Haustarif Pflegedienst Kathrin Bosold 1. Januar 2016
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- Günter Dittmar
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1 Seite: 1 von 7 Inhalt 1 Betrifft 2 Probezeit 3 Einstufung 4 Gehaltsgruppen 5 Gehaltsstufen Grundgehalt 6 Prämiengehalt 7 Überstunden 8 Rufbereitschaft 9 Ausfallbereitschaft 10 Zuschläge 11 Zuschüsse zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber 12 Urlaubsanspruch 13 Revisionshistorie 1 Betrifft Dieser Haustarif gilt für alle Mitarbeiterinnen (MA) im Pflegedienst. Mit ihrer Unterschrift erkennen die MA diesen Haustarif an. MA die diesen Haustarif nicht annehmen möchten, können bei dem zuletzt von ihnen anerkannten Haustarif bleiben. Neueinstellungen erkennen automatisch den aktuellen, gültigen Haustarif an. Individuelle und schriftlich im Arbeitsvertrag fixierte Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. 2 Probezeit Es gilt grundsätzlich ein halbes Jahr Probezeit. Leitende Pflegefachkräfte werden in der Regel zuerst mit einem befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr eingestellt. Andere Regelungen können im Arbeitsvertrag individuell geregelt sein. 3 Einstufung Die MA des Pflegedienstes werden nach ihrer Qualifikation und nach ihrem Einsatz in Gehaltsgruppen eingruppiert. Die Einstufung in die Gehaltsstufen (GS) richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit: Die Gehaltsstufe 1 gilt vom ersten vollständigen Beschäftigungsmonat bis einschließlich dem 12. Beschäftigungsmonat.
2 Seite: 2 von 7 Die Gehaltsstufe 2 gilt vom 13. Monat bis einschließlich dem 36. Monat. Die Gehaltsstufe 3 gilt ab dem 37. Monat. Die Betriebszugehörigkeit beginnt mit dem ersten Tag in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Betriebszugehörigkeit im Sinne dieses Haustarifes beginnt am ersten Tag des ersten vollständigen Beschäftigungsmonats. Dabei werden nur befristete oder unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisses berücksichtigt. Geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse zählen nicht zu den anrechenbaren Beschäftigungszeiten. Bei Unterbrechungen der Betriebszugehörigkeit beginnt die Betriebszugehörigkeit im Sinne des Haustarifes mit Neueinstellung wieder neu. Ein Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gilt nicht als Unterbrechung. Die Gehaltsgruppen und -stufen gelten als Mindestgehalt. 4 Gehaltsgruppen Gehaltsgruppe Mitarbeiterkreis A B C D E F G H Hauswirtschaftlerinnen, Pflege- und Betreuungsassistentinnen Pflegekräfte ohne abgeschlossener Pflegeausbildung Pflegekräfte mit abgeschlossener Pflegeausbildung (z.b. Krankenpflegefachkraft, Altenpflegehelferinnen) Verwaltungsangestellte mit entsprechender Berufsausbildung Examinierte Pflegefachkräfte (Altenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen) Examinierte Pflegefachkräfte (Altenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen) mit fachpflegerischen Zusatzfunktion wie z.b. Wundexpertin, Praxisanleiter Examinierte Pflegefachkräfte (Altenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen) in leitender Funktion, z.b. Stellvertretende PDL, Bereichsleiterin Geschäftsführerin
