programmheft mit Anmeldeformularen (ein weiteres ist auch in diesem Mitteilungsblatt zu finden) und liegt auch im Rathaus undim Vorderen Schloss sowie im Einzelhandel aus, es wurde an den Schulen verteilt (Zudem ist das Programm komplett auf unserer Homepage ww.muehlheim-donau.de zu finden und wird in der Tagespresse veröffentlicht. Das komplette Programm: Programmübersicht Do., , Uhr Kino unter Sternen in TUT Sa., , Uhr Ein Morgen auf dem Hochsitz des Jägers Di., , Uhr Erlebniswelt Oberdigisheim Mi., , 9.30 Uhr Freilichtmuseum Neuhausen Do., , 9.00 Uhr Besichtigung Hochregallager Papke Fr., , Uhr Lippachtal-Piraten Di., , 9.00 Uhr Besuch der Jugendverkehrsschule Mi., , Uhr Mini-Fußball-WM Fr., , Uhr Wettschießen im Schützenhaus Di., , Uhr Hoch hinaus mit der neuen Drehleiter Mi., , Uhr Sauschwänzlebahn fahren Do., , Uhr Besichtigung Polizeidirektion Do , Uhr Bike & Boot XXL (Bikanucook), Tag 1 Fr Bike & Boot XXL (Bikanucook), Tag 2 Sa., , Uhr Spielenachmittag ums Turnerheim Mo., , Uhr Höhlenexpedition Di., , Uhr Beim Buschle-Bäck Fr., Abschlussfest im Berolino Hallenspielplatz Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche ( Ferienspaß 2007 ) Auch in diesem Jahr bieten wir in den Sommerferien wieder ein attraktives Programm für Kinder und Jugendliche ( Ferienspaß ), die sich nicht im Urlaub befinden. Die Veranstaltungen erstrecken sich von Ende Juli bis spät in den August hinein. Das Programm versteht sich als Angebot für alle Kinder und Jugendlichen. Wir bitten jedoch zu beachten, dass aus verschiedenen Gründen, auch diesmal wieder bei einigen Veranstaltungen eine Beschränkung der Teilnehmerzahl und des Alters vorgenommen wurde. Bitte diesmal wieder für alle, auch die offenen Veranstaltungen anmelden, um uns die Planung zu erleichtern. Kurzfristige, kleinere Änderungen sind jeweils möglich. Bitte beachten sie auch die Ankündigungen in den Medien! Pro Veranstaltung ist auch in diesem Jahr eine Anmeldegebühr von 50 Cent zu entrichten, die in erster Linie für die Versicherung der Teilnehmer und das große Abschlussfest verwendet wird, das Ende August stattfinden wird. Anmeldungen dazu werden in den beiden Wochen davor telefonisch angenommen. Alle Veranstaltungen werden bezuschusst, aber einige (speziell die für die älteren Jugendlichen) sindsehr teuer. Wir müssen hier einen kleinen Teil der Kosten auf die Teilnehmer/innen umlegen. Wir bitten dafür um Verständnis! Sollten Kinder und Jugendliche aus wichtigen Gründen an einer bereits angemeldeten Veranstaltung nicht teilnehmen können, kann die schon gezahlte Anmeldegebühr wieder im Kulturamt abgeholt werden. Die Eltern bitten wir darum, ihre Kinder rechtzeitig vor einer Veranstaltung zum jeweiligen Treffpunkt zu schicken/zu bringen undsie wieder abzuholen. Sollte eine Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden können, bieten wir in jedem Fall im gleichen Zeitraum ein Alternativprogramm an. Wir bitten um pünktliches Erscheinen an den angegebenen Treffpunkten und weisen darauf hin, dass den Anweisungen der Aufsichtspersonen bei den einzelnen Veranstaltungen unbedingt Folge zu leisten ist!

