Informationsmaterial. für Bewerbungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsmaterial. für Bewerbungen"

Transkript

1 Informationsmaterial für Bewerbungen zum/zur Vermessungstechniker/in

2 WIE BEWERBE ICH MICH RICHTIG? Einstellungsvoraussetzung Hauptschulabschluss Bewerbung - Bewerbungsanschreiben mit den üblichen Bewerbungsunterlagen - Kopien der beiden letzten Schulzeugnisse Anschrift Stadtverwaltung Krefeld Verwaltungssteuerung und -service Krefeld Berater: Christof Pawlusiak (Tel / ) Bewerbungszeitpunkt Die Bewerbungen für das jeweilige Einstellungsjahr sollten der Personalverwaltung ab dem Ende der Sommerferien des vorherigen Jahres vorliegen. AUSBILDUNGSINHALT Überblick Die Arbeit von Vermessungstechnikern/-technikerinnen dient der Erstellung und Aktualisierung von Planungsunterlagen über bebaute und unbebaute Erdoberflächen sowie über die Lage von Bauwerken. Nicht nur für die Erarbeitung von Autokarten, sondern auch wenn Grenzen von Grundstücken oder die Lage eines Gebäudes zu bestimmen sind, wenn Häuser oder Straßen gebaut oder Schienen verlegt werden, ermitteln Vermessungstechniker/innen Strecken, Winkel und Höhen und bringen Grenzmarken an. Vermessungstechniker/innen suchen Unterlagen auch aus früheren Zeiten heraus, um die Eingliederung in bereits vorgegebene Vermessungssysteme, zum Beispiel Pläne und Karten, und damit die Fortführung oder Ergänzung der darauf aufbauenden Nachweise und Dateien zu ermöglichen. 2

3 Nun können vor Ort die Vermarkungen der benötigten Vermessungspunkte aufgesucht werden und anhand der bereits zusammengestellten Unterlagen die Lagepositionen überprüft werden. Fehlende oder beschädigte Vermarkungen, wie zum Beispiel Bolzen oder Granitsteine, werden jetzt erneuert. Falls Vermessungstechniker/innen nicht schon im Außendienst die Vermessungen ausgewertet haben, müssen diese Daten im Innendienst ausgearbeitet werden. Hier wird sowohl mit einem Computer gearbeitet als auch per Hand gezeichnet. Nach Abschluss der Auswertungen stellen Sie die Ergebnisse zusammen und kopieren, archivieren und verwalten die Pläne. Der entsprechende Fachbereich führt Nachweise in Liegenschaftsbüchern sowie Liegenschaftskarten. Diese Nachweise sind amtliche Verzeichnisse für den Eigentumsnachweise. Jeder, der jetzt ein Grundstück kauft, verkauft, beleihen oder bebauen möchte, braucht die Auskunft aus dem aktuellen Bestand dieser Nachweise. Diese Informationen geben Vermessungstechniker/innen unter Berücksichtigung der bau- und vermessungsrechtlichen Vorschriften an Auskunftssuchende weiter und bearbeiten schriftliche Anträge zu Bau- und Planungsvorhaben Anerkannter Ausbildungsbetrieb Berufsschule Zuständige Stelle Stadtverwaltung Krefeld Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen Ausbilder: Herr Rühle Tel.: 02151/ Gewerbliche Schulen der Stadt Mönchengladbach Platz der Republik Mönchengladbach Die zuständigen Stellen führen Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse, in denen alle Ausbildungsverträge eingetragen werden. Die zuständige Stelle für den Beruf Vermessungstechniker/in ist die: Bezirksregierung Düsseldorf Postfach Düsseldorf Ausbildungsdauer/zeit Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie endet mit Ablauf der Ausbildungszeit. Bei Bestehen der Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit endet sie mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. 3

