M I T T E I L U N G S B L A T T B E R L I N E R Z A H N Ä R Z T E

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1 Heft 09 September 2008 M I T T E I L U N G S B L A T T B E R L I N E R Z A H N Ä R Z T E Der Basistarif und seine Bedeutung für den Berufsstand Vertreterversammlung der KZBV Gutachter in Rechtsfragen qualifiziert Zur Delegation zahnärztlicher Leistungen DEFOT Druck Agentur + Verlag Claudiusstr Berlin PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, A ISSN

2 Das ideale Schmerztherapie-Konzept. Speziell auch für Ihre CMD-Patienten. Schmerzbehandlungsgerät High-Tens MR-400 Wirksame, medikamentenfreie Schmerzbehandlung mit transkutaner Nervenstimulation Eine wertvolle Empfehlung für Ihre Patienten: bei Kiefergelenkschmerzen im Rahmen der CMD-Therapie als natürliches Analgetikum für Sie und Ihre Mitarbeiter: bei berufsbedingten Rückenund Nackenschmerzen bei schmerzhaften Verspannungen, Ischias, Hexenschuss u.ä.m. bei Migräne bei schmerzhaften Zerrungen Effektivere, konzentriertere Schmerzbehandlung durch 2-Kanal-System Berliner Ring 163 B D Bensheim Telefon Telefax info@intersante.de Internet Jetzt zum aktuellen Vorzugspreis ausschließlich für die Zahnarztpraxis: Schmerzbehandlungsgerät MEDRELIF High-Tens MR-400. Sofort-Bestellung per Fax: Vollständige Anschrift oder Praxisstempel Wir bestellen (Gewünschtes bitte ankreuzen) Jeder Bestellung liegt kostenlos eine Information über Abrechnungsmöglichkeiten bei. 1 Gerät MEDRELIF High-Tens MR-400 à 72,00*) 3 Geräte MEDRELIF High-Tens MR-400 à 65,00*) 6 Geräte MEDRELIF High-Tens MR-400 à 55,00*) *) Zahnärztliche Vorzugspreise jeweils zzgl. Versandspesen und MwSt. Bei Zahlungsausgleich innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto.

3 E d i t o r i a l Das liebe Geld Die KZV Berlin gilt im Vergleich zu den anderen KZVen der Bundesländer als die ärmste KZV der Welt. Mit diesem Makel konnten und können wir uns nicht abfinden und haben alle Anstrengungen unternommen, dies zu ändern, um den zweifelhaften Titel wieder los zu werden. Aber zunächst, wie konnte es zu der schlechten Finanzlage kommen? Die Ursachen dafür liegen teilweise schon sehr lange zurück und haben ihren Hauptgrund in der schlechten Honorarsituation der Berliner Zahnarztpraxen im Vergleich zu den Praxen in den alten Bundesländern. Um die Situation im Sinne der Kollegen finanziell abzumildern, leistete die KZV Honorarauszahlungen an die Praxen so frühzeitig wie keine andere KZV, zum Teil sogar noch vor Zahlung der Gelder durch die Krankenkassen. Das kostet viel Geld. Auch notwendige Liquiditätsreserven, wie in den Richtlinien vorgeschrieben, wurden nicht gebildet und sogar unser allseits bekanntes Zahnärztehaus wurde 1983 auf Pump gebaut, welches die Kollegen bis in dieses Jahr hinein zu finanzieren hatten. Die Situation verschärfte sich 1993 durch die Einführung der Honorarbudgets und der HVM-Anwendungen nach der Zusammenlegung von Ost- und Westbudget mit den ihnen bestens bekannten Folgen. Dies veranlasste die KZV nicht nur zu früh, sondern sogar mehr Geld auszuschütten, als ihr im Zeitraum überhaupt zur Verfügung stand. Das war vielleicht gut gemeint, hat am Ende aber allen Berliner Kollegen schwer geschadet, auch den Jüngeren, die sich nach 2000 in ihrer eigenen Praxis niedergelassen haben, weil die finanziellen Folgen daraus bis heute nachwirken. Anfang des neuen Jahrtausends zeigte der Kassensturz bei der KZV Berlin ein trostloses Bild: 55 Mio. Honorarschulden auf dem Konto, keine finanziellen Rücklagen, nicht mal die vorgeschriebenen Liquiditätsreserven, ein 20 Jahre altes Verwaltungsgebäude, an dem seit seiner Errichtung, außer einer Erweiterung nach der Wiedervereinigung, nichts mehr renoviert oder gar modernisiert worden ist. Einer meiner ersten Gänge als neuer Finanzvorstand der KZV führte mich zur Senatsaufsicht mit der Frage, ob man die Körperschaft nicht pleite gehen lassen könnte. Das hätte uns eventuell eine Menge Ärger erspart. Die Antwort war eindeutig, weil gesetzlich geregelt: nein. Also blieb nur die Sanierung übrig, denn jeder Kollege haftet finanziell am Ende für seine KZV. Folglich mussten zu viel ausgezahlte Gelder zurück gefordert wer- den, was zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten bis vor das BSG führten. Heute können wir sagen, dass die Gelder bis auf einige Ausnahmen zurückgeführt worden sind, meinen Dank an die betroffenen Kollegen für die geleisteten finanziellen Anstrengungen. Neben der Tilgung durch die Kollegen mussten die hohen Schulden finanziert werden, alles aus dem Verwaltungskostensatz. Heute sind wir nahezu schuldenfrei, haben alleine Mio. zurückgeführt und sind so fast nebenbei auch bei der Sanierung des Zahnärztehauses recht weit gekommen, sie haben es vielleicht selbst gesehen. Wir haben wieder Habenzinsen in der Jahresabrechnung und konnten aus dem laufenden Haushalt der Jahre 2006 und 2007 jeweils über 1 Mio. dem Vermögen zuweisen. Das Ganze war nur möglich durch die finanziellen Leistungen der Kollegen und die konsequenten Spar- und Rationalisierungsanstrengungen der KZV, die auch alle Mitarbeiter des Hauses zu spüren bekamen, an dieser Stelle für ihren großen Anteil mein ausdrücklicher Dank an sie. Wie passt das Geschilderte mit der von einigen immer wieder geführten Diskussion der angeblichen Verschwendung des Vorstandes durch Auszahlung übermäßiger Sitzungsgelder an sich selbst. Ich meine gar nicht. Festzustellen ist, dass z.b die an den gesamten Vorstand mit 8.500,- im Jahr ausgezahlten Sitzungsgelder etwa % der Gesamtausgaben ausmacht. Der Rechnungsprüfungsausschuss, der die Gelder prüfen soll, rechnet leider erheblich mehr dafür ab, dass passt schon gar nicht! Da ich die Diskussion darüber aber für überflüssig halte und nur Zeit kostet, die wir alle besser verwenden könnten, möchte ich ein Zeichen setzen, indem ich alle meine von der KZV Berlin zu Recht erhaltenen Sitzungsgelder rückwirkend ab bis auf weiteres dem Berliner Hilfswerk Zahnmedizin spende. Das ist ja nicht viel, aber die freuen sich wenigstens, vielleicht folgen ja einige meinem Beispiel. Am Ende bleibt festzustellen: wir haben das Tal durchschritten, müssen weiter alle Anstrengungen unternehmen, aber die Hausaufgaben sind gemacht. Wir sind gut aufgestellt für die Zukunft, dass müssen wir auch, wollen wir in dem veränderten Markt in der GKV bestehen wollen. Ihr Georg Pochhammer 1