16 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Seite 16 Wir danken allen Vereinen und Organisationen, allen Betrieben undprivatpersonen, die auch in diesem Jahr das Ferienprogramm durch ihre Mithilfe möglich machen! Anmeldungen (bitte komplett lassen, nicht zerschneiden!) und die Teilnehmergebühr/Eintrittsgelder können im Kultur- und Verkehrsamt im Vorderen Schloss abgegeben oder, falls geschlossen, eingeworfen (Briefkastenschlitz in der Eingangstür) werden. Auf den Anmeldeformularen sind auch noch mal die wichtigsten Daten (Datum/Zeit, Teilnehmer/innen) vermerkt. Bitte für jeden ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen. Man findet es auf der letzten Seite des Programmhefts, zusätzliche Anmeldeformulare gibt es in der Schule oder im Kultur- und Verkehrsamt. Uwe Steinbächer Kulturamtsleiter Evang. Kindergarten Mühlheim Kommt mit ins Zahlenland - eine spielerische Entdeckungsreise für die Vorschüler des Ev. Kindergarten in die Welt der Mathematik. Das geheimnisvolle Zahlenlandbesteht aus einer Zahlenstadt mit Zahlengärten, Zahlenhäusern, Zahlentürmen undeinem Zahlenweg. In dieser Zahlenstadt leben ganz besondere Einwohner, nämlich die Zahlen von Wir ließen unserer Fantasie freien Lauf undhaben aus verschiedenen Materialien, wie Tücher, Bauklötze, selbst gebastelten Zahlen etc dieses Zahlenlandselbst hergestellt undjeweils zu Beginn der Vorschulstunden gemeinsam aufgebaut. Im Zahlenlandwohnen die Zahlen unddort ereignen sich Geschichten, Spiele undmusikalische Aktivitäten. Durch den Aufbau der Zahlenstadt wurden die mathematischen Eigenschaften der Zahlen von eins bis zehn für alle sinnlich erfahrbar. Um ins Zahlenlandzu gelangen, mussten die Kinder erst einen Zahlenweg überqueren der uns in das zauberhafte Zahlenland führte. Einmal in der Woche reisten wir ins Zahlenlandundbesuchten eine Zahl natürlich der Reihe nach. So stand immer eine andere Zahl im Mittelpunkt. Mit Hilfe von Zahlengeschichten undzahlenliedern, die zu den beliebtesten Elementen des Projektes gehörten, entdeckten wir viele Eigenschaften der Zahlen. Daran schlossen sich Spiele undandere Aktivitäten an, die unsere Vorschulstunden (jeweils 1,5 Std.) voll ausfüllten. So reisten wir zehnmal in das geheimnisvolle Zahlenlandundwir haben dabei sehr viel erlebt undneues entdeckt bzw. gelernt. Die Reise ins Zahlenland ist als Gesamtprojekt gestaltet. Natürlich können auch einzelne Elemente an anderer Stelle im normalen Tagesablauf des Kindergartens integriert werden. Das taten wir auch. Unser Zahlenprojekt rundeten wir mit einer Zahlenbackstunde ab, in der wir gemeinsam unsere Zahlen backten. Zusammen genossen wir unsere Zahlen underinnerten uns noch mal an unsere Erlebnisse im Zahlenland. Wir Vorschüler des Ev. Kindergartens waren jede Woche schon fieberhaft gespannt aufs Zahlenlandundkonnten es kaum erwarten. Es war eine wunderschöne Reise, die wir nie vergessen werden. Die Vorschüler undihre Reiseleiterin Katja Rack des Ev. Kindergarten Theaterbesuch mit Überraschungen zum Abschluss der Vorschule Erwartungsvoll, ausgerüstet mit gut gefüllten Rucksäcken undihren Kindersitzen trafen sich acht der neun künftigen Schulanfänger des Ev. Kindergartens zum Vorschulabschiedsfest. Im Beisein der Eltern übergaben sie noch bevor es losging einen großen Karton an Katja, die Leiterin der Vorschule im vergangenen Jahr - ein Geschenk der Vorschüler undihrer Familien für die ganze Gruppe. Natürlich mußte gleich reingeschaut werden. Alle stellten hocherfreut fest- es ist ein neuer Bagger für den so beliebten Sandkasten. Ein herzliches Dankeschön geht daher gleich an dieser Stelle an alle Familien. Nach einigen Erinnerungsfotos war es Zeit, sich von den Eltern zu verabschieden. Mit den Erzieherinnen fuhren die Kinder nach Fridingen. Dort gab es gleich die erste Überraschung. Im Gasthaus Feuerhake erwartete uns die Wirtin mit einem farbenfrohen Eisbüfett, an dem sich die Kinder nach Wunsch eine Maus oder einen Clown aus Eis, Waffeln undbunten Süßigkeiten kreieren konnten. Mmmh das schmeckte fein! Als alle fast nicht mehr konnten ging die Fahrt weiter zum Parkplatz beim Steintäle. Der Aufstieg mit vollbepacktem Rucksack machte dennoch kaum Mühe und so ging es mit erwartungfroher Unterhaltung, gespannten Fragen undviel Gelächter zu den Sitzplätzen im Freilichttheater. Bis zu Beginn der Vorstellung um 19 Uhr packten einige schon mal Vesper undgetränke aus undschauten sich im Theatergelände um. Mit Beginn der Musik verstummten die Zuschauer undauch unsere Kinder folgten gespannt den Abenteuern von Vampir Winnie Wackelzahn, den Menschenkindern Nina und Lucy mit ihrem Onkel Vampirforscher Linus von Hering undder bösen Fee Karfunkula mit ihren Helfern. Bär, Fuchs undwolf, mexikanische Vampirfledermäuse, Zacharias Zange, der Zahnarzt undein Knoblauchzehenballett stehen der bösen Karfunkula zu Diensten. Da gibt es viele gefährliche undspannende Momente, aber auch lustige Szenen, Musik undtanz undviele Helfer auf Winnies Seite. Mehr sei hier nicht verraten. Nur soviel noch: Kinder und Erwachsene waren begeistert undviele holten sich in der Pause so manches Autogramm von den Darstellern und am Ende klatschten alle lange Beifall. Auf der Heimfahrt im Kindergartentaxi erzählten die Kinder noch ganz aufgeregt von den Theatererlebnissen und manchem war es noch viel zu früh jetzt schon nach Hause gebracht zu werden.