4 Ausbildungsverlauf Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Praktische Ausbildung im Betrieb während der gesamten Ausbildung im 1. und 2. Ausbildungsjahr im 3. Ausbildungsjahr Theoretische Ausbildung in der Berufsschule Berufsbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit Aufbau und Organisation des Ausbildungs- Lernfeldern und allgemein bildend oder Blockunterricht), berufsbezogen in betriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Material Erfassen, Verwalten und Weiterverarbeiten von Daten Anwenden berufsbezogener Rechts- und Verwaltungsvorschriften Anfertigen, Erneuern und Fortführen großmaßstäbiger Karten, Pläne und Risse Ausführen vermessungstechnischer Berechnungen Durchführen von Lage- und Höhenvermessungen Karten und Luftbild Berufskundliche Grundlagen Vermessungstechnische Grundlagen Datenverarbeitungstechnische Grundlagen Mathematische Grundlagen Aufnahmeverfahren I und II Höhenvermessung Koordinatenberechnung Flächenermittlung Liegenschaftskataster und Grundbuch Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und Absteckungen Bauleitplanung und Bodenordnung 2. Ausbildungsjahr Lagefestpunktfeld Geländeaufnahme Kartenwesen Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr 4

5 Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung findet in der ersten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung erstreckt sich über die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Die Prüfung wird praktisch, schriftlich und mündlich durchgeführt. Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr: 687,34 EUR 2. Ausbildungsjahr: 736,15 EUR 3. Ausbildungsjahr: 780,93 EUR WEITERE INFORMATIONEN Ihre Ansprechpartner/innen für weitere Informationen sind: - Christof Pawlusiak Tel.: 02151/ c.pawlusiak@krefeld.de (bei Fragen zu Ausbildungsinhalten) - Barbara Geilenkirchen Tel.: 02151/ b.geilenkirchen@krefeld.de (bei Fragen zum Auswahlverfahren) Im Internet finden Sie uns unter 5

Praxisbericht zur Ausbildung der Vermessungstechniker nach der Neuordnung 2010

Praxisbericht zur Ausbildung der Vermessungstechniker nach der Neuordnung 2010 Praxisbericht zur Ausbildung der Vermessungstechniker nach der Neuordnung 2010 Der Landkreis Dahme-Spreewald Landkreis Dahme-Spreewald Fläche: 2.291 m² Einwohner: 162.000 Einwohner/km²: 79 2 62 Kataster-

Mehr

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR/ZUM VERMESSUNGSTECHNIKER/IN

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR/ZUM VERMESSUNGSTECHNIKER/IN AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR/ZUM VERMESSUNGSTECHNIKER/IN Allgemeine Informationen Der Arbeitgeber Die Stadt Dortmund ist ein kundenorientiertes, betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen. Die

Mehr

AUSBILDUNG ZUR/ZUM VERMESSUNGSTECHNIKER/-IN

AUSBILDUNG ZUR/ZUM VERMESSUNGSTECHNIKER/-IN AUSBILDUNG ZUR/ZUM VERMESSUNGSTECHNIKER/-IN BEI DER STADT DORTMUND Allgemeine Informationen Die Arbeitgeberin Die Stadt Dortmund ist ein kundenorientiertes, betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen.

Mehr

Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker

Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Informationsveranstaltung 2. Februar 2011 Zuständige Stelle nach dem BBiG Einführung Neue

Mehr

Vorstellung der Ausbildung: Vermessungstechniker/in

Vorstellung der Ausbildung: Vermessungstechniker/in Vorstellung der Ausbildung: Vermessungstechniker/in Sie suchen einen Ausbildungsplatz für einen zukunftsorientierten Beruf? Dann ist eine Ausbildung zum/zur Vermessungstechniker/in genau das Richtige.

Mehr

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachkraft für Veranstaltungstechnik Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachkraft für Veranstaltungstechnik Der Aufgabenbereich einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik Während Ihrer praktischen Ausbildung im Theater Dortmund lernen Sie

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001 über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25

Mehr

Berufsinformationen einfach finden. Vermessungstechniker/in (ohne Fachrichtungen)

Berufsinformationen einfach finden. Vermessungstechniker/in (ohne Fachrichtungen) in (ohne Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2010 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf in Fachrichtung Vermessung abgelöst.

Mehr

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe Der Aufgabenbereich Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe Im Sommer ist das Freibad zum Überlaufen voll. Alt und jung, Schwimmer und Nichtschwimmer, ängstliche und

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Vermessungstechniker/in

Vermessungstechniker/in s i e r k d uerlan sa h c o H ng beim u d l i b s u A Vermessungstechniker/in Wir freuen uns Wir uns auf Dich! Einstellungsvoraussetzungen Fachoberschulreife Führungszeugnis ohne Eintragungen Interesse

Mehr

Kombi-Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Dortmund als Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe mit anschließender Ausbildung zum/zur Brandmeister/-in

