Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)"

Transkript

1 Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 20 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom (Entwurf vom _Änd akz, vorläufige Fassung) Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. und Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS WFK) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg die folgende Satzung. Inhaltsübersicht. Teil: Allgemeine Vorschriften... 2 Geltungsbereich Ziel des Studiums, Zweck der Prüfungen Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit Zugangsvoraussetzungen, empfohlene Grundkenntnisse Modularisierung, ECTS Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen Prüfungsausschuss Anrechnung von Modulen, Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Studienfachbeschreibung, Studienverlaufsplan, Schlüsselqualifikationspool Unterrichtssprache Teil: Durchführung der Prüfungen... 5 Studienbegleitendes Prüfungsverfahren... 5 a Multiple-Choice-Verfahren Anmeldung zu Prüfungen von Prüfungen Wiederholung von Prüfungen Einsicht in Prüfungsunterlagen Abschlussarbeit und Abschlusskolloquium Bestehen der Bachelor-Prüfung Bildung der Gesamtnote Übergabe der Bachelor-Urkunde Teil: Schlussvorschriften Inkrafttreten... 0 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung...

2 2 Vorbemerkung Einzelne in dieser Satzung verwendete Begriffe werden auch ausführlich im Glossar definiert und können unter nachgelesen. Teil: Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Diese fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzen die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg (JMU) vom 5. August 2009 in der jeweils geltenden Fassung. 2 Ziel des Studiums, Zweck der Prüfungen () Das Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies wird von der Philosophischen Fakultät II der JMU als grundlagenorientiertes Studienfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) im Rahmen eines aus einem Haupt- (Erwerb von 20 n) und einem Nebenfach (Erwerb von 60 n) bestehenden Studiengangs angeboten. 2 Der Grad des Bachelor of Arts stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. 3 Mögliche Berufsfelder für Absolventen und Absolventinnen des Studienfachs liegen beispielsweise in den Bereichen Politik und Verwaltung, Politikberatung, Markt- und Meinungsforschung, Erwachsenenbildung, Medien und Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, Personalwesen, Unternehmenskommunikation, Politische Bildung. (2) Die Inhalte des Studiums umfassen: Allgemeine Kompetenzen: Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten Kritisches Lesen und Verknüpfung erworbener Grundlagen mit Problemen aus Bereichen der Politik und der Soziologie Schriftliche und mündliche Umsetzung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten Sicherer Umgang mit Medien Inhaltliche Kompetenzen: Der/die Studierende erwirbt grundlegende und teilweise weiterführende Kenntnisse auf unten aufgeführten Teilgebieten der Politikwissenschaft und der Soziologie: Allgemeine Soziologie Europaforschung und Internationale Beziehungen Politische Theorie Sicherheits-, Friedens- und Konfliktforschung Sozialstrukturanalyse Spezielle Soziologien Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre Methodische Kompetenzen: Solide Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung Solide Kenntnisse der Statistik Theoretische und praktische Kenntnisse der Datenerhebung in den Sozialwissenschaften Theoretische und praktische Grundkenntnisse (optional auch weiterführende Kenntnisse) der Datenauswertung in den Sozialwissenschaften. 2 Durch die Abschlussarbeit im Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies zeigen die Studierenden, dass sie in einem thematisch und zeitlich eng begrenzten Umfang in der Lage sind, eine Aufgabe aus den Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft und Soziologie) insbesondere

3 3 nach den erlernten Methoden und wissenschaftlichen Gesichtspunkten unter Anleitung weitgehend selbstständig zu bearbeiten. (3) Durch die Bachelor-Prüfung im Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies soll festgestellt werden, ob der Kandidat oder die Kandidatin die grundlegenden Zusammenhänge in den Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft und Soziologie) überblickt und die Fähigkeit besitzt, die verwendeten wissenschaftlichen Methoden anzuwenden. 2 Durch sie wird der Erwerb eines international vergleichbaren Grades zum Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten bescheinigt, die dazu befähigen, sich in verschiedene politische und gesellschaftliche Herausforderungen beruflich erfolgreich einzubringen. 3 Im Rahmen eines konsekutiven Bachelor- und Master- Studienmodells bereitet sie auf ein sich anschließendes Master-Studium vor. (4) Die erfolgreich abgelegte Bachelor-Prüfung berechtigt nach Maßgabe der FSB der einschlägigen Master-Studiengänge der JMU in ihren jeweils geltenden Fassungen zur Aufnahme eines Master-Studiums. 3 Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit () Das Studium im Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies kann nur zum Wintersemester eines Studienjahres begonnen (2) Das Studium gliedert sich in folgende Bereiche und Unterbereiche: Fach, Bereich bzw. Unterbereich Hauptfach Political and Social Studies 20 Pflichtbereich 60 Wahlpflichtbereich 30 Schlüsselqualifikationsbereich 20 fachspezifische Schlüsselqualifikationen 5 allgemeine Schlüsselqualifikationen 5 Abschlussarbeit 0 Nebenfach 60 gesamt 80 2 Die Zuordnung der Module zu den einzelnen Bereichen und Unterbereichen ergibt sich aus der Studienfachbeschreibung (SFB), die diesen FSB als Anlage beigefügt ist. (3) Das Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies kann grundsätzlich mit jedem an der JMU angebotenen Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 n) kombiniert werden, sofern in den FSB des jeweiligen Studienfachs keine Einschränkung im Hinblick auf die Kombinierbarkeit mit anderen Studienfächern getroffen wird. (4) Das Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, in der insgesamt 20 erworben werden müssen, zu denen eine Abschlussarbeit im Umfang von 0 n rechnet; daneben ist ein Bachelor-Nebenfach im Umfang von 60-n zu absolvieren. 4 Zugangsvoraussetzungen, empfohlene Grundkenntnisse Es bestehen keine Zugangsvoraussetzungen außer den in 5 Abs. ASPO genannten. 2 Allerdings werden gute bis sehr gute Kenntnisse der englischen dringend empfohlen. 3 Gute Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache werden ebenfalls empfohlen.

4 4 5 Modularisierung, ECTS () Das Bachelor-Studium ist modular aufgebaut. 2 Ein Modul umfasst eine oder mehrere inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen, deren Vor- und Nachbereitung sowie die zu erbringenden studienbegleitenden (benoteten oder unbenoteten) Prüfungsleistungen im Kontext dieser Lehrveranstaltungen. (2) Der für ein Modul zu erbringende Gesamtarbeitsaufwand der Studierenden wird mit n beschrieben. 2 Ein Punkt entspricht einer Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden eines oder einer durchschnittlichen Studierenden. (3) Weitere Einzelheiten finden sich in den 7 und 8 ASPO. 6 Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen () Abweichend von 2 Abs. 4 Sätze und 3 ASPO wird die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies in folgender Form durchgeführt: 2 Der bzw. die Studierende hat zum Ende des ersten Fachsemesters 5 aus Modulen n des Pflicht- Wahlpflichtbereichs des Unterbereichs der fachspezifischen Schlüsselqualifikationen zu erreichen und gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen. 3 Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die GOP erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem der Prüfling zum Ende des zweiten Fachsemesters 5 aus Modulen n des Pflicht- Wahlpflichtbereichs des Unterbereichs der fachspezifischen Schlüsselqualifikationen erreicht und gegenüber dem Prüfungsamt nachweist. 4 Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die GOP endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Bachelor-Hauptfachs Political and Social Studies mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 20-n) führt. 5 Bezüglich Fristüberschreitungen gilt 2 Abs. 4 Satz 2 ASPO. (2) Es werden keine weiteren Kontrollprüfungen gemäß 2 Abs. 5 ASPO durchgeführt. 7 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss wird wie in 3 Abs. Sätze 3 und 7 ASPO gebildet. 2 Er kann zu seinen Tätigkeiten beratende Mitglieder ohne Stimmrecht hinzuziehen, insbesondere die Fachstudienberater und -beraterinnen. 8 Anrechnung von Modulen, Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen () Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die gemäß Art. 63 Abs. BayHSchG innerhalb des in- oder ausländischen Hochschulbereichs erbracht worden sind, sind durch den Prüfungsausschuss im Regelfall anzurechnen, es sei denn, es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse). 2 Der Nachweis wesentlicher Unterschiede obliegt dem Prüfungsausschuss (Beweislastumkehr). 3 Es besteht die Möglichkeit, einen Teil der in den SFB genannten Leistungen durch Belegung von Kursen der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) zu erbringen. 4 In Abweichung von 7 Abs. 4 ASPO können Studien- und Prüfungsleistungen, bis zum Gesamtumfang der für das Bestehen erforderlichen angerechnet (2) Kompetenzen, die im Rahmen sonstiger weiterbildender Studien nach Art. 56 Abs. 6 Nr. 3 BayHSchG oder außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, können angerechnet werden, wenn sie den im Rahmen des Studienfachs an der Universität Würzburg zu erwerbenden Kompetenzen gleichwertig sind. 2 Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen dürfen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen. (3) Der Studierende / die Studierende hat die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. 2 Zu den einzureichenden Unterlagen gehören insbesondere Modulbeschreibungen,

