Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate?
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- Johannes Melsbach
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1 Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate? Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten
2 Übersicht Zum Leben zu wenig zum Sterben zu viel Was soll das? Anregungen zum Nachdenken und ggf. auch zum Verändern Leistungsbezogene Bezahlung (Leistung = Arbeit / Zeit) Wen soll das interessieren? Zielgruppe(n) Arbeitszeiten? gesetzliche Regelungen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Tarifvertrag der Länder (TV-L) Arbeitstätigkeit: Forschung Was wird gefordert und erwartet? TV-L und seine Entgeltordnung Mindestlohn in der Wissenschaft? Persönlicher Stundenlohn in der Wissenschaft
3 Was soll das? Zielgruppe(n)? Wer bietet solche Stellen an? (Führungskräfte) Frage: Was verlangen Sie für eine Teilzeitstelle mit X Stunden? Frage: Ist Promovieren wirklich ein Freizeitvergnügen? Frage: Was ist mit der Familie des wissenschaftlichen Nachwuchses? Frage: Was tun Sie dem wissenschaftlichen Nachwuchs an? Frage: Wer arbeitet auf solchen Stellen? ( wissenschaftlicher Nachwuchs ) Frage: Wie viel arbeiten/promovieren Sie auf einer Teilzeitstelle mit X Stunden? Frage: Haben Sie in Ihrer Freizeit nichts anderes zu tun? Frage: Was ist mit Ihrer Familie? Frage: Was tun Sie sich an? Frage: Können/dürfen sich Fächerkulturen mal ändern?
4 Was soll das? Arbeitszeiten? gesetzliche Regelungen Arbeitszeitgesetz (ArbZG, Eckpunkte) Tägliche Arbeitszeit: maximal 8 Stunden. Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich, wenn die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt über 6 Monate (24 Wochen) 8 Stunden beträgt. wöchentliche Arbeitszeit: durchschnittlich 48 Stunden (Ausnahme max. 60 Stunden) Ruhepausen (keine Arbeitszeit): stehen zur freien Verfügung der Mitarbeiter. ohne Ruhepause keine Beschäftigung, die länger als 6 Stunden ist. bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 9 Stunden mindestens 30 Minuten. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Teilung in Abschnitte von 15 Minuten möglich. Ruhezeit (Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, Ende bis Anfang): mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit Tarifvertrag der Länder (TV-L) wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden (Tarifgebiet Ost)
5 Was soll das? Arbeitstätigkeit: Forschung? Tarifvertrag der Länder (TV-L) und seine Entgeltordnung (EGO) Einstufung in die Erfahrungsstufen innerhalb der Entgeltgruppen: nach Berufserfahrung ( Berufsanfänger Stufe 1) Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 (Hochschule, Forschung): Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit (in der Forschung) geforderter Mindestabschluss: Master, Diplom o.ä. (Bachelor gehört nicht dazu) akademische Tätigkeit: selbständiges Erarbeiten von Ergebnissen und Finden von eigenen Lösungen Forschung: Aufgaben, die dazu bestimmt sind, den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu erweitern, neue wissenschaftliche Methoden zu entwickeln Entgeltgruppe 13 / Stufe 1: Mindestlohn in der Wissenschaft Vergleichswert Eingruppierung in die niedrigste Entgeltgruppe 1: Entgeltgruppe 1 / Stufe 2: Mindestlohn im öffentlichen Dienst (Länder) Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten (kein Abschluss erforderlich)
6 tarifliche wöchentliche Arbeitszeit durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit maximale wöchentliche Arbeitszeit Was soll das? Lohn /h Persönlicher Stundenlohn in der Wissenschaft Stellenanteil: ¼, ⅓, ½, ⅔, ¾ Stelle TV-L E13/1 Mindestlohn Wissenschaft wissenschaftliche Hilfskraft (Masterabschluss) Vorgabe: Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) TV-L E1/2 Mindestlohn öffentlicher Dienst (Länder) Was ist Ihre Arbeit wert? Arbeitszeit h/woche Daten: TV-L ab whk ab Persönlicher Stundenlohn in Abhängigkeit der tatsächlich geleisteten Wochenarbeitszeit
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