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- Silke Lichtenberg
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1 FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL) 13, Place Albert 1er, B Thuin (Belgique), tel : , fax : , internet : Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde
2 Inhaltsverzeichnis 1. Bewerbung und Vergabe Organisation Prüfungsleiter Prüfungsanlage und Ablauf Prüfungsrichter und Aufsichtspersonen Zulassung und Anmeldung der Teilnehmer Leistungsheft Reihung und Titel Ehrenpreise Einspruch Versicherung Allgemeines Sitzungen der FCI-Gebrauchshundekommission Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 2
3 Das vorliegende Pflichtenheft wurde in der Sitzung der FCI - Gebrauchshundekommissionssitzung am 17. März 2001 in Nova Gorica / Slowenien genehmigt. Es beinhaltet auch die Ergänzungen aus der Sitzung vom , vom (Einführung des Richterpools), vom (keine Beirichter mehr), der Sitzung vom , der Sitzung vom und der Sitzung vom 17. und 18. März 2007 (Richterpooländerungen). Es ersetzt alle früheren Fassungen. 1. Bewerbung und Vergabe 1.1. Die FCI-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde wird jährlich am ersten oder zweiten Wochenende im September durchgeführt. LAO, welche diese WM durchfuhren wollen, melden sich mindestens 2 Jahre zuvor beim Präsidenten der FCI-Kommission für Gebrauchshunde FCI schriftlich an. Die Anmeldung soll enthalten: Name der LAO Datum der Weltmeisterschaft Veranstaltungsort der Weltmeisterschaft Name und Adresse des verantwortlichen Organisationsleiters 1.2. Die FCI-Gebrauchshundekommission beauftragt eine Landesorganisation (LAO), die Vollmitglied der FCI ist, mit der Organisation und Durchführung der WM. Die Vergabe erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der FCI-Gebrauchshundekommission. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident der FCI-Gebrauchshundekommission Die LAO, der die Durchführung übertragen wird, trägt die volle Verantwortung für eine reibungslose Abwicklung. Die veranstaltende LAO stellt bei der FCI den Antrag auf Vergabe des CACIT Spätestens im Januar des Jahres sind die LAO der FCI von der organisierenden LAO zur Teilnahme einzuladen Die Höhe des Meldegeldes legt die FCI-Gebrauchshundekommission fest. Das Meldegeld ist zusammengesetzt aus dem Startgeld und dem Betrag für das FCI-Ausbildungskennzeichen. Startgeld (beinhaltet 20.- für die Gebrauchshundekommission für das AKZ) 2. Organisation 2.1. Die Protokolle und Beschlüsse der Sitzungen des Organisationskomitees sind der FCI- Aufsichtsperson in der darauffolgenden Woche schriftlich zuzustellen Es muss ein Katalog aufliegen, in dem alle Teilnehmer und der Zeitplan erscheinen müssen. Die Teilnehmer erhalten Katalognummern, die sie auch als Rückennummer tragen müssen. Die wichtigsten Teile des Kataloges müssen in den vier FCI-Sprachen verfasst sein Der Organisator hat die LAO frühzeitig zur Stiftung eines Ehrenpreises aufzufordern. Während der ganzen Dauer der Veranstaltung ist das Stadion mit den Fahnen der teilnehmenden LAO, sowie der FCI-Fahne zu schmücken. Die gestifteten Ehrenpreise können im Programm aufgeführt werden. Die Zuteilung dieser Preise obliegt dem Organisator. Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 3
4 2.4. Alle Ergebnisse müssen laufend auf einer öffentlich gut sichtbaren Resultattafel eingetragen werden. 