17 Seite 17 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Grundschule Mühlheim Veränderungen und weitere Informationen zum neuen Schuljahr Herr Konrektor Klaiber geht nach 35 Dienstjahren an der Grundschule Mühlheim in den wohlverdienten Ruhestand hat er den Dienst an der damaligen noch Grund- und Hauptschule angetreten wurde er zum Konrektor ernannt. Herr Klaiber hat währendseiner Zeit an der Mühlheimer Schule viele Reformen undveränderungen mitgetragen. Ein Meilenstein war sicher auch die Zusammenführung der Ettenbergschule mit der Lippachtalschule im Jahre Herr Klaiber war maßgeblich an der Entwicklung des Sportprofils an der Grundschule Mühlheim mitbeteiligt. Sein Lehrerleben war bestimmt von Geduld, Besonnenheit und Zuversicht. Herr Klaibers Hilfsbereitschaft im Kollegium wurde stets geschätzt. Bei den Schülern und bei den Eltern genoss er eine große Wertschätzung. Von dieser Stelle aus wünschen wir Herrn Klaiber weiterhin gute Gesundheit und einen erfüllten Ruhestand. Im Rahmen einer Schulandacht wurde Herr Klaiber auf dem Welschenberg von der Schulgemeinschaft verabschiedet. Herr Laboranowits beendet sein Referendariat an unserer Schule. Er wird voraussichtlich im kommenden Schuljahr an der Deutenbergschule in Schwenningen eine Anstellung finden. Frau Maas ist bereits zum Schuljahresbeginn 2006 aus dem Schuldienst ausgeschieden. An sie ergehen ebenfalls die besten Wünsche für den Ruhestand. Über die weitere Lehrerversorgung besteht momentan leider noch keine Klarheit. Die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule (vormittags), wird im kommenden Schuljahr wieder angeboten. Die genauen Zeiten werden nach der Bedarfsfeststellung in der ersten Schulwoche bekannt gegeben. Nach den Sommerferien beginnt der Unterricht am Montag, dem für die Klassen 2-4 um 7.40 Uhr. Die Nachmittagsbetreuung startet am Montag, den um Uhr. Allen am Schulleben Beteiligten wünschen wir erholsame Sommerferien und einen guten Start im neuen Schuljahr. Schulleiter Burth und das Kollegium der Grundschule Mühlheim Grundschule Mühlheim Unterrichtsbeginn an der Grundschule nach den Sommerferien Der Unterricht für die Klassen 2-4 beginnt am Montag, den um 7.40 Uhr. Einschulungsfeier Am Freitag, den werden die neuen Erstklässler eingeschult. Die Einschulungsfeier beginnt um Uhr mit einem Kindergottesdienst in der evangelischen Kirche. Anschließend werden die Kinder in der Schule empfangen. Dort wirdin der Aula undauf dem Schulhof das Einschulungsfest stattfinden. Eltern, Geschwister undangehörige sind zu diesem Fest herzlich eingeladen. Elternabend für die Eltern der Schulanfänger Die Eltern der Schulanfänger sind am Montag, den um Uhr zu einem Elternabendeingeladen. Bei Verhinderung bitte ich um eine kurze Benachrichtigung. Für das Schuljahr 2007/2008 wünsche ich allen am Schulleben Beteiligten einen guten underfolgreichen Start. Burth, Schulleiter Realschule Mühlheim Preise und Belobigungen für gute Leistungen an der Realschule Mühlheim Am Ende des Schuljahres 2006/2007 gibt es Zeugnisse. Sie sindein Spiegelbildder erbrachten Leistungen, der Mitarbeit und des Verhaltens. Ab einem Notenschnitt von 2,0 undbesser erhalten die Schüler einen Preis undvon 2,1, bis 2,4 eine Belobigung. Die Noten in den Hauptfächern zählen doppelt. Außerdem darf die Verhaltesnote in den Klassen 7 9 nicht unter 2 liegen. In der Regel ist für etwa 50% der Neuntklässler das Jahreszeugnis zugleich oftmals der entscheidende Leistungsnachweis für eine geeignete Lehrstelle. Die Noten in den Hauptfächern werden besonders beachtet. Außerdem geben Zertifikate über Praktika, EDV-Kenntnisse (ECDL), Cambridge-Zertifikat (PET) und Schulprojekte ergänzende Informationen über weitere Qualifikationen des Bewerbers. Motivierte Schüler stellen bereits in den Sommerferien die Bewerbungsunterlagen zusammen undreichen diese im September ein. Folgende Schülerinnen und Schüler erhalten einen Preis oder eine Belobigung: Klasse 5a /Klassenlehrerin Sibylle Stohrer): Preise: Ramona Buhl, Sandra Haselmeier, Corinna Hoffmann, Sonja Krämer, Eva-Maria Wahl, Pascal Buhl, Moritz Huber, Moritz Waizenegger Belobigungen: Sabrina Fritz, Anna-Lisa Huber, Juliane Rink, Maxime Rueß, Maren Schischke, Katharina Solbeck, Tabea Wald, Sandra Wirth, Manuel Alber, Hannes Leibinger, Benedikt Schanz Klasse 5b (Klassenlehrerin Kerstin Beck): Preise: Jessica Boigs, Laura Dettmer, Katharina Feger, Esther Greiff, Janina Hamma, Vanessa Heni, Lisa Hensel, Sarah Hermann, Elisabeth Pierz, Nicole Schnell, Verena Schnell, Jakob Mattes, Emilian Merk Belobigungen: Tanja Klink, Inna Krivorotova, Elli Sattler, Eva-Maria Schrödinger, Linda Storz, Thomas Henschel, Frederik Hermann, Andreas King Klasse 5c (Klassenlehrerin Petra Schuler): Preise: Lorena Amann, Sabrina Amann, Melissa Dannecker, Sophia Erteld, Lisa Gutbrod, Anke Kretschmann, Selina Stehle, Alicia Waizenegger, Nina Zepf, Yannick Frühwirt, Fabian Kola, Robin Schad Belobigungen: Julia Harmel, Sarah Huber, Samantha Stach, Thomy Block, Valentin Leisle, Marcel Renner, Lukas Schreiber, Sven Schwarz Klasse 6a (Klassenlehrerin Henriette Giesser): Preise: Leonie Fischer, Katharina Graf, Rebecca Horvath, Jessica Krämer, Pia Langeneck, Robert Hanreich, Hendrik Scheunemann, Silas Schilling, Tim Stump Belobigungen: Larissa Nalezinski, Patricia Rebholz, Alina Weber, Robin Baur, Lukas Frick, Niklas Kiehne, Jannik Mattes, Jürgen Ovsjannikov, Lars Welte Klasse 6b (Klassenlehrerin Eva Kennedy): Preise: Philomena Hipp, Anika Kupferschmid, Sabrina Pergande, Nadine Reichle, Melanie Will, Melanie Wölfle, Benedikt Börsig, Tim Schramm Belobigungen: Cindy Andric, Teuta Gashi, Dunja Greiner, Justina Schnell, Laura Schnell, Florian Hamma, Ralf Hauschel, Markus Kristek, Maximilian Raum, Felix Reizner, Lukas Ströhle Klasse 6c (Klassenlehrerin Elisabeth Fechner): Preise: Yasmin Mayer, Waldemar Masson Belobigungen: Sandrine Garnier, Stefanie Kieß, Kira Matuttis, Stephan Sauter Klasse 7a (Klassenlehrerin Susanne Hilzinger): Preise: Manuela Dilger, Nadine Fazekas, Sarah Schänzel, Anika Schmider, Christina Steidle Belobigungen: Margarita Frikel, Tamara Greiner, Marina Haselmeier, Ina Heyse, Nina Liehner, Rebecca Rabus Klasse7b (Klassenlehrer Thorsten Weisser): Preise: Chiara Hermann, Sabrina King, Lisa Kurz, Annabell Rommel, Maike Schnell, Michael Storz Belobigungen: Madeleine Boos, Victoria Hermann, Stephanie Kästle, Leonie Sattler, Daniel Hipp Klasse 7c (Klassenlehrerin Inge Martin): Preise: Stefanie Baintner, Anna Zeller, Florian Hermann, Stefan Hipp, Adrian Jäger Belobigungen: Diana Baumann, Sandra Frey, Chantal Hamma, Sarah Harmel, Carina Huber, Lara-Isabell Jennert, San-

