BEILAGE G-I BIS IV/WN

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1 1.) Funktionszulage Den der Wiener Netze GmbH zugewiesenen Bediensteten kann eine monatliche Zulage gewährt werden, welche für die Zulagenstufe 1 Zulagenstufe 2 Zulagenstufe 3 Zulagenstufe 4 Zulagenstufe 5 Zulagenstufe 6 Zulagenstufe 7 Zulagenstufe 8 Zulagenstufe 9 Zulagenstufe 10 Zulagenstufe 11 Zulagenstufe 12 Zulagenstufe 13 Zulagenstufe 14 Zulagenstufe 15 Zulagenstufe 16 Zulagenstufe 17 Zulagenstufe 18 Zulagenstufe 19 Zulagenstufe 20 Zulagenstufe 21 Zulagenstufe 22 Zulagenstufe 23 Zulagenstufe 24 Zulagenstufe 25 beträgt. LOA 2000 LOA 2010 LOA 2020 Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 30,98 EUR 109,55 EUR 188,10 EUR 109,55 EUR 188,10 EUR 266,67 EUR 188,10 EUR 266,67 EUR 345,23 EUR 266,67 EUR 345,23 EUR 423,78 EUR 345,23 EUR 423,78 EUR 502,35 EUR 423,78 EUR 502,35 EUR 580,90 EUR 502,35 EUR 580,90 EUR 659,45 EUR 580,90 EUR 659,45 EUR 738,01 EUR 659,45 EUR 738,01 EUR 816,59 EUR 738,01 EUR 816,59 EUR 895,14 EUR 816,59 EUR 895,14 EUR 973,71 EUR 895,14 EUR 973,71 EUR 1.052,27 EUR 973,71 EUR 1.052,27 EUR 1.130,81 EUR 1.052,27 EUR 1.130,81 EUR 1.209,38 EUR 1.130,81 EUR 1.209,38 EUR 1.287,94 EUR 1.209,38 EUR 1.287,94 EUR 1.366,51 EUR 1.287,94 EUR 1.366,51 EUR 1.445,05 EUR 1.366,51 EUR 1.445,05 EUR 1.523,62 EUR 1.445,05 EUR 1.523,62 EUR 1.602,18 EUR 1.523,62 EUR 1.602,18 EUR 1.680,75 EUR 1.602,18 EUR 1.680,75 EUR 1.759,31 EUR 1.680,75 EUR 1.759,31 EUR 1.837,86 EUR 1.759,31 EUR 1.837,86 EUR 1.916,42 EUR 1.837,86 EUR 1.916,42 EUR 1.994,98 EUR 1.916,42 EUR 1.994,98 EUR 2.073,55 EUR Bezieher/Bezieherinnen dieser Funktionszulage haben keinen Anspruch auf Bezug der Zulagen gemäß der Beilagen A-I/III/Allg., A-II/IV/Allg., D und F-I bis IV/WE. Die Gebührlichkeit der Zulagenstufe ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme der Funktionszulage geltenden Dienstpostenplan.

2 Für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 3 ist eine mindestens sehr gute, für die Gebührlichkeit der Leistungsstufe 2 eine mindestens gute Dienstleistung Voraussetzung. Während angeordneter Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit erhöht sich die Funktionszulage: a) bei Tätigkeiten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen um 1,16 % je Stunde, b) sonst um 0,87 % je Stunde. Als Abgeltung einer außerordentlichen zwangsläufigen Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefährdung wird jeweils folgender Teilbetrag der Funktionszulage angesetzt: Grad der Verschmutzung, Erschwernis bzw. Gefahr Betrag Mehr als 75 % Stufe 1 193,63 EUR Mehr als 50 % bis 75 % Stufe 2 127,80 EUR Mehr als 25 % bis 50 % Stufe 3 63,90 EUR 100 % SCHMUTZZULAGE 100 % ERSCHWERNISZULAGE 100 % GEFAHRENZULAGE LOA 2050 LOA 2060 LOA 2070 Die Differenzbeträge zu den Beträgen der 25 Zulagenstufen und 3 Leistungsstufen sind als bewertet. 2.) Zulage für die Rufbereitschaft Für Bedienstete, für die die Geschäftsführung der Wiener Netze GmbH eine derartige Rufbereitschaft angeordnet hat, beträgt die Zulage für je 24 Stunden Bereitschaftsdienst: von Montag bis Freitag LOA ,02 EUR an Samstagen, Sonn- und Feiertagen LOA ,04 EUR Die Höhe der Zulage richtet sich nach dem Tag, an dem die 24-Stunden-Rufbereitschaft beginnt. Bei der Heranziehung zu Arbeitsleistungen gelten zusätzlich die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden.

