Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

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1 Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 27. Oktober 20 (Fundstelle: Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben. Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. und Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS WFK) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg die folgende Satzung. Inhaltsübersicht. Teil: Allgemeine Vorschriften... 2 Geltungsbereich Ziel des Studiums, Zweck der Prüfungen Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit Zugangsvoraussetzungen, empfohlene Grundkenntnisse Modularisierung, ECTS Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen Prüfungsausschuss Anrechnung von Modulen, Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Studienfachbeschreibung, Studienverlaufsplan, Schlüsselqualifikationspool Unterrichtssprache Teil: Durchführung der Prüfungen... 5 Studienbegleitendes Prüfungsverfahren... 5 a Multiple-Choice-Verfahren Anmeldung zu Prüfungen von Prüfungen Wiederholung von Prüfungen Einsicht in Prüfungsunterlagen Abschlussarbeit und Abschlusskolloquium Bestehen der Bachelor-Prüfung Bildung der Studienfachnote Übergabe der Bachelor-Urkunde Teil: Schlussvorschriften Inkrafttreten... 9 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung Vorbemerkung Einzelne in dieser Satzung verwendete Begriffe werden auch ausführlich im Glossar definiert und können unter nachgelesen

2 2. Teil: Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Diese fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzen die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg (JMU) vom 5. August 2009 in der jeweils geltenden Fassung. 2 Ziel des Studiums, Zweck der Prüfungen () Das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies wird von der Philosophischen Fakultät II der JMU im Rahmen eines aus einem Haupt- und einem Nebenfach bestehenden grundlagenorientierten Studiengangs angeboten. 2 Der erworbene akademische Grad richtet sich nach dem Hauptfach. (2) Die Inhalte des Studiums umfassen: Allgemeine Kompetenzen: Kritisches Lesen und Verknüpfung erworbener Grundlagen mit Problemen aus Bereichen der Politik und der Soziologie Schriftliche und mündliche Umsetzung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten Inhaltliche Kompetenzen: Der/die Studierende erwirbt grundlegende und teilweise auch vertiefte Kenntnisse auf unten aufgeführten Teilgebieten der Politikwissenschaft der Soziologie: Schwerpunkt Soziologie Grundkenntnisse und (optional) vertiefte Kenntnisse der Allgemeinen Soziologie Grundkenntnisse in der Politischen Theorie Grundkenntnisse in den Internationalen Beziehungen Grundkenntnisse und (optional) vertiefte Kenntnisse der Sozialstrukturanalyse der Bundesrepublik land (als Bereich der Speziellen Soziologie) Verschiedene weitere Spezielle Soziologien (optional), darunter ein Modul mit erziehungswissenschaftlichem Bezug (obligatorisch) Grundkenntnisse in der Vergleichenden Politikwissenschaft und Systemlehre Grundkenntnisse und vertiefte Kenntnisse des Politischen Systems der Bundesrepublik land Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung Schwerpunkt Politikwissenschaft Grundkenntnisse der Allgemeinen Soziologie Grundkenntnisse und (optional) vertiefte Kenntnisse in den Internationalen Beziehungen Grundkenntnisse und vertiefte Kenntnisse in der Politischen Theorie Grundkenntnisse der Sozialstrukturanalyse der Bundesrepublik land (als Bereich der Speziellen Soziologie) Grundkenntnisse und (optional) vertiefte Kenntnisse in der Vergleichenden Politikwissenschaft und Systemlehre Grundkenntnisse und vertiefte Kenntnisse des Politischen Systems der Bundesrepublik land (3) Durch die Bachelor-Prüfung im Nebenfach soll festgestellt werden, ob der Kandidat die Kandidatin die grundlegenden Zusammenhänge in den Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft und Soziologie) überblickt und die Fähigkeit besitzt, die verwendeten wissenschaftlichen Methoden anzuwenden.

3 3 (4) Die erfolgreich abgelegte Bachelor-Prüfung berechtigt nach Maßgabe der FSB der einschlägigen Master-Studiengänge der JMU in ihren jeweils geltenden Fassungen zur Aufnahme eines Master-Studiums. 3 Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit () Das Studium im Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies kann nur zum Wintersemester eines Studienjahres begonnen (2) Das Studium gliedert sich in folgende Bereiche und Unterbereiche: Fach, Bereich bzw. Unterbereich Nebenfach Political and Social Studies 60 Pflichtbereich 30 Wahlpflichtbereich 30 Schwerpunkt Soziologie Vertiefung Soziologie (Aufbaumodule) 5 Weitere Basismodule 5 Weitere Module 0 Schwerpunkt Politikwissenschaft Vertiefung Politikwissenschaft (Aufbaumodule) 5 Ergänzungsmodul Politikwissenschaft 5 Weitere Basismodule 0 Hauptfach 20 gesamt 80 2 Die Zuordnung der Module zu den einzelnen Bereichen ergibt sich aus der Studienfachbeschreibung (SFB), die diesen FSB als Anlage beigefügt ist 3 Im Wahlpflichtbereich erfolgt eine Schwerpunktsetzung entweder in der Soziologie in der Politikwissenschaft. 4 Für den erfolgreichen Abschluss des Nebenfachs sind dabei in einem der Schwerpunkte Module im Umfang von mindestens 30 n zu absolvieren. 5 Innerhalb der Soziologie bzw. der Politikwissenschaft sind die Module nach thematischen Unterbereichen gruppiert, wobei in jedem Unterbereich eine bestimmte Anzahl von n zu erwerben ist. (3) Das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies kann grundsätzlich mit jedem an der Universität Würzburg angebotenen Bachelor-Hauptfach (Erwerb von 20 n) kombiniert werden, sofern in den FSB des jeweiligen Studienfachs keine Einschränkung im Hinblick auf die Kombinierbarkeit mit anderen Studienfächern getroffen wird. (4) Das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, in der insgesamt 60 erworben werden müssen; daneben ist ein Bachelor-Hauptfach im Umfang von 20-n (zu denen eine Abschlussarbeit im Umfang von 0 n rechnet) zu absolvieren. 4 Zugangsvoraussetzungen, empfohlene Grundkenntnisse Es bestehen keine Zugangsvoraussetzungen außer den in 5 Abs. ASPO genannten. 2 Allerdings werden gute bis sehr gute Kenntnisse der englischen dringend empfohlen. Gute Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache werden ebenfalls empfohlen.