18 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Seite 18 dra Kovac, Janina Lehrmayer, Leonie Milkau, Lena Oßwald, Vanessa Steinert, Steffen Baur, Jonathan Lasi, Jan Lesczinski, Julian Maier, Simon Stehle Klasse 8a (Klassenlehrer Helmut Geiser): Preise: Tina Bayer, Fabienne Hipp, Valentina Kounovsky, Katrin Krämer, Johanna Leibinger, Diana Milkau, Anna-Lena Olpp, Jana Schröter, Aaron Schad Belobigungen: Amelie Amann, Isabel Bausert, Kathrin Erteld, Jennifer Krämer, Andrea Kumpart, Erna Nagy, Saskia Schad, Priska Schilling, Julia Stehle, Florian Hipp, Andreas Mattes, Heiko Schad, René Schad Klasse 8b (Klassenlehrer Andreas Böhler): Preise: Jennifer Baumgardt, Anika Beck, Julia Breunle, Lore Epple, Kim-Jasmin Hamma, Fanni Hermann, Manuela Hipp, Verena Marquardt, Mareike Zisterer Belobigungen: Bernadett Fehrenbacher, Linda Guse, Marina Hanreich, Jasmin Nothdurft, Pia Schnell, Julian Spiertz Klasse 8c (Klassenlehrer Thomas Gollnau): Preise: Jasmin Bosnjak, Julia Fritz, Vera Rebholz, Simone Schmid, Jana Tisch, Theresa Wax, Christian Alber, Andreas Gulla, Markus Gulla, Yashar Hassanzadeh, Julian Hipp Belobigungen: Jessica Brenner, Linda Müller, Christiane Keller, Tanja Reichle, Jana Schneider,, Denis Keller, David Klester, Sebastian Lettau, Marius Schöndienst, Alexander Schwab Klasse 9a (Klassenlehrerin Iris Ziegler): Preise: Lisa Fischer, Ines Prior, Tobias Fazekas Belobigungen: Jennifer Brunner, Julia Leibinger, Kathrin Leibinger, Ida Sanders, Stefanie Schanz, Fabiola Schöck, André Mattes Klasse 9b (Klassenlehrer Jürgen Zepf): Preise: Isabelle Bouriez, Ramona Keim, Yvonne Oexle, Andreas Reizner, Martin Rudnick, Nicolas Schnell Belobigungen: Sarah Binkele, Valérie Bouriez, Sarah Deufel, Alina Heni, Eva-Maria Heni, Lea Zepf, Johannes Mayer, Sebastian Sauter Klasse 9c (Klassenlehrerin Rita Schauer-Seiberlich): Preise: Julia Hermann, Sarah Huggle, Maren Parschau, Lisa Simon, Linda Wulff, Tobias Roos, Mike Schneider, Benedikt Streicher Belobigungen: Linda Hipp, Jacqueline Maier, Jennifer Pfleger, Edwin Huggle, Kevin Kleiner, Tobias Seifried, Matthias Stoschik, Christian Titze Klasse 9d (Klassenlehrer Michael Schmid): Preise: Sabrina Halmer Belobigungen: Mandy Müller, Bianca Rosin, Tobias Amann, Dominik Fecht, Marco Hess Realschule Mühlheim Kunstunterricht mit der Künstlerin Christel Klöpfer Die Schüler der Klasse 6b der Realschule Mühlheim hatten an zwei Nachmittagen im Juni einen Kunstunterricht, den sie sicher nicht so schnell vergessen werden. Auf Einladung ihrer Klassenlehrerin Eva Kennedy, war die bekannte Künstlerin Christel Klöpfer bei ihnen zu Gast. Sie fertigte mit den Schülern Wandfiguren zum Thema Phantasiezirkus. Aus Kartonstücken, Zeitungspapier, Kleister, weißer Farbe undbunten Papierresten entstandein buntes Zirkusvölkchen. Die Schüler durften dabei ihrer Phantasie freien Lauf lassen. Die eigenwilligen Zirkustiere, Akrobaten, Tänzerinnen undclowns mussten in Farbe und Form nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Jetzt können die phantasievollen Wandfiguren im Treppenhaus der Realschule bewundert werden. Cambridge Zertifikat für Mühlheimer Realschüler/innen In diesem Schuljahr bot die Realschule Mühlheim zum bereits sechsten Mal sprachinteressierten Neuntklässlern die Möglichkeit, sich in einer AG für den PET, den Preliminary English Test der Universität Cambridge, fit zu machen. Freiwillig bereitete sich eine Gruppe von Schülerinnen undschülern ein halbes Jahr lang ohne zusätzlichen Klassenarbeits- und Notendruck auf die Prüfung vor, die diesmal wieder im März stattfand. Die Eigeninitiative wurde schließlich belohnt: 14 von 16 Prüflingen erhielten schließlich das angestrebte Cambridge Zertifikat. Davon bestanden sogar acht mit Auszeichnung. Damit lagen die Schüler der Realschule Mühlheim deutlich über dem Landesdurchschnitt. Frau Martin freut sich mit den Schülerinnen undschülern über den Erfolg: Carina Baumann, Valérie Bouriez, Alina Heni, Julia Hermann, Eduard Kataev, Ramona Keim, Jaqueline Maier, Johannes Mayer, Tobias Roos, Ida Sanders, Lisa Simon, Benedikt Streicher, Mike Schneider, Lea Zepf Hohenbergschule Fridingen Neunt- und Zehntklässler feierlich verabschiedet Am vergangenen Freitag verabschiedeten sich 24 Neunt- und24 Zehntklässler von der Hohenbergschule Fridingen. Damit begann für sie ein neuer Lebensabschnitt. Für 26 von Ihnen heißt dies, eine Ausbildung zu beginnen. Die anderen Schülerinnen und Schüler werden weiter zur Schule gehen. Davon besuchen neun ein berufliches Gymnasium, sechs die zweijährige Berufsfachschule, eine das Berufskolleg und vier das Berufseinstiegsjahr. Die Entlassfeier wurde durch einen Gottesdienst in der katholischen Kirche, der von Frau Epple vorbereitet undvon Pfarrer Schall geleitet wurde, eröffnet. Schülerinnen undschüler setzten sich unter dem Motto Dieser Weg wirdnicht einfach sein mit ihrer eigenen Zukunft auseinander. Musikalisch begleitet wurde der Gottesdienst vom Schülerchor und der Flötengruppe unter der Leitung von Elmar Bächler. Zur anschließenden Feier in der Festhalle Fridingen konnte Rektor Zwick neben den Eltern undgeschwistern der Entlassschüler auch Bürgermeister Bär, Bürgermeister Fritz aus Buchheim, die Elternbeiratsvorsitzende Frau Ströhle mit den anwesenden Elternvertretern, vom Gemeinderat die Herren Bauer, Börsig, Christoph undhipp, Herrn Rektor a.d. Rommel, Herrn Rektor Wagner (Vogelsangschule), Herrn Rektor Burth (Grundschule Mühlheim) sowie Frau Rektorin Martin (Grundschule Irndorf) begrüßen. Im offiziellen Teil zeigte sich Bürgermeister Bär hoch erfreut über das gute Abschneiden der Entlassschüler und brach eine Lanze für die Hauptschule. Die Ergebnisse zeigten, dass die Hauptschule besser sei als ihr Ruf und dass es an der Hohenbergschule sowohl engagierte Kollegen als auch motivierte Schüler gebe. Die Elternbeiratsvorsitzende Frau Ströhle sprach den Schülern Mut zu. Im täglichen Kampf könne man siegen oder auch verlieren. Wichtig sei nur, dass man sich nicht aufgibt undstets weiterkämpft. Sie gratulierte stellvertretendfür den gesamten Elternbeirat den Entlassschülern zu ihrer bestandenen Prüfung. Die Schülersprecherinnen Linda Sigrist und Saskia Engelhardt bedankten sich bei den Lehrern und Eltern für die Mühe, die sie mit ihnen gehabt hätten, sie habe sich letztendlich aber gelohnt. Schulleiter Zwick gratulierte den Schülern zu ihrem wichtigen Etappensieg undermunterte sie, auf ihre positiven

