28 Bachelor-Studiengang Gebäudeklimatik
|
|
- Sophia Keller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 28 Bachelor-Studiengang Gebäudeklimatik (1) Ziel des Studiums Im Rahmen des grundständigen Bachelor-Studiengangs sollen den Studierenden wissenschaftliche und anwendungsorientierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zum Beruf Ingenieur der Gebäudeklimatik vermittelt werden. Struktur und Lehrinhalte des Bachelor-Studiengangs Gebäudeklimatik orientieren sich an den allgemeinen Anforderungen, die mit der Ausübung dieses Berufes verbunden sind. Ziel des Studiums ist die Vermittlung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die die Absolventen in die Lage versetzen, Gebäude und deren technische Anlagen zu entwerfen, zu planen, zu errichten und zu betreiben. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der ganzheitlichen Betrachtung von Gebäudehülle und struktur sowie integrierten Anlagensystemen über den gesamten Lebenszyklus. Ganzheitlichkeit bedeutet, Aspekte wie Nutzeranforderungen und Behaglichkeit, Energieeffizienz und Ressourcenschonung sowie regenerative Energien zu berücksichtigen. Neben dem erforderlichen ingenieurtechnischen Grundlagen- und Anwendungswissen sowie den berufswichtigen Querschnittskompetenzen wird die Fähigkeit zum Umgang mit den damit verbundenen ökologischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Fragestellungen vermittelt. Die Lehre im Bachelor-Studiengang Gebäudeklimatik ist praxisorientiert und darauf ausgelegt, planerische, bauliche, betriebliche und nutzerbezogene Probleme selbständig im Rahmen vorgegebener Arbeitsstrukturen zu analysieren und ganzheitlich zu lösen. Die Ausbildung soll dazu befähigen, grundständige Aufgaben des Ingenieurs der Gebäudeklimatik auf technischer, ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene zu lösen. Neben dem siebensemestrigen Studium werden ergänzend zwei achtsemestrige Studienmodelle angeboten, um die sich Studierende schriftlich bewerben können. Das Studienmodell Profession ist für Studierende ohne Berufserfahrung konzipiert. Es bietet intensive Praxiserfahrung durch einen höheren Anteil an Praxisphasen in einem Patenunternehmen. Das Studienmodell International ist für Studierende konzipiert, welche eine internationale Ausrichtung ihres Studiums anstreben. Es zeichnet sich durch einen Auslandsaufenthalt in Form eines theoretischen Studiensemesters und eines praktischen Studiensemesters aus. (2) Vorpraktikum Als Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelor-Studium ist eine berufspraktische Tätigkeit (Vorpraktikum) von mindestens 2 Monaten nachzuweisen. 1
2 Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss praxisorientiert sein und ist in den Bereich der Ausführung von Gebäuden, insbesondere der Gebäudehülle, Fassade, raumbildenden Ausbauten oder gebäudetechnischen Ausstattung und Anlagen zu legen. Das Vorpraktikum dient dem Kennenlernen der verschiedenen Gewerke des Bauens und deren Koordination (Arbeitsablauf) sowie der Arbeitswelt der dort Schaffenden. Die Tätigkeit erfolgt bevorzugt bei ausführenden Firmen sowie in der Bauleitung planender Büros oder bei operativen Facility-Management-Dienstleistern. Das Vorpraktikum sollte vor Beginn des Studiums absolviert werden. Abweichungen hiervon sind in 3 (2) geregelt. Die Anerkennung von absolvierten, einschlägigen, gewerblich-technischen Ausbildungsgängen als Vorpraktikum wird durch den Prüfungsausschuss entschieden. (3) Umfang, Gliederung und Dauer des Studiums Das siebensemestrige Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte: 1. Studienabschnitt: erstes bis drittes Studiensemester (Grundstudium) 2. Studienabschnitt: viertes bis siebtes Studiensemester (Hauptstudium) Der erste Studienabschnitt schließt mit der Zwischenprüfung ab. Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn alle Modulprüfungen des ersten Studienabschnittes bestanden sind. Hierüber erhält der Studierende ein Zwischenzeugnis. Ein Wechsel in den zweiten Studienabschnitt ist nur möglich, wenn alle Modulprüfungen des ersten theoretischen Studiensemesters erfolgreich erbracht und insgesamt mindestens 70 Kreditpunkte des ersten Studienabschnittes erworben wurden. Hiervon abweichende und ergänzende Regelungen für die Studienmodelle Profession bzw. International werden in (8) bzw. (9) festgelegt. Zum erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiums im Studienmodell Profession und Studienmodell International müssen 240 Kreditpunkte erworben werden. (4) Praktisches Studiensemester Das praktische Studiensemester wird nach dem vierten theoretischen Studiensemester durchgeführt. Die Dauer des praktischen Studiensemesters ist in 6 (2) festgelegt. Während des praktischen Studiensemesters sollen die Studierenden die Planungsund Realisierungs- sowie Betriebsabläufe in der Bauphysik und dem klimagerechten Bauen, der Technischen Gebäudeausrüstung, der Fassadentechnik und/oder im technischen Facility Management mit ihren Inhalten und Wechselwirkungen erfahren. Sie sollen den Kreis der am Planungs-, Bau- und Betriebsprozess Beteiligten kennen lernen und die Arbeit im Team üben. Im Semester vor und nach dem praktischen Studiensemester wird eine Blockveranstaltung gemäß 6 (2) angeboten, zu deren Teilnahme die Studierenden verpflichtet sind. Das Praktikum kann auch im Ausland in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt werden. Auslandspraktika sollen zusätzlich durch den Auslandsbeauftragten betreut werden. 2
3 (5) Studien- und Prüfungsleistungen / Lehrangebote Die Vorlesungen können auch in englischer Sprache durchgeführt werden. Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module sowie die dazugehörigen Prüfungsleistungen und Kreditpunkte ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen. Die Dauer der Prüfungen richtet sich nach den Angaben in den folgenden Tabellen der Lehrangebote mit Studien- und Prüfungsleistungen. Wahlfächer Im zweiten Studienabschnitt werden die Module Wahlfachmodul I und Wahlfachmodul II angeboten. Die angebotenen Wahlfächer und Belegungsfristen werden den Studierenden per Aushang (o.ä.) bekannt gegeben. Bei Erfordernis können Einschränkungen bei den Wahlmöglichkeiten unter den darin enthaltenen Wahlfächern durch den Prüfungsausschuss beschlossen werden. Die Studierenden können auch Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen erbringen und sich als Wahlfächer anerkennen lassen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dabei über Anerkennung und anrechenbare Kreditpunkte. Die Summe aller Kreditpunkte der vom Studierenden gewählten Wahlfächer in einem Wahlfachmodul, muss die in diesem Wahlfachmodul vorgeschriebene Modulkreditpunktzahl ergeben. Pro Wahlfachmodul können maximal zwei Kreditpunkte ohne Note eingebracht werden. Es besteht kein genereller Anspruch auf die Belegung eines bestimmten Wahlfachs. Exkursionen Im Rahmen der Lehre können in einzelnen Veranstaltungen oder fachübergreifend Exkursionen während und außerhalb der Vorlesungen stattfinden. Sie gelten als Pflichtexkursionen, wenn Lernergebnis und Exkursionsziel, Termine und Zeiten durch Beschluss des Prüfungsausschusses auf Antrag der Lehrperson/en festgelegt werden. 3
4 Lehrangebote mit Studien- und Prüfungsleistungen 1. Studienabschnitt (Grundstudium) Studiensemester Nr. Modul Semester/ SWS Semester / CP Studienleistunleistung Prüfungs- Modul / Lehrveranstaltung Art CP Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen I 1. Mathematik und Naturwissenschaften I V + Ü Grundlagen thermischer Systeme 1. Thermodynamik I V + Ü Strömungslehre V + Ü Elektrotechnik und Informatik I K 60 min 6 1. Elektrotechnik I V + Ü Laborpraktikum Elektrotechnik I L 1 1 St 3. Ingenieurinformatik I V + Ü 2 2 St Energiewirtschaft und Systembilanzierung 1. Einführung in die Energiewirtschaft V + Ü Seminar Energie & Klima S 2 2 St 3. Systeme und Bilanzierung V + Ü Querschnittskompetenzen 6 1. Studium Generale S Geschichte der Gebäude- und