4 4 5 Modularisierung, ECTS () Das Bachelor-Studium ist modular aufgebaut. 2 Ein Modul umfasst eine mehrere inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen, deren Vor- und Nachbereitung sowie die zu erbringenden studienbegleitenden (benoteten unbenoteten) Prüfungsleistungen im Kontext dieser Lehrveranstaltungen. (2) Der für ein Modul zu erbringende Gesamtarbeitsaufwand der Studierenden wird mit n beschrieben. 2 Ein Punkt entspricht einer Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden eines einer durchschnittlichen Studierenden. (3) Weitere Einzelheiten finden sich in den 7 und 8 ASPO. 6 Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen () Abweichend von 2 Abs. 4 Sätze und 3 ASPO wird die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies in folgender Form durchgeführt: 2 Der bzw. die Studierende hat zum Ende des ersten Fachsemesters 5 aus Modulen n des Pflicht- Wahlpflichtbereichs zu erreichen und gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen. 3 Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die GOP erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem der Prüfling zum Ende des zweiten Fachsemesters 5 aus Modulen n des Pflicht- Wahlpflichtbereichs erreicht und gegenüber dem Prüfungsamt nachweist. 4 Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die GOP endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Bachelor-Nebenfachs Political and Social Studies (Erwerb von 60-n) führt. 5 Bezüglich Fristüberschreitungen gilt 2 Abs. 4 Satz 2 ASPO. (2) Es werden keine weiteren Kontrollprüfungen gemäß 2 Abs. 5 ASPO durchgeführt. 7 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss wird wie in 3 Abs. Sätze 3 und 7 ASPO gebildet. 2 Er kann zu seinen Tätigkeiten beratende Mitglieder ohne Stimmrecht hinzuziehen, insbesondere die Fachstudienberater und -beraterinnen. 8 Anrechnung von Modulen, Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen () Module, Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen an anderen Hochschulen erworben wurden, werden vom Prüfungsausschuss in der Regel anerkannt, außer sie sind nicht gleichwertig. 2 Einzelheiten sind dem 7 ASPO zu entnehmen. 3 In Abweichung von 7 Abs. 4 ASPO können bis zum Gesamtumfang der zu erreichenden angerechnet (2) Es besteht die Möglichkeit, einen Teil der in den SFB genannten Leistungen durch Belegung von Kursen der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) zu erbringen. 2 Falls der Erwerb derartiger Leistungen beabsichtigt ist, wird vorab eine Beratung bei der Fachstudienberatung empfohlen. 9 Studienfachbeschreibung, Studienverlaufsplan, Schlüsselqualifikationspool () Die Module des Bachelor-Nebenfachs Political and Social Studies sind in der Studienfachbeschreibung (Anlage SFB) genannt. (2) Die Philosophische Fakultät II gibt die aktuellen Modulbeschreibungen bekannt. 2 Sie gibt durch einen Studienverlaufsplan (SVP) eine Empfehlung über einen idealtypischen Verlauf des Studiums. (3) Die Schlüsselqualifikationen werden im jeweiligen Hauptfach absolviert.

5 5 0 Unterrichtssprache Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher abgehalten. 2 Sie können nach Entscheidung des Dozenten der Dozentin in Abstimmung mit dem der Modulverantwortlichen in englischer einer anderen abgehalten werden, sofern in der Modulbeschreibung diese Möglichkeit vorgesehen ist. 2 Ein Anspruch der Studierenden hierauf besteht aber nicht. 2. Teil: Durchführung der Prüfungen Studienbegleitendes Prüfungsverfahren () Zu jedem Modul findet eine studienbegleitende statt, welche sich auf eine Lehrveranstaltung auf eine Gruppe von Lehrveranstaltungen bezieht. 2 Die erfolgt entweder in Form einer benoteten Prüfungsleistung durch eine nicht benotete Studienleistung durch eine Kombination beider Leistungsformen. 3 Die Art, die Dauer und der Umfang der werden für jedes Modul in der Anlage SFB aufgeführt, Details werden im Modulhandbuch geregelt. 4 Weitere Einzelheiten der studienbegleitenden sind in 7 ASPO geregelt. (2) Wenn in einem Modul die aus mehreren Prüfungsleistungen besteht (z.b. aus einer Zwischenklausur, einer Klausur und einer der Übungsaufgaben) wenn mehrere Prüfungsformen zur Wahl stehen, so ist dies in der SFB zu regeln und die Details sind vom Dozenten bzw. der Dozentin zu Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. (3) Die Teilnahme an einer kann in begründeten Ausnahmefällen vom Erbringen einer mehrerer Vorleistungen abhängig gemacht 2 Ob für die in einem Modul solche Vorleistungen erforderlich sind, ist in der SFB angegeben, die Details werden im Modulhandbuch geregelt. (4) Die Prüfungen werden in der Regel in deutscher abgehalten. 2 Sie können nach Entscheidung des Dozenten der Dozentin in Abstimmung mit dem der Modulverantwortlichen in englischer einer anderen abgehalten werden sofern, in der SFB diese Möglichkeit vorgesehen ist. 3 Ein Anspruch des Prüflings hierauf besteht aber nicht. (5) Das sverfahren soll in der Regel vier Wochen nicht überschreiten. a Multiple-Choice-Verfahren () Gemäß 22 Abs. 8 ASPO können schriftliche Prüfungen ganz teilweise auch in der Weise abgenommen werden, dass der Prüfling anzugeben hat, welche der mit den Aufgaben vorgelegten Antworten er für richtig hält (Multiple-Choice-Verfahren). 2 Wird diese Art der Prüfung gewählt, so ist diese Festlegung den Studierenden spätestens 4 Wochen vor der Prüfung bekannt zu geben. 3 Der Fragen-Antworten-Katalog wird von mindestens zwei Prüfenden im Sinne von 6 Abs. ASPO erstellt. 4 Dabei ist festzulegen, welche Antworten als zutreffend anerkannt 5 Die Prüfungsaufgaben müssen zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. 6 Es sind jeweils allen Prüflingen dieselben Prüfungsaufgaben zu stellen. (2) Prüfungen nach Abs. Satz können als Einfachauswahlaufgaben (es ist - wie dem Prüfling bekannt ist - genau einer von insgesamt n Antwortvorschlägen richtig - aus n ) Mehrfachauswahlaufgaben (eine - dem Prüfling je nach Aufgabenstellung bekannte unbekannte - Anzahl x, die zwischen Null und n liegt, von insgesamt n Antwortvorschlägen ist richtig - x aus n ) ausgestaltet 2 Für Einfachauswahlaufgaben gilt: 3 Für jede zutreffend beantwortete Aufgabe werden seinheiten vergeben, wobei diese für alle Aufgaben einheitlich ausgestaltet voneinander abweichend festgelegt werden können (einheitliche unterschiedliche Gewichtung), insbesondere, wenn sich der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben deutlich unterscheidet.