5 5 Transcripts of Records (Abschriften der Studierendendaten) oder sonstige Dokumente der Institution, an der die Kompetenzen erworben wurden, mit Lernergebnissen, Lehrformen, Inhalten, erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen oder sonstigen Leistungsnachweisen sowie dem Notensystem, nach dem die erfolgte. 3 Bei Zeugnissen oder sonstigen Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer ausgestellt sind, kann die Vorlage einer beglaubigten deutschen Übersetzung verlangt (4) Wird eine Anrechnung versagt, kann die betroffene Person eine Überprüfung der Entscheidung durch die Hochschulleitung gemäß Art. 63 Abs. 3 BayHSchG beantragen. (5) Weitere Einzelheiten sind dem 7 ASPO zu entnehmen. 9 Studienfachbeschreibung, Studienverlaufsplan, Schlüsselqualifikationspool () Die Module des Bachelor-Hauptfachs Political and Social Studies sind in der Studienfachbeschreibung (Anlage SFB) genannt. (2) Die Philosophische Fakultät II gibt die aktuellen Modulbeschreibungen bekannt. 2 Sie gibt durch einen Studienverlaufsplan (SVP) eine Empfehlung über einen idealtypischen Verlauf des Studiums. (3) Im Rahmen des Unterbereichs der allgemeinen Schlüsselqualifikationen gemäß 9 Abs. 4 Satz 3 ASPO können in der SFB unmittelbar aufgeführten Module gewählt 2 Daneben können die Module des von der JMU angebotenen Pools von Allgemeinen Schlüsselqualifikationen gewählt 0 Unterrichtssprache Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher abgehalten. 2 Sie können nach Entscheidung des Dozenten oder der Dozentin in Abstimmung mit dem oder der Modulverantwortlichen in englischer oder einer anderen abgehalten werden, sofern in der Modulbeschreibung diese Möglichkeit vorgesehen ist. 2 Ein Anspruch der Studierenden hierauf besteht jedoch nicht. 2. Teil: Durchführung der Prüfungen Studienbegleitendes Prüfungsverfahren () Zu jedem Modul findet eine studienbegleitende statt, welche sich auf eine Lehrveranstaltung oder auf eine Gruppe von Lehrveranstaltungen bezieht. 2 Die erfolgt entweder in Form einer benoteten Prüfungsleistung oder durch eine nicht benotete Studienleistung oder durch eine Kombination beider Leistungsformen. 3 Die Art, die Dauer und der Umfang der werden für jedes Modul in der Anlage SFB aufgeführt, Details werden im Modulhandbuch geregelt. 4 Weitere Einzelheiten der studienbegleitenden sind in 7 ASPO geregelt. (2) Wenn in einem Modul die aus mehreren Prüfungsleistungen besteht (z.b. aus einer Zwischenklausur, einer Klausur und einer der Übungsaufgaben) oder wenn mehrere Prüfungsformen zur Wahl stehen, so ist dies in der SFB zu regeln und die Details sind vom Dozenten bzw. der Dozentin zu Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. (3) Die Teilnahme an einer kann in begründeten Ausnahmefällen vom Erbringen einer oder mehrerer Vorleistungen abhängig gemacht 2 Ob für die in einem Modul solche Vorleistungen erforderlich sind, ist in der SFB angegeben, die Details werden im Modulhandbuch geregelt.

6 6 (4) Die Prüfungen werden in der Regel in deutscher abgehalten. 2 Sie können nach Entscheidung des Dozenten oder der Dozentin in Abstimmung mit dem oder der Modulverantwortlichen in englischer oder einer anderen abgehalten werden, sofern in der SFB diese Möglichkeit vorgesehen ist. 3 Ein Anspruch des Prüflings hierauf besteht aber nicht. (5) Das sverfahren soll in der Regel vier Wochen nicht überschreiten. a Multiple-Choice-Verfahren () Gemäß 22 Abs. 8 ASPO können schriftliche Prüfungen ganz oder teilweise auch in der Weise abgenommen werden, dass der Prüfling anzugeben hat, welche der mit den Aufgaben vorgelegten Antworten er für richtig hält (Multiple-Choice-Verfahren). 2 Wird diese Art der Prüfung gewählt, so ist diese Festlegung den Studierenden spätestens 4 Wochen vor der Prüfung bekannt zu geben. 3 Der Fragen-Antworten-Katalog wird von mindestens zwei Prüfenden im Sinne von 6 Abs. ASPO erstellt. 4 Dabei ist festzulegen, welche Antworten als zutreffend anerkannt 5 Die Prüfungsaufgaben müssen zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. 6 Es sind jeweils allen Prüflingen dieselben Prüfungsaufgaben zu stellen. (2) Prüfungen nach Abs. Satz können als Einfachauswahlaufgaben (es ist - wie dem Prüfling bekannt ist - genau einer von insgesamt n Antwortvorschlägen richtig - aus n ) oder Mehrfachauswahlaufgaben (eine - dem Prüfling je nach Aufgabenstellung bekannte oder unbekannte - Anzahl x, die zwischen Null und n liegt, von insgesamt n Antwortvorschlägen ist richtig - x aus n ) ausgestaltet 2 Für Einfachauswahlaufgaben gilt: 3 Für jede zutreffend beantwortete Aufgabe werden seinheiten vergeben, wobei diese für alle Aufgaben einheitlich ausgestaltet oder voneinander abweichend festgelegt werden können (einheitliche oder unterschiedliche Gewichtung), insbesondere, wenn sich der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben deutlich unterscheidet. 4 Für Mehrfachauswahlaufgaben gilt: 5 Je Mehrfachauswahlaufgabe wird eine szahl festgelegt, die der Anzahl der Antwortvorschläge (n) entspricht und die mit einem Gewichtungsfaktor für die einzelne Mehrfachauswahlaufgabe multipliziert werden kann. 6 Der Prüfling erhält für jede Mehrfachauswahlaufgabe eine Grundwertung, die bei vollständiger Übereinstimmung der vom Prüfling ausgewählten Antwortvorschläge mit den als zutreffend anerkannten Antworten der szahl entspricht. 7 Für jede Übereinstimmung zwischen einem vom Prüfling ausgewählten bzw. nicht ausgewählten Antwortvorschlag und einer als zutreffend bzw. als nicht zutreffend anerkannten Antwort wird ein Punkt für die Grundwertung vergeben. 8 Wird ein als zutreffend anerkannter Antwortvorschlag vom Prüfling nicht ausgewählt oder wird ein nicht als zutreffend anerkannter Antwortvorschlag vom Prüfling ausgewählt, wird einheitlich im Rahmen sämtlicher Mehrfachauswahlaufgaben einer Prüfung entweder jeweils ein Minuspunkt (svariante ) oder jeweils kein Punkt (svariante 2) für die Grundwertung vergeben. 9 Der Prüfer oder die Prüferin legt im Einvernehmen mit dem oder der Modulverantwortlichen fest, ob die gemäß svariante oder svariante 2 erfolgen soll und gibt die getroffene Entscheidung den Studierenden spätestens 4 Wochen vor dem betreffenden Prüfungstermin bekannt. 0 Die Grundwertung einer Frage kann Null nicht unterschreiten. Die erreichten seinheiten errechnen sich aus der Grundwertung multipliziert mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor der Mehrfachauswahlaufgabe. 2 Die insgesamt für die Mehrfachauswahlaufgaben erreichbare Höchstleistung errechnet sich aus der Summe der Produkte aller szahlen mit den jeweiligen Gewichtungsfaktoren aller Mehrfachauswahlaufgaben. (3) Eine gesonderte des Multiple-Choice-Prüfungsteils erfolgt dann, wenn die Summe der in diesem Prüfungsteil erreichbaren seinheiten einen Umfang erreicht, der eine Anwendung der Sätze 2 bis 2 ermöglicht. 2 Die Feststellung, ob der Multiple-Choice-Prüfungsteil in diesen Fällen bestanden wurde, erfolgt jeweils einheitlich entweder nach Maßgabe der Bestehensvariante (Satz 3) oder nach Maßgabe der Bestehensvariante 2 (Sätze 4 bis 2); der Prüfer oder die Prüferin legt im Einvernehmen mit dem oder der Modulverantwortlichen fest, ob die gemäß Bestehensvariante

