Arbeitszeit an Tankstellen
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- Margarete Beyer
- vor 8 Jahren
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1 Arbeitszeit an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGE Arbeitszeitgesetz ArbZG vom 06. Juni 1994 regelt die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten der erwachsenen Arbeitnehmer an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen Folie 2
2 BEGRIFFE Was ist Arbeitszeit? Ruhepause Ruhezeit Nachtzeit Nachtarbeit Nachtarbeitnehmer Folie 3 BEGRIFFE Arbeitszeit Beginn bis Ende der Arbeit, Zeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Wegezeiten von der Arbeitsstätte zur Wohnung und zurück sind keine Arbeitszeiten. Folie 4
3 BEGRIFFE Ruhepause Arbeitsunterbrechung von mind. 15 Minuten Dauer. Muss im voraus feststehen (tgl. bei Arbeitsbeginn Rahmen festlegen). Erste Pause spätestens nach 6 Stunden. Bei 6 bis 9 Stdn. Arbeitszeit mind. 30 Minuten Pause, darüber hinaus 45 Minuten Folie 5 BEGRIFFE Ruhezeit Die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und ihrem Wiederbeginn am nächsten Arbeitstag, bei Schichtarbeitern zwischen 2 Schichten. Ruhezeit ist weder Bereitschaftsdienst noch Rufbereitschaft. Die Ruhezeit muss ununterbrochen 11 Stunden betragen. Folie 6
4 BEGRIFFE Nachtzeit Uhr bis 6.00 Uhr, in Bäckereien Uhr bis 5.00 Uhr Nachtarbeit Übersteigt 2 Stunden Arbeitszeit zur Nachtzeit Folie 7 BEGRIFFE Nachtarbeitnehmer Leisten auf Grund der Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr. Folie 8
5 ARBEITSZEIT Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten darf bis auf max. 10 Stunden verlängert werden Folie 9 ARBEITSZEIT Sonntagsarbeit Mind. 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei Für Sonn- und Feiertage gibt es einen Ersatzruhetag = 24 Stdn. in Verbindung mit einer Ruhezeit (11 Stdn.) Folie 10
6 ARBEITSZEIT Aufzeichnungspflicht werktägliche Arbeitszeiten > 8 Stdn. sowie Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sind aufzuzeichnen auch bei unter 8 Stunden Die Aufzeichnungspflicht des 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu kontrollieren. Aufzuzeichnen ist jede 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit an Werktagen und jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeitszeit nur eine kurze Zeitspanne umfasst Folie 11 ARBEITSZEIT Nachtarbeit Die Anzahl der aufeinander folgenden Nachtschichten sollte möglichst gering sein (=3). Eine körperliche Anpassung, wie sie von Beschäftigten empfunden wird, die fünf und mehr Nächte am Stück arbeiten, findet nach medizinischen Erkenntnissen nicht statt. Die Nachtschichtblöcke sollen also möglichst kurz sein. Folie 12
7 ARBEITSZEIT Nachtarbeit Nach einer Nachtschichtphase sollten möglichst 24 arbeitsfreie Stunden folgen. Möglichst lange Ruhezeiten nach den Nachtschichtblöcken ermöglichen die Erholung von den Phasen der Nachschicht. Folie 13 ARBEITSZEIT Ruhezeit Wochenendfreizeiten im Block sind besser als einzelne freie Tage. Der Nutzwert der freien Tage am Wochenende ist höher als in der Woche, daher sollte zumindest ein freier Tag am Samstag oder Sonntag sein, der andere entsprechend der Freitag davor oder der Montag danach. Folie 14
8 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Christa Ehlert Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Kaiserstrasse 31, Mainz Telefon: 06131/ Folie 15
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