Didaktik der berufsmoralischen Bildung im Berufsfeld»Wirtschaft und Verwaltung«

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1 Didaktik der berufsmoralischen Bildung im Berufsfeld»Wirtschaft und Verwaltung«02 Berufsmoralische Bildung Aufgabe für Schule und Betrieb Univ.- Universität Duisburg-Essen, Campus Essen Lehrstuhl für Wirtschaftswissenschaften und Didaktik der Wirtschaftslehre Literaturhinweis Retzmann, Thomas (2006): Didaktik der berufsmoralischen Bildung in Wirtschaft und Verwaltung. Eine fachdidaktische Studie zur Innovation der kaufmännischen Berufsbildung. Norderstedt. 2 1

2 Rätsel: Woher stammt dieser Text? Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung. 3 Gliederung Bildungsauftrag des Ausbildungsbetriebes Bildungsauftrag der (berufsbildenden) Schule Berufsmoralische Bildung in Lernfeldern 4 2

3 Teil 1 Bildungsauftrag des Ausbildungsbetriebes 5 Bildungsauftrag des Ausbildungsbetriebes 14 Berufsbildungsgesetz; seit [alt: 6 Abs. 1 Nr. 5 BBiG] (1) Ausbildende haben 5. dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden. 6 3

4 Charakterliche Förderung statt Kündigung Erwischt ein Ausbilder eine Auszubildende zur Krankenpflegerin dabei, wie sie Privattelefonate von Anschlüssen der Bewohner aus führt und mahnt er sie deswegen ab, so darf er ihr nicht fristlos kündigen, wenn sich herausstellt, dass sie in der Vergangenheit bereits (hier für 1,74 Euro) private Gespräche geführt hat. Vielmehr hat er als Ausbilder die Aufgabe, alle zumutbaren pädagogischen Maßnahmen auszuschöpfen, um die Lernende charakterlich zu fördern (LAG Rheinland-Pfalz, 4 Sa 462/04). 7 KSTA vom , S. 11 Teil 2 Bildungsauftrag der (berufsbildenden) Schule 8 4

5 Bildungsauftrag der Schule (I) Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen Artikel 7: Grundsätze der Erziehung (1) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. (2) Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung. 9 Bildungsauftrag der Schule (II) Erstes Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Lande Nordrhein-Westfalen (SchOG) Erster Abschnitt. Aufgabe und Gestaltung des Schulwesens 1 (1) Schulen sind Stätten der Erziehung und des Unterrichts. (3) Die Schule hat die Aufgabe, die Jugend auf der Grundlage des abendländischen Kulturgutes und deutschen Bildungserbes in lebendiger Beziehung zu der wirtschaftlichen und sozialen Wirklichkeit sittlich, geistig und körperlich zu bilden und ihr das für Leben und Arbeit erforderliche Wissen und Können zu vermitteln. 10 5

6 Bildungsauftrag der Schule (III) Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW SchulG) Vom 15. Februar 2005 Erster Teil. Allgemeine Grundlagen / Erster Abschnitt. Auftrag der Schule 11 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule (1) Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Sie verwirklicht die in Artikel 7 der Landesverfassung bestimmten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele. (2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung. (3) (4) Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. Bildungsauftrag der Berufsschule Rahmenvereinbarung über die Berufsschule Die Berufsschule will zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.... hat die Berufsschule zum Ziel, eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet; die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewußt zu handeln. Humankompetenz (Personalkompetenz) umfaßt personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. 12 [Beschluss der KMK vom ] 6

7 Von der allgemeinen zur berufsmoralischen Bildung Verfassung Gesetze Verordnungen Lernfelder 13 Teil 3 Berufsmoralische Bildung in Ausbildungsordnungen und Lernfeldern 14 7

8 Ausbildungsordnung»Investmentfondskaufmann«3 Ausbildungsberufsbild Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Der Ausbildungsbetrieb: 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, 1.2 Berufsbildung und Personalwirtschaft, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 1.4 Umweltschutz, Insiderrecht, Compliance; [AO vom ] Ausbildungsrahmenpan»Investmentfondskaufmann«1.5 Insiderrecht, Compliance ( 3 Nr. 1.5) Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse: a) Regelungen zu Insidertatbeständen umsetzen b) Compliance-Regeln im Hinblick auf den Schutz der Kunden, der Anleger, der Mitarbeiter, des ausbildenden Betriebes und verbundener Unternehmen anwenden c) Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche anwenden 16 [AO vom ] 8

