Lohntafel Güterbeförderung 2011

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1 Wiedner Hauptraße 68/5 A-1040 Wien T. (01) F. (01) E. office@dietransporteure.at W. Lohntafeln Kollektivvertrag Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe gültig ab 1.1. Lohntafel Güterbeförderung 2,30 % A. Stunden-, Wochen- und Monatslöhne 1. Hilfsarbeiter, Garagenarbeiter, Traktorfahrer, Mitfahrer und Kraftfahrer für LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht a) Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren 7,21 0,17 7,38 288,40 6,80 295, ,33 29, ,74 b) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 5 Jahren bis zu 10 Jahren 7,39 0,17 7,56 295,60 6,80 302, ,47 29, ,88 c) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 10 Jahren bis zu 15 Jahren 7,58 0,17 7,75 303,20 6,80 310, ,34 29, ,75 d) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 15 Jahren bis zu 20 Jahren 7,75 0,18 7,93 310,00 7,20 317, ,75 31, ,89 e) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 20 Jahren 7,95 0,18 8,13 318,00 7,20 325, ,35 31, ,49 DVR / 5

2 2. Kraftfahrer für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht mit bis zu 3 Achsen a) Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren 7,39 0,17 7,56 295,60 6,80 302, ,47 29, ,88 b) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 5 Jahren bis zu 10 Jahren 7,58 0,17 7,75 303,20 6,80 310, ,34 29, ,75 c) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 10 Jahren bis zu 15 Jahren 7,75 0,18 7,93 310,00 7,20 317, ,75 31, ,89 d) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 15 Jahren bis zu 20 Jahren 7,98 0,18 8,16 319,20 7,20 326, ,54 31, ,68 e) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 20 Jahren 8,18 0,19 8,37 327,20 7,60 334, ,14 32, ,01 3. Kraftfahrer für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 3 Achsen a) Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren 7,48 0,17 7,65 299,20 6,80 306, ,04 29, ,45 b) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 5 Jahren bis zu 10 Jahren 7,66 0,18 7,84 306,40 7,20 313, ,18 31, ,32 c) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 10 Jahren bis zu 15 Jahren 7,87 0,18 8,05 314,80 7,20 322, ,51 31, ,65 d) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 15 Jahren bis zu 20 Jahren 8,09 0,19 8,28 323,60 7,60 331, ,57 32, ,44 e) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 20 Jahren 8,26 0,19 8,45 330,40 7,60 338, ,98 32, ,85 4. Kraftfahrer für Kraftwagenzüge und Sattelkraftfahrzeuge sowie selbstfahrende Arbeits-maschinen, Partieführer und Platzmeister a) Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren 7,58 0,17 7,75 303,20 6,80 310, ,34 29, ,75 b) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 5 Jahren bis zu 10 Jahren 7,75 0,18 7,93 310,00 7,20 317, ,75 31, ,89 c) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 10 Jahren bis zu 15 Jahren 7,98 0,18 8,16 319,20 7,20 326, ,54 31, ,68 d) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 15 Jahren bis zu 20 Jahren 8,18 0,19 8,37 327,20 7,60 334, ,14 32, ,01 e) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 20 Jahren 8,35 0,19 8,54 334,00 7,60 341, ,55 32, ,42

3 5. Kraftfahrer mit Lenkerausbildung aufgrund der 2, 11 und 14 des Gefahrengutbeförderungsgesetzes a) Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren 7,75 0,18 7,93 310,00 7,20 317, ,75 31, ,89 b) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 5 Jahren bis zu 10 Jahren 7,98 0,18 8,16 319,20 7,20 326, ,54 31, ,68 c) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 10 Jahren bis zu 15 Jahren 8,18 0,19 8,37 327,20 7,60 334, ,14 32, ,01 d) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 15 Jahren bis zu 20 Jahren 8,35 0,19 8,54 334,00 7,60 341, ,55 32, ,42 e) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 20 Jahren 8,54 0,20 8,74 341,60 8,00 349, ,42 34, ,02 6. Berufkraftfahrer mit Lehrabschlussprüfung a) Kraftfahrer für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht mit bis zu 3 Achsen a) Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren 7,58 0,17 7,75 303,20 6,80 310, ,34 29, ,75 b) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 5 Jahren bis zu 10 Jahren 7,75 0,18 7,93 310,00 7,20 317, ,75 31, ,89 c) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 10 Jahren bis zu 15 Jahren 7,98 0,18 8,16 319,20 7,20 326, ,54 31, ,68 d) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 15 Jahren bis zu 20 Jahren 8,18 0,19 8,37 327,20 7,60 334, ,14 32, ,01 e) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 20 Jahren 8,35 0,19 8,54 334,00 7,60 341, ,55 32, ,42 b) Kraftfahrer für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 3 Achsen a) Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren 7,79 0,18 7,97 311,60 7,20 318, ,67 31, ,81 b) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 5 Jahren bis zu 10 Jahren 7,95 0,18 8,13 318,00 7,20 325, ,35 31, ,49 c) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 10 Jahren bis zu 15 Jahren 8,18 0,19 8,37 327,20 7,60 334, ,14 32, ,01 d) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 15 Jahren bis zu 20 Jahren 8,37 0,19 8,56 334,80 7,60 342, ,01 32, ,88 e) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 20 Jahren 8,54 0,20 8,74 341,60 8,00 349, ,42 34, ,02 c) Kraftfahrer für Kraftwagenzüge und Sattelkraftfahrzeuge a) Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren 7,98 0,18 8,16 319,20 7,20 326, ,54 31, ,68 b) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 5 Jahren bis zu 10 Jahren 8,18 0,19 8,37 327,20 7,60 334, ,14 32, ,01 c) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 10 Jahren bis zu 15 Jahren 8,35 0,19 8,54 334,00 7,60 341, ,55 32, ,42 d) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 15 Jahren bis zu 20 Jahren 8,56 0,20 8,76 342,40 8,00 350, ,88 34, ,48 e) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 20 Jahren 8,75 0,20 8,95 350,00 8,00 358, ,75 34, ,35