19 Seite 19 Donnerstag, den 26. Juli 2007 Eigenschaften zu bauen, um auch im späteren Leben erfolgreich zu sein. Im zweiten Teil des Abends präsentierten die Schüler ein Programm der Extraklasse. In perfekt einstudierten Tänzen und musikalischen Darbietungen zeigten die Schülerinnen undschüler, dass sie auch dieses Metier bestens beherrschen. Ein Ratespiel mit Lehrerbildern aus frühester Kindheit der Klasse 9b sowie das Duo Stefan & Erkan (Kevin Schlegel/Marcel Sauter), die durch das Programm der Klasse 10 führten, sorgten für so manche Lachsalve im Publikum. Bei der anschließenden Zeugnisausgabe konnte Herr Zwick an vier Absolventen einen Preis undan neun Schüler/innen Belobigungen vergeben: Den Preis mit dem besten Gesamtschnitt (1,4) erhielt Christian Grieshaber (Kl. 10, Bärenthal). Weitere Preise bekamen Elina Krist (Kl. 10, Fridingen), Fabienne Schmidt (Kl. 10, Fridingen) sowie Linda Sigrist (Kl. 10, Fridingen). Eine Belobigung erhielten Natalia Obenloch (Kl. 10, Mühlheim), Ornella Franco (Kl. 10, Fridingen), Sabrina Kristek (Kl. 10, Fridingen), Susanne Schiele (Kl. 10, Buchheim), Kai Prutscher (Kl. 10, Neuhausen), Ann-Berit Götz (Kl. 10, Fridingen), Andrej Stoppel (Kl. 10, Mühlheim), Ellen Thelen (Klasse 10, Mühlheim) sowie Saskia Engelhardt (Kl. 9a, Fridingen. Den Werkrealschulabschluss Klasse 10 erreichten ferner folgende Schüler: Alexander Brenner (Neuhausen), Florian Buschle (Fridingen), Daniel Hipp (Fridingen), Ediz Parlak (Nendingen), Pirmin Rudolf (Fridingen), Marcel Sauter (Neuhausen), Kevin Schlegel (Neuhausen), Fabian Warga (Fridingen), Nadine Buhl (Mühlheim), Julia Klement (Neuhausen), Hannelore Schwägler (Fridingen), Luisa Ströhle (Fridingen). Aus den Neunerklassen bekamen ebenfalls ihre Zeugnisse: 9a: Philipp Horvath (Irndorf), Philipp Wachter (Buchheim), Nico Wagner (Mühlheim), Lilli Nachtigall (Fridingen). Die übrigen Schülerinnen undschüler besuchen die Klasse 10 und werden nächstes Jahr entlassen. Sie erhalten am letzten Schultag ihre Zeugnisse sowie die Preise und Belobigungen. Einen Preis bekommen Luisa Hermann (Irndorf), Lisa Hansky (Fridingen), Heike Greiner (Bärenthal), Katharina Christoph (Fridingen), Frederic Schmid(Mühlheim). Eine Belobigung bekommen Christina Lauffer (Mühlheim), Yannik Rueß (Mühlheim), Tobias Hipp (Fridingen), Markus Baum (Fridingen). 9b: Furkan Bolat (Mühlheim), Kevin Fritz (Buchheim), Marc Haßler (Mühlheim), Christian Hauda (Fridingen), Martin Knittel (Buchheim), Thorsten Lauffer (Mühlheim), Sascha Liehner (Mühlheim), Dominick Preilipper (Fridingen), Johannes Rudolf (Fridingen), Mikail Yazan (Fridingen), Necmiye Avci (Fridingen), Jennifer Haßler (Mühlheim), Veronica Krist (Fridingen), Tanja Milosevic (Fridingen), Irem Özer (Fridingen), Jana Rometsch (Mühlheim), Jennifer Roth (Buchheim), Yasemin Uzal (Mühlheim), Tina Wax (Buchheim). Von den jeweiligen Klassensprecherinnen erhielten die Klassenlehrerinnen Frau Waizenegger (Kl. 9b) undfrau Katzke (Kl. 10) ein Abschiedsgeschenk. Katholische Kirchengemeinden St. Maria Magdalena in Mühlheim a.d.d. mit St. Michael in Neuhausen ob Eck und St. Nikolaus in Stetten a.d.d. 17. Sonntag im Jahreskreis C Samstag, Gottesdienste in der Seelsorge-Einheit Donau-Heuberg: Uhr Irndorf (Pater) Uhr Kolbingen (Pater) Uhr Renquishausen (Pfarrer Schall) Uhr Fridingen Anna-Fest (Vikar Theo Hipp) Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Uhr Eucharistiefeier in St. Maria Magdalena (Pater) Uhr Eucharistiefeier in St. Michael (Pfarrer Schall) Uhr Rosenkranz in St. Nikolaus Gottesdienste in der SE Donau-Heuberg: Uhr Fridingen Anna-Fest 1. Lesung: Genesis 18, Lesung: Kolosser 2, Evangelium: Lukas 11,1-13 >Darum sage ich euch: Bittet, dann wird euch gegeben; sucht, dann werdet ihr finden; klopft an, dann wird euch geöffnet. Denn wer bittet, der empfängt; wer sucht, der findet; und wer anklopft, dem wird geöffnet.< Montag, Uhr Rosenkranz in St. Nikolaus Uhr Abendmesse in St. Nikolaus Dienstag, Uhr Rosenkranz in St. Maria Magdalena Uhr Abendmesse in St. Maria Magdalena Mittwoch, Uhr Rosenkranz in St. Nikolaus keine Abendmesse Donnerstag, Uhr Rosenkranz in St. Maria Magdalena Uhr Abendmesse in Renquishausen Freitag, Herz-Jesu-Freitag Uhr Rosenkranz in St. Maria Magdalena Uhr Abendmesse in Fridingen Samstag, Uhr Vorabendmesse in St. Maria Magdalena (Pfarrer Merkt) Gottesdienste in der SE Donau-Heuberg: Uhr Fridingen (Pater) Uhr Kolbingen (Pfarrer Schall) Werktagsgottesdienste in den Ferien Wir bitten die Gläubigen die Werktagsgottesdienste im Amtsblatt donnerstags zu berücksichtigen. Wir haben nicht für alle Tage einen Priester finden können, sodass einige Werktagsgottesdienste ausfallen. Das Vaterunser. Überlegt einmal genau: Wenn ihr es betet und zugleich wirklich daran denkt, dann müsst ihr verrrückt werden vor Glück. Julien Green ( ) 18. Sonntag im Jahreskreis c Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus (Pfarrer Merkt) Uhr Wortgottesdienst in St. Michael Uhr Rosenkranz in St. Nikolaus