Energietechnik V 2 2 St 3. Fachenglisch S 2 2 St Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen II 1. Mathematik und Naturwissenschaften II V + Ü Ingenieurphysikalische Grundlagen K 90 min 7 1. Bauphysik und Energiebilanzen V + Ü 3 3 St 2. Wärmeübertragung V + Ü Grundlagen der Solarenergienutzung V + Ü Elektrotechnik und Informatik II K 60 min 5 1. Elektrotechnik II V + Ü Ingenieursinformatik II V + Ü 2 2 M Materialwissenschaften und Konstruktion 1. Materialwissenschaften V + Ü CAD V + Ü 2 2 St 3. Tragwerkslehre V + Ü Gebäudetechnische Grundlagen I 1. Sanitärtechnik V + Ü Hochbaukunde und Baukonstruktion V + Ü Mess- Steuer- und Regelungstechnik 1. Grundlagen MSR-Technik V + Ü Laborpraktikum MSR-Technik L 1 2 St Ökonomie und Design 1. Energiemanagement und -effizienz V + Ü Grundlagen der BWL V + Ü Komponentenauslegung V + Ü Gebäudetechnische Grundlagen II 1. Elektrische Gebäudeausrüstung V + Ü Tages- und Kunstlicht V + Ü Gebäudetechnische Grundlagen III 1. Klimagerechtes Bauen V + Ü Akustik und Schallschutz V + Ü Gebäudetechnische Grundlagen IV 1. Gebäudebeheizung V + Ü 2 2 St 2. Lüftungs- und Klimatechnik V + Ü 4 4 SUMME Legende: K: schriftliche Klausurprüfung M: mündliche Prüfung St: Studienarbeit (Hausarbeit, Labor- oder Praktikumsbericht, technische Zeichnung, Computerprogramm u.a.m., gegebenenfalls mit mündlicher Befragung) SWS: CP: Semesterwochenstunden Kreditpunkte V: Vorlesung Ü: Übung S: Seminar L: Laborpraktikum Pr: Praxis 4
5 Lehrangebote mit Studien- und Prüfungsleistungen 2. Studienabschnitt (Hauptstudium) Studiensemester Nr. Modul Semester / SWS Semester/ CP Studienleistunleistung Prüfungs- Modul Lehrveranstaltung Art / CP Automatisierung 1. Automatisierungstechnik V + Ü Gebäudeautomation V + Ü Wärme- und Kälteversorgung 1. Wärmesysteme V + Ü Hydraulik V + Ü Kälte- und Wärmepumpentechnik V + Ü Planen und Betreiben K 120 min 8 1. Grundlagen der Planung V + Ü Bauplanung und -ausführung V + Ü 3 3 St 3. Facility Management V Baukosten und Wirtschftlichkeit V + Ü Projekt I St Projektarbeit Gebäudeklimatik I V + Ü Praxismodul St Praktikum - Präsenztage s. allg. SPO 6 (2) Pr Laborpraktikum S Anwendersoftware L Laborarbeit I St Laborpraktikum L Pflichtmodul I St 8 1. Energetische Bewertung von Gebäuden nach EnEV V + Ü Energetische Gebäudeanalyse und Simulation V + Ü Wahlfachmodul I fächerspeziefisch 8 1. Wahlfächer I *) V + Ü Projekt II St Projektarbeit Gebäudeklimatik II V Laborarbeit II St Laborpraktikum L Pflichtmodul II 1. Seminar Gebäudeklimatik V + Ü 1 2 St 2. Vertiefung Bauphysik V + Ü Brandschutz V + Ü Wahlfachmodul II fächerspeziefisch 6 1. Wahlfächer II *) V + Ü Bachelorarbeit St Bachelorarbeit Kolloquium zur Bachelorarbeit S 1 2 M SUMME Legende: K: schriftliche Klausurprüfung M: mündliche Prüfung St: Studienarbeit (Hausarbeit, Labor- oder Praktikumsbericht, technische Zeichnung, Computerprogramm, u.a.m. gegebenenfalls mit mündlicher Befragung) SWS: CP: Semesterwochenstunden Kreditpunkte V: Vorlesung Ü: Übung S: Seminar L: Laborpraktikum Pr: Praxis *) Mögliche Beispiele für Wahlfächer im Bereich I + II: Einführung Monitoring von Gebäuden und Energiesystemen Vertiefung Automatisierungstechnik Vertiefung Hydraulik Vertiefung Projektmanagement Vertiefung Kältetechnik Energieeffizienz von Industriestandorten Grundlagen der Baubiologie Arbeitsmethoden der Baubiologie Nachhaltige Energiesysteme Thermoaktive Bauteilsysteme (TABS) Energetische Bewertung im Entwurf Große Exkursion Thermodynamik 2 5