4 7. Tankwagenfahrer a) Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 5 Jahren 8,18 0,19 8,37 327,20 7,60 334, ,14 32, ,01 b) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 5 Jahren bis zu 10 Jahren 8,35 0,19 8,54 334,00 7,60 341, ,55 32, ,42 c) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 10 Jahren bis zu 15 Jahren 8,56 0,20 8,76 342,40 8,00 350, ,88 34, ,48 d) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 15 Jahren bis zu 20 Jahren 8,75 0,20 8,95 350,00 8,00 358, ,75 34, ,35 e) Bei Betriebszugehörigkeit von länger als 20 Jahren 8,92 0,21 9,13 356,80 8,40 365, ,16 36, ,49 B. Lehrlingsentschädigung Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 532,19 12,24 544,43 im 2. Lehrjahr 754,85 17,36 772,21 im 3. Lehrjahr 999,21 22, ,19 im 4. Lehrjahr (Doppellehre) 1.140,41 26, ,64 C. 1. Tages- und Nächtigungsgelder im Inland Tagesgeld 26,16 26,16 Nächtigungsgeld 15,00 15,00 D. Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulage a) Für das Zutragen und Verladen oder Abtragen und Entladen folgender Gegenstände gebührt pro Stück und Arbeitspartie folgende Zulage: Klaviere oder Kassen 14,63 0,34 14,97 Andere Schwergüter von 250 bis 500 kg 12,30 0,28 12,58 Schwergüter ab 500kg, Zulage nach freier Vereinbarung, 17,46 0,40 17,86 jedoch mindestens Für die Durchführung von Autotransporten gebührt beim Einsatz eines Spezialfahrzeuges eine Erschwerniszulage pro Einsatztag (ausgenommen Abschlepp- und Pannendienste) 4,57 0,11 4,68

5 b) Bei Übersiedlungen gebührt für das Be- und Entladen von Wagen 7,96 0,18 8,14 (einmal zur Hand) oder im Lokalverkehr und im Nahverkehr bis 150 km (zweimal zur Hand) pro Arbeitspartie und Wagenmeter ein Metergeld von Bei Übersiedlungen im Fernverkehr über 150 km (zweimal zur Hand) 13,80 0,32 14,12 gebührt pro Arbeitspartie und Wagenmeter ein Metergeld von c) Beim Transport von Möbel (das sind Einrichtungsgegenstände 4,57 0,11 4,68 oder Haushaltsgeräte) gebührt grundsätzlich pro Arbeitnehmer, der mit dem Möbeltransport befasst ist, pro Einsatztag eine Zulage d) Beim Einsammeln von Abfällen gem. 2 Abfallwirtschaftsgesetz i. d. 12,50 0,29 12,79 F. BGBl. I 102/2002, gebührt pro Arbeitnehmer und Einsatztag eine Zulage von e) Für das bloße Umtragen (Umstellen) von Klavieren oder Kassen innerhalb betriebsfremder Räumlichkeiten gebührt pro Stück und Arbeitspartie: Im gleichen Stockwerk 7,96 0,18 8,14 In verschiedenen Stockwerken 7,96 0,18 8,14 Zuschlag pro Stockwerk mindestens 4,57 0,11 4,68 höchstens 11,48 0,26 11,74

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