Entschädigung für Einsätze

Entschädigung für Einsätze Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen - Feuerwehrentschädigungssatzung vom 23.03.1993, geändert durch Satzung vom 02.05.1995

Mehr

- 1 - Stadt Albstadt

- 1 - Stadt Albstadt - 1 - Stadt Albstadt Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Albstadt Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) vom 13.12.2012 - 2 - Aufgrund 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Große Kreisstadt Ehingen (Donau) Alb-Donau-Kreis

Große Kreisstadt Ehingen (Donau) Alb-Donau-Kreis Große Kreisstadt Ehingen (Donau) Alb-Donau-Kreis 131.240 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ehingen (Donau) Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Mehr

Feuerwehr- Entschädigungssatzung

Feuerwehr- Entschädigungssatzung Feuerwehr- Entschädigungssatzung 28. März 2012 Satzung über die Entschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der Großen Kreisstadt Calw (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) vom 28. März

Mehr

Ausschuss für Umwelt und Technik Anpassung der Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Waldsee - Vorberatung -

Ausschuss für Umwelt und Technik Anpassung der Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Waldsee - Vorberatung - Ausschuss für Umwelt und Technik 07.12.2015 TOP 4 ös Anpassung der Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Waldsee - Vorberatung - I. Zu beraten ist: über die Anpassung der Satzung über die

Mehr

Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Feuerwehr-Entschädigungssatzung 1 Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Remseck am Neckar Feuerwehr-Entschädigungssatzung Fassung vom 24. Juli 2002 Inhaltsverzeichnis Entschädigung für Einsätze... 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge...