6 6 4 Für Mehrfachauswahlaufgaben gilt: 5 Je Mehrfachauswahlaufgabe wird eine szahl festgelegt, die der Anzahl der Antwortvorschläge (n) entspricht und die mit einem Gewichtungsfaktor für die einzelne Mehrfachauswahlaufgabe multipliziert werden kann. 6 Der Prüfling erhält für jede Mehrfachauswahlaufgabe eine Grundwertung, die bei vollständiger Übereinstimmung der vom Prüfling ausgewählten Antwortvorschläge mit den als zutreffend anerkannten Antworten der szahl entspricht. 7 Für jede Übereinstimmung zwischen einem vom Prüfling ausgewählten bzw. nicht ausgewählten Antwortvorschlag und einer als zutreffend bzw. als nicht zutreffend anerkannten Antwort wird ein Punkt für die Grundwertung vergeben. 8 Wird ein als zutreffend anerkannter Antwortvorschlag vom Prüfling nicht ausgewählt wird ein nicht als zutreffend anerkannter Antwortvorschlag vom Prüfling ausgewählt, wird einheitlich im Rahmen sämtlicher Mehrfachauswahlaufgaben einer Prüfung entweder jeweils ein Minuspunkt (svariante ) jeweils kein Punkt (svariante 2) für die Grundwertung vergeben. 9 Der Prüfer die Prüferin legt im Einvernehmen mit dem der Modulverantwortlichen fest, ob die gemäß svariante svariante 2 erfolgen soll und gibt die getroffene Entscheidung den Studierenden spätestens 4 Wochen vor dem betreffenden Prüfungstermin bekannt. 0 Die Grundwertung einer Frage kann Null nicht unterschreiten. Die erreichten seinheiten errechnen sich aus der Grundwertung multipliziert mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor der Mehrfachauswahlaufgabe. 2 Die insgesamt für die Mehrfachauswahlaufgaben erreichbare Höchstleistung errechnet sich aus der Summe der Produkte aller szahlen mit den jeweiligen Gewichtungsfaktoren aller Mehrfachauswahlaufgaben. (3) Eine gesonderte des Multiple-Choice-Prüfungsteils erfolgt dann, wenn die Summe der in diesem Prüfungsteil erreichbaren seinheiten einen Umfang erreicht, der eine Anwendung der Sätze 2 bis 2 ermöglicht. 2 Die Feststellung, ob der Multiple-Choice-Prüfungsteil in diesen Fällen bestanden wurde, erfolgt jeweils einheitlich entweder nach Maßgabe der Bestehensvariante (Satz 3) nach Maßgabe der Bestehensvariante 2 (Sätze 4 bis 2); der Prüfer die Prüferin legt im Einvernehmen mit dem der Modulverantwortlichen fest, ob die gemäß Bestehensvariante Bestehensvariante 2 erfolgen soll und gibt diese Festlegung den Studierenden spätestens 4 Wochen vor dem betreffenden Prüfungstermin bekannt. 3 Der Multiple-Choice-Prüfungsteil gilt gemäß Bestehensvariante als bestanden, wenn a) insgesamt mindestens 60 Prozent der als Höchstleistung erreichbaren seinheiten tatsächlich erreicht wurden wenn b) die Zahl der vom Prüfling erreichten seinheiten um nicht mehr als 20 Prozent die im Durchschnitt von denjenigen Prüflingen erreichten seinheiten unterschreitet, die erstmals an der entsprechenden Prüfung teilgenommen haben, sofern sowohl die Zahl der vom Prüfling erreichten seinheiten als auch der Durchschnittswert nicht bei Null liegt. 4 Bei einem Vorgehen gemäß Bestehensvariante 2 wird der Zufallserwartungswert ermittelt. 5 Dieser berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Prüfling durch bloß zufällige von Antwortvorschlägen korrekte Antworten erzielt (Ratewahrscheinlichkeit). 6 Der Zufallserwartungswert wird zunächst für jede einzelne Aufgabe berechnet. 7 Bei Einfachauswahlaufgaben beträgt die Ratewahrscheinlichkeit geteilt durch die Anzahl an Antwortvorschlägen, gegebenenfalls multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor dieser Aufgabe. 8 Bei Mehrfachauswahlaufgaben, bei denen dem Prüfling die Anzahl der als zutreffend anerkannten Antwortvorschläge nicht bekannt gegeben wurde, liegt die Ratewahrscheinlichkeit für jeden einzelnen Antwortvorschlag bei 50% (dies entspricht :2 ½). 9 Der Zufallserwartungswert dieser Mehrfachauswahlaufgaben beträgt folglich die Anzahl an Antwortvorschlägen multipliziert mit ½. 0 Auch dieser Wert wird gegebenenfalls wieder mit dem Gewichtungsfaktor der Aufgabe multipliziert. Abschließend wird der Zufallserwartungswert über alle Aufgaben aufsummiert und von den als Höchstleistung erreichbaren seinheiten abgezogen. 2 Der Multiple-Choice-Prüfungsteil gilt nach Bestehensvariante 2 als bestanden, wenn a) insgesamt mindestens 33 Prozent der nach Satz berechneten erreichbaren seinheiten erreicht wurden wenn