3. Prüfungsleiter 3.1. Die durchführende LAO hat für jede Sparte einen qualifizierten Prüfungsleiter zu stellen. Seine Arbeit umfasst speziell: Technische Abwicklung der Prüfung Bereitstellung, Einteilung und Ausstattung eines hinreichend großen Prüfungsgeländes Bereitstellung einer genügenden Anzahl von qualifizierten Helfern (Ordner, Fährtenleger, Schutzhelfer, Büropersonal, usw.); Vorbereiten der Bewertungsblätter für die Prüfungsrichter Zuverlässiges, schnelles Erarbeiten der Prüfungsergebnisse zur Ermittlung des Siegers und der Rangfolge 4. Prüfungsanlage und Ablauf 4.1. Die FCI-IPO-Weltmeisterschaft wird nach IPO Stufe 3 ausgetragen. Wenn der Stocktest im Land der durchführenden LAO gesetzlich verboten ist, darf der Softstock nur zur Bedrohung des Hundes gebraucht werden. Unterordnung und Schutzdienst müssen in einem Stadion mit gepflegten Rasen durchgeführt werden Eine überdachte Tribüne muss vorhanden sein, um den Zuschauern bei schlechter Witterung Schutz zu gewähren. Genügend Parkplätze vor und in der Nähe des Stadions für die Teilnehmer und die Zuschauer sind notwendig. Ebenso muss eine Kantine, möglichst im Stadion, zur Verpflegung der Teilnehmer, Zuschauer und Helfer vorhanden sein Das Fährtengelände und die ausgelegten Fährten sollte allen Teilnehmern, soweit wie möglich, gleiche Bedingungen erlauben. Das Gelände muss nicht aus einheitlichem Boden bestehen, es ist auch abwechselndes Gelände wie Wiesen, Acker oder mit niederen Pflanzen bebauter Boden erlaubt. Hindernisse, wie Zäune, Gräben oder ähnliches sind erlaubt, wenn die Überwindung dem Hund und dem Hundeführer keine besonderen Schwierigkeiten bereiten. Das Gelände, welches am Freitag benutzt wurde, kann am Sonntag wiederverwendet werden. Der Fährtenaufsichtsperson ist eine Geländeskizze im Maßstab 1:5000 zu übergeben in der die Fährten eingezeichnet sind. Es müssen mindestens fünf qualifizierte Fährtenleger zur Verfügung stehen Es ist ein Zeitplan zu erstellen, aus welchem jeder Teilnehmer seine Vorführzeit ersehen kann. Dieser Zeitplan muss so zusammengestellt werden, dass jedem Teilnehmer zwischen den einzelnen Prüfungsfächern ein Zeitraum von mindestens zwei Stunden verbleibt. (Hitzige Hündinnen erhalten zwischen Unterordnung und Schutzarbeit 10 Minuten Pause). Die Reihenfolge der Prüfungsfächer kann unterschiedlich sein Den Teilnehmern ist für das Fährtentraining ein dem tatsächlichen Fährtengelände entsprechendes Trainingsgelände zuzuweisen. Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 4
5 4.6. Am Vortag der WM ist den Mannschaften Zeit zum Training im Stadion für Unterordnung und Schutzarbeit zu geben. Die zur Verfügung stehende Zeit wird auf die Anzahl der Teilnehmer aufgeteilt Vor Beginn der Prüfung hat eine tierärztliche Kontrolle statt zu finden. Krank und ansteckungsverdächtig erscheinende Hunde sind nicht zugelassen. Hitzige Hündinnen sind zugelassen unter der Bedingung, dass sie von den anderen Teilnehmern abgesondert zu halten sind und bei der Unterordnung und dem Schutzdienst als letzte Teilnehmer antreten werden. Die tierärztliche Kontrolle muss vor der Auslosung beendet sein. Für die Wesenskontrolle ist ein, von der Gebrauchshundekommission nominierter Leistungsrichter anwesend Die Auswahl der vier um Einsatz gelangenden Schutzhelfer und eines Ersatzhelfers erfolgt 6 Monate vor der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde anlässlich einer nationalen Veranstaltung im die FCI-Weltmeisterschaft durchführenden Land aus mindesten sechs vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Schutzhelfern durch den Oberrichter und den PR der Schutzarbeit. Die endgültige Auswahl erfolgt bei einer Vorführung im Stadion am Tag vor der Weltmeisterschaft. Die Schutzhelfer müssen die von der FCI bestimmte Schutzkleidung Schutzärmel - Schutzhose verwenden Der Besitz und/oder die Verwendung von durch FCI-Reglemente nicht erlaubten Geräte im Umfeld der WM sowie Manipulation des Hundes (Doping) zieht, unabhängig von der Gesetzeslage im Veranstalterland, die Disqualifikation nach sich. Eine Dopingkontrolle kann durchgeführt werden. Die Personen, die für die Fährte zuständig sind, können diese Entscheidung treffen. Der Veranstalter wird mindestens 6 Monate vor der Weltmeisterschaft eine Liste der verbotenen Stoffe veröffentlichen. Die Beschuldigung muß schriftlich und mit Zeugen belegt werden Vor Beginn der WM beruft der Präsident der FCI-Gebrauchshundekommission eine PR-Sitzung