7 7 oder Bestehensvariante 2 erfolgen soll und gibt diese Festlegung den Studierenden spätestens 4 Wochen vor dem betreffenden Prüfungstermin bekannt. 3 Der Multiple-Choice-Prüfungsteil gilt gemäß Bestehensvariante als bestanden, wenn a) insgesamt mindestens 60 Prozent der als Höchstleistung erreichbaren seinheiten tatsächlich erreicht wurden oder wenn b) die Zahl der vom Prüfling erreichten seinheiten um nicht mehr als 20 Prozent die im Durchschnitt von denjenigen Prüflingen erreichten seinheiten unterschreitet, die erstmals an der entsprechenden Prüfung teilgenommen haben, sofern sowohl die Zahl der vom Prüfling erreichten seinheiten als auch der Durchschnittswert nicht bei Null liegt. 4 Bei einem Vorgehen gemäß Bestehensvariante 2 wird der Zufallserwartungswert ermittelt. 5 Dieser berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Prüfling durch bloß zufällige von Antwortvorschlägen korrekte Antworten erzielt (Ratewahrscheinlichkeit). 6 Der Zufallserwartungswert wird zunächst für jede einzelne Aufgabe berechnet. 7 Bei Einfachauswahlaufgaben beträgt die Ratewahrscheinlichkeit geteilt durch die Anzahl an Antwortvorschlägen, gegebenenfalls multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor dieser Aufgabe. 8 Bei Mehrfachauswahlaufgaben, bei denen dem Prüfling die Anzahl der als zutreffend anerkannten Antwortvorschläge nicht bekannt gegeben wurde, liegt die Ratewahrscheinlichkeit für jeden einzelnen Antwortvorschlag bei 50% (dies entspricht :2 oder ½). 9 Der Zufallserwartungswert dieser Mehrfachauswahlaufgaben beträgt folglich die Anzahl an Antwortvorschlägen multipliziert mit ½. 0 Auch dieser Wert wird gegebenenfalls wieder mit dem Gewichtungsfaktor der Aufgabe multipliziert. Abschließend wird der Zufallserwartungswert über alle Aufgaben aufsummiert und von den als Höchstleistung erreichbaren seinheiten abgezogen. 2 Der Multiple-Choice-Prüfungsteil gilt nach Bestehensvariante 2 als bestanden, wenn a) insgesamt mindestens 33 Prozent der nach Satz berechneten erreichbaren seinheiten erreicht wurden oder wenn b) die Zahl der vom Prüfling erreichten seinheiten um nicht mehr als 20 Prozent die im Durchschnitt von denjenigen Prüflingen erreichten seinheiten unterschreitet, die erstmals an der entsprechenden Prüfung teilgenommen haben, sofern sowohl die Zahl der vom Prüfling erreichten seinheiten als auch der Durchschnittswert über dem Zufallserwartungswert liegt. (4) Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung erforderliche Mindestzahl an seinheiten erreicht (gemäß Abs. 3 Satz 3 Buchstabe a) oder b), sofern Bestehensvariante zur Anwendung kommt, bzw. gemäß Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a) oder b), sofern Bestehensvariante 2 zur Anwendung kommt, wobei jeweils die niedrigere Vorgabe maßgeblich ist), so lautet die Note für den im Multiple-Choice-Verfahren abgefragten Prüfungsteil im Falle einer mit Noten versehenen Prüfung: sehr gut bei mindestens 75 Prozent, gut bei mindestens 50 Prozent, aber weniger als 75 Prozent, befriedigend bei mindestens 25 Prozent, aber weniger als 50 Prozent, ausreichend bei weniger als 25 Prozent der darüber hinaus erreichten seinheiten. 2 Die Bestehensgrenze, die Zahl der seinheiten und der Durchschnitt der in Abs. 3 Satz 3 Buchstabe b) bzw. Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b) genannten Bezugsgruppe sind bei Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch Aushang oder auf andere geeignete Weise bekannt zu geben. 2 Anmeldung zu Prüfungen Der Prüfungsausschuss legt für jede Prüfung Ort und Zeitpunkt fest und macht sie durch Aushang oder geeignete elektronische Systeme bekannt. 2 Er kann diese Aufgabe an die jeweiligen Modulverantwortlichen delegieren. 3 Die Studierenden haben die Aushänge und Veröffentlichungen in elektronischer Form selbstständig zu beachten. 4 Termine für mündliche oder praktische Prüfungen können innerhalb des vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeitraums auch in Ab-

