37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme

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1 37 Bachelor-Studiengang Energiesysteme (vorläufige Studien- und Prüfungsordnung) (1) Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Akademischer Grad Im Rahmen des grundständigen Bachelor-Studiengangs sollen den Studierenden wissenschaftliche und anwendungsorientierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zum Beruf Ingenieur der Energiesysteme vermittelt werden. Struktur und Lehrinhalte des Bachelor-Studiengangs Energiesysteme orientieren sich an den allgemeinen Anforderungen, die mit der Ausübung dieses Berufes verbunden sind. Ziel des Studiums ist die Vermittlung von Kompetenzen, die die Absolventen in die Lage versetzen, zukunftsfähige Energiesysteme zu entwerfen, zu bauen und zu betreiben. Hierzu gehören maßgeblich die Integration dezentraler und regenerativer Energien (Kraft-Wärme-Kopplung, Solar- und Windenergie, Biomasse, Geothermie, usw.) sowie die Themen Energiemanagement, Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung. Neben dem erforderlichen ingenieurtechnischen Grundlagenund Anwendungswissen sowie den berufswichtigen Querschnittskompetenzen (Soft Skills) wird auch die Fähigkeit zum Umgang mit den zugehörigen ökologischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Fragestellungen vermittelt. Die Lehre im Bachelor-Studiengang Energiesysteme ist praxisorientiert und darauf ausgelegt, planerische, bauliche, betriebliche und nutzerbezogene Probleme selbständig im Rahmen vorgegebener Arbeitsstrukturen zu analysieren und ganzheitlich zu lösen. Die Ausbildung soll dazu befähigen, grundständige Aufgaben des Ingenieurs der Energiesysteme auf technischer, ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene zu lösen. Die Bachelor-Prüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat / die Kandidatin die Ziele des Studiums erreicht hat. Aufgrund der bestandenen Bachelor- Prüfung wird der akademische Grad Bachelor of Engineering verliehen. Neben dem siebensemestrigen Studium werden ergänzend zwei achtsemestrige Studienmodelle angeboten, um die sich Studierende schriftlich bewerben können. Das Studienmodell Profession richtet sich an Studienwillige ohne Berufserfahrung. Es bietet intensive Praxiserfahrung durch einen höheren Anteil an Praxisphasen in einem Patenunternehmen. Das Studienmodell International richtet sich an Studierende, die eine starke internationale Ausrichtung ihres Studiums anstreben. Es zeichnet sich durch einen Auslandsaufenthalt in Form eines theoretischen Studiensemesters und eines praktischen Studiensemesters (Praxissemester) aus. 1

2 (2) Vorpraktikum Als Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelor-Studium ist eine berufspraktische Tätigkeit (Vorpraktikum) von mindestens 2 Monaten nachzuweisen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss praxisorientiert sein und ist in einen der Bereiche Energieumwandlung, Energieverteilung, Energiemanagement bzw. Energienutzung sowie der einschlägigen Anlagentechnik zu legen. Das Vorpraktikum dient dem Kennenlernen von dezentraler und regenerativer Energien, Energiemanagement, Energieeinsparung und rationeller Energieverwendung. Das Vorpraktikum sollte vor Beginn des Studiums absolviert werden. (3) Umfang, Gliederung und Dauer des Studiums Das Studium gliedert sich in vier Studienabschnitte: Der 1. Studienabschnitt widmet sich der Grundlagenbildung ("verwurzeln") und umfasst die ersten beiden theoretischen Studiensemester. Der 1. Studienabschnitt schließt mit der Vorprüfung ab. Der 2. Studienabschnitt besteht aus dem dritten und vierten theoretischen Studiensemester mit dem Schwerpunkt des Hineinwachsens in berufspraktische Fachgebiete ("wachsen"). An Prüfungen des zweiten Studienabschnitts darf nur teilnehmen, wer höchstens drei Module des ersten Studienabschnittes nicht bestanden hat. Der 3. Studienabschnitt ist das praktische Studiensemester ("entfalten"). Im 4. Studienabschnitt, mit dem fünften und sechsten theoretischen Studiensemester, wird in Vertiefungs- und Projektarbeiten die Berufsfähigkeit zur Reife gebracht ("reifen"). Hiervon abweichende und ergänzende Regelungen für die Studienmodelle Profession bzw. International werden in (9) bzw. (10) festgelegt. Zum erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiums müssen mindestens 210 Kreditpunkte erworben werden. Zum erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiums im Studienmodell Profession und Studienmodell International müssen mindestens 240 Kreditpunkte erworben werden. (4) Praktisches Studiensemester Das praktische Studiensemester im Bachelor-Studium wird im 3. Studienabschnitt durchgeführt. Die Dauer des praktischen Studiensemesters beträgt 95 Präsenztage außerhalb der Hochschule. Das praktische Studiensemester wird im Verbund der praktischen Ausbildung außerhalb der Hochschule und begleitenden Lehrveranstaltungen an der Hochschule absolviert. Während des praktischen Studiensemesters sollen die Studierenden die Planungs- und Realisierungsabläufe im Bereich der Energiesysteme mit ihren Inhalten und Wechselwirkungen erfahren. Sie sollen den Kreis der am Planungs-, Bau- und Betriebsprozess Beteiligten kennen lernen und die Arbeit im Team üben. Das Praktikum kann auch im Ausland in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt werden. 2