4 KZV- i n t e r n ZÄK-intern S ta n d e s p o l i t i k P r e s s e s c h a u F o r t b i l d u n g BEMA GOZ R e c h t P fa f f B e r l i n Z u l a s s u n g U m s c h a u K l e i n a n z e i g e n T e r m i n k a l e n d e r I m p r e s s u m Leitartikel 1 PAR/ZE-Gutachtertagung 5 Termin VV 6 APO-Bank-Seminar 6 Rundschreiben 6 KZV Sommerlauf 6 Bekanntmachung zur Wahl der Delegiertenversammlung 7 der ZÄK Berlin Freisprechungsfeier in der URANIA 8 Vorsorgeuntersuchung für Azubis 10 Die Gutacher und die Rechtsfragen jähriges Dienstjubiläum 12 Prophylaxepreise vergeben 12 Prüfungstermine u. Neuanträge KFO-Oral 14 Mitgliederverwaltung 16 Basistarif I 17 Basistarif II 18 Resolution z. Basistarif 19 Vertreterversammlung der KZBV 20 EUGH und 68er-Regelung 22 Gemeinsamer Bundesausschuss 22 Wartezeiten-Studie 22 Wie sehen s die anderen? 23 Pfaff-Kurse 24 Dienstagabendfortbildung 26 Fortbildungskalender 26 Zahnärztl. Leistungen delegieren? 27 Wissenschaftl. Beitrag: Tabakentwöhnung in der Parodontologie 29 Buchtipp: Der Kommentar BEMA + GOZ 30 Abrechnungshinweise 31 Referententreffen 32 Präprothetische Aufbauten analog berechnen 32 Neues Urteil wie werden Versicherungsanfragen berechnet 32 Haftung bei Allergien 33 Aufstiegsfortbildung DH 34 Die neuesten Zahlen zum Behandler-Status 36 Neuzulassungen 37 Sitzungstermine 37 Zahnheilkunde generationsübergreifend ausgeübt 38 Auflösung Sommerrätsel 39 Kleine Lektüre 39 Veranstaltungen im September U3 2

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6 S p r e c h s t u n d e n Vorstand der ZÄK Berlin Dr. Wolfgang Schmiedel ZA Karsten Geist Dr. Lore Gewehr ZA Ingmar Dobberstein Dr. Helmut Kesler Dr. Karsten Heegewaldt Dr. Dietmar Kuhn Geschäftsführer Präsident, Finanzen Vizepräsident, MBZ-Redaktion, LAG/ Prophylaxe, Alters-ZHK, Zä. Behindertenbehandlung, Sozialfonds/Seniorenbetreuung GOZ ZFA-Aus- und Fortbildung Zahnärztl. Fort- und Weiterbildung, Hochschulwesen Praxisführung, Zahnärztl. Stelle Schlichtung, Berufsrecht, Sachverständige/ Gutachter, Patientenberatungsstelle Telefonische Anfragen Mittwochs in der Zeit von Uhr. Für persönliche Gesprächstermine bitten wir um telefonische Voranmeldung. Anfragen per Fax oder jederzeit möglich. Sammelnummer der Zentrale der Zahnärztekammer Tel.: Fax: Internet: info@zaek-berlin.de Adresse: Stallstr.1, Berlin RA Reinhard Biker (Telefonische Anfragen bitte über das Sekretariat.) Durchwahlnummern der Mitarbeiter Stellv. Geschäftsführer Herr Fischer -132 Sekretariat Frau Borgolte -130 Sekretariat Frau Stieg -131 Hepatitis-Impfstoff, Assis.-Börse Frau Bernhardt* -101 Buchhaltung, Beitragswesen Frau Müller* -110 Buchhaltung Frau Hetz* -111 Mitgliederverwaltung A-Z Frau Dufft -112 GOZ Herr Urbschat* -113 Technische Beratung, Arbeitsschutz, Herr Gerike -114 Umwelt Hygiene, BuS-Dienst Frau Reckling, -146 Herr Glatzer -146 BuS-Dienst, Frau N. Winter -119 Koordination des Ref. Zahnmed. Frau Dr. Hefer* -128 Fachangestellte (ZFA), Ausbildungsberaterin Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA), Frau Bartsch* -121 Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA) Frau Schaefer, -122 Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA) Frau Leschnick* -123 Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA) Frau Kollien* -129 Zahnärztl. Fort- u. Weiterbildung, Frau Eberhardt Dienstagabendfortbildung, Bachert* Tätigkeitsschwerpunkte Zahnärztliche Stelle Frau Stork-Gissel* -125 EDV, Datenschutz Herr Falk -126 MBZ, Anzeigenverwaltung, Frau S. Winter* -137 Öffentlichkeitsarbeit Schlichtung, Berufsrecht Frau Stewart* -139 Rüge- u. Untersuchungsverfahren Frau Schmuck -145 Die Mitarbeiter der Zahnärztekammer sind zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo., Di. und Do und Uhr Mi und Uhr Fr Uhr Beachten Sie bitte, dass die mit einem * gekennzeichneten Mitarbeiter infolge Teilzeitbeschäftigung v.a. nachmittags nur eingeschränkt erreichbar sind. Vorstand der KZV Berlin Sprechzeiten Dr. Jörg-Peter Husemann Vorsitzender des Vorstandes Dr. Karl-Georg Pochhammer stellv. Vorsitzender des Vorstandes Peter Herzog Tel Mitglied des Vorstandes Sekretariat des Vorstandes Tel , -130 o vorstand@kzv-berlin.de kontakt@kzv-berlin.de Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Anmeldung bei den Sekretariaten, wenn ein persönliches Gespräch gewünscht wird. Referate Dr. Horst Freigang Mittwoch Uhr Schlichtungsstelle und Gutachterfragen Tel h.freigang@kzv-berlin.de Hans-Ulrich Schrinner Mittwoch Uhr Kieferorthopädie Tel hans-ulrich.schrinner@ kzv-berlin.de Dr. Jörg Meyer Mittwoch Uhr Öffentlichkeitsarbeit Tel j.meyer@kzv-berlin.de Fragen zum Zahnersatz Geschäftsführung Mittwoch Uhr Tel Barbara Pache, kaufm. Geschäftsführerin Tel b.pache@kzv-berlin.de Sammelnummer der KZV: Tel.: Fax: Internet: kontakt@kzv-berlin.de Adresse: Georg-Wilhelm-Str. 16, Berlin Pressestellen ZÄK Berlin KZV Berlin Birgit Dohlus Dr. Jörg Meyer Telefon: Telefon: Telefax: Stefan Grande info@zahndienst.de Telefon: Telefax: presse@kzv-berlin.de Geschäftsstelle der Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtungen Zahnärzte im Land Berlin Georg-Wilhelm-Str. 16, Berlin, Tel Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes (Berlin) ZA Albert Essink Dr. Ingo Rellermeier Dr. Marius Radtke ZA Winnetou Kampmann Vorsitzender, Allgemeines und Finanzangelegenheiten Stellv. Vorsitzender, Immobilienangelegenheiten Beisitzer, Mitgliederangelegenheiten Beisitzer Persönliche Absprachen nach telefonischer Voranmeldung mittwochs in der Zeit von Uhr. Direktor Ralf Wohltmann (telefonische Anfragen bitte über das Sekretariat) Sammelnummer des Versorgungswerkes: ; Telefax: Internet: info@vzberlin.org Philipp-Pfaff-Institut Dr. Thilo Schmidt-Rogge, Geschäftsführer Telefon: ; Telefax: Internet: info@pfaff-berlin.de Durchwahlnummern der Mitarbeiter Sekretariat Frau Hultsch Frau Schüler Buchhaltung Abt.-Ltr. Frau Saß Frau Kalojanov Mitgliederverwaltung Abt.-Ltr. Frau Anding Frau Hildebrandt Frau Geßner Frau Beyer Frau Ruhs Hauptsachbearbeiterin Frau Noffke Landesarbeitsgemeinschaft e. V. Dr. Erika Reihlen Vorsitzende Herr Rainer Grahlen Geschäftsstellenleiter Sekretariat (Frau Hempel) Telefon: Telefax: info@lag-berlin.de 4