3 Seite: 3 von 7 5 Gehaltsstufen Grundgehalt Diese Tabelle stellt das Grundgehalt dar: A 20 Wochenstunden 783 9,00 769,05 9,15 809,10 9,30 A 25 Wochenstunden 978,75 9,00 995,06 9, ,38 9,30 A 30 Wochenstunden 1174,50 9, ,08 9, ,65 9,30 A 35 Wochenstunden 1370,25 9, ,09 9, ,92 9,30 A 40 Wochenstunden , ,10 9, ,20 9,30 A pauschal pro Stunde 9,00 B 20 Wochenstunden 783 9,00 769,05 9,15 809,10 9,30 B 25 Wochenstunden 978,75 9,00 995,06 9, ,38 9,30 B 30 Wochenstunden 1174,50 9, ,08 9, ,65 9,30 B 35 Wochenstunden 1370,25 9, ,09 9, ,92 9,30 B 40 Wochenstunden , ,1 9, ,2 9,3 B pauschal pro Stunde 9,00 C 20 Wochenstunden 809,10 9,30 826,50 9,50 843,90 9,70 C 25 Wochenstunden 1011,38 9, ,12 9, ,88 9,70 C 30 Wochenstunden 1213,65 9, ,75 9, ,85 9,70 C 35 Wochenstunden 1415,92 9, ,38 9, ,83 9,70 C 40 Wochenstunden 1618,2 9, ,5 1687,8 9,7 C pauschal pro Stunde 9,30 D 20 Wochenstunden 878,7 10,10 922,20 10, D 25 Wochenstunden 1098,38 10, ,75 10, ,25 11 D 30 Wochenstunden 1318,05 10, ,30 10, ,50 11 D 35 Wochenstunden 1537,73 10, ,85 10, ,75 11 D 40 Wochenstunden 1757,40 10, ,40 10, D pauschal pro Stunde 10,1 E 20 Wochenstd ,75 11, ,50 11,50 E 25 Wochenstd. 1196, ,44 11, ,63 11,50 E 30 Wochenstd. 1435, ,12 11, ,75 11,50 E 35 Wochenstd. 1674, ,81 11, ,88 11,50
4 Seite: 4 von 7 E 40 Wochenstd ,50 11, ,00 11,50 E pauschal pro Stunde 11,00 F 20 Wochenstunden ,75 11, ,50 11,50 F 25 Wochenstunden 1196, ,44 11, ,63 11,50 F 30 Wochenstunden 1435, ,12 11, ,75 11,50 F 35 Wochenstunden 1674, ,81 11, ,88 11,50 F 40 Wochenstunden ,50 11, ,00 11,50 G 38,5 Wochenstunden 2210,67 13, , ,16 13,20 13, , ,39 13,44 14,50 G 40 Wochenstunden 2296,80 13, , ,20 13,20 13, , ,44 14,50 H ,00 *Berechnungsgrundlage: Stundensatz x Wochenstunden x 4,35 6 Prämiengehalt Jeder Mitarbeiter im Pflegebereich kann ein höheres Prämiengehalt mit dem Arbeitgeber (AG) vereinbaren. Dieses Prämiengehalt wird nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum vereinbart, nach der vereinbarten Zeit wird wieder das Grundgehalt gezahlt oder ein neues Prämiengehalt wird vereinbart. In der Regel gelten diese vereinbarten Prämiumgehälter für 12 Monate. Bei neuen Mitarbeitern i.d.r. 3 oder 6 Monate. Abweichungen von diesen zeitlichen Angaben sind möglich. Für diese Prämiumgehälter werden schriftliche Zusatzverträge zum Arbeitsvertrag geschlossen. Der AG ist nicht verpflichtet Verträge über Prämiumgehälter zu schließen, d. h. es besteht für den Arbeitnehmer kein Anspruch auf ein Prämiumgehalt. Die Prämiumgehälter sollten sich im folgenden Rahmen bewegen, Grundgehalt bis: B/C 20 Wochenstunden B/C 25 Wochenstunden 1087, , B/C 30 Wochenstunden
5 Seite: 5 von 7 B/C 35 Wochenstunden 1522, , B/C 40 Wochenstunden B/C pauschal pro Stunde 9,00-10,00 E/F 20 Wochenstd ,5 13, E/F 25 Wochenstd. 1413, ,12 13,5 1522,5 14 E/F 30 Wochenstd. 1696, ,75 13, E/F 35 Wochenstd. 1979, ,38 13,5 2131,5 14 E/F 40 Wochenstd , E pauschal pro Stunde 11,00-12,00 7 Überstunden Überstunden werden nach dem entsprechenden durchschnittlichen Stundenlohn bezahlt. Dieser wird wie folgt ermittelt: 1. Bruttogrundlohn geteilt durch Anzahl der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitsstunden. 2. Das Ergebnis wird durch 4,35 (angenähert an die durchschnittliche Anzahl an Wochen pro Monat) geteilt und die 2. Kommastelle gerundet. 8 Rufbereitschaft Alle examinierten Pflegefachkräfte sind nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit verpflichtet, Rufbereitschaftsdienste zu übernehmen. Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren können dies ablehnen. Ein Rufbereitschaftstag dauert 24 Stunden. Er beginnt mit Übergabe von Bereitschaftstasche und -telefon. Der Rufbereitschaftsdienst endet mit der Übergabe an den folgenden Rufbereitschafts- Mitarbeiter. Die Übergabe-Tage gelten jeweils als halbe Tage und werden dementsprechend vergütet. 9 Ausfallbereitschaft Zu Weihnachten, Silvester und Ostern können MA, die nicht arbeiten, angesprochen werden ob sie bei Ausfall eines MA die Dienste übernehmen werden. Dies soll eine bessere Planungssicherheit erzeugen und die Rufbereitschaft zu diesen Zeiten entlasten. Diese Ausfallbereitschaft wird mit Sachprämien honoriert, z.b. je Ausfallbereitschaftstag mit einem 10,- -Tankgutschein.