3 Die praktische Tätigkeit ist in einem Bericht zu dokumentieren, der die Dauer der praktischen Ausbildung, deren Inhalte und Bezüge zur Praxis sowie den Umfang der eigenen Tätigkeit des Studierenden beschreibt. Dieser Bericht ist von den für die praktische Ausbildung in der Praxis Verantwortlichen zu bestätigen und bis zum Ende der zweiten Vorlesungswoche des auf die Praxisphase folgenden Semesters beim Praktikantenamt abzugeben. Zur Betreuung des praktischen Studiensemesters werden Lehrveranstaltungen sowie Betreuung vor Ort angeboten. Der Fakultätsrat entscheidet über die jeweilige Gestaltung, die Studierenden sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Betreuung vor Ort ist in der Regel Einzelbetreuung. Sollte aufgrund der Entfernung der Ausbildungseinrichtung eine Einzelbetreuung durch die Hochschule nicht möglich sein, ist die Begleitung des praktischen Studiensemesters auf andere Weise sicherzustellen. Auslandspraktika werden zusätzlich durch die Auslandsbeauftragten betreut. (5) Wahlfächer und Exkursionen Wahlfächer Im 4. Studienabschnitt des Bachelor-Studiums werden die zwei Module Wahlfachmodul I + II angeboten. Bei Erfordernis können Einschränkungen bei den Wahlmöglichkeiten unter den darin enthaltenen Wahlfächern durch den Fakultätsrat beschlossen werden. Die Studierenden können Kreditpunkte aus anderen Studiengängen erwerben und sich als Wahlfächer anerkennen lassen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dabei über Zuordnung, Anerkennung und anrechenbare Kreditpunkte. Die Aufnahme in ein Wahlfach ist von der Zahl der verfügbaren Plätze im entsprechenden Fach abhängig. Dies gilt auch für Modulteile anderer Studiengänge. Es besteht kein genereller Anspruch auf die Belegung eines bestimmten Wahlfachs. Projektarbeiten Die Regelung für die Wahlfächer gilt sinngemäß für die Wahlmöglichkeiten unter den Themenangeboten für die Projektarbeiten. Exkursionen Im Rahmen der Lehre können in einzelnen Veranstaltungen oder fachübergreifend Exkursionen während und außerhalb der Vorlesungen stattfinden. Sie gelten als Pflichtexkursionen, wenn Lernergebnis und Exkursionsziel, Termine und Zeiten durch Beschluss des Studiendekans auf Antrag der Lehrperson/en festgelegt werden. (6) Lehrangebot/ Studien- und Prüfungsleistungen Die Vorlesungen können grundsätzlich auch in englischer Sprache durchgeführt werden. Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module sowie die dazugehörigen Prüfungsleistungen und Kreditpunkte ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen. Die Bachelorprüfung besteht aus den benoteten Modul-/Modulteilprüfungen, dem Praxissemester und der benoteten Bachelorarbeit. 3

4 Setzt sich eine Modulprüfung aus mehreren Modulteilprüfungen zusammen, so wird bei der Bildung der Modulnote nach den Kreditpunkten gemäß nachstehender Tabelle gewichtet. Die Dauer der Prüfungen richtet sich nach den Angaben in den folgenden Stundentafeln. Stundentafel Bachelor-Studiengang Energiesysteme 1. Studienabschnitt 1. theoretisches Studiensemester Nr. Modul Semester / Kreditpunkte Lehrveranstaltung Art SWS unbenotet Prüfungsleistung Art Dauer (Min.) CP Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen I K Mathematik und Naturwissenschaften I V + Ü Grundlagen thermischer Systeme K Thermodynamik I V + Ü Strömungslehre V + Ü Elektrotechnik und Informatik I K Elektrotechnik I V + Ü Laborpraktikum Elektrotechnik I L 1 1 St 3. Ingenieurinformatik I V + Ü 2 2 St Energiewirtschaft und Systembilanzierung K Einführung in die Energiewirtschaft V + Ü Seminar Energie & Klima S 2 2 St 3. Systeme und Bilanzierung V + Ü Querschnittskompetenz 6 1. Studium Generale (*) S Geschichte der Gebäude- und Energietechnik V 2 2 St 3. Fachenglisch S 2 2 M 20 SUMME Legende: K: schriftliche Klausurprüfung M: mündliche Prüfung St: SWS: CP: Studienarbeit (Hausarbeit, Labor- oder Praktikumsbericht, technische Zeichnung, Computerprogramm, u.a.m.) Semesterwochenstunden Kreditpunkte V: Vorlesung Ü: Übung S: Seminar L: Laborpraktikum Pr: Praxis ( ): Leistungen können wahlweise in den angegebenen Semestern erbracht werden (*) Die erforderlichen Kreditpunkte können bis spätestens zum Ende des 2.Studienabschnittes erbracht werden. Das Modul "Querschnittskompetenz" wird bei der Zählung nichtbestandener Module im Sinne von Absatz (3) nicht berücksichtigt. (7) Bachelor-Arbeit Das Studium wird mit der Bachelor-Arbeit und dem sich daran anschließenden Kolloquium zur Bachelor-Arbeit abgeschlossen. Die Bachelor-Arbeit ist in das sechste theoretische Studiensemester integriert. Jeder Studierende, der die Module der ersten drei Studienabschnitte erfolgreich erbracht hat, kann sich im sechsten theoretischen Studiensemester zur Bachelor- Arbeit anmelden. Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 4 Monate. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von maximal 8 Wochen ist in Ausnahmefällen auf Antrag möglich. Im Kolloquium zur Bachelor-Arbeit wird die fertig gestellte Bachelorarbeit vorgestellt und erläutert. Das Kolloquium ist hochschulöffentlich. 4

5 (8) Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt aller mit Kreditpunkten gewichteten Modulnoten. (9) Besonderheiten des Studienmodells Profession im Bachelor-Studiengang Energiesysteme (i) Abweichungen in Absatz (2): a. Voraussetzung für die Teilnahme am Studienmodell Profession ist ein entsprechender Vertrag mit einem Patenunternehmen. Dieser Vertrag ist bis zum Beginn des 1. Semesters (1.9.) vorzulegen (siehe auch (iv)). Das Patenunternehmen sollte schwerpunktmäßig im Bereich der Planung und Projektierung von Energieanlagen- bzw. systemen oder in der Ausführung / Errichtung / Bauleitung solcher tätig sein. b. Die Pflicht zur Erbringung eines Vorpraktikums entfällt. (ii) Abweichungen in Absatz (3): Zusätzlich zum praktischen Studiensemester im 3. Studienabschnitt umfasst der 1. Studienabschnitt ein weiteres, zusätzliches praktisches Studiensemester, welches vor dem ersten theoretischen Studiensemester absolviert werden muss. Der weitere allgemeine Studienablauf entspricht dem regulären Studium nach (3), wobei im Studienmodell Profession das erste theoretische Studiensemester im zweiten Semester beginnt. (iii) Abweichungen in Absatz (4): Die Dauer des im 1. Studienabschnitt zusätzlich abzuleistenden praktischen Studiensemesters beträgt mindestens 95 Präsenztage. Es ist ein Bericht zu erstellen, für den die formalen und inhaltlichen Vorgaben aus Absatz (4) entsprechend gelten. Die praktischen Studiensemester müssen im gleichen Patenunternehmen absolviert werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen auf Antrag zulässig. (iv) Abweichungen in Absatz (6): Der Beginn des Studienmodells Profession ist nur zum Wintersemester möglich. 5

6 Stundentafel Bachelor-Studiengang Energiesysteme 1. Studienabschnitt (Profession) Praktisches Studiensemester Nr. Modul Semester / Kreditpunkte Lehrveranstaltung Art SWS unbenotet Prüfungsleistung Art Dauer (Min.) CP Modul Praxisprojekt PRO Praxissemester - 95 Präsenztage Pr Workshop S 2 2 St SUMMEN Legende: K: schriftliche Klausurprüfung M: mündliche Prüfung St: Studienarbeit (Hausarbeit, Labor- oder Praktikumsbericht, technische Zeichnung, Computerprogramm, u.a.m.) SWS: CP: Semesterwochenstunden Kreditpunkte V: Vorlesung Ü: Übung S: Seminar L: Laborpraktikum Pr: Praxis ( ): Leistungen können wahlweise in den angegebenen Semestern erbracht werden (v) Abweichungen in Absatz (7): Die Bachelor-Arbeit soll einen praktischen Bezug zum Patenunternehmen aufweisen und wird in der Regel dort absolviert. (10) Besonderheiten des Studienmodells International im Bachelor- Studiengang Energiesysteme Auswahlverfahren: Studierende können sich innerhalb des 1. Studienabschnitts für das Studienmodell International bewerben. Über die Zulassung entscheidet die Zulassungskommission, bestehend aus mindestens einem Internationalisierungsbeauftragten des Studiengangs Energiesysteme und einer sachverständigen Person. Zugelassen werden kann nur, wer höchstens drei Module des 1. Studienabschnittes nicht erfolgreich abgeschlossen hat. (i) Abweichungen zu Absatz (1) Die mit dem Auslandsaufenthalt erworbenen Qualifikationen werden durch die Module Vorbereitung bzw. Nachbereitung Auslandsaufenthalt sowie das Modul Auslandsstudium im Zeugnis der Hochschule Biberach bzw. in zusätzlichen Dokumenten der Heimat- und/oder Gasthochschule kenntlich gemacht. (ii) Abweichungen zu Absatz (3) Im 2. Studienabschnitt (drittes und viertes theoretisches Studiensemester) wird an der Hochschule Biberach der Auslandsaufenthalt vorbereitet Der 3. Studienabschnitt (fünftes theoretisches Studiensemester und praktisches Studiensemester) wird an einer ausländischen Hochschule bzw. im Ausland absolviert. Das theoretische Studiensemester im Ausland wird in der Regel vor dem praktischen Studiensemester (Praxissemester) absolviert. 6

7 Im 4. Studienabschnitt (sechstes und siebtes theoretisches Studiensemester) wird an der Hochschule Biberach der Auslandsaufenthalt nachbereitet. (iii) Abweichungen zu Absatz (4) Das praktische Studiensemester ist im Ausland zu absolvieren. In begründeten Ausnahmefällen kann dieses durch ein theoretisches Studiensemester an einer Hochschule im Ausland ersetzt werden. (iv) Abweichungen zu Absatz (5) Die Fächer bzw. Module während des Studiensemesters an der ausländischen Hochschule sind nicht an das Studienangebot der Hochschule Biberach gebunden. Die gewählten Fächer bzw. Module werden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes in einem learning agreement zwischen dem Studierenden, der Hochschule Biberach sowie der Hochschule im Ausland vereinbart. Die im theoretischen Studiensemester zu erbringenden Studienleistungen richten sich nach dem Angebot der jeweiligen Hochschule im Ausland. Die Hochschule im Ausland entscheidet über die Zulassung zur Prüfung zu den im learning agreement vereinbarten Leistungen. (v) Abweichungen zu Absatz (6) Das Modul Vorbereitung Auslandsaufenthalt ist im zweiten Studienabschnitt, d.h. vor dem Auslandsaufenthalt erfolgreich abzuschließen. Für das Modul Auslandsstudium im dritten Studienabschnitt werden im learning agreement Lehrveranstaltungen mit insgesamt 20 Kreditpunkte zwischen dem Studierenden und den Hochschulen vereinbart. Zum Bestehen des Moduls Auslandsstudium müssen 20 Kreditpunkte erworben werden, davon mindestens 12 Kreditpunkte an der Hochschule im Ausland. Bei Nicht-Bestehen von Prüfungsleistungen im Ausland können diese durch Prüfungsleistungen an der Hochschule Biberach ersetzt werden. Prüfungsleistungen im 2. Studienabschnitt können in begründeten Ausnahmefällen (Überschneidung von Prüfungszeit an der Hochschule Biberach und Vorlesungszeit an der Hochschule im Ausland) auf Antrag vorgezogen und ggf. in eine mündliche Prüfung umgewandelt werden. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuß. 7

8 Stundentafel Bachelor-Studiengang Energiesysteme 3. Studienabschnitt (Studienmodell International) zusätzliche Studienleistungen Nr. Modul Semester / Kreditpunkte Lehrveranstaltung Art SWS unbenotet Prüfungsleistung Art Dauer (Min.) CP Vorbereitung Auslandsaufenthalt 6 Interkulturelles Training (studium generale) S 2 (2) (2) St Sprachkurs V+Ü 2 (2) (2) St Englischsprachige Vorlesung V 2 (2) (2) Auslandsstudium 20 Vorlesungen nach learning agreement Nachbereitung Auslandsaufenthalt 4 Mentoring Gaststudent S 2 (2) (2) St Workshop Internationalisierung S 2 (2) (2) St Praxisprojekt 30 Praxissemester - 80 Präsenztage Pr 30 SUMMEN Legende: K: schriftliche Klausurprüfung M: mündliche Prüfung St: Studienarbeit (Hausarbeit, Labor- oder Praktikumsbericht, technische Zeichnung, Computerprogramm, u.a.m.) SWS: CP: Semesterwochenstunden Kreditpunkte V: Vorlesung Ü: Übung S: Seminar L: Laborpraktikum Pr: Praxis ( ): Leistungen können wahlweise in den angegebenen Semestern erbracht werden (11) Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 1. September 2012 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die im Studiengang Energiesysteme ab dem Wintersemester 2012/2013 ihr Studium aufnehmen bzw. beginnen. Biberach, den

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