ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

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1 Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes nach dem Bundesurlaubsgesetz behandelt. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übung oder Arbeitsverträge können hiervon abweichen. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr Grundsätzlich ist der Urlaub im Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen, sonst verfällt er. Ein Aufsparen ist vom Gesetz nicht gewollt, denn es widerspricht dem Erholungszweck. Übertragung bis 31. März Übertragen wird der Urlaub aber automatisch bis zum 31. März des Folgejahres, wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen des Mitarbeiters (bspw. Erkrankung) nicht genommen werden konnte Seite 1 / 6

2 Beispiele für betriebliche Gründe: Jahresabschluss Saisongeschäft Krankheitsausfälle Betriebsferien Seite 2 / 6

3 Vorrangige Urlaube anderer Mitarbeiter Hinweis: Der Teilurlaubsanspruch, der in den ersten 6 Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses entsteht (siehe rechts bei Mindesturlaub), wird nur auf Verlangen des Mitarbeiters übertragen, dann aber für das ganze Jahr. Will der Mitarbeiter nun zwischen Januar und März Alturlaub abbauen, dürfen Sie keine betrieblichen Gründe mehr dagegenhalten. Gewähren Sie den Urlaub dennoch trotz des Antrags nicht, verfällt der Urlaub zwar am 31. März, der Mitarbeiter hat allerdings einen Schadensersatzanspruch. Dies bedeutet für die Praxis, dass dieser Ersatzurlaub dann auch noch später gewährt werden muss. Längere Übertragungszeiträume Konnte ein Mitarbeiter wegen Elternzeit oder wegen langer Krankheit den Urlaub nicht im Kalenderjahr bzw. nicht bis zum 31. März des Folgejahres nehmen, so verfällt der Urlaub nicht. Hier gelten verlängerte Übertragungszeiträume. Zugunsten des Mitarbeiters sind längere Verfallstermine möglich. Zusammenhängender Urlaub Der Urlaub soll zusammenhängend genommen werden, um die Erholung zu gewährleisten. Unterteilungen sind aufgrund betrieblicher und persönlicher Gründe aber möglich. Ein Teil des Urlaub soll zusammenhängend mindestens 12 Tage betragen. FALLSTRICKE UND BESONDERHEITEN BEI URLAUBSÜBERTRAGUNG Seite 3 / 6

4 Krankheit Der Urlaub verfällt nicht zum Ende des Jahres oder bis zum 31. März des Folgejahres, wenn der Mitarbeiter auf Grund Krankheit nicht in der Lage war, den Urlaub zu nehmen. Der Urlaub verfällt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dann 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres, in welchem er entstanden ist. Beispiel: Urlaubsansprüche eines dauerkranken Mitarbeiters aus dem Jahr 2012 verfallen am Elternzeit Für jeden Monat der ETZ kann der Arbeitgeber den Urlaubsan-spruch um 1/12. kürzen. Dies muss er gegenüber dem Mitarbeiter aber erklären. Der vor der ETZ noch nicht genommene Urlaub ist nach Ende der ETZ im laufenden oder darauf folgendem Jahr zu gewähren. Vor der ETZ zu viel gewährter Urlaub wird am Ende der ETZ vom neuen Urlaubsanspruch abgezogen Seite 4 / 6

5 Urlaubsabgeltung Es ist rechtlich nicht möglich, den Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis abzugelten bzw. abzukaufen. Der Mitarbeiter kann trotz Abgeltung seinen Urlaub nochmal in Natura verlangen. Eine Urlaubsabgeltung kommt lediglich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frage. Anspruch hierauf hat der Mitarbeiter nur bei rechtszeitiger Geltendmachung (Ausschluss- und Verjährungsfristen). Urlaubsbescheinigung Urlaub, den der Mitarbeiter beim vorherigen Arbeitgeber schon genommen oder bezahlt bekommen hat, braucht der neue Arbeitgeber nicht nochmal doppelt zu gewähren. Über die Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers kann der neue Arbeitgeber dies feststellen. Diese Bescheinigung hat der Arbeitgeber auszustellen und der Mitarbeiter vorzulegen, da es sich um ein sog. Arbeitspapier handelt. BESONDERE PERSONENGRUPPEN Seite 5 / 6

6 Schwerbehinderte Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf 5 zusätzliche Werktage Urlaub im Jahr. Die Umrechnung von Werktagen zu Arbeitstagen erfolgt entsprechend der Berechnung bei Mindesturlaub (siehe hierzu Tabelle oben). Tritt die Schwerbehinderteneigenschaft im Laufe des Jahres ein, wird der Urlaubsanspruch anteilig gewährt. Bruchteile von mind. 1/2 Tag werden auf ganze Tage aufgerundet. Jugendliche Der Mindesturlaub für Jugendliche beträgt jährlich 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist, 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist, 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist Seite 6 / 6

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