B E T R I E B S A N W E I S U N G

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1 B E T R I E B S A N W E I S U N G nach 14 GefStoffV Institut für Pflanzenökologie der JLU Gießen Allgemeine Praktikumsordnung Ausgabe: Beim Umgang mit gasförmigen, flüssigen oder festen Gefahrstoffen sowie mit denen, die als Stäube auftreten, haben Sie besondere Verhaltensregeln und die Einhaltung von bestimmten Schutzvorschriften zu beachten. Eine unsachgemäße Handhabung kann zu Sach- und Personenschäden führen. Der Umgang mit Stoffen, deren Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht, hat so zu erfolgen wie der mit Gefahrstoffen. Die Aufnahme der Stoffe in den menschlichen Körper kann durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption durch die Haut sowie über die Schleimhäute und den Verdauungstrakt erfolgen. Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die sehr giftig gesundheitsschädlich reizend brandfördernd leichtentzündlich sensibilisierend fortpflanzungsgefährdend umweltgefährlich giftig ätzend explosionsgefährlich hochentzündlich entzündlich krebserzeugend erbgutverändernd sind oder aus denen bei der Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können. Bei allen Arbeiten haben Sie die hier aufgeführten Regelungen einzuhalten. 1. Grundregeln: 1.01 Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist durch den Benutzer anhand des Anhangs der Praktikumsordnung oder anhand von Herstellerinformationen die Risikogruppe zu der der Stoff gehört zu ermitteln. Die ermittelten besonderen Gefahren (H-Sätze, s. hinten) und Sicherheitshinweise (P-Sätze; s. hinten) sind als Bestandteil dieser Betriebsanweisung verbindlich Die in den Sicherheitshinweise (P-Sätze) und speziellen Betriebsanweisungen vorgesehenen Körperschutzmittel wie Korbbrillen, Gesichtsschutz und geeignete Handschuhe sind zu benutzen Nicht bruchsichere Gebinde, z.b. Glasflaschen, sind in Einstellgefäßen (Eimern) zu transportieren Sämtliche Standgefäße sind mit dem Namen des Stoffes und den Gefahrensymbolen zu kennzeichnen; große Gefäße sind vollständig zu kennzeichnen, d.h. auch mit H- und P-Sätzen Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut und Augen sind zu vermeiden. Beim offenen Umgang mit gasförmigen, staubförmigen oder solchen Gefahrstoffen, die einen hohen Dampfdruck besitzen, ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten Das Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen im Labor ist untersagt Im Labor ist ein Laborkittel zu tragen, dessen Gewebe aufgrund des Brenn- und Schmelzverhaltens keine erhöhte Gefährdung im Brandfall erwarten lässt. Der Kittel soll den Körper und die Arme ausreichend bedecken. Das Aufkrempeln der Ärmel ist unzulässig.