Kombi-Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Dortmund als Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe mit anschließender Ausbildung zum/zur Brandmeister/-in Kombi-Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Dortmund als Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe mit anschließender Ausbildung zum/zur Brandmeister/-in Weitere Informationen zur Kombinationsausbildung bzw.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie (GeoITAusbV)

Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie (GeoITAusbV) Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) grün - nur für Geomatiker/in blau - nur für Vermessungstechniker/in violett - nur für Fachrichtung Bergvermessung nichtamtliche Fassung der Verordnung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe*) Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil 1 Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 3. April1997 Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe*) Vom 28. März 1997 Auf Grund des 25 des

Mehr

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel

Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel Ausbildungsberuf: Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsziel Die Ausbildung erfolgt in besonders dafür anerkannten Ausbildungsstätten. Die Ausbildungsstätte muss hinsichtlich der Räume,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Vom 09. Mai 1996 (BGBl. I Nr. 25 S. 672 ff.) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie. vom 31. Januar 1997

Verordnung. über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie. vom 31. Januar 1997 über die Berufsausbildung in der vom 31. Januar 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 18. Februar 1997) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des

Mehr

Die neuen Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie

Die neuen Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie Die neuen Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie Gliederung des Vortrags Vorstellung der neuen Berufe in der Geoinformationstechnologie - Ausbildungsstruktur - Prüfungsstruktur Aktuelle Ausbildungssituation

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 642 vom 27. Arpil 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/ zur Buchbinderin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/ zur Buchbinderin Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/ zur Buchbinderin in der Fassung vom 11. Juli 2001 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 vom 12.07.2002 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Vom 22. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2795 vom 29. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR/ZUM VERMESSUNGSOBERINSPEKTOR/IN

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR/ZUM VERMESSUNGSOBERINSPEKTOR/IN AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR/ZUM VERMESSUNGSOBERINSPEKTOR/IN Allgemeine Informationen Der Arbeitgeber Die Stadt Dortmund ist ein kundenorientiertes, betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchbinder zur Buchbinderin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchbinder zur Buchbinderin über die Berufsausbildung zum Buchbinder zur Buchbinderin vom 11. Juli 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1577 vom 18. Juli 2001) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Vom 11. März 1996 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe*) vom 13. Februar 1998 Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

ANTRAG ZUR AUSBILDUNG IM AUSBILDUNGSBERUF

ANTRAG ZUR AUSBILDUNG IM AUSBILDUNGSBERUF ANTRAG ZUR AUSBILDUNG IM AUSBILDUNGSBERUF Technische/r Systemplaner/in Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnische Systeme Technische/r Produktdesigner/in Produktgestaltung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Stadtverwaltung Pirmasens

Stadtverwaltung Pirmasens Stadtverwaltung Pirmasens Die Tätigkeit im Überblick Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau verwirklichen die Pläne von Landschaftsarchitekten und -architektinnen: Sie bauen und pflegen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin in der Fassung vom 11. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1577 vom 18. Juli 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Drogist / zur Drogistin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Drogist / zur Drogistin über die Berufsausbildung zum Drogist / zur Drogistin vom 30. Juni 1992 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1197 vom 09. Juli 1992) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Servicefachkraft für Dialogmarketing

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Servicefachkraft für Dialogmarketing Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Servicefachkraft für Dialogmarketing Der Aufgabenbereich einer Servicefachkraft für Dialogmarketing Servicefachkräfte für Dialogmarketing sind bei der Stadt Dortmund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin [Die nachstehende Verordnung ist seit dem Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte am 26.04.2006 außer Kraft] Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit Zwischen- und Abschlussprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift 1 Verordnung

Mehr

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR SERVICEFACHKRAFT FÜR DIALOGMARKETING Allgemeine Informationen Der Arbeitgeber Die Stadt Dortmund ist ein kundenorientiertes, betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 27. April 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004) Unter Berücksichtigung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin. vom 08. Februar 2002

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin. vom 08. Februar 2002 über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin vom 08. Februar 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 15. Februar 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Vom 13.Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Kombi-Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Dortmund als Tischler/-in mit anschließender Ausbildung zum/zur Brandmeister/-in

Kombi-Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Dortmund als Tischler/-in mit anschließender Ausbildung zum/zur Brandmeister/-in Kombi-Ausbildung bei der Feuerwehr der Stadt Dortmund als Tischler/-in mit anschließender Ausbildung zum/zur Brandmeister/-in Weitere Informationen zur Kombinationsausbildung bzw. zum/zur Brandmeister/-in

