Teil I: Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018
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- Gabriel Neumann
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1 Teil I: Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018
2 Hintergründe 1996: Erstes Landesförderprogramm für MSO 2012: Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz MSO-Förderung gesetzlich verankert 1 Ziffer 6: Ziel ist die Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozesse einzubinden und sie zu fördern 2014: Förderkonzept Integration leben Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund stärken MSO-Förderrichtlinie (Anschubförderung, Einzelprojektförderung, Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung) Fachberatung MigrantInnenselbsthilfe Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander. 1. Förderphase 2014/2015: Förderung von 83 Projekten (ca pro Jahr) 2. Förderphase 2016/2017: Förderung von 100 Projekten (ca. 1,1 Mio pro Jahr) 2 Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018 Informationsveranstaltung am 22. Juni 2017 bei IFAK e.v. in Bochum
3 Was ist neu in dieser Förderphase? Für die Jahre 2017 und 2018 stehen pro Jahr zusätzlich ca. 1,3 Mio. Euro zur Verfügung, insbesondere, um Selbstorganisationen neuer Zuwanderungsgruppen Starthilfen zu geben, Geflüchtete als aktive Partner für den Integrationsprozess zu gewinnen (Empowerment) und zur Stärkung von MSO durch Vernetzungsund Qualifizierungsangebote. Projekte zur Unterstützung, Vernetzung und Qualifizierung können mehr Geld beantragen Einige Einzelprojekte können mehr Geld beantragen Neue inhaltliche Schwerpunkte (siehe nächste Seite) Projekte aus Förderphase 2016/2017 können um ein Jahr verlängern 3 Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018 Informationsveranstaltung am 22. Juni 2017 bei IFAK e.v. in Bochum
4 Förderbereiche Anschubförderung für im Aufbau befindliche Vereine, um deren Handlungsfähigkeit zu unterstützen Einzelprojekte für Projekt-erfahrene Vereine Förderung von Unterstützung, Vernetzung und Qualifizierung für Projekterfahrene und auf einem hohen Organisationsgrad arbeitende Vereine 4 Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018 Informationsveranstaltung am 22. Juni 2017 bei IFAK e.v. in Bochum
5 Anschubförderung Bis zu Euro jährlich als Vollfinanzierung Förderung von im Aufbau befindlichen MSO neuer Zuwanderungsgruppen, d.h. insbesondere MSO, deren Mitglieder aus den Hauptherkunftsländern von Geflüchteten wie z.b. Syrien, Afghanistan, Irak oder aus dem Südosten Europas kommen. Besondere Berücksichtigung von Vereinen: von Geflüchteten / Neuzugewanderten selbst, mit besonderem Zugang zu Geflüchteten / Neuzugewanderten (Sprache, Kultur ), die sich wegen Neuzuwanderung gegen steigende Diskriminierung wehren müssen, im ländlichen Raum / Stadtteilen mit erhöhter Konzentration bestimmter Zuwanderungsgruppen, die speziell mit Geflüchteten / Neuzugewanderten arbeiten 5 Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018 Informationsveranstaltung am 22. Juni 2017 bei IFAK e.v. in Bochum
6 Einzelprojektförderung Bis zu Euro jährlich als Anteilsfinanzierung (80 %). In Ausnahmen: bis zu Euro Förderung von Projekten, die das Empowerment von Neuzugewanderten / Geflüchteten zum Ziel haben : von Geflüchteten / Neuzugewanderten selbst in denen Geflüchtete / Neuzugewanderte an gesellschaftliche Teilhabe herangeführt werden zum Empowerment von Mädchen und Frauen / Geschlechtergerechtigkeit zur Verhinderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antiziganismus, Antisemitismus, Diskriminierung, Homo- und Transphobie (Zielgruppe sowohl Zugewanderte als auch Aufnahmegesellschaft) 6 Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018 Informationsveranstaltung am 22. Juni 2017 bei IFAK e.v. in Bochum
7 Einzelprojektförderung Nicht gefördert werden können Projekte, die: die inhaltlich identisch sind mit durch andere Programme geförderte Projekte (MSO-Förderphase 2016/2017, Fördergelder des Landes über Wohlfahrtsverbände oder die Kommunalen Integrationszentren z.b. KOMM- AN NRW) die aufgrund ihrer thematischen Schwerpunktsetzung von anderen Ressorts des Landes NRW gefördert werden sowie berufsbezogene Angebote (z.b. Bewerbungstrainings, Vermittlung, Begleitung, Qualifizierungen), Sprachkurse, schulische Maßnahmen und Hausaufgabenhilfe sowie Maßnahmen, die als eintägige Veranstaltungen konzipiert sind. 7 Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018 Informationsveranstaltung am 22. Juni 2017 bei IFAK e.v. in Bochum