8 8 sprache mit dem jeweiligen Prüfer oder der jeweiligen Prüferin in der durch die betroffene Lehreinheit bestimmten Weise, beispielsweise unter Verwendung hierfür vorgesehener Formblätter, festgelegt 5 Die entsprechenden Vorgaben werden den betroffenen Studierenden in geeigneter Weise bekannt gegeben. 6 Die Abgabetermine für häuslich anzufertigende en wie schriftliche Hausarbeiten, Forschungsberichte, Arbeitsberichte, Protokolle, Rezensionen und Portfolios werden von den jeweiligen Dozenten oder Dozentinnen spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. 7 Halten Studierende diesen Termin ohne triftigen Grund (i.d.r. Krankheit, nachzuweisen durch ein ärztliches Attest) nicht ein, so haben sie die Prüfung nicht bestanden. 3 von Prüfungen Abweichend von 29 Abs. 4 ASPO gilt: sollte sich ein Modul aus mehreren n mit benoteten Prüfungen zusammensetzen, errechnet sich die Modulnote aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Noten der herangezogenen. 2 Die Berechnung der Modulnote erfolgt auf eine Dezimalstelle hinter dem Komma genau; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 4 Wiederholung von Prüfungen () Unbeschadet der Regelungen in 32 ASPO können die jeweiligen Prüfer oder Prüferinnen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten für den Fall des Nichtbestehens von Prüfungen mit den Prüflingen zusätzliche Prüfungstermine in demselben Semester oder zu Beginn des folgenden Semesters vereinbaren. 2 Hierbei ist je Prüfung und Prüfling maximal ein zusätzlicher Prüfungstermin zulässig, wobei zwischen den beiden Prüfungsterminen mindestens zwei Wochen liegen sollen. 3 Ein Anspruch der Studierenden auf solche zusätzlichen Prüfungstermine besteht nicht. 4 Die Vorgaben gemäß 2 sind auch im Rahmen etwaiger zusätzlicher Prüfungstermine einzuhalten. (2) Wird die Teilnahme an einer von Vorleistungen abhängig gemacht, so ermöglicht eine erfolgreich erbrachte Vorleistung die Teilnahme an en des entsprechenden Semesters sowie, sofern die Prüfung nicht bestanden wurde, auch an den en in späteren Semestern. 2 Abweichungen von dieser Regelung werden in der SFB angegeben. 5 Einsicht in Prüfungsunterlagen () Einsicht in Prüfungsunterlagen wird nach 37 ASPO gewährt. 2 Der Antrag auf Einsichtnahme ist vom Prüfling bei dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses spätestens binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen. (2) Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt im Benehmen mit dem oder der Prüfenden Ort, Zeit und Modalitäten der Einsichtnahme. 2 Eine Einsichtnahme in Form eines Sammeltermins ist insbesondere bei schriftlichen Prüfungen möglich. 3 Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung wird dem Prüfling unmittelbar nach der Prüfung bekanntgegeben. 4 Bei schriftlichen Hausarbeiten und vergleichbaren Prüfungsformen kann wie in Satz 2 vorgegangen werden oder eine besondere Absprache hinsichtlich der Einsichtnahme getroffen 6 Abschlussarbeit und Abschlusskolloquium () Für die Abschlussarbeit werden 0 vergeben. 2 Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen. 3 Die Ausgabe erfolgt über den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. 4 Das Thema der Abschlussarbeit ist mit dem Betreuer oder der Betreuerin an der Philosophischen Fakultät II zu vereinbaren und mit einer entsprechend von dieser Seite unterzeichneten Bestätigung dem Prüfungsausschuss vorzulegen. 5 Die Themenstellung sowie der

9 9 Zeitpunkt der Vergabe wird beim Prüfungsausschuss aktenkundig gemacht. 6 Das Thema kann nur einmal aus triftigen Gründen und mit Einverständnis des Prüfungsausschusses innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben 7 Der Prüfling hat die Abschlussarbeit so rechtzeitig beim Prüfungsamt abzugeben, dass dieser Zeitpunkt vor das Ende der Frist des 2 Abs. 3 bzw. Abs. 6 ASPO betreffend die Fiktion des erstmaligen Nichtbestehens fällt. 8 Weitere Details werden in 23 ASPO geregelt. (2) Es findet kein Abschlusskolloquium statt. 7 Bestehen der Bachelor-Prüfung Die Bachelor-Prüfung im Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies ist bestanden, sofern Module im Umfang von mindestens 20 n gemäß der in 3 Abs. 2 Satz genannten Aufteilung in Bereiche und Unterbereiche bestanden wurden. 2 Dabei müssen nach Maßgabe der SFB im Wahlpflichtbereich (mit einem Umfang von insgesamt 30 n) benotete sowie unbenotete Module im Umfang von jeweils mindestens 5 n absolviert worden sein. 3 Im Unterbereich der fachspezifischen Schlüsselqualifikationen (insgesamt 5 ) kann nur eines der Statistikmodule (also 0-M-STAS oder 09-STAT) eingebracht werden, es müssen die beiden Module BM-DE sowie BM-WAT absolviert worden sein. 8 Bildung der Studienfachnote Im Pflichtbereich wird die Bereichsnote aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet. 2 Im Wahlpflichtbereich wird die Note aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) aus Modulen mit benoteten Prüfungen im Umfang von 5 n gebildet Abs. 3 ASPO findet hinsichtlich eines Überschreitens der vorgegebenen Punktgrenze Anwendung. 5 Im Bereich der Schlüsselqualifikationen wird nach Maßgabe der SFB für den Unterbereich der fachspezifischen Schlüsselqualifikationen eine Note aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) aus den Modulen BM-DE und BM-WAT gebildet. 6 Die Note für den Bereich der Schlüsselqualifikationen wird ausschließlich aus der Note für den Unterbereich der fachspezifischen Schlüsselqualifikationen ermittelt. 7 Für den Unterbereich der allgemeinen Schlüsselqualifikationen wird keine Note ermittelt, hier müssen lediglich Module im Umfang von mindestens 5 n absolviert werden, etwaige benotete Module gehen nicht in die Bereichsnotenbildung ein. 8 Der Bereich der Schlüsselqualifikationen wird bei der Bildung der Note für das Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies berücksichtigt, wobei die Schlüsselqualifikationen sowie die Abschlussarbeit abweichend von den jeweiligen n wie folgt gewichtet werden: Fach, Bereich bzw. Unterbereich Hauptfach Political and Social Studies 20 Gewichtungsfaktor für Bereich Pflichtbereich 60 60/20 Studien enfachnote Gesamtnote Wahlpflichtbereich 30 30/20 Schlüsselqualifikationsbereich 20 fachspezifische Schlüsselqualifikationen 5 0/20 0/20 20/80

10 0 allgemeine Schlüsselqualifikationen 5 0/20 Abschlussarbeit 0 20/20 Nebenfach 60 60/80 gesamt 80 9 Übergabe der Bachelor-Urkunde Unbeschadet der Regelungen von 35 ASPO erfolgt die Übergabe der Bachelor-Urkunden im Rahmen einer Akademischen Feier. 3. Teil: Schlussvorschriften 20 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom. Oktober 203 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden des Bachelor-Hauptfachs Political and Social Studies mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 20 n), die ihr Fachstudium an der JMU nach den Bestimmungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) an der JMU vom 5. August 2009 in der jeweils geltenden Fassung ab dem Wintersemester 203/204 aufnehmen.

11 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung

12 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für das Bachelor-Hauptfach Political and Social Studies mit dem Abschluss "Bachelor of Arts (Erwerb von 20 n), vorläufige Fassung (Verantwortlich: Institut für Politikwissenschaft und Sozialforschung) Stand: Legende: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, K = Kolloquium, T = Tutorium, P = Praktikum, R = Projekt, O = Konversatorium, E = Exkursion, A = Abschlussarbeit; TM = Teilmodul, PF = Pflicht, WPF = Wahlpflicht, NUM = Numerische Notenvergabe, B/NB = Bestanden/Nicht bestanden Anmerkungen: Die ist deutsch, sofern hierzu nichts anderes angegeben ist. Gibt es eine an Prüfungsarten, so legt der Dozent oder die Dozentin in Absprache mit dem/der Teilmodulverantwortlichen mit LV-Beginn fest, welche Form für das Teilmodul im aktuellen Semester zutreffend ist. Bei mehreren benoteten Prüfungsleistungen innerhalb eines Teilmoduls werden diese jeweils gleichgewichtet, sofern nachfolgend nichts anders angegeben ist. Besteht die Teilmodulprüfung aus mehreren Einzelleistungen, so ist die Prüfung nur bestanden, wenn jede der Einzelleistungen erfolgreich bestanden ist. Sofern nicht anders angegeben, ist der Prüfungsturnus der dieser SFB semesterweise. Version (/) Dauer (Sem) Pflichtbereich (60 ) BM- AS BM- AS- BM- GBRD Basismodul Allgemeine Soziologie 5 Foundations of Sociology Basismodul Allgemeine Soziologie Foundations of Sociology V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder b) Klausur (ca. 90 Min.) oder c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) oder d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Grundlagen der Bundesrepublik land Political Institutions in the Federal Republic of Germany 5