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik über die Berufsausbildung zur vom 18. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 vom 25. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin Vom 24. April 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 946 vom 30. April 1997) Auf Grund des 25 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887

Mehr

Fachinformatiker / in (Fachrichtung: Systemintegration )

Fachinformatiker / in (Fachrichtung: Systemintegration ) I n f o r m a t i o n s b l a t t über die Ausbildung zum/zur Fachinformatiker / in (Fachrichtung: Systemintegration ) bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Ansprechpartnerinnen: Frau Laura Herzmann

Mehr

Verordnung. vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006)

Verordnung. vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006) über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für / zur Verfahrensmechanikerin für *) vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Februar 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler / zur Tischlerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler / zur Tischlerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler / zur Tischlerin vom 31. Januar 1997 in der geänderten Fassung vom 12. Juli 2000 und vom 29. November 2000 Auf Grund des 25 der Handwerksordnung in der

Mehr

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Hauswirtschafter/-in

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Hauswirtschafter/-in Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Hauswirtschafter/-in Der Aufgabenbereich einer Hauswirtschafterin/eines Hauswirtschafters Während Ihrer Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in sind Sie in einer der

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin vom 13. Mai 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 16. Mai 2008) Auf Grund des 6

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit gestreckter Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Anlagenmechaniker/-in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Anlagenmechaniker/-in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Der Aufgabenbereich Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Anlagenmechaniker/-in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Die praktische Ausbildung findet bei der Städtischen Immobilienwirtschaft statt. Anlagenmechaniker/innen

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003 über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau vom 21. Mai 2003 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 30. Mai 2003) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik*)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik*) Bundesgesetzblatt Jahrgang 000 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 9. Februar 000 5 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik*) Vom 9. Februar 000 Auf Grund des 5 Abs.

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst. vom 15. Juli 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst. vom 15. Juli 2004 über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst vom 15. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 vom 20. Juli 2004) Auf Grund des 25

Mehr

Prüfungsaufgaben. für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf. Vermessungstechniker/in

Prüfungsaufgaben. für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf. Vermessungstechniker/in Prüfungsausschuss für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker des Landes Mecklenburg - Vorpommern Prüfungsaufgaben für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Termin: Januar 2003

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/ zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/ zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für / zur Verfahrensmechanikerin für vom 12. Juli 1999 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 19. Juli 1999) Auf Grund des 25 Abs. 1 in

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin VermTechAusbV 1994 Ausfertigungsdatum: 17.12.1994 Vollzitat: "Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/ zur Aufbereitungsmechanikerin*) (Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung)**)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/ zur Aufbereitungsmechanikerin*) (Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung)**) Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/ zur Aufbereitungsmechanikerin*) (Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung)**) Vom 9. Februar 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin vom 14. März 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10 vom 23.

Mehr

1 Allgemein. 1.1 Vorgaben aus der Verordnung

1 Allgemein. 1.1 Vorgaben aus der Verordnung 1 Allgemein 1 Allgemein 1.1 Vorgaben aus der Verordnung Am 1. August 2015 traten die Verordnungen über die Berufsausbildung zum/zur Textilund Modenäher/-in und zum/zur in Kraft. 3 der Verordnung und Gegenstand

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin (Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin (Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung) Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin (Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung) Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 9. Februar

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Zahntechniker/ Zahntechnikerin nach der Handwerksordnung.

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Zahntechniker/ Zahntechnikerin nach der Handwerksordnung. Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/ zur Zahntechnikerin Vom 11.Dezember 1997 Auf Grund des 25 Abs.1 in Verbindung mit Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Stadtverwaltung Pirmasens

Stadtverwaltung Pirmasens Stadtverwaltung Pirmasens Die Tätigkeit im Überblick Gärtner/innen der Fachrichtung Zierpflanzenbau kultivieren und ziehen grüne und blühende Topfpflanzen, Schnittblumen sowie Beet- und Balkonpflanzen

Mehr

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Vom 28. Februar 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 396 vom 6. März 1997), geändert durch die Verordnung vom z. Juli 2002 (abgedruckt

Mehr

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin"

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin" Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte Nr: 59 Erlassdatum: 11. Juni 1982 Fundstelle: DGB Berufliche Bildung - Arbeitshilfen zur Berufsbildung 2 /1986 Beschließender Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Empfehlungen

Mehr