8 Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsprojekte Bis zu Euro jährlich als Anteilsfinanzierung (80 %) Projektförderung für besonders erfahrene MSO die Vereinen und Initiativen von Geflüchteten / Neuzugewanderten bei der Vereinsgründung oder beim Vereinsaufbau hilft zum Aufbau von (Qualifizierungs-)Netzwerken mit anderen Vereinen / Initiativen um z.b. Schulungen zu Buchhaltung, Social Media, Mittelakquise etc. für MSO zu geben (Coachingprozess orientiert an Bedarfen der fortzuentwickelnden MSO) 8 Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018 Informationsveranstaltung am 22. Juni 2017 bei IFAK e.v. in Bochum
9 Antragstellung Möglichst bis zum 14. Juli Es zählt das Eingangsdatum bei der Bezirksregierung Arnsberg. Entschieden wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 9 Informationen zum neuen Förderaufruf für Migrantenselbstorganisationen (MSO) / Sonderförderung 2017/2018 Informationsveranstaltung am 22. Juni 2017 bei IFAK e.v. in Bochum
10 Teil 2: Antrags- und Förderverfahren für die Sonderförderung 2017 / 2018
11 Antragsverfahren Verwendung der Antragsformulare: Ausführliche Informationsblätter zu den unterschiedlichen Anträgen im Internet Antrag auf Anschubförderung schließt Anträge auf Förderung eines Einzelprojektes oder Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung aus. Je MSO nur ein neuer Antrag auf Förderung eines Einzelprojektes möglich. Wenn Einzelprojekt in 2016/17 gefördert wurde, ist ein zweites Projekt in 17/18 möglich, muss sich inhaltlich aber klar unterscheiden. Anträge auf Förderung von Einzelprojekten sowie Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung können gleichzeitig gestellt werden. 11
12 Antragsverfahren Eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen Vertreters gemäß Satzung Übersendung per Post oder per Telefax an das KfI ; NICHT: per Antragsfrist: Ordnungsfrist, nach der Frist eingehende Anträge werden nachrangig behandelt (Ranking) Es zählt der Eingangsstempel Bezirksregierung bzw. Sendebericht; NICHT: Poststempel Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns Anträge nur für Projekte, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Ausnahmen müssen vorab beantragt und gut begründet werden. 12
13 Antragsteller Migrantenselbstorganisationen Vereine und Zusammenschlüsse, bei denen mindestens die Hälfte der Mitgliederzahl, der Vorstandspositionen bzw. bei den aktiv Verantwortlichen Menschen mit Migrationshintergrund sind. in das Vereinsregistern eingetragen Zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens Anschubförderung: innerhalb der letzten 5 Jahre (ab ) bzw. spätestens bis zum in das Vereinsregister eingetragen Ausnahme: landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist Bitte informieren Sie sich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36 als gemeinnützig spätestens bis zum anerkannt 13
14 Antragsteller widmet sich nicht ausschließlich der Pflege der Herkunftskultur oder der Religionsausübung ist unabhängig von staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie von Parteien gibt eine Erklärung zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration Die Aktivitäten der MSO sind vorrangig auf die Situation der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in den Herkunftsländern ausgerichtet. sind auf eine Kommune, überregional oder landesweit innerhalb des Landes NRW ausgerichtet und die beantragte Maßnahme findet in NRW statt 14
15 Antragsteller Anschubförderung wurde frühestens vor fünf Jahren gegründet bzw. ins Vereinsregister eingetragen Hat noch keine Förderung erhalten oder Hat noch keine eigenen Räumlichkeiten oder Hat Ausstattungsbedarf für eigene Räumlichkeiten oder Hat für die Arbeit der MSO Qualifizierungsbedarf der Organisationsmitglieder Einzelprojektförderung Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten Unterstützungsförderung Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten Arbeitet in guten regionalen oder überregionalen Netzwerkstrukturen 15
16 Antragsteller Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege können gleichzeitig einen Antrag auf Förderung nach dem Konzept Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben und /oder der Richtlinie zur Förderung von Integrationsagenturen stellen. Beantragte Maßnahmen müssen sich deutlich von einander unterscheiden. (Verbot der Doppelförderung) Bei Erhalt einer Zentrenförderung können über das MSO-Programm keine Betriebskosten abgerechnet werden. Bitte informieren Sie die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36, sobald Sie von Ihrem Wohlfahrtsverband die Nachricht erhalten haben, dass Sie eine Förderung über eines der beiden o.g. Programme erhalten werden. 16
17 Beschreibung der Maßnahme - Anschubförderung Herkunftsgruppen/ -kulturen der MSO und der Zielgruppe ihrer Arbeit Anschaffungs- bzw. Anmietungsbedarf für die Handlungsfähigkeit der MSO Qualifizierungsbedarf Maßnahmen, die der Begegnung und dem Austausch von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund dienen sollen 17