ein, an der die Aufsichtspersonen, Prüfungsrichter und der Organisationsleiter teil zu nehmen haben Vor Beginn der WM beruft der Präsident der FCI-Gebrauchshundekommission eine Mannschaftsführersitzung ein, an der die Aufsichtspersonen, Prüfungsrichter, Organisationsleiter, Prüfungsleiter und die Mannschaftsführer teilzunehmen haben. In der Mannschaftsführersitzung wird die Reihenfolge in der die Länder zur Verlosung kommen, durch das Los bestimmt. Die Teilnehmer aus dem Veranstalterland bekommen das letzte Los Im Stadion wird eine Unterordnung und ein Schutzdienst mit den ausgewählten Schutzhelfern vorgeführt, damit der gewünschte Ablauf für jeden Teilnehmer klar ist Die Verlosung der Startreihenfolge erfolgt öffentlich am Vorabend der WM. Die Katalognummer mit der zugelosten Losnummer muss optisch für alle Teilnehmer sichtbar gemacht werden. Die Teilnehmer der veranstaltende LAO nehmen als letzte an der Verlosung der Startnummern teil Die Länge der Fährten kann in Absprache mit dem Organisationsleiter von der FCI- Gebrauchshundekommission verkürzt werden. Die bestimmte Länge und Informationen über das Gelände und die Fährtenformen ist den Teilnehmern bekannt zu geben. Muster der verwendeten Gegenstände müssen auf dem Website der organisierenden LAO gezeigt werden und den Mannschaftsführern und den Teilnehmern zugehen. Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 5
6 4.15. Unterordnung und Schutzarbeit werden im Stadion, abwechselnd auf einem und demselben Platz durchgeführt. Während der Unterordnung stehen am Platz nur die benötigten Geräte (Hürde, Kletterwand, Bringhölzer, Versteck für die Übung Ablegen), während der Schutzarbeit sind nur die 6 Revierverstecke aufgestellt. Positionen bzw. Distanzen sind mit weißer Kreide zu markieren Bei der Siegerehrung werden zuerst die Resultate der Einzelwertung und anschließend das Länderklassement bekannt gegeben. Für den Erstplazierten der Einzel- und der Länderwertung sollen die jeweiligen Nationalhymnen gespielt werden. Darüber hinaus sollen alle Teilnehmer, die mit mindestens sehr gut bewertet wurden, namentlich aufgerufen werden. 5. Prüfungsrichter und Aufsichtspersonen 5.1. Die FCI-Gebrauchshundekommission bestimmt eines ihrer Mitglieder als Aufsichtsperson, welcher die Aufgaben des Oberrichters übernimmt. Er ist für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften der Prüfungsordnung und des Pflichtenheftes verantwortlich. Die organisierende LAO und die Teilnehmer haben die Weisungen des Oberrichters in jeder Beziehung zu befolgen Die Leistungsrichter und die Aufsichtspersonen werden, von einem von der FCI-Kommission bestimmten Besetzungskomitee ausgewählt. Bei der Auswahl der Prüfungsrichter sollen die an der WM teilnehmenden LAO turnusmäßig berücksichtigt werden. Die eingesetzten Prüfungsrichter müssen in den letzten zwei Jahren mindestens an einer Großveranstaltung mit mindestens 40 Teilnehmern das Richteramt ausgeübt haben. Für ihre fachliche Befähigung ist die LAO, welche sie vorgeschlagen hat, verantwortlich Die FCI-Gebrauchshundekommission bestätigt je einen von dem Besetzungskomitee ausgewählten Prüfungsrichter für die (A) Fährtenarbeit, (B) Unterordnung und (C) Schutzarbeit. Je nach Anliegen, kann das Besetzungskomitee den ursprünglich benannten LR ersetzen. Dieser Austausch erfolgt in Ansprache mit dem Präsidenten der FCI-Gebrauchshunde-Kommission und dem verantwortlichen Delegierten des FCI-Vorstandes. Dieser Austausch wird dem LR und der für diesen LR verantwortlichen LAO, schriftlich, unter Angabe von Gründen mitgeteilt. 