13 (/) NF- BRD- BM- DA BM- DA- BM- DA-2 BM-IB Basismodul Internationale Beziehungen BM- IB- BM- PSS Basismodul Political and Social Studies BM- PSS- Politikwissenschaft I: Bundesrepublik land Political Institutions in the Federal Republic of Germany Basismodul Datenauswertung 5 Data Analysis V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder b) Klausur (ca. 90 Min.) oder c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) oder d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Basismodul Datenauswertung S 3 NUM Siehe Prüfungssatz P2 Data Analysis Basismodul Datenauswertung 2 S 2 NUM Siehe Prüfungssatz P2 Data Analysis 2 International Relations 5 Basismodul Internationale Beziehungen International Relations V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder b) Klausur (ca. 90 Min.) oder c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) oder d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Political and Social Studies 5 Basismodul Political and Social Studies V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder Political and Social Studies b) Klausur (ca. 90 Min.) 2

14 (/) oder c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) oder d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) BM- PT Basismodul Politische Theorie 5 Political Theory BM- PT- Basismodul Politische Theorie Political Theory V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder b) Klausur (ca. 90 Min.) oder c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) oder d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) BM- SpS Basismodul Spezielle Soziologie 5 Social Structuration and Inequality BM- SpS- Basismodul Spezielle Soziologie Social Structuration and Inequality V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder b) Klausur (ca. 90 Min.) oder c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) oder d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) BM- VPS Basismodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre Comparative Politics and Governance 5 BM- VPS- Basismodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre Comparative Politics and Governance V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) oder b) Klausur (ca. 90 Min.) oder c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) oder 3

15 (/) SFK Sicherheits-, Friedens- und Konfliktforschung SFK- Grundlegung: Begriffe; empirische und normative Theorien, Forschungslinien und Forschungseinrichtungen sowie Vertiefung an einem ausgewählten Konflikt PRAK -PSS PRAK -PSS- Security, Peace and Conflict Studies Basic Concepts, empirical and normative theories, research traditions. Selected case studies. 0 2 Praktikum 0 Internship d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) S+S 0 2 NUM Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Praktikum P 0 B/NB Praktikumsbericht (ca. 7 Seiten) Internship Wahlpflichtbereich (30 ) Es müssen 5 aus Modulen mit numerischer und 5 aus Modulen ohne numerische erbracht ASA ASA WS Aufbaumodul Allgemeine Soziologie A Advanced module: Sociological Theory A 5 Kann nicht zusammen mit ASB belegt 2009-WS Grundlegung durch die Klassiker A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P The Foundation of Classical Sociology A 4

16 (/) ASB ASB- AS2A AS2A- AS2B AS2B- Aufbaumodul Allgemeine Soziologie B Advanced module: Sociological Theory B 5 Kann nicht zusammen mit ASA belegt Grundlegung durch die Klassiker B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL The Foundation of Classical Sociology B Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 2A Advanced module: Sociological Theory 2A 5 Kann nicht zusammen mit AS2B belegt Mikrosoziologische Theorieansätze A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Microsociological Theories A Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 2B Advanced module: Sociological Theory 2B 5 Kann nicht zusammen mit AS2A belegt Mikrosoziologische Theorieansätze B Microsociological Theories B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 3A 5 Kann nicht zusammen mit AS3B be- 5

17 (/) AS3A AS3A- AS3B AS3B- AS4A AS4A- AS4B Advanced module: Sociological Theory 3A Makrosoziologische Theorieansätze A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Macrosociological Theories A Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 3B Advanced module: Sociological Theory 3B legt 5 Kann nicht zusammen mit AS3A belegt Makrosoziologische Theorieansätze B Macrosociological Theories B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 4A Advanced module: Sociological Theory 4A Neuere theoretische Ansätze der Soziologie A New Theoretical Approaches in Sociology A Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 4B Advanced module: Sociological Theory 4B 5 Kann nicht zusammen mit AS4B belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit AS4A belegt 6

18 (/) AS4B- AS5A AS5A- AS5B AS5B- DAA Neuere theoretische Ansätze der Soziologie B New Theoretical Approaches in Sociology B Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 5A Advanced module: Sociological Theory 5A Vertiefung in der soziologischen Theorie A Advanced Studies in Sociological Theory A Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 5B Advanced module: Sociological Theory 5B Vertiefung in der soziologischen Theorie B Advanced Studies in Sociological Theory B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 5 Kann nicht zusammen mit AS5B belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit AS5A belegt S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Datenauswertung A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis A mit DAB belegt OLS-Regression in der Sozialstrukturanalyse A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz P2 7

19 (/) DAA- OLS Regression: Social Stratification A DAB DAB- DA2A DA2A- DA2B DA2B- DA3A Aufbaumodul Datenauswertung B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis B mit DAA belegt OLS-Regression in der Sozialstrukturanalyse B OLS Regression: Social Stratification B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Datenauswertung 2A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 2A mit DA2B belegt Weitere multivariate Verfahren in der Sozialstrukturanalyse A Further multivariate analysis techniques: Social Stratification A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz P2 Aufbaumodul Datenauswertung 2B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 2B mit DA2A belegt Weitere multivariate Verfahren in der Sozialstrukturanalyse B Further multivariate analysis techniques: Social Stratification B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Datenauswertung 3A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 3A mit DA3B belegt 8

20 (/) DA3A- OLS-Regression in einer Speziellen Soziologie A OLS Regression: Fields of Sociology A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz P2 DA3B DA3B- DA4A DA4A- DA4B DA4B- Aufbaumodul Datenauswertung 3B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 3B mit DA3A belegt OLS-Regression in einer Speziellen Soziologie B OLS Regression: Fields of Sociology B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Datenauswertung 4A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 4A mit DA4B belegt Weitere multivariate Verfahren in einer Speziellen Soziologie A Further multivariate analysis techniques: Fields of Sociology A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz P2 Aufbaumodul Datenauswertung 4B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 4B mit DA4A belegt Weitere multivariate Verfahren in einer Speziellen Soziologie B Further multivariate analysis techniques: Fields of Sociology B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 9

21 (/) SpS A SpS A- SpS B SpS B- SpS2 A SpS2 A- SpS2 B Aufbaumodul Spezielle Soziologie A 5 Kann nicht zusammen mit SpSB Advanced module: Fields of Sociology belegt A Theorien, Methoden und Befunde einer Speziellen Soziologie A Theory, Methods and Results in a sociological subfield A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie B 5 Kann nicht zusammen mit SpSA Advanced module: Fields of Sociology belegt B Theorien, Methoden und Befunde einer Speziellen Soziologie B Theory, Methods and Results in a sociological subfield B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie 2A 5 Kann nicht zusammen mit SpS2B Advanced module: Fields of Sociology belegt 2A Aktuelle Fragen der politischen Soziologie A Current discussions in Political Sociology A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie 2B 5 Kann nicht zusammen mit SpS2A Advanced module: Fields of Sociology belegt 2B 0

22 (/) SpS2 B- SpS3 A SpS3 A- SpS3 B SpS3 B- SpS4 A SpS4 A- Aktuelle Fragen der politischen Soziologie B Current discussions in Political Sociology B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie 3A 5 Kann nicht zusammen mit SpS3B Advanced module: Fields of Sociology belegt 3A Theorien, Methoden und Befunde der Ungleichheitsforschung und der vergleichenden Sozialstrukturanalyse A Theory, Methods and Results in Social Inequality Research and Comparative Social Structuration Research A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie 3B 5 Kann nicht zusammen mit SpS3A Advanced module: Fields of Sociology belegt 3B Theorien, Methoden und Befunde der Ungleichheitsforschung und der vergleichenden Sozialstrukturanalyse B Theory, Methods and Results in Social Inequality Research and Comparative Social Structuration Research B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie 4A 5 Kann nicht zusammen mit SpS4B Advanced module: Fields of Sociology belegt 4A Aktuelle Diskussionen der Ungleichheitsforschung und der Sozialstrukturanalyse A Inequality and Social Structuration S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P