7 7 b) die Zahl der vom Prüfling erreichten seinheiten um nicht mehr als 20 Prozent die im Durchschnitt von denjenigen Prüflingen erreichten seinheiten unterschreitet, die erstmals an der entsprechenden Prüfung teilgenommen haben, sofern sowohl die Zahl der vom Prüfling erreichten seinheiten als auch der Durchschnittswert über dem Zufallserwartungswert liegt. (4) Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung erforderliche Mindestzahl an seinheiten erreicht (gemäß Abs. 3 Satz 3 Buchstabe a) b), sofern Bestehensvariante zur Anwendung kommt, bzw. gemäß Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a) b), sofern Bestehensvariante 2 zur Anwendung kommt, wobei jeweils die niedrigere Vorgabe maßgeblich ist), so lautet die Note für den im Multiple-Choice-Verfahren abgefragten Prüfungsteil im Falle einer mit Noten versehenen Prüfung: sehr gut bei mindestens 75 Prozent, gut bei mindestens 50 Prozent, aber weniger als 75 Prozent, befriedigend bei mindestens 25 Prozent, aber weniger als 50 Prozent, ausreichend bei weniger als 25 Prozent der darüber hinaus erreichten seinheiten. 2 Die Bestehensgrenze, die Zahl der seinheiten und der Durchschnitt der in Abs. 3 Satz 3 Buchstabe b) bzw. Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b) genannten Bezugsgruppe sind bei Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch Aushang auf andere geeignete Weise bekannt zu geben. 2 Anmeldung zu Prüfungen Der Prüfungsausschuss legt für jede Prüfung Ort und Zeitpunkt fest und macht sie durch Aushang geeignete elektronische Systeme bekannt. 2 Er kann diese Aufgabe an die jeweiligen Modulverantwortlichen delegieren. 3 Die Studierenden haben die Aushänge und Veröffentlichungen in elektronischer Form selbstständig zu beachten. 4 Termine für mündliche praktische Prüfungen können innerhalb des vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeitraums auch in Absprache mit dem jeweiligen Prüfer der jeweiligen Prüferin in der durch die betroffene Lehreinheit bestimmten Weise, beispielsweise unter Verwendung hierfür vorgesehener Formblätter, festgelegt 5 Die entsprechenden Vorgaben werden den betroffenen Studierenden in geeigneter Weise bekannt gegeben. 6 Die Abgabetermine für häuslich anzufertigende en wie schriftliche Hausarbeiten, Forschungsberichte, Arbeitsberichte, Protokolle, Rezensionen und Portfolios werden von den jeweiligen Dozenten Dozentinnen spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit, bekannt gegeben. 7 Halten Studierende diesen Termin ohne triftigen Grund (i.d.r. Krankheit, nachzuweisen durch ein ärztliches Attest) nicht ein, so haben sie die Prüfung nicht bestanden. 3 von Prüfungen Abweichend von 29 Abs. 4 ASPO gilt: sollte sich ein Modul aus mehreren n mit benoteten Prüfungen zusammensetzen, errechnet sich die Modulnote aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Noten der herangezogenen. 2 Die Berechnung der Modulnote erfolgt auf eine Dezimalstelle hinter dem Komma genau; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 4 Wiederholung von Prüfungen () Unbeschadet der Regelungen in 32 ASPO können die jeweiligen Prüfer Prüferinnen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten für den Fall des Nichtbestehens von Prüfungen mit den Prüflingen zusätzliche Prüfungstermine in demselben Semester zu Beginn des folgenden Semesters vereinbaren. 2 Hierbei ist je Prüfung und Prüfling maximal ein zusätzlicher Prüfungstermin zulässig, wobei zwischen den beiden Prüfungsterminen mindestens zwei Wochen liegen sollen. 3 Ein Anspruch der Studierenden auf solche zusätzlichen Prüfungstermine besteht nicht. 4 Die Vorgaben gemäß 2 sind auch im Rahmen etwaiger zusätzlicher Prüfungstermine einzuhalten.

8 8 (2) Wird die Teilnahme an einer von Vorleistungen abhängig gemacht, so ermöglicht eine erfolgreich erbrachte Vorleistung die Teilnahme an en des entsprechenden Semesters sowie, sofern die Prüfung nicht bestanden wurde, auch an den en in späteren Semestern. 2 Abweichungen von dieser Regelung werden in der SFB angegeben. 5 Einsicht in Prüfungsunterlagen () Einsicht in Prüfungsunterlagen wird nach 37 ASPO gewährt. 2 Der Antrag auf Einsichtnahme ist vom Prüfling bei dem der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses spätestens binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen. (2) Der die Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt im Benehmen mit dem Prüfenden Ort, Zeit und Modalitäten der Einsichtnahme. 2 Eine Einsichtnahme in Form eines Sammeltermins ist insbesondere bei schriftlichen Prüfungen möglich. 3 Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung wird dem Prüfling unmittelbar nach der Prüfung bekanntgegeben. 4 Bei schriftlichen Hausarbeiten und vergleichbaren Prüfungsformen kann wie in Satz 2 vorgegangen werden eine besondere Absprache hinsichtlich der Einsichtnahme getroffen 6 Abschlussarbeit und Abschlusskolloquium Im Nebenfach wird keine Abschlussarbeit angefertigt und kein Abschlusskolloquium absolviert. 7 Bestehen der Bachelor-Prüfung Die Bachelor-Prüfung im Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies ist bestanden, sofern Module im Umfang von mindestens 60 n gemäß der in 3 Abs. 2 Satz genannten Aufteilung in Bereiche und Unterbereiche bestanden wurden. 2 Im Wahlpflichtbereich müssen in einem der beiden Schwerpunkte (Soziologie bzw. Politikwissenschaft) dem jeweiligen Schwerpunkt zugeordnete Module im Umfang von mindestens 30 n entsprechend der Maßgabe der SFB absolviert worden sein. 3 Dabei müssen insbesondere in den jeweils 5 umfassenden Unterbereichen Vertiefung Soziologie (Aufbaumodule) im Schwerpunkt Soziologie bzw. Vertiefung Politikwissenschaft (Aufbaumodule) im Schwerpunkt Politikwissenschaft benotete Module im Umfang von mindestens 5 n sowie unbenotete Module im Umfang von mindestens 0 n absolviert worden sein. 8 Bildung der Studienfachnote Die Studienfachnote wird nach dem in 34 ASPO beschriebenen Verfahren aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Noten der in 3 Abs. 2 Satz angegebenen Pflicht- und Wahlpflichtbereiche ermittelt. 2 Im Pflichtbereich wird die Bereichsnote aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet. 3 Im Wahlpflichtbereich wird die Note für den absolvierten Schwerpunkt (Soziologie bzw. Politikwissenschaft) aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Noten der jeweiligen Unterbereiche gebildet. 4 In den Unterbereichen wird die Note aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der im Rahmen des Unterbereichs jeweils absolvierten Module mit benoteten Prüfungen ermittelt. 5 Dabei wird die Note in den Unterbereichen Vertiefung Soziologie (Aufbaumodule) im Schwerpunkt Soziologie bzw. Vertiefung Politikwissenschaft (Aufbaumodule) im Schwerpunkt Politikwissenschaft aus benoteten Modulen im Umfang von 5 n gebildet Abs. 3 ASPO findet hinsichtlich eines Überschreitens der vorgegebenen Punktgrenzen Anwendung, insbesondere, sofern in den beiden vorgenannten Unterbereichen zusätzliche mit benoteten Prüfungen versehene Module absolviert wurden. Für die Bereiche und Unterbereiche ergibt sich die folgende Gewichtung:

9 9 Fach, Bereich bzw. Unterbereich Gewichtungsfaktor für Bereich Studienfachnote Gesamtnote Hauptfach 20 20/80 Nebenfach Political and Social Studies 60 Pflichtbereich 30 Wahlpflichtbereich Schwerpunkt Soziologie 30/ /60 Vertiefung Soziologie (Aufbaumodule) 5 5/30 Weitere Basismodule 5 5/30 Weitere Module 0 0/30 Schwerpunkt Politikwissenschaft Vertiefung Politikwissenschaft (Aufbaumodule) 5 5/30 Ergänzungsmodul Politikwissenschaft 5 5/30 Weitere Basismodule 0 0/30 gesamt 80 60/80 9 Übergabe der Bachelor-Urkunde Es gelten die für das jeweilige Hauptfach geltenden Regelungen. 3. Teil: Schlussvorschriften 20 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom. Oktober 20 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden des Bachelor-Nebenfachs Political and Social Studies, die ihr Fachstudium an der JMU nach den Bestimmungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) an der JMU vom 5. August 2009 in der jeweils geltenden Fassung ab dem Wintersemester 20/202 aufnehmen fortsetzen.

10 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 n) (Verantwortlich: Institut für Politikwissenschaft und Sozialforschung) Stand: Legende: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, K = Kolloquium, T = Tutorium, P = Praktikum, R = Projekt, O = Konversatorium, E = Exkursion, A = Abschlussarbeit; TM = Teilmodul, PF = Pflicht, WPF = Wahlpflicht, NUM = Numerische Notenvergabe, B/NB = Bestanden/Nicht bestanden Anmerkungen: Die ist deutsch, sofern hierzu nichts anderes angegeben ist. Gibt es eine an Prüfungsarten, so legt der/die Modulverantwortliche mit LV-Beginn fest, welche Form für das Teilmodul im aktuellen Semester zutreffend ist. Sofern nicht anders angegeben, ist der Prüfungsturnus der dieser SFB semesterweise. Bei mehreren Prüfungen innerhalb eines Teilmoduls werden diese gleich gewichtet, sofern nicht anderes dazu angegeben ist. Besteht die Teilmodulprüfung aus mehreren Einzelleistungen, so ist die Prüfung nur bestanden, wenn jede der Einzelleistungen erfolgreich bestanden ist. Version (/) Dauer (Sem) Pflichtbereich (30 ) AS AS- NF- BRD Basismodul Allgemeine Soziologie 5 Foundations of Sociology Basismodul Allgemeine Soziologie Foundations of Sociology V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) b) Klausur (ca. 90 Min.) c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Politikwissenschaft I: Bundesrepublik land Political Institutions in the Federal Republic of Germany 0 2

11 (/) NF- BRD- NF- BRD-2 PSS Basismodul Political and Social Studies PSS- SpS SpS- Politikwissenschaft I: Bundesrepublik land Political Institutions in the Federal Republic of Germany Politikwissenschaft I: Bundesrepublik land 2 Political Institutions in the Federal Republic of Germany 2 Political and Social Studies V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) b) Klausur (ca. 90 Min.) c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Basismodul Political and Social Studies Political and Social Studies V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) b) Klausur (ca. 90 Min.) c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Basismodul Spezielle Soziologie 5 Social Structuration and Inequality Basismodul Spezielle Soziologie Social Structuration and Inequality V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) b) Klausur (ca. 90 Min.) c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Basismodul Vergleichende Politikwis- 5 2

12 (/) VPS VPS- Wahlpflichtbereich (30 ) senschaft und Systemlehre Comparative Politics and Governance Basismodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre Comparative Politics and Governance V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) b) Klausur (ca. 90 Min.) c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min.) d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Die Studierenden können sich hier zwischen dem Schwerpunkt Soziologie und dem Schwerpunkt Politikwissenschaft mit jeweils 30 n entscheiden. Schwerpunkt Soziologie (30 ) Bereich: Vertiefung Soziologie (Aufbaumodule) (5 ) Es müssen 5 aus Modulen mit numerischer und 0 aus Modulen ohne numerische erbracht ASA ASA- ASB ASB WS Aufbaumodul Allgemeine Soziologie A Advanced module: Sociological Theory A 5 Kann nicht zusammen mit ASB belegt 2009-WS Grundlegung durch die Klassiker A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL The Foundation of Classical Sociology und Prüfungssatz P A Aufbaumodul Allgemeine Soziologie B Advanced module: Sociological Theory B 5 Kann nicht zusammen mit ASA belegt Grundlegung durch die Klassiker B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL The Foundation of Classical Sociology 3