Mehr

Feuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES) Freiwillige Feuerwehr Laupheim

Feuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES) Freiwillige Feuerwehr Laupheim Feuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES) Freiwillige Feuerwehr Laupheim S t a d t L a u p h e i m Landkreis Biberach Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Laupheim (Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Mehr

Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom 07. Oktober 1991 geändert am 11. Dezember 1995 geändert am 16. Juli 2001 geändert am 17. Dezember 2001 geändert am 17. Mai 2010 zuletzt geändert am 21. März 2016 1 Entschädigung für Einsätze... 1 2

Mehr

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Tuttlingen

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Tuttlingen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr der Stadt Tuttlingen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (BGI. S. 581/ber. S.698)

Mehr

der Stadt Ludwigsburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Ludwigsburg

der Stadt Ludwigsburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Ludwigsburg Satzung der Stadt Ludwigsburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrentschädigungssatzung) Feuerwehrentschädigungssatzung vom 18.07.2012 1/5 Satzung

Mehr

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen bei der Freiw. Feuerwehr Remshalden (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen bei der Freiw. Feuerwehr Remshalden (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen bei der Freiw. Feuerwehr Remshalden (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden 7/10 Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Mehr

Satzung. Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen

Satzung. Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen Feuerwehrentschädigungs-Satzung (FwES) Aufgrund 4 der GemO für Baden-Württemberg i.

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011

Mehr

Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n.

Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n. Vorlage 2015 Nr. 67/1 Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n. Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten mit den Einarbeitungen der Änderungssatzungen vom: 09. Juli 1991 15. Mai 2002 15. Dezember 2004 01.04.2011 31.05.2016

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen. der Freiwilligen Feuerwehr Winnenden

Satzung. über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen. der Freiwilligen Feuerwehr Winnenden Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Winnenden Feuerwehrentschädigungssatzung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) vom

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufgrund des 4 in Verbindung und 21 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom Ostalbkreis Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom 23.09.2016 Aufgrund von 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg, 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter Hauptsatzung der Gemeinde St. Peter Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 02. Juli 2001 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung) mit Änderung vom 25. September 2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g 6.4 Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 27.02.1996

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Blumberg hat am 26.10.2017 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

h1067 1/12 S A T Z U N G über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heidenheim (Feuerwehrentschädigungssatzung)

h1067 1/12 S A T Z U N G über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heidenheim (Feuerwehrentschädigungssatzung) h1067 1/12 S A T Z U N G über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heidenheim (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom 24. Juli 2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

1 Geltungsbereich. (3) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Kostenersatz für Leistungen

1 Geltungsbereich. (3) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Kostenersatz für Leistungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Magstadt und die Bereitstellung des öffentlichen Feuermeldeleitungsnetzes für private Frühwarnmeldeanlagen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes für

Mehr

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 auf Grund von

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund 4 in Verbindung mit 19 Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Blumberg folgende

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rottweil (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 02. Dezember 1992 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625.

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625. GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. für die Benutzung der gemeindlichen Hallen

GEBÜHRENORDNUNG. für die Benutzung der gemeindlichen Hallen Gemeinde Ottersweier Az.: 564.261 Landkreis Rastatt GEBÜHRENORDNUNG für die Benutzung der gemeindlichen Hallen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. v. m. den 2 und 13 des

Mehr

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen Satzung über die Aufwandentschädigung, Ehrungen und Zuschüsse für die ehrenamtlich Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen (Feuerwehrentschädigungssatzung

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Liebenau Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI.

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a. Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a. Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung- 7.3a Satzung Über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz vom 27.02.1991 in Kraft seit 29.03.1991 Geändert am: in

Mehr

Satzung zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. 1 Kostenersatzpflicht

Satzung zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. 1 Kostenersatzpflicht 1 I; 131.03; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung zum Kostenersatz für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 6 Abs.

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göda Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in

Mehr

Satzung der Stadt Lengefeld

Satzung der Stadt Lengefeld Satzung der Stadt Lengefeld zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lengefeld Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Holzgerlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Holzgerlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Holzgerlingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

S ATZUNG über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oberlungwitz (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

S ATZUNG über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oberlungwitz (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) S ATZUNG über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oberlungwitz (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat auf Grund der

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

S A T Z U N G. Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Ludwigsburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren.

S A T Z U N G. Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Ludwigsburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren. S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss in Fassung vom 01.01.2002. (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 Gemeindeordnung

Mehr

1/6 S T A D T T E T T N A N G. Bodenseekreis. Gebührensatzung

1/6 S T A D T T E T T N A N G. Bodenseekreis. Gebührensatzung S T A D T T E T T N A N G Bodenseekreis Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Tettnang vom 13.09.1995 mit Änderungen vom 04.07.2001. Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung zur Umrechnung und Glättung von Euro-Beträgen (Euroglättungssatzung)

Satzung zur Umrechnung und Glättung von Euro-Beträgen (Euroglättungssatzung) Stadt Thum Satzung zur Umrechnung und Glättung von Euro-Beträgen (Euroglättungssatzung) Auf Grund von 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21.04.1993 (SächsGVBl. Seite

Mehr

über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrentschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bischofswerda Feuerwehrentschädigungssatzung Der Stadtrat von Bischofswerda

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1 - Ortsrechtsammlung - 6.2 SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuß vom 27.05.1992 in Kraft seit 06.06.1992 geändert am: 23.05.2001 in Kraft

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

S a t z u n g. Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses

S a t z u n g. Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses S a t z u n g Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses (GUTACHTERAUSSCHUSS GEBÜHRENSATZUNG) vom 28. Januar 2015 Aufgrund des 4

Mehr

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung)

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter

Mehr

SATZUNG ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR WILHELMSFELD

SATZUNG ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR WILHELMSFELD SATZUNG ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR WILHELMSFELD Gemeinde Wilhelmsfeld Rhein-Neckar-Kreis Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. vom

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS)

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS) Stadt Dornhan Landkreis Rottweil Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 8. Satzung

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 8. Satzung Ortsrecht B 8 Landkreis Karlsruhe Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der -Feuerwehrentschädigungssatzung- - vom 21. November 2011 - Beschluss

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25.