2 Institut für Pflanzenökologie der JLU Gießen Im Labor darf nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden Im Labor muss ständig eine Schutzbrille getragen werden; Brillenträger müssen eine optisch korrigierte Schutzbrille oder aber eine Überbrille nach X DIN 2 bzw. X DIN 3 gemäß GUV über der eigenen Brille tragen. Ebenfalls geeignet ist ein Gesichtsschutzschirm Die GefStoffV schreibt vor, dass mit Gefahrstoffen verunreinigte Arbeits- und Schutzkleidung zu reinigen und erforderlichenfalls zu vernichten ist Die Frontschieber der Abzüge sind zu schließen; die Funktionsfähigkeit der Abzüge ist zu kontrollieren (z.b. durch einen Papierstreifen oder Wollfaden). Defekte Abzüge dürfen nicht benutzt werden. Beim Arbeiten im Abzug ist darauf zu achten, dass der Frontschieber des Abzugs so tief wie möglich positioniert wird Die Menge gefährlicher Abfälle ist dadurch zu vermindern, dass nur kleine Mengen von Stoffen in Reaktionen eingesetzt werden Bei der Entsorgung gilt das Verursacherprinzip Den Anweisungen der verantwortlichen Laborleiter/in ist immer Folge zu leisten. Sich grob oder wiederholt sicherheitswidrig verhaltende Studierende werden vom Praktikum ausgeschlossen. Sie können erst dann wieder zugelassen werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie sich kundig gemacht haben und eine Gefährdung ihrer selbst und Anderer ausgeschlossen ist. 2. Verhalten in Gefahrensituationen Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z.b. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten, sind die folgenden Anweisungen einzuhalten: 2.01 Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden! 2.02 Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern bzw. wenn erforderlich, dabei helfen. Grundsätze der richtigen Erste-Hilfe-Leistung beachten Versuche sofort beenden, Gas, Strom und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss weiterlaufen!) Aufsichtsperson, Laborleiter, Gefahrstoffbeauftragten und Institutsleitung benachrichtigen Im Gefahrfall keine Aufzüge benutzen Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die Verletzungen auslösen können, oder die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Der Vorgesetzte, der Praktikumsleiter oder stellvertretend der Assistent sind darüber zu informieren. Eine Unfallmeldung ist möglichst schnell (binnen 3 Tagen) auf dem entsprechenden Formblatt zusammen mit dem Sicherheitsbeauftragten der Einrichtung zu erstellen und unterschrieben über das Sekretariat dem Sachgebiet "Arbeitssicherheit" zuzuleiten. 3. Grundsätze der richtigen Erste-Hilfe-Leistung 3.01 Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! So schnell wie möglich einen notwendigen NOTRUF tätigen Sofortige Rettung aus dem Gefahrenbereich - Eigengefährdung nicht unterschätzen (Einmalhandschuhe, Atemschutz) Löschen von Kleiderbränden durch Übergießen mit Wasser, Einwickeln in Decken oder durch Rollen der Verbrannten am Boden. - Kaltwasseranwendung (Eintauchen der Extremität in Eimer Wasser oder Übergießen von Wasser) bis zum Nachlassen der Schmerzen. - Keimfreie Abdeckung der Brandwunden Bei Kontamination mit Chemikalien - Kleidung entfernen. Haut abwaschen. Falls notwendig, Notduschen benutzen. Unverletzte Haut mit Wasser und Seife reinigen, bei schlecht wasserlöslichen Substanzen, diese mit Polyethylenglykolen (z.b BASF oder Roticlean E der Fa. Roth) von der Haut abwaschen und mit Wasser nachspülen Bei Augenverätzungen mit weichem, umkippenden Wasserstrahl, am besten mit einer am Trinkwassernetz fest installierten Augendusche, das verletzte Auge von innen her (Nase) nach außen bei gespreiztem Augenlied 10 Minuten oder länger spülen. Anschließend ist sofort die Augenklinik aufzusuchen Bewusstseinslage (Reaktion auf Ansprache/Berührung), Atmung (Atembewegung, Atemstoß) sowie Herz-, Kreislauf (Puls, Hautfarbe) prüfen und überwachen Bei Bewusstsein gegebenenfalls Schocklage erstellen: Anheben der Beine in Grad Position durch Unterlegen von geeigneten Gegenständen Bei Bewusstlosigkeit und ausreichender Spontanatmung in die stabile Seitenlage bringen; bei nicht vorhandener Atmung, Atemwege freimachen und freihalten (Ausräumen des Mund- Rachenraumes - Kopf überstrecken) und Mund zu Mund oder Mund zu Nase beatmen. Auf Vergiftungsmöglichkeiten achten Bei Atem-, Kreislaufstillstand - Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen. Ersthelfer benachrichtigen (Bei Herzstillstand: Herz-Lungen-Wiederbelebung durch ausgebildete Personen) Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen Verletzte Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen Informationen des Arztes sicherstellen. Angabe der Chemikalien mit Hinweisen für den Arzt aus den arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisungen, Erbrochenes und Chemikalien sicherstellen und mitgeben.