23 (/) Current Discussions A SpS4 B SpS4 B- SpS5 A SpS5 A- SpS5 B SpS5 B- SpS6 A Aufbaumodul Spezielle Soziologie 4B 5 Kann nicht zusammen mit SpS4A Advanced module: Fields of Sociology belegt 4B Aktuelle Diskussionen der Ungleichheitsforschung und der Sozialstrukturanalyse B Inequality and Social Structuration Current Discussions B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie 5A 5 Kann nicht zusammen mit SpS5B Advanced module: Fields of Sociology belegt 5A Theorien, Methoden und Befunde spezieller Soziologien (Überblick) A Theory, Methods, and Research Findings in sociological fields (Overview) A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie 5B 5 Kann nicht zusammen mit SpS5A Advanced module: Fields of Sociology belegt 5B Theorien, Methoden und Befunde spezieller Soziologien (Überblick) B Theory, Methods, and Research Findings in sociological fields (Overview) B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie 6A 5 Kann nicht zusammen mit SpS6B Advanced module: Fields of Sociology belegt 6A 2

24 (/) SpS6 A- SpS6 B SpS6 B- IBA IBA- IBB IBB- Vertiefte Behandlung einer oder mehrerer spezieller Soziologien A Advanced Studies in Fields of Sociology A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie 6B 5 Kann nicht zusammen mit SpS6A Advanced module: Fields of Sociology belegt 6B Vertiefte Behandlung einer oder mehrerer spezieller Soziologien B Advanced Studies in Fields of Sociology B Aufbaumodul Internationale Beziehungen A Advanced module: International Relations A Außenpolitikanalyse: Europäische Staaten A Foreign Policy Analysis: European States A Aufbaumodul Internationale Beziehungen B Advanced module: International Relations B Außenpolitikanalyse Europäische Staaten B Foreign Policy Analysis: European States B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 5 Kann nicht zusammen mit IBB belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit IBA belegt S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 3

25 (/) IB2A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 2A Advanced module: International Relations 2A 5 Kann nicht zusammen mit IB2B belegt IB2A- Außenpolitikanalyse: Nicht-europäische Staaten A Foreign Policy Analysis: Non-European States A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P IB2B Aufbaumodul Internationale Beziehungen 2B Advanced module: International Relations 2B 5 Kann nicht zusammen mit IB2A belegt IB2B- Außenpolitikanalyse: Nicht-europäische Staaten B Foreign Policy Analysis: Non-European States B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL IB3A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 3A Advanced module: International Relations 3A 5 Kann nicht zusammen mit IB3B belegt IB3A- Grundlegende Fragen zur Europäischen Union A Essentials of the European Union A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Internationale Beziehungen 3B 5 Kann nicht zusammen mit IB3A belegt 4

26 (/) IB3B Advanced module: International Relations 3B IB3B- Grundlegende Fragen zur Europäischen Union B Essentials of the European Union B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL IB4A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 4A Advanced module: International Relations 4A 5 Kann nicht zusammen mit IB4B belegt IB4A- Spezielle Fragen zur europäischen Integration A Specific issues of European Integration A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P IB4B Aufbaumodul Internationale Beziehungen 4B Advanced module: International Relations 4B 5 Kann nicht zusammen mit IB4A belegt IB4B- Spezielle Fragen zur europäischen Integration B Specific issues of European Integration B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL IB5A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 5A Advanced module: International Relations 5A 5 Kann nicht zusammen mit IB5B belegt 5

27 (/) IB5A- Erklärungsansätze, Institutionen und Prozesse grenzüberschreitender Politik A Transnational Relations: Approaches, Institutions, and developments A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P IB5B Aufbaumodul Internationale Beziehungen 5B Advanced module: International Relations 5B 5 Kann nicht zusammen mit IB5A belegt IB5B- Erklärungsansätze, Institutionen und Prozesse grenzüberschreitender Politik B Transnational Relations: Approaches, Institutions, and developments B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL IB6A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 6A Advanced module: International Relations 6A 5 Kann nicht zusammen mit IB6B belegt IB6A- Spezielle Problemstellungen grenzüberschreitender Politik A Transnational Relations: Specific issues A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Der vorherige Besuch einer Lehrveranstaltung zum Thema der Aufbaumodule IB5 wird dringend empfohlen. IB6B Aufbaumodul Internationale Beziehungen 6B Advanced module: International Relations 6B 5 Kann nicht zusammen mit IB6A belegt Spezielle Problemstellungen grenzüberschreitender Politik B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 6

28 (/) IB6B- PTA PTA- PTB PTB- PT2A PT2A- Transnational Relations: Specific issues B Der vorherige Besuch einer Lehrveranstaltung zum Thema der Aufbaumodule IB5 wird dringend empfohlen. Aufbaumodul Politische Theorie A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory A mit PTB belegt Ausgewählte Klassiker politischen Denkens, ausgewählte klassische Politische Theorien A Selected classical authors of political thinking, Selected classical political theories A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Politische Theorie B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory B mit PTA belegt Ausgewählte Klassiker politischen Denkens, ausgewählte klassische Politische Theorien B Selected classical authors of political thinking, Selected classical political theories B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Politische Theorie 2A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 2A mit PT2B belegt Politische Theorien der Aufklärung und Moderne A Political theories of the Enlightenment and Modernity A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 7

29 (/) PT2B PT2B- PT3A PT3A- PT3B PT3B- PT4A PT4A- Aufbaumodul Politische Theorie 2B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 2B mit PT2A belegt Politische Theorien der Aufklärung und Moderne B Political theories of the Enlightenment and Modernity B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Politische Theorie 3A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 3A mit PT3B belegt Politische Theorien der Moderne und Postmoderne A Modern and postmodern political theories A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Politische Theorie 3B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 3B mit PT3A belegt Politische Theorien der Moderne und Postmoderne B Modern and postmodern political theories B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Politische Theorie 4A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 4A mit PT4B belegt Ausgewählte klassische und moderne Demokratietheorien A Selected classical and modern theories of democracy A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 8

30 (/) PT4B PT4B- PT5A PT5A- PT5B PT5B- VPS A Aufbaumodul Politische Theorie 4B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 4B mit PT4A belegt Ausgewählte klassische und moderne Demokratietheorien B Selected classical and modern theories of democracy B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Politische Theorie 5A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 5A mit PT5B belegt Moderne und zeitgenössische Demokratietheorien A Modern and contemporary theories of democracy A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Politische Theorie 5B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 5B mit PT5A belegt Moderne und zeitgenössische Demokratietheorien B Modern and contemporary theories of democracy B Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre A Advanced module: Comparative Politics and Governance A Das politische System der Bundesrepublik land auch im Vergleich mit S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 5 Kann nicht zusammen mit VPSB belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 9

31 (/) VPS A- ausgewählten parlamentarischen Systemen A Political Institutions in Germany and further parliamentary Governments / Systems A VPS B Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre B Advanced module: Comparative Politics and Governance B 5 Kann nicht zusammen mit VPSA belegt VPS B- Das politische System der Bundesrepublik land auch im Vergleich mit ausgewählten parlamentarischen Systemen B Political Institutions in Germany and further parliamentary Governments / Systems B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL VPS2 A Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 2A Advanced module: Comparative Politics and Governance 2A 5 Kann nicht zusammen mit VPS2B belegt VPS2 A- Das politische System der Bundesrepublik land auch im Vergleich mit ausgewählten Systemen weiterer Regimetypen A Political Institutions in Germany and other Political Systems (or Regime Types) A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P VPS2 B Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 2B Advanced module: Comparative Politics and Governance 2B 5 Kann nicht zusammen mit VPS2A belegt Das politische System der Bundesrepublik land auch im Vergleich mit S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 20