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25. Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heidenau (FF-Kostensatzung) vom 25. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Kostenerstattungsfreiheit

Mehr

Stand: G 3. Satzung

Stand: G 3. Satzung Stand: 26.05.2009 G 3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 07. November 2000 in der Fassung vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 07. November 2000 in der Fassung vom Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 07. November 2000 in der Fassung vom 01.12.2015 Aufgrund von 4 i.v. mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. vom 17.12.2015

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 13. September 2012 Anwesend: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 14 Gemeinderäte Andreas Bezner, Melanie

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)

Mehr

Stadt Bad Rappenau 131/2 Landkreis Heilbronn

Stadt Bad Rappenau 131/2 Landkreis Heilbronn Stadt Bad Rappenau 131/2 Landkreis Heilbronn S A T Z U N G über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) Inhaltsübersicht 1 Entschädigung

Mehr

S A T Z U N G. Stadt Oberlungwitz. Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat auf Grund

S A T Z U N G. Stadt Oberlungwitz. Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat auf Grund Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ. 131.240-1.0./pa S A T Z U N G über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oberlungwitz (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main-Tauber-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 29. September 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom TAGESORDNUNG

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom TAGESORDNUNG STADT ST. BLASIEN STADTVERWALTUNG Menzenschwand St. Blasien Albtal Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.04.2016 TAGESORDNUNG 1. Beratung und Entscheidung über die Erneuerung

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Reute

Hauptsatzung der Gemeinde Reute Hauptsatzung der Gemeinde Reute Aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden - Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat Reute am 18. Februar 2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ravensburg

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ravensburg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ravensburg vom 22. Mai 2017 1 Geltungsbereich... 1 2 Aufgaben der Feuerwehr... 1 3 Kostenersatzpflicht... 2 4

Mehr

Satzung. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch

Satzung. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat

Mehr

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den

Mehr

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg B3 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (in Kraft getreten am 01.04.2014) 0 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund des

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom Gemeinde Klingenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 08.01.2013 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 18. Juni 2001 in der Fassung vom 18. Dezember 2017 Inhaltsübersicht Seite Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zweiter Teil Entschädigung

Mehr

Stadt Bad Dürrheim. Änderung der RICHTLINIEN über die Ehrungen der Stadt Bad Dürrheim. Art. I. Ehrung von Alters- und Ehejubilaren

Stadt Bad Dürrheim. Änderung der RICHTLINIEN über die Ehrungen der Stadt Bad Dürrheim. Art. I. Ehrung von Alters- und Ehejubilaren Stadt Bad Dürrheim Änderung der RICHTLINIEN über die Ehrungen der Stadt Bad Dürrheim Art. I 1. 8 Abs. 1 und Abs. 2 werden wie folgt geändert: Ehrung von Alters- und Ehejubilaren (1) Als Altersjubiläum

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage Sitzungsvorlage Gemeinde Neukirch Gremium Sachbearbeiter Telefon e-mail Datum der Sitzung Gemeinderat 07.03.2016 Herr Riedesser 07528/92092-19 Riedesser@neukirch-gemeinde.de öffentlich Aktenzeichen Teilakte

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Aufgrund des 34 des Feuerwehrgesetzes in der Fassung vom 10. Februar 1987 (GBl. S. 105), zuletzt geändert durch

Mehr

Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR

Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR Kostenverzeichnis Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1. Personal 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR 1.2 für das hauptamtliche Personal sowie für die städt.

Mehr

Gemeinde Eberdingen. Satzung über die Erhebung. von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) vom_

Gemeinde Eberdingen. Satzung über die Erhebung. von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) vom_ Gemeinde Eberdingen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom_1.7.2007 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenfreiheit 3 Gebührenschuldner

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2

Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 vom 18. Juni 2001 in der Fassung vom 24. Oktober 2013 Inhaltsübersicht Seite Erster Teil Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zweiter Teil Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen 2 Entschädigung der ehrenamtlich

Mehr

FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG

FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weissach Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung

Mehr

S a t z u n g. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Süßen. (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

S a t z u n g. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Süßen. (Feuerwehrkostenersatzsatzung) F 4/ 1 Gemeinde S ü ß e n Landkreis Göppingen S a t z u n g zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Süßen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Weilheim an der Teck (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

BÜRGERMEISTERAMT LÖFFINGEN

BÜRGERMEISTERAMT LÖFFINGEN BÜRGERMEISTERAMT LÖFFINGEN Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt Sitzungsdatum: Donnerstag, 10.11.2016 Beginn: 19:00 Uhr Ende 19.30 Uhr Ort: Schulungsraum Feuerwehr-Gerätehaus,

Mehr

Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn

Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 16 bis 19 des Straßengesetzes für

Mehr

Anlage 4 zu TOP 5 -öffentlicher Teil- ( )

Anlage 4 zu TOP 5 -öffentlicher Teil- ( ) Geschäftszeichen: 205.2-/206 Dienststelle: Fachbereich Bauen Hz / nh S a c h v e r h a l t :. Sachlage In der öffentlichen Sitzung am 6..205 wurde vom Gemeinderat die auszuführende Variante für den Anbau

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Haiger Nr. 1. Personalgebühren (Gebühr je 15 Minuten) 1.1 Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft

Mehr

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012 Der Verbandsgemeinderat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Das Amt Biesenthal-Barnim ist Träger des örtlichen Brandschutzes (Träger).

1 Geltungsbereich. (1) Das Amt Biesenthal-Barnim ist Träger des örtlichen Brandschutzes (Träger). Amt Biesenthal-Barnim S a t z u n g über die Entschädigung und Ehrung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim (Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr) Auf der Grundlage

Mehr

S A T Z U N G DER STADT HEIDENHEIM AN DER BRENZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT. vom zuletzt geändert am 22.

S A T Z U N G DER STADT HEIDENHEIM AN DER BRENZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT. vom zuletzt geändert am 22. S A T Z U N G DER STADT HEIDENHEIM AN DER BRENZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT vom 28.09.1978 zuletzt geändert am 22. März 2016 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung)

Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung) Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung

Mehr