9 Ausbildungsrahmenplan»Investmentfondskaufmann«5.2 Auflegung und Verwaltung von Fonds ( 3 Nr. 5.2) Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse: a) Kriterien zur Auflegung von Fonds erläutern b) Einfluss von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und ethischen Faktoren auf die Produktgestaltung und -pflege beschreiben c) Vertragsbedingungen für neue Fonds zusammenstellen d) Genehmigungs- und Auflegungsprozess in- und ausländischer Fonds organisatorisch abwickeln e) unterschiedliche Managementansätze sowie Investmentziele für Fonds vergleichen 17 g) Vorschläge zu Kauf- und Verkaufsentscheidungen von Wertpapieren, Finanzinstrumenten und Immobilien unter Berücksichtigung der Risikobegrenzung entwickeln und präsentieren [AO vom ] Rahmenlehrplan»Investmentfondskaufmann«Lernfeld 11: Bei Wertpapierfondsauflegungen mitwirken Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler unterstützen das Management bei strategischen Vorüberlegungen zur Produktentwicklung unter ökonomischen, ökologischen und ethischen Gesichtspunkten. Sie berücksichtigen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fondsauflegung und beachten dabei die Vorschriften des Anlegerschutzes. Sie bereiten wesentliche Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. Die Schülerinnen und Schüler planen die Zusammensetzung unterschiedlicher Fonds nach der Art der zugrundeliegenden Wertpapiere, nach dem Fondsmanagementstil, nach dem Investmentstil, nach der Rechtsform, nach der steuerlichen Behandlung und nach der Preisstruktur. Sie vergleichen und hinterfragen Strategien der Öffentlichkeitsarbeit der Kapitalanlagegesellschaften. Sie kooperieren und kommunizieren mit den Vertriebspartnern der Kapitalanlagegesellschaften und reflektieren die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Vertriebskanäle. Sie nutzen dabei auch fremdsprachige Fachbegriffe. Sie entwickeln team- und prozessorientiert eigene Marketingvorschläge, überprüfen diese auf Zielkonflikte und präsentieren sie. 18 [3. Ausbildungsjahr, Zeitrichtwert: 80 Stunden] [AO vom ] 9

10 Rahmenlehrplan»Einzelhandelskaufmann«Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen Die notwendigen Warenkenntnisse sind abhängig vom Sortiment sowie der Betriebs- und Verkaufsform. Die Berufsschule vermittelt am Beispiel ausgewählter Waren Techniken des Erwerbs von Warenkenntnissen und damit die Fähigkeit sich in neue Sortimente einzuarbeiten. Bei der Herausbildung der Handlungskompetenzen im Rechnungswesen wird die Schwerpunktverlagerung von der Dokumentations- zur Steuerungs- und Kontrollfunktion im Rahmenlehrplan konsequent verfolgt. Die Dimensionen der Nachhaltigkeit Ökonomie, Ökologie und Soziales erstrecken sich auf alle Aktionsbereiche des Einzelhandels und werden in die Lernfelder integriert. Sie bieten vielfältige Anlässe für wirtschaftsund warenethische Bezüge. [KMK vom ] 19 Rahmenlehrplan»Einzelhandelskaufmann«Lernfeld 5: Werben und den Verkauf fördern Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schülern erstellen einen Werbeplan. Dabei artikulieren sie eigene Wertvorstellungen und respektieren die Wertvorstellungen anderer. Sie entwickeln unter Beachtung der Werbegrundsätze und der gesetzlichen Rahmenbedingungen Werbemaßnahmen. Zur Gestaltung von Werbemitteln setzen sie auch geeignete Software ein. Sie bewerten den Einsatz von Werbemaßnahmen im Verkaufsalltag. Sie berücksichtigen wirtschaftliche, rechtliche und ethische Grenzen der Werbung und beurteilen den Werbeerfolg der Maßnahmen. Sie wägen die Nutzung unterschiedlicher Werbearten hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Verbraucher ab. Die Schülerinnen und Schüler skizzieren und bewerten typische Maßnahmen der Verkaufsförderung. Sie beziehen Serviceleistungen als Mittel der Kundenbindung ein. Sie wählen Verpackungsmaterialien und Möglichkeiten der Warenzustellung nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten aus. 20 [1. Ausbildungsjahr, Zeitrichtwert: 40 Stunden] [KMK vom ] 10