7 Gutachter-Tagungen bei der KZV Berlin KZV I n t e r n Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Antibiotikagabe, Dr. Babin (links vorne) klärte bei der ZE-Gutachtertagung auf Am 28. Mai 2008 trafen sich die Berliner Zahnersatz-Gutachter zu einer Tagung in der KZV. Themen waren neben der Gutachterstatistik auch ein Bericht über den neu einzurichtenden Prothetikeinigungsausschuss, dessen Aufgabe bisher von den Prüfgremien übernommen wurde, sowie die Änderungen zu den Festzuschuss-Richtlinien. Außerdem berichtete der Jurist der KZV Berlin, Herr Ingram Lösche, über aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Zahnarzt-Haftungsrecht. Im Zentrum der Veranstaltung stand jedoch ein Fachvortrag des Kollegen Dr. Wolfgang Babin mit dem Thema Parodontaltherapie und Antibiose. Dr. Babin stellte bewährte und neuere Therapieverfahren vor und ging besonders auf den richtigen Zeitpunkt der Antibiotikagabe ein. Die Antibiose darf erst beginnen, wenn der subgingivale Biofilm zerstört oder zumindest aufgelockert ist, da ansonsten der Bakterienverbund innerhalb des Biofilms der Zahnfleischtaschen zu stabil wäre, um durch das Antibiotikum wirksam angegriffen zu werden. Eine Antibiotikagabe ist also stets nur in Verbindung mit dem mechanischen Debridement der Wurzeloberflächen sinnvoll. Jahrestagung der PAR-Gutachter Dr. Purucker (links außen) referierte bei der PAR-Gutachtertagung über Lasergeräte Zur Jahrestagung der Berliner Gutachter für Parodontologie am 2. Juli 2008 hatten wir Herrn Dr. Peter Purucker, Oberarzt der Abteilung für Parodontologie an der Charité Berlin, eingeladen. Die Tagung begann mit seinem Referat zum Thema Laseranwendung in der geschlossenen PAR-Therapie. Nach Vorstellung der verschiedenen Lasergeräte ging der Kollege Dr. Purucker besonders auf die Auswertung aktueller Studien zu diesem Thema ein. Er berichtete von einem Treffen international anerkannter Parodontologen, die feststellen mussten, dass von ca Studien zur Laseranwendung lediglich 5 für die derzeit am häufigsten eingesetzten Lasergeräte verblieben. Diese Studien liefern keine ausreichende Evidenz, welche die klinische Anwendung von Lasergeräten in der Zahnarztpraxis rechtfertigen könnte. Im weiteren Verlauf der Tagung wurden zunächst die Abrechnungsstatistiken des vergangenen Jahres besprochen. Die Anzahl der in Berlin abgerechneten PAR-Fälle hat sich im Jahr 2007 gegenüber 2006 um 3 % auf rund Fälle leicht erhöht. Im Durchschnitt des Bundesgebietes betrug die Erhöhung rund 6 %. Schwerpunkt der Tagung waren jedoch aktuelle Informationen für die Gutachter sowie eine eingehende Aussprache über die Probleme der täglichen Gutachtertätigkeit. Insbesondere wurde beklagt, dass die zur Beantragung einer systematischen PAR-Behandlung erforderlichen Röntgenbilder oftmals erst nach zusätzlichen Aufforderungen beim Gutachter eingereicht werden, was zu unnötigen Verzögerungen in der Begutachtung führt. Außerdem ist die Qualität der ausgedruckten digitalen Röntgenaufnahmen oft unzureichend. Auch hier führt die zusätzliche Anforderung von Datenträgern zu verzögerter Bearbeitung. Die Praxen werden deshalb gebeten, die Röntgenaufnahmen in der erforderlichen Qualität zügig den Gutachtern zur Verfügung zu stellen. Näheres dazu findet sich auch im KZV-Rundschreiben Nr. 6 vom ZA Stefan Gerlach 5

8 KZV I n t e r n Nächste ao-vv am 08. September 2008 Wie im Rundschreiben Nr. 7 bereits angekündigt, findet die nächste außerordentliche Vertreterversammlung am 08. September 2008 um 19 Uhr Seminar mit der APO-Bank Die Seminarreihe der KZV Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank wird fortgesetzt. Das nächste Thema lautet: Gewinngarant statt Kostenfaktor im großen Saal der KZV, Georg-Wilhelm-Str. 16, Berlin-Charlottenburg statt. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, von 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr Sommer-Läufer mit Spaß dabei im großen Sitzungssaal der KZV Berlin statt. In ihr dreht sich alles darum, wie man die richtige Mitarbeiterauswahl trifft und das Personal entsprechend führt. Die KZV lädt zu diesem Seminar ganz herzlich ein. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro. Rundschreiben Nr. 6 vom 16. Juli 2008 Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft. (Emil Zatopek, tschechischer Läufer, 1922 bis 2000) Ganz ohne Regenguss und bei optimalen Wetterbedingungen starteten am ca. 50 Sportsfreunde zum diesjährigen Lauf in den Sommer der KZV. Milde und laue Sommerabendluft legte sich über den Grunewald, von dessen Schmetterlingsplatz am S-Bahnhof sich die Sport-, Freizeit- und Leistungsläufer auf den Weg machten. Eine längere und anstrengendere Variante mit etwa 6,5 Kilometer führte über den Teufelsberg, andere konnten auch eine kürzere Tour mit etwa 5 Kilometer wählen. Wie die Jahre zuvor war es erfreulich, zu sehen, dass der Spaß und die Freude am Laufen im Zentrum der traditionellen Veranstaltung stand. Und: Wieder beteiligten sich auch viele Jüngere und Kolleginnen beim geselligen Sportvergnügen. Am Ziel angelangt, hatte die APO-Bank dankenswerterweise ein kleines Catering organisiert, an dem man sich wieder stärken konnte. 1. Vergütungsverhandlungen 2. Punktwertübersichten III. Quartal Änderung des Gewährleistungsparagrafen 4. Elektronische Gesundheitskarte (egk) 5. Neue Festzuschussbeträge ab und Auslieferung von Unterlagen durch die KZBV 6. Gutachten für Parodontologie 7. Einsatz eines Herbstscharniers im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung 8. Aus der Kfo-Abteilung: a) Gebührennummer 01k b) Behandlungsbeginn nach Richtlinie 7 bzw Neuer Ausdruck des KVK-Feldes beim Rezept und der AU-Bescheinigung ab Neue Telefonanlage 11. Abrechnungsdurchschnitte 12. Handbuch der KZV Berlin 13. Information für das Praxisteam 5/ Kassenänderungen 15. Wichtige Änderungen bei der AOK Berlin, gültig ab sofort 16. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Institutes Stefan Grande 6

9 Auslegung des Wählerverzeichnisses Das Wählerverzeichnis hat gemäß 7 der Wahlordnung zur Einsicht der Kammerangehörigen auszuliegen. Wahlberechtigt ist nach 3 der Wahlordnung jeder Kammerangehörige, soweit nicht 8 Abs. 2 des Berliner Kammergesetzes entgegensteht. Dieser hat folgenden Wortlaut: Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, kann dort an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten von den Kammerangehörigen eingesehen werden: a) Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr b) Mittwoch in der Zeit von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr ZÄK I n t e r n 1. wer infolge Richterspruchs das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen oder infolge berufsgerichtlicher Verurteilung das aktive Kammerwahlrecht nicht besitzt, 2. wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt worden ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst, 3. wer auf Grund einer Anordnung nach 63 des Strafgesetzbuchs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wenn die Unterbringung auf der Feststellung der Schuldunfähigkeit nach 20 des Strafgesetzbuches beruht. Ein Wahlberechtigter kann gemäß 3 Abs. 3 der Wahlordnung von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in dem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt zur Einsichtnahme der Kammerangehörigen in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses, Berlin, Stallstr. 1, 3. Etage, Raum 3.05, von Montag, 08. September 2008, bis Freitag, 19. September 2008, aus und c) Freitag in der Zeit von Uhr bis Uhr Dem Bevollmächtigten eines Kammerangehörigen kann Auskunft darüber erteilt werden, ob der Kammerangehörige im Wählerverzeichnis eingetragen ist und wie die Eintragung lautet. Die Aushändigung einer schriftlichen Vollmacht kann verlangt werden. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten anderer im Wählerverzeichnis eingetragener Personen haben Wahlberechtigte nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben könnte. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können schriftlich bis zum 26. September 2008 Eingang auf der Geschäftsstelle des Wahlausschusses eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizufügen. Dr. Eberhard Hoene Wahlleiter +++ Q-BuS-Ticker Kurzinformation +++ Nochmals eine Information zur Verwendung von Spritzen: Wir möchten Sie, liebe Berliner Kolleginnen und Kollegen, über ein Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2004 informieren. In Auslegung dieses Urteils stellt ein AUFZIEHEN und BEREITSTELLEN von Spritzen en bloc und die anschließende Lagerung bis zur Verwendung am selben Tag, einen Verstoß gegen Hygienevorschriften dar. Das bedeutet, dass eine Spritze, unabhängig von ihrem Verwendungszweck (Injektion, Spülung o.ä.), erst kurz vor ihrer Anwendung aufgezogen werden darf. Das Urteil im gesamten Text finden Sie in der Zeitschrift Gesundheitsrecht Nr. 12/2004, LG München I vom , Az: 9 O 18834/00. Karsten Heegewaldt Referat Praxisführung 7