6 (6) Bachelor-Arbeit Jeder Studierende, der alle Module der ersten vier theoretischen Studiensemester und einschließlich das praktische Studiensemester (5. Semester) erfolgreich erbracht hat, kann sich zur Bachelor-Arbeit anmelden. Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt vier Monate. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von maximal 2 Monaten ist in Ausnahmefällen auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Das Kolloquium zur Bachelorarbeit wird nach der Abgabe der Bachelorarbeit durchgeführt. Es ist hochschulöffentlich und wird von zwei Prüfern bewertet. (7) Bildung der Modulnoten bzw. der Zeugnisnote Die Modulnote für ein benotetes Modul errechnet sich aus den über die Kreditpunkte gewichteten Noten der zugehörigen benoteten Modulteile oder entspricht der Note der übergreifenden Modulprüfung. Die Zeugnisnote errechnet sich aus den über die Modulkreditpunkte gewichteten Modulnoten aller benoteten Module einschließlich der Bachelorarbeit. (8) Besonderheiten des Studienmodells Profession im Bachelor-Studiengang Gebäudeklimatik Der Beginn des Studienmodells Profession ist nur zum Wintersemester möglich. (i) Abweichungen in Absatz (2): a. Voraussetzung für die Teilnahme am Studienmodell Profession ist ein entsprechender Vertrag zwischen dem Studierenden und einem Patenunternehmen. Dieser Vertrag ist bis zum Vorlesungsbeginn des ersten Semesters vorzulegen. Das Patenunternehmen sollte schwerpunktmäßig im Bereich der Ausführung von Gebäuden bzw. deren technischen Anlagen oder in der Bauleitung bzw. im operativen Facility Management tätig sein. b. Die Pflicht zur Erbringung eines Vorpraktikums entfällt. (ii) Abweichungen in Absatz (3): Zusätzlich zum praktischen Studiensemester im zweiten Studienabschnitt umfasst der 1. Studienabschnitt ein weiteres, zusätzliches praktisches Studiensemester, welches vor dem ersten theoretischen Studiensemester absolviert werden muss. Für dieses zusätzliche Praxissemester gilt Abschnitt (4) sowie aus 6 die Absätze (2) bis (7) entsprechend. Abweichend von 6 (2) sind für dieses zusätzliche praktische Studiensemester im ersten Studienabschnitt mindestens 105 Tage abzuleisten. Der weitere allgemeine Studienablauf entspricht dem regulären Studium nach Abschnitt (3), wobei im Studienmodell Profession das erste theoretische Studiensemester im zweiten Semester beginnt. Die praktischen Studiensemester müssen im gleichen Patenunternehmen absolviert werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen auf Antrag zulässig. 6
7 (iii) Abweichungen in Absatz (5): Lehrangebote mit Studien- und Prüfungsleistungen Studienmodell "Profession" zusätzliches praktisches Studiensemester Nr. Modul Semester / CP Studienleistunleistung Prüfungs- Modul Lehrveranstaltung Art SWS / CP Modul Praxisprojekt PRO Praxissemester - Präsenztage s. 28 (8) (ii) Pr Workshop S 2 2 SUMME Legende: K: schriftliche Klausurprüfung M: mündliche Prüfung St: Studienarbeit (Hausarbeit, Labor- oder Praktikumsbericht, technische Zeichnung, Computerprogramm, u.a.m. gegebenenfalls mit mündlicher Befragung) SWS: CP: Semesterwochenstunden Kreditpunkte V: Vorlesung Ü: Übung S: Seminar L: Laborpraktikum Pr: Praxis (iv) Abweichungen in Absatz (6): Die Bachelor-Arbeit soll in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Patenunternehmen erfolgen. (9) Besonderheiten des Studienmodells International im Bachelor- Studiengang Gebäudeklimatik Auswahlverfahren: Studierende können sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters für das Studienmodell International bewerben. Über die Zulassung entscheidet die Zulassungskommission, bestehend aus mindestens einem Auslandsbeauftragten des Studiengangs Gebäudeklimatik und einer sachverständigen Person. Zugelassen werden kann nur, wer höchstens drei Module der ersten beiden theoretischen Studiensemester nicht erfolgreich abgeschlossen hat. (i) Abweichungen zu Absatz (3) Das fünfte und sechste Studiensemester wird im Ausland absolviert. Das theoretische Studiensemester im Ausland (Hochschule) wird in der Regel vor dem praktischen Studiensemester absolviert. (ii) Abweichungen zu Absatz (4) In begründeten Ausnahmefällen kann das praktische Studiensemester im Ausland durch ein theoretisches Studiensemester an einer Hochschule im Ausland ersetzt werden. (iii) Abweichungen zu Absatz (5) Das Modul Vorbereitung Auslandsaufenthalt ist vor dem Auslandsaufenthalt erfolgreich abzuschließen. 7