32 (/) VPS2 B- ausgewählten Systemen weiterer Regimetypen B Political Institutions in Germany and other Political Systems (or Regime Types) B VPS3 A Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 3A Advanced module: Comparative Politics and Governance 3A 5 Kann nicht zusammen mit VPS3B belegt VPS3 A- Konstruktionsmerkmale ausgewählter demokratischer Systeme A Democratic Political Systems A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P VPS3 B Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 3B Advanced module: Comparative Politics and Governance 3B 5 Kann nicht zusammen mit VPS3A belegt VPS3 B- Konstruktionsmerkmale ausgewählter demokratischer Systeme B Democratic Political Systems B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL VPS4 A Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 4A Advanced module: Comparative Politics and Governance 4A 5 Kann nicht zusammen mit VPS4B belegt VPS4 A- Konstruktionsmerkmale ausgewählter Systeme A Political Systems and Regime Types A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 2

33 (/) VPS4 B VPS4 B- VPS5 A VPS5 A- VPS5 B VPS5 B- Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 4B Advanced module: Comparative Politics and Governance 4B Konstruktionsmerkmale ausgewählter Systeme B Political Systems and Regime Types B Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 5A Advanced module: Comparative Politics and Governance 5A 5 Kann nicht zusammen mit VPS4A belegt S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 5 Kann nicht zusammen mit VPS5B belegt Politische Kulturforschung A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Political Culture A Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 5B Advanced module: Comparative Politics and Governance 5B 5 Kann nicht zusammen mit VPS5A belegt Politische Kulturforschung B Political Culture B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 6A 5 Kann nicht zusammen mit VPS6B 22

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 27. Oktober 20 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/20-96)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Political and Social Studies mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Political and Social Studies mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Political and Social Studies mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 80 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 27. Oktober 20 (Fundstelle:

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. Juli 2014 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. Juli 2014 (Fundstelle: Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Human-Computer Interaction mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 11. Juli 2011 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2011-63)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Spanisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Spanisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2015 (Fstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-79)

Mehr

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2015

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2015 Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Digital Humanities als Fach im 2-Fächer-Bachelor (Erwerb von 75 ECTS-Punkten) verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische,

Mehr

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2014

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2014 Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Cultural Landscapes als 1-Fach-Master mit dem Abschluss "Master of Arts" (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische,

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Modernes Chinesisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Modernes Chinesisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Blor-Nebenfach Modernes (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 25. Oktober 202 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/202-76)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Sport als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen

Fachspezifische Bestimmungen für Sport als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen 1 Fachspezifische Bestimmungen für Sport als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom...(entwurf Stand 31.01.2012_ Änd akz)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 29. August 2011 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2011-87)

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Französisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Französisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) atzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach h (Erwerb von 60 ECT-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 2. März 2016 (Fstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2016-19

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Vom 7. April 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-26)

Mehr

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2015

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2015 Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Modern China als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Kunst als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule

Fachspezifische Bestimmungen für Kunst als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule Fachspezifische Bestimmungen für Kunst als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 8. September 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-131)

Mehr

Modulhandbuch für das Studienfach. Philosophie. als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Modulhandbuch für das Studienfach. Philosophie. als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Modulhandbuch für das Studienfach als Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Prüfungsordnungsversion: 2015 verantwortlich: Fakultät für Humanwissenschaften JMU Würzburg Erzeugungsdatum 18.03.2016

Mehr

Modulhandbuch für das Studienfach. Spanisch. als Fach im 2-Fächer-Master (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Modulhandbuch für das Studienfach. Spanisch. als Fach im 2-Fächer-Master (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Modulhandbuch für das Studienfach als Fach im 2-Fächer-Master (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Prüfungsordnungsversion: 2014 verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 16. Januar 2013 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 16. Januar 2013 (Fundstelle: Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Bewegungspädagogik (Erwerb von 85 ECTS-Punkte) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Games Engineering mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Games Engineering mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Games Engineering mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 26. April 2016 (Fundstelle:

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:

Mehr

Ergänzende Bestimmungen der Philosophischen Fakultät für den Freien Bereich im Rahmen des Studiums für ein Lehramt

Ergänzende Bestimmungen der Philosophischen Fakultät für den Freien Bereich im Rahmen des Studiums für ein Lehramt Ergänzende Bestimmungen der Philosophischen Fakultät für den Freien Bereich im Rahmen des Studiums für ein Lehramt an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 5. März 206 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/206-44)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Anglistik und Amerikanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Anglistik und Amerikanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Anglistik und Amerikanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 12. Juli 2012 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2012-109)

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule vom 9. Dezember 2014 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2014-78)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Anglistik/Amerikanistik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Anglistik/Amerikanistik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Anglistik/Amerikanistik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 25. April 2012 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2012-68)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Arbeitslehre als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule

Fachspezifische Bestimmungen für Arbeitslehre als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule Fachspezifische Bestimmungen für Arbeitslehre als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 11. Januar 01 (Fundstelle:

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Geschichte als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien

Fachspezifische Bestimmungen für Geschichte als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien Fachspezifische Bestimmungen für Geschichte als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 4. Oktober 202 (Fundstelle:

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang English and American Culture and Business Studies/Anglistik, Amerikanistik und Wirtschaftwissenschaften des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. November 2015 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. November 2015 (Fundstelle: Fachspezifische Bestimmungen für als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen sowie als Didaktikfach im Rahmen der Didaktik der Grundschule an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 13/2012 vom 13. Juni 2012

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor - Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor - Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor - Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Vom 11. August 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-72)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Sonderpädagogik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Sonderpädagogik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Sonderpädagogik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 23. September 2010 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2010-58)

Mehr

Vom 21. Juli 2011. Inhaltsübersicht

Vom 21. Juli 2011. Inhaltsübersicht Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Karnataka-Studies mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 21. Juli 2011 (Fundstelle:

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das BachelorHauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 20 ECTSn) an der JuliusMaximiliansUniversität Würzburg Vom 6. Januar 203 (Fundstelle:

Mehr

Vom 25. Oktober (Fundstelle:

Vom 25. Oktober (Fundstelle: 1 Fachspezifische Bestimmungen für Informatik als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 25. Oktober 2012 (Fundstelle:

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom...(entwurf Stand _Änd akz)

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom...(entwurf Stand _Änd akz) 1 Fachspezifische Bestimmungen für Sport als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Hauptschulen sowie als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule an

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM 21.05.2012 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Sch/Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Bauingenieurwesen, den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Stand 2015-05-19

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Stand 2015-05-19 1 Fachspezifische Bestimmungen für Lernbehindertenpädagogik (FörderschwerpunktLernen) alsvertieft studiertesonderpädagogischefachrichtungimrahmendes- StudiumsfürdasLehramt fürsonderpädagogik an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Political and Social Sciences (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Political and Social Sciences (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Political and Social Sciences (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 12. Juli 2012 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2012-116)

Mehr

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang des Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.) zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen 1 Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 20 -Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 2. Februar 202 (Fundstelle:

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das BachelorHauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTSPunkten) Vom 15. Juli 2013 (Fundstelle: http://www.uniwuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/201389)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. IV. Schlußbestimmung 19 Inkrafttreten

Inhaltsverzeichnis. IV. Schlußbestimmung 19 Inkrafttreten Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Prähistorische Archäologie am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr.