11 Rahmenlehrplan Verlagskaufmann Lernfeld 7: Maßnahmen des Anzeigenmarketings beurteilen Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler wissen um die zentrale Bedeutung des Anzeigengeschäftes für die ökonomische Existenz des Verlages. Sie interpretieren normierte Mediadaten in Verbindung mit verlagseigenen Daten und wenden diese Daten bei der Beratung potentieller Anzeigenkunden an. Die Schülerinnen und Schüler beraten die Kunden bei der Auswahl der möglichen Arten von Anzeigen und Fremdbeilagen vor dem Hintergrund kundenspezifischer Bedürfnisse und maximaler Werbewirksamkeit, auch fremdsprachig. Sie wenden bestehende Rechtsvorschriften an und wissen um die ethische Verantwortung des Werbungtreibenden gegenüber der Gesellschaft. Die Schülerinnen und Schüler wenden die rechtlichen Grundlagen und Branchenrichtlinien bei der vertraglichen Gestaltung des Abschlusses mit den Anzeigenkunden an, errechnen Anzeigenpreise und buchen die entsprechenden Geschäftsfälle. Sie wickeln Anzeigenaufträge im Team und in enger Kooperation mit den Funktionsbereichen des Verlages ab und bearbeiten Reklamationen kundenorientiert. Sie setzen die Datenverarbeitung bei der Lösung berufsbezogener Aufgaben situationsgerecht und planvoll ein, bereiten die Ergebnisse präsentationsgerecht auf und interpretieren sie. 21 [2. Ausbildungsjahr, Zeitrichtwert: 100 Stunden] [KMK vom ] Rahmenlehrplan Bankkaufmann Lernfeld 7: Baufinanzierungen und Firmenkredite bearbeiten Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Finanzierungsanlässe von Privat- und Geschäftskunden und beraten sie bei Finanzierungen. Sie prüfen die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und beurteilen mögliche Sicherheiten. Sie nutzen produktbezogene Berechnungen. Sie begründen die Notwendigkeit der Kreditüberwachung, beschreiben mögliche Ursachen der Kreditgefährdung und stellen geeignete Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Überwindung dar. Sie berücksichtigten bei der Kreditprüfung auch ökologische und ethische Gesichtspunkte. [3. Ausbildungsjahr, Zeitrichtwert: 80 Stunden] [KMK vom ] 22 11

12 24 Kaufmännische Ausbildungsberufe (A-W) Automobilkaufmann/ Automobilkauffrau Bankkaufmann / Bankkauffrau Bürokaufmann / Bürokauffrau Hotelkaufmann / Hotelkauffrau Industriekaufmann / Industriekauffrau Informatikkaufmann / Informatikkauffrau Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann / Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau Investmentfondskaufmann / Investmentfondskauffrau Kaufmann im Gesundheitswesen / Kauffrau im Gesundheitswesen Kaufmann im Groß- und Außenhandel / Kauffrau im Groß- und Außenhandel Kaufmann / Kauffrau für audiovisuelle Medien Kaufmann / Kauffrau für Bürokommunikation Kaufmann/Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen Kaufmann/Kauffrau für Tourismus und Freizeit Kaufmann / Kauffrau für Verkehrsservice Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel Kaufmann / Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Kaufmann / Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Luftverkehrskaufmann / Luftverkehrskauffrau Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter / Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Reiseverkehrskaufmann / Reiseverkehrskauffrau Schifffahrtskaufmann / Schifffahrtskauffrau Servicekaufmann / Servicekauffrau im Luftverkehr Sport- und Fitnesskaufmann / Sport- und Fitnesskauffrau Veranstaltungskaufmann / Veranstaltungskauffrau Verlagskaufmann / Verlagskauffrau Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau Werbekaufmann / Werbekauffrau Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit! 12

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