13 (/) B AS2A AS2A- AS2B AS2B- AS3A AS3A- Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 2A Advanced module: Sociological Theory 2A 5 Kann nicht zusammen mit AS2B belegt Mikrosoziologische Theorieansätze A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Microsociological Theories A Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 2B Advanced module: Sociological Theory 2B 5 Kann nicht zusammen mit AS2A belegt Mikrosoziologische Theorieansätze B Microsociological Theories B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 3A Advanced module: Sociological Theory 3A 5 Kann nicht zusammen mit AS3B belegt Makrosoziologische Theorieansätze A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Macrosociological Theories A Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 5 Kann nicht zusammen 4

14 (/) AS3B AS3B- AS4A AS4A- AS4B AS4B- AS5A 3B Advanced module: Sociological Theory 3B Makrosoziologische Theorieansätze B Macrosociological Theories B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 4A Advanced module: Sociological Theory 4A Neuere theoretische Ansätze der Soziologie A New Theoretical Approaches in Sociology A Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 4B Advanced module: Sociological Theory 4B Neuere theoretische Ansätze der Soziologie B New Theoretical Approaches in Sociology B Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 5A Advanced module: Sociological Theory 5A mit AS3A belegt 5 Kann nicht zusammen mit AS4B belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit AS4A belegt S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 5 Kann nicht zusammen mit AS5B belegt 5

15 (/) AS5A- AS5B AS5B- DA DA- DA-2 DAA DAA- Vertiefung in der soziologischen Theorie A Advanced Studies in Sociological Theory A Aufbaumodul Allgemeine Soziologie 5B Advanced module: Sociological Theory 5B Vertiefung in der soziologischen Theorie B Advanced Studies in Sociological Theory B Basismodul Datenauswertung 5 Data Analysis S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit AS5A belegt S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Basismodul Datenauswertung S 3 NUM Siehe Prüfungssatz P2 Data Analysis Basismodul Datenauswertung 2 S 2 NUM Siehe Prüfungssatz P2 Data Analysis 2 Aufbaumodul Datenauswertung A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis A mit DAB belegt OLS-Regression in der Sozialstrukturanalyse A OLS Regression: Social Stratification A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz P2 6

16 (/) DAB DAB- DA2A DA2A- AS2B AS2B- DA3A Aufbaumodul Datenauswertung B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis B mit DAA belegt OLS-Regression in der Sozialstrukturanalyse B OLS Regression: Social Stratification B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Datenauswertung 2A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 2A mit DA2B belegt Weitere multivariate Verfahren in der Sozialstrukturanalyse A Further multivariate analysis techniques: Social Stratification A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz P2 Aufbaumodul Datenauswertung 2B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 2B mit DA2A belegt Weitere multivariate Verfahren in der Sozialstrukturanalyse B Further multivariate analysis techniques: Social Stratification B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Datenauswertung 3A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 3A mit DA3B belegt OLS-Regression in einer Speziellen Soziologie A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz P2 7

17 (/) DA3A- OLS Regression: Fields of Sociology A DA3B DA3B- DA4A DA4A- DA4B DA4B- SpS A Aufbaumodul Datenauswertung 3B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 3B mit DA3A belegt OLS-Regression in einer Speziellen Soziologie B OLS Regression: Fields of Sociology B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Datenauswertung 4A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 4A mit DA4B belegt Weitere multivariate Verfahren in einer Speziellen Soziologie A Further multivariate analysis techniques: Fields of Sociology A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz P2 Aufbaumodul Datenauswertung 4B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Data Analysis 4B mit DA4A belegt Weitere multivariate Verfahren in einer Speziellen Soziologie B Further multivariate analysis techniques: Fields of Sociology B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie A 5 Kann nicht zusammen mit SpSB Advanced module: Fields of Sociology belegt A 8

18 (/) SpS A- SpS B SpS B- SpS2 A SpS2 A- SpS2 B SpS2 B- Theorien, Methoden und Befunde einer Speziellen Soziologie A Theory, Methods and Results in a sociological subfield A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie B 5 Kann nicht zusammen mit SpSA Advanced module: Fields of Sociology belegt B Theorien, Methoden und Befunde einer Speziellen Soziologie B Theory, Methods and Results in a sociological subfield B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie 2A 5 Kann nicht zusammen mit SpS2B Advanced module: Fields of Sociology belegt 2A Aktuelle Fragen der politischen Soziologie A Current discussions in Political Sociology A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie 2B 5 Kann nicht zusammen mit SpS2A Advanced module: Fields of Sociology belegt 2B Aktuelle Fragen der politischen Soziologie B Current discussions in Political Sociology B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 9

19 (/) SpS3 A SpS3 A- SpS3 B SpS3 B- SpS4 A SpS4 A- SpS4 B Aufbaumodul Spezielle Soziologie 3A 5 Kann nicht zusammen mit SpS3B Advanced module: Fields of Sociology belegt 3A Theorien, Methoden und Befunde der Ungleichheitsforschung und der vergleichenden Sozialstrukturanalyse A Theory, Methods and Results in Social Inequality Research and Comparative Social Structuration Research A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie 3B 5 Kann nicht zusammen mit SpS3A Advanced module: Fields of Sociology belegt 3B Theorien, Methoden und Befunde der Ungleichheitsforschung und der vergleichenden Sozialstrukturanalyse B Theory, Methods and Results in Social Inequality Research and Comparative Social Structuration Research B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie 4A 5 Kann nicht zusammen mit SpS4B Advanced module: Fields of Sociology belegt 4A Aktuelle Diskussionen der Ungleichheitsforschung und der Sozialstrukturanalyse A Inequality and Social Structuration Current Discussions A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie 4B 5 Kann nicht zusammen mit SpS4A Advanced module: Fields of Sociology belegt 4B 0

20 (/) SpS4 B- SpS5 A SpS5 A- SpS5 B SpS5 B- SpS6 A SpS6 A- Aktuelle Diskussionen der Ungleichheitsforschung und der Sozialstrukturanalyse B Inequality and Social Structuration Current Discussions B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie 5A 5 Kann nicht zusammen mit SpS5B Advanced module: Fields of Sociology belegt 5A Theorien, Methoden und Befunde spezieller Soziologien (Überblick) A Theory, Methods, and Research Findings in sociological fields (Overview) A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Spezielle Soziologie 5B 5 Kann nicht zusammen mit SpS5A Advanced module: Fields of Sociology belegt 5B Theorien, Methoden und Befunde spezieller Soziologien (Überblick) B Theory, Methods, and Research Findings in sociological fields (Overview) B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Spezielle Soziologie 6A 5 Kann nicht zusammen mit SpS6B Advanced module: Fields of Sociology belegt 6A Vertiefte Behandlung einer mehrerer spezieller Soziologien A Advanced Studies in Fields of Sociology A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P