3 3.) Aufwandentschädigung für Tätigkeiten im Versorgungsgebiet Als Abgeltung für den unvermeidlichen Mehraufwand in Folge der erforderlichen Reise-, Außendienst- bzw. Montagetätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versorgungsgebiet gebührt Beziehern/Bezieherinnen der Funktionszulage gemäß Punkt 1.) monatlich: Ausmaß des Außendienstes LOA 2100 Betrag Dauernd Stufe 1 459,19 EUR Mehr als 75 % Stufe 2 344,39 EUR Mehr als 50 % bis 75 % Stufe 3 229,60 EUR Mehr als 25 % bis 50 % Stufe 4 114,79 EUR Ein weiterer gesonderter Anspruch auf Tagesgelder nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Stadt Wien besteht für Bezieher/Bezieherinnen dieser Aufwandentschädigung nicht. TAGESGELD 4.) Nachtschichtzulage a) Für jede Nachtarbeitsschicht, die von Bediensteten geleistet wird, beträgt die Zulage LOA ,36 EUR b) Die gleiche Zulage erhalten im Bereitschaftsdienst beschäftigte Bedienstete, die in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr zu einer Arbeit in der Dauer von mehr als 4,00 Stunden herangezogen werden. Wenn sie zu keiner oder zu einer Arbeit in der Dauer bis zu 4,00 Stunden herangezogen werden, beträgt die Zulage für jede voll geleistete Bereitschaftsnachtschicht LOA ,23 EUR Im Schichtwechseldienst ist nur eine Schicht als Nachtschicht anzusehen. Wenn für den Nachtdienst Mehrdienstleistungsvergütungen gebühren, steht keine Nachtschichtzulage zu. NACHTARBEITSZUSCHLAG 5.) Sonn- und Feiertagszulage Für Bedienstete im mehrschichtigen Dienst, Turnus- oder Wechseldienst, sofern diese Bediensteten regelmäßig und turnusweise an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen Dienst zu leisten haben je voller Stunde einer solchen Normaldienstleistung LOA ,80 EUR

4 SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLAG 6.) Zulage für Bedienstete im Gas-Störfalldienst mit (teil-)kontinuierlicher Schichtdienstleistung je Schichtstunde LOA ,23 EUR 7.) Prämie für den Bediensteten/die Bedienstete, der/die einen unrechtmäßigen Gasbezug feststellt, in Höhe von höchstens 10 % je Rechnungsbetrag der Schadensgutmachung, mindestens aber LOA ,97 EUR 8.) Leistungsprämie a) Bedienstete der Gaszählermontage, die bei der Wechselung, Wegnahme und Neuaufstellung von Gaszählern eine über den Durchschnitt hinausgehende Arbeitsleistung erbringen, erhalten eine Leistungsprämie. Die Arbeitsleistung wird in Abhängigkeit von der Gaszählergröße mit Leistungspunkten wie folgt bewertet: Gaszählergröße Leistungspunkte G 2,5 10 G 4 10 G 6 11 G G G Bei Einsatz außerhalb der systematischen Rayonseinteilung zur Durchführung des Eichgesetzes werden die Leistungspunkte verdoppelt. Erreicht die tägliche Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit 99 Leistungspunkte, so erhält der Bedienstete/die Bedienstete LOA ,16 EUR

5 b) Für jeden weiteren Leistungspunkt je Arbeitstag in der Normalarbeitszeit erhöht sich die Prämie um LOA ,16 EUR

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Gesetzliche Grundlagen 2008 49 Kinderzulage Für das erste Kind monatlich 61,27 Für das zweite Kind monatlich 63,68 Für das dritte Kind monatlich 67,25 Für jedes weitere Kind monatlich 69,67. 65 Kinderzulage Für das erste Kind monatlich

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