3 Institut für Pflanzenökologie der JLU Gießen 3 4. Notruf (von jedem Telefon in der Universität aus möglich) Rettungsleitstelle (Notarztwagen) 112 Feuerwehr 112 Polizei 110 Rettungsdienst u.u. an der Haustür erwarten und zu dem Verletzten hinführen. ausgebildete Ersthelfer: Herr Brück, Herr Prof. Dr. Koyro, Herr Mayer, Herr Senkbeil, Herr Strohbusch Personenschutz geht vor Sachschutz Gießen, den gez. Prof. Christoph Müller, PhD

4 Institut für Pflanzenökologie der JLU Gießen 4 B E T R I E B S A N W E I S U N G nach 14 GefStoffV Institut für Pflanzenökologie der JLU Gießen Unterrichtung gebärfähiger Arbeitnehmerinnen über Beschäftigungsbeschränkungen und mögliche Gefahren für werdende Mütter Sehr geehrte Damen! Mit diesem Schreiben weise ich Sie darauf hin, dass bestimmte Gefahrstoffe erbgutschädigende (mutagene), krebserzeugende (cancerogene) und/oder fruchtschädigende (teratogene) Eigenschaften besitzen. Diese Substanzen sind in der MAK-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in den Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900 und in der Gefahrstoffverordnung besonders gekennzeichnet. Nach 26 Abs. 5-7 dürfen werdende Mütter mit diesen Stoffen nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie sind den Gefahrstoffen beim bestimmungsgemäßen Umgang nicht ausgesetzt. Gleiches gilt für neue Stoffe, wenn aufgrund von Analogieschlüssen oder aufgrund anderer Einschätzungen mit o.a. Wirkungen gerechnet werden muss. Stillende Mütter dürfen mit diesen Stoffen nur beschäftigt werden, wenn die Auslöseschwelle nicht überschritten ist. Mit sehr giftigen, giftigen und mindergiftigen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen dürfen werdende oder stillende Mütter nur umgehen, wenn dabei die Auslöseschwelle nicht überschritten wird. Auch dürfen sie nicht mit Gefahrstoffen umgehen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind. Gebärfähige Arbeitnehmerinnen dürfen mit Gefahrstoffen, die Blei oder Quecksilberalkyle enthalten, nicht beschäftigt werden. Dies gilt nicht, wenn dabei die Auslöseschwelle nicht überschritten wird. Bitte geben Sie zum Schutz von Mutter und Kind so früh wie möglich Ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber bzw. dem/der Praktikumsleiter/in bekannt. Im Falle einer Schwangerschaft müssen Ihre Tätigkeiten entsprechend dem Ihnen und Ihrem Kind zu gewährenden Schutz verändert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Christoph Müller, PhD

5 Gefahrenhinweise (H-Sätze) nach GHS Die erste Ziffer eines H-Satzes bedeutet: 2 physikalische Gefahr, 3 Gesundheitsgefahr, 4 Umweltgefahr (1 nicht vergeben) Kombinierte H-Sätze sind nicht aufgeführt. Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 H228 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 H261 H270 H271 H272 H280 H281 H290 Instabil, explosiv. Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. Extrem entzündbares Gas. Entzündbares Gas. Extrem entzündbares Aerosol. Entzündbares Aerosol. Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Entzündbarer Feststoff. Erwärmung kann Explosion verursachen. Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. Erwärmung kann Brand verursachen. Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. Selbsterhitzungsfähig, kann in Brand geraten. In großen Mengen selbsterhitzungsfähig, kann in Brand geraten. In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. Kann Brand verstärken, Oxidationsmittel. Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H300 H301 H302 H304 H310 H311 H312 H314 Lebensgefahr bei Verschlucken. Giftig bei Verschlucken Gesundheitsschädlich bei Verschlucken Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Giftig bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Seite 1 von 2

6 Gefahrenhinweise (H-Sätze) nach GHS Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren (Fortsetzung) H315 H317 H318 H319 H330 H331 H332 H334 H335 H336 Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Lebensgefahr bei Einatmen. Giftig bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H340 Kann genetische Defekte verursachen 1. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen 1. H350 H350i Kann Krebs erzeugen 1. Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen 1. H360 H360F H360D H360FD H360Fd H360Df H361 H361f H361d H361fd H362 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen 2,1. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen 2,1. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H370 Schädigt die Organe 3,1. H371 Kann die Organe schädigen 3, 1. H372 Schädigt die Organe 4 bei längerer oder wiederholter Exposition 1. H373 Kann die Organe schädigen 4 bei längerer oder wiederholter Exposition 1. 1 Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht. 2 Konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt. 3 Oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt. 4 Alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt. Gefahrenhinweise für Umweltgefahren H400 H410 H411 H412 H413 H420 Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. Seite 2 von 2