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 12. Juli 2012 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2012-111)

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 4. Oktober 2012 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 4. Oktober 2012 (Fundstelle: Fachspezifische Bestimmungen für Geschichte als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen sowie als Didaktikfach im Rahmen der Didaktik der Grundschule an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 79, S. 489 573) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 1. Nach 4 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt: (8) In Modulen, die regelhaft mit einer Klausur bzw. mit einer e-klausur

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Musikpädagogik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 15. März 2016 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2016-47)

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Romanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-10.pdf)

Mehr

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie GEOGRAPHISCHES INSTITUT GEOWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie gültig für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium ab dem WS 2007/2008 aufgenommen

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Nichtamtliche Lesefassung des JSL Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 76, S. 437 462)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Indologie (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Indologie (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Indologie (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. August 05 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/05-49)

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Facility

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Nachstehend wird der Wortlaut der fachspezifischen Anlage für das Studienfach Politik zur Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Russische Sprache und Kultur mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Russische Sprache und Kultur mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach e Sprache und Kultur mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin

Mitteilungsblatt / Bulletin 05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Latein als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien

Fachspezifische Bestimmungen für Latein als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien Fachspezifische Bestimmungen für als vertieft studiertes Fach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 20. Juni 202 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/202-99)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Musikwissenschaft (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Musikwissenschaft (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische estimmungen für das achelor-nebenfach Musikwissenschaft (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 28. September 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-152)

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen Studienordnung für den konsekutiven Studiengang Politikwissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. Juni 2015 Aufgrund von 13 Abs. 4 i. V. m. 36

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität

Mehr

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges Aufgrund der Genehmigung des Präsidiums der TU Darmstadt vom 8. Juli 2011 (Az.: 652-7-1) werden die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Informatik vom 30.06.2011 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen

Mehr

Anlage SFB. Informatik als 1-Fach-Master. Studienfachbeschreibung für das Studienfach

Anlage SFB. Informatik als 1-Fach-Master. Studienfachbeschreibung für das Studienfach Anlage SFB Studienfachbeschreibung für das Studienfach Informatik als 1-Fach-Master mit dem Abschluss "Master of Science" (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) verantwortlich: Fakultät für Mathematik und Informatik

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Bearbeitungsfrist Acht Wochen

Mehr

Vom 22. Juli Inhaltsübersicht

Vom 22. Juli Inhaltsübersicht Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Lebensmittelchemie mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 22. Juli 2010

Mehr

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München 1 Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 25. April 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau 182 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau Vom 12. Oktober 2012 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Didaktik der Grundschule an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Fachspezifische Bestimmungen für Didaktik der Grundschule an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Fachspezifische Bestimmungen für Didaktik der Grundschule an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 17. April 2012 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2011-11) Aufgrund

Mehr

Vom 16. Januar Inhaltsverzeichnis:

Vom 16. Januar Inhaltsverzeichnis: Satzung über die Durchführung von Modulstudien auf dem Gebiet des Bachelorstudiengangs Brauwesen und Getränketechnologie an der Technischen Universität München Vom 6. Januar 205 Auf Grund von Art. 3 Abs.

Mehr

Master-Studiengang Sicherheitsmanagement

Master-Studiengang Sicherheitsmanagement Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Master-Studiengang Sicherheitsmanagement Stand: 27.11.2013 Inhaltsübersicht

Mehr

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Energietechnik und erneuerbare Energien an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 25.07.2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 30.03.2015

Mehr

Fachbezogener Besonderer Teil. Psychologie. im Bachelorstudiengang Grundbildung / Bildung, Erziehung und Unterricht

Fachbezogener Besonderer Teil. Psychologie. im Bachelorstudiengang Grundbildung / Bildung, Erziehung und Unterricht Fachbezogener Besonderer Teil im Bachelorstudiengang Grundbildung / Bildung, Erziehung und Unterricht Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Humanwissenschaften hat gemäß 44 Absatz 1 NHG in Verbindung mit

Mehr

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Modul Bachelorarbeit Das Modul

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Romanistik (Italienisch/Spanisch) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Romanistik (Italienisch/Spanisch) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Romanistik (Italienisch/Spanisch) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 80 -Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 23. September

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 09.10.2013 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Philosophie und Religion (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Philosophie und Religion (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Philosophie und Religion (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-110)

Mehr

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach 1. Module Für das Studium des Faches Anglistik/Amerikanistik im Erstfach sind die nachfolgend aufgeführten Module zu belegen: Module nach Wahl mit einem Gesamtumfang

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Vom 19. August 2008 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2008-25)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Master-Studienfach Germanistik (Erwerb von 45 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 15. Dezember 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-277)

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum

Mehr

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

Bekanntmachung der Neufassung der Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät. Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät

Bekanntmachung der Neufassung der Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät. Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät Bekanntmachung der Neufassung der Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung in der mit Wirkung vom 13.1.1999 geltenden Fassung bekanntgemacht.

Mehr

vom Inhaltsübersicht

vom Inhaltsübersicht AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_70 JAHRGANG 45 29.09.2016 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien Fachspezifische Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education an der Ruhr-Universität Bochum vom 12. Oktober 2005 Französisch, Italienisch, Spanisch Stand: 02.05.2006

Mehr

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Studienempfehlungen Stand: März 2014 Der polyvalente Studiengang Bachelor of Arts (BA) wird als kombinatorischer Zwei-Fach-

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wissenschaftliche Grundlagen des Sports an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wissenschaftliche Grundlagen des Sports an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wissenschaftliche Grundlagen des Sports an der Technischen Universität München Vom 30. Juni 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Vom 17. April 2008 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2008-10)

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 7. August 2012 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 7. August 2012 (Fundstelle: Fachspezifische Bestimmungen für als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Hauptschulen sowie als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen.

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen. L-1931-1-006 Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KMBl II 1983, S. 125), geändert durch Satzung vom 31. Dezember 1982 [ *] (KMBl 1983

Mehr

Satzung über das Prüfungsverfahren am TUM Sprachenzentrum an der Technischen Universität München. Vom 26. April 2016

Satzung über das Prüfungsverfahren am TUM Sprachenzentrum an der Technischen Universität München. Vom 26. April 2016 Seite Satzung über das Prüfungsverfahren am TUM Sprachenzentrum an der Technischen Universität München Vom 26. April 206 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 25 I ausgegeben am 21. Mai 2014 Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Masterstudiengang Biodiversität und Umweltbildung (BiU) vom Datum

Mehr

Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen der Universität Bremen vom 23.

Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen der Universität Bremen vom 23. Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen der Universität Bremen vom 23. April 2013 Regelungen für das Fach Deutsch inkl. der fachdidaktischen Anteile,

Mehr

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner Anhang zu 2, 4, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Philosophie und Philologie M. A. Philosophie (Stand 31.03.2011) A. Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen (zu 2 Abs. 4) 1. Weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 16 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 22.08.2011 Inhalt: Seite 1. 1. Änderungssatzung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Management - mit dem

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Neuere deutsche Literatur: Geschichte, Gegenwart, Vermittlung/Modern German Literature: History, Present, Mediation

Mehr

Bachelor of Science Mensch-Computer-Systeme Infos zum Start des Studiums

Bachelor of Science Mensch-Computer-Systeme Infos zum Start des Studiums Bachelor of Science Mensch-Computer-Systeme Infos zum Start des Studiums Lehrstuhl Human-Computer Interaction Prof. Dr. Marc Erich Latoschik Lehrstuhl Psychologische Ergonomie Prof. Dr. Jörn Hurtienne

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/25.08.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

43 Studiengang Mechanical Engineering and International Sales Management (MMS)

43 Studiengang Mechanical Engineering and International Sales Management (MMS) 43 Studiengang Mechanical Engineering and International Sales Management (MMS) (1) Studiengangsprofil Der Masterstudiengang Mechanical Engineering and International Sales Management ist ein stärker anwendungsorientierter

Mehr

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner Anhang zu 2, 4, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Philosophie und Philologie M. A. Philosophie (Stand 31.03.2011) A. Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen (zu 2 Abs. 4) 1. Weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr