MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR

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1 MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR Grundsätzliches Aufgrund des speziellen Aufbaus von StudiumPlus mit den integrierten n erfordert ein Auslandsstudium besondere organisatorische Regelungen. Diese werden durch den zeitlichen Ablaufplan, das Formblatt Auslandssemester, sowie dieses Merkblatt beschrieben. Ohne die Zustimmung des Partnerunternehmens ist grundsätzlich kein Auslandssemester möglich. Da ein Auslandssemester im Rahmen der StudiumPlus-Studiengänge keine Verlängerung der Regelstudienzeit nach sich ziehen soll, empfehlen wir, dass Studierende ein Auslandssemester während des 3. Semesters absolvieren und folgende Kriterien vor der Bewerbung an einer ausländischen Gasthochschule im April/Mai erfüllen: Alle Module des ersten Semesters sollten nach den Nachholklausuren bestanden sein. Der Notenschnitt nach Bestehen aller gehörten Module sollte im 1. Semester bei 2,5 oder besser liegen. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung an unsere Partnerunternehmen. Es liegt jedoch im Ermessen eines Unternehmens, ob es Auslandsaufenthalte seiner Studierenden unterstützt. n / Projektstudium Ein Semester an einer (europäischen) Partnerhochschule kann absolviert werden, ohne das sich für das Unternehmen die Gesamtwochenzahl der n verkürzt oder zusätzliche Kosten entstehen. Da die Vorlesungszeiten an ausländischen Hochschulen von denen bei StudiumPlus abweichen, ist eine spezielle Regelung für die Organisation der n und des Projektstudiums erforderlich. Es sollte sichergestellt werden, dass die Gesamtzahl der Wochen im Partnerunternehmen durch ein Auslandssemester nicht verändert werden. Jedoch kann es vorkommen, dass die Gesamtwochenzahl im Unternehmen (/ Projektstudium) aufgrund der längeren Semesterlaufzeiten im Ausland verkürzt werden muss.

2 Seite 2 Beispiel: Edinburgh Semesterlaufzeit: (inkl. Einführungswoche) Ablauf für Studierende mit Auslandssemester nachrichtlich: normaler Ablauf 2. Zeitraum Wochen 6 12 Abgabetermin nbericht Präsentation 2 April 2011 Oktober Zeitraum Wochen 12 6 Abgabetermin nbericht 3 April 2011 April 2011 Präsentation 3 April 2011 April 2011 Gesamtwochen Bei einem Auslandssemester im Wintersemester (3. Semester) werden folgende Regeln festgelegt: Die Studierenden bearbeiten in ihrer durch den Auslandsaufenthalt verkürzten 2. ein Projekt. Hierüber verfassen sie einen Bericht und geben diesen im Idealfall vor Beginn des Auslandsaufenthalts, spätestens jedoch zum regulären Abgabetermin der 3. ab. In der 3., welche im Anschluss an ihren Auslandsaufenthalt beginnt, bearbeiten die Studierenden ein weiteres Projekt. Dazu verfassen sie einen Bericht und präsentieren am Präsentationstag beide n. Die Präsentationszeit verlängert sich dadurch von 20 Minuten auf 30 Minuten. Alternativ besteht die Möglichkeit ein umfangreicheres Projekt bzw. Thema, das sich über beide n erstreckt, zu bearbeiten. Entsprechend sind Bericht und Präsentation im Umfang anzupassen. Für die beiden oben beschriebenen Varianten gilt, dass die Benotung der 2. am Ende der 3. erfolgt. Für beide n erhalten die Studierenden eine Gesamtnote, die im Zeugnis für beide n ausgewiesen wird.

3 Seite 3 Beispiel: Australien Semesterlaufzeit: (inkl. Einführungswoche) Ablauf für Studierende mit Auslandssemester nachrichtlich: normaler Ablauf 3. Zeitraum , Wochen 6 6 Abgabetermin nbericht Ende Juli Präsentation n Anfang August 2010 April 2010 Projektstudium Zeitraum Wochen Abgabetermin Projektbericht Gesamtwochen 3 + Projektstudium Bei einem Auslandssemester im Sommersemester (4. Semester) werden folgende Regeln festgelegt: Die Studierenden bearbeiten in Abstimmung mit ihrem Partnerunternehmen in der 3. ein separates Projekt. Hierüber verfassen sie einen Bericht. Für die npräsentation ist ein individueller Termin mit den Betreuern zu vereinbaren. Im Anschluss an die 3., die durch das Auslandssemester unterbrochen wird (vgl. Beispiel), beginnen die Studierenden mit ihrem Projektstudium. Hierüber verfassen sie einen Bericht und geben diesen zur regulären Abgabefrist ab. Es besteht die Möglichkeit ein umfangreicheres Projekt bzw. Thema, das sich über 3. und Projektstudium erstreckt, zu bearbeiten. In diesem Fall verfassen die Studierenden einen Bericht über einen Teil des Projektes und präsentieren dieses Teilprojekt an einem individuell vereinbarten Termin. Grundsätzlich gilt, dass die Benotung der 3. getrennt von der Benotung des Projektstudiums vorgenommen und entsprechend unabhängig voneinander im Zeugnis ausgewiesen wird. Grundsätzlich sollten die Studierenden, die ein Auslandssemester absolvieren, in den betroffenen n bzw. dem Projektstudium vom selben Hochschulbetreuer betreut werden. Moduläquivalenzen Ein Auslandssemester im Rahmen der StudiumPlus-Studiengänge soll keine Verlängerung der Regelstudienzeit von sechs Semestern nach sich ziehen. Daher ist es erforderlich, dass die Studierenden zum jeweiligen Semester bei StudiumPlus äquivalente Leistungen an der ausländischen Partnerhochschule erbringen und diese in der Moduläquivalenzliste

4 Seite 4 dokumentieren. Die Moduläquivalenz kann ggf. durch geänderte Rahmenbedingungen an der ausländischen Gasthochschule verändert werden. Änderungen, die an der ausländischen Hochschule vor Ort notwendig werden, sind zeitnah an StudiumPlus zu melden um die mögliche Anerkennung abzustimmen. In seltenen Fällen kann es notwendig sein, einzelne Module nachzuholen. Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen / Nachschreiben von regulären Pflichtmodulen Nach der Rückkehr aus dem Auslandssemester wird die Anrechnung der Module festgelegt. Generell werden im Ausland belegte Module vorrangig als StudiumPlus-Module des jeweiligen Semesters, das die Studierenden an der Gasthochschule verbracht haben, anerkannt - i.d.r. als Module des 3. Semesters. Stellt der Studierende einen Antrag auf Anerkennung, dann kann er gemäß Prüfungsordnung die Note nicht durch einen erneuten Versuch verbessern. Es ist jedoch möglich den Antrag zurückzuhalten und die StudiumPlus-Klausuren mitzuschreiben. Die ausländischen Leistungen können dann nicht mehr für diese Module anerkannt werden. Eine anderweitige Anerkennung kann geprüft werden. Wahlmodule Diese o.g. Regelung gilt allerdings nicht für Wahlmodule. Diese sollen in den Semestern belegt werden, in denen kein Auslandssemester stattfindet. Abweichende Regelungen können ggf. mit dem Studiengangsleiter vereinbart werden. Anfallende Kosten bei StudiumPlus bzw. an der Technischen Hochschule Mittelhessen Studierende können ca. 50 % des Semesterbeitrags (entspricht dem Semesterticket) über den ASTA wieder zurückerstattet bekommen. Der monatliche Beitrag des Unternehmens an das CCD wird auch während des Auslandssemesters benötigt, um den Studienbetrieb aufrecht zu erhalten. Durch das Auslandssemester der Studierenden können keine Kurse eingespart werden. Der minimalen Kostenersparnis (<100 Euro pro Studierendem) für den Aufwand der Klausurkorrekturen stehen weit höhere Aufwendungen für Beratung, Notenanerkennung und organisatorische Sonderregelungen gegenüber. Ein Erlass oder eine Reduzierung der Beiträge während des Auslandssemesters ist daher leider nicht möglich, bzw. müsste zwangsläufig zu einer generellen Erhöhung der monatlichen Beiträge für alle Studierenden führen. Versteuerung der Ausbildungsvergütung Die Besteuerung der Vergütungen im Heimatland (also Deutschland) bei gleichzeitiger steuerlicher Freistellung im Ausland erfolgt, wenn in dem konkreten Fall die nachfolgenden Voraussetzungen alle erfüllt sind: 1. Der Studierende/Arbeitnehmer gibt seinen Wohnsitz in Deutschland während seines Auslandsaufenthaltes nicht auf.

5 Seite 5 2. Der Studierende/Arbeitnehmer absolviert sein Auslandsemester in einem Land, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Deutschland verfügt über Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit mehr als 80 Ländern, d.h. das in den meisten Fällen die Versteuerung der Ausbildungsvergütung normal weiterläuft. Den aktuellen Stand der Abkommen kann man über und der Eingabe des Stichworts Doppelbesteuerungsabkommen abfragen. 3. Der Studierende/Arbeitnehmer hält sich nicht länger als 183 Tage in dem ausländischen Staat auf. 4. Die Ausbildungsvergütung wird auch während des Auslandsaufenthalts des Studierenden/ Arbeitnehmers weiter von dem Arbeitgeber in Deutschland gezahlt. StudiumPlus kann keine Verantwortung für diese Informationen übernehmen, da ggf. im Einzelfall spezielle Regeln Anwendung finden. Auslandskrankenversicherung / Auslandsunfallversicherung StudiumPlus empfiehlt den Studierenden zu prüfen, ob in dem jeweiligen Zielland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung erforderlich ist. Je nach Zielland sind medizinische Vorbereitungen (Impfungen) erforderlich, deren Kostenübernahme ebenfalls geklärt werden muss. StudiumPlus weist darauf hin, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Auslandsaufenthalt zum Zwecke des Studiums möglicherweise nicht wirksam ist. Stand: 09/2014

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