10 ZÄK I n t e r n Eigenverantwortung und Teamfähigkeit: Freisprechungsfeier appellierte an Verantwortung der ZFAs Trotz aller netten Worte, der lebendigen Stimmung und der schwungvollen Musikeinlagen mit so aufmunternden Titeln wie Anything you need you got it war für alle, die den Ansprachen und Grußworten bei der Freisprechungsfeier am 11. Juli in der URANIA aufmerksam zuhörten, deutlich geworden: Die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen gehen an den ausbildenden Praxisteams nicht vorbei und zeigen es ist ein Fachkräftemangel absehbar. Rund 100 weniger Absolventinnen als in den zurückliegenden Sommer-Abschlußprüfungen gab es diesmal nicht jeder der nach wie vor zahlreich zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze konnte auch besetzt werden, die Nachfrage und besonders die Auswahl an geeigneten Kandidaten/innen war deutlich gesunken. Referatsleiter ZA Ingmar Dobberstein gratulierte den neuen ZFAs zur gelungen Ausbildung und empfahl, den Beruf nicht zum Job verkommen zu lassen. Beruf, sagte ZA Ingmar Dobberstein, Mitglied im Vorstand der Zahnärztekammer Berlin und zuständig für das ZFA-Referat, es ist viel Eigenverantwortung gefordert, und Sie müssen neben dem Fachlichen auch Ihre Teamfähigkeit unter Beweis stellen. Schwieriger würde die Lage in den Praxen auch, weil wir in wechselhaften Zeiten im Gesundheitswesen leben. Die Patienten müssen immer mehr zuzahlen, der Weg führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin, und auch immer mehr Therapieverfahren gibt es, deren Vielfalt die Patienten irritiert da müssen Sie oft ausgleichen. Andererseits hätten die erfolgreichen Absolventinnen, denen die Kammer herzlich gratuliere und auf deren Leistung sie auch stolz sei, allen Grund, sich über ihren Abschluss zu freuen: Ihr Beruf ist einer der zukunftsträchtigsten überhaupt. Und das nicht nur bei uns in Deutschland: Auch in anderen europäischen Ländern sind die hier ausgebildeten ZFAs hoch begehrt, weil wir eine sehr gute Ausbildung gewährleisten. Die wirtschaftlichen Veränderungen, die immer mehr Praxen spüren, werden vermutlich auch zu neuen Regelungen hinsichtlich der Delegation führen, meinte Ingmar Dobberstein, er könne daher nur dazu raten, sich früh genug für eine Aufstiegsfortbildung zu interessieren. Dieses Thema griff Dr. Thilo Schmidt-Rogge / Philipp- Pfaff-Institut gleich auf und stellte die verschiedenen Angebote des Institutes für das Praxisteam vor. Er empfahl, sich vor einer Weiter-/Fortbildung gut zu prüfen und sich Gedanken dazu zu machen, was man gerne lernen und können möchte. Zudem sei es besser, den Chef oder die Chefin auf den Fortbildungswunsch anzusprechen als irgendwann angesprochen zu werden, dass eine Fortbildung wohl nötig sei. Diesmal waren 258 Auszubildende zur Prüfung angetreten, 53 von ihnen (rund 20 %) hatten nicht bestanden, darunter 5 Wiederholer. Unter den erfolgreichen ZFAs waren auch 25 aus dem Land Brandenburg. 4 ZFAs wurden für ihre besonderes guten Leistungen ausgezeichnet und erhielten neben Blumen auch ein Fachbuch, ein Praxisshirt und einen Gutschein des Pfaff-Institutes: Frau Jenny Ehrhard aus der Praxis Dr. Annette Koschützki Frau Stefanie Garstecki aus der Praxis ZÄ Monika Viebahn Frau Olga Hahn aus der Praxis Dr. Stefan Leutloff Frau Julia Scherping aus der Praxis ZA Uwe Stecher Wechselnde Zeiten und steigende Anforderungen Während sich auf der einen Seite die Ausbildungssituation verschärft und die Möglichkeiten vieler Praxen sinken, motivierende Gehälter zu zahlen, wachsen auf der anderen Seite die Anforderungen an das Berufsbild. Es ist ein anspruchsvoller Vier ZFAs wurden vor allem für ihre gleich bleibend hohen Leistungen im Ausbildungszeitraum ausgezeichnet und erhielten Riesen-Applaus: Hier mit den Herren ZA Ingmar Dobberstein/ZÄK (li.) und Dr. Thilo Schmidt-Rogge/Pfaff-Institut Bedauerlich sei es, so Dr. Schmidt-Rogge, dass in manchen Praxen der Fortbildungskatalog beim Chef verschwindet und 8

11 Sie dann gar nicht mitbekommen, was wir alles für Sie vorbereitet haben. In solchen Fälle reiche die Übermittlung der eigenen -adresse, und das Pfaff informiere dann regelmäßig über Themen und Referenten. Hinsichtlich der Kurs-Kosten meinte er: Sparen Sie doch selbst ein bisschen an und lassen Sie Ihre Familie etwas ins Sparschwein stecken und wenn Sie dann zum Chef gehen, würde ich mich wundern, wenn er oder sie dann nicht auch etwas dazulegt. Herzliche Wünsche für eine gute Zukunft gab es auch seitens der Berufschulen, die ebenfalls auf das weltweit hohe Ansehen der dualen Ausbildung hier in Deutschland verwiesen. Die neuen ZFAs hätten außerdem das Glück, von einer Kammer beteut zu werden, die sich um die Auszubildenden engagiert kümmere, das sei nicht selbstverständlich. Ingmar Dobberstein verwies abschließend vor der Ehrung der Besten und der Zeugnisübergabe darauf, dass die Kammer auch nach der Ausbildung den ZFAs zur Seite stehe, wenn es Probleme gebe. Und solle es einmal an der inneren Motivation mangeln, helfe es, sich mal zu einem Patienten zu setzen und zu hören, was er an der Praxis gut findet: Ich vermute mal dann haben Sie ganz schnell wieder Spaß an Ihrem Beruf. Birgit Dohlus ZÄK I n t e r n +++ Q-BuS-Ticker +++ Kurzinformation +++ Terminvereinbarungen zum Q-BuS Wie wir Ihnen bereits in Rundschreiben und MBZ-Veröffentlichungen mitgeteilt haben, begann am 2. Januar 2008 die Umsetzung eines neuen BuS-Betreuungskonzeptes für unsere Mitgliedspraxen. Wir bieten zusätzlich eine Einstiegshilfe zur Einführung eines verpflichtenden praxisinternen Qualitätsmanagement nach SGB V an. Dieses neue Konzept, das nun ca. 3 Stunden in Anspruch nimmt, wurde in den bisher besuchten Praxen äußerst positiv aufgenommen; zudem eine Kostenbeibehaltung zur Vergangenheit gegeben ist. Leider gibt es im Vorfeld wiederholt Schwierigkeiten, sich auf einen Besuchstermin am frühen Vormittag zu einigen. Der Bus-Dienst nimmt seine Tätigkeit täglich um 8 Uhr auf, um Praxen in Folge besuchen zu können. Wird solch ein Zeitschema aus dem Gleichgewicht gebracht, ist eine günstige Kostenkalkulation nicht mehr möglich. Um das zu verhindern, sind wir auf Ihre unbedingte Mitwirkung angewiesen. Daher bitten wir Sie, es uns zu ermöglichen, Ihre Praxis schon ab 8 Uhr aufsuchen zu dürfen. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass das ganze Praxisteam anwesend ist. Es sollte aber für die erste Stunde eine verantwortliche Person zur Verfügung stehen, mit der gemeinsam eine vom Gesetzgeber geforderte Gefährdungsanalyse in der Praxis stattfinden kann. Bitte bedenken Sie, dass solch ein früher Termin für Sie zum Vorteil ist, wenn der Besuch nicht komplett in Ihre reguläre Praxisöffnungszeit fällt. Bitte bedenken Sie weiter, wir sind Ihr Partner. Die mit dem selben Thema beschäftigten Behörden stehen auch einmal unangemeldet vor Ihrer Tür und nehmen selten Rücksicht auf Ihre Terminplanung. Ihr Q-BuS-Team MedConsult Wirtschaftsberatung für medizinische Berufe Anzeige Praxisverkauf Praxiswertermittlung Kauf- und Mietvertragsabwicklung Vermittlung von Kaufinteressenten Unterstützung bei Vertrags- Arztsitzausschreibungen Praxiskauf Niederlassungsberatung Finanzierungsvermittlung Versicherungen Praxiskooperation Job-Sharing Partnerschaften MVZ-Konzepte Burkhardt Otto Olaf Steingräber FAB Investitionsberatung MedConsult Wirtschaftsberatung für medizinische Berufe ohg Giesebrechtstraße Berlin Tel.: Fax: info@fab-invest.de 9