18 Beschreibung der Maßnahme - Einzelprojekt Herkunftsgruppen/ -kulturen der MSO und der Zielgruppe des Projekts Inhalt und Ziel des Projektes Verlauf, Methode Ggf. Kooperationspartner 18
19 Beschreibung der Maßnahme Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung Herkunftsgruppen/ -kulturen der MSO (Antragsteller und Zielgruppe) Inhalt und Ziel des Projektes Verlauf, Methode Ggf. Kooperationspartner 19
20 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben Detaillierte Auflistung der geplanten Ausgaben getrennt nach Personalausgaben Sachausgaben / Honorarausgaben Ggf. Bürgerschaftliches Engagement Bildet Grundlage des Finanzierungsplans, wird durch Aufnahme in den Zuwendungsbescheid bindend. Änderungen sind nur zulässig, wenn sie zuvor von der Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 36, genehmigt worden sind. 20
21 Finanzierungsplan Mit welchen finanziellen Mitteln soll das Projekt finanziert werden? Leistungen Dritter Zweckgebundene Spenden, die ausschließlich für das Projekt vorgesehen sind Beantragte Förderung Anschub: 100 % der Gesamtausgaben Einzelprojekte, Unterstützung: maximal 80 % der Gesamtausgaben Weitere bewilligte/beantragte öffentliche Förderung Eigenanteil Eigenmittel bürgerschaftliches Engagement (maximal 10% der Gesamtausgaben) 21
22 Begründung Notwendigkeit der Maßnahme ausführliche Begründung des Handlungsbedarfs vor Ort für die geplante Maßnahme Notwendigkeit der Förderung Fehlen ausreichender eigener Mittel zur Finanzierung des Projekts 22
23 Dauer der Förderung Beginn: frühestens Ende: spätestens Eine Förderung ist grundsätzlich bis zu zwei Förderphasen (48 Monate) möglich Weiterförderung von erfolgreichen Einzelprojekten und Projekten, die der Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung dienen, sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Sonderfall sind geförderte Projekte aus 16/17 da diese verlängert werden können 23
24 Mittelanforderung Zweimonatsfrist ist bei Sonderförderung 2017/18 wieder zu beachten Zuwendungen dürfen nur soweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden (7.2 VV zu 44 LHO) Keine festen Auszahlungstermine, Auszahlung auf Anforderung Verstoß gegen Zweimonatsfrist (Überschreitung) führt zu Prüfung von Zinsen diese Beträge betreffend 24
25 Förderverfahren Antragsfrist Bewilligung, Beginn des Durchführungszeitraums, Projektbeginn Mittelabrufe nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, auf Anforderung unter Beachtung der Zweimonatsfrist Zwischennachweis Ende des Durchführungszeitraums, Projektende, Rechnungen bezahlt Verwendungsnachweis 25
26 Verlängerung der Förderphase 2016/17 Projekte, die in der Förderphase 2016/17 gefördert werden, können um ein Jahr verlängert werden (bis 2018, keine neuen Bestandteile) KfI kommt auf Zuwendungsempfänger zu und sendet Vordrucke für Verlängerungsantrag per Mail zu Weitere Informationen werden in den nächsten Wochen mitgeteilt In 2018 ist entsprechend keine neue Förderphase zu erwarten 26
27 Ansprechpartner KfI Sascha Bentlage Tel.: 02931/ Julian Bräker Tel.: 02931/ Regina Zimmermann (vormittags) Tel.: 02931/ Annemarie Zynda Tel.: 02931/
28 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Fachberatung MigrantInnenselbsthilfe (FB FM) Dr. Ilkay Koparan (Fachreferentin erreichbar bis 27. Juli 2017) Tel.: (0234) /23 Mobil: Sinan Kumru (Fachreferent beginnt am 1. August 2017 mit 38,5 Std./Woche) Tel.: (0234) /23 Mobil: Carmen Martinez Valdès (ab Fachreferentin mit 8,5 Std./Woche) Tel:. (0211) Mobil: Der Paritätische NRW 28
29 Infoveranstaltung Köln: Datum: Samstag, 24. Juni 2017 Zeit:, ab 12:00 Uhr Ort: Afrikanische Gemeinde Köln e.v., Weinsbergstraße 190, Köln-Ehrenfeld (im Hinterhof) Anmeldung unter: 29
30 Infoveranstaltung Düsseldorf: Datum: Montag, 26. Juni 2017 Zeit:, ab 18:00 Uhr, Ort: Elternnetzwerk NRW, Neustraße 16, Düsseldorf Anmeldung unter: 30
31 Infoveranstaltung Dortmund: Datum: Dienstag, 27. Juni 2017 Zeit: ab 18:00 Uhr Ort: Haus der Vielfalt, Beuthstr. 21, Dortmund Anmeldung unter: 31
32 Infoveranstaltung Duisburg: Datum: Freitag, 28. Juni 2017 Zeit: ab: 17:00 Uhr Ort: Internationalen Zentrum, Flachsmarkt 15, Duisburg (Kurzvortrag im Rahmen eines Netzwerktreffens von MSO und KI) 32
33 Workshop in Bielefeld: Datum: Mittwoch, 05. Juli 2017 Zeit: ab 17:00 Uhr Ort: MOZAIK ggmbh, Herforder Str. 46, Bielefeld Anmeldung unter: 33
34 Kontaktdaten: Elternnetzwerk NRW - Integration miteinander e.v. Neustr Düsseldorf Tel: / -60 Fax: info@elternnetzwerk-nrw.de 34
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