5.4 Die FCI-Gebrauchshundekommission bestätigt einen von dem Besetzungskomitee ausgewählten Prüfungsrichter als Aufsichtsperson für die Fährtenarbeit. Die Pflichten der Fährtenaufsichtsperson, in Zusammenarbeit mit der Organisation, sind: bei der Auswahl des Fährtengeländes mitzuwirken bei der Erstellung des Fährten-Zeitplanes mitzuwirken die Fährtenleger einzuweisen, eventuell zu instruieren die Art der Gegenstände und die Reihenfolge des Auslegens festzulegen die Nummerierung der Gegenstände und der Fährtentafeln zu veranlassen das Verwittern der Gegenstände und das ordnungsgemäße Legen der einzelnen Fährten zu kontrollieren und für den amtierenden Prüfungsrichter zu bestätigen. eine Fährte dann neu zu legen zu lassen, wenn sie durch äußere, fremde Einflüsse unbrauchbar gemacht wurde, zum Beispiel durch Veränderung des Geländes durch landwirtschaftliche Arbeiten, größere Menschengruppen usw. Die Fährtenaufsichtsperson hat folgende Rechte: Ablehnen eines Geländeabschnittes, der durch unvorhergesehene Veränderungen in der Bodenbeschaffenheit stark von den übrigen Fährten abweicht Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 6
7 Ablehnen eines Fährtenlegers, wenn er die Anweisungen wiederholt nicht befolgt 5.5. Die Aufsichtspersonen und die Prüfungsrichter dürfen nicht aus der organisierenden LAO stammen Beherrschen die Prüfungsrichter bzw. Aufsichtspersonen nur eine Sprache, ist von der durchführenden LAO ein Dolmetscher beizustellen, der sich im Prüfungsablauf auskennt, kynologische Kenntnisse aufweist und volle Diskretion zu wahren hat Das Urteil der Prüfungsrichter ist endgültig und unanfechtbar 5.8. Die Aufsichtspersonen und die Prüfungsrichter werden durch die organisierende LAO entschädigt gemäß den FCI-Reglementen (.35,- pro Reisetag,.50,- pro Tag der Richtertätigkeit). Die entsprechenden Ansätze werden durch die FCI-Gebrauchshundekommission, nach Rücksprache mit der organisierenden LAO, festgelegt. Beschluß der Gebrauchshundekommission vom : pro km 0,35, Taggeld 35.-, Nächtigung laut Beleg. 6. Zulassung und Anmeldung der Teilnehmer 6.1. Die Gesamtzahl der Teilnehmer an der WM ist nicht beschränkt. Wenn es die Verhältnisse erfordern, kann der Präsident der FCI-Gebrauchshundekommission, nach Rücksprache mit dem Organisator, eine Beschränkung vornehmen Der Teilnehmer muss Mitglied einer LAO sein, die der FCI angeschlossen ist oder die von der Gebrauchshundekommission zur Teilnahme eingeladen wurde. Das Startrecht für eine LAO kann nach zwei Prinzipien, deren Anwendung der LAO überlassen bleibt, erfolgen: Staatsbürgerschaft Residence habituell (laut den FCI-Zuchtbestimmungen) Der Hundebesitzer muss die Staatsbürgerschaft jenes Landes haben, für welches sein/ihr Hund am Wettbewerb teilnimmt, oder muss seinen/ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens 12 Monate in jenem Land haben, für welches sein/ihr Hund im Wettbewerb antritt. Sofern der Hundebesitzer eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzt, kann er/sie ohne Einschränkung das eine oder das andere Land wählen. Falls Schwierigkeiten auftreten, so sind diese zwecks endgültiger Regelung dem FCI-Vorstand zu melden. Der Hundeführer, der die Nationalität des Landes, das er vertritt, oder seine gesetzliche Residenz seit mindestens 12 Monaten in diesem Land haben muss, darf nur für ein einziges Land starten und ist berechtigt, nur einen Hund zu führen. Der Hund muss mindestens 6 Monate lang im Zuchtbuch jenes Landes eingetragen sein, für das er im Wettbewerb antritt. Die Anmeldung muss durch die LAO erfolgen Pro Land werden höchstens 5 Hundeführer zugelassen. Jeder Hundeführer darf nur mit einem Hund teilnehmen. Das Präsidium der Gebrauchshundekommission kann im Fall einer zu geringen Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 7