12 ZÄK I n t e r n Auszubildende und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Die Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) hat für die Zahnärztekammer Berlin nach wie vor hohe Priorität und sichert den Nachwuchs an Fachkräften für die Berliner Praxen in der Zukunft. Sollten Sie für das Ende August begonnene neue Semester, eine Auszubildende in Ihr Praxis-Team aufgenommen haben, bitten wir Sie hiermit, die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung für die Auszubildende zu beachten. Diese Untersuchung muss vor Antritt der Tätigkeit Ihrer neuen Auszubildenden in Ihrer Praxis erfolgen, ebenso ist zeitnah eine Hepatitis-B-Schutzimpfung anzubieten, da gerade am Anfang der Ausbildung aufgrund von Unerfahrenheit und fehlender Fachkenntnisse eine besonders hohe Infektionsgefährdung gegeben ist. Laut 2, Pflichten des Ausbildenden aus dem Ausbildungsvertrag der Zahnärztekammer Berlin sind die Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Untersuchung vor Beginn der Tätigkeit in der Praxis und auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführt wird:...nur dann mit der Ausbildung einer Jugendlichen zu beginnen, wenn die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung, die nicht länger als vierzehn Monate zurückliegen darf, vorliegt. Vor Ablauf des 1. Ausbildungsjahres ist die Bescheinigung über die Nachuntersuchung einzufordern ( 32, 33 JArbSchG***);...die Auszubildende vor Beginn der Tätigkeit gemäß 3 (1) BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge in Verbindung mit 15 (2) Biostoffverordnung durch einen ermächtigten Arzt untersuchen zu lassen und ihr auf seine Kosten die Hepatitis-B-Schutzimpfung nach 15 (4) Biostoffverordnung zu ermöglichen; Das ZFA-Referat der ZÄKB stellt Ihnen gerne alle benötigten Unterlagen und Informationen für die Einstellung einer Auszubildenden zur Verfügung. Darunter befindet sich auch die grüne Karte für die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Auszubildenden. Fordern Sie bitte Ihre Auszubildende auf, Untersuchung und Impfung unverzüglich vornehmen zu lassen zur Sicherheit der Auszubildenden und Ihrer Patienten. Die Zahnärztekammer Berlin wünscht Ihnen und Ihren Auszubildenden eine erfolgreiche Ausbildungszeit! Susanne Hefer Immer mehr Einfluss der Gerichte: Zahnärztekammer Berlin schulte Gutachter in Rechtsfragen Die Zeiten ändern sich..., sagte Dr. Dietmar Kuhn, Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin, Referat Schlichtung / Berufsrecht / Gutachterwesen, bei der Eröffnung der Gutachterfortbildung der Kammer am 10. Juni 2008 im Hörsaal der Zahnklinik,... oder besser: Sie werden geändert. Rechtsverfahren zwischen Zahnärzten bzw. Zahnärzten und ihren Patienten nehmen durch häufige Berichte in den Medien und auch die Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen erheblich zu. Dr. Dietmar Kuhn mit Referentin Dr. Christiane Simmler Gutachter spielten bei solchen Auseinandersetzungen eine bedeutende Rolle, und sie mussten erleben, dass auch sie selbst zur Zielscheibe von Verfahren werden können. Den Umgang mit dem Gericht könne man nicht locker und liberal handhaben, sondern man müsse sich an die Vorgaben und die Abläufe halten. Dass es auch darauf ankommt, wie man mit diesen Vorgaben und dem Gericht umgeht, schilderte eindrucksvoll aus eigener Erfahrung Dr. Christiane Simmler, Richterin am Landgericht Berlin 20. Zivilsenat des Kammergerichts und damit zuständig für Arzthaftungsfälle. Mediziner und Juristen sprechen eine unterschiedliche Sprache, sagte sie. Es sei wichtig zu 10

13 wissen, was das Gericht unter mancher Formulierung verstehe, um Missverständnisse zu vermeiden. Das erhöhte Aufkommen von zahnärztlichen Rechtsverfahren und den Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherungen bestätigte auch die Richterin: Der medizinische Markt ist für Juristen ein Wachstumsmarkt da kann man heute eine Menge Geld verdienen! Recht abstrus seien allerdings gelegentlich die Vorstellungen der Patienten, was ihnen an möglichem Schmerzensgeld zusteht. Abenteuerliche Geschichten und die Vernunft Richter arbeiteten einerseits mit den Informationen, die der Patient schildere, andererseits mit den Informationen des Zahnarztes, die oft ganz anders lauteten. Der Zahnarzt trage am besten vernünftig seine Sichtweise vor, und sie als Richterin versuche dann zusammen mit einem Sachverständigen, die Sache zu ordnen. Machen Sie sich frei von dem Gefühl, der Patient erzähle Unsinn, warnte Dr. Simmler. Das Gericht gehe durchaus davon aus, dass es einen Grund geben muss, warum eine Klage eingereicht wurde, auch wenn der Patient die Sachlage nicht fachlich korrekt schildern könne. Beweislast und -umkehr Wenn beispielsweise ein Schaden auch bei korrekter Behandlung passieren könne, sei ein solcher Schaden dem Zahnarzt nicht vorzuwerfen. Dann müsse bei einfachen Fehlern - der Patient beweisen, dass das Verhalten des Zahnarztes zum Schaden geführt hat. Kann ein Patient jedoch einen groben Behandlungsfehler nachweisen, erfolgt die Umkehr der Beweislast und der Zahnarzt muss dann beweisen, dass der eingetretene Schaden nicht auf dem groben Behandlungsfehler beruht. Was ein grober Behandlungsfehler sei, entscheide allerdings das Gericht und nicht der Gutachter. dass dieser noch immer von Ihnen als Zahnarzt entschieden werde und nicht vom Gericht, denn Sie wissen doch, was Innovation und was Standard ist. Richter seien mit medizinischen und biologischen Vorgängen im Körper unvertraut und bräuchten hier die Sachkunde des Sachverständigen. Daher solle mit verständlichen Worten erklärt werden, warum die abstrusen Vorstellungen (die sich häufig auf Patientenschilderung beziehen) nicht zutreffend sind - am besten in Worten, wie Sie die Sachlage auch Ihrer Oma erklären würden. Wichtig sei, die klagenden Patienten ernst zu nehmen und ein bisschen Verständnis zu zeigen: Wenn Sie ein Gutachten schreiben und es wird deutlich, dass Sie eine Partei nicht ernst nehmen, kann die Partei sie ablehnen. Ihrer Erfahrung nach gelte in der Zahnmedizin eher nicht der klassische Spruch, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, sagte die Richterin; gerade in der Zahnmedizin würden Prozesse oft von Nachbehandlern losgetreten, die dem Patienten suggeriert hätten: Na, das hätte ich aber anders gelöst.... Auswahl der Sachverständigen Für das Gericht sei es unwesentlich, auf welcher Liste der vorgeschlagene Sachverständige geführt werde es werde eher danach entschieden, ob die vorgelegten Gutachten verständlich und hilfreich seien und wenn wir merken, dass der Gutachter uns Juristen versteht, nehmen wir den gern wieder. Fachbegriffe solle man beispielsweise in einer Klammer einfach erklären oder einen Annex mitliefern: Zwingen Sie das Gericht nicht, zum Pschyrembel zu greifen. Wenn sich zu fachlich ausgedrückt würde, habe der Patient leicht das Gefühl, es würde über ihn hinweg geredet, und das kann zu einem Befangenheitsantrag führen. In einem Gutachten solle nichts beantwortet werden, was nicht gefragt worden sei: Sonst lösen Sie vielleicht die Ausweitung des Verfahrens aus! ZÄK I n t e r n Bei Aufklärungsfehlern stehe der Arzt am kürzeren Hebel. Ein Heileingriff sei juristisch eine Körperverletzung, die nur erlaubt sei, wenn der Patient eingewilligt habe, so Frau Dr. Simmler sie appellierte noch einmal an die Zahnärzte, die Aufklärung der Patienten sorgfältig zu dokumentieren. An sich reichten schon entsprechende (auch für Dritte nachvollziehbare) Kürzel in der Dokumentation. Allerdings reiche es nicht, den Patienten einfach ein Formblatt unterschreiben zu lassen: Die Notizen müssen Sie schon selbst machen. Vor Gericht gelte eine eherne Regel: Was dokumentiert werden muss und nicht dokumentiert ist, ist nicht passiert und dies beziehe sich auch auf einzelne relevante Behandlungsschritte. Medizinischer Standard das entscheidet nicht das Gericht Fragerunde Moderiert von Dr. Kuhn, hatte die Richterin im Anschluss an ihren mit viel Lebenserfahrung angereicherten Vortrag noch eine große Anzahl von Fragen der Teilnehmer zu beantworten. Unter anderem ging es darum, ob es richtig sei, dass anonymisierte Gutachten-Kopien der Kammer zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies sei aus Gründen der Qualitätssicherung sowohl für gerichtliche als auch außergerichtliche Gutachten zu bejahen, meinte die Richterin: Wenn die Kopie in der vorgesehenen Art anonymisiert ist, sehe ich das Problem der Vertraulichkeit und des Datenschutzes als gewahrt. Ich hätte hier keine Probleme wir veröffentlichen unsere Entscheidungen ja auch. Auch nicht-anonymisierte Gutachten könnten übermittelt werden wenn der Patient zustimme. Zum Thema medizinischer Standard berichtet Dr. Simmler, Birgit Dohlus 11