6 Seite: 6 von 7 10 Zuschläge Sonn- und Feiertage: +50% Doppeldienst: 7,50 Rufbereitschaft: 15,- pro Tag (24 Stunden) Der Beschäftigte erhält eine Fahrtkostenerstattung von 0,30 pro Kilometer für Fahrten mit dem Privat-PKW im Pflegeeinsatz. 11 Zuschüsse zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber Zuschüsse zur Altersvorsorge werden ab dem 13. vollständigen Monat Betriebszugehörigkeit gewährt. Bezuschusst wird nur die vom Arbeitgeber angebotene, betriebliche Altersvorsorge, wobei der Zuschuss auch nur gewährt wird, wenn die Selbstbeteiligung des Arbeitnehmer mindestens 50% des vom Arbeitgeber gewährten Zuschusses beträgt. Geringere Selbstbeteiligungen werden dementsprechend abweichend von untenstehender Tabelle bezuschusst. Bisher geschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit, auch wenn die Selbstbeteiligung unter 50% dem vom Arbeitgeber gewährten Zuschusses liegt. Pflegefachkräfte Pflegekräfte/Hauswirtschaftler Wochenstunden 40 38, / , /25 Zuschuss Arbeitgeber Urlaubsanspruch ab 6. Jahr ab 12. Jahr 24 Arbeitstage 26 Arbeitstage 28 Arbeitstage Der Urlaub wird nach Arbeitstagen gewährt. Arbeitstage im Sinne der Urlaubsgewährung sind in der Regel von Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen. Die zum Teil vereinbarte Regelung der Urlaubsgewährung nach Werktagen wird abgelöst. Die Steigerung erfolgt nach vollständigen Kalenderjahren. Beispiel 1: Der Arbeitsbeginn ist der 1. Januar Das erste vollständige Kalenderjahr ist das Jahr Die erste Steigerung wird für das Jahr 2016 erfolgen. Beispiel 2: Arbeitsbeginn ist der 1. Juni Das erste vollständige Kalenderjahr ist dann das Jahr Die erste Steigerung wird für das Jahr 2017 erfolgen. Mitarbeiter, die nach ihrem Arbeitsvertrag bereits einen höheren Urlaubsanspruch haben, verlieren
7 Seite: 7 von 7 diesen nicht, allerdings erfolgt die Steigerung erst an entsprechender Stelle ein. Beispiel: Lt. Arbeitsvertrag stehen dem Arbeitnehmer 25 Arbeitstage Urlaub zu. Der Arbeitsbeginn war der 1.Januar Damit würde nach fünf vollständigen Kalenderjahren, also 20124, ein Urlaubsanspruch von 26 Tagen bestehen. 13 Revisionshistorie Vers.-Nr. Gültigkeits- Datum Änderungsgrund Neuerstellung Gehälter, Erhöhungen und Zuschüsse für Altersvorsorge bei 25 Wochenstunden für Pflegekräfte und Pflegefachkräfte hinzugefügt Erhöhung nichtexaminierte Pflegekräfte auf Grundlage des aktuellen Mindestlohns Erhöhung Fachkräfte Konkretisierungen der Begriffe Gehaltsstufen und Zuschüsse zur Altersvorsorge Erhöhung nichtexaminierte Pflegekräfte auf Grundlage des aktuellen Mindestlohns Anpassung der Erhöhung nach Betriebszugehörigkeit bei den Fachkräften Zuschlag für Pflegeteamleiter enfällt Formale Überarbeitung, Einführung der Gehaltsgruppen, Erhöhung verschiedener Gehaltsgruppen, Urlaubsregelung neu, Bereitschaftsregelung neu, Erhöhung einzelner Gehaltsgruppen Urlaubsregelung überarbeitet, Mindestlohnanpassung der Gehaltsgruppen A, B und C Änderung Bereitschaftszuschlag.008 Ergänzung Änderung Gehaltsgruppen, Punkt 8 und 10 neu ergänzt, 3 Einstufung als Grundgehalt definiert Wegfall von 38,5 Wochenstunden der Gehaltsgruppen a bis F Erhöhung der Gehaltsgruppen, Einführung des leistungsorientierten Prämiumgehalts, Berechnungsformel Gehalt in Stundenlohn für Überstunden
Haustarif 1. Januar 2017
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