8 Die Fächer bzw. Module während des Studiensemesters an der ausländischen Hochschule sind nicht an das Studienangebot der Hochschule Biberach gebunden. Die gewählten Fächer bzw. Module werden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes in einem learning agreement zwischen dem Studierenden, der Hochschule Biberach sowie der Hochschule im Ausland vereinbart. Die an einer Hochschule im Ausland zu erbringenden Studienleistungen richten sich nach dem dortigen Angebot. Die Hochschule im Ausland entscheidet über die Zulassung zur Prüfung zu den im learning agreement vereinbarten Leistungen. Für das Modul Auslandsstudium werden im learning agreement Lehrveranstaltungen mit insgesamt 20 Kreditpunkten zwischen dem Studierenden und der Hochschule im Ausland vereinbart. Zum Bestehen des Moduls Auslandsstudium müssen 20 Kreditpunkte erworben werden, davon mindestens 12 Kreditpunkte an der Hochschule im Ausland. Maximal 8 fehlende Kreditpunkte können durch Prüfungsleistungen an der Hochschule Biberach ersetzt werden, worüber der Prüfungsausschuss entscheidet. Werden die 12 Kreditpunkte an der Hochschule im Ausland nicht erbracht, entscheidet der Prüfungsausschuss. Prüfungsleistungen im vierten theoretischen Studiensemester können in begründeten Ausnahmefällen (Überschneidung von Prüfungszeit an der Hochschule Biberach und Vorlesungszeit an der Hochschule im Ausland) auf Antrag vorgezogen und ggf. in eine mündliche Prüfung umgewandelt werden. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss. Lehrangebote mit Studien- und Prüfungsleistungen Studienmodell "International" zusätzliche Studienleistungen Nr. Modul Semester / CP Studienleistunleistung Prüfungs- Modul Lehrveranstaltung Art SWS / CP Vorbereitung Auslandsaufenthalt 6 1. Interkulturelles Training (Studium Generale) S 2 (2) (2) St 2. Sprachkurs V+Ü 2 (2) (2) St 3. Englischsprachige Vorlesung V 2 (2) (2) Auslandsstudium Vorlesungen nach learning agreement Nachbereitung Auslandsaufenthalt 4 1. Mentoring Gaststudent S 2 (2) (2) St 2. Workshop Internationalisierung S 2 (2) (2) St Praxisprojekt Praxissemester - Präsenztage s. allg. SPO 6 (2) Pr 30 SUMME Legende: K: schriftliche Klausurprüfung M: mündliche Prüfung St: Studienarbeit (Hausarbeit, Labor- oder Praktikumsbericht, technische Zeichnung, Computerprogramm, u.a.m. gegebenenfalls mit mündlicher Befragung) SWS: CP: Semesterwochenstunden Kreditpunkte V: Vorlesung Ü: Übung S: Seminar L: Laborpraktikum Pr: Praxis ( ): Leistungen können wahlweise in den angegebenen Semestern erbracht werden 8
9 (10) Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt rückwirkend zum 1. September 2012 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die im Studiengang Gebäudeklimatik ab dem Wintersemester 2012/2013 ihr Studium aufnehmen bzw. begonnen haben. Biberach, den
37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme
37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme (vorläufige Studien- und Prüfungsordnung) (1) Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Akademischer Grad Im Rahmen des grundständigen Bachelor-Studiengangs sollen den
Mehr37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme
37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme (1) Ziel des Studiums Im Rahmen des grundständigen Bachelor-Studiengangs sollen den Studierenden wissenschaftliche und anwendungsorientierte Kenntnisse, Fähigkeiten
Mehr37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme
37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme (1) Ziel des Studiums Im Rahmen des grundständigen Bachelor-Studiengangs sollen den Studierenden wissenschaftliche und anwendungsorientierte Kenntnisse, Fähigkeiten
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 14. August 201 (nach 9. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 2. Februar 201 (nach 6. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 2010
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 20 esefassung vom 2. Februar 201 (nach 11. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit
MehrBesondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom 17.06.2015. Version 4
Besondere Bestimmungen für den Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts vom 17.06.2015 Version 4 40-A/m Aufbau des Studiengangs 41-A/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrTeil B: Besondere Regelungen
Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 Teil B: Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 (1) Für alle Studiengänge ergeben sich aus den Tabellen
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009
- 1 - Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 Lesefassung vom 22. August 2014 Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 34 Abs.
MehrPrüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 8/2010, S. 8, 29.12.2010 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 23. Juni 2015 (nach 7. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit
MehrInformatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Seite 1 Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 Allgemeine Vorbemerkungen (1) Diese
MehrHauptstudium. Grundstudium. Studiengang Optoelektronik /Lasertechnik Studien und Prüfungsordnung (SPO) 29 Bachelorarbeit PRAXISSEMESTER
Grundstudium Hauptstudium Studiengang Optoelektronik /Lasertechnik Studien und Prüfungsordnung (SPO) 29 Bachelorarbeit Sem. 7 Optischelektronische Systeme Laser und Biomedizin Produktmanagement 6 PRAXISSEMESTER
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)
mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrNachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009
- 1 - Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 Lesefassung vom 22. August 2014 Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 34 Abs.
Mehr44 Bachelorstudiengang OnlineMedien
44 Bachelorstudiengang OnlineMedien (1) Der Gesamtumfang der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 210 /ECTS-Credits, dies entspricht
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrStudien- und Prüfungsordnung
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Betriebswirtschaft Stand: 20.06.2007
MehrStudienplan für den Diplomstudiengang Mathematik
Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)
Vom 9. August 005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr., S. 9 9), in der Fassung vom. September 0 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 8, S. 58 58) Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)
MehrBesonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B
Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B 8 Bachelorstudiengang Maschinenbau (MB-B) () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Betriebswirtschaft
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
Mehr33 Diplom-Studiengang Allgemeine Informatik
33 Diplom-Studiengang Allgemeine (1) Im Studiengang Allgemeine umfasst das Grundstudium drei Semester. () Der Gesamtumfang der den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 5.0
Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Version 5.0 40-E/b Vorpraktikum 41-E/b Aufbau des Studiengangs 42-E/b Praktisches Studiensemester
Mehr45 Bachelorstudiengang Product Engineering
45 Bachelorstudiengang oduct Engineering () Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen oduct Engineering umfasst das Grundstudium Lehrplansemester, das Hauptstudium 5 Lehrplansemester. () Bis zum Beginn
MehrHochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Teilzeit - Stand:
MehrHochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Vollzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Vollzeit - Stand:
MehrBestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5
Bestimmungen für den Studiengang International Management Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-IM/M Aufbau des Studiengangs 41-IM/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrBestimmungen. für den. Studiengang. Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07.
Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07.2013 Version 2 40-EEEB Vorpraktikum 41-EEEB Aufbau des Studiengangs
MehrAusführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges
Aufgrund der Genehmigung des Präsidiums der TU Darmstadt vom 8. Juli 2011 (Az.: 652-7-1) werden die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Informatik vom 30.06.2011 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
Mehr27 Master-Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen in Informatik und BWL/VWL
Höheres Lehramt an beruflichen Schulen in Informatik und BWL/VWL Seite 134 von 300 Bachelor-Arbeit 0 12 Masterarbeit 0 20 Summe der Semesterwochenstunden 181 SW Summe der Credits 300 CP 27 Master-Studiengang
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 22. Dezember 201 (nach 10. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit
Mehr(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet:
B. Besonderer Teil 28 Verwendete Abkürzungen (1) Für die werden folgende Abkürzungen verwendet: V = Vorlesung Ü = Übung L = Labor/Studio S = Seminar P = Praxis WA = Wissenschaftliche Arbeit EX = Exkursion
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom 21.06.2007 Version 4
und C Bestimmungen für den Studiengang Informatik Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom 21.06.2007 Version 4 40-I/m Aufbau des Studiengangs 41-I/m (entfällt) 42-I/m Lehrveranstaltungen, Studien- und
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-
Mehr46 Diplom-Studiengang Umwelt und Verfahrenstechnik
4 Diplom-Studiengang Umwelt und Verfahrenstechnik () Im Studiengang Umwelt und Verfahrenstechnik umfasst das Grundstudium drei Semester. () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums
Mehr44 Bachelorstudiengang OnlineMedien
44 Bachelorstudiengang OnlineMedien (1) Der Gesamtumfang der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 210 (ECTS). (2) Die für den erfolgreichen
MehrBetriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang
Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen
MehrStudien- und Prüfungsordnung Beifach Angewandte Informatik
Studien- und sordnung für das Beifach Angewandte Informatik der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik der Universität Mannheim vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr.
Mehr32 Bachelorstudiengang Allgemeine Informatik
32 Bachelorstudiengang Allgemeine Informatik (1) Im Studiengang Allgemeine Informatik umfasst das Grundstudium zwei. (2) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen
MehrSechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 25. Februar 2105
Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 2. Februar 210 Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 32 des Gesetzes über die Hochschulen
Mehr40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb
40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb (1) Das Studium im Studiengang Marketing und Vertrieb umfasst 29 Module (10 Module im Grundstudium, 19 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Bachelor of Science vom 15.05.2009
und C Bestimmungen für den Studiengang Informatik Abschluss: Bachelor of Science vom 5.05.2009 Version 4 (redaktionelle Änderungen) 40-I/b Vorpraktikum 4-I/b Aufbau des Studienganges 42-I/b Praktisches
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 10. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung
Mehr(1) Im Studiengang Maschinenbau und Mechatronik umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester.