7 Sicherheitshinweise (P-Sätze) nach GHS Die erste Ziffer eines P-Satzes bedeutet: 1 Allgemeines, 2 Prävention, 3 Reaktion, 4 Lagerung, 5 Entsorgung Kombinierte P-Sätze sind nicht aufgeführt. Sicherheitshinweise - Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Etikett lesen. Sicherheitshinweise - Prävention P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 P243 P244 P250 P251 P260 P261 P262 P263 P264 P270 P271 P272 P273 P280 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch sämtliche Sicherheitsratschläge lesen und verstehen. Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Nicht in offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Von Kleidung / / brennbaren Materialien fernhalten / entfernt aufbewahren. Vermischung mit brennbaren Stoffen / unter allen Umständen vermeiden. Berührung mit Luft vermeiden. Berührung mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt vermeiden. Feucht halten mit Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. Behälter dicht verschlossen halten. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Kühl halten. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Anlagen / Lüftungsanlagen / Beleuchtungsanlagen / / verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Druckminderventile frei von Fett und Öl halten. Nicht schleifen/stoßen / / reiben. Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Berührung während der Schwangerschaft / der Stillzeit vermeiden. Nach Gebrauch gründlich waschen. Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. Seite 1 von 3

8 Sicherheitshinweise (P-Sätze) nach GHS Sicherheitshinweise Prävention (Fortsetzung) P281 P282 P283 P284 P285 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen. Atemschutz tragen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen Sicherheitshinweise - Reaktion P301 P302 P303 P304 P305 P306 P307 P308 P309 P310 P311 P312 P313 P314 P315 P320 P321 P322 P330 P331 P332 P333 P334 P335 P336 P337 P338 P340 P341 P342 P350 P351 BEI VERSCHLUCKEN: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): BEI EINATMEN: BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: BEI Exposition: BEI Exposition oder falls betroffen: BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). Gezielte Maßnahmen (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen Bei Hautreizung: Bei Hautreizung oder -ausschlag: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. Lose Partikel von der Haut abbürsten. Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Bei anhaltender Augenreizung: Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert. Bei Symptomen der Atemwege: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Seite 2 von 3

9 Sicherheitshinweise (P-Sätze) nach GHS Sicherheitshinweise Reaktion (Fortsetzung) P352 P353 P360 P361 P362 P363 P370 P371 P372 P373 P374 P375 P376 P377 P378 P380 P381 P390 P391 Mit viel Wasser und Seife waschen. Haut mit Wasser abwaschen / duschen. Vor Ablegen der Kleidung kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Brand: Bei Großbrand und großen Mengen: Explosionsgefahr bei Brand. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. zum Löschen verwenden. Umgebung räumen. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Verschüttete Mengen aufnehmen. Sicherheitshinweise Lagerung P401 P402 P403 P404 P405 P406 P407 P410 P411 P412 P413 P420 P422 aufbewahren. An einem trockenen Ort aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren. In korrosionsbeständigem/ Behälter mit widerstandsfähiger Innenauskleidung aufbewahren. Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Bei Temperaturen nicht über C / F aufbewahren. Nicht Temperaturen über 50 C / 122 F aussetzen. Schüttgut in Mengen von mehr als kg / lbs bei Temperaturen nicht über C / F aufbewahren. Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. Inhalt in / unter aufbewahren. Sicherheitshinweise Entsorgung P501 Inhalt / Behälter zuführen. Anmerkungen: Einige P-Sätze müssen je nach Eigenschaften des Stoffes oder Gemisches angepasst bzw. ergänzt werden. Kombinierte P-Sätze sind nicht aufgeführt. Seite 3 von 3

Sicherheitshinweise (P)

Sicherheitshinweise (P) Sicherheitshinweise (P) P101 P102 P103 P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

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