8 Meldezahl, die gemeldeten Ersatzhundeführer zusätzlich für ihre Mannschaft an den Start gehen lassen. Die Entscheidung ist den Mannschaftsführern sofort nach Meldeschluss bekannt zu geben Der Sieger der FCI-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde besitzt mit demselben Hund, mit dem er den Titel errungen hat, und im darauf folgenden Jahr als Titelverteidiger außerhalb der Länderquote automatisch Startrecht, wenn ihn sein Land anmeldet Jede LAO kann zwei Reserveteilnehmer zur WM anmelden. Sie werden ebenfalls im Katalog aufgeführt. Fällt einer der unter Ziffer 6.3. gemeldeten Teilnehmer infolge Erkrankung/Unfall aus, so dürfen nur die als Reserveteilnehmer gemeldeten Personen als Ersatz einspringen Mitglieder des Organisationskomitees dürfen als Hundeführer nicht an der WM teilnehmen Zur WM können nur von der LAO selektionierte Hunde zugelassen werden, die vorher mindestens eine Prüfung nach der IPO 3 mit Ausbildungskennzeichen (AKZ) bestanden haben Der Hund muss in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch (im Gegensatz zum Appendix oder Livre d Attente ) eingetragen sein. Zudem dürfen Hunde, die im Zuchtbuch einer Organisation eingetragen sind, die nicht Mitglied der FCI ist, aber mit der die FCI durch eine vertragliche Vereinbarung einer gegenseitigen Anerkennung der Zuchtbücher verbunden ist, ebenfalls teilnehmen. Kastrierte Hündinnen und Rüden sind zugelassen, wenn durch ein tierärztliches Attest die ursprüngliche Unversehrtheit nachgewiesen wird Die LAO haben die Anmeldungen gesammelt vor dem Meldeschluss dem Organisator zu übermitteln. Die Anmeldung muß folgende Daten enthalten: Name der LAO Name, Anschrift, Telefon, des/r Mannschaftsführer(s) Name, Anschrift, Telefon, der Teilnehmer (Reserveteilnehmer) Name des Hundes, Rasse, Wurftag, Zuchtbuchnummer, Identitätskennzeichnung (Chip, Tätowierung, u.a.), Ausbildungskennzeichen, Ausstellungsbewertung, Vater, Mutter, Züchter Die Anmeldung muß von der LAO unterschrieben sein Die LAO haben die Anzahl ihrer Teilnehmer bis zum 1. Juli des jeweiligen Jahres an den Organisationsleiter der WM bekannt zu geben Die namentlichen Meldungen müssen durch die LAO zum in der Einladung angegebenen Meldeschluß beim Organisationsleiter eingetroffen sein Meldungen, die nicht berücksichtigt werden können, sind der betreffenden LAO sofort schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 8
9 7. Leistungsheft 7.1. Die Teilnehmer müssen ein von ihrer LAO ausgestelltes Leistungsheft vorweisen. Die Leistungshefte sind gesammelt pro LAO vor Beginn der WM dem Organisator zu übergeben Im Leistungsheft jedes Teilnehmers muss neben den Ergebnissen deutlich die Bezeichnung "FCI- Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde" eingetragen werden. 8. Reihung und Titel 8.1. Dem Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktezahl und der Mindestqualifikation sehr gut in der Einzelwertung, ist der Sieger, dem der Titel 20XX (Datumangabe) FCI-Weltmeister der Gebrauchshunde zuerkannt wird Dem Sieger wird das CACIT zuerkannt. Die Vergabe des CACIT bleibt den Rassen der FCI-Gruppen 1, 2 und 3, die einer Arbeitsprüfung unterworfen sind, vorbehalten. Es wird auf die besonderen CACIT-Bestimmungen hingewiesen Bei Punktgleichheit entscheidet zuerst das höhere Einzelergebnis in der Abteilung C, dann das höhere Einzelergebnis in der Abteilung B. Bei gleichen Einzelergebnissen werden die Teilnehmer ex aequo im gleichen Rang eingereiht In die Mannschaftswertung werden alle Teilnehmer, außer den Teilnehmern mit einem Joker und den zusätzlichen Teilnehmern (höchstens 5 zugelassen) laut 6.3, einbezogen, die ein positives Gesamtergebnis erreicht haben. Pro Mannschaft werden die drei höchsten Gesamtergebnisse herangezogen. Bei Punktgleichheit entscheidet zuerst die höhere Punktzahl in der Abteilung C, dann die höhere Punktzahl in der Abteilung B. Bei gleicher Punktzahl in den einzelnen Sparten werden die Mannschaften ex aequo im gleichen Rang eingereiht. Der Mannschaft mit den höchsten Gesamtpunkten wird der Titel FCI-Mannschaftsweltmeister der Gebrauchshunde zuerkannt Die organisierende LAO hat die Rangliste mit Namen und Nation der Teilnehmer der FCI zu übermitteln. Bei der Aufstellung der Rangliste werden erst die Hundeführer mit ihren Hunden aufgeführt, welche das AKZ erreicht haben. Numerisch fortlaufend werden alsdann, gemäß der erhaltenen Punktzahl, die anderen Teilnehmer ohne AKZ aufgeführt, 9. Ehrenpreise 9.1. Im Interesse der Förderung des internationalen Gebrauchshundewesens wird den LAO empfohlen, der durchführenden LAO der WM einen Ehrenpreis zu Händen der Hundeführer zu stiften Für jeden Teilnehmer ist ein Erinnerungspreis vorzusehen Für die Aufstellung von Reglementen zur Vergabe von etwaigen Wanderpreisen ist die FCI- Gebrauchshundekommission zuständig. Die Übergabe des bzw. der Wanderpreise erfolgt durch den Präsidenten der FCI-Gebrauchshundekommission oder ein anderes von ihm bestimmtes Kommissionsmitglied anlässlich der Rangverkündigung Die FCI-Gebrauchshundekommission überreicht nach der WM jedem Hundeführer, der mit seinem Hund das AKZ erreicht hat, eine Erinnerungsmedaille. Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 9
10 9.5 Sonderanwartschaften für Bester in der Fährtenprüfung, Bester in der Unterordnungsprüfung und Bester in der Schutzdienstprüfung können nur Hunden vergeben werden, die die Prüfung bestanden haben. 10. Einspruch 10.1 Die Richterentscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Einsprüche sind nur wegen Nichteinhaltung der IPO möglich. Ein Einspruch ist vom Mannschaftsführer bei der Aufsichtsperson (Oberrichter) einzubringen. Die Kaution beträgt 300.-, die zugunsten der Organisation verfallen, wenn der Einspruch abgelehnt wird Die Verhandlung führt der Präsident der FCI-Gebrauchshundekommission (oder sein Vertreter). Die Entscheidung über Einsprüche fällen der Oberrichter, der Richter der Sparte, der Prüfungsleiter, (bei der Fährtenarbeit zusätzlich die Fährtenaufsichtsperson). Die Entscheidung dieser Personen ist endgültig. 11. Versicherung Der Veranstalter muß für ausreichenden Versicherungsschutz der Mitarbeiter, Aufsichtspersonen, PR und Helfer abgeschlossen haben Jeder Teilnehmer hat für Schäden, die sein Hund verursacht, selbst aufzukommen. Er muß eine eigene Haftpflichtversicherung gegen die Folgen als Hundehalter bei der Anmeldung nachweisen Die örtlichen Veterinärbestimmungen müssen eingehalten werden. 12. Allgemeines 12.1 Grundsätzlich sind die im Leitfaden für die internationalen Gebrauchshundeprüfungen und die internationale Fährtenhundeprüfung der FCI der Klasse IPO 3 festgelegten Bestimmungen maßgebend und genau einzuhalten In Zweifelsfällen und Angelegenheiten die WM betreffend, die in diesem Pflichtenheft nicht geregelt sind, entscheiden endgültig der Präsident der FCI-Gebrauchshundekommission zusammen mit dem jeweiligen Prüfungsrichter und dem von der Kommission bestimmten Aufsichtsperson (Oberrichter) Der Präsident der FCI-Gebrauchshundekommission ist vom Organisator zur WM einzuladen, die Kosten gehen zu Lasten der organisierenden LAO Die Mitglieder der FCI-Gebrauchshundekommission haben freien Zutritt zu allen Veranstaltungsstätten der FCI-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde. 13. Sitzungen der FCI-Gebrauchshundekommission An einem Samstag, Mitte März bzw. am Montag nach der WM findet jeweils eine Sitzung der FCI- Gebrauchshundekommission am Ort der Weltmeisterschaft statt Der Organisationsleiter der WM bzw. die durchführende LAO ist verpflichtet einen geeigneten Seminarraum zur Verfügung zu stellen Der Organisationsleiter der WM sorgt für kynologisch versierte Dolmetscher, deutsch englisch und deutsch - französisch. Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 10
11 13.4. Die Kosten für Raum und Dolmetscher trägt die durchführende LAO. Der deutsche Text ist die Originalfassung. Dieses Pflichtenheft wurde durch den FCI-Vorstand in Berlin, Oktober 2007 genehmigt. Es tritt am 1. März 2008 in Kraft. Die Änderungen in Fett- und italischer Schrift wurden vom FCI-Vorstand in Februar 2018 genehmigt. Sie treten ab Veröffentlichung in Kraft. Pflichtenheft für die Durchführung der FCI-IPO-Weltmeisterschaft für Gebrauchshunde Seite 11
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