14 ZÄK I n t e r n 20 Jahre in der Zahnärztekammer Berlin Im Sommer 1988 änderte sich das Leben von Frau Isabell Eberhardt-Bachert, denn da trat sie ihre neue Stelle bei der Zahnärztekammer Berlin an und anscheinend hat sie an dieser Tätigkeit so viel Spaß, dass sie es auch nach 20 Jahren nicht lassen kann, ihr Engagement in den Dienst der Berliner Zahnärzteschaft zu stellen. Von Anfang an durfte sie sich um die Belange der weiterbildungswilligen Kollegen kümmern. Motiviert und gewissenhaft erledigte sie in den ersten 9 Jahren auch noch andere administrative Tätigkeiten im Sekretariat der Kammer. Auch ein Baby konnte ihre Affinität zur Kammer nicht bremsen, selbst in der Erziehungspause war sie noch für ihre Zahnärzte da. Durch ihre verbindliche, ruhige Art wird sie und ihr fachlich kompetenter Rat von allen, die sie kennen, überaus geschätzt. Im Namen aller Berliner Kollegen danken wir Frau Eberhardt-Bachert für ihre geleistete Arbeit und wünschen ihr viel Erfolg für die nächsten 20 Jahre in der Zahnärztekammer Berlin. Der Vorstand, die Geschäftsführung und alle Kolleginnen und Kollegen Kleiner Aufwand viel bewegt: Prophylaxe-Preise an der Mierendorff- Grundschule Ein Termin, der nicht zuletzt Kammerpräsident der Wolfgang Schmiedel glücklich machte: Für ein paar Kinder mehr ist der Anfang zu einer regelmäßigen Prophylaxe gelegt worden. An der Berliner Mierendorff-Grundschule einen Steinwurf vom Schloss Charlottenburg entfernt kommen alle zahngesundheitlichen Eckdaten zusammen: Ein hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund (54 %), die Kinder ohne Migrationshintergrund stammen vorrangig aus sozioökonomisch belasteten Familien, die Zahngesundheitswerte sind katastrophal und die Kinder gehen nicht zum Zahnarzt. Nicht einmal zur Kontrolluntersuchung. Mindestens das sollte sich ändern: Die beiden Zahnärztinnen des Bezirksamtes Charlottenburg, Dr. Sylvia Neubelt und Inis Adloff, erdachten sich ein unkompliziertes System, wie sie die Kinder mit naheliegenden Zahnarztpraxen zusammenbringen könnten, und entwickelten einen speziellen Prophylaxepass, der von der Praxis beim Besuch abgestempelt wurde. Die Belohnung: Alle Kinder, die einen solchen Stempel vorlegen konnten, erhielten nach Abschluss der Aktionszeit und kurz vor den Sommerferien, am 14. Juli 2008 bei einer kleinen Feierstunde in der Aula ein kleines (gestiftetes) Geschenk. Rund 250 Kinder waren in der Halle zusammengekommen, rund 190 weitere konnten nicht dabei sein, weil sie mit ihrer Klasse unterwegs waren. Dass sie so viele Belohnungsgeschenke zusammenbekommen mussten, hatten Dr. Neubelt und ZÄ Adloff nicht gedacht: Immerhin 48 % aller Kinder haben tatsächlich die Aktion genutzt, sich von einem Zahnarzt mindestens einmal die Zahne kontrollieren zu lassen. Zum Geschenk dazu gab es auch den ordentlichen Applaus der Festgäste und der ganzen Aula-Kinder, von denen sich keineswegs alle an der Zahnarzt-Aktion beteiligt hatten. Ein Geschenk gab es für sie konsequenterweise nicht. Die Hoffnung der beiden Zahnärztinnen und des rührigen Schulleiters, Joachim Nagel, war und ist: Wenigstens einige der Kinder sollten den Zahnarztbesuch zur Routine werden lassen. In einigen Klassen haben es auch die Mütter übernommen, für eine möglichst hohe Beteiligung der Klassenkameraden zu sorgen. Die Klasse mit der höchsten Beteiligungsquote durfte sich freuen: Gleich zu Beginn des kommenden Schuljahres ist sie eingeladen in den Tierpark und darf Tierkinder besuchen. Schulleiter Nagel bedankte sich dafür, dass seine Schüler die Chance erhalten hatten und die Schule als einzige im Bezirk an dieser Aktion teilnehmen durfte. Inis Adloff beglückwünschte auch die Eltern, die die Aktion so gut unterstützt hatten, zu dem erreichten Erfolg bzw. den, der bei euch Zuhause der Zahnbeauftragte ist. 12

15 auch zu pflegen. Dr. Wolfgang Schmiedel wurde als Präsident der Berliner Zahnärzte mit lautem Beifall begrüßt, und er gratulierte den Grundschulklässlern unter großem Jubel: Ich bin stolz auf euch, dass ihr das so toll hinbekommen habt! Und: Sie sollen weitermachen und weiter regelmäßig zur Kontrolle gehen. Auch der Schuldirektor gab noch einen Appell mit auf den Weg: Die Zahnpflege ist eine Art Schaufenster für euch helft mit, dass eure Zähne so strahlend und gesund bleiben! ZÄK I n t e r n Birgit Dohlus Freuten sich über die erfreulichen Ergebnisse (v.l.): ZÄ Inis Adloff/ Zahnärztlicher Dienst, Dr. Claudia Brandt/Amtsärztin, Kämmerpräsident Dr. Wolfgang Schmiedel, Dr. Sylvia Neubelt/Zahnärztlicher Dienst Mit einem Aufruf im vergangenen Herbst, die Aktion zu unterstützen, hatte die Zahnärztekammer im MBZ die Kollegen im Umfeld der Schule vorinformiert, und so lief die Zahnkontrolluntersuchung auch reibungslos ab. Großen Dank an die Zahnärzte gab es auch von Gesundheitsstadträtin Martina Schmiedhofer, die den Kindern erklärte, viele Menschen heute und auch die Schüler selbst würden vielleicht schon hundert Jahre alt werden so lange brauche man auch seine Zähne und müsse daher früh anfangen, sie *Unter den Linden Berlin-Mitte **Rudower Chaussee Berlin-Adlershof KORTE RECHTSANWÄLTE Absage durch Hochschule oder ZVS? - Klagen Sie einen Studienplatz ein! Prof. Dr. Niels Korte** Marian Lamprecht* Constanze Herr* Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei* liegt direkt an der Humboldt-Universität. Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig. 24-Stunden-Hotline: Fax kanzlei@anwalt.info Anzeige Anzeige 13