21 (/) SpS6 B Aufbaumodul Spezielle Soziologie 6B 5 Kann nicht zusammen mit SpS6A Advanced module: Fields of Sociology belegt 6B SpS6 B- Vertiefte Behandlung einer mehrerer spezieller Soziologien B Advanced Studies in Fields of Sociology B Bereich: weitere Basismodule (5 ) IB Basismodul Internationale Beziehungen IB- PT PT- International Relations S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 5 Basismodul Internationale Beziehungen International Relations V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) b) Klausur (ca. 90 Min.) c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Basismodul Politische Theorie 5 Political Theory Basismodul Politische Theorie Political Theory V+Ü 5 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) b) Klausur (ca. 90 Min.) c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Bereich: weitere Module (0 ) 2

22 (/) NF- EWS NF- EWS- Sociology of Education (and similar topics) DE Soziologie mit Erziehungswissenschaftlichem Bezug Sociology of Education (and similar topics) Soziologie mit Erziehungswissenschaftlichem Bezug 5 Basismodul Datenerhebung 5 Survey Methods S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P und ggfs. eine andere DE- DE-2 Basismodul Datenerhebung Survey Methods V 3 NUM a) Klausur (ca. 60 Min.) b) Klausur (ca. 90 Min.) c) mündliche Einzelprüfung (ca. 30 Min) d) Hausarbeit (ca. 5 Seiten) Basismodul Datenerhebung 2 Ü 2 NUM Siehe Prüfungssatz P2 Survey Methods 2 Schwerpunkt Politikwissenschaft (30 ) Bereich: Vertiefung Politikwissenschaft (Aufbaumodule) (5 ) Es müssen 5 aus Modulen mit numerischer und 0 aus Modulen ohne numerische erbracht IBA Aufbaumodul Internationale Beziehungen A Advanced module: International Relations A Außenpolitikanalyse: Europäische Staaten A 5 Kann nicht zusammen mit IBB belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 3

23 (/) IBA- Foreign Policy Analysis: European States A IBB Aufbaumodul Internationale Beziehungen B Advanced module: International Relations B 5 Kann nicht zusammen mit IBA belegt IBB- Außenpolitikanalyse Europäische Staaten B Foreign Policy Analysis: European States B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL IB2A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 2A Advanced module: International Relations 2A 5 Kann nicht zusammen mit IB2B belegt IB2A- Außenpolitikanalyse: Nicht-europäische Staaten A Foreign Policy Analysis: Non-European States A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P IB2B Aufbaumodul Internationale Beziehungen 2B Advanced module: International Relations 2B 5 Kann nicht zusammen mit IB2A belegt IB2B- Außenpolitikanalyse: Nicht-europäische Staaten B Foreign Policy Analysis: Non-European States B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 4

24 (/) IB3A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 3A Advanced module: International Relations 3A 5 Kann nicht zusammen mit IB3B belegt IB3A- Grundlegende Fragen zur Europäischen Union A Essentials of the European Union A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P IB3B Aufbaumodul Internationale Beziehungen 3B Advanced module: International Relations 3B 5 Kann nicht zusammen mit IB3A belegt IB3B- Grundlegende Fragen zur Europäischen Union B Essentials of the European Union B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL IB4A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 4A Advanced module: International Relations 4A 5 Kann nicht zusammen mit IB4B belegt IB4A- Spezielle Fragen zur europäischen Integration A Specific issues of European Integration A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P IB4B Aufbaumodul Internationale Beziehungen 4B Advanced module: International Rela- 5 Kann nicht zusammen mit IB4A belegt 5

25 (/) tions 4B IB4B- Spezielle Fragen zur europäischen Integration B Specific issues of European Integration B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL IB5A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 5A Advanced module: International Relations 5A 5 Kann nicht zusammen mit IB5B belegt IB5A- Erklärungsansätze, Institutionen und Prozesse grenzüberschreitender Politik A Transnational Relations: Approaches, Institutions, and developments A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P IB5B Aufbaumodul Internationale Beziehungen 5B Advanced module: International Relations 5B 5 Kann nicht zusammen mit IB5A belegt IB5B- Erklärungsansätze, Institutionen und Prozesse grenzüberschreitender Politik B Transnational Relations: Approaches, Institutions, and developments B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL IB6A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 6A Advanced module: International Relations 6A 5 Kann nicht zusammen mit IB6B belegt Spezielle Problemstellungen grenzüberschreitender Politik A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Der vorherige Besuch einer Lehrveranstal- 6

26 (/) IB6A- IB6B IB6B- PTA PTA- Transnational Relations: Specific issues A Aufbaumodul Internationale Beziehungen 6B Advanced module: International Relations 6B Spezielle Problemstellungen grenzüberschreitender Politik B Transnational Relations: Specific issues B tung zum Thema der Aufbaumodule IB5 wird dringend empfohlen. 5 Kann nicht zusammen mit IB6A belegt S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Der vorherige Besuch einer Lehrveranstaltung zum Thema der Aufbaumodule IB5 wird dringend empfohlen. Aufbaumodul Politische Theorie A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory A mit PTB belegt Ausgewählte Klassiker politischen Denkens, ausgewählte klassische Politische Theorien A Selected classical authors of political thinking, Selected classical political theories A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P PTB PTB- Aufbaumodul Politische Theorie B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory B mit PTA belegt Ausgewählte Klassiker politischen Denkens, ausgewählte klassische Politische Theorien B Selected classical authors of political thinking, Selected classical political theories B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 7