(1) Im Studiengang und Mechatronik umfasst das Grundstudium zwei, das Hauptstudium fünf. () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtund
Mehr52 Bachelorstudiengang Software Produktmanagement
52 Bachelorstudiengang Software Produktmanagement (1) Im Studiengang Software Produktmanagement umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester. (2) Der Gesamtumfang
Mehr(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet:
B. Besonderer Teil 28 Verwendete Abkürzungen (1) Für die werden folgende Abkürzungen verwendet: V = Vorlesung Ü = Übung L = Labor S = Seminar P = Praxis WA = Wissenschaftliche Arbeit (2) Die Prüfungsleistungen
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für
MehrBestimmungen. für den. Masterstudiengang Baumanagement. Abschluss: Master of Engineering (M.Eng.) Version 4. B. Besonderer Teil
Bestimmungen für den Masterstudiengang Baumanagement Abschluss: Master of Engineering (M.Eng.) Version 4 B. Besonderer Teil 40-BM/m Aufbau des Studiengangs 41-BM/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrInfrastrukturmanagement
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Infrastrukturmanagement Stand: 23.05.2007
Mehr39 Bachelorstudiengang International Business Management
9 Bachelorstudiengang International Business Management () Im Studiengang International Business Management umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester. () Der
MehrEmpfehlung des Fakultätentages für Maschinenbau und Verfahrenstechnik für die universitäre Ausbildung im Studium des Maschinenbaus
Empfehlung des Fakultätentages für Maschinenbau und Verfahrenstechnik für die universitäre Ausbildung im Studium des Maschinenbaus 51. Plenarversammlung des FTMV in Dresden, 4. Juli 2002 Vorbemerkungen:
MehrRahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung
Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft Bachelor of Science (B.Sc.) Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung Rahmenstudienordnung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006
Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 200 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
MehrStudienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg
Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
Mehr32 Bachelorstudiengang Allgemeine Informatik
3 Bachelorstudiengang Allgemeine Informatik () Im Studiengang Allgemeine Informatik umfasst das Grundstudium zwei Semester. () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Redaktion mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover. Veröffentlicht
Mehr45 Bachelorstudiengang Product Engineering
45 Bachelorstudiengang Product Engineering (1) Das Studium im Studiengang Product Engineering umfasst 29 Module (10 Module im Grundstudium, 19 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt 59 Lehrveranstaltungen
MehrFachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-62.pdf)
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Fahrzeugtechnik Fakultät für
MehrINSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung
INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT Informationen der Fachstudienberatung FAQ: Die Anerkennung politikwissenschaftlicher Studienleistungen aus dem Ausland Stand Dezember 2011 Tobias Ostheim, Fachstudienberater
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften PO- Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften
FAQs zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften PO- Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom 29.02.2012
SPO Masterstudiengang Kommunikation und Medienmanagement Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Kommunikation und Medienmanagement Abschluss: Master of Science vom 29.02.202 Version 3 40-KMM/m Aufbau
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber:
MehrBetriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium
Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als Nebenfach im Magisterstudiengang setzen sich aus Lehrveranstaltungen
Mehr(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet:
B. Besonderer Teil 28 Verwendete Abkürzungen (1) Für die werden folgende Abkürzungen verwendet: V = Vorlesung Ü = Übung L = Labor/Studio S = Seminar P = Praxis WA = Wissenschaftliche Arbeit EX = Exkursion
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrDie bisherigen Paragraphen 9 bis 14 werden zu den neuen Paragraphen 10 bis 15.
Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geoinformatik und Satellitenpositionierung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
MehrMitteilungsblatt Nr. 198
Mitteilungsblatt Nr. 198 2. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Bachelor- und Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen vom 22.05.2006, veröffentlicht im Mitteilungsblatt
Mehr1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.09.2010 aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen:
Richtlinie zur Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Marketing/- sowie Logistik/ Technische Betriebswirtschaftslehre des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin
FAQs zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das
MehrHistorisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar
Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Informatik PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik
FAQs zum Bachelorstudiengang Informatik PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik Wann kann das Studium begonnen werden? Im Winter- und Sommersemester Ist das Studium
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Maschinenbau (berufsbegleitend) Institut
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie
FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?
MehrBestimmungen. für den. Masterstudiengang Baumanagement. Abschluss: Master of Business Administration (MBA) Version 3. B.
Bestimmungen für den Masterstudiengang Baumanagement Abschluss: Master of Business Administration (MBA) Formatiert: Deutsch (Deutschland) Version 3 B. Besonderer Teil 40-BM/m Aufbau des Studiengangs 41-BM/m
MehrHerzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft
Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft BASISSTUDIUM Anzahl der ECTS und der Prüfungen Basisstudium Semester Semester Semester 01 02 03 Grundlagenfächer
MehrVERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden
ANLAGE B Ergänzungen Bereich (AQua) Modulbeschreibungen AQua MODULNUMMER AQua-SLK1 Kreditpunkte und Notenberechnung Dauer (AQua) bildung der TU Dresden Zentrale Koordinationsstelle Sprachaus- A - Fremdsprachen
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften
Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher
Mehr