16 ZÄK I n t e r n Anerkennung der Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie zur/m Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Kieferorthopädin/Kieferorthopäde Der Prüfungsausschuss Kieferorthopädie der Zahnärztekammer Berlin wird zum nächsten Prüfungstermin voraussichtlich am zusammentreten. 19. November 2008 Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich umgehend bei der Zahnärztekammer zu o. g. Prüfungstermin anzumelden. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der Abschluss der ordnungsgemäßen Weiterbildung durch Zeugnisse nachgewiesen wird. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in 2 der Weiterbildungsprüfungsordnung, Bestandteil der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, i. V. mit 6 WBO geregelt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter der Tel.-Nr , Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von Uhr bis Uhr, freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr, angefordert werden. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung für o. g. Prüfungstermin müssen bis spätestens 30. September 2008 vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir bei persönlicher Antragsabgabe vorab um kurze telefonische Vorankündigung. Anerkennung der Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet der Oralchirurgie zur/m Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Oralchirurgie Oralchirurgin/Oralchirurg Der Prüfungsausschuss Oralchirurgie der Zahnärztekammer Berlin wird zum nächsten Prüfungstermin voraussichtlich am zusammentreten. 26. November 2008 Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich umgehend bei der Zahnärztekammer zu o. g. Prüfungstermin anzumelden. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der Abschluss der ordnungsgemäßen Weiterbildung durch Zeugnisse nachgewiesen wird. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in 2 der Weiterbildungsprüfungsordnung, Bestandteil der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, i. V. mit 6 WBO geregelt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter der Tel.-Nr , Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von Uhr bis Uhr, freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr, angefordert werden. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung für o. g. Prüfungstermin müssen bis spätestens 06. Oktober 2008 vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir bei persönlicher Antragsabgabe vorab um kurze telefonische Vorankündigung. 14

17 Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Kieferorthopädie Neuanträge Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller gem. 9 (4) WBO Kollegiales Fachgespräch Der Prüfungsausschuss Kieferorthopädie der Zahnärztekammer Berlin wird zur Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller voraussichtlich am 19. November 2008 zusammentreten. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, die für eine Berechtigung der Praxis als Weiterbildungsstätte eine Begehung der Praxis sowie für eine persönliche Berechtigung zur Weiterbildung eine Überprüfung der fachlichen Qualifikation des Antragstellers voraussetzt. Die Zulassung zum kollegialen Fachgespräch setzt voraus, dass in der Zahnärztekammer Berlin das ausgefüllte Formblatt Antrag auf Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Kieferorthopädie gem. den 5 und 6 des Weiterbildungsgesetzes sowie den 4, 5 und 9 der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin vorliegt und die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Weiterbildung nach den Richtlinien der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Das v. g. Formblatt kann unter der Tel.- Nr , Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von Uhr bis Uhr, freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr, angefordert werden. ZÄK I n t e r n Alle Unterlagen müssen bis spätestens 15. September 2008 vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Bei persönlicher Antragsabgabe bitten wir, um Wartezeiten zu vermeiden, vorab um kurze telefonische Vorankündigung. Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Oralchirurgie Neuanträge Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller gem. 13 (2) WBO Kollegiales Fachgespräch Der Prüfungsausschuss Oralchirurgie der Zahnärztekammer Berlin wird zur Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller voraussichtlich am 26. November 2008 zusammentreten. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin, die für eine Berechtigung der Praxis als Weiterbildungsstätte eine Begehung der Praxis sowie für eine persönliche Berechtigung zur Weiterbildung eine Überprüfung der fachlichen Qualifikation des Antragstellers voraussetzt. Die Zulassung zum kollegialen Fachgespräch setzt voraus, dass in der Zahnärztekammer Berlin das ausgefüllte Formblatt Antrag auf Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Oralchirurgie gem. den 5 und 6 des Weiterbildungsgesetzes sowie den 4, 5 und 13 der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin vorliegt und die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Weiterbildung nach den Richtlinien der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Berlin zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Das v. g. Formblatt kann unter der Tel.- Nr , Frau Eberhardt-Bachert, montags bis donnerstags in der Zeit von Uhr bis Uhr, freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr, angefordert werden. Alle Unterlagen müssen bis spätestens 22. September 2008 vollständig in der Zahnärztekammer vorliegen. Bei persönlicher Antragsabgabe bitten wir, um Wartezeiten zu vermeiden, vorab um kurze telefonische Vorankündigung. 15

18 ZÄK I n t e r n Mitgliederverwaltung Ungültigkeit von Zahnarztausweisen Die Ausweise von Frau Dr. Schick wurde in Ruhestand verabschiedet MUT bekommt neue Geschäftsführerin Nr.: N 4686 ZA Andreas Rückschloß wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und/oder werden für ungültig erklärt. A. Dufft Zum Tag der Zahngesundheit kostenloses Service-Angebot Am 25. September 2008 ist es wieder soweit: Der Tag der Zahngesundheit wird bundesweit mit Events auf das Thema Mundhygiene aufmerksam machen. Krankenkassen, Landesarbeitsgemeinschaften, Gesundheitsämter und auch viele Zahnärzte organisieren an diesem Datum ihre eigenen Veranstaltungen. Am wurde Dr. Helga Schick nach mehr als 17 Jahren unermüdlicher Arbeit für die MUT Gesellschaft für Gesundheit mbh aus ihrem aktiven Berufsleben in den Ruhestand verabschiedet. Bei einer feierlichen Veranstaltung in der Zwingli-Kirche in Berlin-Friedrichshain wurde Dr. Schick als ein stabiler und stets verlässlicher Faktor in einer sich ständig wandelnden Berliner Trägerlandschaft bezeichnet, sie habe die MUT immer ruhig und gelassen, mit viel Weitblick, aber auch sehr beharrlich, geführt und gelenkt. Die Stichworte Bescheidenheit und Beharrlichkeit wurden von der Laudatorin, Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner, als wichtigste Grundlagen für den Erfolg der MUT-Geschäftsführung bezeichnet. Die Einrichtung wurde kürzlich als eine Institution in Deutschland Land der Ideen ausgezeichnet. Kammerpräsident Dr. Wolfgang Schmiedel und Vorstandsmitglied Dr. Lore Gewehr dankten Dr. Schick für ihren Einsatz auch für die zahnärztliche Versorgung der Obdachlosen und für die gute Zusammenarbeit. Der neuen Geschäftsführerin, Bettina Lange, wurde zur Übernahme der Aufgabe gratuliert, es gab viele gute Wünsche für Mut und Kraft, um in bewährter Form die Arbeit der MUT fortzuführen. Auch in diesem Jahr möchte der Tag der Zahngesundheit wieder zahlreiche Menschen auf das Thema Prophylaxe aufmerksam machen. Eine feste Größe ist er inzwischen auch im Terminkalender vieler Medien. Der Aktionskreis Tag der Zahngesundheit stellt jetzt die kostenlose Homepage, zur Verfügung, auf der sich alle Ausrichter entsprechender Events eintragen und die Medien sowie andere Interessierte jederzeit zurückgreifen können! Mit Angaben über die Aktion selbst, zur Institution, zum Termin und den Ort können Veranstalter so ganz unkompliziert auf ihr Angebot aufmerksam machen. Weitere Informationen über die Homepage sind direkt beim Aktionskreis Tag der Zahngesundheit / Verein für Zahnhygiene e.v., Liebigstraße 25, Darmstadt, erhältlich. Aktionskreis Tag der Zahngesundheit Liebigstrasse 25, D Darmstadt Tel.: / , Fax: / info@zahnhygiene.de Internet: Internet: Dr. Helga Schick hier bei der kürzlich erfolgten Auszeichnung Deutschland Land der Ideen Birgit Dohlus Adress- und Kontaktdaten geändert Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) an neuem Ort Aus gegebenen Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass sich das LAGetSi bereits seit November 2007 an einem neuen Dienstsitz befindet. Die Behörde ist jetzt nur noch unter dem Kontakt: Turmstraße 21, Berlin, Tel.: (030) , Fax: (030) , erreichbar. Bitte berücksichtigen Sie die neue Anschrift beim Schriftverkehr mit diesem Amt, insbesondere bei Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Röntgenverordnung und dem Mutterschutzgesetz stehen. Post, die an die alte Anschrift (Alt-Friedrichsfelde 60, Berlin) gerichtet ist, wird dem Empfänger nicht nachgesendet. Norbert Gerike 16

19 Der Basistarif eine kleine Einführung in ein brisantes Thema Was dieser Tarif bedeutet, was er bieten soll, für wen er gedacht ist und was für uns Zahnärzte dabei wichtig ist, wissen die Wenigsten, daher hier ein paar Stichpunkte. Versicherungsberechtigte Ab muss die PKV einen so genannten Basistarif anbieten. Versicherungsberechtigt im Basistarif sind folgende Personengruppen: Personen, die zum Zeitpunkt der Einführung des Basistarifs am 1. Januar 2009 bereits freiwillig gesetzlich versichert sind, sofern sie den Versicherungsschutz im Basistarif bis zum 30. Juni 2009 beanspruchen. Personen, die erst nach dem 31. Dezember 2008 freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse werden, innerhalb von sechs Monaten nach Begründung ihrer freiwilligen Mitgliedschaft. Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die weder in der GKV versicherungspflichtig sind, noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können, noch Sozialhilfe erlangen. Beihilfeberechtigte, die einen die Beihilfe ergänzenden Versicherungsschutz benötigen. Privatversicherte mit Wohnsitz in Deutschland, die ihren Versicherungsvertrag ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Basistarif und Bestandsversicherte Bestandsversicherte in der PKV dagegen, die ihren Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, können zeitlich eingeschränkt vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Unternehmens wechseln. Nach dem 30. Juni können Bestandsversicherte nur noch in den Basistarif ihres eigenen Unternehmens wechseln, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen oder finanziell hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Umfang des Versicherungsschutzes Der Basistarif bietet Versicherungsschutz, der in Art, Umfang und Höhe mit dem in der GKV vergleichbar ist. Der Basistarif muss von den Versicherungsunternehmen mit vier Selbstbehaltstufen (300, 600, 900 und Euro) angeboten werden. Sicherstellungsauftrag Auch für den Basistarif gilt, dass die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen verpflichtet sind, die ärztliche Versorgung im Umfang der im Basistarif versicherten Leistungen sicherzustellen. Beitrag Der Beitrag zum Basistarif ist mehrstufig limitiert. S ta n d e s p o l i t i k Lars Junghans Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Guido Radau Rechtsanwalt Sebastian Retter Rechtsanwalt Anzeige Benjamin Kühn Rechtsanwalt Christina Bellmann-N Guessan Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zulassungsangelegenheiten Praxiskauf/Praxisverkauf Praxiskooperation (MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft etc.) Wirtschaftlichkeitsprüfungen/Individualbudget Arbeitsrecht in der Arztpraxis Praxismietrecht Eheverträge Berufsrecht Fon: ( ) Fax: ( ) Olivaer Platz 16 D Berlin Hauptstraße 9 d Berlin truetsch-heene.de 17

20 S ta n d e s p o l i t i k 1. Stufe: Der Höchstbeitrag entspricht dem in der GKV (2008: 532,80 Euro). Dieser wird ab 2009 im Wesentlichen anhand des durch die Bundesregierung festgelegten, einheitlichen Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ermittelt. 2. Stufe: Wenn durch die Zahlung des Beitrags Hilfebedürftigkeit entsteht, reduziert sich der Höchstbeitrag um die Hälfte. 3. Stufe: Entsteht auch durch die Zahlung des reduzierten Beitrags Hilfebedürftigkeit, beteiligt sich der nach dem Sozialgesetzbuch zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) im erforderlichen Umfang an dem Beitrag, soweit dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird. 4. Stufe: Besteht unabhängig von der Höhe des zu zahlenden Beitrags Hilfebedürftigkeit, wird der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags (2008: 266,40 Euro) reduziert. Der Versicherte erhält in diesem Fall vom zuständigen Träger einen Betrag als Zuschuss, der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der GKV zu tragen ist (aktuell 118,31 Euro). Der Basistarif was er für die Zahnärzte bedeutet Beitragsdefizite durch Basistarif Nie zuvor, so die PKV-Verantwortlichen, hätte es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben. Daher hat eine Mehrheit der PKV-Unternehmen im März 2008 Verfassungsbeschwerden gegen das GKV-WSG in Karlsruhe angestrengt. Die privaten Versicherer befürchten durch den Basistarif ausgelöste Beitragsdefizite und Ausgleichszahlungen ihrer Vollversicherten, nachzulesen im PKV-Rechenschaftsbericht Der Basistarif könne sich letztlich nicht selbst finanzieren und werde so dem Versicherungsmodell der GKV angeglichen. Was passiert aber, wenn sich der Basistarif nicht selbst finanziert? Beitragssteigerungen, die sachlich und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sind, wären die Folge. Das Defizit müssten die Bestandsversicherten in der bisherigen Tarifwelt mittragen, das entspricht dem Tatbestand der Quersubventionierung durch die heutigen Privatversicherten, wie es der Rechenschaftsbericht formuliert. Daher werde der Basistarif mit Leistungslimitierungen, Kostendämpfungs- und Steuerungsinstrumenten ausgestattet sein, wie es sie auch in der GKV gebe, so der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Reinhold Schulte. Künftige Leistungsausschlüsse und Leistungsreduktionen der GKV würden sich im Basistarif eins zu eins auswirken. Stefan Grande Stefan Grande Der Basistarif Wie berichtet, wurde in der Vertreterversammlung am eine Resolution zum Basistarif, die der Vorstand der KZV Berlin der Versammlung vorlegte, mit den Stimmen der Opposition IUZB, Fraktion Gesundheit und BUZ abgelehnt. Nun ist zum Basistarif schon viel geschrieben worden (siehe weitere Beiträge hier im Heft) und die Diskussion, wie KZBV und KZVen mit ihm umzugehen haben, ist durchaus kontrovers. An dieser Stelle sollte man sich dann auf die Fakten konzentrieren, die da lauten: > Im 75 Abs. 3 a SGB V hat der Gesetzgeber den Sicherstellungsauftrag zum Basistarif an die KZVen übertragen und den Steigerungsfaktor auf den zweifachen GOZ-Satz begrenzt. > Im 75 Abs. 3 b SGB V räumt der Gesetzgeber aber ein, dass ganz oder teilweise abweichend in Verträgen die Vergütung geregelt werden kann. > Die Verhandlungen der KBV also bei den Ärzten mit der PKV sind schon sehr weit fortgeschritten mit Regelungsvorschlägen, die den Basistarifversicherten, also immer noch den Privatversicherten, praktisch zum Kassenpatienten machen würden. > Fakt ist auch, dass der zweifache Satz der GOÄ nicht mit dem der GOZ zu vergleichen ist und dass der zweifache Satz lediglich eine Obergrenze festlegt. Diese Fakten machen es notwendig, mit der PKV in Verhandlungen zu treten. Denn auch das ist klar: Dem Basistarifversicherten kann nicht die gesamte GOZ zum zweifachen Satz offen stehen. Das kann auch kein Zahnarzt so wollen! Der im Basistarif versicherte Patient kann also vom Leistungsspektrum kein Privatpatient sein. Der Leistungskatalog muss nämlich eingeschränkt sein, weil er nur Leistungen versichert, die mit dem im Bema erfassten Leistungskatalog vergleichbar sind (Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)! 18

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