27 (/) PT2A PT2A- PT2B PT2B- PT3A PT3A- PT3B PT3B- Aufbaumodul Politische Theorie 2A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 2A mit PT2B belegt Politische Theorien der Aufklärung und Mne A Political theories of the Enlightenment and Mnity A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Politische Theorie 2B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 2B mit PT2A belegt Politische Theorien der Aufklärung und Mne B Political theories of the Enlightenment and Mnity B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Politische Theorie 3A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 3A mit PT3B belegt Politische Theorien der Mne und Postmne A Mn and postmn political theories A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Politische Theorie 3B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 3B mit PT3A belegt Politische Theorien der Mne und Postmne B Mn and postmn political theories B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 8

28 (/) PT4A PT4A- PT4B PT4B- PT5A PT5A- PT5B PT5B- Aufbaumodul Politische Theorie 4A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 4A mit PT4B belegt Ausgewählte klassische und mne Demokratietheorien A Selected classical and mn theories of democracy A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Politische Theorie 4B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 4B mit PT4A belegt Ausgewählte klassische und mne Demokratietheorien B Selected classical and mn theories of democracy B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Politische Theorie 5A 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 5A mit PT5B belegt Mne und zeitgenössische Demokratietheorien A Mn and contemporary theories of democracy A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Aufbaumodul Politische Theorie 5B 5 Kann nicht zusammen Advanced module: Political Theory 5B mit PT5A belegt Mne und zeitgenössische Demokratietheorien B Mn and contemporary theories of S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 9

29 (/) democracy B VPS A VPS A- VPS B VPS B- VPS2 A VPS2 A- Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre A Advanced module: Comparative Politics and Governance A Das politische System der Bundesrepublik land auch im Vergleich mit ausgewählten parlamentarischen Systemen A Political Institutions in Germany and further parliamentary Governments / Systems A Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre B Advanced module: Comparative Politics and Governance B Das politische System der Bundesrepublik land auch im Vergleich mit ausgewählten parlamentarischen Systemen B Political Institutions in Germany and further parliamentary Governments / Systems B Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 2A Advanced module: Comparative Politics and Governance 2A Das politische System der Bundesrepublik land auch im Vergleich mit ausgewählten Systemen weiterer Regimetypen A 5 Kann nicht zusammen mit VPSB belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit VPSA belegt S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 5 Kann nicht zusammen mit VPS2B belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 20

30 (/) Political Institutions in Germany and other Political Systems (or Regime Types) A VPS2 B Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 2B Advanced module: Comparative Politics and Governance 2B 5 Kann nicht zusammen mit VPS2A belegt VPS2 B- Das politische System der Bundesrepublik land auch im Vergleich mit ausgewählten Systemen weiterer Regimetypen B Political Institutions in Germany and other Political Systems (or Regime Types) B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL VPS3 A Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 3A Advanced module: Comparative Politics and Governance 3A 5 Kann nicht zusammen mit VPS3B belegt VPS3 A- Konstruktionsmerkmale ausgewählter demokratischer Systeme A Democratic Political Systems A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P VPS3 B Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 3B Advanced module: Comparative Politics and Governance 3B 5 Kann nicht zusammen mit VPS3A belegt VPS3 B- Konstruktionsmerkmale ausgewählter demokratischer Systeme B Democratic Political Systems B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 2

31 (/) VPS4 A VPS4 A- VPS4 B VPS4 B- VPS5 A VPS5 A- Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 4A Advanced module: Comparative Politics and Governance 4A Konstruktionsmerkmale ausgewählter Systeme A Political Systems and Regime Types A Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 4B Advanced module: Comparative Politics and Governance 4B Konstruktionsmerkmale ausgewählter Systeme B Political Systems and Regime Types B Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 5A Advanced module: Comparative Politics and Governance 5A 5 Kann nicht zusammen mit VPS4B belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit VPS4A belegt S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL 5 Kann nicht zusammen mit VPS5B belegt Politische Kulturforschung A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Political Culture A Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 5B 5 Kann nicht zusammen mit VPS5A 22

32 (/) VPS5 B VPS5 B- VPS6 A VPS6 A- VPS6 B VPS6 B- Advanced module: Comparative Politics and Governance 5B Politische Kulturforschung B Political Culture B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 6A Advanced module: Comparative Politics and Governance 6A belegt 5 Kann nicht zusammen mit VPS6B belegt Demokratieforschung A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Democracy Research A Aufbaumodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre 6B Advanced module: Comparative Politics and Governance 6B 5 Kann nicht zusammen mit VPS6A belegt Demokratieforschung B Democracy Research B S 5 B/NB Siehe Prüfungssatz SL Bereich: Ergänzungsmodul Politikwissenschaft (5 ) IBA Ergänzungsmodul Internationale Beziehungen A Complementary module: International Relations A 5 Kann nicht zusammen mit IBB belegt 23

33 (/) IBA- IB2A IB2A- IB3A IB3A- IB4A IB4A- Aktuelle Problemfelder und Perspektiven der Internationalen Beziehungen A Challenges and perspectives in International Relations A Ergänzungsmodul Internationale Beziehungen 2A Complementary module: International Relations 2A Die europäische Integration: Stand, Problemfelder, Entwicklungsperspektiven A European Union: state of integration and future prospects A Ergänzungsmodul Internationale Beziehungen 3A Complementary module: International Relations 3A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit IB2B belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit IB3B belegt Die EU als internationaler Akteur A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P The European Union as an international actor A Ergänzungsmodul Internationale Beziehungen 4A Complementary module: International Relations 4A 5 Kann nicht zusammen mit IB4B belegt Regionalstudien A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Regional studies A 24

34 (/) PTA PTA- PT2A PT2A- VPS A VPS A- Ergänzungsmodul Politische Theorie A Complementary module: Political Theory A Aktuelle Fragestellungen und Diskussionen der politischen TheorieA Topical questions and discussions of political theory A Ergänzungsmodul Politische Theorie 2A Complementary module: Political Theory 2A Vertiefte Behandlung ausgewählter Themen der politischen Theorie A Advanced Studies of selected topics of political theory A Ergänzungsmodul Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre A Complementary module: Comparative Politics and Governance A 5 Kann nicht zusammen mit PTB belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit PT2B belegt S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P 5 Kann nicht zusammen mit VPSB belegt Politische Willenbsbildung A S 5 NUM Siehe Prüfungssatz SL und Prüfungssatz P Participation and Representation A Ergänzungsmodul Vergleichende 5 Kann nicht zusammen 25

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